Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr nach Maßgabe des europäischen Gemeinschaftsrechts (Stand 2007)


Studienarbeit, 2007

26 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Gliederung

Literatur

A Abstract

B Entwicklung des Verbraucherschutzrechtes in der europäischen Union

C Zum Begriff „Verbraucher“, „Dienste“ und „elektronischer Geschäftsverkehr“

D Europäische Verbraucherschutzregelungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
I Vorvertragliche Phase
II Vertragliche Phase – Abschluss und Erfüllung
1 Der Vertragsschluss
2 Formerfordernisse
3 Die Vertragserfüllung
III Nachvertragliche Phase
1 Die Widerrufsrechte des Verbrauchers
2 Gewährleistung, Garantie und Haftung im elektronischen Geschäftsverkehr
3 Zur Anwendbarkeit bei immateriellen Gütern
4 Zur Durchsetzungsmöglichkeit der Verbraucherinteressen
IV Regelungen betreffend den Datenschutz

E Ergebnis und Ausblick

Literatur

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A Abstract

Die Einführung und der Siegeszug neuer Medien brachte neben neuen Möglichkeiten für Vertriebsanbahnung und Verbraucherkontakt auch eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen mit sich. Allerdings lassen sich unter Zuhilfenahme von „elektronischen Medien“ getätigte Rechtsgeschäfte nicht immer problemlos in den oft noch „klassisch“ ausgerichteten Rechtsrahmen bringen[1]. Hieraus entstand ein Bedürfnis nach neuen Schutzmechanismen, um weiterhin einen effektiven Konsumentenschutz, auch im „elektronischen Geschäftsverkehr“, zu gewährleisten. Daneben verwischt die elektronische Abwicklung von Geschäften auch zunehmend die politischen Grenzen Europas. Dieses ist ökonomisch zwar begrüßenswert, juristisch führt es aber zu einer gesteigerten Komplexität,[2] weshalb neben der Schaffung neuer Rechtsnormen und –regeln auch eine Rechtsvereinheitlichung innerhalb der europäischen Union im Vordergrund steht.

Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die derzeitige Rechtssituation im elektronischen Verkehr auf europäischer Ebene geben, wobei unter Rücksichtnahme auf den Umfang nur die aus Verbrauchersicht wichtigsten Regelungen beleuchtet werden können. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die „Fernabsatzrichtlinie“[3] (FARL) und die „E-Commerce-Richtlinie“[4] (ECR) gelegt werden, beide stammen zwar bereits aus den Jahren 1997 bzw. 2000, haben den Verbraucherschutz auf europäischer Ebene in der letzten Dekade aber maßgeblich vorangebracht und geprägt. Entsprechend der besuchten Lehrveranstaltung wird auf technologiebezogene Beispiele Bezug genommen, sofern ein Vergleich zu nationalen Regelungen und Judikaten sinnvoll und notwendig erscheint, soll auf die Bundesrepublik Deutschland abgestellt werden.

B Entwicklung des Verbraucherschutzrechtes in der europäischen Union

Neben dem technologischen Fortschritt bedingte vor allem der fortschreitende Einigungsprozess in Europa die Entwicklung eines vereinheitlichten Rechts.[5] Historisch gesehen stand diese Rechtsentwicklung unter dem Einfluss verschiedener politischer Ansätze, im Kern stehen sich hierbei marktkritische und marktliberale Sichtweisen gegenüber.[6] Während marktliberale Ansätze auf eine „Stärkung der Marktposition bei Selbstbestimmung des Verbrauchers“[7] und damit letztlich eher informelle Tendenz abstellen, stehen bei marktkritischen Ansätzen „regulative Absichten“[8] im Vordergrund, dieses führt in der Folge zu massiveren Eingriffen in das Marktgeschehen durch den Staat. Zusammenfassend lässt sich, unterschieden nach Primär- und Sekundärrechtsquellen, folgende Entwicklung skizzieren:

