Europa zwischen Demokratie und Diktatur - Die politische Entwicklung Deutschlands, Italiens, Frankreichs und Großbritanniens zwischen 1918 und 1933


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

31 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Weimarer Republik: Demokratie ohne Demokraten
2.1 Rätesystem oder parlamentarische Republik
2.2 Entstehung und Behauptung der Weimarer Republik
2.2.1 Die Nationalversammlung und die Weimarer Reichsverfassung
2.2.2 Der Versailler Vertrag und das Krisenjahr 1923
2.3 Konsolidierungsphase
2.4 Zerfall der demokratischen Republik

3. Italien: Aufstieg des Faschismus
3.1 Krise des liberalen Staates
3.2 Die faschistische Bewegung auf dem Weg zur Macht
3.3 Etablierung der Diktatur

4. Frankreich: Die Dritte Republik in der Krise
4.1 Politische Stabilität und wirtschaftlicher Wohlstand in den 1920er Jahren
4.2 Destabilisierung in den 1930er Jahren

5. Großbritannien: Hort der stabilen Demokratie
5.1 Die Appeasement-Politik Großbritanniens
5.2 Wirtschaftskrisen und Arbeitskämpfe in den 1920er Jahren
5.3 Weltwirtschaftskrise und National Government in den 1930er Jahren

6. Politische Krisen als Herausforderung der Demokratie – Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien im Vergleich

7. Bibliographie

1. Einleitung

Die Staats- und Regierungsform der parlamentarischen Demokratie war eine der Grundvoraussetzungen für die Entfaltung der modernen Massengesellschaften des 20. Jahrhunderts. Als das „klassische“ Zeitalter der Krise des liberalen Parlamentarismus in Europa gilt die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Im Folgenden sollen paradigmatisch für das Scheitern der Demokratie und die Errichtung diktatorischer Systeme die politische Entwicklung Deutschlands und Italiens vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zum Anfang der 1930er Jahre analysiert werden. Exemplarisch für die relative Stabilität der parlamentarischen Demokratie hingegen steht die Betrachtung der politischen Systeme Frankreichs und Großbritanniens in diesem Zeitraum. Das besondere Augenmerk liegt dabei nicht nur auf den jeweiligen politischen Akteuren, Institutionen und Prozessen, wie Verfassung, Regierungsform, Wahlsystem, Parteien, Verbände sowie politischer Kultur, sondern auch auf den Kriegsfolgen, der Sozial- und Wirtschaftspolitik und der Außenpolitik. Abschließend soll die politische Entwicklung der betrachteten Länder verglichen und gemeineuropäische Entwicklungen sowie nationale Besonderheiten und Unterschiede herausgestellt werden.

Grundlage der Untersuchung bilden einerseits Standardwerke zur komparativen Europageschichte in der Zwischenkriegskriegszeit, wie BERNECKER (2002), BRACHER (1993), MÖLLER (1998) oder NIEDHART (2006a, 2006b, 2006c, 2006d). Andererseits stützt sich die Analyse auf einschlägige nationalhistorische Forschungsliteratur zum Schwerpunktthema der Weimarer Republik, wie KOLB (62000), MÖLLER (72004), SCHULZE (22004) oder WIRSCHING (2000), sowie auf Gesamtdarstellungen zur italienischen, französischen und englischen Geschichte in diesem Zeitraum, wie LILL (2004), MARTENS (2003) und MAURER (2002).

2. Die Weimarer Republik: Demokratie ohne Demokraten

2.1 Rätesystem oder parlamentarische Republik

Nachdem infolge der Novemberevolution das monarchische Regierungssystem zusammengebrochen war, proklamierte Philipp Scheidemann (SPD) am 9. November 1918 vom Reichtagsgebäude die „deutsche Republik“. Zwei Stunden später rief Karl Liebknecht am Berliner Schloss eine „freie sozialistische Republik“ aus. Um einen Aufstand der Linkssozialisten (USPD) und Spartakisten abzuwehren, bildete Friedrich Ebert (SPD) einen Rat der Volksbeauftragten als Übergangsregierung des Reiches und schloss ein Bündnis mit der Obersten Heeresleitung.[1]

