Demographischer Wandel. Auswirkungen auf die Pflegesituation in Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die gegenwärtige Pflegesituation in Deutschland
2.1. Die Pflegeversicherung
2.1.1. Organisation und Leistung
2.1.2. Finanzierung
2.2. Status Quo

3. Bevölkerungsentwicklung in Deutschland

4. Konsequenzen des demographischen Wandels für die Pflegesituation
4.1. Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
4.1.1. Annahmen, Aufbau und Methodik
4.1.1. Zusammenfassung der Ergebnisse
4.2. Schlussbericht der Enquête Kommission „Demographischer Wandel“
4.2.1. Annahmen, Aufbau und Methodik
4.2.2. Zusammenfassung der Ergebnisse
4.3. Gegenüberstellung und Bewertung der Studien
4.4. Reformmaßnahmen und Lösungsalternativen

5. Schlussbemerkung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Pflege erfüllt eine zentrale Aufgabe im System der sozialen Sicherheit. Die im Jahre 1995 eingeführte soziale Pflegeversicherung hat dabei die Aufgabe, Pflegebedürftige zu unterstützen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehört die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen durch Pflegegeld, Sach- oder Dienstleistungen. Allerdings steht die derzeitige Pflegesituation vor einer großen Herausforderung. Die Ursache ist der demographische Wandel. Deutschlands Bevölkerung nimmt, während der Anteil der Älteren immer größer und der Anteil der Beschäftigten immer kleiner wird, drastisch ab. Diese Entwicklung bleibt auch für die Pflege nicht folgenlos. Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung steht vor einer großen finanziellen Herausforderung, da der Pflegebedarf durch die alternde Bevölkerung drastisch zunehmen wird. Diese Hausarbeit untersucht diese Entwicklung und analysiert die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Pflegesituation in Deutschland.

Das Pflegeversicherungssystem in Deutschland beinhaltet eine Fülle von Leistungen und Leistungsvoraussetzungen. Es ist daher wichtig, diese im ersten Teil dieser Ausarbeitung vorzustellen. Dazu werden Aufbau, Leistungen und Finanzierung des deutschen Pflegeversicherungssystems sowie die gegenwärtige Pflegesituation anhand aktueller Daten dargestellt. Im nächsten Abschnitt wird auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung eingegangen. Der Hauptteil dieser Arbeit beschreibt, inwieweit sich der demographische Wandel auf die Pflegesituation auswirken wird. Hierzu werden zwei Gutachten näher betrachtet. Dabei handelt es sich um eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft sowie um den Schlussbericht der Enquête Kommission zum Thema „Demographischen Wandel“ im Auftrag des Deutschen Bundestages. Zunächst werden beide Gutachten bezüglich Annahmen und Methodik sowie ihren gewonnenen Erkenntnissen analysiert und hinsichtlich dieser Untersuchungsaspekte verglichen. Auch Aussagekraft und Qualität der Gutachten werden erläutert. Zum Abschluss werden verschiedene Reformkonzepte näher betrachtet. Das Modell der Rürup-Kommission wird dabei ausführlicher beschrieben. In diesem Zusammenhang wird untersucht, inwiefern dieses Konzept auf die erwartenden Probleme eingeht.

2. Die gegenwärtige Pflegesituation in Deutschland

Der folgende Abschnitt befasst sich mit der derzeitigen Pflegesituation in Deutschland. Hierzu werden das Pflegeversicherungssystem hinsichtlich Aufbau, Organisation, Leistungen und Finanzierung sowie der Status Quo der Pflegesituation anhand aktueller Daten dargestellt.

2.1. Die Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde zum 1. Januar 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherungssysteme von der damaligen Bundesregierung eingeführt und ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Während erste Beitragszahlungen zum 1. Januar erfolgten, wurden erste Leistungen der ambulanten Pflege erst zum 1. April 1995 angeboten. Zu diesem Zeitpunkt galt aber lediglich die Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen, stationäre Pflegeleistungen konnten erst zum 1. Juli 1996 beansprucht werden. Ziel der Pflegeversicherung war die Verbesserung der Versorgungsstrukturen pflegebedürftiger Menschen hinsichtlich ambulanter und stationärer Pflegeleistungen sowie die Entlastung der Sozialhilfeträger, insbesondere die Kommunen. Bis zur Einführung der SPV erfolgte die Finanzierung der Pflegeleistungen aus Eigenmitteln der bedürftigen Personen sowie aus Mitteln der Sozialhilfe. Reichte das eigene Einkommen der Pflegebedürftigen bzw. das der Familienangehörigen nicht zur Abdeckung der Pflegekosten aus, so wurden Gelder aus der Sozialhilfe gewährt.[1]

