Frauen zwischen Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung

Bewertende Analyse der Maßnahmen und Instrumente der aktuellen staatlichen Familienpolitik und familienorientierten Personalpolitik für Mütter, Staat und Unternehmen


Diplomarbeit, 2007

306 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhangverzeichnis

1 Einleitung

2 Rahmenbedingungen der Mütter (L)
2.1 Sozialpolitische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen (L)
2.1.1 Betreuungsangebote (L)
2.1.1.1. Zusammenhang Betreuungsangebot und Erwerbstätigkeit (L)
2.1.1.2. Mütter sind (nicht nur) das Beste für ihre Kinder (L)
2.1.2 Historische gewachsene Erwartung an die Mutterrolle (L)
2.1.3 Gesellschaftlicher Wert der Erziehungs- und Hausarbeit (L)
2.1.4 Soziale Absicherung (L)
2.1.4.1. Gesetzliche Rentenversicherung (L)
2.1.4.2. Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (L)
2.1.4.3. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (L)
2.1.4.4. Gesetzliche Unfallversicherung (L)
2.1.5 Zusammenfassung (L)
2.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen/Einflussfaktoren (R)
2.2.1 Historische Entwicklung
2.2.2 Aktuelle Situation
2.2.3 Zusammenfassung
2.3 Individuelle Sicht (L)
2.3.1 Bildung der Frau (L)
2.3.2 Finanzielle Unabhängigkeit (L)
2.3.3 Folgen der Erwerbsunterbrechung auf das Humankapital (L)
2.3.4 Wohlbefinden berufstätiger Mütter (L)
2.3.4.1. Persönliches Wohlbefinden der Mutter (L)
2.3.4.2. Auswirkungen auf die Partnerschaft (L)
2.3.4.3. Auswirkungen auf die Mutter-Kind-Beziehung (L)
2.3.5 Zusammenfassung (L)
2.4 Zusammenfassung

3 Beweggründe aus Sicht des Staates und der Volkswirtschaft (L)
3.1 Steigerung der (potentiellen) Erwerbsbeteiligung (L)
3.1.1 Geburtenrate (L)
3.1.1.1. Aktuelle und potentielle Geburtenrate (L)
3.1.1.2. Zusammenhang Vereinbarkeit/Geburtenrate (L)
3.1.2 Steigende Frauenerwerbsquote (L)
3.1.3 Arbeitskräfte für zusätzliche Betreuungsplätze (L)
3.2 Effekte aus Sicht des Staates und der Volkswirtschaft (L)
3.2.1 Einnahme-/Einspareffekte (L)
3.2.1.1. Soziale Sicherungssysteme (L)
3.2.1.2. Steuereinnahmen (L)
3.2.1.3. Einsparungen (L)
3.2.1.4. Exkurs: Fiskalische Bilanz eines Kindes (L)
3.2.2 Gesellschaftspolitischer Effekt (L)
3.2.3 Volkswirtschaftliche Effekte (L)
3.2.3.1. Innovation (L)
3.2.3.2. Humankapital (L)
3.3 Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, gesellschaftlicher Wohlstand (L)
3.4 Zusammenfassung (L)

4 Familienpolitische Maßnahmen des Staates (R)
4.1 Aufgaben und Ziele der deutschen Familienpolitik (R)
4.2 Träger der deutschen Familienpolitik (R)
4.2.1 Öffentliche Träger (R)
4.2.1.1. Kommunale Ebene (R)
4.2.1.2. Bundesländerebene (R)
4.2.1.3. Bundesebene (R)
4.2.1.4. EU-Ebene (R)
4.2.2 Nicht-öffentliche Träger (R)
4.2.2.1. Verbände der freien Wohlfahrtspflege (R)
4.2.2.2. Tarifpartner (R)
4.2.2.3. Unternehmen (R)
4.3 Familienpolitische Maßnahmen in Deutschland (R)
4.3.1 Zeitpolitik als Teil der deutschen Familienpolitik (R)
4.3.1.1. Mutterschutzregelungen (R)
4.3.1.1.1. Anspruchsberechtigte (R)
4.3.1.1.2. Leistungen und Schutzvorschriften (R)
4.3.1.1.3. Finanzielle Leistungen (R)
4.3.1.1.4. Schutzvorschriftfen (R)
4.3.1.2. Erziehungsurlaub/Elternzeit (R)
4.3.1.2.1. Anspruchsberechtigte (R)
4.3.1.2.2. Umfang/Regelungen der Elternzeit (R)
4.3.1.2.3. (Aus-)Wirkungen der Elternzeit (R)
4.3.2 Monetäre Leistungen in der deutschen Familienpolitik (R)
4.3.2.1. Kindergeld (R)
4.3.2.2. Erziehungsgeld (R)
4.3.2.2.1. Bezugsberechtigte (R)
4.3.2.2.2. Höhe des Erziehungsgeldes (R)
4.3.2.3. Elterngeld (R)
4.3.2.3.1. Bezugsberechtigte (R)
4.3.2.3.2. Höhe des Elterngeldes (R)
4.3.2.3.3. Kritik am Elterngeld (R)
4.3.2.3.4. (Aus-) Wirkungen des Elterngeldes (R)
4.3.2.4. Unterhaltsvorschuss (R)
4.3.2.5. Kinderzuschlag (R)
4.3.2.6. Kranken-/Renten-/Arbeitslosenversicherung (R)
4.3.2.7. Steuerliche Regelungen (R)
4.3.2.7.1. Kinderfreibetrag (R)
4.3.2.7.2. Kinderbetreuungskosten (R)
4.3.2.7.3. Ausbildungsfreibetrag (R)
4.3.2.7.4. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (R)
4.3.2.7.5. Exkurs: Das Ehegattensplitting – ein Hemmnis für die Frauenerwerbstätigkeit? (R)
4.3.3 Infrastrukturleistungen in der deutschen Familienpolitik (R)
4.3.3.1. Derzeitige Versorgung mit institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen und tatsächlicher Bedarf (R)
4.3.3.2. Bedeutung der institutionellen Kinderbetreuung für die Erwerbstätigkeit von Müttern (R)
4.3.3.3. Fazit (R)
4.4 Zusammenfassung (R)

5 Gründe für eine betriebliche Familienpolitik (R)
5.1 Einsparpotentiale durch familienfreundliche Maßnahmen (R)
5.1.1 Wiederbeschaffungs- bzw. Fluktuationskosten (R)
5.1.2 Wiedereingliederungskosten (R)
5.1.3 Überbrückungskosten (R)
5.1.4 Kosten für Fehlzeiten (R)
5.2 Weitere Vorteile einer familienorientierten Personalpolitik (R)
5.3 Zusammenfassung (R)

6 Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung in Unternehmen (R)
6.1 Notwendigkeit/Bedeutung der Arbeitszeitflexibilisierung (R)
6.2 Definition der Arbeitszeit (-flexibilisierung) (R)
6.3 Rechtliche Rahmenbedingungen (R)
6.3.1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (R)
6.3.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (R)
6.4 Flexible Arbeitszeitmodelle (R)
6.4.1 Flexible Teilzeitmodelle (R)
6.4.1.1. Teilzeit während der Elternzeit (R)
6.4.1.2. Arbeit auf Abruf (KAPOVAZ) (R)
6.4.1.3. Jobsharing (R)
6.4.1.4. Geringfügige Beschäftigung: Mini- und Midijobs (R)
6.4.1.5. Zusammenfassende Bewertung/Kritik (R)
6.4.2 Flexible Arbeitszeitkontenmodelle (R)
6.4.2.1. Gleitzeit (R)
6.4.2.2. Überstundenkonten (R)
6.4.2.3. Ampelkonten/Arbeitszeitkorridore (R)
6.4.2.4. Jahresarbeitsverträge (R)
6.4.2.5. Sabbaticals und Lebensarbeitszeitkonten
6.4.2.6. Zusammenfassende Bewertung/Kritik (R)
6.4.3 Vertrauensarbeitszeit (L)
6.4.3.1. Begriffserklärung (L)
6.4.3.2. Chancen und Hemmnisse (L)
6.4.3.3. Spezielle rechtliche Aspekte (L)
6.4.3.4. Vertrauensarbeitszeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (L)
6.4.3.5. Zwei Fälle aus der Empire (2002) (L)
6.4.3.6. Zusammenfassende Bewertung/Kritik (L)
6.4.4 Telearbeit (L)
6.4.4.1. Begriffserklärung/Grundsätzliches (L)
6.4.4.2. Arten (L)
6.4.4.2.1. Permanente Telearbeit (L)
6.4.4.2.2. Alternierende Telearbeit (L)
6.4.4.2.3. Sporadische Telearbeit (L)
6.4.4.2.4. Sonderform (L)
6.4.4.3. Chancen und Hemmnisse (L)
6.4.4.4. Spezielle rechtliche Aspekte (L)
6.4.4.5. Telearbeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (L)
6.4.4.6. Empirische Studien hinsichtlich Familie und Beruf (L)
6.4.4.6.1. Glade (2001) (L)
6.4.4.6.2. Büssing/Broome/Bernhaupt/Buddendick (1999) (L)
6.4.4.6.3. Büssing/Kunst/Michel (1996) (L)
6.4.4.6.4. Glaser/Glaser (1995) (L)
6.4.4.6.5. Goldmann/Richter (1991) (L)
6.4.4.6.6. Weitere Studien (L)
6.4.4.7. Zusammenfassende Bewertung/Kritik (L)
6.4.5 Zusammenfassung (L)

7 Betriebliche Betreuungsangebote und Unterstützungen (L)
7.1 Rechtliche Regelungen betrieblicher Kinderbetreuung (L)
7.2 Finanzierung (L)
7.3 Maßnahmen (L)
7.3.1 Betriebliche/betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (L)
7.3.1.1. Varianten (L)
7.3.1.1.1. Einzelbetriebliche Kindertagesstätte (L)
7.3.1.1.2. Überbetriebliche Kooperation (L)
7.3.1.1.3. Betriebnahe Einrichtung auf Stadtteilebene (L)
7.3.1.1.4. Belegrechte an bestehenden Einrichtungen (L)
7.3.1.1.5. Förderung von Elterninitiativen (L)
7.3.1.1.6. Regionaler Kooperationsverbund (L)
7.3.1.1.7. Betreuungszeiten (L)
7.3.1.2. Vorteile (L)
7.3.1.3. Kosten (L)
7.3.2 Ferienbetreuung (L)
7.3.2.1. Varianten (L)
7.3.2.2. Vorteile (L)
7.3.2.3. Kosten (L)
7.3.3 Betreuungszuschuss (L)
7.3.3.1. Vorteile, Kosten (L)
7.3.3.2. Modellrechnung (L)
7.3.4 Beratung und Vermittlungsdienstleistungen (L)
7.3.4.1. Vorteile (L)
7.3.4.2. Kosten für die Eltern (L)
7.3.4.3. Kosten für das Unternehmen (L)
7.3.5 Inhouse-Betreuung (L)
7.3.5.1. Varianten (L)
7.3.5.2. Vorteile (L)
7.3.5.3. Kosten (L)
7.4 Studien: Betriebliche Kinderbetreuung - Vereinbarkeit (L)
7.4.1 Kids & Co. (2004) (L)
7.4.2 Frankfurter Studie (1991) (L)
7.5 Exkurs: „Erwartungen an einen familienfreundlichen Betrieb“ (L)

8 Bundesweite Initiativen und Angebote (L)
8.1 Allianz für die Familie (L)
8.1.1 Wachstumspfad Familienfreundlichkeit – Studien (L)
8.1.2 Familienfreundliche Unternehmenskultur (L)
8.1.3 Wachstumsmotor für Großunternehmen (L)
8.1.4 Service für Unternehmen - Mittelstand und Familie (L)
8.1.5 Wettbewerb und Audit für Unternehmen (L)
8.1.6 IHK und Wirtschaftsjunioren (L)
8.1.7 Handlungsstrategien für Gewerkschaften (L)
8.1.8 Lokale Bündnisse für die Familie (L)
8.1.9 Nachhaltige Familienpolitik (L)
8.2 Audit „Beruf & Familie®“ (L)
8.3 Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung (L)
8.4 Lokale Bündnisse für Familie (L)
8.5 Pme-Familienservice GmbH (L)
8.6 Erfolgsfaktor Familie: Unternehmen gewinnen (L)
8.7 Familien-Wegweiser (L)

9 Best-Practise-Beispiele: Frankreich und Dänemark
9.1 Frankreich (L)
9.1.1 Frauenerwerbstätigkeit und Familienpolitik (L)
9.1.2 Geldleistungen (L)
9.1.3 Zeitpolitik (L)
9.1.4 Infrastrukturleistungen (L)
9.1.5 Rolle der Wirtschaft (L)
9.1.6 Zusammenfassende Einschätzung (L)
9.2 Dänemark (R)
9.2.1 Frauenerwerbstätigkeit und Familienpolitik (R)
9.2.2 Geldpolitik (R)
9.2.3 Zeitpolitik (R)
9.2.4 Infrastrukturleistungen (R)
9.2.5 Rolle der Wirtschaft (R)
9.2.6 Zusammenfassende Einschätzung (R)

10 Notwendiger Handlungsbedarf in Deutschland
10.1 Empfehlungen für Unternehmen (L)
10.1.1 Arbeitszeit (L)
10.1.2 Arbeitsort und –organisation (L)
10.1.3 Sozialleistungen (L)
10.1.4 Unternehmensorganisation und Management (L)
10.1.5 Väterfreundliche Maßnahmen (L)
10.2 Politischer Handlungsbedarf
10.2.1 Abbau traditioneller Rollenmodelle (R)
10.2.2 Kinderbetreuung (L)
10.2.2.1. Angebot (L)
10.2.2.2. Finanzierung (L)
10.2.2.3. Zugang und Qualität der Betreuungsangebote (L)
10.2.2.4. Abbau bürokratischer Hürden (L)
10.2.3 Steuerreform (L)
10.2.4 Transparente und individuelle Leistungen(R)
10.3 Individueller Handlungsbedarf der Mütter (R)
10.4 Individueller Handlungsbedarf der Väter (R)
10.5 Reformen im deutschen Ausbildungssystem (L)
10.6 Zusammenfassung

11 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zusammenhang zwischen Besuch von Kinderbetreuungs-einrichtungen und Frauenbeschäftigungsquote, 2001

Abbildung 2: Familien genießen kein besonderes Ansehen

Abbildung 3: Konsumausgaben je Kind in Haushalten von Paaren mit Kind(ern) in Euro

Abbildung 4: Schulabgänger nach Geschlecht und Abschlussart 1960 und 2000 in Prozent

Abbildung 5: Beschäftigungsquote von Müttern mit Kindern unter sechs Jahren in Paarhaushalten nach Bildungsniveau, 1999

Abbildung 6: Lohneffekte von verschiedenen Erwerbsprofilen

Abbildung 7: Berufszufriedenheit von Frauen und Männern mit und ohne Kind

Abbildung 8: Depressivitätsverläufe bei Frauen (durchgezogene Linie) und Männern (unterbrochene Linie) von der Schwangerschaft (T1) bis 4 Monate (T3) und 18 Monate nach der Geburt des Kindes (T4) in Abhängigkeit von der Berufstätigkeit der Frau

Abbildung 9: Effekte von familienpolitischen Maßnahmen aus Sicht des Staates und der Volkswirtschaft

Abbildung 10. Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer seit 1952

Abbildung 11: Vereinbarkeit und Fertilität, Werte für Deutschland

Abbildung 12: Erwerbstätigenquote von Frauen (25 bis 59 Jahre) und Gesamtfertilität in Westeuropa (2003)

Abbildung 13: Erwerbspartizipation und Teilzeitquote von Frauen und Männern im Vergleich, 2002, in Prozent

Abbildung 14: Erwerbspersonenpotential nach Altersgruppen 2000-2050 in Tausend

Abbildung 15: Träger der Familienpolitik in Deutschland

Abbildung 16: Übersicht über die wichtigsten familienpolitischen Maßnahmen u. Leistungen

Abbildung 17: Übersicht über die wichtigsten Regelungen des Elterngeldes

Abbildung 18: Übersicht über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Abbildung 19: Versorgungsquoten v. Betreuungseinrichtungen in West- u. Ostdeutschland in % (1998)

Abbildung 20: Auswirkungen einer aktiven Personalpolitik in Unternehmen

Abbildung 21: Rangprinzip arbeitsrechtlicher Regelungen

Abbildung 22: Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Frauen und Männern in Stunden

Abbildung 23: Angebot an flexiblen Arbeitszeitmodellen in %

Abbildung 24: Job-Sharing zwischen 2 Partnern, Modell 1

Abbildung 25: Job-Sharing zwischen 2 Partnern, Modell 2

Abbildung 26: Job-Sharing zwischen 3 Partnern auf 2 Arbeitsplätzen

Abbildung 27: Übersicht über die Kurzzeit- und Langzeitkonten

Abbildung 28: Arbeitszeitkonten – Selbststeuerung der Arbeitszeitverteilung nach der Stellung im Beruf in %, 2003

Abbildung 29: Arbeitszeitkonten - Betriebliche Steuerung der Arbeitszeitverteilung nach der Stellung im Beruf in %, 2003

Abbildung 30: Durchschnittliche Fruchtbarkeitsrate (Kinder pro Frau) in der EU im Jahr 2001

Abbildung 31: Entlastung von Haushalten mit Kindern durch steuerliche Vergünstigungen und Transferleistungen in Euro/Jahr

Abbildung 32: Anteil der Unternehmen, in denen Väter Elternzeit nehmen in %

Abbildung 33: Betreuungsbedarf zu atypischen Zeiten in %

Abbildung 34: Kinderbetreuung nach Altersgruppen und Ländern

Abbildung 35: Aufgabenverteilung bezüglich der Kinderbetreuung

Abbildung 36: Durchschnittliche Studienzeiten und Geburtenraten im internationalen Vergleich

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Versichertenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung am 31.12.2004

Tabelle 2: Mögliche Mehreinnahmen durch den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, je 1.000 Personen

Tabelle 3: Die fiskalische Bilanz eines durchschnittlichen Kindes (*2000)

Tabelle 4: Erwerbstätigkeit

Tabelle 5: Schutzvorschriften u. Leistungen des MuSchG

Tabelle 6: Anspruch und Inanspruchnahme von Elternzeit (bezogen auf Haushalte) in Deutschland in %

Tabelle 7: Entwicklung des Kindergeldes in Deutschland seit 1975 (Stand 01.01.2005)

Tabelle 8: Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes in Euro (1.-6. Lebensmonat)

Tabelle 9: Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes in Euro (ab dem 7. Lebensmonat)

Tabelle 10: Höhe des Elterngeldes nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens in Euro

Tabelle 11: Auswirkungen der Elterngeldreform auf das Haushaltsnettoeinkommen

Tabelle 12: Höhe des Unterhaltsvorschusses in Euro pro Monat

Tabelle 13: Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Tabelle 14: Bestandteile der Wiederbeschaffungskosten

Tabelle 15: Wiedereingliederungskosten von Erziehungsurlaubern

Tabelle 16: Überbrückungskosten für befristete Ersatzkräfte

Tabelle 17: Chancen von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten mit gleicher Qualifikation

Tabelle 18: Anteile an Beschäftigung und Arbeitsvolumen 1991 und 2004

Tabelle 19: Verbreitung von Arbeitszeitkonten im Jahr 2003 in %

Tabelle 20: Verbreitung von Sabbatical-Angeboten nach Betriebsgröße und Art des Ansparmodus

Tabelle 21: Vereinbarkeit von privaten und beruflichen Anforderungen und Interessen

Tabelle 22: Arbeit-Familie- und Familie-Arbeit-Konflikte, Tätigkeitsspielräume und soziale Unterstützung im Vergleich von Tele- und Büroarbeitern (MANOVA), geändert

Tabelle 23: Kinderbetreuungszuschuss als Alternative zu einer Gehaltserhöhung

Tabelle 24: Erwerbsquote von Müttern nach Anzahl der Kinder* und Alter des jüngsten Kindes (in Prozent).

