Dispense der päpstlichen Pönitentiarie


Hausarbeit, 2007

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Ziel der Untersuchung
1.2. Quellenlage

2. Die Sittlichkeit des Klerus im ausgehenden Mittelalter

3. Die Anfänge der Pönitentiarie und ihre Aufgaben

4. Die Struktur der Pönitentiarie-Behörde

5. Die Arbeitsweise der Pönitentiarie-Behörde

6. Der Geburtsmakel

7. Die Quellen für das Bistum Konstanz

8. Ein adliger Geburtsmakel

9. Schlussbetrachtung

10. Anhang

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Problemstellung und Ziel der Untersuchung

Im Spätmittelalter war das Leben der Menschen von einer großen Frömmigkeit geprägt. Bis zu 150 Fastentage prägten den Alltag, der von allerlei Vorschriften von kirchlicher Seite geprägt war. Auch die Gesellschaft war ein abgeschlossener Zirkel, in dem es feste Regeln gab. Aber Jesus sagte schon zu seinen Jüngern im Garten Gethsemane: „Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach.“ (Matthäus 26,41). Kleriker, Adlige und normale Menschen überschritten die Normen. Ehebruch, Bigamie, Betrug, Mord und Totschlag waren streng zu ahndende Überschreitungen, kamen dennoch teils häufig vor. Gerade außerehelicher Geschlechtsverkehr und seine Folgen stellten ein Problem dar. Rolf Sprangel stellte 1986 die Frage, ob es zu hoch gegriffen sei, ein Drittel der Bevölkerung des Spätmittelalters als unehelich geboren anzusehen. Neithard Bulst widerspricht, aber dennoch bleibt eine hohe Zahl von Unehelichen im Raum stehen.[1] Nicht nur vom Namen her waren diese Menschen mit einem Geburtsmakel versehen. Kirchliche und weltliche Karrieren waren blockiert, weil die Gesellschaft die Illegitimen ignorierte. Abhilfe konnten Dispense der päpstlichen Pönitentiarie verschaffen. Sie waren ein Mittel, um den Makel abzustreifen. Diese Arbeit wird zeigen, wie sich die Pönitentiarie entwickelte, wie die bewegte Geschichte des sich sammelnden Archivs sich darstellte und wie konkret sich der Geburtsmakel auswirkte. Dabei lässt sich eine kleine Sittengeschichte erkennen, denn Kleriker wie Weltliche waren der Sünde oft allzu gerne näher, als sie es dem Herrn versprochen hatten. Und auch die Dispense der päpstlichen Pönitentiarie waren nicht vom Betrugsversuch gefeit. Aus einer kleinen Liste von verurteilten Fälschern, die aus dem 14. Jahrhundert stammt, lassen sich drei Straftäter aus der Diözese Konstanz erkennen, die Dispense widerrechtlich angefertigt hatten.[2] Dies zeigt zum einen eine kriminelle Energie und zum anderen die Angst vor göttlicher Strafe, die sich mit dem Wunsch nach schneller Befreiung aus Seelenpein und Makeln ergab.

1.2. Quellenlage

Der deutsche Professor des Kirchenrechts Emil Göller erlebte am 22. November 1913 einen der aufregendsten Tage seines Gelehrtenlebens. Schon Jahre zuvor hatte er ein erstes Standardwerk über die Pönitentiarie geschrieben – allerdings mit Einschränkungen: „Sein großes Werk über die päpstliche Pönitentiarie hatte er nach allen Regen der historischen Zunft und auf der Basis akribischer Quellenstudien niedergeschrieben, wie ihm alle Rezensenten einhellig bescheinigten. Originaldokumente oder Register der Pönitentiarie waren ihm in Rom jedoch trotz all seiner Findigkeit nicht in die Hände geraten.“[3] Göller selbst ging davon aus, dass das Quellenmaterial in seiner wechselvollen Geschichte ein Opfer der Umstände und vernichtet wurde.[4] Nach dem Erscheinen seines Buches aß Göller mit seiner Eminenz Kardinal Serafino Vannutelli, dem Protektor des Deutschen Priesterkollegs, zu Mittag. Der Kardinal – zugleich Leiter der Pönitentiarie – brachte das Gespräch mit dem jungen deutschen Gelehrten auch auf die Geschichte der Einrichtung – und erzählte nebenbei von der Existenz des historischen Archivs der Pönitentiarie. Und noch mehr: Serafino Vannutelli sicherte Göller zu, dass er ihm den Zugang dazu ermöglichen werde. Am 22. November 1913 war es endlich so weit: Der Professor aus Freiburg durfte ein ihm bis dahin unbekanntes Gebäude betreten, in dem sich in vier Räumen auf hohen Regalen bis unter die Decke alte Volumina stapelten.[5] Emil Göller notierte sehr erfreut: „Die gewaltige Spannung vor dem Funde löst sich aus in großer Freude. Nur der Forscher, der oft wochenlang zahlreiche Bände zu Feststellung einer einzigen Tatsache vielleicht vergeblich durchsucht, vermag zu würdigen und zu begreifen, was an geistigem Genuß ein solcher Moment ungeahnten Finderglückes in sich schließt.“[6] Eine Bestandsaufnahme ergab: In den Räumen lagerten 4500 Bände mit einer Regallänge von 900 Meter, davon 69 Bände aus dem 15. Jahrhundert.

