Ottonische Frauenklöster vor dem Hintergrund machtpolitischer und ökonomischer Interessen - Das Beispiel Hilwartshausen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

34 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

Einleitung:

1. Ottonische Herrschaft und Frauenklöster in Sachsen
1.1. Ottonische Herrschaftspraxis und das „Reichskirchensystem“ in Sachsen
1.2. Bedeutung und Funktion der sächsischen Frauenstifte

2. Die Ottonen und Hilwartshausen – Politische und wirtschaftliche Aspekte
2.1. Die Gründungsgeschichte Hilwartshausens
2.2. Die Motive der Ottonen für Gründung und Privilegierung Hilwartshausens
2.2.1. Infrastrukturelle und wirtschaftliche Bedeutung Hilwartshausens
2.2.2. Politische Dimension der Stiftsgründung - Königtum und Adel an der oberen Weser

Fazit

Literaturverzeichnis:
1. Quellensammlungen
2. Sekundärliteratur

Einleitung:

Ausbau und Festigung ottonischer Herrschaft erfolgte in enger Zusammenwirkung mit Kirche und Adel und führte zu einem reichsweiten Netz an personellen Beziehungen. In Sachsen, dem liudolfingischen Stammland, waren die sächsischen Frauenklöster entsprechend ihrer reichsweit einzigartigen Ausprägung[1] für den Ausbau der ottonischen Zentralgewalt von großer Bedeutung. Die Gründungsgeschichte Hilwartshausens steht in einem engen Zusammenhang mit dieser Entwicklung und eignet sich darüber hinaus aus weiteren Gründen, diesen Aspekt der ottonischen Reichspolitik beispielhaft zu beleuchten. Zum einen ist diese mit insgesamt zehn, noch heute im Original erhaltenen ottonischen Urkunden erfreulich gut dokumentiert.[2] Zum anderen - und dies dürfte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anzahl der Urkunden stehen - handelt es sich hierbei um eine Lokalität von hoher geostrategischer Bedeutung in Bezug auf Handel und Verkehr.[3] Ziel der Arbeit ist es, Grundzüge ottonischer Herrschaftspolitik in Wechselwirkung mit Adel und Kirche am Beispiel der oberen Weser und der Gründungsgeschichte Hilwartshausens darzustellen und ferner zu überprüfen, inwiefern in den Beurkundungen seitens der ottonischen Aussteller eine Systematik zu erkennen ist, ein bezüglich des „ottonisch-salischen Reichskirchensystems“ viel diskutierter Zusammenhang.[4] Hierfür sollen in einem ersten Abschnitt zunächst problemorientiert die Grundzüge ottonischer Reichspolitik mit besonderer Berücksichtigung der Rolle geistlicher Institutionen für die Reichsverwaltung vorgestellt werden.

Die Darstellung von Funktion und Bedeutung der sächsischen Frauenklöster bildet eine zweite Vorraussetzung für die geographische und institutionelle Spezifizierung der Thematik im Folgekapitel. Diese behandelt die Gründungsgeschichte Hilwartshausens vor dem Hintergrund der politischen Vorgänge an der oberen Weser.[5] Im Zentrum der Analyse stehen hierbei insbesondere Motive ottonischer Politik, die sich grob in wirtschafts- und machtpolitische Motive aufteilen lassen. Ersteres bezieht sich vor allem auf die Sicherung der verkehrstechnisch besonders bedeutenden Weser-Werra-Region, letzteres auf erste Versuche der Zentralgewalt, den eigenen Einfluss in einem noch weitgehend von adligem Allodialgut geprägten Gebiet zu erhöhen und diesen wiederum wirtschaftlich zu verwerten.

1. Ottonische Herrschaft und Frauenklöster in Sachsen

In diesem Kapitel sollen wesentliche Grundzüge der ottonischen Herrschaftspolitik mit besonderer Betonung der Rolle kirchlicher Einrichtungen vorgestellt werden. Des Weiteren soll der großen Bedeutung von Fraueneinrichtungen im ottonischen Sachsen nachgegangen werden.[6] Diese Entwicklungen bilden den ereignisgeschichtlichen Kontext des Folgekapitels.

