Anschauungen und ihre Modi bei Husserl


Seminararbeit, 2007

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Was ist die Anschauung?

Modi der Anschauungen. Kategoriale und nicht kategoriale Anschauungen

Zeitliche Modi der Anschauungen

Die Modi der Anschauungen nach der Art der Gegebenheit

Bildobjektbewusstsein

Anschauungen (in) der Phantasie. Reine Phantasie

Zusammenfassung

Einleitung

Die vorliegende Seminararbeit versucht eine Darstellung vom Edmund Husserls Konzept der Anschauungen und ihrer Modi vorzulegen. Ausgangspunkt dabei sind die Ausführungen zur Lehre von Anschauungen und ihren Modi aus Husserls „Phantasie und Bildbewusstsein“. Wie bekannt, gehört dieser Band zu den nicht zu Lebzeiten veröffentlichten Schriften des Autors. Die Ausführungen haben weitgehend einen Entwurf- und Notizencharakter. Auch die „Lehre von Anschauungen und ihren Modi“ des Kapitels 18a knüpft im vielen an die schon in mehreren vorangegangenen Schriften dargelegten Gedanken und es fällt nicht immer leicht, den Übergängen zu folgen oder die Zusammenhänge zu finden.

Die vorliegende Arbeit will ein kurzes Schema der Modi der Anschauungen bei Husserl vorlegen und die Behauptungen der „Lehre von Anschauungen und ihren Modi“ aus „Phantasie und Bildbewusstsein“ darin zu platzieren. Es wird versucht, die Zusammenhänge und Berührungspunkte der im Band vorgestellten Ideen mit dem Gesamtkonzept der Anschauungen von Husserl aufzuzeigen. Zu dem Zweck der Darstellung der nicht aus „Phantasie und Bildbewusstsein“ stammenden Informationen über Anschauungen und ihren Modi ist weitgehend die Sekundärliteratur zur Hilfe genommen worden.

Was ist die Anschauung?

Der Begriff der Anschauung ist einer der leitenden Begriffe der Philosophie von E. Husserl. Davon sprechen nicht nur das Prinzip der Evidenz, das zu einer Maxime seiner Arbeiten geworden ist, sondern auch seine methodischen Grundsätze. Diese stellen die Anschauung jedem Denken voraus als eine Urquelle der Erkenntnis. „Alles, was sich uns in der ‚Intuition’ originär (sozusagen in seiner leibhaftigen Wirklichkeit) darbietet, sei einfach hinzunehmen, als was es sich gibt, aber auch nur in den Schranken, in denen es sich gibt.“[1]

Das Prinzip der Evidenz und das Problem der Voraussetzungslosigkeit gehören auch zu den Faktoren, die die Wichtigkeit der Anschauungen bedingen.

Anschauung ist die Instanz, an der Husserls Phänomenologie die unmittelbare Präsenz der Dinge überprüfen will. Das Bedürfnis nach einer solchen Überprüfung ist mit der phänomenologischen Forderung verbunden, sich an die Dinge selbst zu wenden. Husserls Ausführungen über die Anschauung gehen von der Annahme aus, dass es eine leibhaftige Wirklichkeit gibt, die vom Bewusstsein unabhängig ist. Die Gegebenheit dieser Wirklichkeit dem Bewusstsein ist in der Anschauung möglich und die Anschauung ist die erste Bewusstseinsinstanz, auf die sich das Denken bezieht. „Die hier von Husserl gewählte Reihenfolge, nämlich die Anschauung an erster, das Denken an zweiter Stelle zu nennen, ist kein Zufall, sondern entspricht dem folgenden Programm: das Denken hat sich auf das ‚Angeschaute’ zu beziehen, die Anschauung geht der gedanklichen Bestimmung voran.“[2] Alle möglichen Gegenstände können in ihren jeweiligen Gegebenheitsmodi (denn jeder Gegenstand hat seine Weisen, gegeben zu sein) in einer Anschauung – d.h. in einem ‚Blick’, der ihre leibhaftige Selbstheit trifft, sie erfasst – vor allem Denken treten, d.h. dem Denken vorangestellt sein. Allen Erkenntnissen entsprechen gewisse Anschauungen als Urquellen. Anschließend könnte man die Anschauung als „ein operatives, selbst nicht weiter hinterfragbares methodisches Konzept“ auffassen, „das stets in Letztbegründungsfunktion zum Tragen kommt.“[3] Bei der Anschauung gelangt das Denken an einen Grund, eine letzte Instanz der Kausalität.

Im Bezug auf das Individuum[4] /den Gegenstand ist das Bewusstsein ein gebendes. Unter Gegebenheit ist die unmittelbare Anschaulichkeit des Individuums/Gegenstands im Bewusstsein zu verstehen. „Es (das Bewusstsein) gibt das Individuum, d.i. es gibt den Inhalt in der Form der Individualität.“[5] Hier ist der Moment der Anschaulichkeit zu beachten. Der Moment des „Gegebenseins“ setzt ein Relevanzverhältnis zur Wirklichkeit voraus. Das Bewusstsein hat hiermit nicht nur eine passive Rolle – „Es gibt den Inhalt, es hat ihn nicht nur überhaupt bewusst, sondern gegeben, …“[6] – sondern übernimmt eine aktive, ja schöpferische Funktion. Zwischen dem Zustand des Gegebenseins des Bewusstseins und dem Zustand der Anschauung besteht folgende Beziehung: das Bewusstsein als gebendes Bewusstsein (Individuelles gebende Bewusstsein) ist anschaulich, aber nicht jedes anschauliche Bewusstsein ist gebend, d.h. Individuelles in Wirklichkeit gebend. Also muss es zwischen dem gebenden und dem quasi gebenden Bewusstsein unterschieden werden. Quasi gebendes Bewusstsein ist Phantasiebewusstsein. Das Individuelle ist hierbei nicht in Wirklichkeit sondern in der Wesensanschauung gegeben.