Tabelle 25: Zuschuss bei Teilzeitbeschäftigung in Euro

Tabelle 26: Versorgung mit Tageseinrichtungen nach Alter der Kinder in Dänemark 1999

Anhangverzeichnis

Anhang A: Einfluss der demographischen Entwicklung auf das Wachstum

Anhang B: Familienbezogene Leistungen und Maßnahmen des Staates in Mio. Euro (Stand Dez. 2006)

Anhang C: Tatsächliche/gewünschte Arbeitszeit von Müttern und Vätern (2003)

Anhang D: Einzel-Items zu Arbeit-Familie- und Familie-Arbeit-Konflikten im Vergleich von Tele- und Büroarbeitern (MANOVA)

Anhang E: Überblick über die Fördermodelle betrieblicher Kinderbetreuung der einzelnen Bundesländer

Anhang F: Länderkategorien nach Pfarr und Vogelheim

Anhang G: Überblick über staatlichen Finanzleistungen in Frankreich (2005)

Anhang H: Dimensionen der Modelle nach Sainsbury

1 Einleitung

Für viele Menschen ist die Familie einer der wichtigsten Bereiche in ihrem Leben. Sie fühlen sich in ihr geborgen, finden Unterstützung und Zufriedenheit. Dementsprechend geben laut einer Forsa Umfrage (2006) unter 1.000 Müttern 92% an, dass die Familie sie glücklich macht. Für die Gesellschaft ist die Familie ebenfalls von besonderer Bedeutung, denn Familien bilden die soziale Mitte und stabilisieren die Gesellschaft. Doch auch die Erwerbsarbeit ist ein wichtiger Faktor im Leben, denn eine Erwerbstätigkeit sichert das Einkommen. Allerdings bedeutet sie noch viel mehr. Arbeit gibt dem Leben einen Sinn, bietet Abwechselung, Selbstbestätigung, soziale Kontakte und sichert soziale Anerkennung für die wirtschaftlich geleistete Tätigkeit (ebd.).

Diese beiden Bereiche „Familie“ und „Arbeit“ sind demnach wichtig für das Leben, dennoch stellt sich die Frage, ob und inwiefern beides in Deutschland miteinander vereinbar ist. Diese Überlegungen führen uns zu unserer Problemstellung der Frage nach Möglichkeiten einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, denn derzeit ist festzuhalten, dass diese beiden Bereiche in Deutschland schwer miteinander in Balance zu bringen sind. Dieses wurde im Jahre 2006 durch eine telefonische Umfrage des Marktinstitutes Taylor Nelson Sofres (TNS) Infratest Sozialforschung in München unter 1.600 erwerbstätigen Bundesbürgern bestätigt, in der 86% der Befragten angaben, dass Beruf und Familie in Deutschland eher schwierig oder sehr schwierig vereinbar sind.

Betrachtet man gemäß Einsiedler (2005) die Müttererwerbsquoten von Frauen mit Kindern unter sechs Jahren im europäischen Vergleich, so liegt Deutschland mit 51% als eines der Schlusslichter weit hinter den skandinavischen Ländern, die eine Müttererwerbsquote von bis zu 78% aufweisen, zurück. Eichhorst und Thode (2002) halten gemäß dem Employment Outlook 2001 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fest, dass die Diskrepanz zwischen gewünschten und tatsächlichen Erwerbsmustern von Eltern in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch ist. So wünschten sich im Jahre 1998 32% der Deutschen, dass beide Elternteile Vollzeit arbeiten können, doch tatsächlich haben nur 15,7% den Wunsch tatsächlich realisiert. 42,9% wünschen sich für den Mann eine Vollzeitstelle und für die Frau eine Teilzeittätigkeit, doch real sind es gerade 23,1%. Besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass tatsächlich 52,3% der Mütter bei einer Vollzeitbeschäftigung des Mannes nicht erwerbstätig waren, dieses aber nur von 5,7% gewünscht war (ebd.). Der am 26.04.2006 von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, 2006a) herausgegebene siebte Familienbericht mit dem Titel „Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit - Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik“ analysiert, warum es wichtig ist, Müttern und Vätern neben der Familie eine Berufstätigkeit zu ermöglichen, nicht zuletzt, um die Geburtenraten nicht weiter sinken zu lassen. Es wird von der großen Bedeutung der „gemeinsamen Güter“[1] gesprochen, da diese als Voraussetzung für den Wohlstand und die Entwicklung einer Gesellschaft gelten. Diese gemeinsamen Güter sind trotz langjähriger Annahme keine natürlichen und unerschöpflichen Ressourcen, d.h., dass unter anderem die Fürsorge für Kinder nicht mehr selbstverständlich ist (ebd.).

Wir werden auf der Suche nach Begründungen und Notwendigkeiten für die Realisierung einer Erwerbstätigkeit bei gleichzeitiger Familienarbeit die aktuelle Familienpolitik bewertend analysieren, indem wir die wichtigsten Informationen bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus Sicht der drei Akteure Mütter, Staat und Unternehmen zusammentragen und mögliche Handlungsalternativen darstellen.

Als Fragestellung dienten uns dabei folgende Überlegungen:

- Welche Beweggründe und Rahmenbedingungen lassen den Wunsch in den Müttern entstehen, Beruf und Familie vereinen zu wollen?
- Welche Effekte und Vorteile entstehen dem Staat und der Volkswirtschaft durch eine verbesserte Balance von Beruf und Familie?
- Wie sind die derzeitigen familienpolitischen Instrumente in Deutschland gestaltet und welche Auswirkungen haben sie auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
- Welche Vorteile haben Unternehmen, wenn sie sich familienpolitisch einsetzen?
- Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, den Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, und wie sind diese Instrumente hinsichtlich der Balance zu bewerten?
- Welche bundesweiten Initiativen werden derzeit angeboten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu realisieren?
- Wie ist die Familienpolitik in den europäischen Best-practise Ländern Frankreich und Dänemark gestaltet und welche Maßnahmen lassen diese Länder erfolgreich werden?
- Welche expliziten Handlungsempfehlungen können für Deutschland abgeleitet werden?

Unser Vorgehen bei der Bearbeitung dieser Fragen beginnt mit der Darstellung der Beweggründe und der Situation der Mütter. Es werden die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Rahmenbedingungen für ihre Berufstätigkeit erläutert. Insgesamt soll aufgrund fundierter Argumente in Form aufgeführter Vorteile, Notwendigkeiten, Hemmnissen auf Basis von Forschungsergebnissen das Selbstverständnis der Frauen gestärkt werden, auch als Mutter dem Wunsch oder der Notwendigkeit einer Berufstätigkeit sicherer und bestimmter gegenüber zu treten. Es sollen Gedankenanstöße gegeben werden, um das Verständnis und die Erwartungen an eine Mutter in Deutschland zu überdenken.

Als zweiter Punkt soll geklärt werden, welche Auswirkungen die Erwerbsbeteiligung der Mütter für den Staat und die Volkswirtschaft haben. Die Beweggründe des Staates, sich durch eine familienfreundliche Politik zu engagieren, sind vielfältig. Unsere Arbeit verdeutlicht, warum der staatliche Einsatz in eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht als Sozialleistung gesehen werden sollte, sondern eine echte Investition in die Zukunft darstellt.

Der darauf folgende Punkt beschäftigt sich mit den aktuellen familienbezogenen Leistungen des Staates für die Familien und soll einen Überblick schaffen, durch welche Maßnahmen Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes sowohl finanziell, als auch zeitpolitisch und infrastrukturell unterstützt werden. Anhand von empirischen Studien werden diese familienbezogenen Maßnahmen hinsichtlich ihres Einflusses auf die Frauenerwerbstätigkeit untersucht und bewertet.

Wir werden weiterhin den Nutzen für die Unternehmen aufführen, so dass sie auch für sich einen Anreiz sehen, sich hinsichtlich einer familienfreundlichen Unternehmenspolitik zu engagieren. Als konkrete Maßnahmen werden die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung aufgeführt. Diese werden mit wissenschaftlichen Studien bezüglich des Nutzens der Vereinbarkeit von Beruf und Familie untermauert.

Neben der Arbeitszeitflexibilisierung bestehen weitere Möglichkeiten zur Unterstützung in Form von betrieblichen Betreuungsangeboten. Auch diese werden detailliert beschrieben und auf die Vorteile, entstehende Kosten, Finanzierung und Absetzbarkeit untersucht. Anhand zweier Studien wird der Nutzen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bewertet.

Anschließend folgt eine Aufführung der derzeitigen bundesweiten Initiativen, welche direkt vor Ort für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen soll. Diese Initiativen sind für die beteiligten Akteure Ansatzpunkte, um sich Hilfe für die Umsetzung ihrer familienfreundlichen Ideen zu holen.

Nachfolgend werden wir einen Blick auf die Länder Frankreich und Dänemark werfen, da diese als besonders vorbildlich hinsichtlich ihrer Familienpolitik gelten. Damit werden wir exemplarisch die in diesen Ländern erfolgreichen Maßnahmen zu einer vereinfachten Balance zwischen Beruf und Familie herausfiltern.

Zuletzt werden wir notwendige Handlungsbedarfe für die Unternehmen, die Politik, die Mütter, die Väter und das deutsche Ausbildungssystem hin zu einem familienfreundlicheren Deutschland aufführen.

Hinsichtlich der Themenabgrenzung werden wir uns bewusst auf die Sicht der Frauen und Mütter mit Berufswunsch oder innerhalb einer Erwerbstätigkeit beschränken und die Situation der Väter ausklammern, da es in Deutschland noch immer hauptsächlich die Frauen sind, die die Kindererziehung und -betreuung übernehmen. Wir konzentrieren uns zudem auf die Sicht der westdeutschen Frauen, wobei wir betonen, dass die Voraussetzungen für die ostdeutschen Frauen teilweise unterschiedlich waren und noch immer sind. Unter der Bezeichnung der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ wird in unserer gesamten Arbeit explizit die Balance einer Erwerbstätigkeit und der Erziehung und Betreuung von Kindern verstanden und nicht die Fürsorge von pflegebedürftigen und/oder behinderten Familienangehörigen.

Wir haben mit unserer Arbeit das Ziel, allen Beteiligten ein besseres Verständnis für die Lage der Mütter zu vermitteln und die Wichtigkeit einer leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung nicht nur für die Mütter und Familien selbst, sondern auch für den Staat und die Gesellschaft und für die Unternehmen zu betonen. Weiterhin werden wir mögliche Handlungsalternativen darstellen, um die Vereinbarkeit zu verbessern.

2 Rahmenbedingungen der Mütter (L)

Im Folgenden werden wir auf die Bedingungen und Gründe eingehen, die Frauen in Deutschland dazu bewegen, sowohl Beruf als auch Kinder in ihrem Leben zu vereinen. Erstens stellte sich die Frage, welche sozialen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die Frauen beeinflusst, Beruf und Familie vereinen zu wollen. Wir werden weiterhin die historisch gewachsenen sozialen und gesellschaftlichen Erwartungen an die Mutter in Deutschland untersuchen. Zudem kommt die Überlegung auf, wie sich der gesellschaftliche Wert der Hausarbeit auf die Frauen auswirkt. Nicht zuletzt stellte sich die Frage, ob die soziale Absicherung im Vergleich zu den Erwerbstätigen eine Motivation für Mütter ist, Beruf und Familie vereinen zu wollen.

Weiterhin werden wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Bedeutung für den Wunsch, Kinder und Beruf vereinen zu wollen bzw. zu müssen, um die Familie ernähren oder einen möglichst hohen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können, durchleuchten. Wir prüfen, ob diese verschiedenen wirtschaftlichen Faktoren einen Einfluss auf die Frauen- und Müttererwerbstätigkeit ausüben und werden diese zunächst im historischen, anschließend im aktuellen Kontext beschreiben.

Zudem spielen eine Reihe individueller Ansichten der Mütter eine Rolle. Wir untersuchen, wie sich die Möglichkeiten der Bildung der Frauen auf den Wunsch der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirkt. Wir hinterfragen auch den Einfluss der finanziellen Unabhängigkeit und ob negative Folgen durch die Erwerbsunterbrechung hinsichtlich des Humankapitals der Frau entstehen und ob die Erwerbstätigkeit der Frau einen Einfluss auf ihr Wohlbefinden hat. Diese Punkte werden wir im Folgenden darstellen.

2.1 Sozialpolitische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen (L)

Das Bedürfnis der Frau Beruf und Familie zu vereinen, ist unter anderem durch sozialpolitische und gesellschaftliche Einflussfaktoren geprägt. So ist vor allem das Betreuungsangebot immer wieder ein Schlagwort in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. An dieser Stelle werden wir die Bedeutung der Betreuungsmöglichkeiten und der häufig negativen Einstellung der Mütter zur Fremdbetreuung auf die Muttererwerbstätigkeit erläutern. Weiterhin sind die Mutterrolle und die gesellschaftlichen Erwartungen an die Mutter in Deutschland ein sehr bedeutender Faktor, der ihre Entscheidung für oder gegen den Beruf beeinflusst. So steht die Frau in Deutschland häufig vor dem von Pfundt (2004, S. 201) als „Mütterdilemma“ bezeichneten Problem. Bleibt die Frau zu Hause, verliert sie an gesellschaftlichem Ansehen und ihre Berufschancen verringern sich. Geht sie arbeiten, wird ihr Egoismus vorgeworfen. Will sie jedoch Beruf und Familie verbinden, gilt sie schnell als „Rabenmutter“, die ihre Kinder vernachlässigt. So gibt es in Deutschland kein klares, modernes und ganzheitlich akzeptiertes Mutterbild. In diesem Unterpunkt werden wir anhand historischer, politischer und gesellschaftlicher Größen beschreiben, wie es zu diesem Konflikt gekommen ist, der laut Pfundt (2004) in Deutschland gravierender ist als in vielen anderen europäischen Ländern. Auch den geringen Wert der Hausarbeit und die Gründe dafür werden wir untersuchen. Diese Geringschätzung ist ein Faktor, warum Frauen neben der Familie gern arbeiten möchten. Der Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit wird zudem durch die im Vergleich zu einem Erwerbstätigen geringere soziale Absicherung untermauert. Auch dies werden wir im Folgenden erläutern.

2.1.1 Betreuungsangebote (L)

Kinderbetreuungsangebote beeinflussen die Erwerbsaufnahme von Müttern auf zweierlei Weisen. Zum einen ist das Angebot an freien Plätzen ausschlaggebend und zum anderen wirkt sich die Einstellung hinsichtlich der Fremdbetreuung auf die Entscheidung für oder gegen eine Erwerbsaufnahme aus, wie wir im Folgenden erläutern werden. Dem aktuellen Angebot mangelt es um bis zu 1,2 Millionen Betreuungsplätze (Büchel & Spieß, 2002b. Siehe Punkt 10.2.2.1). Aufgrund der Thematik der aktuellen Familienpolitik führen wir das Betreuungsangebot unter dem Punkt 4.3.3 detailliert auf. An dieser Stelle wird der Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Betreuungsangeboten für die Berufstätigkeit der Frau erläutert. Anschließend werden wir auf die Skepsis vieler Mütter gegenüber der Fremdbetreuung eingehen.

2.1.1.1. Zusammenhang Betreuungsangebot und Erwerbstätigkeit (L)

Büchel und Spieß (2002a) erläutern, dass eine umfassende Kinderbetreuung mit einer höheren Erwerbsbeteiligung der Mütter einhergeht. Sie haben empirisch auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[2] bewiesen, dass Mütter von Kindern, die intensiv institutionell betreut werden, überproportional häufig in Vollzeit arbeiten. Bei nicht erwerbstätigen Frauen besteht ein Zusammenhang zwischen einer intensiven institutionellen Betreuung des jüngsten Kindes und einer Erwerbsabsicht sowie einer kürzeren Zeitspanne zur geplanten Berufsaufnahme und der Absicht, eine Vollzeitstelle anzunehmen. Bei Müttern mit älteren Kindern findet zusätzlich ein aktiveres Suchverhalten nach einer Stelle statt. Man kann also ein hohes Erwerbspotential vermuten, welches nur aufgrund mangelnder Betreuungsplätze nicht ausgeschöpft wird.

Büchel und Spieß (2002b) führen weiterhin aus, dass ein 10%iger Ausbau von Ganztagesplätzen die Müttererwerbstätigkeit um 3,2% erhöht und sich auch eine Erhöhung der Kindergartenplätze positiv auswirkt, jedoch unter einem 10%igen Signifikanzniveau. Weiterhin sind auch das Alter und die Anzahl der Kinder entscheidend für die Berufsaufnahme.

Insgesamt wird mit fundierten empirischen Studien erstmals anhand von repräsentativen mikroökonomischen Methoden bewiesen, dass eine Förderung von Kindertagesstätten und besonders das Ganztagesangebot die Müttererwerbstätigkeit signifikant begünstigt. Diesen Beweis konnten vorherige Studien von Merkle (1994) oder auch Kreyenfeld und Hank (1999) nicht leisten, da sie nicht nach der Art der vorhandenen Plätze, wie z.B. die wichtige Übermittagbetreuung, differenziert haben. Das Ergebnis von Büchel und Spieß wird durch Fthenakis und Engfer (1998) bestätigt, die ausführen, dass die Fortführung oder der Wiedereinstieg in den Beruf an das Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten geknüpft ist. Sie erläutern, dass häufig die Unterstützung und Hilfe durch Verwandte nicht möglich ist, eine Tagesmutter jedoch selbst bei einem zusätzlichen Einkommen finanziell kaum erschwinglich ist. Somit sind institutionelle Kinderbetreuungsangebote unerlässlich, welche auch hinsichtlich der Entfernung und der Öffnungszeiten für Erwerbstätige praktikabel sein müssen.

Stöbe-Blossey (2004) bemerkt gemäß ihrer Telefonbefragung unter 1.232 Müttern in Nordrhein-Westfalen, dass rund 90% der Mütter und ungefähr zwei Drittel der nicht erwerbstätigen Personen an einer Erwerbstätigkeit interessiert sind. Wurde dieser Erwerbswunsch nicht realisiert, nannten die Mütter häufig die fehlende Betreuung als Grund. Entsprechend geht eine zeitliche Ausweitung der Kinderbetreuungsangebote gemäß dem BMFSFJ (2006b) mit einer Ausdehnung der Müttererwerbstätigkeit einher. Demnach wird die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbstätigkeit in Voll- oder Teilzeit signifikant von dem Angebot der Kinderbetreuung beeinflusst, so dass u.a. das BMFSFJ (2006a) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) (2006a) eine Ausweitung der Kinderbetreuung fordern. Auch an Abbildung 1 kann man erkennen, dass im internationalen Vergleich eine höhere Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen mit einer gesteigerten Frauenerwerbstätigkeit korreliert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zusammenhang zwischen Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen und Frauenbeschäftigungsquote, 2001

Quelle: BMFSFJ 2006b, S. 43 nach OECD, Employment Outlook 2001

Es wird also deutlich, dass sich das ausreichende Angebot an Betreuungsplätzen positiv auf die Erwerbsbeteiligung der Frauen auswirkt.