1.1. Ottonische Herrschaftspraxis und das „Reichskirchensystem“ in Sachsen

Die Grundlagen ottonischer Königsherrschaft bestanden nicht allein aus materiellen Ressourcen, sondern werden erst in konkreten, kontinuierlichen Austauschbeziehungen wirksam, die durch Gruppenbindungen und Loyalitäten zusammengehalten wurden.[7] Als ideelle Grundlage dieser institutionell noch nicht ausgebildeten Herrschaftsbeziehungen erhielt die sakrale Komponente in Form einer historiographischen und bildlichen Überhöhung des Herrschers für die politische Stellung der liudolfingischen Zentralgewalt größte Bedeutung.[8]. Zwar waren derartige Verflechtungen keinesfalls neu, allerdings war die Königsherrschaft von einer besonders hohen sakralen Durchdringung gekennzeichnet, die weit über den bloßen Legitimationsgedanken hinausging und zu einer engen Verflechtung ursprünglich geistlicher und weltlicher Zuständigkeitsbereiche führte.

Weil in den Bischöfen und Äbten geeignetes Personal gesehen wurde, das Königtum zu stärken, stützte der Herrscher die Verwaltung und Sicherung seines politischen Einflussbereichs in besonderem Maße auf die Geistlichkeit, indem er Bistümer, Domkapitel und Abteien mit entsprechenden Aufgaben betraute.[9] Seit Otto I. übernahmen daher politisch privilegierte, geistliche Institutionen und Würdenträger in immer größerem Ausmaß wichtige politische, diplomatische, administrative und sogar militärische Aufgaben oder sie übten wichtige Funktionen in der Hofkapelle aus.[10] Weil der König in der Regel die Investituren vornahm, bildete diese Tätigkeit eine zunehmend wichtigere Voraussetzung für eine hohe kirchliche Laufbahn.[11] Des Weiteren wurden nun mehr Lehen und Rechte an hohe kirchliche Würdenträger verliehen, wohl nicht zuletzt, um sich deren Loyalität zu versichern. Dazu gehörten neben Gründungsrechten unter anderem Gerichtsrechte, Immunitätsprivilegien und wirtschaftlich bedeutende Regalien wie Markt-, Münz- und Zollrechte. Folglich entsprach der Machtbereich eines kirchlichen Würdenträgers teilweise dem eines weltlichen Adligen.[12] Im Gegenzug zu den zahlreichen Güterschenkungen und Privilegien mussten diese das sevitium regis leisten.[13] Die zahlreichen Unterhalts­möglichkeiten verschafften dem König nicht nur eine zunehmende Unabhängigkeit von seinen Königspfalzen, ein weiterer Vorteil lag wohl vor allem in der zölibatsbedingt entfallenden Erblichkeit der Güter. Grundsätzlich blieben die Lehen zwar auch nach dem Tod eines „Reichsbischofs“ in der Hand der von ihm geleiteten Institution, allerdings bot das Investiturrecht des Königs eine in dessen Sinne vorteilhafte Lösung.[14] Des Weiteren besaß die Kirche bereits seit karolingischer Zeit eigene Gebiete und war somit neben der im Kirchenbereich nahezu exklusiv konservierten Schriftlichkeit in besonderer Weise für administrative Tätigkeiten geeignet.

Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt wohl in den Auseinandersetzungen vor allem mit sächsischen Hochadligen, die seit dem Herrschaftsantritt Ottos I. Mitte des zehnten Jahrhunderts zu mehreren Aufständen auch unmittelbarer Familienmitglieder geführt hatten.[15] Nachdem die ersten 20 Jahre seines Königtums von derartigen Auseinandersetzungen durchzogen waren, ist eine eindeutige Steigerung der Beteiligung kirchlicher Institutionen an der Reichsverwaltung festzustellen. So wurde beispielsweise das Herzogtum Lothringen an Ottos I. jüngsten Bruder Brun, dem Erzbischof von Köln übergeben, nachdem dies zuvor dem ebenfalls aufständischen Konrad dem Roten abgenommen worden war.[16] Eine weitere Möglichkeit, die sich dem Herrscher mit dem verstärkten Einbezug von Kirchen in politische und administrative Funktionen für die Schwächung des Adels bot, war der wegfallende Zugriff auf Kirchengüter und die Belehnung von Kirchen.[17]

