Wettbewerb und Korruption


Diplomarbeit, 2007

81 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Agenda
1.2 Definition und Abgrenzung des Korruptionsbegriffs
1.3 Systematisierung der Korruptionsarten
1.4 Das breite Spektrum des Auftretens von Korruptionsfällen
1.5 Allgemeine ökonomische Analyse des Korruptionsphänomens

2 Ökonomische Analyse der Interdependenzen zwischen Wettbewerb und Korruption
2.1 Vorbemerkung
2.2 Darstellung der theoretischen Erkenntnisse
2.2.1 Auswirkungen des Wettbewerbs auf das Korruptionsausmaß
2.2.1.1 Wettbewerb zwischen Klienten
2.2.1.2 Wettbewerb zwischen Agenten
2.2.1.3 Wettbewerb zwischen Prinzipalen, Politikern und Kontrolleuren
2.2.2 Auswirkungen der Korruption auf die Wettbewerbsintensität
2.2.3 Analyse der theoretischen Erkenntnisse
2.3 Darstellung der empirischen Erkenntnisse
2.3.1 Auswirkungen des Wettbewerbs auf das Korruptionsausmaß
2.3.2. Auswirkungen der Korruption auf die Wettbewerbsintensität
2.3.3 Analyse der empirischen Erkenntnisse
2.4 Sonstige Erkenntnisse

3 Konklusion

4 Anhang 1: Korruptionswahrnehmungsindex 2006

5 Anhang 2: Rose-Ackerman: The Economics of Corruption, 1975

6 Anhang 3: Shleifer/Vishny: Corruption, 1993

7 Anhang 4: Bliss/Di Tella: Does Competition kill Corruption?, 1997

8 Anhang 5: Ades/Di Tella: Rents, Competition and Corruption, 1999

9 Anhang 6: Geschäftsschädigende Schlüsselfaktoren

10 Anhang 7: Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren auf den Growth Competitiveness Index

11 Abkürzungsverzeichnis

12 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Agenda

Die vorliegende Arbeit widmet sich insbesondere der ökonomischen Ana­lyse der Interde­pendenzen zwischen Korruption und Wettbewerb.

Nach einer konzentrierten und globalen Betrachtung des Korruptionsphä­nomens wird der Fokus anschließend auf den zu untersuchenden Haupt­aspekt gelegt und dieser im Gesamt­zu­sammenhang differenziert darge­stellt.

Um bei diesem komplexen Themengebiet den „roten Faden“ nicht zu verlie­ren, erfolgt an dieser Stelle zunächst die Erläuterung der genauen Vor­ge­hensweise dieser Arbeit. Die direkt folgenden Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel werden im Verlauf dieser Diplomarbeit dem jeweiligen Kapitel noch einmal voran­ges­tellt, um die Orientierung zu erleichtern und die Stringenz der Vorgehens­weise explizit zu unterstreichen.

Im Anschluss an diese Agenda wird der komplexe Begriff des Korruptions­phä­nomens hergeleitet und für eine ökonomische Analyse definiert und von ähnlichen bzw. verwandten Disziplinen und Sachgebieten abgegrenzt. Eine Darstellung der unterschiedlichen Systematiken zur Ein­ordnung der ver­schiedenen Korruptionsarten erfolgt, um die Komplexität und das große Spektrum des Auftretens des Korruptionsphänomens zu systematisieren. Durch eine kurze Vorstellung einiger typischer Fallbeispiele aus unter­schiedlichen Bereichen wird das omnipräsente und facettenreiche Auftreten der Korruption unterstrichen. Nach ei­ner Vorstellung der wichtigsten öko­nomischen Analyseansätze werden die theoretischen und empirischen Er­kenntnisse zu Ursachen, Folgen und Gegen­maß­nahmen der Korruption erörtert und die allokative Ineffizienz und Schäd­lichkeit der Korruption un­tersucht. (Kapitel 1)

Die Erkenntnisse zu den Interdependenzen zwischen Korruption und Wett­bewerb in theoreti­scher und empirischer Hinsicht werden zunächst umfas­send dar­gestellt. Anschließend werden die wichtigsten Aussagen der theo­retischen und empirischen Literatur tabella­risch präsentiert, für die theoreti­sche Literatur werden zusätzlich spezifi­sche Prämissen dargestellt und kritisiert, für die empiri­sche Literatur wer­den die zugrundeliegenden Daten­sätze aufgeführt. Abschließend werden die dargestellten Erkenntnisse dis­ku­tiert. Die Beiträge der einzel­nen Wissenschaftler sind nach ihrem Er­kenntnis­objekt den entsprechenden Unterkapiteln zugeordnet und werden dort in chrono­logischer Reihenfolge dargestellt. Der ihnen zugemessene Raum entspricht dem ihnen vom Ver­fasser dieser Arbeit zugesprochenen Erkenntnis­gewinn. Die vier bedeutendsten dieser Ansätze werden zusätz­lich durch eine ausführli­chere Darstellung im Anhang gewürdigt, um die extra­hier­ten Erkenntnisse mit weiteren, für den Untersuchungsschwerpunkt dieser Arbeit nicht unmittelbar relevanten Erkenntnissen zu verknüpfen und die Einord­nung in den Gesamtzusammenhang zu erleich­tern (Kapitel 2).

Eine analysierende Synthese der erörterten Aspekte, eine kurze Darstel­lung der daraus resul­tierenden wirtschafts­politischen Implikationen, eine kritische Würdigung des aktuellen Forschungs­standes und ein kurzer Aus­blick auf potentielle zu­künftige Forschungs­schwerpunkte bilden den Ab­schluss dieser Diplomar­beit. (Kapitel 3)

1.2 Definition und Abgrenzung des Korruptionsbegriffs

Für die weitere Bearbeitung wird der komplexe Begriff des Korruptions­phä­nomens hergeleitet und für eine ökonomische Analyse definiert und von ähnlichen bzw. verwandten Disziplinen und Sachgebieten abgegrenzt.[1]

Das Wort Korruption stammt etymologisch betrachtet als Abstraktum des Adjektivs ‚korrupt‘ vom lateinischen zusammengesetzten Infinitiv corrum­pere (verderben, verführen, vernichten, entkräften, entstellen, unter­graben, bestechen) ab. Dieses setzt sich aus dem Präfix cor (ganz, völlig) und dem Verb rumpere (verletzen, vernichten, zerstören, zerbrechen) zusammen. Grundsätzlich bezieht sich das „Verdorben sein“ sowohl auf einen morali­schen als auch auf einen physikalischen Zustand. Im Deutschen wird in erster Linie das moralische „Verdorben sein“ (bestechlich sein) mit dem Begriff assoziiert. Im Englischen bedeutet corrupt sowohl letzteres als auch das physikalische „Verdorben sein“ (unbrauchbar, verdorben, schlecht).

Häufig wird Korruption knapp als Missbrauch anvertrauter Macht zum pri­vaten Nutzen oder Vorteil definiert.[2]

Das Spektrum der deutschen Übersetzungen verdeutlicht die Viel­schichtig­keit dieses Begriffes und die Problematik der Definition.[3]

Die Soziologie[4] als interdisziplinäre Sozialwissenschaft beschäftigt sich in erster Linie mit der Frage, wie sich Korruption unter den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entfalten und gestalten kann. Dabei wird die Funktion der Beziehungen im Zusammenspiel sozialer Deutungen, Erwartungen, Handlungen, Normen und Institutionen betrachtet. Die Dimensionen sind hierbei die Korruption als symbolische Verdichtung des Unmoralischen, Korruption als qualifizierter Normenverstoß und Korruption als Form der Kriminalität[5]. Sozialwissenschaftlich lässt sich Korruption individualethisch als persön­licher Defekt eines Einzelnen, institutionenethisch als Interakti­onsfeld die­ser Individuen bei Vorhandensein institutioneller Strukturen oder mora­lisch als individueller Normenverstoß herleiten.[6]

Die Kriminologie als interdisziplinäres Forschungsgebiet aus Soziologie, Philosophie, Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und (Straf-) Rechts­wis­senschaften beschäftigt sich mit den Ursachen, Formen und Möglich­keiten der Prävention von kriminellen Handlungen.[7] Wichtige Korruptions­felder bilden Straftaten wie Bestechung, Unterschlagung, Veruntreuung, Be­richtsfälschung, Schmuggel, Patronage und Nepotismus.[8]

Die ethische Perspektive dagegen beschäftigt sich anstelle der Dimen­sio­nen Recht und Legalität mit den Dimensionen Moral und Legitimität.[9]

Für die wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung lässt sich Korruption als ein Austauschprozess von Gütern auf einem Markt zwischen mindestens zwei ihre Wohlfahrt maximierenden Personen oder Gruppen definieren. Eine der beteiligten Parteien handelt dabei entgegen allgemeiner gesell­schaftlicher Normen, den Akteuren ist bewusst, dass sie im Falle der Auf­deckung mit Sanktionen rechnen müssen.[10] Für das Zustandekommen von Korruption muss auf der einen Seite subjektive Korruptionswilligkeit und auf der anderen objektive Korruptionsfähigkeit vorhanden sein.[11] Da es sich bei dem Markt regelmäßig um einen unvollkommenen Markt handelt, fallen entsprechende Transaktionskosten[12] an. Korruption kann außerdem auch als illegales und unproduktives Rent-Seeking bezeichnet werden. Beim Rent-Seeking wird nach (Monopol-)Renten gesucht, die ein Einkommen ohne Leistung am Markt generieren. Wohlfahrtsökonomisch handelt es sich hierbei um Ressourcenverschwendung, da die Einkommen nicht aus der Produktion von Gütern oder Dienstleistungen stammen und häufig hohe Transaktionskosten anfallen.[13] Die Renten werden aufgrund von Transaktions­kosten, Eintrittsbarrieren, und Koordinierungsproblemen nicht vollständig in Schmiergeldzahlungen transferiert.[14]

Interessengruppen und Lobbyisten betreiben im Gegensatz zu den Korrum­peuren im Normalfall legales Rent-Seeking, wenn sie versuchen politische Entscheidungsträger zu beeinflussen und Transferleistungen zu erhalten.[15]

Bei Nepotismus (lat. nepos, der Neffe) bzw. Vetternwirtschaft handelt es sich um eine Sonderform der Korruption. Hierbei werden bestimmte Grup­pen, insbesondere Familienangehörige, Glaubensbrüder und Partei­mitglie­der, mit denen ausgeprägte soziale Beziehungen bestehen norm­widrig bevorzugt. Es erfolgt eine monetäre Leistung oder es werden Gegen­an­sprüche nichtmonetärer Art begründet, die im Zeitverlauf eingefordert wer­den. Begründet kann dieses Verhalten in traditionellen familiären Soli­dari­tätsverpflichtungen oder dem Bestreben nach der Absiche­rung der eigenen Stellung sein.[16]

Bei der Parteibuchkorruption bzw. Ämterpatronage werden Personen auf­grund ihrer Partei- bzw. Verbandszugehörigkeit bei der Vergabe öffentlicher Posten gegenüber besser qualifizierten anderen Konkurrenten bevorzugt.[17]

Unter Anfüttern wird eine mehrfache Beschenkung insbesondere eines Be­amten mit kleineren Geschenken zum Zwecke der Einforderung einer spä­teren Gegenleistung aufgrund des schleichenden Eingehens eines Abhän­gigkeits­verhältnisses verstanden.[18]

1.3 Systematisierung der Korruptionsarten

Eine Darstellung der unterschiedlichen Systematiken zur Einordnung der verschiedenen Korruptionsarten erfolgt, um die Komplexität und das große Spektrum des Auftretens des Korruptionsphänomens zu systematisieren.