2.1.1.2. Mütter sind (nicht nur) das Beste für ihre Kinder (L)

Gemäß Pfundt (2004) sitzt in Deutschland die Annahme, dass die Mutter das Beste für ihr Kind ist und es unter drei Jahren auf keinen Fall fremdbetreut werden darf, noch immer tief und kann auf die Erwerbsaufnahme der Mütter hemmend wirken. So stehen viele Menschen in Deutschland der Erwerbstätigkeit von Müttern und damit der öffentlichen Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren noch immer skeptisch gegenüber. Laut dem Datenreport des Statistischen Bundesamtes (2002) glauben rund zwei Drittel der unter 45-jährigen Deutschen, dass ein Kleinkind unter der mütterlichen Erwerbsarbeit leidet. Es stellt sich die Frage, ob diese Skepsis berechtigt ist. Folgende Berichte und Untersuchungen haben diese Problematik kritisch hinterfragt.

Pfundt (2004) erläutert, dass sich die Geringschätzung der Fremdbetreuung auf Studien beruft, die in europäischen Nachbarländern bereits in den 1970er Jahren aufgrund der Stichprobe von Kriegswaisenkindern abgelehnt wurden, wogegen sie in Deutschland erst zu dieser Zeit übersetzt wurden. So gaben Ende der 1990er Jahre noch 70% der deutschen Frauen an, man müsse sich für Kind oder Beruf entscheiden, wogegen nur 40% der Französinnen und weniger als 20% der Schwedinnen oder Däninnen dieser Meinung waren.

Dr. Nolte (2001) sieht in den Erwartungen an die Mutter als Alleinverantwortliche für das seelische und körperliche Wohlbefinden des Kindes eine Überbewertung. Sie hält die Annahme für kühn, dass es einem Kind besser gehen soll, wenn es den Tag allein mit einer Frau verbringt, die bisher z.B. Kauffrau oder Krankenschwester war, als bei einer ausgebildeten Tagesmutter und unter Gleichaltrigen.

Der Verband der berufstätigen Mütter (vbm) (2002) stützt diese Annahmen und spricht von den Vorteilen der Fremdbetreuung für die Mutter-Kind-Beziehung. Eine berufstätige Mutter konzentriert sich nicht nur auf ihr Kind und aufgrund der Ausgefülltheit durch die Erwerbstätigkeit stellt sie nicht den Anspruch an sich, eine „Supermutter“ sein zu müssen. Damit sinkt die Gefahr der Überbehütung und die Kinder können durch frühe Erfahrungen ohne die Mutter selbständiger und selbstsicher werden.

Bereits seit Anfang der 1980er Jahre untermauert die Kleinkindforschung diese Aussagen und sieht die Fremdbetreuung vermehrt als pädagogische Notwendigkeit an. Süßmuth (1982) beschreibt, dass auch schon kleine Kinder eine soziale Umwelt von mehreren Personen benötigen, um verschiedene Verhaltensmuster kennen zu lernen. Auch sollten zum erweiterten sozialen Umfeld eines Kindes ab Ende des ersten Lebensjahres bereits gleichaltrige und ältere Spielgefährten gehören, da Kleinkinder altersgestufte Interaktionspartner und Vorbilder benötigen. Dieses ist in einer Zeit, die zunehmend durch weniger Sozialkontakte zu Gleichaltrigen gekennzeichnet ist, besonders wichtig.

Koch und Rocholl (1982) unterstützen diese Aussagen und berichten, dass die familienergänzende Tagesbetreuung keinesfalls als Nothilfe für gefährdete Kinder zu sehen ist, sondern dass die Sozialbeziehungen für Kleinstkinder förderlich sind. Sie begründen dieses mit der Auffassung, dass für das frühe Lernen auch soziale Beziehungen wichtig sind. Die geistige Entwicklung eines Kindes wird durch gemeinsame Tätigkeiten von Kindern untereinander und auch von Erwachsenen mit Kindern gefördert. Eine familienergänzende Tagesbetreuung verhindert weiterhin die Fixierung eines Kindes auf eine einzige Bezugsperson, da es mit anderen Erwachsenen und Kindern in kommunikative und kooperative Beziehungen gebracht wird. Es wird damit selbstsicher und erwirbt sprachliche und kognitive Kompetenzen.

Es lässt sich also zusammenfassen, dass die Skepsis gegenüber einer Fremdbetreuung in Deutschland noch immer besteht, jedoch unbegründet ist, denn einer anregenden Umwelt und dem Kontakt zu weiteren Bezugspersonen und Gleichaltrigen ist eine entwicklungsfördernde Bedeutung zuzuschreiben und eine qualitativ hochwertige ergänzende außerfamiliäre Kinderbetreuung neben der Betreuung durch die Mutter schadet dem Kind nicht. Diese Einstellung ist unter anderem für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedeutend.

2.1.2 Historische gewachsene Erwartung an die Mutterrolle (L)

Zum Verständnis der Rollenerwartungen an die Mutter ist eine historische Betrachtung sehr aufschlussreich, um zu erkennen, warum in Deutschland gemäß Pfundt (2004) kein allgemein akzeptiertes Bild der berufstätigen Mutter existiert wie es in vielen europäischen Ländern selbstverständlich ist. An dieser Stelle werden wir klären, welche historischen, politischen und gesellschaftlichen Einflüsse gegen eine solche Entwicklung wirken. Dadurch wird aufgezeigt, dass die Erwartungen an die Rolle[3] der Mutter diffus sind und warum es für Frauen in Deutschland problematisch ist, Beruf und Familie zu vereinen und weshalb sie trotzdem das Bedürfnis dazu haben. Die wirtschaftlichen Hintergrunddaten wie Erwerbsquoten und Arbeitslosenzahlen der Frauen werden an dieser Stelle bewusst oberflächlich behandelt, da sie in dem Punkt 2.2 bearbeitet werden und wir somit eine Doppelnennung vermeiden möchten.

In der Industrialisierung begann die Verschiebung der Arbeit aus dem Haus. Es galt gemäß Pfundt (2004) als Statussymbol, wenn der Mann so erfolgreich war, dass die Frau nicht arbeiten musste. Dieses Modell wurde zum Ideal und auch wenn es sich wenige leisten konnten, identifizierten sich viele damit.

Priemel und Schuster (1990) führen an, dass gegen Ende der Weimarer Republik die Arbeitslosigkeit sehr hoch und eine staatliche Einflussnahme in die Familie zu beobachten war. Besonders verheiratete Frauen wurden für die Massenarbeitslosigkeit der Männer mitverantwortlich gemacht, so dass Kampagnen gegen berufstätige Frauen entstanden. Laut Pfundt (2004) bestand in der Weimarer Republik die Ansicht, dass Erziehung Privatsache sei, so dass in der Verfassung verankert wurde, dass die Erziehung oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern sei. Es galt das Recht der Subsidiarität, welches bedeutete, dass der Staat nur dann eingriff, wenn die Familie als eine Aufgabe nicht leisten konnte. 1924 wurde dieses Prinzip in das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz eingefügt. Von nun an mussten nur arme Kinder in eine Kindertagesstätte gehen, wenn die Eltern bezüglich der Erziehung versagt hatten. Musste der Staat die Kleinkindererziehung übernehmen, so galt dieses als soziale Fürsorge. Diese Einstellungen bestehen teilweise bis heute.

Zur Zeit des Nationalsozialismus (NS) war die Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft laut Thamer (2000) sehr schwer, da die Mutterschaft und der Haushalt zur zentralen Lebensaufgabe erklärt wurde und die Vollhausfrau das Ideal war. So wurden Beamtinnen nach der Heirat aus dem öffentlichen Dienst entlassen, für Studentinnen verhängte man Zulassungsbeschränkungen und Richterinnen oder Anwältinnen wurde die Zulassung entzogen. Waren Kinder erst mal geboren, wurden sie gemäß Pfundt (2004) jedoch möglichst früh unter den Einfluss des Staates gestellt. Laut Priemel und Schuster (1990) wurde arbeitsmarkttechnisch durch den Abbau der Frauenerwerbstätigkeit die Massenarbeitslosigkeit zugunsten der Männer gesenkt. Als jedoch 1936 die Rüstungsproduktion begann, war die weibliche Arbeitskraft wieder erwünscht. Die Anzahl der erwerbstätigen Frauen stieg gemäß Winkler (1977) von 11,6 Millionen im Jahr 1933 auf 14,6 Millionen im Jahr 1939. Frauen standen damit während der NS-Zeit vor einer unklaren Rollenerwartung: einerseits vor dem traditionellen Ideal und zum anderen vor einer sozialen Wirklichkeit.

In der Nachkriegszeit schafften die Alliierten laut Pfundt (2004) sämtliche familienpolitischen Maßnahmen der NS-Zeit ab. Eine Einmischung in die Familie von Seiten des Staates wie zur NS-Zeit sollte unterbleiben, denn eine staatliche Bevölkerungspolitik war (und ist häufig bis heute) durch die NS-Zeit diskreditiert. Daher gab es in der Bundesrepublik zunächst keine familienpolitischen Maßnahmen. Gemäß Priemel und Schuster (1990) wurde die Einstellung des Staates in dieser Zeit bezüglich der Frauenerwerbstätigkeit durch das 1945 eingeführte Pflichtjahr deutlich. Demnach durften Frauen von Betrieben erst eingestellt werden, wenn sie zuvor ein Jahr in der Land- oder Hauswirtschaft beschäftigt waren, was ihnen ihre künftigen Aufgaben nahe bringen sollte. Auch herrschte laut Pfundt (2004) eine Art Realitätsverdrängung vor, denn in der Nachkriegszeit war das Ideal der traditionellen Familie mit einem allein verdienenden Mann noch viel weniger normal als in der Weimarer Republik, doch die Politik richtete sich nach diesem Ideal. Gerade die Steuerpolitik war und ist ein Wegweiser in Richtung der Hausfrauenehe, da die Ersparnis umso höher war und ist, je unterschiedlicher die Einkommen der Eheleute waren bzw. sind.

Während der 1950er Jahre kann man anhand der bestehenden Gesetze die staatliche Einstellung gegenüber berufstätigen Frauen erkennen. Zwar wurde im Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) von 1949 die Frau dem Mann gleichgestellt[4], jedoch galt bis 1957 gemäß Priemel und Schuster (1990) durch § 1356 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Verpflichtung der Frau das Hauswesen zu leiten. Von 1957 bis 1977 wurde ihr in diesem Artikel eine Erwerbstätigkeit erlaubt, jedoch nur, wenn es ihrer Pflichterfüllung nicht im Wege stand. Doch in der Vorstellung der Bundesrepublik von der Normalfamilie gab es laut Pfundt (2004) keine berufstätigen Mütter. Es gab weiter Kampagnen gegen die Doppelverdiener und Beamtinnen konnten sogar entlassen werden. Frauen mussten von ihren Männern laut dem Gehorsamkeitsparagraphen die Erlaubnis zur Arbeit erhalten. Speck (1956) behauptete, dass Frauen durch einen Unabhängigkeitskomplex die Familie zerbrechen lassen können. Laut Pfundt (2004) wetterten auch die Mediziner gegen die Berufstätigkeit der Frau, indem sie berufstätigen Müttern einredeten, dass der Beruf sie seelisch und körperlich krank mache. Zudem entstand die Vermutung, dass die erwerbstätigen Mütter ihre finanzielle Notlage vertäuschen und in Wirklichkeit einen luxuriösen Lebensstandard auf Kosten der Familie führen wollten. Weiterhin war die Einstellung zur Kinderbetreuung gemäß Kolbe (2002) extrem negativ, denn Betreuungseinrichtungen galten als Aufbewahrungsstellen für Kinder in Not. Selbst als durch das Wirtschaftswunder die Arbeitskräfte knapp wurden, galt noch immer das Motto, dass verheiratete Frauen und besonders Mütter zu Hause bleiben sollten und die Frauen selbst, die nach dem Krieg häufig eintönige Arbeiten ausführten, sahen die Berufsaufgabe als Erleichterung an und nicht als Aufgabe der Selbständigkeit. Durch diese Bedingungen und Einstellungen wurden die Mütter von der Erwerbstätigkeit ferngehalten, so dass laut Frevert (1986) um 1950 nur noch jede vierte verheiratete Frau erwerbstätig war. Vor dem zweiten Weltkrieg war es noch jede Dritte.

In den 1960er Jahren begann laut Pfundt (2004) das Dilemma für viele arbeitende Mütter. Sie wurden als Rabenmutter gesellschaftlich verurteilt, doch häufig war eine Arbeit aufgrund geringer staatlicher Unterstützung zur Existenzsicherung notwendig. 1964 kam das Stichwort der „modernen Frau“ auf, welche nicht aufgrund finanzieller Sorgen, sondern aus eigenem Wunsch eine Doppelbelastung aufnimmt. Berufstätigkeit mit nur einem Kind wurde für die Frau fast ein Muss, um nicht als faul und langweilig belächelt zu werden (ebd.). Die Frauen unterbrachen gemäß Priemel und Schimmel (1990) ihr Erwerbsverhalten seltener und kürzer. Doch laut Gisela Helwig (1997) standen die Frauen nun zunehmend in einem Dilemma, denn nach dem gesellschaftlichen Ideal gehörten Mütter noch immer zu ihrem Kind.

Um 1970 gerieten laut Pfundt (2004) die bestehenden Verhältnisse bezüglich der feindlichen Meinung gegenüber arbeitenden Müttern und die Betreuungsstrukturen in die Kritik. Doch die Bundesregierung blieb bei ihrem Ideal des allein verdienenden Mannes und der Vollhausfrau und Mutter. Grund dafür war vor allem die inzwischen sogar gestiegene Hemmschwelle gegenüber allen Maßnahmen, die unter dem Thema Geburtenpolitik liefen und schnell mit den Nationalsozialisten in Verbindung gebracht wurden. Ab 1970 stieg die Arbeitslosigkeit, so dass kein Grund bestand, den Müttern das Erwerbsleben durch Kinderbetreuung zu erleichtern. Weiterhin war um 1973 durch die Ölkrise kaum Geld für familienpolitische Maßnahmen zu erübrigen (ebd.).

In den 1980er Jahren wurde Mütterlichkeit zum Symbol für Werte, die für eine menschliche Gesellschaft standen (ebd.). Gerade Mütter kleiner Kinder sollten Vollhausfrau sein. So gab es in Westdeutschland gerade für 2% der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz, während es in Frankreich 23% waren, in Schweden 33% und in der DDR sogar über 50%. Aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit hatte dieses laut Priemel und Schuster (1990) auch einen arbeitspolitischen Hintergrund. Die familienpolitischen Maßnahmen gingen gemäß Pfundt (2004) in die gleiche Richtung: Das Erziehungsgeld erleichterte den Frauen den Arbeitsausstieg. Dieses hatte einen weiteren positiven Effekt für den Staat, denn der Berufsausstieg der Frau war für den Staat günstiger, da das Erziehungsgeld für eine Frau nur halb so viel kostete wie das Arbeitslosengeld, außerdem entfielen die Kosten für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Und da es nicht genügend Betreuungsplätze gab, hatten viele Frauen einfach keine andere Alternative zur Erwerbsaufgabe. Die berufstätigen Frauen gaben ihren Kinderwunsch daher häufig auf und redeten sich den Verzicht klein, wogegen sich die Mütter immer mehr nach das traditionelle Mutterbild richteten, obwohl viele gern weiter gearbeitet hätten. Mütter, die arbeiten wollten oder mussten, konnten es nur falsch machen: Blieben sie zu Hause, verloren sie gesellschaftliches Ansehen und Berufschancen, gingen sie arbeiten, so waren sie egoistisch und vernachlässigten ihre Kinder. Dieser Widerspruch besteht häufig bis heute (ebd.).

Doch auch das traditionelle Bild der alleinverantwortlichen Mutter sitzt heute noch immer tief. So wird eine egalitäre Elternschaft mit einer stärkeren Verantwortung der Väter zwar häufig verbal gewünscht, jedoch selten umgesetzt. Der Vater wird häufig noch immer als Verantwortlicher für die Familienernährung gesehen (ebd.). Dies resultiert aus dem in Deutschland noch immer sehr verbreiteten konservativen Modell der häuslichen Arbeitsteilung, in dem die Väter die Absicherung und ökonomische Versorgung übernehmen (Statistisches Bundesamt, 2005). Hank, Kreyenfeld und Spieß (2003) nennen jedoch die gleichberechtigten Geschlechterrollen als eine der Grundvoraussetzungen für das Gelingen einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die unveränderten Rollenerwartungen an Mutter und Vater und diese derzeitigen Rahmenbedingungen führen dazu, dass viele Frauen allen Ansprüchen gerecht werden möchten, wie z. B. durch eine Teilzeittätigkeit (siehe Punkt 6.4.1).

Zusammenfassend streben Mütter aufgrund diffuser Rollenanforderungen und gesellschaftlicher Ansprüche die fürsorgliche Betreuung ihrer Kinder bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit an.

2.1.3 Gesellschaftlicher Wert der Erziehungs- und Hausarbeit (L)

„Wer Schweine erzieht, ist ihr ein produktives, wer Menschen erzieht, ein unproduktives Mitglied der Gesellschaft“. Mit diesen Worten beschreibt List (1930, S. 231), wie in den 1920er Jahren der Wert der Erziehung in der Gesellschaft aufgefasst wurde. Kaufmann bezieht sich im Jahre 2005 darauf und beschreibt, dass dieses mangelnde gesellschaftliche Ansehen noch heute besteht. Er hält fest, dass Kindererziehung in der Gesellschaft als ökonomisch irrelevant und daher als Privatvergnügen angesehen wird. Dass diese Geringschätzung noch immer in Deutschland besteht, haben Höhn, Ette und Ruckdeschel (2006) aufgrund der Ergebnisse ihrer Studien bestätigt. Die Analysen beruhen auf der Befragung „Generations and Gender Survey“ des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung, welche bei rund 10.000 Menschen im Jahre 2005 bezüglich ihrer Lebenssituation, ihrer Einstellung zu Familie und der Veränderungen durch Kinder durchgeführt wurde. Es stellte sich heraus, dass die Familien über kein besonderes Ansehen verfügen, so dass der Großteil der Befragten glaubte, dass sich das soziale Ansehen durch mehrere Kinder nicht oder gar zum negativen verändern würde, wie Abbildung 2 zeigt.

„Welche Folgen hätte eine (weitere) Geburt in den nächsten drei Jahren für das, was die Leute von Ihnen denken?“ - Die Meinung der Leute wäre…

Basis: 20- bis 49jährige in einer Partnerschaft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Familien genießen kein besonderes Ansehen

Quelle: Höhn et al. 2006, S. 26

Die Studie hält weiterhin fest, dass offensichtlich eine hohe Diskrepanz zwischen dem wahrgenommen geringen ökonomischen Nutzen und der tatsächlich hohen ökonomischen Bedeutung von Kindern vorliegt. So gehen 70% der Frauen davon aus, als kinderlose Frau in gleichem Maße gesellschaftlich anerkannt zu sein wie eine Mutter, jedoch meinten nur 17%, dass eine Hausfrau das gleiche Ansehen wie eine berufstätige Frau genießen würde. 44% der Frauen meinten gar, dass eine Frau erwerbstätig sein müsse, um anerkannt zu werden. Damit würden sich Frauen, die aufgrund ihrer Mutterschaft den Beruf aufgeben, für eine Option entscheiden, die Einbußen im gesellschaftlichen Ansehen und Nachteile hinsichtlich sozialer Kontakte und beruflicher Chancen mit sich bringt. Auch das BMFSFJ (2006a) beschreibt, dass die Familienarbeit gesellschaftlich in nicht angemessener Weise trivialisiert wird und durch die Beschneidung von wirtschaftlichem Handeln auf rein marktförmig organisierte Erwerbsarten seit Adam Smith[5] auf Hintergrundarbeit reduziert wurde, obwohl diese Familienarbeit auch in modernen Gesellschaften noch immer eine notwendige Arbeit ist. Gemäß Urdze und Rerrich (1981) betrachten die Frauen selbst ihre Arbeit als unproduktiv und schildern, sie seien gleichzeitig ausgelastet und überfordert, denn sie haben mit dem Kind ständig etwas zu tun und doch wissen sie abends oft nicht, womit sie den Tag verbracht haben. Sie wundern sich daher nicht über den geringen Wert ihrer Arbeit in der Gesellschaft. Dieses fehlende Ansehen ist ein Beweggrund, warum viele Frauen nicht „nur“ Vollhausfrau und Mutter sein möchten und versuchen, Beruf und Familie zu verbinden.

