Verbände in Deutschland - Welche Bedeutung hat die Interessenvertretung der Verbände in Deutschland?


Hausarbeit, 2007

15 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Verbände

3. Die gesetzliche Legitimation der Verbände

4. Was versteht man unter Lobbyismus?

5.Adressaten der Lobbyarbeit

6.Funktionen der Verbände
6.1 Im politischen Entscheidungsprozeß
6.1.1 Die Artikulation der Interessen
6.1.2 Die Aggregation der Interessen
6.1.3 Die Selektion der Interessen
6.2 Auf gesellschaftlicher Ebene
6.2.1 Die Verbände als Vermittler zwischen Staat und Gesellschaft
6.2.2 Die Integrationsfunktion der Verbände

7. Lobbyismus im Wandel
7.1 Abnahme der Bedeutung der Verbände
7.2 Die neuen Formen der Interessenvertretung

8. Problematische Aspekte des Lobbyismus
8.1 Verbände als Blockierer
8.2 Illegale Praktiken

9.Fazit

10. Literatur

1. Einleitung

Immer wieder hört, sieht und liest man in den Medien von den Aktivitäten unterschiedlicher Verbände in unserem Land. Sei es im Rahmen geplatzter Tarifverhandlungen oder dass sich ein Unternehmerverband zu einem neu beschlossenem Gesetz äußert. Laut Jürgen Weber wird in Deutschland nahezu keine politische Entscheidung getroffen, an der nicht mindestens ein Verband beteiligt ist.[1] In dieser Arbeit werde ich mich daher mit folgender Fragestellung auseinander setzen:

„Welche Bedeutung hat die Interessenvertretung der

Verbände in Deutschland?“

Um dieses weit reichende Thema aus dem Bereich der politics, dem Bereich des politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses, etwas eingrenzen zu können, werde ich mich der Fragestellung auf folgende Art und Weise nähern: Zuerst werde ich den Begriff „Verbände“ erklären und ihre politische Legitimation darlegen, um dann kurz den Begriff „Lobbyismus“ und dessen Adressaten zu erläutern. Danach widme ich mich der Funktionen der Verbände und wende mich anschließend dem Wandel zu, dem die Interessenvertretung ausgesetzt ist. Abschließend beschreibe ich noch die problematischen Aspekte des Lobbyismus bevor ich zum Fazit komme.

2. Die Verbände

Allgemein bezeichnet man mit Verband einen „Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele“.[2] Diese Ziele können unterschiedlicher Natur sein und sind nicht zwangsläufig politisch.

In der Politik sind Verbände Vereinigungen, die die Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozeß einbringen wollen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Lobbyisten. Die Organisation der Verbände kann dabei unterschiedlich sein. Sie reicht von Massenorgani-sationen (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden & Kirchen), Interessenverbänden (z.B. ADAC), Fachverbänden (z.B. Fachverband des Fleischerhandwerks), Berufsverbänden (z.B. Verein dt. Ingenieure) bis hin zu Standesorganisationen (z.B. der Deutsche Beamten Bund).[3] Politische Verbände agieren sowohl auf Bundes-, als auch auf Landes- und Kommunalebene. Die Lobbyliste des Bundestages umfasst zurzeit 1969 eingetragene Verbände.

3. Die gesetzliche Legitimation der Verbände

Der Unterschied von Parteien zu Verbänden lässt sich am anschaulichsten dadurch verdeutlichen, dass die Parteien, durch den Art.21 Abs.1 im Grundgesetz (GG) ausdrücklich mit der Mitwirkung an der Willensbildung beauftragt werden.[4] Diese explizite Legitimationsgrundlage bleibt den Verbänden vorenthalten. Ihnen ist im GG kein Artikel gewidmet, der ihnen direkt eine solche Funktion zuschreiben würde.

Die gesetzliche Legitimation der Interessenverbände ergibt sich implizit aus verschiedenen Artikeln des GG. Der dabei Grundlegendste dürfte wohl der Art.9 sein, der jedem „Deutschen […] das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“[5] einräumt, sofern diese nicht „den Strafgesetzen zuwider oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten“.[6] Weiter räumt das GG mit Art.5 (Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit) jedem die freie Meinungsäußerung[7], sowie mit Art.17 das Recht, sich mit seinen „Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und […] die Volksvertretung zu wenden“[8], ein.