Korruption lässt sich in situationsbedingte, strukturelle und netzwerkartige Korruption untergliedern.[19] Die Einordnung erfolgt nach den quantitativen Kriterien zeitliche Ausdehnung und Umfang des Teilnehmerkreises. Unter situationsbedingter Korruption ist die typische Gelegenheitskorruption oder Bagatellkorruption mit eng begrenztem zeitlichem Ausmaß zu verstehen, die Begegnung der Akteure geschieht häufig zufällig und einmalig (z.B. Poli­zisten­bestechung bei einem Verkehrsdelikt oder Bestechung zur Erlan­gung von behördlichen Genehmigungen).[20] Charakteristisch für strukturelle Korrup­tion sind dauerhafte, geplante Transaktionen mit hohen Beste­chungs­leistungen und größerem Beteiligtenkreis insbesondere in den Be­reichen hoheitliches Verwaltungshandeln (z.B. illegaler Verkauf von Führer­scheinen) und privatrechtliche Beziehungen öffentlicher Verwal­tungen (Manipulation bei der Auftragsvergabe im öffentlichen Bausek­tor/Submissionsbetrug).[21] Kennzeichnend für korrupte Netzwerke ist eine große Anzahl systematischer und dauerhafter Beziehungen mit hohem Or­ganisationsgrad. Die Übergänge zu Korruptionskartellen, Bestechungs­syn­dikaten und der organisierten Wirtschaftskriminalität[22] sind fließend. Typi­sche Fälle sind hier umfassende Bauaufträge.[23]

In Abhängigkeit des Grades der Institutionalisierung (gering ausgeprägt: Korruption als abweichendes Verhalten/isolierte Korruption, stark ausgep­rägt: Korruption als konfor­mes Verhalten/systemische Korruption) und der Beziehungsstabilität (ge­ring ausgeprägt: Korruption als flüchtige Interak­tion/situative Korruption, stark ausgeprägt: Kor­rup­tion als auf Dauer ge­stelltes Beziehungssystem/strukturelle Korruption) lässt sich Korruption in riskante Korruption (geringe Ausprägung beider Merkmale), intime Korrup­tion (hohe Beziehungsstabilität/geringer Institutio­nalisierungsgrad), alltägli­che Korruption (geringe Beziehungs­stabili­tät/hoher Grad der Institutionali­sierung) und expansive Korruption (starke Ausprägung beider Merkmale) unterteilen.[24]

Korruption lässt sich in Entlastungskorruption (corruption with theft) und Belastungskorruption (corruption without theft) unterteilen. Bei der sozial­schädlichen Entlastungskorruption entsteht der Korruptionsgewinn durch Entwendung von Gütern des Prinzipals oder durch Befriedigung der Nach­frage des Prinzipals[25] zu einem überhöhten Preis bzw. durch Verkauf des Angebots zu einem künstlich gesenkten Preis. Klient und Agent entlasten sich somit auf Kosten des Prinzipals. Erstere bilden somit eine harmo­ni­sche Interessensgemeinschaft. Entlastungskorruption setzt dezentral an und wird daher auch als bottom-up -Phänomen bezeichnet. Bei der Belas­tungs­korruption bereichert sich der Agent erpresserisch zu Lasten des Klienten. Der Korruptionsgewinn entsteht durch Befriedigung der Nachfrage des Prinzipals zu einem künstlich niedrigen Preis und der Nichtweitergabe dieser Differenz zum üblichen Preis oder durch den Ver­kauf einer Leistung zu einem überhöhten Preis. Der Agent eignet sich Teile der Produzenten- bzw. Konsumentenrente an, dies bedingt die vorherige Schaffung einer künstli­chen Knappheit. Die Belastungskorruption setzt außerdem eine Involvie­rung übergeordneter Hierarchieebenen voraus, da der Klient einen Denun­ziationsanreiz hat und wird auch als top-down -Phä­nomen betitelt.[26]

Die Korruption lässt sich auch in Abhängigkeit ihres Zieles klassifizieren. Bei der Erzielung eines höheren Ertrages versucht der Korrumpeur als Verkäufer (Käufer) einer Leistung einen höheren (niedrigeren) Preis durch­zusetzen oder die Produkteigenschaften bzw. Liefer-/Zahlungsbedingungen zu beeinflussen und somit seinen Ertrag zu maximieren.[27] Bei der Sicherstel­lung der Abnahme oder Zuteilung wird versucht, diese bei Knapp­heit der Leistung und ggf. fehlenden objektiven Voraussetzungen zu garan­tieren.[28] Bei der Vermeidung von Zeitkosten steht die Beschleunigung der Entscheidungsprozesse im Vordergrund um Zeitkosten zu minimieren.[29] Außerdem kann versucht werden eine illegale Handlung durch Korruption zu verdecken bzw. die Bestrafung zu verhindern.[30]

Eine Klassifizierung der Korruptionsziele in Zeitersparnis/Umgehung von Regulierungen, Beeinflussung des Rechts-/Verordnungsverfahrens, Redu­zierung öffentlicher Abgaben, Erlangung staatlicher Leistungen und Erlan­gung staatlicher Verträge ist ebenfalls denkbar.[31]

Eine Unterscheidung in Groß- und Kleinkorruption,[32] sowie in Elitenkorrup­tion (Beteiligung der politischen Elite und gesellschaftlicher Kerngruppen) und Alltagskorruption[33] (Beteiligung der mittleren und unteren Beamten­schaft) ist außerdem denkbar.

Korruption kann ferner aus verschiedenen Perspektiven gesehen werden. Kulturalisten führen das Auftreten des Korruptionsphänomens auf sozio­kulturelle Ursachen zurück, während Moralisten sich verstärkt der Korrupti­ons­bekämpfung zuwenden. Funktionalisten versuchen die Korruption ganzheitlich zu analysieren.[34]

Unter traditionaler Korruption werden Ausprägungsformen wie Patronage, Klientelismus, Nepotismus und traditionales Geschenkverhalten verstan­den, unter moderner Korruption dagegen Formen wie das Vorhandensein schwarzer Kassen, Zahlung von Schmiergeldern, Rechtsbeugung und Wahlfälschung.[35]

1.4 Das breite Spektrum des Auftretens von Korrupti­ons­fällen

Durch eine kurze Vorstellung einiger typischer Fallbeispiele aus unter­schiedlichen Bereichen wird das omnipräsente und facettenreiche Auftreten der Korruption unterstrichen.

Zu den Bereichen mit regelmäßig auftretenden Korruptionsfällen gehören in Deutschland insbesondere das Gesundheitswesen und die Bauauftrags­vergabe bei Großprojekten.

Im Gesundheitswesen sind häufig betrügerische Abrech­nungs­methoden zu Lasten der Solidargemeinschaft zu verzeichnen (teure Ab­rechnung von im Ausland gefertigtem billigem Zahnersatz, Abrechnung nicht erbrachter Leistungen bei Pflegediensten, Abrechnung von Maßan­fertigungen bei Lieferung von Standardware durch Sanitäts­häuser, Beste­chung von Ärzten durch Pharmaunternehmen für die Ver­schreibung teurer Medikamente, „Herzklappenskandal“, etc.).[36]

Auch in der Politik ist ein vielfältiges Auftreten von Korruptionsdelikten zu verzeichnen. Das Spektrum reicht von Auflagenkorruption bei der Umge­hung von Umweltauflagen[37] und bei der falschen Deklarierung und Abrech­nung im Rahmen der Abfallentsorgung bis hin zu Genehmigungs­korruption bei der Erteilung von Konzessionen und der Überprüfung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.[38] Auch ein „Tausch“ von Wirtschafts­aufträgen oder Rohstofflieferabkommen gegen das Zulassen von Men­schenrechts­verletzungen oder Umweltverschmutzungen z.B. in Angola, China, Nigeria oder Russland kann als politische Korruption inter­pretiert werden.[39]

Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Korruptionsdelikte häufig im Bereich des betrieblichen Einkaufs zu verorten.[40]

Zu den besonders spektakulären Fällen in Deutschland gehören die Vor­gänge im Rahmen des Verkaufs der Leuna-Raffinerie[41] und der Kölner Müll­skandal[42]. Diese unterstreichen die Brisanz und die Verstrickung zahl­reicher Personengruppen in Korruptionsskandale. Es vergeht kaum ein Tag, an dem der Presse nicht eine Schlagzeile zum Thema entnommen werden kann.[43]

Um zu zeigen, dass Korruptionsdelikte in allen wesentlichen Bereichen der Gesellschaft vorkommen, werden nachfolgend einige alltäglichere Bei­spiele kurz vorgestellt und klassifiziert.[44] Situativer Korruption sind zuzu­ordnen: Ein Fabrikbesitzer bietet dem Betriebskontrolleur, der Mängel an den Ma­schinen feststellt, zwei Nachthemden für dessen Ehefrau an. Ein Kfz-Me­chaniker zapft Dieseltreibstoff aus Baumaschinen ab, wird erwischt und versucht die Polizei zu bestechen. Ein Metzgereimitarbeiter bietet Müll­männern 25 €, damit sie zusätzlich angefallenen Müll mitnehmen. Ein Fi­nanzbeamter deutet einer Klientin mit Steuerschulden an, dass er ihre Akte verschwinden lassen könnte, wenn sie mit ihm intim wird. Begrenzten Kor­ruptionsbeziehungen können zugeordnet werden: Vorarbeiter bei der Müll­abfuhr entsorgt mit seiner Müllwagenbesatzung regelmäßig nicht ange­mel­deten Sperrmüll gegen Trinkgeld. Der Vorsitzende einer Jäger­prü­fungs­kommission bereitet Kandidaten gegen Bezahlung auf die Prüfung vor. Eine Bewachungsfirma zahlt einem Angestellten der Uni-Verwaltung 250 € monatlich für einen unbefristeten Bewachungsauftrag. Korruptiven Netz­werken sind zuzuordnen: Eine Straßenbaufirma lädt regelmäßig Amts­wal­ter anlässlich dienstlicher Zusammenkünfte zum Essen ein. Ein Her­steller von Polizeiausrüstungen pflegt bundesweit Beziehungen zu Be­schaffern und anderen maßgeblichen Beamten.