Überall im Deutschen Reich bildeten sich Arbeiter- und Soldaten-Räte, deren radikale Minderheit für die Etablierung eines Rätesystems nach sowjetischem Vorbild eintrat. Die oberste Gewalt im Staate sollte der aus den Räten zu wählende Zentralrat innehaben, die Wirtschaft sollte verstaatlicht werden. Letztlich sprach sich jedoch der Erste Allgemeine Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte im Dezember 1918 in Berlin mehrheitlich für die Wahlen zu einer deutschen Nationalversammlung aus und damit für das von der SPD favorisierte parlamentarisch-demokratische System.[2] Spätere Versuche linksradikaler Gruppen, die Gesellschaftsordnung im Rahmen des Rätesystems zu revolutionieren, wie etwa der Spartakusaufstand im Januar 1919 in Berlin, schlug die Regierung mit Hilfe von Freikorps blutig nieder. Die Konflikte zwischen Teilen der Arbeiterschaft und der regierenden SPD, die dafür verantwortlich gemacht wurde, belasteten die Republik schon in ihrem Anfangsstadium.[3]

2.2 Entstehung und Behauptung der Weimarer Republik

2.2.1 Die Nationalversammlung und die Weimarer Reichsverfassung

Aus den Wahlen zur Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919, bei denen erstmals auch Frauen wahlberechtigt waren, ging die SPD mit 38,1 Prozent als stärkste Partei hervor, gefolgt von der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und dem katholischen Zentrum. Zusammen erhielten diese drei Parteien 78,1 Prozent der Mandate und bildeten im Februar 1919 auf der in Weimar tagenden Nationalversammlung unter Friedrich Ebert als gewähltem Reichspräsidenten ein Regierungsbündnis („Weimarer Koalition“).[4]

Im August 1919 trat die „Weimarer Reichsverfassung“ in Kraft, die den Aufbau und die Aufgaben des Reichs (Artikel 1-108) sowie die Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen (Art. 109-165) regelte.[5] Die Verfassung basierte auf dem Prinzip der Volkssouveränität (Art. 1,2) und enthielt starke plebiszitäre Elemente (Art. 73-76), die jedoch de facto keine bedeutende Rolle spielten.[6] Das Volk regierte durch den in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts (Art. 22) zustande gekommenen Reichstag. Dieser übte für eine Amtsdauer von vier Jahren die Gesetzgebung aus und kontrollierte die Reichsregierung (Exekutive). Diese konstituierte sich aus den Reichsministern und dem Reichskanzler, der die Richtlinien der Politik bestimmte. Neben dem Reichstag bestand der Reichsrat, das Gremium der Länderregierungen. Damit bestätigte die Verfassung zwar die föderative Struktur des Reiches, doch der Reichsrat hatte im Gegensatz zum Bundesrat in der Verfassung von 1871 lediglich eine beratende Funktion und nur ein aufschiebendes Vetorecht in der Gesetzgebung.[7]

Als Gegengewicht zum Parlament wurde nach dem Vorbild des starken Staatsoberhauptes in einer konstitutionellen Monarchie das Amt des Reichspräsidenten konzipiert. Er wurde ebenfalls direkt vom Volk auf sieben Jahre gewählt (Art. 41), vertrat das Reich völkerrechtlich, ernannte und entließ die Reichsregierung (Art. 53), hatte den Oberbefehl über die Reichswehr (Art. 47) und besaß das Recht, den Reichstag aufzulösen (Art. 25). Bei „erheblicher Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ räumte der Art. 48 Abs. 2 dem Reichspräsidenten eine vorübergehende vom Parlament und von den Grundrechten der Verfassung losgelöste Alleinregierung mittels sogenannter Notverordnungen ein.[8] Die ordentliche Gerichtsbarkeit übten das Reichsgericht und die Gerichte der Länder aus (Art. 103). Ein Reichsverfassungsgericht sah die Verfassung nicht vor.[9] Ebenso wenig erwähnte sie die Parteien als Träger des Parlamentarismus und ihre Verantwortung gegenüber dem Staat.[10]

In den Grundrechtskatalog flossen Ideen der Revolution von 1848/49, der Sozialdemokraten und der Rätebewegung ein.[11] So fanden sich neben den klassischen Menschenrechten wie der Glaubens- und Gewissensfreiheit, der Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Pressefreiheit oder der Gleichheit vor dem Gesetz auch soziale Rechtsprinzipien wider. Hierzu zählten der Jugend- und Mutterschaftsschutz, der Schutz der Arbeitskraft, aber auch das Recht auf Einschränkung des Eigentums (Art. 153), die Verstaatlichung privatwirtschaftlicher Unternehmen (Art. 156), die Partizipation von Arbeitern und Angestellten an der Festsetzung der Löhne und Arbeitsbedingungen in sogenannten Betriebsräten (Art. 165). Allerdings waren die Grundrechte vor Gericht nicht einklagbar und Legislative und Exekutive waren nicht an sie gebunden.[12] Insgesamt lässt sich die Weimarer Reichsverfassung „mit ihrer Zielsetzung einer zugleich liberal-freiheitlichen und sozialen Demokratie, ihren vielleicht zu sehr ins Einzelne gehenden, aber im Prinzip mustergültigen Grundrechten [...] [als] eines der bedeutsamsten Verfassungswerke der modernen Geschichte“ beurteilen.[13]

