Die Rolle der Vererbungs-Umwelt-Debatte für das Strafrecht und den Strafvollzug nach 1945


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.0 Einleitung

2.0 Einblick in den wissenschaftlichen Diskurs
2.1 Biologische Erklärungsmuster
2.2 Psychologische Ansätze und Persönlichkeitstheorien
2.3 Soziale Theorien
2.4 Kontinuitäten und Entwicklungen nach 1945

3.0 Entwicklung des deutschen Strafrechts nach 1945
3.1 1945 – Ein Neubeginn?
3.2 Die ersten Schritte einer Reform
3.3 Die Große Strafrechtsreform 1969

4.0 Der Strafvollzug in der Krise
4.1 Der deutsche Strafvollzug um 1950
4.2 Wissenschaftlicher Diskurs über den Strafvollzug
4.3 Das Modell der Resozialisierung

5.0 Alte Deutungsmuster und neue wissenschaftliche Paradigmen. Ein Fazit

6.0 Quellen- und Literaturverzeichnis

1.0 Einleitung

In meiner Arbeit beschäftige ich mich mit der Entwicklung der Kriminalpolitik nach 1945. Das Hauptaugenmerk soll auf die Entwicklung hinsichtlich des kriminologischen Denkens innerhalb von Wissenschaft und Politik und deren Zusammenspiel gelegt werden. Meine Fragestellung soll die Entwicklung des Anlage-Umwelt-Modells aufzeigen und die Frage beantworten, ob das tradierte Modell nach 1945 abgelöst wurde.

Dabei geht es zunächst darum, Entwicklungen und Kontinuitäten in wissenschaftlichen Diskursen aufzudecken. Welche Rolle spielte das Anlage-Umwelt-Modell in der Wissenschaft und welche neuen Wege wurden in den Jahren nach 1945 eingeschlagen? Kam es zu einem Bruch im kriminologischen Denken nach 1945?

Im zweiten Themenkomplex sollen die Entwicklungen in der Wissenschaft verglichen werden mit dem Strafrecht um 1945 und den Reformen, die ab den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts vermehrt angestrebt wurden. Wie findet sich die Anlage-Umwelt-Theorie im Strafrecht wieder und welche strafrechtspraktischen Konsequenzen werden gezogen? Inwieweit und wann die wissenschaftlichen Theorien und Ansätze in der Politik auf Gehör stießen und auch angewendet wurden, soll ebenfalls beachtet werden. Das Kapitel ist in drei Teile unterteilt, da Zäsuren in der Entwicklung des Strafrechts zu vermerken sind. Hatte man das Strafrecht zunächst nur minimalen Änderungen unterworfen, war es erst in den 60er Jahren zu Reformüberlegungen gekommen, die dann in der Großen Strafrechtsreform 1969 mündeten. Ein Erklärungsversuch für die langsame Liberalisierung des deutschen Strafrechts soll angedeutet werden.

Angeknüpft an diese Thematik geht es um die Entwicklungen im deutschen Strafvollzug. Vor allem die biologischen Erklärungsmuster spielen noch bis in die 50er Jahre hinein eine wichtige Rolle für den Strafvollzug. Auf die Begutachtungspraxis und die Forderungen von Wissenschaft und Politik soll der Fokus gelegt werden. Ausschnitthaft sollen wissenschaftliche Stimmen zur Krise und Reform des Strafvollzugs in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts aufgezeigt werden. Wie sieht die Wissenschaft den Strafvollzug zu der Zeit, welche Kritik und vor allem welche Problemlösungsansätze bietet sie? Auf dem Hintergrund des Anlage-Umwelt-Modells soll auf eine Umorientierung im Denken geachtet werden: Referieren die Wissenschaftler weiterhin auf Anlage und Umwelt oder haben sich andere, vielleicht neue Erklärungsmuster durchgesetzt? In diesem Zusammenhang wird das Modell der Resozialisierung, welches vor allem in den 1970er Jahren stark frequentiert wurde, untersucht werden.

In meinem Fazit geht es darum, Kontinuitäten oder Brüche nochmals zu thematisieren. Dabei soll die Frage im Vordergrund stehen, inwieweit alte Theorien weitergeführt wurden oder zu Teilen übernommen wurden. Welche neueren Ansätze lassen sich in der Kriminalpolitik finden und kommt es dadurch tatsächlich zu einem Paradigmenwechsel?

Von zentraler Bedeutung für die Arbeit ist die Berücksichtigung von Moral und Normgebung der Gesellschaft. Die Aufdeckung von Normen und warum sie sich entwickelten kann in diesem Kontext zwar nicht beantwortet werden, doch sollte stets eine Verbindung von Normgebung und Strafpolitik gesehen werden.

2.0 Einblick in den wissenschaftlichen Diskurs

2.1 Biologische Erklärungsmuster

Die biologischen Ansätze gehen teilweise von einem pathologischen Tätertypus aus, der mit körperlichen Merkmalen in Verbindung gebracht wird. Den Ursprung dieser Diskussionen bildete Caesare Lombrosos (1836-1909) „Körperbaulehre“. Der Arzt für gerichtliche Medizin und Psychiatrie ging von einem äußerlichen Merkmalsbild des Verbrechers aus. So lasse sich an bestimmten körperlichen Eigenschaften der geborene Verbrecher erkennen.