Korruption taucht somit sowohl in Polizei,[45] Zoll, Justiz,[46] Unternehmen,[47] öffentlichen/staatlichen Einrichtungen,[48] im Sport[49], in der Entwicklungs­politik, Subventionspolitik[50] und Industriepolitik[51] und im normalen Alltag auf. Korruption ist in Deutschland und anderen industrialisierten Ländern,[52] den EU-Beitrittsländern, Schwellenländern wie China,[53] Indien,[54] Vietnam,[55] Indonesien,[56] die Philippinen,[57] Russland und anderen ehemalige Ostblock­staaten[58] ebenso wie in Entwicklungsländern[59] anzutreffen.

In der Literatur werden im öffentlichen Sektor insbesondere der Staat als Auftragsvergeber, korrupte Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwalt­schaft)[60] und Finanzbehörden[61] untersucht, die mit Akteuren des privatwirt­schaftlichen Sektors interagieren.[62]

Zu diesen bereits erwähnten Akteuren kommen außerdem nationale und internationale Regierungsorganisationen (EU/EG, OECD, IWF[63] und Welt­bank[64] ) sowie Nichtregierungsorganisationen (Transparency Internatio­nal[65] ), die von außen auf dieses Beziehungsgeflecht einwirken.

1.5 Allgemeine ökonomische Analyse des Korrupti­onsphänomens

Nach ei­ner Vorstellung der wichtigsten ökonomischen Analyseansätze werden die theoretischen und empirischen Erkenntnisse zu Ursachen, Fol­gen und Gegen­maß­nahmen der Korruption erörtert und die allokative Ineffizienz und Schäd­lichkeit der Korruption untersucht.

Zu den ökonomischen Analyseansätzen[66] gehören die Institutionen-Ökonomi­sche Analyse, die Transaktionskostenanalyse und die Neue Politi­sche Ökonomie. Die Institutionenökonomische Analyse untersucht die Be­deutung von Insti­tutionen auf die Wirtschaft und bezieht dabei die Kernkon­zepte der Neoklassik mit ein.[67] Bei den Individuen handelt es sich somit um ratio­nal handelnde Nutzenmaximierer. Aufgrund von Normen und durch Ver­träge treten die Individuen vor einem institutionellen Rahmen (Recht auf Eigentum[68], Rechtsschutz, Vertragsfreiheit, etc.) untereinander in Kontakt. Die Gründe für ökonomische Probleme werden systematisch bei Informa­tions- und Anreizproblemen verortet. Bei Einhaltung der institutionellen Re­geln wird der Nutzen der Gesellschaft maximiert, ein einzelner Akteur kann sich jedoch durch Regelverletzung auf Kosten der Übrigen besser­stellen. Es sind somit Anreize und Sanktionen nötig, um regelkonformes Verhalten sicherzustellen. Ein bekanntes Teilgebiet dieses Analyse­ansatzes ist die Prinzipal-Agenten-Theorie. Im Korruptionskontext wird die­ses Modell um eine dritte Partei zu einer Prinzipal-Agent-Klient-Beziehung erweitert. Hier­bei ist der Prinzipal ein Auftraggeber (Behörde, privatwirt­schaftliches Un­ternehmen), der mit dem Agenten als Auftragnehmer (Behörden­angestell­ter, Manager, Einkäufer) über ein Vertragsverhältnis[69] (Dienst-/ Arbeitsver­trag) verbunden ist. Zwischen dem Agenten und dem Klienten besteht da­gegen ein für diese beiden Seiten gewinnbringendes, den Prin­zipal schädi­gendes illegales Austauschverhältnis. Der Agent be­sitzt dis­kretionären Handlungsspielraum und hat die Möglichkeit, die Ver­tragsgren­zen unbe­merkt zu überschreiten. Diese Möglichkeit könnte zwar durch ei­nen voll­ständigen Vertrag verhindert werden, dessen Umsetzung aber pro­hibitiv hohe Transaktionskosten entgegenstehen. Um die korrupten Hand­lungen zu vertuschen, werden von Klient und Agent hohe Res­sourcen aufgewen­det.[70]

Die Transaktionskostenanalyse untersucht die erwähnten Ver­tragskosten, die für die Suche nach Vertragspartnern, für die Festlegung von Vertrags­bedingungen[71] und die Vertragsdurchsetzung[72] obligatorisch sind. Bei die­sem Analyseansatz wird somit von einem unvollkommenen, intransparen­ten Markt ausgegangen. Während hohe Transaktionskosten allgemein als wohlfahrtsmindernd eingestuft werden, können hohe Transak­tionskosten im Korruptionskontext das Ausmaß und die Häufigkeit dieser Delikte verrin­gern.[73]

Die Neue Politische Ökonomie[74] analysiert die Interdependenzen von Poli­tik und Wirtschaft. Den politischen Akteuren wird analog zu den ökonomi­schen Akteuren das Streben nach einer Maximierung ihres persönlichen Nutzens unterstellt, das ökonomische Postulat wird somit auf die Politik­wissenschaft übertragen. Im Korruptionszusammenhang werden die Tauschdimension (Annahme von Geld für eine korruptive Gegenleistung), die politische Dimension (Involvierung politischer Akteure) und die Legali­tätsdimension (auf einer vertraglichen Grundlage und Freiwilligkeit beru­hender Tausch) betrachtet, sowie potentielle Gegenmaßnahmen (z.B. Ein­schränkung des diskretionären Handlungs-Spielraums durch transpa­rente Vorschriften und Kompetenzregelungen, Reduzierung staatlicher Mo­nopol­stellungen, Deregulierung betroffener Märkte) aufgezeigt.

Grundursache für Korruption ist regelmäßig ein Übermaß von Entschei­dungs­befug­nissen staatlicher Akteure bei gleichzeitig geringer Transparenz und Kon­trolle. Generell scheint institutionelle Macht über Transaktionen zwangsläufig kor­ruptes und korrumpierendes Verhalten hervorzubringen und die Qualität der institutionellen Rahmenbedingungen das Korruptions­niveau signifikant zu beeinflussen.[75]

Die Korruption wird in Entwicklungsländern durch Überregulierung, Mono­polstellung des Staates, die suboptimale Privatisierung staatlicher Unter­nehmen, niedrige und sinkende Gehälter im öffentlichen Dienst, hohe per­sönliche Risiken und den Mangel an risikostreuenden Mechanismen (So­zial­versicherung, gut entwickelter Arbeitsmarkt, etc.) begünstigt. Auch Entwicklungs­defizite, Marktunvollkommenheiten, wenig politischer Wettbe­werb,[76] be­schränkte bür­gerliche Rechte, schlecht entwickelte Gesetze und ethische Prinzipien, schwache juristische und kontrollierende Institutionen, schwa­che Abschreckung und Sanktionsmöglichkeiten sowie mangelnde Presse­freiheit können das Korruptionsausmaß erhöhen. Dies sind auch die Ansatzpunkte für ent­sprechende Gegen­maßnahmen.[77]

Hinsichtlich der korruptionsinduzierten Folgen lassen sich ökonomische von gesellschaftlichen Auswirkungen separieren. An negativen Folgen sind dem ersterem Bereich Wettbewerbsverzerrungen,[78] Ressourcenverschwen­dung,[79] suboptimale Ressourcenallokation,[80] Marktein­trittsbarrie­ren,[81] Ausdehnung der Schattenwirtschaft,[82] Erhöhung der Trans­aktionskosten[83], Preiserhöhungen,[84] Produktdifferenzierung,[85] Einschrän­kung der Markttransparenz,[86] Innovationshemmung[87] und nega­tive Wohl­fahrtswirkungen[88] zuzuordnen. Gesellschaftlich kann es zu Legiti­mitäts- und Misstrauensproblemen gegenüber den (demokratischen) Insti­tutionen sowie einer daraus resultierenden Schwächung der sozialen Rah­men­be­dingungen und der staatlichen Koordinierungsfunktion kommen.[89]

Positive Effekte einzelner korruptiver Handlungen wer­den im ökonomi­schen Bereich häufig im Zusammenhang mit Entwicklungs- und Schwel­lenländern angeführt.[90] Diese werden von der funktionalis­ti­schen Schule der Korruptionsforschung als speed money bezeichnet. Bei Vorliegen struktureller Schwierigkeiten, politischer Unsicherheit, umfassen­der Regu­lierungen und ineffizienten Bürokratien kann die zusätzlich verzer­rende Wirkung der Korruption unter Umständen die Ergebnisse in diesen Märkten verbessern.[91] Regelmäßig werden bei diesen Ansätzen die Verzer­rungen als exogen gegeben angenommen, so wird durch den hier positiven Ein­fluss der Korruption eine second-best- Lösung erzielt, die first-best -Lösung wäre bei Abwesenheit/Abschaffung dieser exogenen Ver­zerrungen er­reicht.[92] Diesen Ansätzen ist gemeinsam, dass sie davon ausge­hen, dass das effizienteste Unternehmen aufgrund der höchsten verkraftbaren Kor­ruptionszahlung den Zuschlag bekommt. Ineffizientere Unternehmen wer­den in einem Bieterprozess überboten, das Ergebnis ist allokativ effizient, Korruption hat dann eine allokativ neutrale Wirkung. Dass in diesem Fall die Produzentenrente dem korrumpierten Agenten und nicht dem Prinzipal zu­fällt, lässt sich als (Um-) Verteilungseffekt interpretieren.[93] Ferner kann Korrup­tion als eine Art Versicherung gegen schlechte Regierungspolitik und als Möglichkeit zur Reduzierung politischer Risiken betrachtet wer­den.[94]