Also ist unter Anschauung die Gegebenheitsweisen der Dinge dem Bewusstsein zu verstehen, die das Bewusstsein in einem bestimmten Verhältnis zur Wirklichkeit der angeschauten Dinge feststellen und die als „kleinste“ Bewusstseinseinheiten fungieren. Als solche sind Anschauungen Bausteine des Denkens.

Modi der Anschauungen. Kategoriale und nicht kategoriale Anschauungen

Die Anschauungen lassen sich anhand verschiedener Kriterien voneinander unterscheiden. Als die vordergründigsten Unterscheidungskriterien bei den Anschauungen kann man den Fokus der Intention, die zeitliche Bestimmung und die Art der Gebung zeigen.

Es lässt sich vor allem zwischen zwei großen Modi der Anschauung bei Husserl unterscheiden, der kategorialen Anschauung und der nicht kategorialen. Die nicht kategorialen Anschauungen werden als Wesensschauen oder schlichte Anschauungen bezeichnet.

Wesensschau ist die Gegebenheit des Individuums (zum Beispiel der Gegenstände) dem Bewusstsein in einer solchen Weise, dass seine Eigenart im Bewusstsein erschaut wird. „Als ‚Wesen’ wird definiert ‚das im selbsteigenen Sein eines Individuums als sein Was Vorfindliche“, d.h. ‚seine Eigenart, sein(en) Bestand an wesentlichen Prädikabilien, die ihm zukommen müssen …, damit ihm andere, sekundäre, relative Bestimmungen zukommen können.’ Dieses Wesen eines individuellen Gegenstandes, dem er seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten obersten Wesenskategorie (z.B. ‚Ton überhaupt’ oder ‚materielles Ding überhaupt’) verdankt, wird von Husserl verstanden als ein ‚aus dem individuellen’ Gegenstand ‚herauszuschauendes Moment’.“ [7]

Hier muss erklärt werden, was unter dem Begriff des Individuums verstanden wird.

Das Individuum ist die Vereinzelung (im Inhalt und in der Form) „jenes“ Allgemeinen, d.h. der Gattung und als solche einerseits wiederholbar (weil es eben wie die anderen Individuen auch ein Vereinzelungsstück ist), andererseits aber in seiner individueller Differenz nicht wiederholbar. Unter individueller Differenz sind die zeitlichen und räumlichen Koordinaten (Angaben) einer jeder Vereinzelung zu verstehen, die eine zweite Vereinzelung (ein anderes Individuum) an der gleichen „Stelle“ ausschließen. Diese Bestimmung, die das inhaltliche Unwiederholbarkeit des Individuums ausmacht, steht unter allgemeinen Begriffen. Soweit man die zeitliche und räumliche Bestimmung eines Individuums wissen will, kann dieses spezifiziert werden, indem seine Koordinaten im Allgemeinen, d.h. in der Allgemeinheit des ihm übergeordneten Begriffs bestimmt werden. Das Allgemeine aber hebt jede Einmaligkeit des Individuums auf. Die individuelle Differenz liegt in den Gattungen des Zeitlichen (damit verbunden auch des Räumlichen), die das Allgemeine auf ein Konkretes (einen konkreten Fall des Allgemeinen) reduziert. In diesem Rahmen betrachtet erhält das Individuum die Dimensionen eines allgemeinen Wesens und ist deshalb (rein formal) wiederholbar und spezifizierbar. Die individualisierende (die Unwiederholbarkeit ausmachende) Bestimmung ist die Form des Individuums und ist vom dessen Inhalt zu unterscheiden. Im Unterschied zum Inhalt ist die Form keine Eigenschaft, kein Prädikat also. Ihr entspricht kein konkretes Wesensmoment. Die Form wäre hier das Allgemeine in dem Individuellen zu verstehen, anders gesagt das Allgemeine in dem zeitlich und räumlich bestimmten Fall, dem Individuum.

Wesensschau bezieht sich auf das Individuum als Einzelding. In dieser Form der Anschauung wird das Ding unter die Lupe einer allgemeinen Wesenskategorie genommen, unter die auch andere Individuen fallen, die das allgemeine Wesen teilen. In der Wesensschau wird die Beziehung des Einzeldings, genauer der individuellen Differenz zur allgemeinen Wesensbestimmung erschaut. Die Wesensschau der Individuen erfolgt nicht als Anschauung der einzelnen Dinge in einer separaten Gegebenheit. Die Intention (das „sich auf etwas richten“ der Bewusstseinsakte) hierbei bezieht sich auf die Individuen als solche. Allerdings werden diese nicht isoliert von der üblichen Welt erschaut. Über die Wahrnehmung als eine Anschauung im prägnanten Sinne, d.h. in der gegenwärtigen Gegebenheit der Dinge in einer leibhaftigen Wirklichkeit, schreibt Wilhelm Szilasi folgendes: „Die Wahrnehmung ist eingebettet in den Strom meines natürlichen Lebensverlaufs. Sie verläuft mit ihm und immer nur in ihm. Wahrnehmen ist kein eigenständiges Betrachten oder Studieren der Dinge, sondern ein dienendes und verbindendes Moment des Daseinsvollzugs.“[8] Damit übergeht aber die Wesensschau schon in die kategoriale Anschauung.

