Rationalisierbare Ansprüche religiösen Verstehens in Anselms Proslogion


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

18 Seiten, Note: sehr gut (1,0)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der doppelte Beweisgang im Monologion

III. Beweisform und Beweisführung im Proslogion

IV. Erläuterungen zum Proslogion -Argument

V. Einwände gegen das ontologische Argument

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Anselm von Canterbury (1033-1109) war ohne Zweifel einer der bedeutendsten Philosophen des Mittelalters, und dies, obwohl der Terminus ‚Philosophie’ in seinem Werk kein einziges Mal auftaucht[1]. Doch auch den Begriff ‚Theologie’ sucht man in seinen Schriften vergeblich[2]. Offenbar bestimmte er sich weder als Theologen noch als Philosophen, obschon er vom heutigen Standpunkt aus beides gewesen ist. Die seinem Denken in dieser Hinsicht eigentümliche Differenzlosigkeit, die in der Patristik noch nicht möglich gewesen ist und in der Hochscholastik nicht mehr möglich sein wird, ist ein Kennzeichen des kulturgeschichtlichen Selbstverständnisses seiner Zeit, in der Glaubens- und Kulturgemeinschaft noch als deckungsgleich gedacht wurden[3].

Doch unabhängig von der anachronistischen Frage nach der philosophischen oder theologischen Bestimmtheit Anselms fehlt das unter methodischer Perspektive Philosophische an der Philosophie, nämlich die vernünftige Argumentation, gerade im Zusammenhang mit dem von ihm in seinem kleinen Werk Proslogion („Anrede“, um 1077/78)[4] vorgelegten Gottesbeweis nicht. Der offensichtlich programmatische Charakter des ursprünglichen Titels dieser Schrift, Fides quaerens intellectum[5] („Der Glaube, der nach Einsicht strebt“), lässt Anselms Generalintention besser erkennen: Es geht um eine vernünftige Begründung des Glaubens an die Existenz Gottes, eine Begründung aufgrund von Einsicht.

Dass ein Gottesbeweis überhaupt nötig erscheinen konnte, wird verständlich, wenn man sich die damalige theologische Situation vergegenwärtigt[6]. Solange religiöser Glaube und Autorität das Bedürfnis nach rationaler Begründung in den Hintergrund drängten, schienen Gottesbeweise nicht erforderlich zu sein. Dies änderte sich, als im 11. Jahrhundert eine rationalistische Strömung in der europäischen Theologie zur Geltung kam. Die ‚Dialektiker’, allen voran Berengar von Tours, tendierten dazu, die Vernunfteinsicht vom Glauben unabhängig zu machen, sie ihm vielleicht sogar überzuordnen, wogegen fideistisch eingestellte Theologen wie Petrus Damiani die Bedeutung der argumentativ prozedierenden Dialektik zu reduzieren suchten: Die ‚Philosophie’ sollte allenfalls als ‚Magd der Theologie’ (ancilla theologiae) akzeptiert werden.

Der Gegensatz dieser Standpunkte löste eine Diskussion aus, die sich in Richtung auf eine mittlere Position entwickelte und zu der für die Scholastik typischen Auffassung führte, dass zwar die Glaubensinhalte soweit wie nur möglich rational einsichtig zu machen und zu rechtfertigen seien, dass aber die Priorität des Glaubens vor der Vernunft dabei nicht in Frage gestellt werden dürfe.

Ähnlich wie der seinerzeit angesehene Dialektik-Lehrer Lanfrank, Abt des Klosters Bec in der Normandie und später Erzbischof von Canterbury, folgte auch sein zeitweiliger Schüler Anselm – in beiden Funktionen Lanfranks Nachfolger – dieser mittleren Richtung. Wenn er sich bemühte, das Dasein Gottes durch die „Notwendigkeit vernünftiger Argumentation“ (rationis necessitas[7]) zu beweisen, dann wollte er mithin weder sich selbst der Existenz Gottes vergewissern, noch beabsichtigte er, andere, namentlich die Gottesleugner, von ihr zu überzeugen. Vielmehr geht seine wesentliche Intention eindeutig dahin, dass der Glaube sich selber durch- und einsichtig werde. Anselm wollte die ihm aufgrund seiner Glaubenserfahrung unerschütterlich feststehende Gewissheit, dass Gott existiert, auch auf dem Weg vernünftiger Argumentation erreichen, um so deutlich zu machen, dass zwischen Glauben (credere) und Erkennen (intelligere) kein Gegensatz besteht: Denn „ich suche […] nicht einzusehen, damit ich glaube, sondern ich glaube, damit ich einsehe“ (credo ut intelligam[8]).