Gegen die allokative Neutralität spricht, dass Unternehmen unterschiedli­che moralische Kosten haben und somit nicht notwendigerweise die effi­zienteste Firma das höchste Bestechungsgeld bietet. Außerdem wird ar­gumentiert, dass durch Transaktionskosten Ressourcen verschwendet werden, dass aus Gründen der Minimierung der Entdeckungswahrschein­lichkeit neue effizientere im Vergleich zu korrupten Geschäftspartnern Probleme beim Markteintritt haben und dass Korruption aus Verschleie­rungs­gründen die Entscheidung zu Gunsten überoptimal komplexer Pro­dukte verzerrt.[95] Gegen die Effizienz der Allokation sprechen ins­besondere die Tatsachen, dass der Korrumpierende kein Verfügungsrecht erhält und somit die Einhaltung der Abmachung nicht vor Gericht durchset­zen kann und dass aus korruptiven Handlungen immense Transaktions­kosten resul­tieren können. Ferner wird angeführt, dass aufgrund von Unehrlichkeit und opportunistischen Verhaltens die Korruptionszahlungen nicht als Zusatz­kosten in einem dem Coase-Theorem folgenden Verhand­lungsprozess angesehen werden können. Desweiteren können inter­personelle Probleme zwischen den Beteiligten zu mangelnder Allokations­effizienz führen.[96]

Die Wirtschaftstheorie postulierte bzgl. der Schädlichkeit der Korrup­tion ebenfalls lange Zeit zwei konträre Meinungen. Inzwischen hat sich je­doch die These, dass Korruption im Regelfall schädlich ist, weitestgehend durchgesetzt.[97]

Korruption ist als positiv einzustufen, wenn durch sie die gesellschaftliche Situation verbessert werden kann. Dies kann z.B. bei der Umgehung ineffi­zienter bürokratischer Hindernisse in Form von Mengen- oder Preisregulie­rungen und sonstiger staatlicher Überregulierungen oder der Vermeidung von lebensbedrohlichen Lebensmittelversorgungsengpässen und Men­schen­rechtsverletzungen der Fall sein (Überlebenskorruption).[98] Als weite­rer positiver Effekt der Korruption wird angeführt, dass durch sie die Büro­kraten einen Leistungsanreiz erhalten ihren Klienten zu helfen un­sinnige Regulierungen zu umgehen und schnellen Markteintritt zu erhal­ten.[99] Dem ist entgegenzusetzen, dass erst durch die Möglichkeit Korrup­tionszahlun­gen entgegenzunehmen, bürokratische Hürden und Hemmnisse entstehen können, demzufolge mindert die Korruption ein Problem, das ohne ihr Auf­treten gar nicht bestände.[100]

Sind die Kosten für die Korruptionsverhinderung größer als der bei ihrem Fort­bestehen resultierende Schaden, ist ein Tolerieren eines bestimm­ten Korruptionsniveaus ökonomisch sinnvoll.[101] Durch eine trade-off-Ana­lyse zwischen Schadens- und Vermeidungskosten können diese Ef­fekte be­trachtet werden.[102] Ein korruptionsfreier Zu­stand ist vermutlich ein theoreti­scher Wunschzustand, der in der Praxis nicht zu erreichen ist.[103]

Um die vorgestellten Korruptionsfolgen zu verhindern werden in der Lite­ratur zahlreiche Gegenmaßnahmen vorgeschlagen. Es handelt sich dabei sowohl um präventive Maßnahmen als auch um Maßnahmen, die sich auf den Umgang mit erfolgten Korruptionsfällen beziehen. Es kann differenziert werden 1. in intra-organisatorische Maßnahmen wie die Schaffung von Wettbewerb unter den Funktionsträgern sowie deren Kontrolleuren,[104] Einen­gung des diskretionären Spielraums,[105] Nutzung korruptionssenken­der Entlohnungs- und Sanktionssysteme für Funktionsträger und Kontrol­leure,[106] klarer Zuweisung der Verfügungsrechte,[107] die Aufklärung der Funk­tionsträger,[108] Einführung eines Integritätspakts,[109] eines Wertemanage­mentsystems,[110] ethischer Leitsätze,[111] Job-Rotation,[112] die Einführung von Einstellungstest, Ausbildungs- und Aufstiegsregeln[113] und die Schaffung transparenter Entscheidungsabläufe mit Buchführungspflicht in Verbindung mit der Definition und Veröffentlichung relevanter Prozess­vorgaben,[114] 2. in ordnungspolitische Maßnahmen auf institutioneller Ebene wie Errichtung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz und eines Aus­schlussregisters für korrumpierende Unternehmen[115] und die Schaffung von Rahmenbedingungen für unternehmensexterne Kontrollen,[116] 3. in ord­nungspolitische Maßnahmen auf marktlicher Ebene wie Deregulierung und direkte Transfers,[117] Regulierung und Verbote[118] sowie Privatisierung und staatliche Produktion,[119] 4. In kriminologische Maßnahmen wie Immunität und Kronzeugenregelungen,[120] die Möglichkeit der strafmildernden Selbstan­zeige,[121] Strafmaßerhöhungen,[122] und 5. in sonstige Maßnah­men[123] wie Kontrollverstärkungen[124] bzw. die Erhöhung der Entdeckungs­wahrscheinlichkeit,[125] die Förderung des Wirtschafts-Wachstums[126] und die Tätigkeit von Regierungs- und Nichtregierungs-Organisationen auf staat­licher, europäischer und internationaler Ebene.[127]

Durch die empirische Untersuchung von Datensätzen der Firma Business International[128] konnte als zentrales Ergebnis bestätigt werden, dass ein vermindertes Wirtschaftswachstum zu den Korruptionsinduzierten Auswir­kungen gehört.[129] Neben dem negativen Einfluss von Korruption auf Investiti­onsquote und BIP-Wachstum lassen sich als weitere Korruptions­wirkungen sinkende Steuereinnahmen,[130] sinkende ausländische Direktinves­titionen (Foreign Direct Investment, FDI),[131] ein Inflationsan­stieg,[132] ein wachsender Anteil öffentlicher Investitionen am Bruttoinlandspro­dukt,[133] geringere Staatsein­nahmen und schlechtere Infrastruktur,[134] sinkende Bildungsausgaben,[135] ein hoher Anteil von Militär­ausgaben am Staatshaushalt,[136] wachsende Ein­kommensunterschiede,[137] steigende Umweltverschmutzung,[138] eine Steige­rung des Verhältnisses von rent-seeking Aktivitäten zu produktiven Tätig­keiten[139] und ein Wachstum bürokratischer Hemmnisse[140] nach­weisen. Korruption ist empi­risch gese­hen somit ein wirtschaftlicher Brems­klotz („sand the wheels“) und kein Schmiermittel („grease the wheels“).

Bei der empirischen Erforschung der Korruptionsursachen wurde nachge­wiesen, dass Determinanten wie eine ausgeprägte Öffnung der Volkswirt­schaft,[141] eine lange historische Demokratieerfahrung,[142] zentralistische Strukturen,[143] ein höheres Bruttoinlandsprodukt,[144] politische Stabilität,[145] leistungsfähige Justizbehörden[146] und Pressefreiheit sowie eine ausge­prägte Mediennut­zung[147] mit einem geringeren Korruptionsniveau einherge­hen. Ebenfalls ist festzustellen, dass ehemalige britische Kolo­nien[148] und protes­tantische Länder[149] weniger korrupt als andere sind. Nachgewie­sen wurde ferner, dass bestimmte Regionen und Kulturen nicht per se korrupter sind als andere.[150] Diese Forschungsrichtung schreibt Män­nern eine höhere Korruptionsneigung als Frauen[151] zu, Jünge­ren eine höhere als Älteren[152] und Bewohnern großer Städte eine höhere als Bewoh­nern kleinerer Städte[153]. Bzgl. der Entlohnungshöhe[154] und des „fiskalischen Föderalismus“[155] (fiscal decentralization) als Ursache unter­schiedlicher Korruptionsniveaus gibt es unterschiedliche Ergebnisse.

[...]


[1] Eine Abgrenzung der einzelnen (Teil-)Disziplinen ist schwierig und nicht immer trennscharf. Dies wird auch an den unterschiedlichen Abgrenzungen in der einschlägigen Literatur deut­lich. Die in dieser Arbeit getroffenen Abgrenzungen stellen somit immer nur eine mögliche und nicht die einzig denkbare oder richtige Vorgehensweise dar.

[2] Diese Definition wird u.a. von Transparency International benutzt und liegt auch dieser Arbeit zugrunde. Vgl. Wiehen (2001), S. 15. Manche Definitionen beziehen sich dagegen explizit auf den Missbrauch öffentlicher Macht.

Eine weitere Definition: „Korruption ist eine soziale Beziehung zwischen individuellen Akteu­ren in den Rollen von Amtswalter und Klient, die unter Missachtung der auf das Rollen­han­deln gerichteten universalistischen Erwartungen um die partikularistische Komponente eines persönlichen Austauschverhältnisses erweitert wird.“ Vgl. Höffling (2002), S. 25, Weltbank (1997).

[3] Vgl. Gneuß (2002), S. 9.

[4] Die Soziologie erhebt den Anspruch mit soziologischen Methoden und Theorien das so­ziale Zusammenleben in Gemeinschaften und Gesellschaften zu erforschen und zu be­schreiben. Dazu fragt sie nach dem Sinn und den Strukturen des sozialen Handelns und den damit verbundenen Werten und Normen. Sie untersucht die Gesellschaft als Ganzes sowie gesellschaftliche Teilgebiete wie soziale Systeme, Institutionen, Gruppen und Orga­nisationen.

[5] Vgl. Höffling (2002).

[6] Vgl. Ahlf (2003), S. 143f, Gneuß (2002), S.67, Höffling (2002), S. 15.

[7] Vgl. Baumann/Weber/Mitsch (2003), Bock (2000), Eisenberg (2000), Albrecht (1999), Bottke (1998), Kaiser (1997), Berckhauer (1981).