Doch trotz dieser vordergründigen Fülle an Quellenmaterial zeigten sich in der späteren Forschung große Lücken. Zwei größere Verluste sind belegt. Als deutsche Landsknechte und spanische Söldner unter Führung von Kaiser Karl V. im Mai 1527 Rom eroberten, zogen die Soldaten tagelang plündernd durch die Stadt und fügten auch im Pönitentiarie-Archiv Verluste zu. Noch tragischer waren die Folgen der Eroberung des Kirchenstaates durch Napoleon I. im Jahr 1809. Der Sieger verfügte den Abtransport aller Bücher und Dokumente des päpstlichen Archivs nach Paris, um dort ein so genanntes Weltarchiv zu errichten. 3239 Kisten kamen so auf dem Landweg vom Vatikan in die französische Hauptstadt. Nachdem Napoleon I. gescheitert war, wollte der Vatikan seinen Besitz zurück haben. Um die Transportkosten zu drücken, schlugen die in Paris mit dem Projekt befassten Prälaten vor, den „unnützen“ Teil der Dokumente zu vernichten. Das sorgte für großen Widerstand aus Rom, aber dennoch verschwand einiges an kostbaren Papieren in französischen Papier- und Munitionsfabriken oder auf den Fisch- und Fleischmärkten als Einwickelpapier. Auf dem Rückweg nach Rom gingen nochmals einige Kisten verloren, so dass am Ende ein Drittel weniger an Archivmaterial im Kirchenstaat ankam: 2220 Kisten. Wie sehr die Pönitentiarie davon betroffen war, lässt sich nicht mehr exakt sagen, aber die Verluste müssen beträchtlich gewesen sein. Ludwig Schmugge beschreibt ein Beispiel: „Eine alte Signatur (aus dem 16. Jahrhundert) im Innern der Bände zeigt an, wie hoch die Verluste im Bestand des 15. Jahrhunderts gewesen sind: Der erste Band aus dem Pontifikat Pius' II., heute die Nummer sieben, trägt die alte Nummer 25. Damit sind für die Zeit bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts drei von vier Bänden verloren!“[7]