Dieses Ziel ist aber nur erreichbar, wenn die Argumentation selbst logisch unabhängig von geglaubten Ausgangsbedingungen ist. Anselms methodisches Programm, wie er es bereits in seiner um 1076 verfassten Schrift Monologion (‚Selbstgespräch’) formuliert, lautet demnach auch, sola cognitione[9] („einzig mit den Mitteln des Denkens“) oder sola ratione[10] („einzig mit den Mitteln der Vernunft“) das herauszustellen, was bei einem vorausgesetzten Glaubensinhalt früher noch nicht bedacht worden ist – und zwar ohne Rekurs auf jedwede Autorität[11].

II. Der doppelte Beweisgang im Monologion

Anselm hat nicht erst im Proslogion einen Gottesbeweis formuliert; schon in seinem bereits erwähnten Erstlingswerk, der vornehmlich auf die Erläuterung des göttlichen Wesens zielenden Schrift Monologion, hatte er mehrere Argumente für die Existenz Gottes entwickelt, war dabei aber in den Bahnen der herkömmlichen platonischen bzw. augustinischen und aristotelischen Beweisversuche geblieben. Dennoch ist es wichtig, einen kurzen Rückblick auf das ursprünglich mit Exemplum meditandi de ratione fidei[12] („Ein Beispiel, wie man sich denkend von der Begründung des Glaubens Rechenschaft gibt“) betitelte Werk zu werfen, denn Anselm fasste das Proslogion – wie dessen Prooemium zeigt – erklärtermaßen als Fortsetzung dieser Schrift auf und durfte sich daher stillschweigend auf deren Resultate stützen. Die zwei im Monologion unterscheidbaren Beweise gilt es hier jedoch lediglich zusammenfassend zu rekonstruieren, um die Grundlagen anzudeuten, auf denen der Gottesbeweis des Proslogion entstand[13].

1.) Der erste Beweis besitzt drei aneinander anschließende Beweisgänge (1.-3. Kapitel)[14]. Er geht aus von der Existenzannahme einer Mannigfaltigkeit von Gütern, die wir mit den Körpersinnen erfahren und mit der geistigen Vernunft unterscheiden. Mit Hilfe der platonischen Voraussetzung, dass sie alle durch Teilhabe an etwas gut sind, das als „ein Identisches in den verschiedenen Gütern (idem in diversis) eingesehen wird“[15], lässt sich auf ein durch sich selbst Gutes schließen. Diese – platonisch gesprochen – ‚Idee des Guten’ identifizierte Anselm in fragwürdiger Weise mit dem „höchsten Guten“ (summum bonum), also einem Seienden, dem das unüberbietbare Maximum an Güte zukommt[16].

Sodann führt Anselm den gleichen Gedankengang im Hinblick auf das Große durch und weitet seine Argumentation schließlich auf das Seiende überhaupt aus. Zusammengefasst zeigt sich, dass es allein ein Etwas gibt, das nicht nur in höchster Weise gut und groß, sondern auch in höchster Weise seiend ist.

„Denn das ist das Höchste, was das andere so überragt,
daß es weder etwas Ebenbürtiges noch Vortrefflicheres hat. Was aber höchst gut ist,
ist auch höchst groß. Es ist also ein Etwas höchst gut und höchst groß,
das heißt das Höchste von allem, was ist.“[17]

Dies kann nur Gott sein. Anselm formuliert hier den Begriff eines relativen Maximums, d.h. er schlussfolgert, dass es etwas gibt, das in Bezug auf alles andere Seiende das Beste, Größte und in höchstem Maße Seiende ist. Wie noch zu erläutern ist, wird Gott im Proslogion dagegen als etwas gekennzeichnet, über das hinaus Größeres gar nicht mehr gedacht werden kann. Während es scheint, dass relative Superlative ‚gegenständlich’ durch Hinzufügung und Steigerung empirischer Eigenschaften gedacht werden können, ist dies im Falle eines absoluten Superlativs nicht möglich. Da Anselms Begriffsumschreibung Gottes im Proslogion im Sinne eines absoluten Maximums zu verstehen ist, geht er darin in einem wesentlichen Punkt über das Monologion hinaus[18].

