Schulsozialarbeit: Ein aktuelles Thema?


Seminararbeit, 2007

35 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

1 GRUNDLAGEN VON SCHULSOZIALARBEIT?
1.1 Grundsätze der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit
1.1.1 Prävention vor Intervention
1.1.2 Vorrang der Eltern gegenüber dem Staat und den Kindern
1.1.3 Staat kontrolliert die Wahrnehmung der elterlichen Sorge
1.1.4 Vorrang freier Träger bei der Leistungserbringung und Pluralität der Träger
1.1.5 Viele Rechte der Leistungsberechtigten sowie der Kinder und Jugendlichen
1.2 Zielgruppen der Schulsozialarbeit
1.2.1 SchülerInnen
1.2.2 Eltern
1.2.3 LehrerInnen
1.2.4 Schulleitung und Schulgremien
1.3 Ziele und Aufgaben der Schulsozialarbeit
1.3.1 Ebene der SchülerInnen
1.3.2 Ebene der Schule
1.3.3 Ebene der Eltern
1.3.4 Ebene des Gemeinwesens
1.4 Methoden und Angebote
1.4.1 Einzelhilfe
1.4.2 Gruppenarbeit
1.4.3 Gemeinwesenarbeit
1.4.4 Beratung
1.4.5 Offene Angebote
1.4.6 Kooperation
1.5 Modelle der Kooperation von Jugendhilfe und Schule
1.5.1 These A
1.5.2 These B

2 SCHULSOZIALARBEIT: EIN AKTUELLES THEMA?
2.1 Die PISA – Studie
2.1.1 Ziele der PISA Studie
2.1.2 Ergebnisse der PISA – Studie
2.2 Aktuelle Empfehlungen, Stellungnahmen, Beschlüsse Forderungen und Handlungsanweisungen wichtiger Institutionen
2.2.1 Empfehlungen der Jugendministerkonferenz (JMK)
2.2.2 Stellungnahme der Kultusministerkonferenz (KMK)
2.2.3 Beschluss des Bundeselternrat - Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland (BER)
2.2.4 Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
2.2.5 Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)

3 RESÜMEE

4 LITERATURVERZEICHNIS

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

Abbildung 1: Zielgruppen der Schulsozialarbeit

Abbildung 2: Komplexität des Alltags von SchülerInnen

Abbildung 3: Komplexität des Alltags von LehrerInnen

Tabelle 1: Thesen des Verhältnisses von Schule und Sozialarbeit

1 GRUNDLAGEN VON SCHULSOZIALARBEIT?

Schulsozialarbeit ist allgemein eine Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule, die sich hauptsächlich im SGB VIII auf den § 13 gründet.

In Deutschland ist das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit von einem Begriffswirrwarr begleitet. So findet man in der Literatur Bezeichnungen wie „schulbezogene Jugendarbeit“, „schulbezogene Jugendsozialarbeit“, „schulbezogene Jugendhilfe“ „soziale Arbeit an Schulen“ oder „Jugendarbeit an Schulen“. Wenn man diese Begriffe jedoch genauer betrachtet, so lassen sich gemeinsame Merkmale bestimmen (vgl. VEREIN FÜR KOMMUNALWISSENSCHAFTEN 1997).

Schule wird zum Einsatzort von professionellen SozialarbeiterInnen, um die Trennung von Jugendhilfe und der Institution Schule als Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen stark beeinflussendes Umfeld zu verringern. Dabei bringen SozialarbeiterInnen, sowie LehrerInnen ihre unterschiedlichen Blickwinkel mit ein, um gemeinsam Zielsetzungen, Vorgehensweisen und Kompetenzen auf ein Gesamtziel hin zu entwickeln.

Diese Zusammenarbeit von SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen sollte auf einer gleichberechtigten und partnerschaftlichen Ebene geschehen. Sozialpädagogen sollten gleichwohl nach ihren spezifischen Konzepten, Methoden und Techniken arbeiten können, wie LehrerInnen dies können sollten. Da sich die Arbeitsansätze und Herangehensweisen von Schulsozialarbeit an der Jugendhilfe orientieren, und sich somit von denen der LehrerInnen abgrenzen, bringt die Schulsozialarbeit ein weiteres konzeptionelles Element in Form von Aktivitäten, Methoden, Zielsetzungen, Herangehensweisen in die Schule hinein. Insofern stellt Schulsozialarbeit eine zusätzliche pädagogische Ressource für die Institution Schule dar.