4. Was versteht man unter Lobbyismus?

Der Begriff Lobbyismus entspringt dem englischen Wort „lobby“, das im lexikalischen Sinn den Vorraum eines Parlamentsgebäudes bezeichnet. Mit dem Begriff „Lobbyisten“ waren im 19. Jhdt. diejenigen Interessenvertreter gemeint, die in den Gängen der amerikanischen Abgeordnetenhäuser die Parlamentarier von ihren Ansichten zu überzeugen versuchten, um so Einfluss auf Gesetzesentscheidungen auszuüben. Heute werden mit dem Begriff Lobby allgemein Interessenvertreter und Verbände bezeichnet, die mit ihrer Arbeit die Absicht verfolgen, politische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen, indem sie auf die Entscheidungsprozesse einzuwirken versuchen.[9] Dies geschieht zum einen durch Gespräche und Überzeugung, zum anderen mit Druck und teilweise auch durch Bestechung.

5. Adressaten der Lobbyarbeit

Mit der Verlagerung der Gesetzesvorbereitung von der Legislative (Parlament) in die Exekutive (Regierung & Ministerien), haben sich auch die bevorzugten Adressaten der Lobbyarbeit geändert. Waren früher hauptsächlich Abgeordnete des Bundestages Ansprechpartner, sind es heute vermehrt die Mitarbeiter der Ministerien und die Minister selbst.[10] Zunehmend wird auch der direkte Kontakt „zur mittleren Entscheidungsebene und insbesondere zur Arbeitsebene in den Referaten und Einzelabteilungen[11] gesucht, um so möglichst früh, teilweise vor dem Parlament, vom Entscheidungsprozess zu erfahren und Einfluss nehmen zu können. Unter Umständen sind Interessenvertreter aufgrund ihres Fachwissens, sogar selbst Mitglieder in Kommissionen und Arbeitsgruppen und somit direkt am Entscheidungsprozess beteiligt.[12] In den vergangenen vier Jahren waren in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt 100 externe Mitarbeiter beschäftigt, die ihr Gehalt ganz oder zum Teil von Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften bezogen.[13] Die Abgeordneten eines parlamentarischen Ausschusses wären schlichtweg nicht in der Lage alle, für einen Gesetzesbeschluss, relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Im Gegenzug zu dieser „Serviceleistung“ erhalten die Interessenvertreter Informationen für den sie betreffenden Politikbereich. Zudem sind auch die meisten Abgeordneten des Bundestages selbst Mitglieder in Verbänden.[14]

[...]


[1] Vgl. Weber: „Die Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland“, S.369.

[2] Schubert/Klein: „Politiklexikon“, S.308.

[3] Vgl. Schubert/Klein: „Politiklexikon“, S.308.

[4] Vgl. Hesselberger: „Das Grundgesetz – Kommentar für die politische Bildung“, S.197.

[5] Ebd, S.135.

[6] Ebd.

[7] Ebd, S.95.

[8] Ebd, S.171.

[9] Vgl. Hesselberger: „Das Grundgesetz – Kommentar für die politische Bildung“., S.187.

[10] v.Aleman – „Vom Korporatismus zum Lobbyismus?“, in APuZ (26-27/2000), online auf www.bdb.de

[11] v.Aleman/Eckert: „Lobbyismus als Schattenpolitik“, in „APuZ 15-16/2006“, S. 5.

[12] Vgl. ebd.

[13] Vgl hiB-Meldung (heute im Bundestag) 391/2006. www.bundestag.de

[14] Vgl. Weber:„Die Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland“, S.279.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Verbände in Deutschland - Welche Bedeutung hat die Interessenvertretung der Verbände in Deutschland?
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Note
1
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V81385
ISBN (eBook)
9783638858250
ISBN (Buch)
9783640859399
Dateigröße
368 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verbände, Deutschland, Welche, Bedeutung, Interessenvertretung, Verbände, Deutschland
Arbeit zitieren
Moritz Taske (Autor:in), 2007, Verbände in Deutschland - Welche Bedeutung hat die Interessenvertretung der Verbände in Deutschland?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81385

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