In den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften finden sich noch keine verbraucherschutzrechtlichen Regelungen, erste Ansätze auf europäischer Ebene brachte erst die Einheitliche Europäische Akte im Jahre 1987. Hierin wird das Erreichen eines „hohen Schutzniveaus in den Bereichen […] Verbraucherschutz“ als Zielbestimmung genannt.[9] Durch den Vertrag von Maastricht wird die Verbraucherschutzpolitik schließlich in den „Rang einer Gemeinschaftspolitik mit vertraglicher Grundlage erhoben“.[10] Neben der Erwähnung des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit der Binnenmarktintegration in Art. 3 ist auch ein eigener Titel für Verbraucherschutz, Art. 129, enthalten. Der Vertrag von Amsterdam wertete den Verbraucherschutz insgesamt noch weiter auf.[11]

Das verbraucherschutzrechtlich relevante Sekundärrecht umfasst im Wesentlichen Rechtsakte in Form von Richtlinien. Damit ist stets ein Umsetzungsakt in mitgliedsstaatliches Recht notwendig,[12] weswegen in den Mitgliedsstaaten noch immer, bedingt durch Spielräume in der Auslegung und Ermessen der mitgliedsstaatlichen Legislativorgane, leicht voneinander abweichende Regelungen bestehen können.[13]

Wesentliche Regelungen wurden getroffen durch: die Produkthaftungs- und Haustürgeschäftsrichtlinie aus dem Jahr 1985, die Richtlinien zu Verbraucherkrediten 1986, Pauschalreisen 1990, über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 1993, Regelungen für den Fernabsatz 1997, Verbrauchsgüterkauf 1999, E-Commerce 2000, Fernabsatz von Finanzdienstleistungen 2002, Verbraucherkredite 2004 sowie unlautere Geschäftsmaßnahmen 2005.[14]

C Zum Begriff „Verbraucher“, „Dienste“ und „elektronischer Geschäftsverkehr“

Der Betrachtung der materiellrechtlichen Regelungen soll eine kurze Klärung der wesentlichen Begrifflichkeiten vorangestellt werden.

Der Begriff „Verbraucher“ ist inzwischen durch Rechtsprechung des EuGH[15] und Legaldefinitionen verschiedener EU-Rechtsakte[16] relativ einheitlich als „jede natürliche Person, die zu einem Zwecke handelt, der nicht ihrer geschäftlichen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugewiesen werden kann“[17] definiert.[18] Der Begriff des „elektronischen Geschäftsverkehrs“ bedarf dagegen einer eingehenderen Untersuchung.

Die ECR verwendet den Begriff der „Dienste der Informationsgesellschaft“, dieser ist im Sinne der RL 98/48/EG und damit als „jede gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf des Empfängers erbrachte Dienstleistung“[19] zu verstehen. Hierbei bezeichnet „Fernabsatz“ die fehlende physische Anwesenheit, „elektronisch“ die Übertragung mittels Draht oder Funk sowie auf optischem oder elektromagnetischem Wege.[20] Vom Begriff der „Dienste“ werden dabei nach herrschender Meinung sowohl Dienstleistungen als auch Waren erfasst.[21]

Köbler[22] definiert „elektronischer Geschäftsverkehr“ als „elektronisch geführter, das geltende Recht nicht grundsätzlich abändernder Handel mit Waren und Dienstleistungen […] unter Zuhilfenahme von Tele- oder Mediendiensten“, das Online-Wörterbuch der Europäischen Kommission erweitert dieses noch um das Merkmal des „Datenaustauschs“: „Ein- und Verkauf sowie Datenaustausch über das Internet oder Online-Dienste[23].

Vom Begriff des elektronischen Geschäftsverkehr werden sowohl reine „Online-Geschäfte“, also Geschäfte die ausschließlich online getätigt werden, als auch sog. „Online/Offline-Geschäfte“ erfasst,[24] bei letzteren wird neben einer Onlinetätigkeit (vorzugsweise der Bestellung) ein Teilbereich „offline“ getätigt (in der Regel Lieferung physischer Waren).[25]

Innerhalb des Begriffes wird –wie auch im „klassischen“ Geschäftsverkehr– weiterhin nach den Vertragspartnern differenziert;[26] so wird zwischen E-Commerce als B2B (Business to Business - zwischen Unternehmern), B2PA (Business to public administration - Verkehr mit öffentlichen Einrichtungen) sowie B2C (Business to customer, Handel von Händlern an Privatkunden) unterschieden. Themenbedingt soll im Folgenden nur die letzte Ausprägung beleuchtet werden.