2.) Der zweite Beweis des Monologion (4. Kapitel)[19] nimmt seinen Ausgang von den „Naturen der Dinge“ (naturas rerum), die Anselm auch als „Wesenheiten“ (essentiae) bezeichnet[20]. Unter diesen findet er eine Ungleichheit der Stufen, etwa zwischen den Wesenheiten des Holzes, des Pferdes und des Menschen. Da eine unabgeschlossene Stufenfolge für Anselm undenkbar ist[21], muss die Vielheit der Naturen ihren Abschluss in einer einzigen Natur finden, die keiner anderen untergeordnet ist. Das ist die eine göttliche Natur, die das höchste Gute, das höchste Große, das höchste Seiende (oder Subsistierende), kurz: „das Höchste von allem ist, was ist“[22].

[...]


[1] Vgl. Mojsisch 2000, S. 42.

[2] Kapriev 1998, S. 24.

[3] Vgl. zur Diskussion über das Verhältnis von Theologie und Philosophie bei Anselm ebd., S. 19-27.

[4] Im Folgenden wird das Proslogion zitiert nach der von F.S. Schmitt übersetzten und herausgegebenen lateinisch-deutschen Edition (Stuttgart-Bad Cannstatt 31995).

[5] Anselm, Prosl., Prooem., S. 70.

[6] Zur philosophisch-theologischen Lage im 11. Jahrhundert vgl. Röd 1992, S. 22-27.

[7] Anselm, Monol., Prol., S. 26. Das Monologion wird hier und im Folgenden zitiert nach der von F.S. Schmitt übersetzten und herausgegebenen lateinisch-deutschen Edition (Stuttgart-Bad Cannstatt 1964).

[8] Anselm, Prosl., 1. Kapitel, S. 83-84.

[9] Anselm, Monol., Prol., S. 28.

[10] Anselm, Monol., 1. Kapitel, S. 40.

[11] Vgl. Mojsisch 2000, S. 43.

[12] Anselm, Prosl., Prooem., S. 70.

[13] Vgl. zum folgenden Abschnitt insbesondere Röd 1992, S. 23-27; Mojsisch 2000, S. 43-44.

[14] Anselm, Monol., 1.-3. Kapitel, S. 40-46.

[15] Anselm, Monol., 1. Kapitel, S. 42.

[16] Ebd., S. 40.

[17] Ebd., S. 45.

[18] Vgl. Röd 1992, S. 24.

[19] Anselm, Monol., 4. Kapitel, S. 48-51.

[20] Vgl. ebd., S. 48.

[21] „Denn wenn die Unterscheidung solcher Rangstufen so unendlich ist, daß da kein höherer Rang ist, über dem sich nicht ein anderer höherer fände, so wird die Vernunft dazu geführt, daß die Vielheit dieser Naturen durch kein Ende abgeschlossen wird. Das aber hält niemand für nicht widersinnig, außer wer allzu widersinnig ist“ (Ebd., S. 48).

[22] Ebd., S. 50: „id est summum omnium quae sunt.“

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Rationalisierbare Ansprüche religiösen Verstehens in Anselms Proslogion
Hochschule
Universität zu Köln  (Pädagogisches Seminar)
Veranstaltung
Oberseminar
Note
sehr gut (1,0)
Autor
Jahr
2007
Seiten
18
Katalognummer
V81039
ISBN (eBook)
9783638834124
Dateigröße
390 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rationalisierbare, Ansprüche, Verstehens, Anselms, Proslogion, Oberseminar
Arbeit zitieren
Oliver Laschet (Autor:in), 2007, Rationalisierbare Ansprüche religiösen Verstehens in Anselms Proslogion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81039

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