Den staatstragenden Parteien der Weimarer Koalition, die die Weimarer Reichsverfassung angenommen hatten, standen diejenigen Kräfte gegenüber, die die parlamentarisch-demokratische Republik aus unterschiedlichen Gründen ablehnten.[14] Auf der rechten Seite des Parteienspektrums war es die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP), die die totale Umstrukturierung des Staates zu einem Führerstaat anstrebte. Die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und die rechtsliberale Deutsche Volkspartei (DVP) forderten die Wiederherstellung der Monarchie und die Erhaltung des Privateigentums an den Produktionsmitteln. Die katholische antigewerkschaftliche und antipreußische Bayerische Volkspartei (BVP) lehnte die Republik ab und betonte die Eigenständigkeit Bayerns. Die linkspolitischen Parteien, wie die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) und die aus dem Spartakusbund hervorgegangene Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), verfolgten dagegen das Ziel eines Kommunismus nach sowjetischem Vorbild, d.h. einer „Diktatur des Proletariats“.[15] Die fehlende Kompromiss- und Koalitionsbereitschaft zwischen den divergierenden politischen Kräften beeinträchtigte die parlamentarische Arbeit der Weimarer Republik von Anbeginn maßgeblich.[16]

Zudem versuchten zahlreiche rechtsradikale und linksradikale paramilitärische Organisationen (Sturmabteilung, Stahlhelm, Freikorps, Consul, Roter Frontkämpferbund), das demokratische System zu beseitigen.[17] Auch den traditionell-monarchistisch gesinnten Offizierskreisen der Reichswehr mangelte es an Loyalität gegenüber Staat und Regierung, so etwa im rechtsgerichteten Kapp-Lüttwitz-Putsch von 1920. Die Reichswehr blieb für die Republik ein in Krisenzeiten eher destabilisierendes Element („Staat im Staate“).[18] Ebenso musste man in der Beamtenschaft „engagierte Demokraten mit der Laterne suchen.“[19]

2.2.2 Der Versailler Vertrag und das Krisenjahr 1923

Unter dem Druck der Siegermächte hatte die Nationalversammlung im Juni 1919 den Versailler Vertrag, der den Ersten Weltkrieg beendete, ratifiziert. Wesentliche Bestimmungen waren die Entwaffnung und Abrüstung des Heeres auf 100.000 Mann und der Marine auf 15.000 Mann, die Besetzung des Rheinlandes und des Saargebiets, Gebietsabtretungen (Elsass-Lothringen, Eupen-Malmedy, Moresnet, Nordschlesien, Oberschlesien, Teile Ostpreußens und Westpreußens, Posen, Danzig) und der Verlust aller Kolonien. Besondere Bedeutung erlangten die Art. 227 und 228, die den ehemaligen deutschen Kaiser als Kriegsverbrecher bezeichneten und seine Auslieferung forderten, sowie der Art. 231, der Deutschland und seinen Verbündeten die alleinige Kriegsschuld zuwies und Basis der Reparationsansprüche war.[20] Vor allem rechtsradikale Kräfte definierten das Vertragswerk als „Schmachfriede“, „Karthagofriede“ oder „Diktatfriede“ und verurteilten die „Erfüllungspolitik“ der Regierung. Ferner machten sie die sozialistische Linke und die Sozialdemokraten aufgrund ihrer revolutionären Bestrebungen bei Kriegsende für die militärische Niederlage Deutschlands verantwortlich („Dolchstoßlegende“).[21] Der Versailler Vertrag stellte eine schwere Belastung für die junge Demokratie dar und seine Revision wurde zum zentralen außenpolitischen Ziel der Regierungen der Weimarer Republik. Dennoch blieb das Deutsche Reich in seinem Gefüge weitgehend erhalten und erreichte in relativ kurzer Zeit wieder den Rang einer europäischen Großmacht.