Schulsozialarbeit nimmt somit eine Vermittlerrolle zwischen dem örtlichen System der Jugendhilfe (Jugendamt, freie Träger etc.) und der Institution Schule ein. Ebenso auch zwischen dem Gemeinwesen in Form von Vereinen, Verbänden, Betrieben, Kirche, Arbeitsamt etc. in der Umgebung der Schule.

Eine Vernetzung und Kooperation von bestehenden Angeboten im Interesse der Kinder und Jugendlichen wird durch Schulsozialarbeit erstrebt und meistens erst möglich gemacht.

Die folgende Definition von WULFERS scheint meines Erachtens sehr treffend zu sein.

(…) Schulsozialarbeiter sind dazu geeignet, Konflikte und Diskrepanzen bei SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen auf der Grundlage adäquater Methoden der Sozialarbeit (bzw. Sozialpädagogik) innerhalb der Schule oder auf die Schule bezogen abzubauen. So kann die unterrichtliche, soziale und psychische Situation der genannten Personengruppen verbessert werden. Die gewählten Aktivitäten sollten gleichzeitig zu einer Öffnung der Schule nach innen und außen beitragen und eine soziale Verbesserung des Schullebens erwirken. Eine Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in diesem Bereich arbeiten, ist unabdingbar (vgl. WULFERS 1997: 1).

1.1 Grundsätze der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit

Es sollen hier einige ausgewählte Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt werden, die sich auch in der Schulsozialarbeit bewährt haben (vgl. SCHULFORUM 2007).

1.1.1 Prävention vor Intervention

In immer schwieriger werdenden Lebensverhältnissen, in denen Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, die sich beispielsweise durch ein pluralistisches Normen- und Wertesystem ausdrücken, soll Jugendhilfe unter anderem auch präventiv arbeiten.

Prävention bedeutet in diesem Kontext ein präventives und integratives Angebot zu gestalten, dass nicht nur für Kinder und Jugendliche in schwierigen und strukturschwachen Lebensverhältnissen, sondern auch vorbeugend Angebote für weniger gefährdete Kinder und Jugendliche anbietet. Prävention bedeutet Problemlagen und problematische Entwicklungen bei einzelnen SchülerInnen, Klassen, Alterstufen zu erkennen und systematische, aufeinander abgestimmte gegensteuernde Maßnahmen zu entwickeln oder ergreifen. Es bedeutet auch, dass soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen bei SchülerInnen durch gezielte Fördermaßnahmen und Angebote vermieden/abgebaut oder ausgeglichen werden sollen (vgl. SCHULFORUM 2007).

1.1.2 Vorrang der Eltern gegenüber dem Staat und den Kindern

Neben dem Grundsatz Prävention vor Intervention hat Jugendhilfe auch Aufgaben die Eltern von Kinder und Jugendlichen betreffen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird dem Elternrecht eine hohe Bedeutung zugemessen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. So legt das Kinder- und Jugendhilfegesetz fest, dass die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Erziehung bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz zu respektieren ist , also letztlich nicht durch eine staatliche Erziehung eingeschränkt werden darf (§ 9 SGBVIII). Vor diesem Hintergrund wird der Jugendhilfe kein eigenständiger Erziehungsauftrag eingeräumt. Vielmehr hat die Jugendhilfe die Aufgabe, Eltern bei ihrem originären Erziehungsauftrag zu unterstützen.

Den Kindern und Jugendlichen selbst gewährleistet das Kinder- und Jugendhilfegesetz beispielsweise bei der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz eigenständige Rechte.

Darüber hinaus haben junge Menschen zudem das Recht, sich in allen sie betreffenden Angelegenheiten an das Jugendamt zu wenden (§ 8 Abs.2 SGB VIII).

1.1.3 Staat kontrolliert die Wahrnehmung der elterlichen Sorge

Wie zuvor erläutert, haben Eltern, Kinder und Jugendliche eigenständige Rechte was die Erziehung und Mitbestimmung betrifft.

Das GG, das BGB und SGB VIII halten aber auch fest, dass der Staat über die elterliche Pflege und Erziehung wacht. Demnach hat sich das staatliche Wächteramt in der Kinder- und Jugendhilfe als ausführende Institution etabliert.

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, so hat die Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Unterstützung und Hilfe anzubieten und zu leisten (siehe §§16ff SGB VIII).

So gesehen sind Eltern und Kinder- und Jugendhilfe als Wächteramt – voneinander abhängig und sollten zusammen arbeiten, um das gemeinsame Ziel der Förderung des Kindeswohls zu erreichen.