[8] Vgl. Heberer (2001), S. 5. Aus kriminalistischer bzw. kriminologischer Perspektive ist bemer­kenswert, dass der Begriff ‚Korruption‘ im Deutschen Strafrecht nicht verwendet wird. Die Delikte der §§ 331-335 werden nichtsdestotrotz im allgemeinen Sprachgebrauch ‚Kor­ruptionsdelikte‘ genannt. Stattdessen werden in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeiten ‚Vorteilsannahme‘ und ‚Bestechlichkeit‘ bzw. ‚Vorteilsgewährung‘ und ‚Bestechung‘ verwendet. Eine Einstufung der Korruptionsdelikte erfolgt durch das Gesetz anhand der Merkmale Un­rechtsgehalt der Tat und der Aktivität/Passivität bzw. Geber-/Nehmerrolle der Tatbeteiligten. Die Straftatbestände der Bestechung (§ 334), Bestechlichkeit (§ 332), Vorteilsgewährung (§ 333), Vorteilsannahme (§ 331), Unterschlagung (§ 246), Begünstigung (§ 257), Untreue (§ 266), Betrug (§ 263ff), Submissionsbetrug (§ 263), Geldwäsche und Verschleierung un­rechtmäßiger Vermögenswerte (§ 261), Wählerbestechung (§ 108b) und Abgeordneten­bestechung (§ 108e) werden im StGB geregelt. Vgl. Höffling (2002), S. 17f, Schreier (2002), S. 10, Hardt (2001), S. 12, Cremer (2000), S. 21ff, Borner/Schwyzer (1999), S. 22, Krug (1997), S. 10, Vogt (1997), S. 17.

[9] Vgl. Pies (2003), Pies (2001), Homann/Pies (2000), Pies (2000), Homann (1997b).

[10] Vgl. Maak/Ulrich (1999), S. 105.

[11] Vgl. Ricks (1995), S. 193ff.

[12] Dem Transaktionskostenansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass die Benutzung der Koordinations­instrumente Markt und Hierarchie Transaktionskosten verursacht. Diese entstehen bei der Bestimmung, Übertragung und Durchsetzung von Verfügungsrechten und können ein Maß für die Effizienz einer Organisation sein. Vgl. Steinrücken (2003), S. 125ff, Graf Lambsdorff (1999), S. 59.

[13] Vgl. Kretschmer (2002), S. 12, Obinger (2000), S. 97 Dietz (1998), S. 20, Nitzan (1994), Hillman/Katz (1987).

[14] Vgl. Rasmusen/Ramseyer (1994), Tullock (1990), Tullock (1980).

[15] Vgl. Harstad/Svensson (2006), Gawande/Krishna (2005), Perotti/Volpin (2004), Damania/Fredriksson/Mani (2003), Schmidt (2003), S. 94, Steinrücken (2003), S. 160ff, Graf Lambsdorff (2002), Bardhan/Mookherjee (2000).

[16] Vgl. Cremer (2000), S. 26, Dietz (1998), S. 38, Hutchcroft (1991).

[17] Vgl. Schmidt (2003), S. 89, Schmidt-Hieber (2003), S. 86ff, Röber (2001), S. 6.

[18] Vgl. Bannenberg (2003), S. 46, Gneuß (2002), S. 10ff, Dietz (1998), S. 39.

[19] Vergleichbar ist eine Unterteilung in individuelle, institutionelle und systemische Korrup­tion. Vgl. Heberer (2001), S. 5. Ebenfalls vergleichbar ist eine Unterteilung in spot-market - und relationale Korruption. Vgl. Schramm/Taube (2001), S. 4f.

[20] Vgl. Bannenberg (2003), S. 45, Höffling (2002), S. 32ff, Lambert-Mogiliansky (2002).

[21] Vgl. Bannenberg (2003), S. 45, Höffling (2002), S. 32ff.

[22] Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass mindestens ein Funktionsträger des öffent­lichen Sektors involviert sein muss, teilweise wird auch die umfassendere Sicht vertreten, dass auch in rein privatwirtschaftlichen Beziehungen Korruption auftreten kann. Vgl. Buscaglia/van Dijk (2005), Kretschmer (2002), S. 9, Borner/Schwyzer (1999), S. 22ff, Müller/Wabnitz/Janovsky (1997),

[23] Vgl. Bannenberg (2003), S. 47f, Höffling (2002), S. 46ff.

[24] Vgl. Höffling (2002), S. 78ff.

[25] In der Prinzipal-Agent-Theorie (Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik) beauftragt der Prinzipal den Agenten mit der Erfüllung einer Aufgabe. Dies entspricht der Arbeitsteilung und Spezialisierung in der modernen Welt. Auf­grund asymmetrischer Informationen ist der Prinzipal den Auswirkungen opportunistischen Verhaltens des zur Aufgabenerfüllung mit Handlungsspielräumen ausgestatteten Agen­ten ausgesetzt. Vgl. Dhami/al-Nowaihi (2005), Picot (1990), S. 150, Wenger/Terberger (1988). Risiken aus vorvertraglichen Informationsasymmetrien können zu adverse selection (Beauftragung eines ungeeigneten Agenten) führen, Informationsasymmetrien nach Ver­trags­schluss können zu moral hazard führen. Vgl. Wolff (1995), S. 64f, Bes­ley/McLaren (1993), Arrow (1985), S. 39. Moral hazard setzt sich in Abhängigkeit von der Einflussart der Informationsasymmetrie aus hidden action (der Prinzipal kann die Handlungen des Agenten aufgrund vertragsendogener Einflüsse nicht beobachten) und hidden information (Möglichkeit der Informationsmanipulation durch den Agenten auf­grund exogener Einflüsse, diese influence activities stellen eine verbreitete Möglichkeit innerbetrieblichen rent-seekings dar) zusammen. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 271ff. Als Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken aus adverse selection und moral hazard werden signalling- und screening- Mecha­nismen respektive monitoring- Mechanismen und die Implementierung eines Anreizsystems zur Vereinheitlichung der Interessen und Betroffenheiten von Prinzipal und Agent empfohlen. Ist eine Institution vollständig durch Anreizeffiziente Vertrags­mechanismen organisiert, so ist sie effizient (die Agency-Kosten sind minimiert). Im Gegen­satz zum hold-up (einseitige Abhängigkeiten, die auch bei Informationssymmetrie möglich sind) resultieren Agency-Probleme aus Informationsasymmetrien. Vgl. Jensen/Meckling (1976), S. 308.

[26] Vgl. Pies (2003), S. 3ff, Pies (2002), S. 13ff, Shleifer/Vishny (1993).

[27] Vgl. Vogt (1997), S. 54, Neugebauer (1978), S. 11f.

[28] Vgl. Neugebauer (1978), S. 11f.

[29] Vgl. Neugebauer (1978), S. 11f. Die Frage, ob Prozesse von den Bürokraten bewusst verzögert werden, wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Vgl. Andvig (1991), S. 87, Lui (1985), S. 778, Myrdal (1968a), S. 954f, Shantanam (1964), S. 9f.

[30] Vgl. Kugler/Verdier/Zenou (2004), Neugebauer (1978), S. 12.

[31] Vgl. Gray/Kaufmann (1998), S. 7f. Dies ähnelt der Unterscheidung in reine Korruptions­geschäfte und Korruptionsgeschäfte als Zusatzgeschäfte. Vgl. Engerer (1998), S. 2, Schmidt/Garschagen (1988), S. 567.

[32] Vgl. Rose-Ackerman (1999).

[33] Vgl. Börner/Hainz (2004), van Rijckeghem/Weder (2001), Groenendijk (1997), Heberer (2001), S.5. Diese Unterteilung entspricht der Differenzierung in politische Korruption (grand corruption) und administrative Korruption (petty corruption). Vgl. Graf Lambsdorff (2004), S. 200f, Cadot (1987). Jain differenziert zwischen grand corruption, bureaucratic corruption und legislative corruption. Vgl. Jain (2001), S. 73ff. Aidt unterscheidet zwischen effizienter Korruption, Korrup­tion mit einem wohlwollenden (benevolent) Prinzipal, Korruption mit einem eigennützigen (non-benevolent) Prinzipal und selbstverstärkender (self-reinforcing) Korruption. Vgl. Aidt (2003).

[34] Vgl. Pritzl (1997), S. 7, Huntington (1968), S. 368.

[35] Vgl. Heberer (2001), S. 7.

[36] Vgl. Eigen (2003), S. 162.

[37] Vgl. Mookherjee/Png (1995).

[38] Vgl. Straub (2005), Svensson (2005), Vogt (1997), S. 37f.

[39] Vgl. Vogt (1997), S. 32f.

[40] Vgl. Hey (2001), S. 210f.

[41] Um den Kauf der Raffinerie in Leuna, Sachsen-Anhalt bewarben sich 1991 internationale Konzerne bei der für den Verkauf zuständigen Treuhandanstalt. Der französische Konzern Elf-Aquitaine bekam schließlich den Zuschlag, der deutsche Vermittler Holzer bekam 50 Millionen DM Provision für die Anbahnung des Geschäftes. Es wird vermutet, dass bei die­sem Verkauf Schmiergelder in Millionenhöhe geflossen sind. Bei dem anschließenden Ver­kauf der Minol-Tankstellen wurden die zu Beginn vorhandenen Vorbehalte seitens der Poli­tik gegen den gleichen Käufer rasch aufgegeben. Schweizer Ermittler berichten von hohen Bargeldflüssen über ein Geflecht internationaler Bankkonten. Französischen und schweize­rischen Verdachtsmomenten wurde seitens der deutschen Staatsanwaltschaft nicht nach­gegangen, mehrere Untersuchungsausschüsse führten zu keinen diesbezüglichen Erkenntnissen. Vor dem Ab­treten des ehemaligen Bundeskanzlers Kohl verschwanden auf ungeklärte Weise Akten im Bundeskanzleramt. Bis heute konnte nicht bewiesen werden, dass deutsche Politiker in korrupte Handlungen in diesem Fall verstrickt waren. Vgl. Wieczorek (2002).

[42] Beim Kölner Müllskandal wurden Verantwortliche in den kommunalen Vergabestellen für die Manipulation von Ausschreibungen für Großaufträge bestochen. Zur Vertuschung von Schmiergeldzahlungen wurden Gelder über die Konten der eigens gegründeten schweize­rischen Firma Umwelttechnik AG geleitet. Zahlreiche Politiker aller Parteien, die zudem von Parteispenden profitierten, standen auf den Gehaltslisten der involvierten Großunternehmen bzw. waren zum Schein als Berater entlohnt worden. Vgl. Leyendecker (2003), S. 208ff.

[43] Zu den aktuell diskutierten Korruptionsfällen, insbesondere bei den beiden deutschen DAX-Konzernen Siemens und Volkswagen und im Freistaat Sachsen, ist zum Zeit­punkt der Fertigstellung dieser Arbeit keine wissenschaftliche Literatur verfügbar gewesen

[44] Für eine ausführlichere Darstellung dieser Beispiele vgl. Höffling (2002). Vgl. auch Ban­nenberg/Schaupensteiner (2004).