2. Die Sittlichkeit des Klerus im ausgehenden Mittelalter

Die Ehelosigkeit fand schon in der apostolischen Zeit in Erwartung der baldigen Wiederkunft von Christus ihre Anhänger. Nach dem Schwinden dieser Parusie-Erwartung behielten Asketen vielerorts ein großes Ansehen – so dass viele engagierte Christen der sexuellen Enthaltsamkeit gegenüber dem Ehestand den Vorzug gaben. Nach dem Ende der Verfolgungen musste sich die neue Religion den Gegebenheiten anpassen: „Je mehr sich nun das Christentum dem zeitgenössischen Askese- und Religionsverständnis annäherte und die Feier der Eucharistie Kultcharakter annahm, desto stärker mußten die nichtchristlichen Reinheitsvorstellungen auch unter Christen Verbreitung finden, oder anders formuliert: Was der – oft mehr aus Opportunismus als aus Überzeugung – zum Christentum Konvertierte von seinen bisherigen Kultgemeinschaften kannte, erwartete er nun auch von den christlichen Kultdienern.“[8] Eustathios von Sebaste[9], führender Dogmatiker des östlichen Mönchtums, rief schon im 4. Jahrhundert zum Boykott verheirateter Kleriker auf.[10] Wie weit vom 4. bis zum 10. Jahrhundert das Zölibat relevant war, lässt sich aus Mangel an statistischen Hinweisen nicht belegen: „Doch legen die Wiederholungen der Zölibatsgebote und sporadische Angaben über die Herkunft von Bischöfen die Annahme nahe, daß große Teile des höheren Klerus auch weiterhin mit ihren Ehefrauen oder auch außerhalb der Ehe Kinder zeugten.“[11] Der Ton verschärfte sich nach dem Konzil von Konstantinopel im Jahr 691. Jeder verheiratete Priester, der ins Bischofsamt aufsteigen wollte, sollte sich von seiner Ehefrau trennen und diese ins Kloster schicken.[12] In der Folge verging keine Synode ohne Aufruf an die legitim verheirateten Priester, mit ihren Frauen keinen Geschlechtsverkehr zu betreiben. Ließ sich eine Verbotsübertretung, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, nicht bestreiten, drohten scharfe Bußen: Entzug des Benefiziums, lange Bußzeit, Enthebung vom Amt, Exkommunikation.[13] Nach entsprechenden Vorentscheidungen fiel auf dem 2. Laterankonzil 1139 die endgültige Entscheidung: Von diesem Konzil an war das Leben der Priester in einer legitimen Ehe nicht mehr möglich.[14] „Ebenso wie die Bekämpfung der Simonie und der damit in Zusammenhang stehende Einsatz für die von außen unbeeinflußte, freie Durchführung kirchlicher Wahlen sollte auch die Durchsetzung des Zölibates bewirken, daß die kirchlichen Ämter nur nach geistlichen Kriterien besetzt und ausgeübt würden.“[15] Die Kirche konzentrierte sich in der Folge darauf, gegen Priester vorzugehen, die sich trotz aller Verbote der Fleischeslust hingaben. Daraus entstehenden Kindern wurde in den wenigen Dekreten über Klerikerkinder, die unter den Reformpäpsten des späten 11. und frühen 12. Jahrhunderts erlassen wurden, generell der Zugang zum Klerus untersagt. Als Ausnahme blieb der Eintritt ins Kloster oder in ein Regularstift, wo sie zwar zu höheren Klerikern geweiht wurden, aber keine Dignititäten übertragen erhielten.[16] Laut Schimmelpfennig strafte die Kirche die Väter an ihren Söhnen.[17] Weiterer Hintergrund war, dass die Kirche auf diesem Weg die Vererbung von kirchlichen Ämtern an Priestersöhne verhinderte. Trotz aller Strafen hielten sich Priester nicht an die Vorschriften – Kinder aus solch unglückseligen Kontakten litten unter dem Geburtsmakel, der nur durch einen päpstlichen Dispens beseitigt werden konnte. Sie wurden als Problem erkannt, wie ein Chronist des burgundischen Klosters Bèze 1142 notierte: „Es gab zu viele Bastarde und häufig wurden sie in den Burgen zusammen mit den legitimen Kindern aufgezogen.“[18]

Priester lebten auch in anderen Dingen unsittlich, wie Albert Braun für das Bistum Konstanz festhielt.[19] Dabei mussten nicht immer der Papst oder die Pönitentiarie-Behörde eingeschaltet werden. Bischof Rudolf von Montfort geißelte das Zölibatsvergehen als das Übel, an dem der Klerus des Bistums am meisten litt.[20] Albert Braun sparte sich einzelne, direkte Beispiele unter Hinweis auf Belegstellen in den Regesta episcoporum Constantiensium aus.[21] Pikiert notierte Braun: „Es kann allerdings nicht abgestritten werden, daß einzelne Fälle zu verzeichnen sind, die eine erschreckende Pflichtvergessenheit und Würdelosigkeit mancher Priester offenbaren.“ Eine Reihe von Vorkommnissen sei von einer „nicht wiederzugebenden Unerquicklichkeit“.[22] Auch sind Beispiele überliefert, in denen gehörnte Ehemänner lautstark ihren Unmut über das Treiben der Geistlichkeit äußerten. In einigen Fällen schritt das Bistum Konstanz direkt ein und strafte das unehrenhafte Personal ab. Ein Beispiel rührt aus dem Jahr 1443: „Der Pfarrer Johann Uncristan von Basadingen war auf Vigil von St. Katharina zu einem Priester in Diessenhofen zum Abendessen eingeladen, als er nach der Mahlzeit die Stube verließ, zeigte ihm die Haushälterin des Priesters, Margaret Geschirres, die der Meinung war, der Geistliche wolle nach Hause gehen, mit einem Licht den Weg. Auf dem Hausflur ergriff sie der Pfarrer und zog sie auf ihr Zimmer, um sie zu vergewaltigen. Jedoch die Frau setzte sich mannhaft zur Wehr. Dabei hat sie der Priester erheblich verwundet. Die Episode wurde besiegelt mit einem Strafzettel aus Konstanz, die ihn zur Zahlung der Untersuchungskosten und zur Ersetzung aller Auslagen Margaretens anhielt.“[23] Allein schon wegen versuchter Verführung von Frauen erhielt der Pfarrer Wernher Pfluger in Griesen 1441 eine Strafe über sechs fl. Die Kapläne Ulrich Signer und Walter Tailer zu Appenzell mussten 1468 drei fl. Strafe zahlen, weil sie den Bürger Ülin Gaißer der Unzucht mit einer Kuh bezichtigt hatten. Zudem mussten sie das Unrecht öffentlich von der Kanzel herunter widerrufen. Ein Kaplan aus Altdorf wurde von Konstanz aus für drei Monate suspendiert und er musste sechs fl. zahlen, weil er Würfelspiel betrieben hatte und andere dazu verleitete.[24] Doch wo ist die Ursache für das Fehlverhalten der Diener Gottes zu finden? „Die überwiegend verstandesmäßige, von der Logik durchherrschte Bildung, die nicht Hand in Hand ging mit Erziehung, Charakterschulung und Willensbildung, den aufwachsenden Menschen daher nicht restlos erfaßte und seine willensmäßigen Energien brach liegen ließ, macht den Kleriker in den Kämpfen und Stürmen des Lebens nicht widerstandsfähig genug.“[25] Während diese Probleme auf Bistums-Ebene gelöst wurden, mussten andere Vergehen vom Papst absolviert werden.