Stiegler (1999) erklärt die Gründe dafür, dass die Arbeit einer Nurhausfrau gesellschaftlich wenig anerkannt wird. Sie führt aus, dass die Arbeit in privaten Haushalten eine verborgene Arbeit ist. Für die, die diese Arbeit verrichten, ist sie subjektiv häufig ein „Nichts“. Gegenüber der Erwerbsarbeit gilt sie gesellschaftlich gesehen als unbedeutend und aus volkswirtschaftlicher Sicht wird sie als Größe nicht aufgeführt, da sie unbezahlt geleistet und daher im Bruttosozialprodukt nicht berücksichtigt wird. Häufig wird diese unbezahlte Arbeit der Frau für Haushalt und Kindererziehung als unqualifizierte Arbeit angesehen. Sie unterliegt keinen Qualifikationsstandards, bedarf keiner Ausbildung und daher wird häufig angenommen, dass jede Frau durch die Geschlechtssozialisation zur Ausübung hauswirtschaftlicher Arbeiten geeignet ist. Eine Aufwertung der Haus- und Erziehungsarbeit als ein hochkomplexes, qualifiziertes Arbeitsfeld, welches Koordination, soziale Kompetenz, Flexibilität und Vielseitigkeit genauso erfordert wie Stressresistenz wäre sicher anstrebenswert und wird vielfach gefordert (ebd.).

Auch die aufgeführten Daten zum Umfang der Hausarbeit sind bemerkenswert. So werden in Deutschland jährlich 77 Milliarden Stunden unbezahlter Arbeit[6] in privaten Haushalten geleistet. Geschätzt käme man mit der Anrechnung der branchenspezifischen Stundenlöhne auf eine Summe von 97 Milliarden DM (rund 49,6 Milliarden Euro) für Pflege und Betreuung und 91 Milliarden DM (rund 46,53 Milliarden Euro) für handwerkliche Arbeiten (ebd.). Das BMFSFJ (2003) berichtet über einen Wert der unbezahlten Arbeit von 684 Milliarden Euro im Jahre 2001. Zur Anerkennung dieser Arbeiten wird gemäß Uchatius (2001) unter anderem von den Gewerkschaften der Hausfrauen sogar ein staatlich finanziertes Gehalt für Mütter und Väter gefordert. Jedoch wird ein Gehalt für die Hausarbeit eher dazu motivieren, zu Hause zu bleiben und trägt daher nicht zu dem von uns verfolgten Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Haus- und Erziehungsarbeiten wie bereits erläutert trotz dieser Daten und Forderungen bis heute kaum gesellschaftlich anerkannt werden, so dass viele Frauen weiter Beruf und Familie vereinen möchten.

2.1.4 Soziale Absicherung (L)

Eine Vollhausfrau und Mutter hat durch den Ausstieg aus dem Berufsleben auch im Bereich der sozialen Absicherungen Einbußen zu tragen, sodass eine Berufstätigkeit auch aus diesem Grund von vielen Frauen angestrebt wird. Die einzelnen Punkte werden wir im Folgenden genauer erläutern.

2.1.4.1. Gesetzliche Rentenversicherung (L)

Im Bereich der Rentenbezüge müssen Frauen häufig aufgrund längerer Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit gegenüber den Männern geringere Auszahlungen erwarten. Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2005 zeigt diese Zusammenhänge auf. Demnach erhalten Frauen in Deutschland durchschnittlich eine Monatsrente von 536,65 Euro, wobei Männer mit 1.042,48 Euro fast das Doppelte erzielen. Diese Unterschiede ergeben sich gemäß dem Bericht einerseits durch die geringe Präsenz von Frauen in Führungspositionen und andererseits vor allem durch Unterbrechungen oder die Reduzierung der Erwerbstätigkeit für die Betreuung von Kindern. Der Rentenversicherungsbericht betont, dass die Renten für Frauen umso geringer sind, je mehr Kinder aufgezogen wurden, wie Tabelle 1 zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Versichertenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung am 31.12.2004

Quelle: Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2005, S. 21

Jedoch gelten für Mütter, die Kinder nach 1992 geboren haben, neue Maßstäbe. So werden gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) VI § 56 für den Mutterschutz von 14 Wochen um die Geburt des Kindes Rentenbeträge mit dem persönlichen Durchschnittswert angerechnet. Seit 1992 wird für die Erziehungszeit von drei Jahren pro Kind (für vor 1992 geborene Kinder ein Jahr) unabhängig vom Verdienst eine Monatsrente gutgeschrieben und zwar derzeit um 78 Euro (West) und 69 Euro (Ost). Für Teilzeitarbeit bis zum zehnten Geburtstag des Kindes werden die Beiträge so gestellt, als ob sie auf ein Durchschnittseinkommen entrichtet worden wären. Zuletzt wird bei Arbeitslosigkeit aufgrund mangelnder Teilzeitangebote ein Pflichtbeitrag gezahlt. Diese Neuregelungen beziehen sich effektiv aber nur auf die ersten drei Jahre nach der Geburt, so dass viele Frauen spätestens nach dieser Zeit für ihre soziale Sicherung eine bezahlte Erwerbstätigkeit aufnehmen sollten (ebd.). Der deutsche Bundestag (2002) erläutert entsprechend, dass selbst eine Teilzeitarbeit eine eigenständige Existenzsicherung unabhängig von dem Ehemann nicht garantiert und somit Verarmungstendenzen im Alter aufgrund der geringen Rentenansprüche zu erwarten sind.

Der Verband der berufstätigen Mütter e.V. (2002) fasst zusammen, dass selbst nach einem langjährigen Erwerbsleben existenzsichernde Rentenzahlungen zunehmend fragwürdig werden. Für Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit für die Familie unterbrechen, sind jedoch selbst die Anrechnungen der Kindererziehungszeiten und die beitragsfreie Witwenrente nicht ausreichend. Die Hinterbliebenenrente kann sogar in Zukunft ganz entfallen, da sie verfassungsrechtlich nicht geschützt ist. Bei einer Trennung werden nur die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt (ebd.). Insgesamt wiegen diese Extras für die erziehenden Mütter den Nachteil des Verlustes der beruflichen Qualifikation und des erschwerten Wiedereinstieges nicht auf. Für Frauen ist es daher wichtig, sich durch eigene Erwerbsarbeit und private Altersvorsorge für ihr Alter zu versichern.

2.1.4.2. Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (L)

Bezüglich der Arbeitslosenversicherung erklärt der deutsche Bundestag (2002), dass viele Frauen ihre finanzielle Eigenständigkeit nach einer Geburt verlieren. Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder -hilfe behalten sie zwar während der Elternzeit, doch nach Ablauf der Elternzeit verlieren sie diese. So sind um die 40%[7] der verheirateten Frauen nicht berufstätig, aber auch nicht arbeitslos gemeldet. Damit sind sie nicht in soziale Sicherungssysteme integriert. Auch gering verdienende Frauen mit einem monatlichen Entgelt bis zu 325 Euro sind häufig nicht Mitglied der Arbeitslosenversicherung und haben damit auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III von 1997, welches vor allem Leistungen zur Arbeitsförderung, Vermittlung, Beratung und Weiterbildung umfasst. Den durch die lange Erwerbspause entstandenen Qualifikationsverlust müssen die Mütter daher selbst wieder ausgleichen. Da dazu die finanziellen Ressourcen häufig nicht ausreichen, wären sie in dem Falle von dem Mann oder der Sozialhilfe abhängig.

2.1.4.3. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (L)

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist gemäß § 10 SGB V und § 25 SGB XI für verheiratete Mütter, die kein oder ein geringes Einkommen haben, beitragsfrei, so dass keine Benachteiligung in diesen Bereichen entstehen. Da wir genauere Erläuterungen unter den aktuellen familienpolitischen Instrumenten unter dem Punkt 4.3.2.6 aufführen, verweisen wir darauf, um eine Doppelnennung zu vermeiden.

2.1.4.4. Gesetzliche Unfallversicherung (L)

Im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung sind gemäß dem SGB VII, Bundesgesetzblatt 1, S. 1254 aus dem Jahre 1996 erwerbstätige Personen[8] während ihrer Arbeitszeit und während des Weges dorthin durch den Arbeitgeber versichert. Für eine Hausfrau und Mutter gibt es diesen gesetzlichen Schutz nicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch die im Vergleich zu einem Erwerbstätigen eingeschränkte soziale Absicherung eine Frau dazu motiviert, neben der Mutterschaft einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

2.1.5 Zusammenfassung (L)

Die sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aus Sicht der Mütter erwecken in den Frauen den Wunsch, Beruf und Familie zu vereinen. Die Voraussetzungen dazu sind in Deutschland noch nicht ideal. Besonders die öffentliche Betreuungssituation ist für die Vereinbarkeit sehr bedeutsam wie Büchel und Spieß (2002a) bewiesen. Auch das Ansehen der Fremdbetreuung und die Rollenerwartung an die Frau in Deutschland erleichtern die Berufstätigkeit nicht, denn sie beinhalten, dass eine Frau Kinder bekommt und sie ansonsten häufig als egoistische Karrierefrau gilt (Pfundt, 2004). Um nicht als Rabenmutter zu gelten, soll sie für ihre Kinder sorgen und gleichzeitig erwerbstätig sein, um nicht als faul und langweilig eingeschätzt zu werden (ebd.). Zudem wird die reine Hausarbeit gesellschaftlich als gering eingeschätzt (Kaufmann, 2005; Höhn, Ette & Ruckdeschel, 2006). All diese Gegebenheiten führen dazu, dass viele Frauen Beruf und Familie vereinen möchten. Auch die Notwendigkeit ihrer sozialen Absicherung besonders im Bereich der Rentenversicherung (vbm, 2002) sowie der Arbeitslosen- und Unfallversicherung führt zu dem Wunsch der Balance von Beruf und Mutterschaft. Dieser Abschnitt soll ein Betrag dazu sein, den Blick auf die Situation der Frauen zu schärfen und helfen, dass eine Berufstätigkeit von der Gesellschaft und den Frauen als selbstverständlicher angesehen und dementsprechend gefördert sowie gefordert wird.

2.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen/Einflussfaktoren (R)

Laut Werner (2006) existieren viele wirtschaftliche Faktoren, die einen Einfluss auf die Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland ausüben. Da neben den bereits unter Punkt 2.1 angesprochenen sozialpolitischen und gesellschaftlichen Veränderungen auch wirtschaftliche Faktoren sowohl hinsichtlich der historischen als auch der aktuellen Entwicklung der weiblichen Erwerbsarbeit eine große Rolle spielen, soll daher im Folgenden – analog zur Darstellung der veränderten Rollenerwartungen an Frauen und Mütter unter Punkt 2.1.2 – zunächst eine Übersicht über die historische Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit sowie deren wirtschaftlichen Einflussfaktoren gegeben werden, bevor die aktuelle Situation hinsichtlich der wichtigsten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Frauen- und Müttererwerbstätigkeit beschrieben wird.

2.2.1 Historische Entwicklung

Zur Zeit der Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts galten die Frauen als zuständig für den Reproduktionsbereich und die Familie. Die Männer hingegen waren für die Ernährung der Familie und dadurch für das Einkommen der Familie zuständig. Zwar waren laut Werner (2006) auch Frauen zu dieser Zeit auf dem Arbeitsmarkt vertreten, allerdings entsprach die Erwerbstätigkeit und das daraus zusätzlich zur Verfügung stehende Einkommen nur einem Hinzuverdienst. Dementsprechend entsprach der Anteil der erwerbstätigen Frauen an der Gesamtheit der Erwerbstätigen im Jahre 1882 nur etwa 20%, wobei de Anteil der verheirateten und gleichzeitig erwerbstätigen Frauen bei noch niedrigeren 10% lag, wie Willms-Herget (1985) beschreibt. Der Grund, der die äußerhäusliche Arbeit von Frauen schon zu der damaligen Zeit rechtfertigte, war die finanzielle Not, d.h. dass verheiratete Frauen meist nur dann erwerbstätig waren, wenn der Verdienst des Mannes nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreichte (Werner, 2006).

Im Ersten Weltkrieg nahm die Zahl der erwerbstätigen Frauen aufgrund der in den Krieg gezogenen Männer, die dadurch als Arbeitskräfte fehlten, zu. Im Jahre 1925 waren ca. 82% der Frauen in Berufen zu finden, die aufgrund der Bildung der Frauen als „mithelfende Tätigkeiten“ aufgefasst wurden. Die am Ende der 1920er Jahre aufgrund eines dramatischen Verfalls der Aktienkurse an der New Yorker Börse ausgelöste Weltwirtschaftskrise führte zu einer erneuten Diskriminierung der erwerbstätigen Frauen (Priemel & Schuster, 1990).

Durch die Propagierung der Frau als Mutter im Nationalsozialismus und durch das am 01.06.1933 erlassene „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“, die im Jahre 1933 bei 25% lag, wurde die Frau wieder bzw. weiter aus dem Erlebleben verdrängt (Werner, 2006). Priemel und Schuster (1990) beschreiben, dass die primäre Rolle der Frau auf die Institutionen Ehe und Mutterschaft, in denen Produktionsstätten für ein zukünftiges Potential an Soldaten und Arbeitskräften gesehen wurde, festgelegt war. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1939 machte sich allerdings ein gravierender Arbeitkräftemangel bemerkbar, da die männlichen Arbeitnehmer aufgrund ihrer Einberufung zur Wehrmacht im abnehmenden Maße zur Verfügung standen. Dieses führte zu einer stärkeren Integration der Frauen in die Arbeitsmarkt, die nun die Ersatzarbeit der in den Krieg gezogenen Männer leisten mussten (Werner, 2006).

Bis zum Anfang des Jahres 1945 waren 2,9 Mio. Frauen berufstätig, bis 1949 stieg diese Zahl auf mehr als 4 Millionen. Da das Arbeitskräftepotenzial der 25- bis 40-jährigen männlichen Arbeitskräfte von 27,3% im Jahre 1939 auf 17,6% im Jahre 1946 aufgrund der Zahl der gefallenen Soldaten bzw. der Befreiung von Zwangsarbeitern geschrumpft war, bestand ein Arbeitskräftemangel in den traditionell männlichen Produktionsbereichen, wie z.B. der Bauindustrie (Priemel & Schuster, 1990; Schubert, 1984). Eine Besiedelung und Versorgung von männlichen Arbeitskräften war darüber hinaus aufgrund der Zerstörung des Wohnraums und des Verkehrssystems zunächst nicht möglich, was für die Frauen in der Nachkriegszeit bedeutete, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen mussten. Zu diesem ökonomischen Zwang zur weiblichen Arbeitsaufnahme kamen einige Maßnahmen der Besatzungsmächte, wie Priemel und Schuster (1990) festhalten. So wurden beispielsweise die Kriegsversorgungszahlungen gestrichen, woraufhin Kriegerwitwen nur noch dann Hinterbliebenenrente erhielten, wenn sie älter als 60 Jahre waren, zwei Kinder unter acht Jahren zu betreuen hatten oder zu mindestens zwei Drittel erwerbsunfähig waren (Ruhl, 1998).

Aufgrund des Aufschwungs nach dem 2. Weltkrieg und dem damit einhergehenden Anstieg der Arbeitskräftenachfrage lässt sich ein Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit konstatieren (Priemel & Schuster, 1990). Der Grund darin lag vor allem an der Zahl der im Krieg gefallenen Männer, weshalb die Frauen das Gros der Bevölkerung darstellten. Im Jahre 1946 kamen auf 1.000 Männer 1.263 Frauen (Ruhl, 1998). Da die Männer entweder im Krieg umgekommen waren, sich noch in Kriegsgefangenschaft befanden oder krank waren, mussten viele Frauen für sich selbst für sich selbst und oft auch für die gesamte Familie aufkommen und verbrachten aufgrund der schwierigen Ernährungssituation viel Zeit mit der Lebensmittelbeschaffung (Werner 2006). Viele Frauen arbeiteten zu der Zeit quasi als „Männerersatz“ in den typischen männlichen Branchen, jedoch ohne denselben Lohn zu erhalten. Besonders gefragt waren die Berufe mit Schwer- und Schwerstarbeiterzulage, die, wie Ruhl (1998) ausführt, zusätzliche Lebensmittel in die Familie einbrachten. Hausfrauen wurde lediglich die „Lebensmittelkarte V“, die so genannte Hungerkarte zugeteilt, womit es nicht möglich war, zusätzliche Lebensmittel für die Familie zu bekommen, während Pfarrer, Küster und Schuldirektoren als Schwerarbeiter angesehen wurden (Werner, 2006, Priemel & Schuster, 1990). Auch bei Alkohol- und Tabakzuteilungen wurden die Frauen benachteiligt, wobei es nicht darum ging, diese selbst zu konsumieren, vielmehr stellten diese Waren auf dem Tauschmarkt sehr begehrte Güter dar (Polm, 1990). Von Seiten der Regierung wurde diese geschlechtsspezifische Haltung mitgetragen. So vertrat Franz-Josef Wurmeling, der im Jahre 1953 erster Familienminister wurde, die Position, dass Frauenerwerbstätigkeit einen „gemeinschaftszerstörenden Charakter“ besäße und propagierte das Bild der kinderreichen Familien. Die Einführung des Kindergeldes ab dem dritten Kind im Jahre 1954 sollte zur Verstetigung der Rollenbilder führen (Werner, 2006).