Wenn die Intention bei der Wesenschau auf die Sachen d.h. Individuen gerichtet ist, werden in der kategorialen Anschauung ganze Sachverhalte erschaut. Den kategorialen Anschauungen entsprechen dann nicht mehr nur die Dingbezeichnungen, sondern die Aussagen. Diese haben nicht mehr nur einzelne Sachen zum Ausdruck, sondern ganze Sachverhalte. Während die Wesensanschauungen (auch als schlichte Anschauungen bezeichnet) Erkenntnisquellen, d.h. primäre Bewusstseinseinheiten sind, auf die sich das Denken erst zu richten hat, sind die kategorialen Anschauungen schon Erkenntnisleistungen. In der Aussage „Ich sehe eine Blume und eine Wolke.“ realisiert sich sowohl die Wesensschau der sinnlich wahrnehmbaren und erfüllbaren Elemente, zum Beispiel wie „ die Blume“ und „die Wolke“ als auch nicht in der sinnlichen Wahrnehmung erfüllbare Elemente „ich“, „sehen“ und „und“. Diese Art Aussagen sind evident, d.h. in ihnen werden die sinnlichen Anschauungen in einer kategorialen Anschauung dem Bewusstsein gegeben. Die Gegebenheit eines Sachverhaltes dem Bewusstsein funktioniert nicht etwa so, dass die sinnlichen Anschauungen einzeln und getrennt voneinander erschaut werden und dann in einer Kategorie zusammengefügt. Kategoriale Anschauungen erfolgen genauso wie sinnliche Anschauungen in einem Schlag, auf einmal oder besser gesagt in einem einzigen Akt. Ob eine Anschauung eine schlichte oder eine kategoriale ist, hängt von der jeweiligen Intention ab, d.h. davon, worauf das Bewusstsein sich richtet.

Dem Fokus der Intention nach unterscheiden sich also die Wesensanschauen, auch schlichte Anschauungen genannt, von den kategorialen Anschauungen. In den Wesensschauen wird das Wesen der Individuen (d.h. was ein bestimmtes Individuum ausmacht), in den kategorialen Anschauungen die Sachverhalte – der Zusammenhang einzelner Individuen – erschaut.

Zeitliche Modi der Anschauungen

Den zeitlichen Modifikationen oder besser gesagt Dimensionen nach lassen sich die Anschauungen als gegenwärtige und vergegenwärtigende unterscheiden. Der Begriff der Gegenwart ist hier von zentraler Bedeutung. In der Phänomenologie wird die Gegenwart in zwei Bedeutungen verstanden. Zu unterscheiden ist einmal die transzendentale Gegenwart, d.h. der zeitliche Seinsmodus von „jetzt“, egal ob das jetzt Seiende dem Bewusstsein gegeben ist oder nicht. „Die hinter mir stehende Tür, die ich jetzt nicht sehe, ist zwar für mich in der natürlichen Einstellung da, obwohl ich eben nicht sehe, gehört aber meiner phänomenologischen Gegenwart nicht an, wenn sie nicht irgendwie gibt: Phänomenologisch gesehen könnte sie auch nicht mehr da sein, wenn ich sie nicht als Bewusstseinsobjekt habe.“[9] Daraus ergibt sich einmal die Gegenüberstellung zwischen Gegenwart und nicht Gegenwart in der transzendentalen Zeit (jetzt seiend – nicht jetzt seiend), ein anderes Mal dieselbe Gegenüberstellung im Zeitbewusstsein.

Die Wahrnehmung ist die Gegebenheit des Individuums/Gegenstandes dem Bewusstsein im prägnanten Sinn. Etwas ist im prägnanten Sinn gegeben, wenn die Gegebenheit in einem bewussten Ursprungsmodus (Leibhaftigkeit + Wirklichkeit), d.h. im Gegenwartsbewusstsein geschieht. Der Modus der Gegenwärtigkeit kann allerdings die gegenwartsinnere Vergangenheits- oder Zukunftselemente enthalten. Mit Husserl gesagt, kann das Individuelle „unbeschadet des Bewusstseinsmodus der Leibhaftigkeit und Wirklichkeit auch in der Weise bewusst sein, dass es bloß im ursprünglichen Wahrnehmungshorizont liegt, ‚noch’ in ihm liegt, oder ‚erst noch’, das sagt, es ist retentional gegeben als soeben wahrgenommen gewesen, als unmittelbares noch im Herabsinken fließendes soeben gewesen, oder protentional gegeben als fließend soeben herankommen, als unmittelbares soeben werden (Retention und Protention sind die zeitlichen „Vor-“ und „Zurückentwicklungen“ eines Bewusstseinsaktes).“[10] Dies beschreibt eine Gegenwart im erweiterten Sinn mit ihrem Korrelat der Leibhaftigkeit und ihren ursprünglichen Zeit- und Wirklichkeitsmodalitäten. Die Gegebenheit in solcher erweiterten Gegenwart ist eine perzeptive Gegebenheit. Sie kann aber auch eine reproduktive Gegebenheit sein, d.h. eine dem Bewusstsein wiedergegebene und als solche verstanden werden. Bedenklich an dieser Stelle ist, zu welcher Art der Anschauungen die Wahrnehmung gehört. Ist sie eine sinnliche Anschauung? Dies wäre insofern problematisch, da hierbei nicht ganz klar ist, in welchem Zusammenhang die Sinnlichkeit mit der leibhaftigen Wirklichkeit steht. Bei der reproduktiver Gegebenheit, zum Beispiel in der Wiedererinnerung/Wiedervergegenwärtigung einer Wahrnehmung ist der Kontakt mit der leibhaftigen gegenwärtigen Wirklichkeit abgebrochen. D.h. die Intention erfasst nicht diese leibhaftige gegenwärtige Wirklichkeit, nicht diese wird erschaut, sondern eben eine vergangene Anschauung deren.