2.1.1. Organisation und Leistungen

Das deutsche Pflegeversicherungssystem spaltet sich in gesetzliche und private Pflegeversicherung. Die Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die den gesetzlichen Krankenkassen untergeordnet sind. Jede Krankenkasse verfügt über eine Pflegekasse und leitet deren Geschäfte.[2] Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch das SGB XI automatisch in die soziale Pflegeversicherung mit aufgenommen. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind ebenfalls in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, allerdings besteht für sie auch die Möglichkeit eine private Pflegepolice abzuschließen. Privat versicherte Personen, wie z.B. Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind dazu verpflichtet eine private Pflegeversicherung abzuschließen, können sich aber auch der Gesetzlichen anschließen. Ehepartner und Kinder, die über kein oder nur geringfügiges Einkommen verfügen, sind in der sozialen bzw. in der privaten Pflegeversicherung mitversichert.[3]

Durch die Beitragszahlungen haben Versicherte Rechtsanspruch darauf, dass sie im Falle der Pflegebedürftigkeit Hilfe erhalten, egal in welcher wirtschaftlichen Situation sich der Betroffene befindet. Pflegebedürftig ist Derjenige, „wer bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße auf Hilfe angewiesen ist“[4]. Die Hilfeleistungen bestehen darin, die pflegebedürftigen Personen bei der Verrichtung alltäglicher Dinge sowie dem Ablauf des täglichen Lebens zu unterstützen bzw. diese Verrichtungen ganz zu übernehmen.[5]

Bei der Pflegeversicherung können Leistungen für häusliche oder stationäre Pflege in Anspruch genommen werden sowie auch Leistungen für Pflegepersonal. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und Unterbringung erhalten die Betroffenen Geld und/oder Dienst- und Sachleistungen. Die Höhe und der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherungen ist abhängig vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird und die betroffenen Personen dann in eine von drei Pflegestufen eingruppiert. Pflegestufe I sieht bei erheblicher Pflegebedürftigkeit einen täglichen Hilfsbedarf von mindestens 90 Minuten vor. Personen der Pflegestufe II sind schwer pflegebedürftig. Auf sie sollte ein täglicher Hilfsbedarf von mindestens drei Stunden mit Grundpflegeaufwand von mindestens 120 Minuten entfallen. Pflegestufe III sieht analog fünf Stunden täglichen Hilfsaufwand mit mindestens 240 Minuten Grundpflege vor.[6]

2.1.2. Finanzierung

Die soziale Pflegeversicherung wie auch die privaten Pflegeversicherungen werden durch Beitragszahlungen der Mitglieder finanziert . Während die soziale Pflegeversicherung umlagefinanziert wird, unterliegen die privaten Versicherungen dem Kapitaldeckungsverfahren. Der Beitragssatz für die gesetzlich Versicherten beträgt derzeit 1,7 % des Bruttoeinkommens des Versicherten, wobei jeweils die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen, wo Arbeitnehmer 1,35 % und der Arbeitgeber 0,35 % der Beiträge zu leisten haben, da hier im Gegensatz zur restlichen Bundesregion nicht der Buß- und Bettag zur Finanzierung der SPV abgeschafft wurde. Rentner haben den vollen Beitragssatz von 1,7 % zu tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3525 Euro. Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert.[7]

Bei den privaten Pflegeversicherungen erfolgen die Beitragsprämien nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Lebensalter beim Abschluss der Versicherung. Der Höchstbetrag der Versicherungsprämie darf im Falle der PPV nicht den der sozialen Pflegeversicherung übersteigen. Ehepartner mit keinem oder nur geringfügigen Einkommen sind begünstigt, gemeinsam müssen sie nur maximal 150 % des Höchstbetrages der sozialen Versicherung zahlen. Kinder sind wie in der SPV auch in der PPV beitragsfrei mitversichert.[8]