Dieses änderte sich jedoch aufgrund des Wirtschaftswunders Ende der 1950er, Anfang der 1960er Jahre und dem damit verbundenen gestiegenen Arbeitskräftebedarf, wodurch der Erwerbsarbeitsmarkt wie leergefegt war (ebd. 2006). Der Mangel, der durch die fehlenden Arbeitskräfte entstand, wurde durch die stetige Zuwanderung aus der DDR, die freigesetzten Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft sowie durch Flüchtlinge und nicht zuletzt durch die Frauen gedeckt (Grosser, Lange, Müller-Armack & Neuss, 1990). Hierdurch kam es zum Rückruf der Frauen, insbesondere der Ehefrauen und Mütter, an die außerhäuslichen Arbeitsplätze (Werner, 2006). Trotz der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit zu dieser Zeit, blieben die schon vorher bestehenden unterschiedlichen Zugangsquoten von Frauen und Männern zu den Hochschulen und damit auch das geschlechtsspezifische Bildungsgefälle bestehen. So waren 1950 nur 18% der Studienanfänger Frauen, bis 1962 stieg der Anteil auf 35%, was vor allem mit der Zunahme an den Pädagogischen Hochschulen erklären lässt, wie Priemel und Schuster (1990) ausführen. Zudem blieb die gesellschaftliche Anerkennung der Frauerwerbstätigkeit aus, vielfach wurden arbeitende Mütter als verantwortungslos gegenüber ihren häuslichen und erzieherischen Pflichten bezeichnet (Werner, 2006). Dieses geschah trotz der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Frauen aus wirtschaftlicher Notwendigkeit arbeiten ging, weil ihre Ehemänner zu wenig verdienten (Ruhl, 1988). Dieses finanzielle Motiv gaben im Jahr 1968 53,1% der erwerbstätigen Mütter bzw. 86,6% der Mütter ohne Ehemann als Grund für ihre Erwerbstätigkeit an. Hingegen nannten nur 5,3% der erwerbstätigen Mütter bzw. 0,9% der Mütter ohne Ehemann „Freude am Beruf“ als Motiv an (Strempel, 1987), woraus man erkennen kann, dass oftmals das Gehalt des Ehemannes allein nicht ausreichte und finanzielle Gründe für die eigene Erwerbstätigkeit bei den Frauen überwog. Neben diesen wirtschaftlichen Gründen, die Frauen in dieser Zeit zur eigenen Erwerbstätigkeit neben der Familie bewogen, war auch das veränderte Rollenverständnis ausschlaggebend, das bereits unter Punkt 2.1.2 beschrieben wird.

Die Wirtschaft war jedoch auf die Frauen als Arbeitskräfte angewiesen, da sie auf der einen Seite die billigeren Arbeitskräfte darstellten, auf der anderen Seite aber auch flexibler, kalkulierbarer und planbarer waren, wie Polm (1990) beschreibt. Nach Werner (2006) bedeutete dies, dass die Frauen in unterschiedlichen Bereichen der Industrie eingesetzt wurden, dass ihre Erwerbstätigkeit oft auf die Zeiten zwischen Schulabschluss und Heirat begrenzt war und dass sie leichter kündbar waren, was der Industrie entgegen kam. Hier lässt sich eine gewisse Doppeldeutigkeit erkennen – auf der einen Seite sollten sich die Frauen am Arbeitsleben beteiligen, auf der anderen Seite Mutter und Hausfrau sein. Diese Widersprüchlichkeit führte im Endeffekt zu einer flexiblen Reaktionsfähigkeit der Wirtschaft, denn in Zeiten konjunktureller politischer und wirtschaftlicher Schwäche appellierte der Staat an die Frau als Hausfrau und Mutter, in Zeiten der konjunkturellen Stärke jedoch an die Notwendigkeit der weiblichen Erwerbsarbeit (ebd.).

Da der Trend der Vollbeschäftigung bis 1965 anhielt, bestand weiterhin Bedarf an weiblichen Arbeitskräften und das seit längerer Zeit allgemeingültige „Drei-Phasen-Modell“ wurde befürwortet, wie Werner (2006) ausführt. Dieses Modell beschreibt den idealtypischen Lebensverlauf einer Frau. In der 1. Phase sieht es eine nicht zu lange, aber abgeschlossene Berufsausbildung/-tätigkeit vor, bevor in der 2. Phase durch die Heirat und Aufgabe des Arbeitsplatzes während der ersten Lebensjahre der Kinder gekennzeichnet ist. In der 3. Phase soll die Frau schließlich wieder in den Produktionsprozess eingegliedert werden, nachdem sie eine weiterführende oder zusätzliche Ausbildung (Stufenausbildung) absolviert hat (Priemel & Schuster, 1990). Die Realität stellte sich jedoch anders dar, denn viele Frauen unterbrachen wesentlich seltener als früher ihre Beruftätigkeit und auch die Dauer der Unterbrechung wurde kürzer. Aufgrund der Tatsache, dass die weibliche Erwerbstätigkeit noch immer nicht allgemein akzeptiert wurde, befanden sich daher viele Frauen in einem Dilemma. Einerseits brauchte die Wirtschaft sie in den Zeiten des wirtschaftlichen Booms, auf der anderen Seite wurden sie bei der Bezahlung oder den Aufstiegschancen diskriminiert (Werner, 2006).

Insgesamt die weibliche Erwerbstätigkeit in den 1960er Jahren geprägt durch diskontinuierliche Berufstätigkeit, was zum einen mit der eben beschriebenen gesellschaftlichen Einstellung zur Frauenerwerbstätigkeit zusammen hing, auf der anderen Seite resultierte dies auch aus dem Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen. Ende des Jahres 1969 entfielen laut Langkau-Hermann und Langkau (1972) auf 100 Kinder lediglich 36 Kindergartenplätze, womit sich das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen sowohl quantitativ, als auch qualitativ als nicht zufrieden stellend darstellte (siehe hierzu auch Punkt 2.1.1).

Daher war eine kontinuierliche volle Berufstätigkeit vielen Frauen nicht möglich, womit die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung ein häufig geschlossener Kompromiss war, um trotzdem zum Familieneinkommen beitragen zu können. Erkennen lässt sich dieses auch an der Quote der teilzeitbeschäftigten Frauen erkennen, die von 1960 bis 1970 von 14% auf 27% stieg. Die Steigerung der Teilzeitarbeitsplätze war allerdings keineswegs uneigennützig, denn die kürzeren Arbeitszeiten hatten eine höhere Arbeitsleistung zur Folge und die Löhne konnten relativ niedrig gehalten werden (Brandt et al., 1973).

Nach Priemel und Schuster (1990) fand der Wirtschaftsaufschwung, der zuvor das Arbeitsangebot bestimmt hatte, in der Krise 1974 sein Ende, welche die größte Wirtschaftskrise in der Nachkriegszeit darstellte. Die Folgen dieser Krise, den damit einhergehenden Sozialbbau sowie die hohen Reallohnverluste der Arbeitnehmer und die Auswirkungen der Massenarbeitslosigkeit hatten nach Priemel und Schuster (1990) mehrheitlich die Familien und hier vor allem die Frauen zu tragen. Dieses wird vor allem anhand der überproportionalen Frauenarbeitslosigkeit bzw. am Verhältnis der erwerbslosen Frauen im Vergleich zu ihrem Anteil an allen Erwerbstätigen deutlich. So betrug der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl aller abhängig Beschäftigten im Jahre 1986 36,2%, wobei der Frauenanteil bezogen auf die registrierte Erwerbslosigkeit mit 41,7% deutlich höher lag (Kühl, 1987). Dieser Trend setzte sich weiter fort. Während die Arbeitslosenquote bis Ende der 1980er Jahre auf 9% anstieg, lag die Arbeitslosenquote der Frauen weiterhin über der der Männer (Werner, 2006).

Die in den 1980er/1990er Jahren neu geschaffenen Arbeitsplätze waren zu zwei Drittel Teilzeitarbeitsarbeitsplätze, wobei die Teilzeitquote der Frauen bei 34% betrug und 90% aller Teilzeitarbeit von Frauen erledigt wurde (Willke, 1998). Eine wesentliche Veränderung in den 1980er/1990er Jahren war zudem die Zunahme der Erwerbsbeteiligung von verheirateten Frauen im Alter von 20 bis 25 Jahre. Während im Jahre 1957 nur 49,9% der Frauen diesen Alters erwerbstätig waren, betrug der Anteil im Jahre 1985 dagegen 64,7%, was zum einen die sinkende Kinderzahl, zum anderen aber auch die steigende Unzufriedenheit mit der traditionellen Frauenrolle sowie den Wunsch nach mehr (finanzieller) Unabhängigkeit und außerhäuslichen Kontakten ermöglichte (Willke, 1998, Werner, 2006). Das Einkommen der Frauen blieb allerdings weiterhin durchschnittlich unter dem Lohnniveau der Männer. So betrugen die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede im Jahre 1980 über 30%, wie Vollmer (1980) betont.

In den darauf folgenden Jahrzehnten ist die Erwerbsquote der Frauen, insbesondere der Mütter, stark angestiegen. Im früheren Bundesgebiet erhöhte sich von 1972 bis 1992 die Erwerbsquote aller Frauen von 47% auf 56%, die Erwerbsquote verheirateter Frauen von 41% auf 51% und die der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren von 39% auf 52%. Dieser Trend der Zunahme der Frauen- und Müttererwerbstätigkeit setzte sich nach der deutschen Wiedervereinigung auch in Gesamtdeutschland fort. So stieg die Erwerbsquote aller Frauen von 1992 bis 1999 von 62,5% auf 64%, die der verheirateten Frauen von 60% auf 63% und die der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren von 57% auf 60,5% (Lampert, 2001). Die Gründe für diesen starken Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit in den letzten Jahren sind vielfältig und reichen vom Ausbau von Teilzeitarbeitsplätzen über das veränderte Rollenverständnis sowie individuellen Gründen der Frauen, arbeiten gehen zu wollen, bis hin zur wirtschaftlichen Notwendigkeit, arbeiten zu müssen.

Nachdem anhand der vorangehenden Ausführungen deutlich wurde, welche wirtschaftlichen Faktoren die Erwerbsaufnahme von Frauen und Müttern historisch gesehen beeinflussten, soll nun ein Blick in die Gegenwart geworfen und die aktuelle Situation beschrieben werden.

2.2.2 Aktuelle Situation

Aktuell ergibt sich hinsichtlich der Erwerbstätigkeit von Müttern laut dem Statistischen Bundesamt (2006) in Deutschland das folgende Bild: Im März 2004 befanden sich rund 11,6 Mio. Frauen und 9,9 Mio. Männer im erwerbsfähigen Alter von 15-64 Jahren, die mit mindestens einem leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkind in einem gemeinsamen Haushalt lebten. Von diesen Personen im erwerbsfähigen Alter waren 7,1 Mio. der Frauen und 8,4 Mio. der Männer aktiv berufstätig, was bedeutet, dass zum aktuellen Zeitpunkt eine tatsächliche Berufausübung und keine vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz z.B. aufgrund wahrgenommener Elternzeit vorlag. Damit betrug die Erwerbstätigenquote[9] der aktiven erwerbstätigen Mütter im März 2004 61%, während sie bei den Vätern mit 85% deutlich höher lag.

Insgesamt ist der Anteil von Frauen insgesamt an den Erwerbstätigen gestiegen. Im Jahre 2004 gab es in Deutschland 35,7 Mio. Erwerbspersonen, wovon 45% bzw. 16,0 Mio. Frauen waren. Dabei lag die Erwerbsquote, also der Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung im Alter von 15-64 Jahren, bei den Frauen im Jahre 2004 bei 55,5% lag. Diese Erwerbsquote ist in den letzten zehn Jahren um 3,3% gestiegen. Zum Vergleich lag die Erwerbsquote von Männern im Jahre 2004 bei 66,3% (Statistisches Bundesamt, 2006).

Noch immer stellt eine - seit Beginn der Industrialisierung - wirksame Ursache für die Erwerbstätigkeit der Frauen und Mütter die wirtschaftliche Lage von Familien dar, wie Lampert (2002) ausführt. Die Löhne in den ersten Jahrzehnten der Industrialisierung waren keine existenzsichernden Löhne, so dass das durch den Familienvater erzielte Erwerbseinkommen durch ein Erwerbseinkommen von Frauen und Müttern ergänzt werden musste.

Die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Berufsausübung von Frauen in der heutigen Zeit steht in direkter Verbindung mit dem Vorhandensein von Kindern, da vor allem die hohen Kosten der Versorgung und Betreuung von Kindern einen wirtschaftlichen Druck auf Familien ausüben. Vor allem in Familien, in denen der Vater nur über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügt, wird eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung der Frauen zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit (ebd.). Neben den hohen Kosten der Versorgung und Betreuung sind auch die steigenden Konsumausgaben für Kinder ein wirtschaftlicher Faktor, der sich auf die Frauen- und Müttererwerbstätigkeit auswirkt (Münnich, 2006). Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Konsumausgaben pro Kind (unter 18 Jahren) in Paarhaushalten von 1998 bis 2003.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Konsumausgaben je Kind in Haushalten von Paaren mit Kind(ern) in Euro

Quelle: Münnich 2006, S. 650, Auszug

Ausschlaggebend für die gestiegen Konsumausgaben sind nach Münnich (2006) vor allem die erhöhten Ausgabenanteile für Kinder in den Bereichen Wohnen und Verkehr, die hohe Anteile am Gesamtkonsum der Haushalte haben. Im gleichen Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex[10] um 6,6%, was ebenfalls zu höheren Ausgaben der Haushalte führt.

Becker (2002) untersuchte empirisch den Einfluss der Frauenerwerbsbeteiligung auf die Einkommenssituation von Familien mit Kindern und stellte fest, dass vor allem Familien mit geringfügig beschäftigten oder nicht erwerbstätigen Partnerinnen sowie Alleinerziehende von prekären Einkommensverhältnissen auch aufgrund der gestiegenen Konsumausgaben betroffen sind, was zeigt, dass für die Situation in Deutschland schon viel erreicht und sich insbesondere auch das Armutsrisiko von Familien verringern würde, wenn eine Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung, z.B. über eine Ausweitung der Teilzeitarbeit – von Männern und von Frauen – erreicht werden könnte.

Der Wunsch nach einer eigenen Erwerbstätigkeit geht laut Lampert (2001) allerdings nicht nur auf das Ziel der Sicherung der aktuellen Existenz der Familienmitglieder zurück, sondern auch auf das Ziel der Frauen, eigenständige Ansprüche gegen das Alterssicherungssystem zu erwerben. Bis zur Anerkennung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung im Jahre 1986 hatten nicht erwerbstätige Frauen nur abgeleitete Altersrentenansprüche, d.h. lediglich einen Anspruch auf eine i.d.R. nur niedrige Witwenrente. Im Jahre 1992 wurde zwar die Zahl der anrechenbaren Erziehungsjahre auf drei Jahre erhöht, allerdings ergibt dieses mit dem Stand von 2001 nur einen Altersrentenanspruch von rund 75 Euro pro Kind (ebd.). Dieses zeigt, dass der eigene Rentenanspruch der Frauen im Rentenbestand umso geringer ist, je mehr Kinder erzogen wurden. Dieses ist in erster Linie darin begründet, dass die Länge der Erwerbsbiografien mit steigender Kinderzahl abnimmt. Zwar werden sich die Rentenansprüche in Zukunft durch die Ausweitung des Familienleistungsausgleiches der gesetzlichen Rentenversichtung (Erhöhung der berücksichtigten Kinder-erziehungszeiten, kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten, Nachteilsaus-gleich für die Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren) erhöhen, da diese laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung (2005) eine deutlich positive Wirkung auf die eigenständige Alterssicherung von Frauen, die nach 1992 Kinder geboren oder erzogen haben, zeigen werden. Da allerdings zum einen nicht alle Frauen und Mütter von der Ausweitung des Familienleistungsausgleiches profitieren und zum anderen eine Berufsunterbrechung sich noch immer negativ auf den eigenen Rentenanspruch darstellt, ist für den überwiegenden Teil der Frauen und Mütter die eigene Berufstätigkeit wirtschaftlich notwendig, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass zum einen die Kosten, die für Kinder und ihre Versorgung und Betreuung aufzubringen sind und zum anderen die Gewährleistung der eigenen finanziellen Absicherung im Alter die hauptsächlichen, wirtschaftlichen Gründe für Frauen und Mütter darstellen, nicht nur arbeiten gehen zu wollen, sondern auch oftmals zu müssen.

2.2.3 Zusammenfassung

Unter den oben angeführten Punkten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der der Frauen- und Müttererwerbstätigkeit zeigt sich, dass ein wichtiges Motiv für die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit der betroffenen Frauen und Mütter darin lag und liegt, wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Schon in der historischen Darstellung unter Punkt 2.2.1 wurde deutlich, dass Frauen zu einem großen Teil deswegen arbeiten gingen, um für sich selbst und auch für ihre Familie einen gewissen Lebensstandard aufrecht erhalten und sie vor Armut schützen zu können.

Dass die Frauenerwerbstätigkeit auch heute noch vor dem Armutsrisiko von Familien schützt, konnte unter Punkt 2.2.2 aufgezeigt werden. Gemäß der von Becker (2002) durchgeführten Untersuchung sind vor allem Familien mit geringfügig beschäftigten oder nicht erwerbstätigen Partnerinnen sowie Alleinerziehende von prekären Einkommensverhältnissen betroffen, was häufig zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit der Frauen- und Müttererwerbtätigkeit führt. Lampert (2001) nennt weitere Gründe für diese Notwendigkeit. Hierzu gehören vor allem neben den steigenden Kosten für Betreuung und Erziehung der Kinder auch die Konsumausgaben der Familien, die ohne ein zweites Einkommen oftmals nicht zu bewältigen wären. Neben der aktuellen Existenzsicherung ist der Wunsch der Frauen und Mütter nach einer eigenen Erwerbstätigkeit laut Lampert (2001) allerdings auch darin begründet, eigenständige Ansprüche gegen das Alterssicherungssystem zu erwerben. So wurde aus unseren Ausführungen deutlich, dass für den überwiegenden Teil der Frauen und Mütter die eigene Berufstätigkeit wirtschaftlich notwendig ist, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Nachdem wir nun die wichtigsten Faktoren aufzeigen konnten, die die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern oftmals zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit werden lassen, wird im Folgenden beschrieben, inwiefern individuelle Gründe für den Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit der Frauen und Mütter eine Rolle spielen.

2.3 Individuelle Sicht (L)

Zusätzlich zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, die die Einstellung einer Frau zur Erwerbstätigkeit und zum Kinderwunsch prägen, gibt es auch verschiedene individuelle Einflussfaktoren. Dieses sind die Bildung der Frauen, die finanzielle Unabhängigkeit, die Folgen einer Erwerbsunterbrechung auf deren Humankapital und der Einfluss auf das eigene Wohlbefinden und das der Partnerschaft und Mutter-Kind-Beziehung. Diese Punkte werden wir im Folgenden erläutern.

2.3.1 Bildung der Frau (L)

Die Bildung hat Einfluss auf das Verhältnis der Frauen gegenüber der Erwerbsausübung und der Familiengründung. Frauen nehmen gemäß dem Employment Outlook des OECD aus dem Jahre 2002 zunehmend die Möglichkeit einer höheren Bildung und der anschließenden Berufsausübung wahr, so dass sich die Genderlücke[11] im OECD-Raum[12] bezüglich der Bildungsabschlüsse allmählich schließt oder sogar die Richtung zugunsten der Frauen ändert. So macht der Anteil der Frauen mit mindestens Sekundarstufe II-Abschluss bei den 55- bis 64-jährigen Frauen weniger als 45% aus, bei den 35- bis 54-jährigen sind es aber schon 48% bzw. 51%. Im Bereich der Hochschulausbildung ist die Schließung der Bildungslücke zwischen den Geschlechtern noch stärker zu beobachten. Das BMFSFJ (2006a) bestätigt dieses auch explizit für Deutschland und hat, ausgehend von den Statistischen Jahrbüchern des Statistischen Bundesamtes von 1962 und 2002, die Schulabgänger nach Geschlecht dargestellt. Anhand Abbildung 4 wird deutlich, inwiefern die Frauen gegenüber den Männern in Bezug auf die Bildung in Deutschland im Laufe der Zeit aufgeholt haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Schulabgänger nach Geschlecht und Abschlussart 1960 und 2000 in Prozent

Quelle: BMFSFJ 2006a, S. 83

Frauen mit hohem Bildungsniveau möchten ihre Bildung in Form einer Erwerbstätigkeit nutzen. So hat das OECD (2002) herausgearbeitet, dass bei Akademikerinnen zwischen 25 und 54 Jahren die Erwerbsquoten[13] höher und die Genderlücken viel niedriger sind als bei Frauen mit einem niedrigen Bildungsstand. Die Erwerbsquote der Frauen mit Universitätsabschluss lag in Deutschland im Jahre 2000 bei 83,1%, die Genderlücke betrug 10,5%. Bei Frauen mit niedrigem Bildungsniveau lag die Erwerbsquote bei 55,4% und die Genderlücke bei 20,9%.