Dieses „System personeller Verflechtungen“ mit seiner zunehmenden Bedeutung des Klerus, bedeutete aber nur bedingt den Ersatz weltlicher durch geistlicher Adliger, wie die Objektivierung der Reichsordnung[18] und die zunehmend transpersonale Herrschaftsformen vermuten lassen. Das Herrschaftszentrum war trotz der zunehmenden Bedeutung Geistlicher in weltlichen Belangen - zumindest indirekt - sehr stark auf den weltlichen Adel fixiert. Mit der Aufwertung des Kirchenamtes, insbesondere innerhalb der Hofkapelle, stammten seine Träger zunehmend aus den wichtigsten (weltlichen) Adelsfamilien des Reiches, weshalb die persönlichen Beziehungen zu dieser Personengruppe und damit deren politischer Einfluss fortbestanden..[19]

Durch Schenkungen, Bestätigungen, Königsschutz und Immunitätsprivilegien wurde seit Heinrich I. und Otto I. auch in Sachsen die königliche Kirchenherrschaft über Bischofskirchen und Reichsabteien in den oben beschriebenen Modalitäten ausgeweitet. Auch hier versicherte der Herrscher sich umgekehrt ihrer Dienstbarkeit und hatte großen Einfluss auf wichtige Personalentscheidungen und die Gerichtshoheit der betroffenen geistlichen Kirchenvögte.[20] Die Aufwertung Sachsens seit der Thronbesteigung Heinrichs I., die mit der Verlagerung des Königsitinerars vom Rhein-Main-Gebiet in die liudolfingischen Stammlande im ostsächsisch-thüringischen Raum verbunden war, führte auch in dieser Region zu einer zunehmenden Privilegierung kirchlicher Einrichtungen durch das Königtum. Unter den Ottonen wurde hier ein Großteil der Herrschaftsakte vollzogen, [21] wobei sich diese ebenfalls auf die Interaktion mit dem sächsischen Hochadel gründeten.[22]

Die auffallend große Anzahl von königlich privilegierten, geistlichen Einrichtungen verweist auf deren große Bedeutung in Sachsen.[23]

Die regional und zeitlich sehr heterogene Ausprägung von Privilegien in Form von Äbtissinnenwahlrecht, Immunität und Reichsschutz lässt hierbei allerdings nur bedingt eine einheitliche Systematik erkennen, die von der älteren Mediävistik für das gesamte Reich lange behauptet wurde.[24] Eine systematisch verfolgte Zielsetzung, die über wahrgenommene Gelegenheiten hinausging, ist auch in dieser Region für das liudolfingische Königshaus nicht erkennbar. Eine exakte Erfassung der ausgestellten Privilegien scheitert bereits an der Definition der entsprechenden Kriterien. Darüber hinaus ergeben sich aus der bloßen Anzahl der Diplome für eine bestimmte Einrichtung keine tragbaren Aussagen über die faktische Bedeutung der begünstigten Institutionen, nicht einmal aus dem konkreten Rechtsinhalt.[25] Es ist nicht davon auszugehen, dass für eine solche Strategie die normative Grundlage bekannt war, geschweige denn als bindend empfunden wurde. Dafür waren die - durchaus existierenden - kirchenrechtlichen Normen in der Ottonenzeit bereits zu alt.[26] Vielmehr scheint man sich auch im Falle der sächsischen Männer- wie Frauengemeinschaften von verfassungsrechtlich geprägten Vorstellungen lösen zu müssen und die Verleihung von Privilegien als „individuell einsetzbares Instrument“[27] zu begreifen. Angesichts der bedeutenden Rolle adliger Familien für die Gründung vor allem von Frauenstiften[28] und der noch von den Saliern betriebenen Fortführung von Privilegierungen einzelner Einrichtungen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Verhältnis zwischen Reichsabtei und König um eine weniger systematisch angelegte Förderung einzelner Einrichtungen mit durchaus transpersonalen Elementen handelte.[29] Für die Darstellung der Förderung eines Stifts ergibt sich daher das Postulat, dass, losgelöst von verfassungs-rechtlichen Perspektiven, stets individuelle Rahmenbedingungen betont werden sollten.