Darauf verwies auch der deutsche Psychiater Ernst Kretschmer (1888-1964) mit seiner „Körperbaulehre“, die nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs, sondern auch im Strafvollzug eine große Rolle spielte und auch nach 1945 noch Einfluss hatte. So richtete man sich in der Bewertung eines Gefangenen bis in die 70er Jahre hinein nach Kretschmers Konstitutionstypen. Er unterschied zwischen drei Grundtypen: Die Pykniker mit einem rundlichen gedrungenen Körperbau, die Leptosomen schmal und mager und zugehörig der Gruppe der Schizophrenen und schließlich die Athleten mit einem starken, kräftigen Körperbau als Unterkategorie der Schizophrenen. Diese Typologie sollte es leichter machen, psychisch Kranke und Kriminelle zu erkennen.

Ein Vertreter der biologischen Sichtweise war Jürgen Lange, der 1929 sein Werk „Verbrechen ist Schicksal“ veröffentlichte. Lange nutzte die „Zwillingsmethode“ für die Erforschung von Kriminalitätsursachen. Unterschieden wurde zwischen übereinstimmendem und nicht übereinstimmendem Verhalten (Konkordanz – Diskordanz) bei eineiigen und zweieiigen Zwillingspaaren. Nach Langes Untersuchung lag die Konkordanz für delinquentes Verhalten bei eineiigen Paaren bei 76,9%, bei zweieiigen bei 11,8%.[1] Auf Grund dieses Ergebnisses formulierte er die These „Verbrechen ist Schicksal“.

Ein weiterer Ansatz war genetisch: 1966 fanden Humangenetiker bei dem achtfachen Mörder Richard Speck die Chromosomkonstellation XYY, er besaß also ein Y-Chromosom zu viel. Der Verteidiger Specks plädierte auf Grund dieser Chromosomanomalie auf Schuldunfähigkeit, der Angeklagte wurde in eine Heilanstalt eingewiesen. Bereits ein Jahr früher hatten Schlagzeilen eines „Chromosomen-Mörders“ in Frankreich für das Gerücht des „Mörder-Chromosoms“ geführt.[2] Die Theorie war empirisch allerdings nicht nachzuweisen, zumal sie weibliche Kriminalität völlig ausklammerte.

2.2 Psychologische Ansätze und Persönlichkeitstheorien

Eine weitere Richtung waren psychologische und sozialpsychologische Erklärungen. Dazu gehörten unter anderem Kontrolltheorien (Hirschi 1969), und die Theorie der differentiellen Assoziation. Die Kontrolltheorie ging von der Prämisse aus, dass durch soziale Bindungen Kriminalität verhindert werden könne. Sie stellte die Frage, warum Menschen ohne soziale Bindungen nicht straffällig werden.[3] Sutherland vertrat die Theorie der differentiellen Wahlhandlung, in der davon ausgegangen wurde, dass kriminelles Verhalten durch Interaktion und Kommunikation erlernt wird.[4]

Hans Jürgen Eysenck stellte das Modell der klassischen Verhaltenskonditionierung auf. Seiner Meinung nach wurde das menschliche Verhalten durch Konditionierung geschaffen. Bei „schlechten“ Persönlichkeitsmerkmalen sei die Konditionierung weniger gut durchführbar, als Folge davon könne Kriminalität entstehen.[5]

Interessant ist ebenfalls der Ansatz von Gustav Nass aus den 70er Jahren. Für ihn konnte Kriminalität durch Entwicklungsstörungen oder Verwahrlosung entstehen. Weiterhin vertrat der die Ansicht, dass Jugend- und Alterskriminalität durch den Umbau von Triebstrukturen entstehen könne. Die Entwicklung beziehungsweise Rückbildung des Trieblebens führe zu einer Disharmonie im Menschen.[6]

2.3 Soziale Theorien

Soziale Erklärungen von Delinquenz setzten sich vor allem seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts durch. Diese Ansätze gingen von Umweltstörungen als Auslöser von Kriminalität und abweichendem Verhalten aus. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Anomietheorie von Merton (Kriminelles Verhalten als Symptom für das Auseinanderklaffen von kulturellen Zielen und den Wegen, auf denen dieses Ziel erreicht werden kann)[7] und die Kulturkonflikttheorie, die unter anderem von Sellin vertreten wurde. Nach ihr entwickelte sich delinquentes Verhalten aus der Differenz zwischen verschiedenen Kulturen, die unterschiedliche Normen und Werte vertreten.[8]

Auch Subkulturtheorien waren in der Mitte des 20. Jahrhunderts häufiger vertreten, unter anderem von Whyte 1943: Er ging von subkulturellen Normensystemen, vor allen in Slums, aus, die in Teilen konträr zu den übrigen gesellschaftlichen Werten seien.[9]

[...]


[1] Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, Heidelberg 15 2005, S. 101.

[2] Ebd., S. 103.

[3] Ebd., S.113.

[4] Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, Heidelberg 15 2005, S.116.

[5] Kunz, Karl-Ludwig: Kriminologie, Bern/Stuttgart/Wien ³2001, S.119f.

[6] Nass, Gustav: Der Mensch und die Kriminalität. Kriminalpädagogik, Band 3, Köln/ Berlin 1959, S. 37ff.

[7] Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, Heidelberg 15 2005, S.130.

[8] Ebd., S. 132.

[9] Ebd., S.138.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der Vererbungs-Umwelt-Debatte für das Strafrecht und den Strafvollzug nach 1945
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Vererbung und Umwelt – Menschenbilder und Gesellschaftstheorien im 20. Jahrhundert
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
20
Katalognummer
V81002
ISBN (eBook)
9783638838153
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle, Vererbungs-Umwelt-Debatte, Strafrecht, Strafvollzug, Vererbung, Umwelt, Menschenbilder, Gesellschaftstheorien, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Bachelor Nicole Bischoff (Autor:in), 2007, Die Rolle der Vererbungs-Umwelt-Debatte für das Strafrecht und den Strafvollzug nach 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81002

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