[...]


[1] Bulst, Neithard: Illegitime Kinder – viele oder wenige? Quantitative Aspekte der Illegitimität im spätmittelalterlichen Europa, in: Schmugge, Ludwig (Hrsg.): Illegitimität im Spätmittelalter, München 1994, S. 21-39, hier S. 23.

[2] Diener, Hermann: Strafvollzug an der päpstlichen Kurie im 14. Jahrhundert. Aus den Registern des päpstlichen Kerkermeisters und des Großpönitentiars, in: Fälschungen im Mittelalter, Teil II, Gefälschte Rechtstexte. Der bestrafte Fälscher, Hannover 1988, S. 607-626.

[3] Schmugge, Ludwig: Kirche – Kinder – Karrieren. Päpstliche Dispense von der unehelichen Geburt im Spätmittelalter, Zürich 1995, S. 11.

[4] Göller, Emil: Die päpstliche Pönitentiarie von ihrem Ursprung bis zur ihrer Umgestaltung unter Pius V., Band 1, I, Rom 1907, S. 13.

[5] Vgl. zu diesem Vorgang Schmugge, Kinder – Kirche – Karrieren, S. 9-12.

[6] Zitiert nach ebd., S. 11.

[7] Schmugge, Ludwig / Hersperger, Patrick / Wiggenhauser, Beatrice: Die Supplikenregister der päpstlichen Pönitentiarie aus der Zeit Pius' II. (1458-1464), Tübingen 1996, S. 5. Vgl. zu den Vorgängen ebd., S. 4-8 und Schmugge, Kinder – Kirche – Karrieren, S. 13-14.

[8] Schimmelpfennig, Bernhard: Zölibat und Lage der „Priestersöhne“ vom 11. Jahrhundert bis 14. Jahrhundert, in: HZ 227 (1978), S. 1-44, hier S. 3.

[9] Hauschild, W.-D.: Eusthatios von Sebaste / Armenien, Lexikon des Mittelalters Band 4, Sp. 113-114.

[10] Baus, Klaus: Handbuch der Kirchengeschichte II,1, Freiburg 1973, S. 381-382.

[11] Schimmelpfennig, Zölibat, S. 6.

[12] Denzler, Georg: Die Geschichte des Zölibats, Freiburg 1993, S. 32.

[13] Ebd., S. 32.

[14] Vgl. Denzler, Zölibat, S. 35.

[15] Schimmelpfennig, Zölibat, S. 7.

[16] Ebd., S. 13.

[17] Ebd., S. 16.

[18] Bulst, Illegitime Kinder, S. 24.

[19] Braun, Albert: Der Klerus des Bistums Konstanz im Ausgang des Mittelalters, Münster 1938.

[20] Vgl. Binterim, A. J.: Pragmatische Geschichte der deutschen National-, Provinzial- und vorzüglichen Diözesanconcilien, Band 6, Mainz 1845, S. 285-294.

[21] Er nennt REC 10522, REC 11128, REC 10819, REC 10846.

[22] Braun, Klerus, S. 113.

[23] Ebd., S. 114.

[24] Ebd., S. 124.

[25] Ebd., S. 122.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Dispense der päpstlichen Pönitentiarie
Hochschule
Universität Konstanz
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
26
Katalognummer
V82071
ISBN (eBook)
9783638884235
Dateigröße
710 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dispense, Pönitentiarie
Arbeit zitieren
BA Axel Huber (Autor:in), 2007, Dispense der päpstlichen Pönitentiarie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82071

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