[45] Vgl. Liew (1992).

[46] Zum Auftreten in Polizei, Justiz und Zoll vgl. Mischkowitz/Bruhn/Desch/Hübner/Beese (2000).

[47] Vgl. Cuadrado (2005).

[48] Vgl. Hunt/Laszlo (2005), Mookherjee/Png (1995), Hindriks/Keen/Muthoo (1999).

[49] Zum Korruptionsskandal im College-Basketball in den USA 1951, dem Bestechungs­skandal in der Fußballbundesliga 1971 und dem Skandal um die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2002 an Salt Lake City vgl. Maennig (2004).

[50] Vgl. Saha (2001), Blomqvist/Mohammad (1986).

[51] Vgl. Ades/Di Tella (1997a).

[52] Vgl. allgemein Huther/Shah (2000), speziell zu Japan Pascha (1999).

[53] Vgl. Heberer (2001), Li (2001), Schramm/Taube (2001), Che (2000), Lui (1986).

[54] Vgl. Wade (1985).

[55] Vgl. Heberer (2001).

[56] Vgl. Schinke (2005).

[57] Vgl. Hutchcroft (1991).

[58] Vgl. Brock (2005), Dearden (2000).

[59] Vgl. Dearden (2000), Fisman/Svensson (2000), Huther/Shah (2000), Cadot (1987), Blomqvist/Mohammad (1986).

[60] Vgl. Voigt/Blume (2007), Polinsky/Shavell (2001).

[61] Vgl. Goerke (2006), Sanyal/Gang/Goswami (2000), Bowles (1999), Chand/Moene (1999), Besley/McLaren (1993), Chander/Wilde (1992).

[62] Vgl. Hartmann (2002), Arnolds (2001), Heißner (2001), Hofmann (1997), Euler (1992), Jillich (1989), Comer (1987).

[63] Vgl. Tanzi (1998), S. 561ff.

[64] Die Weltbank schätzt den Umfang der Bestechungszahlungen weltweit auf 1 Billion Dollar pro Jahr. Vgl. Dreher/Herzfeld (2005), Dreher/Siemers (2005), Kaufmann (2005).

[65] Vgl. Reinhardt-Salcinovic (2006), Martiny (2004), Eigen (2003), Elshorst (1999), Tanzi (1998), S. 561ff. Für eine Weltkarte mit einer geografischen Darstellung der Ausprägung des Korruptionswahrneh­mungsindex 2006 (Corruption Perceptions Index, CPI) vgl. Anhang 1.

[66] Die komparative Institutionenökonomie und die Transaktionskostenanalyse gehen auf R. Coase (wie auch Gary. S. Becker Nobelpreisträger) zurück, der die Firmen- und Organisationstheorie, die Theorie umweltrelevanter Externalitäten und die ökonomische Analyse des Rechts entscheidend mitgeprägt hat. Auf seine Erkenntnisse wird in dieser Arbeit bei der Darstellung des Agency-Ansatzes, der Vertragstheorie und des Property Rights-Ansatzes Bezug genommen.

[67] Im Kontext mit dem Korruptionsphänomen können die Annahmen der Neoklassik (be­kannte Vertragsbedingungen, vollständige Information, anonyme Organisation des Tau­sches) und die Abstraktion von den institutionellen Voraussetzungen für den korrupten Tausch problematisch sein. Der Nutzen der Akteure wird nicht nur durch die Höhe des Kor­ruptionsgewinns sondern auch durch die Wirkung der sozialen Beziehungen bestimmt. Vgl. Steinrücken (2003), S. 125ff. Während die ressourcenorientierte Allokationstheorie die Optimierung der Faktorallokation zwecks Maximierung des über alle Betroffenen aggregier­ten Produktionsergebnisses zum Ziel hat, geht es der Anreizorientierten Institutionen­ökonomik um die Möglichkeiten, das Aufeinandertreffen konfligierender und gemeinsamer Interessen der untersuchten Akteure zu analysieren und zu steuern. Anstelle des Maximie­rungs­paradigmas steht hier somit das Konsensparadigma als normatives Ideal, statt der Maximierung des aggregierten Nutzens wird eine Besserstellung jedes Betroffenen ange­strebt, die Realisierung einer pareto-superioren Alternative. Die Wohlfahrtsökonomik wiede­rum kann als normative Ausprägung der Allokationstheorie interpretiert werden. Insgesamt scheint die Institutionenökonomik für die Bearbeitung sozialer Problemstellungen besser geeignet zu sein als die Allokationstheorie. Vgl. Homann (1998), S. 35ff, Bren­nan/Buchanan (1993), S. 179ff, Pies (1993), S. 180f.

[68] Die Garantie und Handelbarkeit privaten Eigentums sowie die Vertragsfreiheit stellen die Grundlagen der kapitalistischen Wirtschaftstheorie dar. Effizient verteilte Verfügungsrechte (Property Rights) führen zu Motivations- und Koordinationseffekten, die einen wirtschaft­lichen Ressourceneinsatz garantieren und externe Effekte vermeiden. Vgl. Kreps (1990), S. 202ff, Pejovich (1990), S. 27ff.

[69] Die Abgrenzung zwischen Property Rights-, Agency -und Transaktionskostenansatz ist häufig uneinheitlich. Diese drei neoinstitutionenökonomischen Ansätze weisen als gemein­samen Nenner den Vertragsgedanken auf und lassen sich somit zur ökonomischen Ver­tragstheorie subsummieren.

[70] Vgl. Steinrücken (2003), S. 60f, Pies (2002), S. 31f, Wieczorek (2002), S. 174, Hey (2001), S. 223, Dietz (1998), S. 22ff, Groenendijk (1997), Homann (1997a), S. 32, Laf­font/Martimort (1997).

[71] Nach Vollendung der korruptiven Handlung besteht das Risiko der externen Erkennung bzw. der internen Denunziation der illegalen Handlung. Dieses Risiko erwächst insbeson­dere aus einer Kronzeugenregelung. Die Durchsetzung einer Schweigevereinbarung (omertà) nach Tatausführung sorgt ebenfalls für Transaktionskosten. Vgl. Graf Lambsdorff/Nell (2005).

[72] Eine gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs aus korruptiven Verträgen ist durch §138 BGB ausgeschlossen, der Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen für nichtig erklärt. Somit ist es schwierig, die Möglichkeit opportunistischen Verhaltens, die insbeson­dere bei zeitlicher Divergenz des Austausches der Leistungen erwächst, auszuschließen. Als Lösungsansätze sind Vorauszahlungen bzw. Reputationsansätze zu nennen.

[73] Vgl. Graf Lambsdorff (1999), S. 56ff.

[74] Die Neue Politische Ökonomie lässt sich in eine normative und eine positive Richtung unterteilen. Erstere untersucht wie das Gemeinwohl von den persönlichen Nutzen­maximie­rungen betroffen wird, letztere analysiert das Verhalten der einzelnen Akteure und Institutio­nen, Gründe für wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie das Auftreten von Korrup­tion und insbesondere Bestechung als häufigste Ausprägungsform der Korruption.

[75] Vgl. Schramm/Taube (2001), S. 2: „Power tends to corrupt and absolute power corrupts absolutely.” Lord Acton (1834-1902). Vgl. Dreher/Kotsogiannis/McCorriston (2005), Barelli/Pessoa (2002), Schramm/Taube (2001), S. 3.

[76] Vgl. Abschnitt 2.2.1.3.

[77] Vgl. Heberer (2001), S. 6, Gray/Kaufmann (1998), S. 9. Zur Korruptionskontrolle durch den Abbau von Informationssperren vgl. Cremer (2004). Zur Auswirkung von Handelsreformen auf Entwicklungsländer vgl. Marjit/Biswas (2004). In Entwicklungsländern sind zunächst die Schaffung von Eigentumsrechten und verlässlichen Institutionen sowie demokratischer Wahlen (um kleptokratische Diktaturen zu vermeiden) von fundamentaler Bedeutung. Erst in einem nächsten Schritt können marktliche Instru­mente das Korruptionsausmaß reduzieren. Ohne diese beiden Schritte erscheint die Ge­währung umfangreicher Entwicklungshilfe kontraproduktiv, da sie regelmäßig die amtie­renden, korrupten Eliten begünstigt und an der Macht hält, sowie Anreize für die Finanzierung des Staatshaushalts durch Steuern der privaten Wirtschaft sowie die Teilnahme am inter­nationalen Handel verringert, die für eine wirtschaftliche Entwicklung von existentieller Be­deutung sind.

[78] Zu den Wettbewerbsverzerrungen vgl. Abschnitt 2.

[79] Die direkt in Korruption investierten Ressourcen, die daraus resultierenden Transaktions­kosten sowie die erhöhten Aufwendungen für die Korruptionsverhinderung und –Verfolgung stehen den Produktionsfaktoren mit den höchsten Grenzerträgen nicht zur Verfügung. Vgl. Schmidt (2003), S. 93, Steinrücken (2003), S. 181f, Hey (2001), S. 214.

[80] Korruptionsbedingt erfolgt die Allokation der Ressourcen nicht ausschließlich nach Effizienz­gesichtspunkten. Vgl. Schmidt (2003), S. 93, Obinger (2000), S. 99f, Vogt (1997), S. 44f.

[81] Durch langfristige Wettbewerbsvorteile, die Kartellbildung und das Beziehungsgeflecht von Korruptionsnetzwerken können neue Unternehmen am Markteintritt gehindert werden. Vgl. Vogt (1997), S. 43f, Rügemer (1996), S. 89f.

[82] In der Schattenwirtschaft werden staatliche Regulierungen und Steuerpflicht umgangen. Korruption und Schattenwirtschaft können Substitute sein. Vgl. Schneider (2006), Dre­her/Kotsogiannis/McCorriston (2005), Thum (2005), Marjit/Biswas (2004), Schneider (2004), Thum (2004), Friedman/Johnson/Kaufmann/Zoido-Lobaton (2000), Rose-Ackerman (1997), Loayza (1996), Adam/Ginsburgh (1985).

[83] Vgl. Abschnitt 1.5 zur Transaktionskostenanalyse, Vogt (1997), S. 95f.

[84] Die Korruptionsausgaben stellen für die korrumpierenden Unternehmen Ausgaben dar, diese werden in die Preise einkalkuliert und senken abhängig von den Wettbewerbs­gegebenheiten die Produzenten- oder Konsumentenrente. Vgl. Vogt (1997), S. 107f, Rügemer (1996), S. 81.