Schon bei den ersten Reichtagswahlen im Juni 1920 verlor die Weimarer Koalition ihre Mehrheit, während sowohl die USPD als auch die DNVP und die DVP starke Stimmengewinne verzeichnen konnten. Es bildete sich ein Kabinett der bürgerlichen Mitte mit der DVP, die sich unter dem Einfluss ihres Vorsitzenden Gustav Stresemanns zur staatstragenden Partei entwickelt hatte.[22] Neben den alliierten Reparationsforderungen, die 1921 mit dem Londoner Ultimatum auf 132 Milliarden Goldmark festgesetzt wurden, sah sich die Regierung innenpolitisch mit Aufständen, separatistischen Bestrebungen und infolge der Kriegskosten und territorialen Verluste mit einer fortschreitenden Inflation und Wirtschaftskrise konfrontiert. Im Januar 1923 besetzten französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet, woraufhin die Reichsregierung die hiesige Bevölkerung zum passiven Widerstand aufrief. Erst Reichskanzler Stresemann beendete im Sommer 1923, gestützt auf eine Regierung der „Großen Koalition“ (SPD, Zentrum, DVP, DDP und Bayerische Volkspartei), den Ruhrkampf und bekämpfte die Inflation mit der Einführung der Rentenmark.[23] Auch der im November 1923 in München unternommene Putschversuch Adolf Hitlers (NSDAP) und des ihm nahe stehenden Generals Erich Ludendorff konnte mithilfe der Reichswehr und Polizei vereitelt werden (Hitler-Ludendorff-Putsch).[24]

2.3 Konsolidierungsphase

Nach Überwindung der innenpolitischen und wirtschaftlichen Krisen der Anfangsjahre erlebte die Republik eine Phase der inneren und äußeren Konsolidierung. Der Dawesplan vom August 1924 berücksichtigte erstmals die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands. Er sah eine bis 1928 auf 2,5 Milliarden Goldmark ansteigende jährliche Reparationsverpflichtung vor, ohne jedoch deren Ende festzulegen. Zugleich wurde ein Kredit über 800 Millionen Goldmark zur Stabilisierung der deutschen Währung eingeräumt.[25] Erst der Youngplan von 1929 begrenzte die Höhe der Reparationszahlungen auf 112 Milliarden Goldmark für eine Laufzeit von 59 Jahren.[26]

Außenpolitisch bemühte sich Deutschland um eine kollektive Friedenssicherung und Verständigung, um seine internationale Isolierung zu überwinden.[27] Schon 1922 hatte das Deutsche Reich im Rapallovertrag mit der Sowjetunion vereinbart, auf gegenseitige Reparationsforderungen zu verzichten sowie diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen aufzunehmen. Der Vertrag stellte den „Auftakt zu einer deutschen Außenpolitik“, die dem Westen signalisierte: „Wir können auch anders.“[28] Im April 1926 wurde der Pakt durch den Berliner Vertrag, ein deutsch-sowjetisches Nichtangriffs- und Neutralitätsabkommen ergänzt. Großbritannien und Frankreich zeigten sich brüskiert über die neue deutsche Autonomie und Ostpolitik.[29] Mit den Locarnoverträgen vom Dezember 1925 gelang Außenminister Gustav Stresemann auch die Annäherung an die Westmächte.[30] Darin verpflichteten sich Deutschland, Frankreich und Belgien unter Garantie Großbritanniens und Italiens zur Wahrung der deutsch-französischen und deutsch-belgischen Grenze, zur Entmilitarisierung des Rheinlandes und zu einem Angriffsverbot. Der Pakt führte zur Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund im September 1926 und zu einer Periode internationaler Entspannung.[31] Schließlich trat Deutschland im August 1928 dem Briand-Kellogg-Pakt bei, in dem es sich neben Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Polen, der Tschechoslowakei und den USA zur Kriegsächtung und zur friedlichen Konfliktlösung bereit erklärte.[32]

Die Wahl des monarchistisch gesinnten Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten im April 1925 zeigte die Distanz breiter Kreise der Bevölkerung zur demokratischen Republik. Insbesondere kleinbürgerliche Schichten, deren Privatvermögen die Inflation entwertet hatte, waren dem neuen Staat entfremdet und wählten zunehmend rechts.[33] Nachdem in den Jahren 1924 bis 1928 Kabinette der bürgerlichen Mitte und Rechten ohne parlamentarische Mehrheit unter zeitweiliger Beteiligung der DNVP die Politik hatten, kam bei der Reichstagswahl im Mai 1928 eine Große Koalition (SPD, DDP, Zentrum, Bayerische Volkspartei, DVP) zustande. Unter der Führung des Sozialdemokraten Hermann Müller verfügte sie über fast 61 Prozent der Parlamentssitze. Trotz dieser stabilen Mehrheit war sie aufgrund ihres breiten Koalitionsspektrums sehr labil und wurde mehr von einzelnen Persönlichkeiten als von gemeinsamen Programmen und Zielen zusammengehalten.[34]