Das Problem wird um einiges verständlicher, wenn man die Wirklichkeit/die Objektivität in dem erweiterten Sinne versteht, wie Wilhelm Szilasi es erklärt. Szilasi nach lautet es: „Wenn wir das (Sinnlichkeit der kategorialen Anschauungen) in voller Inhaltlichkeit verstehen, gewinnen wir auch eine tiefere Deutung der Sinnlichkeit. Sie ist kein bloßer Sensualismus. Sinnlichkeit ist der Titel für den Gesamtbestand des Seienden, der in seiner Sachhaltigkeit vorgegeben ist. So gehört die Anschauung ‚Raum’ zur Sinnlichkeit, auch die ‚Ausgedehntheit’ (Vorder- und Hinterseite), obwohl alle Sinnesdaten für sie fehlen.“[11] Fraglich ist nur, inwieweit die reproduktive Wahrnehmung und solche Anschauungen wie „Raum“ als Anschauungen eines vergleichbaren Modus zu betrachten sind.

In den anschauenden Akten wird das Individuelle nicht wirklich gegeben, es wird erfahren. Die oben beschriebenen neuen Modi der Gegebenheit kann man auch auf den Begriff der Erfahrung übertragen. Somit wird den Begriff der Erfahrung um die perzeptive oder reproduktive Erfahrung erweitert. Neu in diesem Zusammenhang ist das Bewusstsein der Wiedererinnerung und Vorerinnerung.

Das Bewusstsein der Wiedererinnerung ist im zeitlichen Modus der Vergangenheit und nicht mehr der Gegenwart. Die Vergangenheit im Bewusstsein der Wiedererinnerung sind nicht die Elemente der Vergangenheit in der erweiterten Gegenwart, d.h. sie ist nicht mit der Retention zu verwechseln. Ähnliche Relation können auch bezüglich der Vorerinnerung festgestellt werden. Die Bezogenheit auf die Zukunft ist dabei im prägnanten Sinne, d.h. im Modus der leibhaftigen Gegenwart und ist wieder von der Pretention als Zukunftselement der erweiterten Gegenwart zu unterscheiden. Husserl nach sind alle diese Akte verstehende Akte. Der Akt des Anschauens als ein wichtiges Moment des Gebens ist dabei nicht nur ein kognitiver Prozess sondern ein optischer Akt, durch den „das Individuelle nicht nur überhaupt bewusst ist, sondern es steht gleichsam vor dem ‚Auge’, es bietet sich mit einer anschaulicher Fülle.“[12] Das Individuelle, das im Bewusstsein vor dem „Auge“ gestellt ist, ist dem Bewusstsein im besonderen Sinne gegeben: es steht „selbst“ vorgestellt da, seine Präsenz im Bewusstsein ist eine individuelle. Dieses „Selbst “ ist aber nicht mit der Leibhaftigkeit des Individuums identisch. Die Wirklichkeit des gegebenen Individuums ist keine Leibhaftige, sondern bewusst im Charakter wirkliche. Das gegebene Individuum ist das Wahrgenommene, der Wahrnehmungsinhalt. Zwischen der Wahrnehmung und der Wirklichkeit besteht ein Verhältnis des Allgemeinen zum Spezifischen. Der in einer Wahrnehmung dem Bewusstsein gegebene Inhalt ist ein Korrelat der Wahrnehmung. Da aber dem Bewusstsein wahrnehmungsgemäß gegebene Inhalt eben die gegebene Wirklichkeit ist, ist diese Wirklichkeit Korrelat der Wahrnehmung. In dieser Auffassung ist die Wirklichkeit das Allgemeine für Wahrnehmungskorrelat, das Allgemeine in dem oben beschriebenen Sinne der Gattung.

Der zeitlichen Bestimmung nach sind die Anschauungen gegenwärtige und vergegenwärtigende. Gegenwärtige Anschauungen sind die im prägnanten Sinn gegebene, zum Beispiel die Wahrnehmung. In den gegenwärtigen Anschauungen sind die Individuen in der perzeptiven Gegebenheit erschaut. Ist die Gegebenheit dagegen eine reproduktive, so kann man von den vergegenwärtigenden Anschauungen sprechen.

Die Modi der Anschauungen nach der Art der Gegebenheit.