Weitere wichtige Aspekte bei der Finanzierung sind der Risikostrukturausgleich bei der privaten Pflegeversicherung und der Finanzausgleich bei der sozialen Pflegeversicherung. Der Finanzausgleich sieht vor, dass sämtliche Leistungsaufwendungen von allen Pflegekassen im Verhältnis der Beitragseinnahmen getragen werden. Bei den privaten Pflegekassen liegt ein Risikostrukturausgleich vor, wodurch finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Versichertenstrukturen hinsichtlich Alter, Gesundheitszustand und Einkommens entgegengewirkt werden soll.[9]

2.2. Status Quo

In der Bundesrepublik Deutschland waren im Jahre 2004 insgesamt 79,4 Mio. Bürger pflegeversichert. Davon entfallen 70,3 Mio. Versicherte auf die soziale Pflegeversicherung, die privaten Pflegekassen zählen 9,1 Mio. Mitglieder. Insgesamt sind knapp 2,05 Mio. Personen in Deutschland pflegebedürftig. 2004 gab es bei der SPV insgesamt 1,926 Mio. Leistungsempfänger, von denen 1,297 Mio. Bedürftige ambulante Hilfe in Anspruch genommen haben und 0,629 Mio. Bedürftige stationär bzw. in Heimen gepflegt wurden. Bei den privaten Pflegekassen gab es insgesamt ca. 110.000 Leistungsempfänger. Von den knapp 2,05 Mio. Leistungsempfänger waren 68 % weiblich und 32 % männlich. 81 % der Bedürftigen waren älter als 65 und 32 % sogar älter als 85 Jahre.[10]

Die gesetzliche Pflegeversicherung erwirtschaftete 2004 ein Defizit von ca. 0,83 Mrd. Euro. Einnahmen in Höhe von 16,86 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 17,69 Mrd. Euro gegenüber. Die privaten Pflegekassen nahmen 1,87 Mrd. Euro ein und gaben 528,5 Mio. Euro aus, was einem Überschuss von 1,335 Mrd. Euro entspricht. An Rückstellungen bzw. Mittelbeständen verfügte die soziale Pflegeversicherung über 3,42 Mrd. Euro, die privaten Pflegeversicherungen über 14 Mrd. Euro im Jahr 2004.[11]

Die soziale Pflegeversicherung bietet ihren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen an, welche sich an der Bedarfs- und Hilfsbedürftigkeit orientieren. Diese erfolgen in Form von Pflegegeldern, Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege sowie Pflegeleistungen im Falle der stationären Unterbringung. Tabelle 1 gibt eine Übersicht der Leistungen der SPV in den verschiedenen Pflegestufen. Ende 2003 waren insgesamt 969.000 Personen der Pflegestufe I zugeordnet, 678.000 der Pflegestufe II und 244.000 Betroffene der Pflegestufe III.[12]

Tab.1: Leistungen der SPV (Stand 01.04.2005, monatliche Beträge in Euro)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, entnommen aus: Schulte, C., Stanowsky, J. (2005): S. 2.

Deutschlandweit gab es im Dezember 2003 insgesamt 9.700 voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime, wovon sich 5.400 (55 %) in gemeinnütziger Trägerschaft befanden, 37 % in privater und nur 7 % in öffentlicher Trägerschaft befanden. Diese zusammen verfügen über ein Pflegeplatzkontingent von 713.000 Betten, von denen 684.000 auf die vollstationäre Dauerpflege entfallen. Durchschnittlich 66 Pflegebedürftige wurden pro Heim betreut. Die 9.700 Pflegeheime beschäftigten insgesamt 511.000 Personen, wovon allein 68 % im Bereich Pflege und Betreuung tätig waren. Dies ergibt bei ca. 660.000 stationär versorgten Pflegebedürftigen eine Pflegerelation von durchschnittlich 1,9 Pflegefällen pro Pfleger. Ambulante Pflegedienste gab es im Dezember 2003 ca. 10.600 mit 201.000 Beschäftigten, die ca. 450.000 Bedürftige betreuten. Der Rest der Leistungsempfänger wird häuslich von Angehörigen gepflegt.[13]