1.2. Bedeutung und Funktion der sächsischen Frauenstifte

Nach dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen in Sachsen begann unter Heinrich I. bzw. unter Otto I. mit der Gründung des Stifts Quedlinburg, das in der zweiten Hälfte des zehnten Jahrhunderts zahlreiche Nachahmer unter Priestern, Grafen und Witwen finden sollte, die Blütezeit an Gründungen sächsischer Frauenklöster.[30] Am Ende der ottonischen Herrschaft war Sachsen von einem Netz an Frauenklöstern mit reichsweit einzigartiger Dichte durchzogen: Ende des zehnten Jahrhunderts waren es schätzungsweise 45 Frauenkonvente, von denen etwa die Hälfte unter ottonischer Ägide gegründet wurden und sich relativ gleichmäßig in Sachsen verteilten.[31] 1024 befanden sich in Sachsen etwa 65 Einrichtungen für Frauen und 75 für Männer.[32] Damit ließ Sachsen als Kernregion der Frauenklöster die wenigen weiter südlich gelegenen Gebiete, die ebenfalls mehrere bedeutende Einrichtungen vorweisen konnten, weit hinter sich.[33] Zu den wenigen Gebieten mit in ottonischer Zeit vergleichbarer Frauenklosterdichte konnte, von Einzelfällen abgesehen, allenfalls Oberlothringen mithalten, wo sich immerhin 15 Klöster, die vornehmlich vom regionalen Adel und Bischöfen gegründet wurden, befanden.[34] Die Ausbreitung und das Übergewicht dieser Einrichtungen erklären sich neben bestimmten politischen Konstellationen aus einer Vielzahl an Funktionen, die sie in der sächsischen Gesellschaft einnahmen.

Einen direkten Zusammenhang zwischen Klostergründung und Reichspolitik bildet dabei die hohe Männersterblichkeit in Folge der vor allem unter Otto I. geführten Expansions- bzw. den Verteidigungsfeldzüge. Diese wurden personell hauptsächlich vom sächsischen Hochadel getragen, insbesondere an den ostsächsischen Grenzen, etwa gegen die Magyaren und Böhmen, später aber auch in Norditalien und in Südfrankreich, weshalb diese Führungsschicht in Folge von direkten Kriegshandlungen oder zahlreichen Epidemien viele Gefallene zu verzeichnen hatte.[35]

Des Weiteren forderte das auch im Sachsen des zehnten Jahrhunderts innerhalb des sächsischen Adels und vor allem in den polnisch-slawischen Grenzgebieten häufig praktizierte Fehdewesen einen hohen Blutzoll.[36] Kriegerische Handlungen dürften allerdings nur einer von mehreren Gründen sein, die zu dem deutlichen demographischen Übergewicht der Frauen im sächsischen Hochadel geführt haben.[37] Ein weiterer Faktor war das oft sehr junge Alter der Frauen bei der Heirat, das nicht selten bei 14 Jahren oder sogar darunter lag.[38] Weil sie oft mit wesentlich älteren Männern verheiratet wurden, verwundert es nicht, dass sie diese oft um mehrere Jahrzehnte überlebten. Die Notwendigkeit, die Kriegswitwen und – Töchter standesgemäß zu versorgen sowie die Stiftungen von reichen Ehepaaren ohne einen männlichen Nachkommen sind sicherlich als der Hauptgründe für die Klostergründungen zu sehen.[39] Ein weiterer bedeutender Grund für zahlreiche Gründungen und Förderungen findet sich in der Erziehungs- bzw. Ausbildungsrolle für hochadlige Söhne und Töchter, die auf diese Weise in den Genuss von Bildung und moralische Erziehung kamen bzw. bekamen, im Fall der Söhne, die Grundlagen für einen späteren Priesterberuf vermittelt. Ein berühmtes Beispiel hierfür ist die Reichsabtei von Gandersheim, in die Sophia, die Tochter Ottos II., geschickt werden sollte, um dort durch Bibelstudium lesen zu lernen, sowie die Grundlagen für ein religiöses Leben vermittelt zu bekommen.[40] Die Versorgung der Frauen in einem Kloster hatte dabei den weiteren „praktischen“ Vorteil, dass diese sich dem Seelenheil ihrer verstorbenen Männer bzw. der weiteren männlichen Anverwandten zuwenden konnten. Als sogenannte sanktimoniales erfüllten sie somit in der christlichen Sphäre des 10. Jahrhunderts eine bedeutende Gedächtnisfunktion. Hierfür ist das Urkundenbild relativ einheitlich, ähnliche Formulierungen finden sich in mehreren Urkunden.[41] Dieser Dienst wurde außerdem nicht nur direkten Anverwandten zugetragen, sondern auch an der Stiftung beteiligten Dritten. Dazu konnte beispielsweise die Königsfamilie zählen, wenn das Kloster unter Reichsschutz genommen wurde.[42]

Von dieser Tatsache zeugen insbesondere die Arengen ottonischer Königs- und Kaiserurkunden, die häufig mit einem so genannten Seelenheilspassus ausgestattet sind, in dem die Namen der Personen vertreten sind, für deren Seelenheil die begünstigte Institution sich verwenden soll.[43]

[...]