Bildobjektbewusstsein

Alle Anschauungen sind gebende Akte. Dem Modus des Gegebenseins nach besteht es zwischen den Anschauungen wesentliche Unterschiede. Fürs erste lassen sich originär gebende und nicht originär gebende Anschauungen unterscheiden. Im ersten Fall spricht man von einer Selbstgebung, im zweiten von einer einfachen Gebung. „Der durch diese einfache Gebung konstituierte Sinn bezieht nicht alle im selbstkonstituierten Sinne daseienden Elemente ein; da er des Anwesenheit-Charakters mangelt.“[13] Eine weitere Unterscheidung in dieser Richtung ist zwischen der einfachen Gebung und der Gebung im Modus des Als-ob. Die letztere ist eine neutralisierende Gebung (keine positionale, keine setzende Gebung). „Bei dieser Quasi-Gebung fehlt dem Sinn nicht nur der hier-Charakter (bzw. jetzt-Charakter), sondern überhaupt der Seins-Charakter, … Die in der Quasi-Gebung konstituierte Gegenständlichkeit ist eine quasi-konstituierte Gegenständlichkeit, eine solche, deren Seinscharakter neutralisiert wird.“[14]

Das Bildobjektbewusstsein ist eine komplizierte Art des Anschauens, in dem die einfache und die Quasi-Gebung sich in einem wechselseitigen Spiel befinden. Hier geht es um den perzeptiven Inhalt der Wahrnehmung und nicht um den imaginativen. Bloß ist der wahrgenommene Inhalt beim Bildobjektbewusstsein in einem anderen Charakter bewusst, als bei beim Wahrnehmungsbewusstsein. Mit Husserl: „Wir können vielleicht sagen: bewusst als aufgehobene Wirklichkeit.“[15] Wenn ein Bildobjekt bewusst ist, d.h. dem Bewusstsein gegeben ist, dann ist die Wahrnehmung der Wirklichkeit dessen, was in ihm dargestellt ist, durch die Wahrnehmung der fehlenden leibhaftigen Wirklichkeit des Dargestellten aufgehoben. Anders gesagt hebt die Wahrnehmung der leibhaftigen Wirklichkeit des Bildes als Objekt die Wahrnehmung des im Bilde dargestellten Inhalts als leibhaftige Wirklichkeit auf. Beim Bildobjektbewusstsein ist also der perzeptive Inhalt der Wahrnehmung das Bild als Objekt und nicht das im Bild Dargestellte in seiner Leibhaftigkeit.

Ausgehend von dem eben Gesagten lässt sich die Interpretation der Wiedererinnerung um einiges erweitern. Bei der Wiedererinnerung haben wir eine Reproduktion mit einem komplizierten Wirklichkeitsmodus zu tun. Die Reproduktion der Wiedererinnerung ist eine intentionale. Intentional wird die vergangene Wirklichkeit eines Gewesenen wieder aufgerufen. Dies ist nicht das Wirklich-Gewesene, das Korrelat der Retention einer aktuellen Wahrnehmung ist. Die Wiedererinnerung ist eben keine aktuelle Wahrnehmung und durch ihre Intentionalität entbehrt das Erinnerte der wirklichen Erinnerung trotz dessen, dass die Wiederrinnerung ein Erlebnis im Modus der Gegenwärtigkeit ist. In der Wiedererinnerung hebt also die Wahrnehmung der Intentionalität der Erinnerung die Wahrnehmung der unmittelbaren Gegenwärtigkeit des Erinnerten auf. In ihrer intentionalen Beziehung zur aktuellen Gegenwart hat alles Wiederrinnerte einen Charakter der Unerfülltheit.[16]. Weil es aber unerfüllt ist, ist alles Wiedererinnerte auch nicht anschaulich. Es ist zwar anschaulich seinem Inhalt nach aber nicht im Bezug auf die Wirklichkeit anschaulich. D.h. in ihm wird die Gegenwart (die Wirklichkeit schlechthin) nicht wirklich vergegenwärtigt. Trotz dem Endterminus der Gegenwart der Wiedererinnerung als aktuelles Erlebnis bleibt deren Anschauung eine uneigentliche Anschauung, weil deren Erfüllung eine uneigentliche Erfüllung ist, weil es „ bei der Mittelbarkeit der Intention die vermittelnden Erfüllungen“[17] fehlen.

Husserl vergleicht anschließend das Selbst-vor-Auge-Stehen des Erinnerten im Akt der Wiedererinnerung mit dem gleichen Moment eines aktuellen Bildobjektbewusstseins. Der Unterschied besteht darin, dass das Erinnerte im Akt der Wiedererinnerung nicht „durch eine Leere Hindurch gemeint“[18] ist. Man braucht es nicht wie beim Bildobjektbewusstsein aus einer Bewusstseinsferne nahe zu bringen und so eben anschaulich zu machen.

Wie oben erwähnt wird in den anschauenden Akten das Individuelle nicht wirklich gegeben, sondern erfahren. Denn in dem Anschauen wird der Inhalt des Individuellen gegeben und nicht es in seiner leibhaftigen Wirklichkeit. Dass ein Individuelles anschaulich bewusst ist, besagt, dass sein Inhalt dem Bewusstsein gegeben ist. So betrachtet ist der Inhalt des anschaulich bewussten und der Inhalt eines phantasierten Individuellen gleich, „denn ein solches (phantasiertes Individuelle) kann genau den gleichen Inhalt ‚nur phantasiemäßig’ bewusst und anschaulich haben.“[19] Im Unterschied zum Anschauen erzeugt das Phantasieren keine Erfahrung und deshalb ist das phantasierte Individuelle kein gegebenes Individuelle, obgleich sein Inhalt auch genau und ausführlich dargelegt werden kann.