3. Bevölkerungsentwicklung in Deutschland

Die hier beschriebene Bevölkerungsentwicklung basiert auf der 10. Koordinierten Bevölkerungsvorhersage des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahre 2003. Derzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland ca. 82,5 Mio. Menschen. Während die fernere Lebenserwartung im Alter von 60 im Jahre 1960 noch bei 18,5 Jahren bei Frauen und 15,5 Jahren bei Männern lag, liegt sie heute bei der weiblichen Bevölkerung bei 23,5 Jahren und beim männlichen Anteil der Bevölkerung bei 19,2 Jahren. Bis zum Jahr 2050 wird diese auf 28,2 bzw. 23,7 Jahren steigen. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Neugeborenen in der Zeit um 1990 beträgt somit bei der weiblichen Bevölkerung 88,2 und bei Männern 83,7 Jahre.[14] Der heutige Altersaufbau ist durch eine Überalterung gekennzeichnet. Die Gesellschaft reproduziert sich nicht mehr und die ehemalige Bevölkerungspyramide hat sich in die Form eines Pilzes umgewandelt. 2050 wird sie durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft mehr einer Urne gleichen.[15]

Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Entnommen aus: Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg.) (2003).

Die Geburtenrate liegt derzeit bei 1,4 Geburten je Frau, allerdings ist eine Geburtenziffer von 2,1 erforderlich um den Bestand einer Bevölkerung zu erhalten. Zum Vergleich, 1965 betrug diese sowohl in West- als auch in Ost-Deutschland noch 2,5. Infolge der aktuellen Geburtenrate geht das Bundesamt für Statistik davon aus, dass die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik sinken wird. Das Schrumpfen wird allerdings durch Nettozuwanderungen von durchschnittlich 200.000 Migranten pro Jahr stark gebremst. Letztendlich wird erwartet, dass mit einer konstanten Geburtenziffer von 1,4 und einer ansteigenden Lebenserwartung die Bevölkerung um 7,5 Mio. auf ca. 75 Mio. Einwohner bis zum Jahr 2050 sinken wird. Die steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenziffer wirkt sich besonders auf die zukünftige Altersstruktur aus. Während derzeit die über 60jährigen einen Anteil von 21 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, wird dieser Bevölkerungsteil im Jahr 2050 mehr als ein Drittel (35,8 %) der Bevölkerung stellen. Der Anteil der „arbeitenden Bevölkerung“, die Altersgruppe 20 bis 60 Jahre, welche die Basis der sozialen Sicherungssysteme bildet, wird dagegen in diesem Zeitraum um knapp 10 % von 56,4 % auf 47,1 % sinken. Abbildung 3 im Anhang veranschaulicht die Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur in Deutschland für den Zeitraum 1960 bis 2050.[16]

Das bei der sozialen Pflegeversicherung angewandte Umlageverfahren bringt wie in anderen sozialen Einrichtungen bei der aktuellen Bevölkerungsentwicklung erhebliche Probleme mit sich. Infolge des ansteigenden Altenquotienten, welcher die Relation der Bevölkerung im Rentenalter zur Bevölkerung im Erwerbsalter misst, kommt es zu einer deutlichen Mehrbelastung der zahlenmäßig kleineren nachwachsenden Generationen. Und das obwohl die älteren Generationen durch mangelnden Nachwuchs Urherber des Problems sind.[17]

4. Konsequenzen des demographischen Wandels für die Pflegesituation

Die derzeitige Pflegesituation wird auf Dauer keinen Bestand haben und sich in den nächsten Jahrzehnten sehr verschärfen. Im folgenden Abschnitt werden Anhand verschiedener Projektionen bzw. Modellrechnungen die Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Bereich der Pflege dargestellt und bewertet sowie unterschiedliche Reformkonzepte erläutert, die nötig sind um eine nachhaltige Pflegeversorgung zu gewährleisten.