[1] Vgl. u.a. EHLERS 2003, ALTHOFF 2003 sowie CRUSIUS 1989 und LEYSER 1984.

[2] In chronologischer Ordnung sind dies nach MGH-Bezeichnung: DO I 57, DO I 206, DO II 6, DO I 395, (zeit- und ortgleich ausgestellt und kontextuell identisch mit DO II 20), DO II 37, DO II 60, DO III 59, DO III 60, DH II 363 und DH III 163. Des weiteren ist noch eine auf Otto I. ausgestellte Fälschung, vermutlich aus dem 12. Jahrhundert überliefert (DO I 451, Nähere Hinweise vgl. v. BOETTICHER 2001: 29). 2001 erschien das Urkundenbuch des Stifts Hilwartshausen, in dem die angegebenen Urkunden aus der MGH mit weiteren Urkunden anderer Hersteller nach dem Empfängerprinzip chronologisch geordnet worden sind (v. BOETTICHER 2001). Hier finden sich auch die Verweise auf ergänzende Angaben in der MGH und den Regesta Imperii. Für den Kontext dieser Arbeit sind vor allem die ersten 15 Urkunden von Bedeutung (UB H 1-15). Im Folgenden werden die erwähnten Königsurkunden nach der MGH-Version zitiert, weitere Dokumente nach der Ordnung im Hilwartshausener Urkundenbuch. Dies gilt auch für die Urkunden des Erzbistums Mainz. Die erhaltenen Urkunden für Hilwartshausen befinden sich alle im Staatsarchiv Hannover (zur Überlieferungsgeschichte vgl. v. BOETTICHER 2001: 14).

[3] Vgl. u.a. , K. HEINEMEYER 1973, W. HEINEMEYER 1963/4, BEUERMANN 1951 und FISCHER 1935/6.

[4] Vgl. u.a. KÖRNTGEN 2002, KELLER 2001, HAENDLER 1994.

[5] Vgl. BERNHARDT 1993: 211 ff. sowie allg. GOETTING 1980, K. HEINEMEYER 1974, GÜNTHER 1962 und KROESCHELL 1957.

[6] Für die weitere, im Rahmen dieser Arbeit nicht behandelte Entwicklung der sächsischen Frauenstifte in Salier- und Stauferzeit vgl. v.a. PARISSE 1991: 485 ff.

[7] Vgl. KELLER 1985: 26 ff.

[8] Vgl. MÜLLER-MERTENS 2001: 192.

[9] HAENDLER 1994: 42.

[10] Vgl. FLECKENSTEIN 1984: 93 ff.

[11] Vgl. ebenda.

[12] Vgl. HAENDLER 1994: 42 f.

[13] KÖRNTGEN (2002: 30) definiert das servitium regis „...im strengern Sinn als die Beherbergung und Beköstigung des Königs und seines Gefolges, die von den Königsgütern und seit Heinrich II. vor allem von den Reichskirchen geleistet wurde. Im weiteren Sinn konnten andere Pflichten im Königsdienst, z. B. die Herfolge oder die Übernahme von Gesandtschaften durch Bischöfe, darunter verstanden werden. Nicht den unwichtigsten Aspekt des kirchlichen Königsdienstes bildete das Gebet für König und Reich, das den Herrschaftserfolg des Königs, aber auch sein religiöses Heil einschloss.“

[14] Vgl. KÖRNTGEN 2002: 28 ff.

[15] Vgl. SALEWSKY 2001: 54 ff. sowie allg. WENSKUS 1976.

[16] Vgl. FLECKENSTEIN 1984: 94, HAENDLER 1994: 43 ff.

[17] Vgl. KELLER 1984: 25.

[18] Vgl. ebenda: 22 f.

[19] Vgl. KELLER 2001: 121 ff.

[20] Vgl. KÖRNTGEN 2002: 29 ff.

[21] Vgl. MÜLLER-MERTENS 2001: 193.

[22] Vgl. SALEWSKY 2001: 62 ff., SCHULZE 2001: 27 ff.