Doch die relative politische Stabilität, die wirtschaftliche Prosperität und die Blüte von Kultur und Wissenschaft, die die Weimarer Republik in den 1920er Jahren („Goldene Zwanziger“) erfuhr, währte nicht lange. Ende Oktober 1929 brach die Weltwirtschaftskrise aus. Sie begann als Krise der industriellen Überproduktion und der übertriebenen Aktienspekulation in den USA. Die Folgen des New Yorker Börsenkrachs und des Zusammenbruchs der amerikanischen Binnenkonjunktur trafen aufgrund der internationalen Finanzverflechtungen bald auch die europäischen Industrieländer. Die USA hatten nach dem Ersten Weltkrieg sowohl die Position des Geldgebers, insofern sie Deutschland Darlehen zur Reparationsabzahlung gewährten, als auch des Gläubigers inne, insofern sie von Großbritannien und Frankreich die Rückzahlung der Kriegsschulden forderten. Nun zogen US-Investoren ihre ins Ausland vergebenen kurzfristigen Kredite ab und die amerikanische Börsenkrise weitete sich zur Weltwirtschaftskrise aus. Dies hatte insbesondere für Deutschland verheerende Auswirkungen, wie die massive Kredit- und Bankenkrise, die Senkung des Volkseinkommens, der Industrieproduktion und der Außenhandelsumsätze und eine extrem hohe Arbeitslosigkeit. Die ökonomischen Belastungen führten zu einem weiteren Vertrauensverlust in die Demokratie und zu einer Verschärfung der innenpolitischen Spannungen.[35]

2.4 Zerstörung der demokratischen Republik

Die Große Koalition war die letzte von einer Parlamentsmehrheit getragene Regierung. Sie zerbrach im März 1930 am parteipolitischen Dissens über die Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Kurz nach ihrem Sturz bildete der Zentrumspolitiker und Finanzexperte Heinrich Brüning als neuer Reichkanzler eine vom Vertrauen des Reichspräsidenten Hindenburg getragene Minderheitsregierung. Als der Reichstag im Juli 1930 die Haushaltspläne Brünings und die diesbezüglichen Notverordnungen ablehnte, wurde er noch im selben Monat auf Vorschlag Brünings aufgelöst.[36] Bei der erforderlichen Neuwahl des Reichstags im September 1930 konnte insbesondere die NSDAP ihren Stimmenanteil steigern. Er stieg auf 18 Prozent. Die Unzufriedenheit über die anhaltende Staats- und Wirtschaftskrise ließ Wähler aus nahezu alle sozialen Schichten, vor allem aber aus dem Mittelstand, zur rechtsextremen Partei tendieren.[37] Auch die linksextreme KPD konnte vom Unmut der Bevölkerung profitieren und avancierte zur drittstärksten politischen Kraft.[38]

Brüning regierte weiterhin, gestützt auf die Parteien der bürgerlichen Mitte und parlamentarisch toleriert von der SPD, auf der Basis des Notverordnungsrechts des Reichspräsidenten („Präsidialkabinett“).[39] Um die Wirtschaftskrise und das Reparationsproblem zu lösen, betrieb Brüning eine Deflationspolitik, die auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt zielte. Die Maßnahmen reichten von der rigiden Beschränkung der Staatsausgaben über Steuer- und Abgabenerhöhungen bis hin zu Lohn- und Gehaltssenkungen sowie Kürzungen der Arbeitslosenunterstützung und der Renten. Die Bekämpfung der ansteigenden Arbeitslosigkeit stellte Brüning zunächst in den Hintergrund.[40]

Infolge der Reichspräsidentenwahlen im April 1932 kam es zu einer Vertrauenskrise zwischen Hindenburg und Brüning. Hindenburg beschuldigte Brüning unter anderem, durch seine Kooperation mit den Sozialdemokraten für die von der politischen Rechten unterstützte Kandidatur Hitlers als Reichspräsident verantwortlich gewesen zu sein.[41] Nach seiner Wiederwahl, die maßgeblich von den Parteien der bürgerlichen Mitte und der SPD unterstützt worden war, entließ Hindenburg im Mai 1932 das Kabinett Brüning. Bestärkt von General Kurt von Schleicher berief er den rechten Zentrumspolitiker Franz von Papen zum Reichskanzler, der auf der Grundlage des Notverordnungsrechts weitgehend unabhängig vom Reichstag regierte. Außenpolitisch erreichte er auf der Konferenz von Lausanne im Sommer 1932 die Einstellung der deutschen Reparationszahlungen. Da Papen nach keiner der beiden Reichstagswahlen im Juli und November 1932 eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit zustande brachte und der Reichspräsident ihm keine diktatorischen Vollmachten zugestand, musste er im Dezember 1932 zurücktreten.[42] Sein Amtsnachfolger Kurt von Schleicher bemühte sich vergeblich, durch ein umfangreiches Arbeitsbeschaffungsprogramm die Unterstützung der Gewerkschaften, der SPD-Führung sowie von Teilen der NSDAP zu erhalten. Die Unternehmerverbände und Großgrundbesitzer lehnten dieses Vorhaben ab und setzten sich für die Kanzlerschaft Hitlers ein, die auch Papen empfahl. Er hoffte wie viele andere Politiker, Hitler und die NSDAP durch die Einbindung in die Regierungsverantwortung „zähmen“ zu können.[43] Doch schon wenige Monate nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 sollte es Hitler gelingen, alle rechtlichen Hindernisse zu beseitigen, die seinem diktatorischen Machtanspruch entgegenstanden. Die Weimarer Republik war gescheitert.