Das eben über die erfahrungsbezogene Dimensionen der Anschauung Gesagte nimmt Husserl mit „Das alles ist schief. …“[20] auf der nächsten Seite in einer Fußnote zurück. Die Bestimmung der Anschauung wird modifiziert als „ein allgemeiner Titel für positionale und neutrale Akte, die Individuelles in erfüllter Weise bewusst machen.“[21] Es gibt dieser neuen Präzisierung nach entweder „wirklich“ anschauende oder „quasi“ anschauende Akte, in denen beiden der Inhalt gegeben wird. In den ersten ist das Individuelle als Wirklichkeit, in den zweiten aber als Fiktum bewusst. Beiden kann aber dasselbe konkrete Wesen (oder genauer dessen Inhalt) entnommen werden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Anschauungen wesentliche Unterschiede aufweisen, wenn man sie nach der Art der Gebung in ihnen betrachtet. Im Falle der Selbstgebung sind die Anschauungen originär gebend, im Falle der einfachen Gebung dagegen nicht originär gebend. Eine weitere Differenz zwischen den Anschauungen ist die der einfachen Gebung und der quasi-Gebung. Das Unterscheidungsmoment hierbei ist die Positionalität der Gebung, die in der einfachen Gebung besteht, in der quasi-Gebung dagegen fehlt. So sind die quasi gebenden Anschauungen neutrale Anschauungen. Am Beispiel des Bildobjektbewusstseins lässt sich eine Wechselbeziehung der Selbstgebung und der Quasi-Gebung beobachten. Intentional bestimmt heben die beiden Arten der Gebung einander auf. Das ist ein Spiel des Bewusstseins mit den Möglichkeiten der Gebung, das für den Fall des Anschauens eines Bildobjekts spezifisch ist.

Anschauungen (in) der Phantasie. Reine Phantasie.

Husserl unterscheidet die erfahrenden Akten[22] von den „bloss“ vorstellenden. Die letzteren sind nicht erfahrend sondern quasi erfahrend. Diese nennt Husserl phantasierende Akten und unterscheidet zwischen diesen wiederum perzeptive und reproduktive. Als Beispiel der perzeptiven Phantasie wird Bildobjektbewusstsein angeführt. Das Bildobjektbewusstsein ist Basis jeglicher Art des mittelbaren Anschauens, zu dem zum Beispiel das so genannte Abbildbewusstsein oder Anschauen im Bilde gehört. Beispiel einer reproduktiven Phantasie ist die Phantasie in dem allgemein bekannten Sinne des Wortes, bei Husserl „jede im gewöhnlichen Sinn so genannte Phantasie“[23]. Dazu gehört keineswegs die Erinnerung, wie üblich angenommen, da die Erinnerung eine unmodifizierte Reproduktion ist, was genau der Phantasie widerspricht. In der Phantasie ist das Phantasierte immer modifiziert, nämlich in ein quasi Wirkliches umgebildet. In der reproduktiven Phantasie kann zwar eine Erinnerung in den Modus von „quasi-wirklich“ umgewandelt werden, aber die Erinnerung an eine vergangene Phantasie ist selbst keine reproduktive Phantasie sondern eben eine unmodifizierte Reproduktion. Das Anschauliche in der Phantasie ist in einem Modus von „als ob“. Dieser Modus ist nicht nur ein Möglichkeitsmodus, sondern eine Wirklichkeit „als ob“.

Die Gegebenheit des Anschaulichen bei der Phantasie ist eine grundlegend andere als bei einer Reproduktion. Das in der Phantasie gegebene Anschauliche ist nicht „gleichsam“ gegeben wie bei der Reproduktion, sondern ist so als ob es gleichsam wäre. Hier ist das oben schon angeführte Moment der Neutralität zu betonen, nämlich dass wir beim Phantasieren keine Position setzen, d.h. wir dem Phantasierten nicht glauben, aber gleichzeitig die Phantasie eines Seinsbewusstseins nicht entbehrt ist. Das Phantasierte ist uns in einer lebendigen Anschauung bewusst, wir erblicken „Zentauren, Nixen etc.; sie stehen vor uns, entfernen sich, bieten sich von der und jener Seite dar, sie singen uns tanzen usw.“[24]

Ähnliches kann auch über die perzeptive Phantasie behauptet werden. Das Bild steht vor uns leibhaftig da, es ist eine gegenwärtige Wirklichkeit. Aber das, was angeschaut wird, ist nicht nur das Bild als Objekt, zum Beispiel ein viereckiger Gegenstand aus Leinwand, Papier, Holz usw. sondern auch das im Bilde Dargestellte, zum Beispiel Madonna mit dem Kind. Zur Anschauung gehört dabei ebenso das Bewusstsein dieser Relation zwischen dem darstellenden Objekt und dem Dargestellten. „Dann bezieht sich die Rede der Wahrnehmung auf die bloße perzeptive Anschaulichkeit, deren Korrelat das Erscheinen in ‚Leibhaftigkeit’ ist.“[25] Das Erschienene, das Dargestellte nämlich ist wiederum eine Wirklichkeit „als ob“. Der in der Phantasie angeschaute individuelle Inhalt kann derselbe sein wie bei den aktuellen Erfahrungen.