Abbildung 5 für das Jahr 1999 zeigt weiterhin, dass mit höherem Bildungsabschluss auch die Beschäftigungsquote[14] von Müttern mit Kindern unter sechs Jahren zunimmt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Beschäftigungsquote von Müttern mit Kindern unter sechs Jahren in Paarhaushalten nach Bildungsniveau, 1999

Quelle: Eichhorst & Thode 2002, S. 25 nach OECD Employment Outlook 2001; gekürzt

Als Grund für den stärkeren Erwerbswunsch von Frauen mit hohem Bildungsniveau wird aufgeführt, dass diese Zugang zu besser bezahlten und interessanteren Jobs haben (BMFSFJ, 2006a).

In der ökonomischen Theorie der Fertilität (Becker, 1991) heißt es weiter, dass die Kosten für Kinder wie Einkommens-, Zeit- und Güteraufwand dem Nutzen wie Konsum-, Arbeits- und Vorsorgenutzen gegenübergestellt werden. Das Einkommen ist dabei sehr bedeutsam, da mit hohem Verdienst mehr Kinder aufgezogen werden können. Dieses wird Einkommenseffekt genannt. Doch auch die Opportunitätskosten[15] sind von Bedeutung. Diese enthalten den Einkommensverlust, der entsteht, wenn ein Elternteil weniger oder gar nicht mehr arbeiten kann. Auch geringere Karrieremöglichkeiten und die Aufwendungen für das Kind erhöhen diese Kosten. Dieser Zusammenhang wird Substitutionseffekt genannt. Damit ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie speziell für Frauen mit hohem Bildungsniveau wichtig, da ihre Opportunitätskosten besonders schwer wiegen und der Substitutionseffekt den Einkommenseffekt überwiegt (ebd.).

Es ist diesbezüglich anzumerken, dass sich die gestiegene Bildung auf den Wunsch der Erwerbstätigkeit und die Familienplanung auswirkt. So berichtete das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung im Jahre 2005, dass gemäß der Datenerhebung des SOEP mindestens 30% der 38- bis 43-jährigen Akademikerinnen kinderlos bleiben. Dabei handelt es sich um Frauen mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, welche ihr Geburtenverhalten als beendet ansehen. Betrachtet man lediglich die Universitätsabschlüsse, so sind es sogar 37% (ebd.). Gemäß dem BMFSFJ (2006a) würde jedoch der Einkommenseffekt den Substitutionseffekt überwiegen, wenn Frauen Beruf und Familie besser vereinen könnten. Entsprechende Ansatzpunkte, wie wir sie innerhalb dieser Arbeit erläutern, würde demnach der steigenden Anzahl hoch qualifizierter Mütter zur Realisierung ihres Erwerbswunsches verhelfen und auch der Geburtenrate (siehe auch Punkt 3.1.1.2) zugute kommen.

2.3.2 Finanzielle Unabhängigkeit (L)

Frauen sind es vor der Mutterschaft vielfach gewöhnt, eigenes Geld zu verdienen. Dieses gilt insbesondere aufgrund der zuvor beschriebenen Ausweitung des weiblichen Bildungsniveaus. Bothfeld, Klammer, Klenner, Leiber, Thiel und Ziegler (2006) beschreiben, dass die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen dazu führt, dass sich die Frauenrolle und die Position der Frau in der Familie und in der Partnerschaft verändert haben. Da ein Zusammenhang zwischen der Kontrolle über das Einkommen, der Macht im Haushalt und der Haushaltsressourcenverteilung besteht, kann eine finanziell abhängige Frau in eine nachteilige Lage geraten, sobald eine Konfliktsituation entsteht. Für das Emanzipationsverhalten und das Selbstbewusstsein ist es für Frauen damit zunehmend wichtiger, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Pfundt (2004) drückt es sehr deutlich aus, indem sie sagt, dass eine bisher unabhängige Frau nicht plötzlich als „Bettlerin“ (S. 149) vor ihrem Mann stehen möchte und sie daher während der Zeit der Kinderbetreuung finanziell eigenständig und damit unabhängig von dem Ehemann bleiben möchte. Für die Mutter bedeutet dieses Familienengagement jedoch nicht nur die Unsicherheit und das Risiko einer Armut im Falle einer Trennung, sondern auch einen scharfen Wertekonflikt, da in Marktwirtschaften der berufliche Erfolg daran gemessen wird, in wie weit man ökonomisch selbständig für sich sorgen kann. Somit wirkt für viele Mütter diese dauerhafte Abhängigkeit vom Partner abschreckend, denn der männliche Alleinverdiener ist im Vergleich zu früher in zweierlei Hinsicht unsicher. Es gibt weder eine langjährige Arbeitsplatzgarantie noch eine Gewährleistung für eine dauerhafte Ehe. Für Frauen, die über Jahrzehnte nicht oder nur stundenweise gearbeitet haben, steigt das Armutsriskio nach einer Trennung fast doppelt so hoch wie zuvor (ebd.). Zwar wird diese finanzielle Abhängigkeit durch die aktuelle Familienpolitik zeitweise gemildert, denn für Kinder, die nach dem 31.12.2006 geboren wurden, gilt die Gesetzesregelung des Elterngeldes (siehe hierzu auch die Punkte 4.3.2.2 und 4.3.2.3), wonach die Frau 67% ihres vorherigen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 Euro im Monat erhält (BMFSFJ, 2006c). Da diese Regelung jedoch nicht für eher geborene Kinder und nur für ein Jahr gilt, befinden sich die Frauen ohne eine Berufstätigkeit auf kurz oder lang in finanzieller Abhängigkeit von dem Ehemann. Um dieser Situation zu entgehen, möchten viele Mütter einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

2.3.3 Folgen der Erwerbsunterbrechung auf das Humankapital (L)

Dieser Absatz benennt aus Sicht der Frauen, die aus sozialen, wirtschaftlichen oder individuellen Gründen in der Berufstätigkeit einen Nutzen oder eine Notwendigkeit sehen, eine weitere Rechtfertigung für ihre Erwerbswünsche. So stellt sich eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach einer mehrjährigen Auszeit häufig als schwierig heraus, wenn sich eine Unterbrechung einerseits auf das Humankapital[16] der Mutter und andererseits auch auf ihren Lohn auswirkt. Die folgenden Ausführungen machen deutlich, dass eine Mutter mit Berufswunsch ihre Berufstätigkeit vorantreiben sollte, denn durch die Aufgabe oder Verminderung der Erwerbstätigkeit reduziert sich die Berufserfahrung, die als wichtiger Bestimmungsfaktor für den individuellen Lohnsatz gilt.

Beblo und Wolf (2002) erläutern, dass die Aufgabe einer Vollerwerbstätigkeit die Unterbrechung der Humankapitalbildung der Frau bedeutet und darüber hinaus zu einem Verlust des bisherigen Humanvermögens führen kann. Dieses wiederum ist Ursache für geringere Berufschancen und Lohneinbußen. Als Begründung für diese Entwertung werden zum einen die schnellere Veraltung des vorhandenen Humanvermögens während der Unterbrechung durch technischen Fortschritt und Innovationen genannt und zum anderen das Fehlen einer beruflichen Weiterbildung während der Erwerbspause. Diese Veraltung oder Entwertung wird „Skill obsolence“ genannt. Beblo und Wolf (2002) berechneten die Lohneinbußen, die aufgrund dieser skill obsolence entstehen. Als Unterbrechung zählen sie den Erziehungsurlaub, Hausfrauentätigkeit und auch Arbeitslosigkeit. Für ihre Analysen nutzen sie das Sozio-oekonomische Panel[17] und beschränken sich auf die darin enthaltenen 560 abhängig beschäftigten oder erwerbslosen Frauen aus Westdeutschland im Alter von 30 bis 55 Jahren mit einem Fach(hoch)schul- oder Universitätsabschluss. Ergebnis der Studien ist, dass für jedes Nichterwerbsjahr die bisherige Berufserfahrung zu 33% abgeschrieben wird, wobei die Auswirkungen auf den Lohn (Lohneffekt) mit der Dauer der Unterbrechung variiert. Durch die zeitliche Anordnung der Erwerbspause (Timing-Effekt) folgen einer späteren Unterbrechung zusätzliche Einkommensverluste.

Abbildung 6 zeigt die Ergebnisse der Studie hinsichtlich der Lohnentwicklung von verschiedenen Erwerbsprofilen von Frauen auf, die mit 25 Jahren ihre Berufstätigkeit begannen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Lohneffekte von verschiedenen Erwerbsprofilen

Quelle: Beblo & Wolf 2002, S. 91

Anhand der Darstellung zeigt sich, dass sich die Erwerbspausen negativ auf den Bruttostundenlohn auswirken. Der Vergleich von Profil 3 und 4 zeigt, dass auch das Timing der Unterbrechung Auswirkungen auf den Lohn hat.

Das Ausmaß der finanziellen Verluste einer Mutter durch die Erwerbsunterbrechung stellte Hufnagel (2002) heraus. Hufnagel hat aufgrund der SOEP Daten von 1999 simultan die Kosten für Kinder und die der Einkommensdiskriminierung[18] schätzen können. Dabei wurde von einer 38,5 Stunden Woche von Paaren zwischen 24 und 60 Jahren in den alten Bundesländern ausgegangen und einer Frau, die ihre beiden Kinder im Alter von 25 und 28 Jahren bekam. Die Kosten werden nur bis zum vollendeten 17. Lebensjahr der Kinder berechnet. Von Interesse ist an dieser Stelle hinsichtlich der Einkommensverluste der Frau eine ökonomisch effiziente Partnerschaft[19], die sich dadurch auszeichnet, dass die Frau sechs Jahre zu Hause bleibt und dann vier Jahre halbtags arbeitet. Betrachtet man die Kosten, die einer Frau in diesem Falle entstehen, so ergeben sich indirekte Kosten[20] für eine Mutter mit Fachbildung in Höhe von 111.000 Euro netto und für eine Akademikerin von 134.000 Euro (ebd.). Eine weitere Auswirkung der Berufsunterbrechung oder Einschränkung betrifft die Rentenauszahlung der Mütter, wie wir sie unter Punkt 2.1.4.1 beschrieben haben. Zusammenfassend fallen die negativen Einkommenseffekte milder aus, wenn die Erwerbsunterbrechung kurz ist und die Mutter mit dem Arbeitsmarkt in Kontakt bleibt wie z.B. durch eine Teilzeitbeschäftigung. Es ist damit den Frauen anzuraten, ihre Erwerbstätigkeit hinsichtlich ihrer Chancen zum Wiedereinstieg ausgehend von einer Abwertung ihres Humanvermögens und dem daraus folgenden Lohn möglichst kurz und zudem in jungem Alter zu unterbrechen.

2.3.4 Wohlbefinden berufstätiger Mütter (L)

Im Folgenden werden wir der Frage nachgehen, ob eine Erwerbsarbeit auch für die eigene Zufriedenheit der Mütter wichtig ist. Dazu betrachten wir im Folgenden das persönliche Wohlbefinden der Mütter sowie die Auswirkungen einer Erwerbstätigkeit auf die Partnerschaft und auf die Mutter-Kind-Beziehung.

2.3.4.1. Persönliches Wohlbefinden der Mutter (L)

Pfundt (2004) erläutert, dass die Aufgabe der Arbeit, die einen Großteil des bisherigen Lebens der Frau ausmachte, vielen Müttern schwer fällt. Die Berufstätigkeit gibt den Frauen Erfolgserlebnisse, Selbstbestätigung, Kontakt zu Kollegen und einen festen Tagesablauf. Mütter sehen die Aufgabe ihrer normalen Außenkontakte, welche von Gesprächen über Kinder abgelöst werden, als Verlust. Als großes Problem wird die Tatsache beschrieben, nicht mehr produktiv zu sein und eine Arbeit zu erledigen, die anstrengend ist, jedoch kein sichtbares Ergebnis liefert. Die Berufstätigkeit neben der Mutterschaft wird daher als Erholung gesehen, da Probleme wieder berechenbar werden und von Kollegen formuliert werden können, wogegen bei einem Baby oft erfolglos nach Gründen für die Unzufriedenheit gesucht werden muss (ebd.).

Gadow (2004) beschreibt die Erwerbstätigkeit als gesellschaftliche Teilhabe, die den Erhalt von Sozialkontakten und soziale Anerkennung mit sich führt. Sie sieht es als notwendig, dass auch Frauen mit Kindern daran teilhaben. Dementsprechend gaben laut einer Forsa Umfrage aus dem Jahre 2006 unter 1.000 Müttern 88% an, dass eine Frau, die ihre Lebensziele verwirklichen kann, auch der Familie mehr Zufriedenheit geben kann. Daher sahen 44% der Mütter die Berufstätigkeit neben der Erziehungsarbeit unabhängig von wirtschaftlichen Gründen als sehr wichtig an und weitere 38% als wichtig. Fthenakis wies diesen Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit und erhöhter Zufriedenheit bei Frauen mit Kindern empirisch nach. Er untersuchte die Auswirkungen der Berufstätigkeit auf die Zufriedenheit einer Mutter und veröffentlichte im Jahr 1997 die entsprechenden Ergebnisse seiner Studien. Innerhalb der Untersuchung der Studie „Übergang zur Elternschaft“ wurden 175 Paare über drei Jahre ab der Schwangerschaft begleitet. Die Frauen waren durchschnittlich 29,8 Jahre alt. Fthenakis hält fest, dass es aufgrund der geschlechtsspezifischen Auswirkungen durch die Mutterschaft zu erheblichen Einschnitten in der beruflichen Laufbahn der Mütter kommt. Kann die Mutter anschließend wieder ihren Beruf ausüben, so zeigt sich im Vergleich zu berufstätigen Vätern und Kinderlosen insgesamt eine signifikant höhere Zufriedenheit mit dem Beruf. Diesen Zusammenhang zeigt Abbildung 7.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Berufszufriedenheit von Frauen und Männern mit und ohne Kind

Quelle: Fthenakis 1997, S. 4

Im Jahre 1998 gaben Fthenakis und Engfer weitere Ergebnisse der Studie „Übergang zur Elternschaft“ bekannt, die die Bedeutung der beruflichen Option für das Wohlbefinden der Mütter belegen. 18 Monate nach der Geburt des Kindes stellte sich ein deutlicher Anstieg der Depressivität der Frauen heraus, die den Beruf aufgegeben hatten. Bei allen anderen Gruppen sank die Niedergeschlagenheit in dieser Zeit. Die deutlichste Verbesserung fand man bei den Frauen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren und dann einen Wiedereinstieg schafften. Zwar ist diese Verbesserung nicht pauschal auf alle Frauen übertragbar, besonders wenn sie die Hausfrauenrolle gewählt haben. Doch ist insgesamt festzuhalten, dass der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit mit einer offensichtlichen Verbesserung des Befindens der Mütter zusammenhängt. Eine längerfristige Berufsaufgabe führt typischerweise zu einem Anstieg der Verstimmung und Niedergeschlagenheit. Die Ergebnisse werden in Abbildung 8 zusammengefasst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Depressivitätsverläufe bei Frauen (durchgezogene Linie) und Männern (unterbrochene Linie) von der Schwangerschaft (T1) bis 4 Monate (T3) und 18 Monate nach der Geburt des Kindes (T4) in Abhängigkeit von der Berufstätigkeit der Frau

Quelle: Fthenakis & Engfer 1998, S. 6

Zusätzlich zu diesen Ergebnissen hinsichtlich des Wohlbefindens ermittelte das BMFSFJ (2001), dass berufstätige Mütter gesünder sind als Frauen, die sich ausschließlich um ihre Kinder kümmern, obwohl sie aufgrund ihrer Doppelbelastung häufig mehr Stunden arbeiten als nichtberufstätige Mütter. Als Grund dafür wird aufgeführt, dass die Bewältigung der Doppelbelastung das Selbstwertgefühl und seelische Wohlbefinden stärkt, welches sich wiederum begünstigend auf die Gesundheit auswirkt.

2.3.4.2. Auswirkungen auf die Partnerschaft (L)

Durch die Berufstätigkeit erhalten Frauen, wie bereits oben beschrieben, Anerkennung und soziale Kontakte. Diese führen gemäß Fthenakis und Engfer (1998) dazu, dass berufstätige Mütter weniger Bedarf an emotionaler Unterstützung durch andere haben. Damit ist das Bedürfnis nach Trost und Rückhalt bei persönlichen Problemen, Anregungen zum Nachdenken und nach Meinungsaustausch als auch nach Anerkennung und Bestätigung der Leistung gemeint. Andererseits steigt mit dem Umfang der Erwerbstätigkeit auch der Ertrag von emotionaler Unterstützung aufgrund anderer Personen, so dass z.B. Gespräche mit Dritten über persönliche Dinge häufiger werden. Urdze und Rerrich (1981) berichten, dass eine Vollhausfrau nicht nur finanziell von ihrem Mann abhängig ist, sondern auch darauf angewiesen ist, dass der Mann den eigenen Status bestimmt und als Nachrichtenübermittler fungiert. Diese Aspekte werden von den Frauen als belastend erlebt. Durch die Funktionen der Berufstätigkeit der Frau werden diese Ansprüche in einem geringeren und weniger belastenden Maß auf den Partner projiziert. Zudem mildern sich Diskussionen über finanzielle Details (ebd.).

2.3.4.3. Auswirkungen auf die Mutter-Kind-Beziehung (L)

Die Berufstätigkeit der Mutter kann auch für die Mutter-Kind-Beziehung positive Auswirkungen haben. Krüger und Rabe-Kleberg (1984) halten diesbezüglich in ihren Studien fest, dass die ausschließliche Betreuung der Kinder und die alleinige Kindbeziehung von den Müttern als einerseits defizitär und andererseits gleichzeitig als überfordernd empfunden werden. Das bedeutet, dass die Forderungen an die geistige Leistungsfähigkeit gering sind und die Frauen dennoch ständig verfügbar sein müssen, ohne dabei produktiv sein zu können. Gemäß den befragten Frauen kann diese Anspannung negative Auswirkungen auf die eigene Zufriedenheit und auch auf den Umgang und das Verhältnis zu dem Kind haben. Fthenakis und Engfer (1998) haben diese Auswirkungen ebenfalls in ihren Studien festgestellt. Sie erläutern, dass die gleichzeitige Ausübung von Beruf und Mutterschaft die Ausgeglichenheit der Mutter fördert und damit folglich ein günstigeres Erziehungsverhalten hervorgerufen wird. Je größer das Ausmaß der Berufsausübung der Mütter ist, desto geringer erleben die Mütter die Belastungen durch das Kind und umso geringer prägt sich die Überforderung aus, welche sich auch in aggressivem Verhalten gegenüber dem Kind äußern kann (ebd.).

Es wurde mit diesen Untersuchungen insgesamt bestätigt, dass eine Berufstätigkeit der Mutter sowohl ihr eigenes Wohlbefinden als auch die Beziehung zu dem Kind und zu ihrem Partner stärken kann. Dieses kann nicht pauschal für alle Mütter angenommen werden, vor allem, wenn Frauen ihre Hausfrauen- und Mutterrolle genießen. Jedoch kann man diese Aussagen gemäß den oben ausgeführten Erläuterungen und Studien für die Mehrzahl der Frauen treffen. Eine Berufstätigkeit führt demnach zu einer Reihe von positiven Folgeeffekten. Das Wohlbefinden ist damit ein weiterer Grund, die Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft zu fördern.