3. Italien: Aufstieg des Faschismus

3.1 Krise des liberalen Staats

Nachdem das Königreich Italien 1915 mit der Aussicht auf Gebiete Österreich-Ungarns an der Seite der Entente in den Krieg eingetreten war, gehörte es im Oktober 1918 zu den Siegermächten. Bei den Versailler Friedensverhandlungen erhielt Italien im Vertrag von Saint-Germain mit Österreich vom September 1919 beträchtliche territoriale Gewinne (Trentino-Südtirol, Kanaltal, Triest, Istrien, Zadar), die die wesentlichen nationalirredentistischen Ansprüche erfüllten. Weitergehende Forderungen, wie die Annexion Dalmatiens und der überwiegend von Italienern bewohnten Hafenstadt Fiume (Rijeka), scheiterten dagegen.[44] Durch den Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich im August 1920 wurde ferner die griechische Inselgruppe Dodekanes einschließlich Rhodos italienisches Staatsgebiet.[45]

Die politische Unzufriedenheit über die nur teilweise erfüllten Gebietsforderungen und der finanzielle Ruin durch die Kriegsfolgelasten ließen bald das ressentimentgeladene Schlagwort der vittoria mutilata (verstümmelter Sieg) kursieren, das der Schriftsteller Gabriele D’Annunzio geprägt hatte und von der nationalistischen Rechten aufgegriffen wurde.[46] Die desolate Wirtschaftslage und ihre Folgen (Konjunktureinbruch, Inflation, Arbeitslosigkeit, Anstieg der Lebensmittelpreise) lösten zahlreiche Fabrik- und Landarbeiterstreiks in Nord- und Mittelitalien aus. Die sozialistische Arbeiterbewegung forderte neben Lohnerhöhungen und verbesserten Arbeitsbedingungen die Partizipation an der Betriebsführung in Form von Arbeiterräten. Zudem führte die Verarmung der Agrargebiete in der Poebene und in Süditalien zu sozialen Unruhen und Landbesetzungen, die das Land an den Rand des Bürgerkriegs brachten.[47]

Die Regierung erwies sich als unfähig, die neuen Massenbewegungen zu integrieren und die akute Systemkrise zu überwinden, nicht zuletzt weil sich die Sozialisten, Katholiken und Liberalen gegenseitig lähmten. Zwar hatten bei den Parlamentswahlen vom November 1919, den ersten nach Einführung des allgemeinen Verhältniswahlrechts, die Sozialisten (Partito Socialista Italiano, PSI) und die überwiegend links der Mitte Christdemokraten (Partito Popolare Italiano, PPI) eine absolute Mehrheit errungen. Doch beide Parteien lehnten aufgrund ihrer uneinheitlichen Programmatik eine Koalition ab.[48] So bildete sich wieder unter Ministerpräsident Giovanni Giolitti eine Regierung der liberalen Honoratiorenparteien, „die jedoch […] selbst kaum mehr zu tragfähigen Kompromissen bereit waren und das durch den Machtverzicht der beiden Massenparteien neu entstandene Vakuum daher erst recht nicht zu füllen vermochten.“[49]

[...]


[1] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, in: Blickle, Peter (Hrsg.): Handbuch der Geschichte Europas, Bd.9, Stuttgart 2002, S.39f.

[2] So warnt der Sprecher der Mehrheitssozialdemokraten Max Cohen-Reuss auf dem Rätekongress vor „russischen Zuständen“ und äußert: „ […] die Arbeiter- und Soldatenräte hatten ihre Berechtigung und werden ihre Berechtigung auch weiter haben. Nur, glaube ich, müssen sie an der Zentralstelle, die die Verfassung des Deutschen Reiches schaffen wird, der Nationalversammlung Platz machen.“ [zit. nach Michalka, Wolfgang/ Niedhart, Gottfried (Hrsg.): Deutsche Geschichte 1918-1933. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Frankfurt a.M. 22002, S.38]

[3] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945 a.a.O., S.41f.

[4] Vgl. ebd., S.43.

[5] Vgl. zum Weimarer Verfassungssystem die problembezogene Übersicht und den neuesten Forschungsstand in: Wirsching, Andreas: Die Weimarer Republik. Politik und Gesellschaft, München 2000, S.1-15; S.51-59.