[85] Insbesondere wenn korruptionsinduzierte Preiserhöhungen am Markt nicht durchsetzbar sind, kann es zu Produktdifferenzierungen kommen, die eine Verbesserung der Kosten-/Erlösstruktur zum Ziel haben. Vgl. Hey (2001), S. 213.

[86] Durch Verschleierungshandlungen der Korruptionsbeteiligten wird die Transparenz des Marktes verringert, um die Entdeckungsgefahr zu senken und die Abschöpfung der Korrup­tions­gewinne zu gewährleisten. Diese Handlungen können sowohl von den Korrumpeuren als auch den Korrumpierten ausgehen. Vgl. Vogt (1997), S. 91ff, Rügemer (1996), S. 228f.

[87] Da Korruption wie eine Subventionierung der korrumpierenden Unternehmen wirkt, kommt es zu sinkenden Investitionen und Innovationsbemühungen der Konkurrenz. Vgl. Ahlf (2003), S. 150, Dietz (1998), S. 49, Rügemer (1996), S. 91. Für den Korrumpeur erhöhen sich die Kosten durch die korruptiven Zahlungen. Können diese nicht an die Abnehmer wei­ter­gegeben werden, sinkt der Gewinn und damit einhergehend auch die Investitions­neigung. Können die Preise erhöht werden kann dies zu einer geringeren Nachfrage und ebenfalls sinkender Investitionsneigung führen. Vgl. Bardhan (1997), S. 1327, Graf Lambsdorff (1995), S. 321. Der Effekt auf die Innovationsneigung ist stärker ausgeprägt als der auf die Investitionsneigung, da sie aufgrund der hohen Anzahl notwendiger Lizenzen und Genehmi­gungen sowie der erst beginnenden Kapitalakkumulation am Beginn des Produkt­lebens­zyklusses stärker von korruptiven rent-seeking Aktivitäten betroffen sind. Vgl. Bardhan (1997), S. 1328, Murphy/Shleifer/Vishny (1991), S. 412f.

[88] Vgl. Guriev (2004), Steinrücken (2003), S. 187, Gneuß (2002), S. 68, Kretschmer (2002), S. 13, Hey (2001), S. 214.

[89] Vgl. Steinrücken (2003), S. 149ff, Gneuß (2002), S. 68, Schwitzgebel (2003), S. 74, Borchert (2000), S. 10.

[90] Dies gilt nicht für systematische und tief verwurzelte Korruption, diese sind mutmaßlich nicht ökonomisch effizient. Vgl. Klitgaard (1988), S. 42ff.

[91] Bardhan zeigt beispielhaft für die Lebensmittelrationierung, dass in einer korruptiven Umge­bung bessere Ergebnisse als in einer korruptionsfreien Umgebung erzielt werden können. Vgl. Bardhan (1997), S. 1335ff. Mookherje/Png zeigen Analoges für den Bereich der Umwelt­verschmut­zungsaufsicht. Vgl. Mookherje/Png (1995), S. 145ff. Bei Subventionierung be­stimmter Güter können u. a. durch Korruption Parallelmärkte entstehen. Dies kann zu einer Annäherung der regulierten Preise an den Gleichgewichtspreis führen und die Allokation verbessern. Vgl. Theobald (1990), S. 120f. Es ist allerdings möglich, dass durch andere Instrumente noch bessere Ergebnisse erreicht werden können.

[92] Kritik lässt sich an der Exogenität dieser Verzerrungen und den Annahmen bzgl. des Verhal­tens der Korrumpeure üben. Vgl. Bardhan (1997), S. 1323, Theobald (1990), S. 125f, Rose-Ackerman (1978), S. 90f.

[93] Vgl. Bardhan (1997), S. 1322, Beck/Maher (1986), Leff (1964), S. 389ff.

[94] In Brasilien konnte durch Korruption eine falsche Regierungspolitik vor dem Hintergrund steigender Inflation korrigiert werden. Vgl. Leff (1964), S. 398. Korruption kann als eine Form gewaltlosen Protests interpretiert werden. Vgl. Huntington (1968), S.381. Negative Erfahrungen mit Korruption können die Herrschaft von Eliten unterminieren und zu funktionalen Spillover -Effekten führen. Vgl. Herberer (2001), S. 26. Für eine Gegenüberstellung von Korruption und Versicherungen vgl. Liew (1992).

[95] Vgl. Murphy/Shleifer/Vishny (1991), S. 413, Shleifer/Vishny (1993), S. 613f, Rose-Ackerman (1975).

[96] Vgl. Bardhan (1997), S. 1324, Lien (1990).

[97] Für die Unschädlichkeit vgl. Heidenheimer/Johnston/LeVine (1989), S. 375ff, Lui (1985), Rashid (1981), Schmidt/Garschagen (1988), S. 568, Huntington (1968), Leff (1964). Für die Schädlichkeit vgl. Bardhan (1997), Kaufmann (1997).

[98] Vgl. Dietz (1998), S. 40ff, Rügemer (1996), S. 217, Luo (2004), S. 124 unterscheidet in white, grey und black corruption, wobei erstere der moralisch akzeptierten Überlebenskorruption entspricht und letztere im gesellschaftlichen Konsens als moralisch verwerflich gilt, die graue Korruption ist nicht eindeutig zuzuordnen.

[99] Vgl. Guriev (2004), Graf Lambsdorff (2001), Myrdal (1968b), Kap. 20, Nye (1967).

[100] Vgl. Tanzi (1998) , S. 589ff, Cheung (1996), Shleifer/Vishny (1992), Myrdal (1968b).

[101] Vgl. Acemoglu/Verdier (2000), Dabla-Norris (2000), Acemoglu/Verdier (1998).

[102] Für eine grafische Darstellung dieses Zusammenhangs vgl. Klitgaard (1988), S. 26f.

[103] Vgl. Harris (1995), S. 73, Heymann (1995), S. 53, Brünner (1981), S. 687.

[104] Vgl. Abschnitt 2.2.1.3.

[105] Den entscheidenden Agenten können Selektionskriterien wie Preisspannen und zeitliche Rahmen vorgegeben werden. Alternativ kann die Entscheidungsbefugnis auf mehrere Per­sonen aufgeteilt, ein Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Tätigkeiten eingeführt und die Vergabe­praktiken geändert werden. Dies kann allerdings die administrativen Kosten erhö­hen. Vgl. Gneuß (2002), S. 65, van Rijckeghem/Weder (2001), Klinger (2000), S. 10, Engerer (1998), S. 5, Bardhan (1997), S. 1337, Ricks (1995), S. 217ff, Huber (1992), S. 134f, S. 532, Neugebauer (1978), S. 154, Rose-Ackerman (1978), S. 221.

[106] Eine unzureichende Entlohnung wird häufig als Motiv und Rechtfertigung korruptiver Hand­lungen angegeben. Zu Zusammenhängen zwischen Entlohnung und Korruption vgl. Di Vita (2006), Kug­ler/Verdier/Zenou (2004), Boyer/Laffont (2000), Hindriks/Keen/Muthoo (1999), Bardhan (1997), S. 1340, Tanzi/Wickham (1997), Mook­herjee/Png (1995), S. 145ff, Tirole (1994), Besley/McLaren (1993), Basu/Bhattacharya/Mishra (1992).

[107] Vgl. Bardhan (1997), S. 1327ff, Rose-Ackerman (1978), S. 220ff, Rose-Ackerman (1975), S. 202.

[108] Vgl. Tirole (1996), S. 11ff, Myrdal (1968a), S. 411ff.

[109] Zwischen Prinzipal und Klient wird ein Vertrag geschlossen, der Korruption verbietet und mit konkreten Sanktionen ausgestattet ist. Vgl. Eigen (2003), S. 76f.

[110] Unternehmen, die hinsichtlich des Risiko- und Qualitätsmanagements bestimmte Grund­werte einhalten, werden zertifiziert und dürfen mit diesem Zertifikat werben.

[111] Durch ethische Leitsätze sollen Mitarbeiter sensibilisiert und ihr Verhalten moralisch nor­miert werden. Vgl. Ahlf (2003), S. 145, Schwitzgebel (2003), S. 82, Gneuß (2002), S. 28, Huntington (1997), S. 165. Zu Business Principles und der für 2009 avisierten ISO 26000-Richtlinie vgl. Bruggmann (2006).

[112] Durch Job-Rotation soll wiederholtes und regelmäßiges Handeln einer Person und der Korruption konstituierende Reputationsaufbau verhindert sowie die Transaktionskosten für die Korrumpierenden erhöht werden. Vgl. Abbink (2004), Choi/Thum (2003), Eigen (2003), S. 66, Bardhan (1997), S. 1339, Tirole (1996), Klitgaard (1988), S. 58ff, Neugebauer (1978), S. 173f.

[113] Zu den probaten Mitteln gehören die Überprüfung der vorherigen Tätigkeit, Tests mit Psy­chologen und Integritätsgarantien. Vorhandene Informationsasymmetrien bzgl. der Korrup­tionsneigung potentieller und aktueller Mitarbeiter sowie die schwierige Prognostizierung zukünftigen Verhaltens erschweren dieses Vorgehen. Vgl. Klitgaard (1988), S. 74ff.

[114] Vgl. Klitgaard (1988), S. 85, Neugebauer (1978), S. 151.

[115] Korruptionsinvolvierte Unternehmen sollen öffentlich genannt und von zukünftigen Ge­schäftsverbindungen ausgeschlossen werden. Nach Implementierung wirksamer Präven­tionsmaßnahmen ist eine Löschung aus dem Register denkbar. Hierdurch werden Anklage- und Zeitkosten verringert, die externe Kontrolle erhöht und Anreize für den Aufbau von Re­putation gesetzt. Vgl. Gneuß (2002), S. 29, Wiehen (2001), S. 21, Tirole (1996), Heymann (1995), S. 52f.

[116] Der unternehmensinternen (Innenrevision) sowie unternehmensexternen (Buchprüfung, Berichterstattung, Justiz) Kontrolle müssen Unabhängigkeit und Durchsetzungsrechte zu­gewiesen werden. Vgl. Heymann (1995), S. 52.