[23] Vgl. Kap. 1.2. dieser Arbeit

[24] Vgl. EHLERS 2003: 57 ff. EHLERS vergleicht Ergebnisse von FICKER, VOGTHERR und HÖRGER, die sich mit der Rolle der sächsischen Frauenklöster in der Reichsabtei beschäftigt haben. Zu seinem Schluss, dass auf Basis der, kommt durch eine vergleichende Analyse der drei Studien anhand der überlieferten Urkunden. Sehr anschaulich ist die Tabelle auf Seite 55, die eine gute Übersicht für den Rechtsstatus der einzelnen Abteien in der unterschiedlichen Interpretationen bietet.

[25] Vgl. EHLERS 2003: 50 ff.

[26] Überlegungen, dass aus der Aachener Synode von 816 solche Bestimmungen zur Reichsgewalt hervorgegangen sind werden von mehreren Autoren verworfen, so etwa von SCHILP (1998: 162 ff.) und EHLERS (2003: 57 f.).

[27] EHLERS 2003: 58.

[28] Vgl. Kap. 1.2. dieser Arbeit

[29] Vgl. EHLERS 2003: 58.

[30] Vgl. PARISSE 1991: 470 ff.)

[31] Vgl. EHLERS 2003: 48 f.

[32] Vgl. ebenda.

[33] Vgl. PARISSE 1992: 483, STREICH 2001: 97 f..

[34] Vgl. PARISSE 1992: 483 f.

[35] LEYSER 1988: 97.

[36] Vgl. allg. GERNHUBER 1952, DIESELHORST/DUNKER 1999.

[37] Vorsichtige demographische Schätzungen gehen von einem dreifachen Übergewicht der Frauen aus (vgl. LEYSER 1984: 88). Diesem demographischen Verhältnis entspricht ein großer Teil der damaligen Schenkungsurkunden und erzählenden Quellen, in denen, verglichen mit anderen Teilen des Reiches, Frauen überdurchschnittlich oft erwähnt bzw. begünstigt wurden.

[38] Vgl. LEYSER 1984: 107 ff.

[39] Vgl. ebenda. Weitere soziale Ursachen wie Abwendung einer hohen Mitgift, Vermeidung von unehelichen Schwangerschaften der Frauen, etc. vgl. ebenfalls LEYSER 1984: 109 ff.

[40] Vgl. PARISSE 1991: 480.

[41] Vgl. PARISSE 1991: 480. Bezogen auf Hilwartshausen findet sich beispielsweise in DO I 395/DO II 20 die häufig auftretende Bezeichnung „...pro remedio animae nostrae nostrorumque parentumscilicet beate memoriae nostriavi Heinrici regis nostreque...“

[42] Vgl. allg. ALTHOFF 2003.

[43] So findet sich in den unten näher besprochenen Gründungs- und Schenkungsurkunden für Hilwartshausen häufig ein Passus, der die Stiftung, bzw. die Immunität mit der Fürbitte für das Seelenheil der Ahnen Ottos I. und II. und für sie selbst verbindet (vgl. Kap. 2.1. dieser Arbeit). Bezogen auf Hilwartshausen lassen sich in DO I 395/DO II 20 und in DO III 163 Belege finden. In DO I 395/DO II 20 hießt es: “…Omnium sancte deiaecclesiae fidelium nostrorumque presentium scilicet et futurum noverit industria, qualternos per remidium anime nostrae nostrorumue parentum scilicet bone memoriae nostrie patris Heinrici regis et nostreque dilecte matris Mahttildae regine...“, in DO II 20 wird abweichend Heinrich als avi und Matthilde als ave bezeichnet. In DO H III 163 heißt es: „...Omni die nostrique fidelium tam frturorum quam praesentium sollers industria noverit, qualiter nos pro remedio animarum parentum nostrorum ...“

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Ottonische Frauenklöster vor dem Hintergrund machtpolitischer und ökonomischer Interessen - Das Beispiel Hilwartshausen
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Die Herrschaft Ottos des Großen im Spiegel der urkundlichen Überlieferung
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
34
Katalognummer
V80843
ISBN (eBook)
9783638879507
Dateigröße
475 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ottonische, Frauenklöster, Hintergrund, Interessen, Beispiel, Hilwartshausen, Herrschaft, Ottos, Großen, Spiegel
Arbeit zitieren
Martin Tröster (Autor:in), 2006, Ottonische Frauenklöster vor dem Hintergrund machtpolitischer und ökonomischer Interessen - Das Beispiel Hilwartshausen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80843

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