D Europäische Verbraucherschutzregelungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Es bietet sich an, die verschiedenen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen in der Systematik eines Vertragsschlusses, also in der Reihenfolge vorvertragliche, vertragliche und nachvertragliche Phase zu untersuchen. Unter besonderer Abstellung auf die Regelungen der Fernabsatz- und E-Commerce-Richtlinie sollen die für die jeweilige Phase bedeutsamen Regelungen dargestellt werden. Abrundend wird die alle Vertragsphasen betreffende Problematik des Datenschutzes erläutert.

[...]


[1] Vgl. Klewitz, Verbraucherschutz, S. 32.

[2] Vgl. Hommelhoff, Verbraucherschutz, S. 1ff.

[3] Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz; abgedruckt in: Straube / Fina, E-Commerce und Internetrecht, Nr. 3.

[4] Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt, abgedruckt in; Straube / Fina, E-Commerce und Internetrecht, Nr. 1.

[5] Vgl. Kucsko, Geistiges Eigentum, S.187.

[6] Vgl. Rösler, „Europäische Integration…“, S. 2.

[7] Vgl. Jannig in: Czada/Zintl, S. 153ff.

[8] Vgl. Jannig in: Czada/Zintl, S. 154.

[9] Vgl. Lasota, Verbraucherschutz im Internet…, S. 122.

[10] Vgl. Mitropolous, Verbraucherschutzpolitik…, S. 289.

[11] Vgl. Mitropolous, Verbraucherschutzpolitik…, S. 290 m. w. N.

[12] Vgl. Hanlon, European Community Law, S.105f.

[13] Vgl. Lasota, Verbraucherschutz im Internet…, S. 123.

[14] Vgl. mit Nachweisen für alle genannten Richtlinien: Rösler, Europäisches Konsumentenvertragsrecht, S. 91ff.

[15] Vgl. Ultsch, Der einheitliche Verbraucherbegriff…, S. 22ff m. w. N.

[16] Vgl. beispielhaft die Definitionen in der RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 2001/31/EG.

[17] Vgl. beispielhaft Richtlinie 2000/31/EG; Art. 2 lit. e.

[18] Vgl. Ultsch, Der einheitliche Verbraucherbegriff…, S. 22ff.

[19] Vgl. Richtlinie 98/34/EG i. d. F. der Richtlinie 98/48/EG Art 1 Nr. 2.

[20] Vgl. Richtlinie 98/34/EG i. d. F. der Richtlinie 98/48/EG Art 1 Nr. 2.; Straube/Fina, E-Commerce und Internetrecht, Anmerkung S. 12f.

[21] Vgl. Ende / Klein, Grundzüge des Vertriebsrechts…, S. 32.

[22] Vgl. Köbler, Juristisches Wörterbuch, „E-Commerce“.

[23] Vgl. Online-Wörterbuch der EU, Suchbegriff „E-Commerce“, abrufbar unter: http://europa.eu.int/eurodicautom.

[24] Vgl. Moritz, „Quo vadis…“, S. 66f.

[25] Vgl. Köhler /Arndt, Recht des Internet…, S. 27.

[26] Vgl. Moritz, „Quo vadis…“, S. 27.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr nach Maßgabe des europäischen Gemeinschaftsrechts (Stand 2007)
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Wirtschafts- und Unternehmensrecht)
Veranstaltung
Schwerpunktausbildung "Technologierecht", darin: Grundlagen des Technologierechts I
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2007
Seiten
26
Katalognummer
V81230
ISBN (eBook)
9783638851305
ISBN (Buch)
9783638850780
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Erstellt zum Abschluss der Schwerpunktausbildung "Technologierecht", umfasst neben europarechtlichen Elementen vor allem verbraucherschutzrechtliche Aspekte. Erstellt unter Abstellung auf die deutsche Rechtslage, umfangreiche Fußnotierung und Schrifttumzitation.
Schlagworte
Verbraucherschutz, Geschäftsverkehr, Maßgabe, Gemeinschaftsrechts, Schwerpunktausbildung, Technologierecht, Grundlagen, Technologierechts
Arbeit zitieren
Christian Reichel (Autor:in), 2007, Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr nach Maßgabe des europäischen Gemeinschaftsrechts (Stand 2007), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81230

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