[6] Vgl. Möller, Horst: Die Weimarer Republik. Eine unvollendete Demokratie, München 72004, S.192.

[7] Vgl. ebd., S.191, 194f.

[8] Vgl. ebd., S.193ff.

[9] Vgl. ebd., S.184.

[10] Vgl. Schulze, Hagen: Weimar. Deutschland 1917-1933, in: Siedler Deutsche Geschichte, Bd.2, München 22004, S.67ff.

[11] Der Historiker Eberhard Kolb betont in diesem Zusammenhang den Kompromisscharakter der Verfassung: „Die Verfassung war eine ‚Verfassung ohne Entscheidung’, sie war ein System politischer und sozialer Kompromisse, welche die gemäßigte Arbeiterbewegung und die demokratischen Teile des Bürgertums nach dem Sturz des Kaiserreichs eingegangen waren, daher in vielen Teilen unentschieden, aber auch offen für eine zukünftige Weiterentwicklung [Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik, München 62000, S.20]. Weitaus positiver beurteilt der Historiker Karl Dietrich Bracher den „Mischcharakter“ der Verfassung und schreibt ihr eine starke „Integrationswirkung“ zu [Bracher, Karl Dietrich: Die Krise Europas: seit 1917, Berlin/Frankfurt a.M. 1993, S.125].

[12] Vgl. Schulze, Hagen: Weimar. Deutschland 1917-1933, a.a.O., S.95f.

[13] Herzfeld, Hans: Die Weimarer Republik, Frankfurt a.M. 61980, S.26f.

[14] Vgl. dazu die problembezogene Übersicht und den neuesten Forschungsstand zum Weimarer Parteiensystem und zum Verhältnis zwischen Parteien und Staat in: Wirsching, Andreas: Die Weimarer Republik. Politik und Gesellschaft, München 2000, S.15-24; S.59-69; siehe auch die Beitragssammlung von Kolb, Eberhard/ Mühlhausen Walter (Hrsg.): Demokratie in der Krise. Parteien im Verfassungssystem der Weimarer Republik, München 1997.

[15] Vgl. Schulze, Hagen: Weimar. Deutschland 1917-1933, a.a.O., S.80ff.

[16] Vgl. ebd., S.84f.

[17] Vgl. zu den rechtsradikalen paramilitärischen Formationen in der Weimarer Republik die umfangreiche Studie von Sauer, Bernhard: Schwarze Reichswehr und Fememorde. Eine Milieusstudie zum Rechtsradikalismus in der Weimarer Republik, Berlin 2004.

[18] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.48f.; siehe zum Verhältnis zwischn Reichwehr und Staat in den Anfangsjahren der Weimarer Republik:

[19] Schulze, Hagen: Weimar. Deutschland 1917-1933, a.a.O., S.423.

[20] Vgl. Möller, Horst: Europa zwischen den Weltkriegen, München 1998, S.28f.

[21] Vgl. dazu die ausführliche Quellensammlung von Klaus Schwabe, die die unterschiedlichen Standpunkte der Sieger und Besiegten in den Versailler Friedensverhandlungen veranschaulicht: Schwabe, Klaus: Quellen zum Friedensschluss von Versailles, Darmstadt 2000.

[22] Vgl. Niedhart, Gottfried: Von der Novemberevolution zum Hitlerputsch: Die Entstehung und Behauptung der Weimarer Republik, in: DIE ZEIT Welt- und Kulturgeschichte. Epochen, Fakten, Hintergründe in 20 Bänden, Bd.13, Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit, Hamburg 2006, S.249.

[23] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.51f.

[24] Vgl. Bracher, Karl Dietrich: Die Krise Europas: seit 1917, Berlin/Frankfurt a.M. 1993, S.84.

[25] Vgl. Möller, Horst: Europa zwischen den Weltkriegen, München 1998, S.46f.

[26] Später instrumentalisierte die extreme Rechte (NSDAP, DNVP, Stahlhelm) den Young-Plan, um gegen das demokratische System der Weimarer Republik und ihre Außenpolitik zu agitieren. Im Dezember 1929 initiierte sie einen Volksentscheid gegen den Young-Plan, der jedoch scheiterte [vgl. Möller, Horst: Europa zwischen den Weltkriegen, München 1998, S.47]; siehe auch die quellenreiche Studie von Heyde, Philipp: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan. Paderborn 1998.

[27] Eine durch den neuesten Forschungsstand fundierte Analyse der Etappen der Weimarer Außenpolitik bietet: Niedhart, Gottfried: Die Außenpolitik der Weimarer Republik, München 22006.