4.1. Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung

Das Diskussionspapier „Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Zahl der Pflegefälle“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurde im Januar 2001 veröffentlicht und war eine Zusammenarbeit von Dr. Erika Schulz vom DIW mit dem Department of Health Economics von der Universität Ulm, vertreten durch Prof. Dr. Reiner Leidl und Dr. Hans-Helmut König. Diese Studie befasst sich mit den Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Pflegesituation in Deutschland und gibt zugleich eine Prognose für den Pflegebedarf bis in das Jahr 2050.[18]

4.1.1. Annahmen, Aufbau und Methodik

Diese Studie untersucht die Entwicklung der Pflegesituation für den Zeitraum 1999 bis 2050 und basiert auf verschiedenen Annahmen. Die Grundlage der Berechnungen dieser Arbeit bildet die Variante II B der Bevölkerungsvorausschätzung des DIW aus dem Jahre 1999. Bei dieser Variante wird von einer nahezu konstanten Geburtenrate, von einer Erhöhung der Lebenserwartung auf 81,4 Jahre bei der männlichen und 86,4 Jahre bei der weiblichen Bevölkerung und durchschnittlich 260.000 Zuwanderern pro Jahr ausgegangen. Ausgehend von 82,16 Mio. Einwohnern im Jahre 1999 wird die Bevölkerung Deutschlands unter diesen Annahmen im Jahre 2010 knapp 82,4 Mio. betragen und 2020 auf das Ausgangsniveau von 1999 zurückgehen. Bis 2050 wird die Bevölkerungszahl rapide auf 73 Mio. absinken. Zum Vergleich wird auch eine Projektion auf Grundlage der Bevölkerungsentwicklung Variante II A durchgeführt, welche von einer fünf Jahren geringeren Lebenserwartung ausgeht als Variante II B. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Pflegebedürftigkeit, die mit steigendem Alter zunimmt. Ausgehend von den über 70jährigen, wird der Anteil dieser Altersgruppe bis 2020 um 4,8 Mio. Personen auf 14,14 Mio. steigen. Bis zum Jahr 2050 wächst dieser Bevölkerungsanteil nochmals um 6,4 Millionen auf 20,54 Mio. Personen an.[19]

[...]


[1] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Hrsg.) (2003): S. 185f

und vgl. Schulte, C., Stanowsky, J. (Stand: 2.07.2005): S. 3f.

[2] Vgl. Ribhegge, H. (2004): S. 258f.

[3] Vgl. ebenda , S. 257f.

[4] Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Hrsg.) (2005): S. 46.

[5] Vgl. ebenda, S. 46.

[6] Vgl. Ribhegge, H. (2004): S. 259f und vgl. Wikimedia Foundation Inc. (Hrsg.) (Stand:

19.11.2005).

[7] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Hrsg.) (2005): S. 49f und vgl.

Ribhegge, H. (2004): S. 261f.

[8] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Hrsg.) (2005): S. 49f und vgl.

Ribhegge, H. (2004): S. 261f.

[9] Vgl. Ribhegge, H. (2004): S. 262f.

[10] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg.) (Stand: 09.06.2005) und vgl. Statistisches

Bundesamt Deutschland (Hrsg.) (2005): S. 3 und vgl. Welt.de (Hrsg.) (Stand: 01.04.2005).

[11] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.) (Stand: 2005) und vgl.

Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (Hrsg.) (2005): S. 30, 39.

[12] Vgl. Schulte, C., Stanowsky, J. (Stand: 27.07.2005): S. 2 und vgl. Bundesministerium für

Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.) (Stand: 2004): S. 48.

[13] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg.) (2005): S. 3ff.

[14] Vgl. Abb. 1 (Anhang).

[15] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg.) (2003): S. 16, 30.

[16] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg.) (2003): S. 10f, 21 und vgl. Bundeszentrale

für politische Bildung (Hrsg.) (Stand: 11.2004).

[17] Vgl. Knapp e, E. (2003): S. 1.

[18] Vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.) (2001): S. 1ff.

[19] Vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.) (2001): S. 8, 28.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Demographischer Wandel. Auswirkungen auf die Pflegesituation in Deutschland
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
Gesundheitsökonomie
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
30
Katalognummer
V80061
ISBN (eBook)
9783638863216
ISBN (Buch)
9783638890373
Dateigröße
631 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demographischer, Wandel, Auswirkungen, Pflegesituation, Deutschland, Gesundheitsökonomie
Arbeit zitieren
Michael Hoffmann (Autor:in), 2006, Demographischer Wandel. Auswirkungen auf die Pflegesituation in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80061

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