Reine Phantasien gibt es nicht oder ihre Möglichkeit ist zumindest nicht mit Sicherheit anzunehmen. Denn Phantasien sind Teile des gesamten Bewusstseins und als solche mit Erfahrung verbunden. Fraglich macht die Möglichkeit der reinen Phantasien noch die Tatsache, dass wir bei jedem Phantasieren unseres selbst als Teile der Erfahrungswelt bewusst sind.

Die Welten der Fikta sind mit der Erfahrungswelt sowohl verbunden, als auch im Widerstreit. Bei den perzeptiven Fikta, zum Beispiel im Falle eines an der Wand hängenden Gemäldes, treten zwei Räume, der Bildraum und der Raum, in dem das Gemälde hängt, gleichzeitig auf. Am Bildrahmen tritt der Bildraum mit dem Ausstellungsraum, also dem wirklichen Raum, in Widerstreit und erweist dabei seine Nichtigkeit als unwirklich Gegebenes. Auch im Falle eines Theaterstücks tritt das Fiktum (die gespielte Rolle) mit der wirklichen Existenz des Schauspielers in Widerstreit.

Bei den reproduktiven Fikta auch stoßen die Elemente der Erfahrungswelt mit deren Kombination in den Phantasien in den Streit, zum Beispiel Märchentiere.

Dabei müssen die Fälle wirklichen Widerstreits (König - Schauspieler) von den Fällen potenziellen Widerstreits unterschieden werden. Nach Husserl müssen die letzteren erst „aufgewickelt“ werden, um wirklich streiten können.

Dieser Streit wird damit „gelöst“, dass die zwei Bewusstseinszustände beim Erleben eines Fiktums sich nicht ausschließen, sondern durch jeweilige Apperzeption (intentionale Lenkung der Aufmerksamkeit) einander hemmen.

Diese „störende“ Hemmung der zwei Bewusstseinsebenen durch die Apperzeption lässt sich durch einen Übergang von den Erfahrungseinstellungen zu den Phantasieeinstellungen überwinden. Dieser besteht im ästhetischen Gefallen am Erscheinenden. Die besagte Hemmung erleichtert diesen Übergang.

Quasi erfahrende Akten sind also phantasierende Akten. Diese sind wiederum entweder perzeptive oder reproduktive. Das Anschauen in diesen Akten ist der Gebung entsprechend auch perzeptiv oder reproduktiv. Für den ersten Fall ist das Bildobjektbewusstsein ein Beispiel. Reproduktive Phantasie ist das Phantasieren am allgemein bekannten Sinne des Wortes mit der Voraussetzung diese nicht mit dem Akt der Erinnerung zu verwechseln. Der Unterschied besteht in einem anderen Modus der Gebung der (sowohl perzeptiven als auch reproduktiven) Phantasie, nämlich der schon ausgeführten Gebung als ob und der positionalen Neutralität. Diese beiden Dimensionen bieten aber keine Voraussetzung für die Annahme der reinen Phantasien. Die Phantasien enthalten immer Elemente der Erfahrungen oder bestehen manchmal nur aus neuen (quasi) Kombinationen von diesen.

Zusammenfassung

Unter Anschauung ist die Gegebenheitsweisen der Dinge dem Bewusstsein zu verstehen. Diese stellen das Bewusstsein in einem bestimmten Verhältnis zur Wirklichkeit der angeschauten/erschauten Dinge fest. Sie fungieren als „kleinste“ Bewusstseinseinheiten können als solche als Bausteine des Denkens bezeichnet werden.

Die Anschauungen lassen sich anhand verschiedener Kriterien voneinander unterscheiden.

Dem Fokus der Intention nach werden Wesensanschauen, auch schlichte Anschauungen genannt und die kategorialen Anschauungen unterschieden. In den ersteren wird das Wesen der Individuen (d.h. was ein bestimmtes Individuum ausmacht), in den letzteren die Sachverhalte – der Zusammenhang der Individuen – erschaut.

Der zeitlichen Bestimmung nach sind die Anschauungen gegenwärtige und vergegenwärtigende. Gegenwärtige Anschauungen sind im prägnanten Sinn gegeben, zum Beispiel die Wahrnehmung. In den gegenwärtigen Anschauungen ist die Gebung der Individuen eine perzeptive. Ist die Gegebenheit dagegen eine reproduktive, so hat man schon mit den vergegenwärtigenden Anschauungen zu tun.

Auch der Art der Gebung nach weisen die Anschauungen wesentliche Unterschiede auf. Im Falle der Selbstgebung sind die Anschauungen originär, im Falle der einfachen Gebung dagegen nicht originär gebend. Weiterhin müssen die Anschauungen der einfachen Gebung und der quasi-Gebung unterschieden werden. Das Unterscheidungsmoment hierbei ist die Positionalität der Gebung, die in der einfachen Gebung besteht, in der quasi-Gebung dagegen fehlt. Das Bildobjektbewusstsein ist ein Beispiel für die Wechselbeziehung der Selbstgebung und der Quasi-Gebung. Abhängig von der aktuellen Intention heben die beiden Arten der Gebung einander zeitweise auf. Das ist ein für den Fall des Anschauens eines Bildobjekts spezifisches Spiel des Bewusstseins mit den Möglichkeiten der Gebung.