[28] Salewski, Michael: Deutschland. Eine politische Geschichte, Deutschland, Eine politische Geschichte, Bd. 2, Von den Anfängen bis zur Gegenwart 1815-1992, München 1993, S.198.

[29] Vgl. Möller, Horst: Europa zwischen den Weltkriegen, München 1998, S.60.

[30] Stresemann hebt die Bedeutung des „Geistes von Locarno“ und des „gemeinschaftlichen Zusammenwirken“ als „Weg aus dem europäischen Zusammenbruch“ hervor. [zit. nach Schmid, Heinz-Dieter/ Wilms, Eberhard (Hrsg.): Fragen an die Geschichte. Das 20. Jahrhundert, Berlin 1999, S.35, Q.21] Allerdings muss die allgemeine Beurteilung Stresemanns als überzeugter Europapolitiker relativiert werden. Insbesondere in seinem Schreiben an den ehemaligen Kronprinzen vom September 1925 rückt er „die Lösung der Reparationsfrage in einem für Deutschland erträglichen Sinne“ in den Vordergrund und bestätigt damit seine Rolle als nationaler, pragmatisch orientierter Revisionspolitiker und „Vernunftrepublikaner“. [zit. nach Michalka, Wolfgang/ Niedhart, Gottfried (Hrsg.): Die ungeliebte Republik. Dokumentation zur Innen- und Außenpolitik Weimars 1918-1933, München 1980, S.162]

[31] Vgl. Möller, Horst: Europa zwischen den Weltkriegen, München 1998, S.49ff.

[32] Vgl. ebd., S.54f.

[33] Vgl. Bracher, Karl Dietrich: Die Krise Europas: seit 1917, Berlin/Frankfurt a.M. 1993, S.126.

[34] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.59.

[35] Vgl. Schulze, Hagen: Weimar. Deutschland 1917-1933, a.a.O., S.44f.

[36] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.61.

[37] Vgl. ebd., S.62.

[38] Vgl. ebd., S.63.

[39] In seinen Erinnerungen schreibt Brüning dazu: „Ich bat um Erlaubnis, ein nicht an die Parteien gebundenes Kabinett bilden zu dürfen, und um die Zusage, mir für dieses Kabinett im Notfall die Vollmachten des Artikels 48 zu erteilen.“ [Brüning, Heinrich: Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970, S.161]

[40] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.63f.

[41] Im Oktober 1931 hatten sich auf der Harzburger Tagung NSDAP, DNVP, Stahlhelm und andere Verbände in Opposition zur Regierung Brünings zusammengeschlossen. Die Harzburger Front scheiterte jedoch 1932, als die DNVP die Wahl Hitlers zum Reichspräsidenten ablehnte.

[42] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.64f.

[43] Vgl. ebd., S.66f.

[44] Die national-italienische Bewegung der Irredenta setzte sich nach der Einigung Italiens 1861 für den Anschluss der zum Teil italienischsprachigen Gebiete an den neuen Staat ein. Da Italien in den Pariser Vorortverträgen nur einen Teil der Gebiete im adriatischen Raum („Adriafrage“) erhielt, besetzte Gabriele D’Annunzio als Führer einer italienischen Freischar im September 1919 die Stadt Fiume. Nachdem die Stadt im Grenzvertrag von Rapallo vom November 1920 zum Freistaat geworden war, wurde sie im Vertrag von Rom vom Januar 1924 italienisches Staatsgebiet. [vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.100]

[45] Vgl. Lill, Rudolf: Das faschistische Italien (1919/22-1945), in: Ders./ Altgeld, Wolfgang (Hrsg.): Kleine italienische Geschichte, Stuttgart 2004, S.377.

[46] Vgl. Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.101.

[47] Vgl. ebd., S.102f.

[48] Vgl. Lill, Rudolf: Das faschistische Italien (1919/22-1945), a.a.O., S.376.

[49] Bernecker, Walther: Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, a.a.O., S.101.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Europa zwischen Demokratie und Diktatur - Die politische Entwicklung Deutschlands, Italiens, Frankreichs und Großbritanniens zwischen 1918 und 1933
Hochschule
Universität Rostock  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Die Republik von Weimar in Europa-Europa und die Weimarer Republik
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
31
Katalognummer
V79397
ISBN (eBook)
9783638867856
Dateigröße
536 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europa, Demokratie, Diktatur, Entwicklung, Deutschlands, Italiens, Frankreichs, Großbritanniens, Republik, Weimar, Europa-Europa, Weimarer, Republik
Arbeit zitieren
Sophia Gerber (Autor:in), 2007, Europa zwischen Demokratie und Diktatur - Die politische Entwicklung Deutschlands, Italiens, Frankreichs und Großbritanniens zwischen 1918 und 1933, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79397

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