2.3.5 Zusammenfassung (L)

Insgesamt gibt es auch aus der individuellen Sicht der Mütter eine Reihe von Gründen, die den Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie verstärken. Zum Einen ist die Bildung der Frauen gestiegen. Sie haben damit die Möglichkeit auf höher bezahlte und interessantere Tätigkeiten als früher, so dass ihre Opportunitätskosten im Falle einer Berufsaufgabe zugunsten der Kinderbetreuung wesentlich höher sind (BMFSFJ, 2006a). Auch sind Frauen in der heutigen Zeit gewöhnt, berufstätig zu sein. Eine Erwerbstätigkeit gehört vor einer Schwangerschaft zu der Normalbiografie der Frau. Die Berufsaufgabe bedeutet für eine Mutter die Aufgabe ihrer bisherigen gewöhnten finanziellen Unabhängigkeit. Die Abhängigkeit von dem Ehemann in einer Zeit von hohen Scheidungsraten und unvorhergesehener Arbeitslosigkeit ist jedoch von vielen Müttern ungewollt (Pfundt, 2004). Ein weiterer Punkt, der aus der individuellen Sicht der Frauen ein Nachteil der Berufsunterbrechung benannt wird, ist gemäß Beblo und Wolf (2002) der Wertverlust ihres Humankapitals und die damit einhergehenden Lohneinbußen. Nicht zuletzt wirkt sich eine Berufstätigkeit häufig positiv auf das Wohlbefinden der Mütter aus. Eine Erwerbstätigkeit bedeutet Selbstbestätigung, Kontakt zu Kollegen und Erfolgserlebnisse sowie soziale Anerkennung und soziale Beziehungen. Weiterhin kann sich das durch den Beruf positiv beeinflusste Wohlbefinden der Mütter wiederum verbessernd auf die Partnerschaft und die Mutter-Kind-Beziehung auswirken (Fthenakis (1997), Fthenakis & Engfer (1998)). Insgesamt sind alle in diesem Punkt genannten Gründe weitere Rechtfertigungen, die eine Forderung und die Wichtigkeit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

2.4 Zusammenfassung

Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist aus Sicht der Mütter sehr wichtig. Wie wir ausgeführt haben, spielen drei Einflussbereiche auf den Wunsch der Balance von Beruf und Familie eine Rolle.

Wie in Punkt 2.1 gezeigt, wirken soziale und gesellschaftliche Faktoren auf die Mütter ein. Dort ist besonders das mangelnde Betreuungsangebot (Büchel & Spieß, 2002a), das negative Ansehen der Fremdbetreuung von Seiten der Gesellschaft und auch der Mütter selbst (Pfundt, 2004), die Rollenerwartung an die Mütter, sich um das Kind zu kümmern (ebd.), das geringe Ansehen der Hausfrau und Mutter (Kaufmann, 2005; Höhn, Ette & Ruckdeschel, 2006) und die Notwendigkeit einer Berufstätigkeit hinsichtlich der sozialen Absicherung der Mütter besonders im Bereich der Rentenzahlungen (vbm, 2002) zu nennen.

Zum zweiten spielen wirtschaftliche Gründe eine Rolle, die eine Erwerbstätigkeit für viele Frauen und Mütter zu einer Notwendigkeit werden lassen. Wie unter Punkt 2.2 aufgezeigt wurde, mussten diese schon seit jeher wegen verschiedener wirtschaftlicher Gründe, wie z.B. eines zu geringen Einkommens des Ehemannes, arbeiten gehen, um sich und die eigene Familie vor Armut schützen und einen gewissen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Heute sind es vor allem die gestiegenen Kosten für Betreuung und Erziehung der Kinder und die Konsumausgaben, die Faktoren, die einen wirtschaftlichen Druck auf Familien, speziell auf Frauen und deren Erwerbstätigkeit ausüben. Wie Becker (2002) beschreibt, schützen viele Mütter durch ihr Zusatzeinkommen aus einer Voll- oder Teilzeitstelle die eigene Familie vor Armut und erwerben gleichzeitig eigenständige Ansprüche gegen das Alterssicherungssystem, was sie auch zukünftig vor Armut schützt.

Der dritte Einflussfaktor sind die individuellen Gründe der Mütter wie in Punkt 2.3 aufgeführt wurde. Da die Bildung der Mütter gestiegen ist und damit die Opportunitätskosten für die Kindererziehung im Falle nicht zu vermeidenden Berufsaufgabe gestiegen sind (BMFSFJ, 2006a), ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dringender als früher. Da heutzutage viele Frauen eine Berufstätigkeit und die damit zusammenhängende finanzielle Unabhängigkeit (Pfundt, 2004), Bestätigung, soziale Anerkennung und Abwechselung gewöhnt sind (ebd.) und weiterhin Berufsunterbrechungen negative Folgen für das Humankapital der Frau haben (Beblo & Wolf, 2002), sich die Berufstätigkeit weiterhin positiv auf das Wohlbefinden der Mütter sowie auf die Beziehung zu dem Partner und dem Kind auswirkt (Fthenakis, 1997; Fthenakis & Engfer, 1998), sind weitere Gründe vorhanden, welche die Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie rechtfertigen.

3 Beweggründe aus Sicht des Staates und der Volkswirtschaft (L)

In diesem Kapitel werden wir die Effekte untersuchen, die dem Staat und der Volkswirtschaft (VW) durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie entstehen und darlegen, welche Vorteile es hat, in eine familienfreundliche Politik zu investieren. Eine entsprechende Politik beeinflusst die Erwerbsbeteiligung von drei Personengruppen, welche wir im Folgenden erläutern. Durch diese höhere Erwerbsbeteilung entstehen Vorteile, die wir in diesem Kapitel ebenfalls schildern werden. Abbildung 9 gibt einen Überblick über die einzelnen Effekte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Effekte von familienpolitischen Maßnahmen aus Sicht des Staates
und der Volkswirtschaft

3.1 Steigerung der (potentiellen) Erwerbsbeteiligung (L)

Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann die Anzahl der Erwerbstätigen in Bezug auf drei Personengruppen steigern. Dies sind die zusätzlichen Erwerbstätigen, die durch die höhere Geburtenrate künftig zur Verfügung stehen, sowie die Mütter, die durch eine bessere Vereinbarkeit die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit haben und zuletzt die durch zusätzlich entstehende Betreuungsplätze benötigten Arbeitskräfte. Diese drei Punkte werden an dieser Stelle erläutert.

3.1.1 Geburtenrate (L)

Wir werden im Folgenden der Frage nachgehen, ob familienpolitische Maßnahmen einen Einfluss auf die Geburtenrate haben. Wir werden aufzeigen, wie sich die aktuelle Geburtenrate gestaltet und in welcher Weise familienpolitische Maßnahmen auf sie einwirken. Weiterhin untersuchen wir, ob ein Zusammenhang zwischen einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer höherer Geburtenrate besteht.

3.1.1.1. Aktuelle und potentielle Geburtenrate (L)

Das Statistische Bundesamt (2003) beschreibt, dass die Geburtenrate in Deutschland langfristig sinkt. Dieser Rückgang beschleunigte sich zwischen 1965 und 1975 und seitdem liegen die Geburtenziffern immer unter dem Reproduktionsniveau mit dem bestandserhaltenden Wert von 2,1 Geburten je Frau. Abbildung 10 zeigt diese Entwicklung grafisch auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10. Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer seit 1952

Quelle: Statistisches Bundesamt 2003, S. 11

Das Statistische Bundesamt (2003) gibt an, dass die zusammengefasste Geburtenziffer[21] in Deutschland weitestgehend konstant bei 1,4 Kindern pro Frau bleibt. Dies bedeutet, dass jede Elterngeneration zu nur etwa 66% durch Kinder ersetzt wird. Damit führt das derzeitige Geburtenverhalten zu einer schrumpfenden Bevölkerung. Weitere Faktoren wie die Zunahme der Lebenserwartungen und die erwartete Abnahme der potentiellen Mütter von 20 Millionen im Jahre 2001 auf 14 Millionen im Jahre 2050 tragen zum Altern der Gesellschaft bei. Das BMFSFJ (2006d) schreibt, dass eine bessere Familienpolitik die Geburtenrate ansteigen lassen würde. Es wird ein Anstieg auf 1,56 Geburten pro Frau und somit 986.000 Kinder zusätzlich bis 2020 erwartet. Diese Zunahme wirkt sich auf die Erwerbspersonen aus, denn gemäß Fuchs, Söhnlein und Weber (2004) ergibt sich das Erwerbspersonenpotential aus dem Produkt der Erwerbsquote, also dem Anteil der Erwerbspersonen an der gleichaltrigen Bevölkerung, und der Bevölkerung. Somit steigt mit Zunahme der Bevölkerung auch das Erwerbspersonenpotential. Durch die familienpolitisch bedingte höhere Geburtenrate wird es zudem mehr potentielle Mütter geben, so dass insgesamt das Altern der Gesellschaft gemildert würde (ebd.).

3.1.1.2. Zusammenhang Vereinbarkeit/Geburtenrate (L)

Den Zusammenhang zwischen einer leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer höheren Geburtenrate untersucht Seyda im Jahre 2003. Sie führt auf, dass der Zusammenhang nicht geklärt ist und die höhere Erwerbstätigkeit teilweise sogar mit sinkenden Geburten in Zusammenhang gebracht wird.

Im internationalen Vergleich zeigt sich jedoch, dass der Balance zwischen Erwerbstätigkeit und Kindern eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung von hohen Geburtenzahlen und hoher Frauenerwerbstätigkeit zukommt. Als Beleg zieht Seyda den „Vereinbarkeitsindex für Familie und Beruf“ der OECD heran. Dieser Index beruht auf Items hinsichtlich Mutterschutzregelungen, Kinderbetreuung und familienfreundlichen Arbeitsverhältnissen. Zur Berechnung der Fertilität wird das Maß der Total Fertility Rate (TFR)[22] herangezogen. Gemäß der Studie wird der Zusammenhang zwischen guter Vereinbarkeit und hoher Fertilität bestätigt, da ein Korrelationskoeffizient[23] von 0,5 vorliegt. Anhand des Bestimmtheitsmaßes[24] von R2=0,26 zeigt sich weiterhin, dass ungefähr 25% der Varianz[25] im Geburtenverhalten durch die Balance von Beruf und Familie erklärbar ist. Man kann dieses aus Abbildung 11 ersehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11: Vereinbarkeit und Fertilität, Werte für Deutschland

Quelle: Seyda 2003, S. 17 nach OECD 2001

Besonders die Teilindikatoren[26] der Kleinkinderbetreuung und der flexiblen Arbeitszeit weisen eine positive Korrelation mit der Fertilität auf.

Auch Kröhnert und Klingholz (2005) bemerken, dass eine deutliche positive Korrelation der Gesamtfertilität (TFR) mit der Erwerbsbeteilung der Frauen besteht. Abbildung 12 hält diesen Zusammenhang grafisch fest.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12:Erwerbstätigenquote von Frauen (25 bis 59 Jahre) und Gesamtfertilität in Westeuropa (2003)

Quelle: Kröhnert & Klingholz 2005, S. 9

Hank et al. (2003) haben mit Hilfe des SOEP von 1996 bis 2000 ebenfalls den Zusammenhang von Kinderbetreuungseinrichtungen auf den Übergang zum ersten Kind bei west- und ostdeutschen Müttern untersucht. Dabei fanden sie heraus, dass die Verfügbarkeit von institutionellen Kinderbetreuungsmöglichkeiten den Übergang zum ersten Kind in Ostdeutschland signifikant positiv beeinflusste, während eine Signifikanz in Westdeutschland nur hinsichtlich der informellen Betreuungsformen durch soziale Netzwerke zu erkennen war. Als Grund dafür wird das niedrigere Versorgungsniveau der Betreuungsangebote in Westdeutschland genannt, aufgrund dessen die Mütter davon ausgehen, dass die öffentliche Betreuung keinen ausreichenden Rahmen für eine Berufstätigkeit liefert.

Es ist insgesamt festzuhalten, dass die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und im Besonderen das Betreuungsangebot (entweder öffentlich oder informell) einen signifikanten Einfluss auf den Übergang zum ersten Kind haben.

3.1.2 Steigende Frauenerwerbsquote (L)

Die Frauenerwerbsquote ist in Deutschland gemäß dem Eurostat (2003) mit 59% nur durchschnittlich bis niedrig und weist zudem mit 40% einen hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigungen auf, wie man anhand Abbildung 13 erkennen kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 13: Erwerbspartizipation und Teilzeitquote von Frauen und Männern im Vergleich, 2002, in Prozent

Quelle: Eurostat 2003

Wie bereits unter Punkt 2.1.1.1 erläutert, wird durch familienpolitische Maßnahmen, insbesondere einem besseren institutionellen Kinderbetreuungsangebot, die Erwerbsquote der Frauen steigen. Das BMFSFJ (2005a) rechnet mit 121.000 erwerbswilligen Müttern, die arbeitslos gemeldet sind, weiterhin von 273.000 Müttern, die zur Stillen Reserve I[27] zählen und 1.235.000 Frauen, die zur Stillen Reserve II gehören. Vor dem Hintergrund des erwarteten Fachkräftemangels ist die Zahl der hochqualifizierten Frauen relevant, die durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dabei im Speziellen durch eine bessere Betreuungssituation eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würden. Dabei wird von 19.000 arbeitslosen Akademikerinnen ausgegangen, wobei sich in der Stillen Reserve I 40.000 und in der Stillen Reserve II 89.000 Akademikerinnen befinden (ebd.).

Eine höhere Frauenerwerbstätigkeit wirkt sich gemäß dem BMFSFJ (2006b) wiederum positiv auf die Geburtenrate aus, denn in Deutschland ist das Vorhandensein von Kindern noch immer ein Armutsrisiko, obwohl sich die finanziellen Transfers in Deutschland auf vergleichsweise hohem Niveau befinden. Eine Erwerbstätigkeit verringert dieses Risiko.

3.1.3 Arbeitskräfte für zusätzliche Betreuungsplätze (L)

Familienpolitische Maßnahmen wirken sich auch auf die Anstellung von Betreuungspersonal für das erweiterte Kinderbetreuungsangebot aus. Das BMFSFJ (2005a) berichtet dementsprechend, dass für Kinder der arbeitslos gemeldeten Frauen, Mütter der stillen Reserve I und der stillen Reserve II ein Bedarf von bis zu 429.640 Fachkräfte für die Kinderbetreuungsmöglichkeiten besteht. Auch diese zusätzlichen Fachkräfte tragen zu den von uns unter dem anschließenden Punkt 3 erläuterten Effekten bei.

3.2 Effekte aus Sicht des Staates und der Volkswirtschaft (L)

Familienpolitische Maßnahmen können also zu einer höheren Erwerbstätigenquote führen, welche dem Staat und der Volkswirtschaft eine Reihe von Vorteilen verschafft. Diese Effekte auf die Sozialpolitik, die Steuereinnahmen, die Gesellschaftspolitik und das Wachstum werden wir im Folgenden erläutern.

3.2.1 Einnahme-/Einspareffekte (L)

Durch die familienpolitisch initiierte höhere (potentielle) Erwerbstätigenquote der oben beschriebenen drei Personenkreise entstehen Einnahmeeffekte sowohl für die sozialen Sicherungssysteme und auch für die Steuereinnahmen. Ferner kann sie zu Einspareffekten führen. Aufgrund einer höheren Geburtenrate werden künftig mehr Erwerbstätige in die sozialen Sicherungssysteme und die Steuersysteme einzahlen. Das BMFSFJ (2005a) beschreibt ebenfalls, dass Einnahme- und Einspareffekte sowie Steuermehreinnahmen für die Mütter und das Fachpersonal entstehen. Tabelle 2 zeigt diese Wirkungen auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Mögliche Mehreinnahmen durch den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen,
je 1.000 Personen in Mio. Euro

Quelle: BMFSFJ 2005a, S. 14

Die einzelnen Punkte hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme, der Steuereinnahmen und der Einsparungen werden wir im Folgenden genauer beschreiben und in einem Exkurs unter Punkt 3.2.1.4 werden wir das Gesamtergebnis der fiskalischen Bilanz eines Kindes darstellen, da dieses für unsere Arbeit interessant ist.

3.2.1.1. Soziale Sicherungssysteme (L)

Eine höhere Geburtenrate würde das Problem der sinkenden Bevölkerungszahlen im Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme abmildern. Besonders hinsichtlich der Rentenabsicherung beschreibt Sinn (2005), dass das Medianalter, also das Alter, das die Bevölkerung in zwei gleich große Gruppen teilt, in Deutschland kontinuierlich steigt. Lag dieses Alter 1975 noch bei 35 Jahren, so wird es voraussichtlich bis 2035 auf 50 Jahre steigen. In Deutschland schrumpft die Bevölkerung, wobei die Anzahl der Rentner absolut und relativ gesehen zunimmt. Als Grund für diesen demografischen Wandel mit einer besonders rasch voran tretenden Alterung nennt Sinn (2005) die Verringerung der Zahl der Geburten. Seiner Meinung nach trägt unter anderem die geringe Möglichkeit der Berufsausübung der Mütter aufgrund einer fehlenden Kinderbetreuung dazu bei. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die damit einhergehende steigende Geburtenrate würden zu einer Abmilderung des demografischen Wandels führen.

Werding und Hofmann (2005) haben unter anderem die Beiträge und Leistungen der Sozialversicherung eines Kindes in ihrer Studie berechnet. Dazu gehören die gesetzlichen Renteversicherungen, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die soziale Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung unter Einbezug der Kindeskindereffekte. Zusammenfassend ergibt sich ein positiver fiskalischer Effekt von 240.500 Euro für ein durchschnittliches Kind innerhalb seines Lebens für den Bereich der Sozialversicherungen. Bezüglich der Sozialversicherung und auch in Betracht des Gesamtergebnisses der Studie, ist eine Familienpolitik, die über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Geburtenraten wie in Punkt 3.1.3 beschrieben auf 1,56 Kinder pro Frau steigen lassen wird, von Nutzen für den Staat. Weiterhin geschieht eine Stärkung der Sozialversicherungen durch die zusätzlichen erwerbstätigen Mütter und zusätzlich eingestellten Fachkräfte für die Kinderbetreuung.