Quasi erfahrende Akten sind also phantasierende Akten. Sie können wiederum entweder perzeptive oder reproduktive sein. Das Anschauen in diesen Akten ist entsprechendweise auch perzeptiv oder reproduktiv. Für die perzeptive Phantasie ist das Bildobjektbewusstsein ein Beispiel. Als reproduktive Phantasie ist das Phantasieren am allgemein bekannten Sinne des Wortes zu verstehen. Diese darf nicht mit dem Akt der Erinnerung verwechselt werden. Der Unterschied der beiden besteht in einem anderen Modus der Gebung der (sowohl perzeptiven als auch reproduktiven) Phantasie, nämlich der schon ausgeführten Gebung als ob und der positionalen Neutralität. Dies gibt allerdings keinen Grund für die Annahme der reinen Phantasien. Die Phantasien sind immer aus den Elementen der Erfahrungen zusammengesetzt oder bestehen aus neuen (quasi) Kombinationen der Erfahrungselemente.

Literaturverzeichnis:

Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein / Felix Meiner Verlag, Hamburg 2006

Edmund Husserl, Ideen zu einer reinen Phänomenologie und phänomenologischen Philosophie. Erstes Buch: Allgemeine Einführung in die reine Phänomenologie. Haag 1976

Wilhelm Szilasi, Einführung in die Phänomenologie Edmund Husserls / Max Niemeyer Verlag, Tübingen 1959

Hans-Joachim Pieper, ‚Anschauungen’ als operativer Begriff. Eine Untersuchung zur Grundlegung der transzendentalen Phänomenologie Edmund Husserls / Felix Meiner Verlag, Hamburg 1993

Paolo Volonté, Husserls Phänomenologie der Imagination. Zur Funktion der Phantasie bei der Konstitution von Erkenntnis / Alber, Freiburg/ München 1997

Gisbert Hoffmann, Bewusstsein, Reflexion und Ich bei Husserl

[...]


[1] E. Huserl, Ideen zu einer reinen Phänomenologie und phänomenologischen Philosophie. Erstes Buch: Allgemeine Einführung in die reine Phänomenologie. Haag 1976, S. 51

[2] Hans-Joachim Pieper, „Anschauung“ als operativer Begriff. Eine Untersuchung zur Grundlegung der transzendentalen Phänomenologie Edmund Husserls. Felix Meiner Verlag GmbH, Hamburg 1993; S.11

[3] ebenda

[4] Auf den Begriff des Individuums wird später eingegangen.

[5] Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein. Text nach Husserliana, Band XXIII, S. 196

[6] ebenda

[7] Hans-Joachim Pieper, „Anschauung“ als operativer Begriff. Eine Untersuchung zur Grundlegung der transzendentalen Phänomenologie Edmund Husserls. Felix Meiner Verlag GmbH, Hamburg 1993; S. 13

[8] Wilhelm Szilasi, Einführung in die Phänomenologie Edmund Husserls / Max Niemeyer Verlag, Tübingen 1959, S. 15

[9] Paolo Volonté, Husserls Phänomenologie der Imagination. Zur Funktion der Phantasie bei der Konstitution von Erkenntnis / Alber, Freiburg/ München 1997, S. 141

[10] Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein. Text nach Husserliana, Band XXIII, S. 197

[11] Wilhelm Szilasi, Einführung in die Phänomenologie Edmund Husserls / Max Niemeyer Verlag, Tübingen 1959, S. 41

[12] Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein. Text nach Husserliana, Band XXIII, S. 198

[13] Paolo Volonté, Husserls Phänomenologie der Imagination. Zur Funktion der Phantasie bei der Konstitution von Erkenntnis / Alber, Freiburg/ München 1997, S. 155

[14] Paolo Volonté, Husserls Phänomenologie der Imagination. Zur Funktion der Phantasie bei der Konstitution von Erkenntnis / Alber, Freiburg/ München 1997, S. 155

[15] Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein. Text nach Husserliana, Band XXIII, S. 199

[16] Wilhelm Szilasi, Einführung in die Phänomenologie Edmund Husserls, S. 34: „Erfüllung als Terminus bedeutet, dass die Intention sich in einer Adäquatio mit dem Gegenstand legitimiert. Die sinnlichen Daten üben eine Kontrolle aus. Letzte Instanz dieser Kontrolle ist das originäre Vernehmen des Sachverhaltes. Wenn wir vom Münster sprechen, es also in einer Intention der Leermeinung erfassen, können wir im Falle, dass wir über den Sachverhalt nicht einig sind, hingehen und das Münster anschauen.“

[17] Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein. Text nach Husserliana, Band XXIII, S. 200

[18] Ebenda

[19] Ebenda

[20] Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein. Text nach Husserliana, Band XXIII, S. 201

[21] Ebenda

[22] Wilhelm Szilasi, Einführung in die Phänomenologie Edmund Husserls, S. 17: „Akt bezeichnet nicht bloße Handlung, Tätigkeit oder Vorgang, sondern die eigentliche intentionale Beziehung. Akte sind Bewusstseinsvorkommnisse, die den Charakter der Intentionalität haben.“

[23] Edmund Husserl, Phantasie und Bildbewusstsein / Felix Meiner Verlag, Hamburg 2006, S. 201

[24] EbendaS. 202

[25] Ebenda, S.203

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Anschauungen und ihre Modi bei Husserl
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V81998
ISBN (eBook)
9783638862684
Dateigröße
373 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anschauungen, Modi, Husserl
Arbeit zitieren
Tinay Muschdiyeva (Autor:in), 2007, Anschauungen und ihre Modi bei Husserl, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81998

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