1.1.4 Vorrang freier Träger bei der Leistungserbringung und Pluralität der Träger

Ein weiterer Grundsatz der Kinder- und Jugendhilfe, und somit der Schulsozialarbeit als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, ist der Vorrang freier Träger gegenüber öffentlichen Trägern bei der Leistungserbringung und die Pluralität der Träger. Wie auch der vorige Grundsatz ist dieser im SGB VIII verankert.

Leistungen der Jugendhilfe werden in derselben Weise von öffentlichen Trägern wie auch von freien Trägern erbracht.

Öffentliche Träger sind kreisfreie Städte und Kreise, die Jugendämter zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben eingerichtet haben.

Freie Träger der Jugendhilfe sind nicht öffentliche juristische Personen und Personenvereinigungen, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind. Dies können z.B. Kirchen und Religionsgemeinschaften, Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Gruppen, kleine Initiativen, Vereine und Selbsthilfegruppen sein.

Im SGB VIII ist geschrieben, dass freie Träger der Jugendhilfe bei der Leistungserbringung einen bedingten Vorrang vor öffentlichen Trägern haben (siehe § 4 SGB VIII). Diesen bedingten Vorrang freier Träger nennt man „Subsidiaritätsprinzip“ – das Prinzip der Nachrangigkeit.

Die Jugendhilfe ist zudem gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen (§ 3 Abs. 1 SGB VIII).

1.1.5 Viele Rechte der Leistungsberechtigten sowie der Kinder und Jugendlichen

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz werden Kindern und Jugendlichen viele Rechte zugesprochen. Sie sollen als individuell handelnde Subjekte angesehen werden, obwohl das in der Praxis nicht immer umgesetzt wird. Hauptsächlich geht es um Antrags-, Verweigerungs-, Einspruch- und Mitbestimmungsrechte.

Im SGB VIII sind viele Vorschriften verankert, um die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu sichern. Es folgen ein paar Beispiele:

- das Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII).
- Beteiligung und Anhörung beim Prozess der Hilfegewährung (§ 8 SGBVIII)
- Anspruch auf Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 und 13 SGBVIII)
- Rechtsansprüche auf Leistungen (§ 16 ff. SGBVIII)
- Mitwirkung bei Erziehungshilfen im Hilfeplan (§ 36 Abs. 2 SGBVIII)
- bedürfnisorientierte Arbeit der freien Träger (§ 74 Abs. 4 SGBVIII)
- Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen bei der Jugendhilfeplanung (§ 80 Abs. 1 SGBVIII)

Jugendhilfe hat den Auftrag zur Einmischung (auch in Schule).
Gesellschaftliche Veränderungen und Probleme der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern sind nicht auf das System Jugendhilfe begrenzt. Die Jugendhilfe steht daher vor der Herausforderung, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Arbeitskonzepte über die Ressortgrenzen hinaus zu entwickeln, um einen ganzheitlichen Handlungsansatz verwirklichen zu können.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz trägt diesem Umstand Rechnung und verpflichtet in § 1 Abs. 3 Nr. 4 die Jugendhilfe dazu, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Auch in anderen Paragraphen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird mit Kooperationsverpflichtungen die offensive Jugendhilfe betont. So sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien konzentriert, zusammenarbeiten (§ 81 SGB VIII). An erster Stelle werden dabei die Schulen und Stellen der Schulverwaltung genannt (vgl. SCHULFORUM 2007).

1.2 Zielgruppen der Schulsozialarbeit

Die Komplexität der Gruppen im schulischen Alltag, die in sozialer Interaktion zueinander stehen, scheinen bei SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern ähnlich zu sein.

Folgende Zielgruppen sind in dem Bereich der sozialen Interaktion in der Schulsozialarbeit vertreten:

Abbildung 1: Zielgruppen der Schulsozialarbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

Im Folgenden wird auf die Zielgruppen der Schulsozialarbeit im Allgemeinen genauer eingegangen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Schulsozialarbeit: Ein aktuelles Thema?
Hochschule
Universität Lüneburg
Veranstaltung
Seminar: Schulsozialarbeit
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
35
Katalognummer
V79959
ISBN (eBook)
9783638857543
ISBN (Buch)
9783638854221
Dateigröße
536 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Thema, Seminar, Schulsozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Schule, Kinder- und Jugendliche
Arbeit zitieren
Nora Keller (Autor:in), 2007, Schulsozialarbeit: Ein aktuelles Thema?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79959

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