[117] Durch die Beseitigung erzielbarer Korruptionsrenten soll illegalen rent-seeking Aktivitäten die Grundlage entzogen werden. Diese resultieren häufig aus Regulierungsmaßnahmen. Nicht-Effizienz-Ziele können dann durch direkte Transferleistungen bei Inkraftbleiben des marktlichen Prinzips sichergestellt werden. Vgl. Engerer (1998), S. 9, Harris (1995), S 55ff, Theobald (1990), S. 121, Rose-Ackerman (1978), S. 220f.

[118] Denkbar sind Verbote oder Einschränkungen von Spendenzahlungen an staatliche Institu­tionen, die stärkere Regulierung von Geschäftsanbahnenden Mittelsmännern und die Abschaffung der nationalen Abzugsfähigkeit für Korrruptionszahlungen im Ausland. Vgl. Engerer (1998), S. 10, Pritzl (1997), S. 266, Hencke (1995), S. 48, Heymann (1995), S. 54.

[119] Vgl. Che (2000), Shleifer/Vishny (1994), Shleifer/Vishny (1992), Pritzl (1997), S. 267f, Theobald (1990), S. 134.

[120] Durch diese interne Aufdeckungsmöglichkeit entsteht ein Anreiz für die Beteiligten, die korruptiven Tätigkeiten zu beenden. Außerdem werden durch diese Maßnahme die Transaktionskosten erhöht, da sei­tens der Beteiligten Maßnahmen gegen diese Gefahr ergriffen werden. Diese können zu einer Destabilisierung des Kartells führen. Vgl. Graf Lambsdorff/Nell (2005), Schau­pensteiner, (2003), S. 108, Steinrücken (2003), S. 249ff, Heymann (1995), S. 54. Die Kronzeugenregelung wurde in Deutschland 1999 abge­schafft, aktuell wird über eine Wiedereinführung debattiert.

[121] Hierdurch soll die Beziehung der Korruptionsbeteiligten destabilisiert werden. Der Aufklä­rungsaufwand wird vermindert, die Entdeckungswahrscheinlichkeit positiv beeinflusst und die Früherkennung gefördert. Die Abschreckungswirkung der Strafe wird jedoch vermindert. Vgl. Gneuß (2002), S. 54ff, Mookherjee/Png (1992).

[122] Ein erhöhtes Strafmaß erhöht prinzipiell die Abschreckung. Bei einer niedrigen Entdeckungs­wahrscheinlichkeit relativiert sich dieser Effekt jedoch. Ferner können hohe Strafen dysfunktional wirken, da sie die Korruptionsbeziehung festigen können. Vgl. Eigen (2003), S. 112f, Steinrücken (2003), S. 215ff, Pies (2002), S. 35, Dietz (1998), S. 81, Ricks (1995), S. 243f, Shleifer/Vishny (1993), S. 603. Sinnvoll ist es, den durch die korrumptive Handlung erlangten Gewinn abzuschöpfen, um die Opportunitätskosten der Korrumpierenden zu erhöhen.

[123] Die beiden Punkte werden unter sonstige Maßnahmen aufgeführt, da sie sowohl intra-organisatorisch als auch institutionell wirksam werden.

[124] Die Innenrevision, Ombudsmänner und externe Kontrolleure führen präventive ex-ante- und repressive ex-post-Kontrollen durch, letztere erhöhen allerdings lediglich den Geheim­haltungsdruck. Vgl. Ahlf (2003), S. 146f, Schwitzgebel (2003), S. 78ff, Dietz (1998), S. 84, Ricks (1995), S. 243, Neugebauer (1978), S. 54.

[125] Durch eine höhere Kontrollintensität (Anzahl der Kontrollen) und Prüfintensität (Sorgfalt, Motivation der Prüfer) lässt sich die Entdeckungswahrscheinlichkeit erhöhen. Diesem Vor­gehen wird eine höhere korruptionssenkende Wirkung als der Erhöhung des Strafmaßes zugebilligt. Vgl. Gneuß (2002), S. 28ff.

[126] Wirtschaftswachstum kann Korruption senken, da produktive Aktivitäten im Vergleich zu rent-seeking Aktivitäten attraktiver werden. Durch die Möglichkeit höherer Staatsaufgaben können bereits dargestellte Maßnahmen umgesetzt werden. Vgl. Engerer (1998), S. 7, Bardhan (1997), S. 1329f, Spahn (1996), S. 251ff.

[127] Vgl. zur Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Korruption Hof­mann/Pfaff (2006).

[128] Die Firma schätzt Länderrisiken ein und hat für Investoren und Kapitalgeber 56 Risiko­faktoren für 67 Länder untersucht und erstellt einen Korruptionsindex. Inzwischen firmiert sie als Economist Intelligence Unit. Neben diesen Daten wird häufig der Korruptionsindex der Nichtregierungsorganisation Transparency International verwendet. Vgl. Graf Lambsdorff (2005), Paldam (2002), Del Monte/Papagni (2001), Mauro (1997).

[129] Vgl. Fisman/Gatti (2006), Meon/Sekkat (2005), Pellig­rini/Gerlagh (2004), Mauro (2002), Tanzi (1998), Ades/Di Tella (1997b), Mauro (1995). Korruption wirkt durch politische Instabilität auf das Wachstum. Vgl. Mo (2001). Murphy/Shleifer/Vishny (1991) zeigen theoretisch und empirisch, dass eine auf rent-seeking ausgerichtete Alloka­tion des Humankapitals das Wirtschaftswachstum mindert. Vgl. Acemoglu/Verdier (1998), Tanzi (1998), S. 561ff, Acemoglu (1995).

[130] Vgl. Hwang (2002).

[131] Auf ausländische Direktinvestitionen wirkt Korruption wie eine Steuer. Vgl. Brock (2005), Dreher/Herzfeld (2005), Dearden (2000), Fisman/Svensson (2000), Choi/Thum (1998).

[132] Die Finanzierung des Staatshaushaltes durch Geldschöpfung (Seignorage/Seigniorage) wird attraktiver, wenn Korruption die reguläre Steuererhebung erschwert. Vgl. Al-Marhubi (2000). Zur Geldschöpfung vgl. Buiter (2007).

[133] Vgl. Mo (2001), Tanzi/Davoodi (1998). Bei einem Absinken der Investitionsquote bedeutet dies ein übermäßiges Absinken privater Investitionen.

[134] Vgl. Tanzi/Davoodi (1998).

[135] Bildungsausgaben sind für rent-seeking Aktivitäten vergleichsweise unattraktiv. Vgl. Mauro (1998).

[136] Bei Militärausgaben lassen sich im Unterschied zu Bildungs- oder anderen sozialen Ausga­ben ökonomische Renten einfacher erzielen (weniger Transparenz, häufig Angebots­oligopol/-Monopol, etc.). Vgl. Gupta/de Mello/Sharan (2001).

[137] Korruption senkt das Wachstum, erhöht die Ungleichheit, ermöglicht Steuerhinterziehung zugunsten Besserverdienender und verringert die Mittel für soziale Ausgaben. Vgl. Gupta/Davoodi/Alonso-Terme (2002). Diese Einkommensunterschiede wiederum sind negativ korreliert mit dem Wirtschafswachstum. Vgl. Mo (2001), Mo (2000), Alesina/Perotti (1996), Perotti (1994).

[138] Die durch Korruption bedingte leichtere Umgehung von Umweltgesetzen überkompensiert die aus vermin­dertem Wachstum resultierende Verringerung der Umweltverschmutzung. Vgl. Welsch (2003).

[139] Vgl. Mo (2001), Tanzi/Davoodi (2001).

[140] Somit wird der These widersprochen, dass Korruption Überregulierungen, ineffiziente Bürokra­tien, etc. vermindert (speed money). Vgl. Kaufmann/Wei (1999).

[141] Die Öffnung der Volkswirtschaft wird durch die Importquote approximiert. Durch Korruption abschöpfbare ökonomische Renten werden durch ausländische Konkurrenz und damit steigenden Wett­bewerb reduziert. Vgl. Abschnitt 2.2.2 und 2.3.1. Desweiteren haben ausländische Investitionen einen positi­ven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum. Vgl. Gokcekus/Knörich (2006), Chang/Kaltani/Loayza (2005), Treisman (2000), Wei (2000a).

[142] Die aktuelle Regierungsform hat bei Serra (2006), Treisman (2000) keinen signifikanten Einfluss. Anders dagegen bei Chowdhury (2004), Lederman/Loayza/Soares (2001).

[143] Hier als Gegenteil von „Föderalismus“ zu verstehen.

[144] Der Einfluss von Unterentwicklung wirkt sich durch geringere Bildungsausgaben und eine weniger strikte Trennung von öffentlicher und privater Sphäre aus. Vgl. Serra (2006), Paldam (2002), Treisman (2000).

[145] Vgl. Serra (2006).

[146] Vgl. Voigt/Blume (2007), Kugler/Verdier/Zenou (2004), Polinsky/Shavell (2001), Schönfelder (2001).

[147] Eine informierte Öffentlichkeit, in der korrupte Akteure beschuldigt werden können, wirkt abschreckend auf die Handelnden. Vgl. Suphachalasai (2005), Chowdhury (2004), Graeff (2004), Graf Lambsdorff (2004), Brunetti/Weder (2003), OECD (2001), Rose-Ackerman (1999), Sherman (1978).

[148] Eine Erklärung kann hier in den überlieferten juristischen Traditionen gesehen werden. Vgl. Serra (2006), Treisman (2000).

[149] Vgl. Serra (2006), Paldam (2001), Treisman (2000), La Porta/Lopez-de-Silanes/ Shleifer/Vishny (1999).

[150] Vgl. Treisman (2000), Cremer (2000).

[151] Vgl. Mukherjee/Gokcekus (2004), Schulze/Frank (2003), Dollar/Fisman/Gatti (2001), Swamy/Knack/Lee/Azfar (2001).

[152] Vgl. Hunt (2004).

[153] Vgl. Hunt (2004).

[154] Vgl. van Rijckeghem/Weder (2001), Rauch/Evans (2000), Treisman (2000), Goel/Nelson (1998), Goel/Rich (1989).

[155] Vgl. Fisman/Gatti (2002), Besley/Coate (1999), Brueckner (1999), Bardhan/Mookherjee (1998), Huther/Shah (1998), Wade (1997), Tanzi (1996).

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Wettbewerb und Korruption
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
81
Katalognummer
V79999
ISBN (eBook)
9783638839976
ISBN (Buch)
9783638840392
Dateigröße
1058 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wettbewerb, Korruption
Arbeit zitieren
Mirko Heinrich (Autor:in), 2007, Wettbewerb und Korruption, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79999

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