Das BMFSFJ (2005a) fasst die durch eine bessere Familienpolitik entstehenden Mehreinnahmen im Bereich der Sozialversicherung durch die zusätzlich erwerbstätigen Mütter und zusätzlich eingestellten Fachkräfte für die Kinderbetreuung zusammen. Grundlage waren Stichproben des SOEP für das Jahr 2000 für westdeutsche Mütter, die nicht arbeiten, aber gern erwerbstätig wären. Dabei wurde ein potentielles Bruttojahreseinkommen der Personen mit Erwerbswunsch angenommen, das Annahmen hinsichtlich der Ausbildung, Erfahrung, Betriebszugehörigkeit und des Wunsch des nach Voll- oder Teilzeitbeschäftigung berücksichtigte. Da das Kindesalter eine große Rolle bezüglich der Erwerbswilligkeit spielt, wurden Mütter von Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren einbezogen. Für die Berechung wurden die für das Jahr 2000 gültigen Beitragssätze für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung angesetzt. Die Untersuchung kam zu dem Schluss, dass die 121.000 arbeitslosen Mütter für die Sozialversicherungsträger zu Mehreinnahmen von bis zu 700 Millionen Euro im Jahr führen würden, die 273.000 Mütter der Stillen Reserve I würden weitere 1,6 Milliarden Euro beitragen und die 1.235.000 Frauen der Stillen Reserve II würden 6,7 Milliarden Euro ergänzen. Insgesamt würde sich Mehreinnahmen von 8,9 Milliarden Euro durch die drei Gruppen der erwerbswilligen Mütter im Falle einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergeben. Da besonders die Akademikerinnen aufgrund des Fachkräftemangels eine große Chance auf eine Beschäftigung haben, wurden sie im speziellen heraus gegriffen. Allein ihre Berufsaufnahme würde zu Mehreinnahmen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme von 1,4 Milliarden Euro im Jahr führen. Die Mehreinnahmen durch die zusätzlichen benötigten Fachkräfte für die ausgebaute Kinderbetreuung belaufen sich auf 4,4 Milliarden Euro (ebd.).

3.2.1.2. Steuereinnahmen (L)

Die unter Punkt 3.1 erläuterten zusätzlichen Erwerbstätigen führen auch zu Steuermehreinnahmen. Bezüglich der höheren Geburtenrate führen Werding und Hofmann (2005) in ihrer Studie die Steuereffekte mit 227.400 Euro pro Kind im Lauf seines Lebens auf[28]. Eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie, welche eine höhere Geburtenrate nach sich zieht, ist also bezüglich der zu erwartenden Steuereinnahmen durch die Kinder, welche als spätere Erwerbstätige Steuerzahler sein werden, anzuraten. Weitere Mehreinnahmen entstehen durch zusätzlich berufstätige Mütter, die z.B. durch eine Kinderbetreuung arbeiten können und dem dazu benötigten Fachpersonal. Das BMFSFJ (2005a) berechnete diese zusätzlich zu erwartenden Steuereinnahmen. Sie betragen 470 Millionen Euro für die derzeit arbeitslosen Mütter, für die Stille Reserve I weitere 1,1 Milliarden Euro und für die Stille Reserve II 4,4 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses wären insgesamt also bis zu 6 Milliarden Euro. Davon stammen allein durch die zusätzlich erwerbstätigen Akademikerinnen 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Weitere 1,2 Milliarden Euro würden von den bis zu 429.640 Fachkräften, die für die zusätzlich benötigten Kinderbetreuungsplätze eingestellt werden können, beigetragen (ebd.). Da, wie wir unter Punkt 3.3 sehen werden, durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch die Wirtschaftskraft einer Kommune erhöht wird, werden auch durch die höhere Wirtschaftskraft der Unternehmen die kommunalen Steuereinnahmen steigen, da das Gewerbesteueraufkommen, das Einkommens- und Umsatzsteueraufkommen über den Konsum des zusätzlichen Einkommens steigen (ebd.).

3.2.1.3. Einsparungen (L)

Im Gutachten des BMFSFJ (2005a) wird angenommen, dass durch den Einsatz dieser Mehreinnahmen in Form von Gebühren und Steuern eine Reihe von Einsparungen möglich ist. Eine bessere Förderung von Kindern im Bereich der Sozialisation und Integration und die somit entstehende größere Chancengleichheit von Kindern aus verschiedenen sozialen Kreisen führen zu Einsparungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe und der Unterkunftskosten. Vor allem eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung könne eine hohe Rendite bezüglich der frühkindlichen Förderung hervorrufen. Es ist anzunehmen, dass die später anfallenden öffentlichen Mittel während der Schullaufbahn geringer ausfallen. Die frühere Förderung könne weiterhin zu einem höheren Lebenseinkommen führen und es ist eine geringere Kriminalität anzunehmen. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann zudem zu Einsparungen von Sozialhilfeaufwendungen für Alleinerziehenden führen, denn gerade allein erziehende Mütter unternehmen oft große Anstrengungen, um aus der Sozialhilfebedürftigkeit heraus zu kommen. So ergaben sich Einsparungen von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro für die 244.000 allein erziehenden westdeutschen Mütter im Falle einer Erwerbstätigkeit (ebd.).

3.2.1.4. Exkurs: Fiskalische Bilanz eines Kindes (L)

Bezüglich der Überlegung, welche konkreten Kosten und Leistungen ein Kind für den deutschen Staat erzeugt, ist die Studie von Werding und Hofmann (2005) bemerkenswert. Es wurde eine fiskalische Bilanz eines im Jahre 2000 geborenen Kindes[29] aufgestellt. Ziel war es, herauszufinden, ob die lebenslangen Abgaben des Kindes an den Staatshaushalt die öffentlichen Leistungen, die es über sein Leben gesehen nutzt, per Saldo überwiegen. Es wurde die fiskalische Externalität gemessen, d.h. den über das Fiskalsystem erzeugten Vorteil für Dritte. Es wird also der in Euro ausgedrückte Wert dargestellt, welcher durch die Kosten und Leistungen eines solchen Kindes entsteht. Dazu wurde eine fiskalische Bilanz dieses Kindes aufgestellt (ebd.). Aufgrund des Umfanges unserer Arbeit werden wir auf die Erläuterung der Ermittlung der Daten verzichten und uns auf die Ergebnisse beschränken.

Zuerst wurden die Beiträge und Leistungen der Sozialversicherung aufgestellt. Dazu gehören die gesetzlichen Rentenversicherungen, die gesetzlichen Kranken-versicherungen, die sozialen Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Unter Einbezug der jeweiligen Kindeskindereffekte ergibt sich ein positiver fiskalischer Effekt von 240.500 Euro für den Bereich der Sozialversicherungen.

Zweitens wurden die Steuereffekte ermittelt. Die Einkommenssteuereffekte umfassen diverse Konstellationen von Steuerpflichtigen und Erwerbstätigkeit. Das im Jahre 2000 geborene Kind hat dabei in seinem ganzen Leben eine durchschnittliche Einkommenssteuer von 56.800 Euro gezahlt, welche unter Berücksichtigung der Kindeskinder auf 102.000 Euro steigt. Die aus den Konsumausgaben entstehenden Verbrauchssteuern belaufen sich auf 125.500 Euro, wobei die Kindeskindereffekte bereits einbezogen sind. Damit ergibt sich für die Steuern ein positiver fiskalischer Effekt von 227.400 Euro.

Drittens wurden die entgegenstehenden steuerfinanzierten staatlichen Leistungen ermittelt. Für die staatlichen Ausgaben für Kinderbetreuung und Bildung, welche die Vorschule, Allgemeinbildung, Berufsschule und Hochschule betrifft, entsteht mit Erfassung der Kindeskindereffekte ein Wert von -136.000 Euro. Für familienpolitische Leistungen im engeren Sinne errechnen sich fiskalische Effekte von -64.900 Euro. Die Opportunitätskosten, welche für die eingeschränkte Erwerbsbetätigung der Mutter und die damit zusammenhängenden entgangenen Steuern und Sozialversicherungs-beiträgen belaufen sich auf -119.800 Euro. Weiterhin werden unter „Sonstige“ alle weiteren steuerfinanzierten staatlichen Leistungen gefasst. Hauptsächlich sind damit die Bereitstellung von öffentlichen Gütern wie die Ausgaben an Gebietskörperschaften in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Verteidigung, innere Sicherheit, wirtschaftliche Angelegenheiten, Freizeit und Sport und Umweltschutz gemeint. Diese werden mit -104.400 Euro angesetzt, wobei Verzerrungen zu Lasten der fiskalischen Bilanz des Kindes möglich sind. Zuletzt werden Ausgabensenkungen angesetzt, welche nötig sind, um die aktuelle Tragfähigkeitslücke zu schließen. Diese Lücke entsteht voraussichtlich, da die aktuelle deutsche Finanzpolitik mit der hohen Neuverschuldung voraussichtlich langfristig nicht tragbar ist. Es entsteht dadurch ein Effekt mit einem Anteil pro Kind von mindestens 34.100 Euro.

Fasst man die fiskalische Bilanz nun zusammen, so liegt der Saldo bei 76.900 Euro. Dieser ist ausgedrückt in Barwerten, welche sich auf das Jahr 2000 beziehen. Es entfallen 42.800 Euro direkt auf das Kind und 34.100 Euro auf analoge, aber zeitversetzt und daher mit geringerem Gewicht angesetzte Effekte der Kindeskinder.

Als Schlussfolgerung lässt sich sagen, dass ein heute geborenes Kind in dem aktuellen deutschen Sozial- und Steuersystem eine bemerkenswerte positive fiskalische Externalität von 76.900 Euro einbringt, wie man aus Tabelle 3 erkennen kann.

[...]


[1] Cherlin (1996) meint mit gemeinsamen Gütern die Übernahme von Fürsorgepflichten für Kinder oder Erwachsene durch Erwachsene, die allein die Verantwortung übernehmen oder in einer Partnerschaft, Ehe oder geteilter Elternschaft stehen können. Dafür wird keine Gegenleistung erwartet.

[2] Gemäß Beblo und Wolf (2002, S. 85) ist das Sozio-oekonomische Panel eine von der TNS Infratest Sozialforschung durchgeführte jährliche Befragung von Deutschen, Zuwanderern und Ausländern mit deutschem Wohnsitz und umfasst u.a. Angaben zu Erwerbsbeteiligung, Einkommensverläufen und Familienbiographien ab dem Jahre 1984. In diesem Fall wurde das Panel aus dem Jahre 2000 genutzt, das 12.000 Haushalte und über 20.000 Personen beinhaltete.

[3] Burg und Kreis (1995, S. 190) definieren eine Rolle als die Gesamtheit der gesellschaftlichen Erwartungen, die dem Rolleninhaber an seine soziale Position bezüglich seines Verhaltens und seines äußeren Erscheinungsbildes entgegen gebracht werden.

[4] Im Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes von 1949 kann man folgenden Satz lesen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

[5] Gemäß Reiß (1998) handelt es sich bei Adam Smith (1723-1790) um einen schottischen Ökonomen, der im Jahr 1776 sein Hauptwerk „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ veröffentlichte. Unter anderem beschreibt er, dass sich ein Wirtschaftsmechanismus von selbst koordiniert wie von einer unsichtbaren Hand gelenkt. Er geht davon aus, dass die individuellen Interessen gleichzeitig das Gesellschaftswohl fördern. In unserem Zusammenhang ist zu bemerken, dass er von Tausch, Handel und Kauf von produzierten Gütern ausgeht, welche ohne übergeordnete Instanz durch den Eigennutz des Individuums einen Preis festlegen und somit das Wirtschaftssystem koordinieren und insgesamt den gesellschaftlichen Wohlstand maximieren. Als nicht-tauschbares Gut wird die Haus- und Erziehungsarbeit in diesen Überlegungen der Wohlstandsförderung nicht einbezogen.

[6] Im Gegensatz dazu stehen nur 47 Milliarden bezahlte Arbeitsstunden (Stiegler, 1999, S. 8).

[7] Gemäß der Bundesregierung (2002) liegt diese Rate in Ostdeutschland nur bei 25%.

[8] Ebenfalls versichert sind gemäß dem siebten Sozialgesetzbuch (1996) Schüler und Studenten während ihrer Ausbildung, Kinder im Kindergarten, Behinderte in einer Werkstatt, Lebensretter während einer Hilfsleistung, ehrenamtlich oder im Bereich des öffentlichen Rechts arbeitende Personen und einige selbständige Berufsgruppen während ihrer Tätigkeit und auf dem Weg dorthin.

[9] Die Erwerbstätigenquote der aktiv erwerbstätigen Mütter ist laut dem Statistischen Bundesamt (2006) der prozentuale Anteil der aktiv Erwerbstätigen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.

[10] Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) misst laut dem Statistischen Bundesamt (2003) die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden und zeigt die Veränderung der Preise für Güter des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Bekleidung), für Mieten und langlebige Gebrauchsgüter (z.B. Kraftfahrzeuge, Kühlschränke), aber auch für Dienstleistungen (z.B. Friseur, Reinigung, Versicherungen).

[11] Als Genderlücke wird laut OECD Employment Outlook (2002) die Differenz der Bildungsabschlüsse zwischen den Geschlechtern definiert.

[12] Der OECD-Raum besteht aus den Ländern Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Korea, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und den USA (OECD Employment Outlook, 2002).

[13] Schubert und Klein (2006) definieren die Erwerbsquote als prozentualen Anteil aller tatsächlich Erwerbstätigen an der Gesamtheit der Personen im erwerbfähigen Alter (15 bis 64 Jahre).

[14] Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2003) beschreibt die Beschäftigungsquote als Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahre im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahre in Prozent.

[15] Gemäß dem Lexikon der Unternehmerinfo (2007) handelt es sich bei Opportunitätskosten um Kosten, die nicht real entstanden sind. Sie ergeben sich durch die entgangene Nutzungsmöglichkeit knapper Ressourcen (wie z.B. die Arbeitskraft der Mutter im Wirtschaftsprozess) aufgrund einer alternativen Verwendung (wie z.B. die Arbeitskraft der Mutter für die Kinderfürsorge).

[16] [1] Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2006) versteht unter Humankapital die Fähigkeiten und das Wissen, welche eine Person innehat und durch Aus- und Weiterbildung sowie Erfahrung erworben wird.

[17] [2] Für diese Studie wurde die 15. Welle des SOEP von 1998 genutzt, in der rund 6.600 Haushalte mit 12.700 Personen enthalten sind und welche damit für die deutsche Bevölkerung repräsentativ ist (Beblo & Wolf, 2002).

[18] Hufnagel (2002) beschreibt als Einkommensdiskriminierung den Sachverhalt, dass eine Frau mit gleicher Qualifikation und Voraussetzung weniger verdient als ein Mann. Diese Einkommensdiskriminierung von 8,6% grenzen wir bewusst aus, da sie sich nicht durch die in diesem Punkt erläuterte Erwerbsaufnahme der Mutter beeinflussen lässt.

[19] Hufnagel (2002) beschreibt weiter eine egalitäre Elternschaft, in der beide Partner abwechselnd die Kinderbetreuung übernehmen. Diese Form haben wir an dieser Stelle bewusst ausgeklammert, da sie sich aus den Einkommensverlusten von der Frau und dem Mann zusammensetzt. In unserer Arbeit konzentrieren wir uns jedoch auf die Sicht der Frau und die Bedeutung ihres Berufsausstiegs auf ihre Einkommenssituation.

[20] Gemäß Hufnagel (2002, S. 121) setzen sich die indirekten Kosten aus einerseits dem Nettoeinkommen zusammen, das der Frau durch die Berufsaufgabe oder die Teilzeit entgeht. Andererseits sind die Lohneinbußen enthalten, die durch die geringere Berufserfahrung entstehen. Die direkten Kosten klammern wir ebenfalls aus, da sie unabhängig der Berufsaufgabe der Frau entstehen und damit die persönliche finanzielle Lage der Mutter nicht durch eine Berufsaufnahme verändern. Als Zusammenfassung der Studie ergaben sich jedoch Kosten für zwei Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr von ca. 200.000 Euro. Im Falle einer egalitären Partnerschaft sind weitere Opportunitätskosten von 15.000 bis 18.000 Euro anzusetzen.

[21] Die zusammengefasste Geburtenziffer wird in dem genannten Bericht als durchschnittliche Kinderzahl definiert, die eine Frau in ihrem Leben hätte, wenn von ihrem 15. bis 49. Lebensjahr die Verhältnisse des betrachteten Zeitraums gelten würden (Statistisches Bundesamt, 2003).

[22] Die TFR gibt gemäß Seyda (2003) die Zahl der Kinder an, die eine Frau in ihrem Leben bekommen würde, wenn sie den altersspezifischen Fertilitätsziffern aller betreffenden Jahre nachkommen würde. Damit ist das TFR eine hypothetische Kohorte, welche sich durch der Summe der altersspezifischen Fertilitätsraten innerhalb eines Jahres abbildet.

[23] Der Korrelationskoeffizient gibt gemäß Bamberg und Baur (2001) den Grad eines linearen Zusammenhangs an und kann die Werte von -1 (vollständig negativer Zusammenhang) und +1 (vollständig positiver Zusammenhang) annehmen.

[24] Das Bestimmtheitsmaß gibt laut Bamberg & Baur (2001) den linearen Zusammenhang zwischen zwei Messreihen an. Es misst damit den Anteil der erklärten Variation. Bei Null besteht kein Zusammenhang, 1 gibt einen exakten linearen Zusammenhang an.

[25] [4] Die Varianz definiert gemäß Bamberg & Baur (2001) die Abweichung einer Zufallsvariable von ihrem Erwartungswert.

[26] Laut Seyda (2003) gingen die fünf Teilindikatoren „Anteil der unter Dreijährigen, die eine Kinderbetreuung besuchten“, „Dauer des Mutterschutzes und Höhe der Lohnfortzahlung“, „Freiwillige Freistellung für Eltern durch die Unternehmen“, „Anteil der Eltern mit flexiblen Arbeitszeiten“ und „Anteil der freiwillig teilzeitbeschäftigten Frauen“ in die Untersuchung ein.

[27] Die Stille Reserve beschreibt das hessische Sozialministerium (2000) als die verdeckte Arbeitslosigkeit. Damit sind Personen gemeint, die sich nicht arbeitslos gemeldet haben, aber unter bestimmten Voraussetzungen bereit wären, eine Arbeit aufzunehmen. Die Stille Reserve I bezeichnet laut dem BMFSFJ (2005a) die Personen, die sofort arbeiten würden und die Stille Reserve II benennt die Personen, die in den nächsten zwei bis fünf Jahren wieder in den Beruf einsteigen möchten.

[28] Eine detaillierte Beschreibung dieser Studie wird im Exkurs Exkurs: Fiskalische Bilanz eines Kindes (L) aufgeführt.

[29] Annahme war dabei gemäß Werding und Hofmann (2005), dass das Kind maximal 100 Jahre lebt und in Bezug auf Bildungs- und Erwerbsbeteiligung, Einkommen, Familienstand, eigene Kinderanzahl, Verbrauchsgewohnheiten, Gesundheitsstand usw. durchschnittlich ist. Dabei wurde der Lebenszyklus hinsichtlich der Dauer von Schulzeiten, Ausbildung, Kinderanzahl, Erwerbsdauer etc. stilisiert.

Ende der Leseprobe aus 306 Seiten

Details

Titel
Frauen zwischen Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung
Untertitel
Bewertende Analyse der Maßnahmen und Instrumente der aktuellen staatlichen Familienpolitik und familienorientierten Personalpolitik für Mütter, Staat und Unternehmen
Hochschule
Universität Paderborn
Note
1,0
Autoren
Jahr
2007
Seiten
306
Katalognummer
V80559
ISBN (eBook)
9783638830430
ISBN (Buch)
9783638833059
Dateigröße
5631 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kommentar des betreuenden Professors: "Durch die sehr gut strukturierte, stringente und empirisch fundierte Darstellung und Argumentation und die sehr umfassende und multiperspektivische Betrachtung der Thematik überzeugt die Arbeit sowohl in wissenschaftlicher als auch praxisorientierter Hinsicht in hohem Maße.“ Die Arbeit wurde gemeinsam von C. Röding und Y. Littek erstellt – die einzelnen Kapitel sind mit einem Verfasserhinweis gekennzeichnet.
Schlagworte
Frauen, Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung
Arbeit zitieren
Catrin Röding (Autor:in)Yvonne Littek (Autor:in), 2007, Frauen zwischen Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80559

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Frauen zwischen Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden