Der Konflikt um Abt Potho von San Vincenzo al Volturno

Ein Beitrag zur Geschichte Italiens unter Karl dem Großen


Magisterarbeit, 2002

149 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhalt

I. Einleitung
1. Ereignisgeschichtliche Forschungsansätze
2. Ansätze der Konfliktforschung
3. Fragestellung

II. Die wichtigsten Quellen
1. Codex Carolinus
2. Die Chronik des Klosters San Vincenzo al Volturno
3. Die langobardischen Urkunden
4. Die Regula Benedicti
5. Die Kanonessammlung des Dionysius Exiguus

III. Vorgeschichte
1. Vorbedingungen zur Übernahme des Langobardenreiches
2. Die Eroberung des Langobardenreiches durch die Franken
3. Die Stellung des Papstes Hadrian I
4. Die Herzogtümer Benevent und Spoleto
4.1. Das Herzogtum Benevent
4.2. Das Herzogtum Spoleto:
5. Klostergründungen im Italien des 8. Jahrhunderts und ihre Funktion - Forschungsstand

IV. Hauptteil
1. Der Konflikt um Abt Potho von San Vincenzo al Volturno
2. Hintergründe des innerklösterliche Konfliktes
2.1. Protagonisten innerhalb des Klosters
2.1.1. Potho
2.1.2. Authpert
2.1.3. Rodicausus
2.1.4. Weitere Mönche des Klosters
2.2. Die politische Dimension des Konfliktes um Abt Potho
2.2.1. Der Forschungsstand
2.2.2. Die Aussagen der Quellen
2.3. Folgerung
3. Die Einflußnahme von Außen
3.1. Herzog Hildprand von Spoleto
3.1.2. Die Rolle Hildeprands im Konflikt um Potho
3.1.2. Folgerung
3.2. Papst Hadrian I
3.2.1. Das Verhältnis der Päpste zu San Vincenzo al Volturno in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts
3.2.2. Papst Hadrian I. und San Vincenzo al Volturno
3.2.3. Der Papst als Richter und Vermittler
3.2.4. Exkurs: Grundlagen des päpstlichen Vorgehens
3.2.5. Folgerung
3.3. Karl der Große
3.3.1. Der fränkische Einfluß auf das Kloster
3.3.2. Karl der Große und San Vincenzo al Volturno
3.3.3. Karl der Große und Abt Potho
3.3.4. Folgerung

V. Schluß
1. Folgerung für den Zusammenhang zwischen dem Konflikt um Abt Potho und den Außenbeziehungen des Klosters
2. Folgerungen zur rechtshistorischen Betrachtung des Konfliktes um Abt Potho
3. Fazit

VI. Anhang
1. Karten Schenkungen und Privilegien Karls des Großen in Italien
2. Die Quellen zum Konflikt um Abt Potho
2.1. Codex Carolinus, 593-594, Brief Nr. 66
2.2. Codex Carolinus, 593-597, Brief Nr. 67
3. Übersicht über den langobardischen Urkundenbestand
3.1. Die langobardischen Königs- und Herzogsurkunden
a) Zur Erläuterung der Tabelle
b) Tabelle 1: Die Verteilung der Aussteller (Königs- u. Herzogspräzepte aus Spoleto und Benevent) auf die Herkunftsregion der Empfänger
c) Zur Interpretation der Tabelle
3.2. Urkunden für das Kloster San Vincenzo al Volturno
a) Zur Erläuterung der Tabelle
b) Tabelle 2: Urkunden für das Kloster San Vincenzo al Volturno:
c) Zur Interpretation der Tabelle
4. Abkürzungsverzeichnis

VII. Bibliographie
1. Quellen
2. Literatur:

I. Einleitung

Im Winter 784 wurde Potho, Abt des beneventanischen Klosters San Vincenzo al Volturno, vor einem päpstlichen Gericht beschuldigt, Karl den Großen und die Franken beleidigt zu haben. Die Gerichtsverhandlung war das Ergebnis eines Konfliktes, der im Jahr zuvor offenbar unter den Mönchen des Klosters ausgebrochen und dann zu einem politischen Konflikt geworden war.

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, diesen Vorgang genau zu untersuchen und den Konflikt um Abt Potho von San Vincenzo al Volturno unter verschiedenen Aspekten darzustellen. Dabei sollen unterschiedliche Fragestellungen herausgearbeitet werden, um die Hintergründe des Konfliktes zu erläutern. Zu diesem Zweck werden wir uns mit zwei Forschungsrichtungen beschäftigen: mit ereignisgeschichtlichen Forschungsansätzen sowie mit der eher rechtshistorisch und sozialwissenschaftlich orientierten Konfliktforschung.

1. Ereignisgeschichtliche Forschungsansätze

Der Konflikt um Abt Potho von San Vincenzo al Volturno hat in der Forschung reges Interesse hervorgerufen, da die Auseinandersetzung um Potho im Zusammenhang mit dem langobardischen Widerstand gegen Karl den Großen in Benevent nach der fränkischen Eroberung des Langobardenreiches gesehen wird[1]. Dabei sind im Laufe der Zeit viele unterschiedlicher Theorien entstanden, die im Folgenden kurz umrissen werden sollen.

Bereits Abel und Simson widmeten sich 1888 ausführlich dem Fall und gelangten zu dem Ergebnis, der Konflikt um Potho sei durch das politische Umfeld des Klosters und die vielfältigen politischen Verflechtungen zwischen Karl dem Großen, Papst Hadrian I. sowie den Herzögen von Benevent und Spoleto maßgeblich beeinflußt worden[2].

Ähnlich sah dies auch Federici: Er kam 1941 nach seiner Untersuchung der Quellen dem Schluß, daß der Auslöser des Konfliktes in einem Gegensatz zwischen den fränkischen und langobardischen Mönchen zu sehen sei[3].

Del Treppo befaßte sich 1955 sehr eingehend mit der Geschichte San Vincenzos und dem Konflikt um Abt Potho. Als erster stellte er, nach einer ausführlichen Analyse und Interpretation der Quellen, die Ereignisse in Zusammenhang mit dem durch 'nationale' Werte geleiteten langobardischen Widerstand in Benevent, doch geben seine Ausführungen zu Herzog Hildeprand von Spoleto Anlaß zur Kritik[4]. Dennoch beeinflußten Del Treppos Thesen maßgeblich spätere Historiker, die sich mit dem Fall auseinandersetzten.

Einer von ihnen war Penco, der 1961 für seine Gesamtdarstellung der Geschichte des italienischen Mönchtums die Ausführungen Del Treppos recht unkritisch übernahm. Er gelangte dadurch, zumindest was den Konflikt um Potho betraf, zu mancher Fehleinschätzung[5].

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch Bertolini, der gut zehn Jahre später nicht nur das Verhältnis zwischen Karl dem Großen und Benevent, sondern auch die Stellung des Papstes genau untersuchte und dabei recht eigenwillige und überzogene Interpretationen des Quellenmaterials im Bezug auf die Auseinandersetzung um Potho lieferte[6].

Houben schließlich war in mehreren, zwischen 1985 und 1996 erschienenen Aufsätzen[7] um ein objektives Bild bemüht: Er untersuchte den Fall eingehend und warf auch einen kritischen Blick auf die Forschungsliteratur[8]. Doch auch er zeigte sich in seinen Ergebnissen vor allem durch die Untersuchungen Del Treppos beeinflußt.

Zu einer anderen Auffassung gelangte 1982 Felten, der die Ursachen des Konfliktes alleine im Inneren des Klosters suchte und der Politik nur geringen Einfluß auf den Konfliktverlauf einräumte[9]. Zu ähnlichen Ergebnisse war vor ihm bereits 1968 Ruggiero gekommen, der den Fall jedoch nur ansprach, ohne weiterführende Argumente beizubringen..[10].

Wir wollen in der folgenden Arbeit den Konflikt um Abt Potho unter Rückgriff auf das Quellenmaterial nochmals in seinem genauen Ablauf darstellen und untersuchen, ob sich die verschiedenen Thesen bestätigen oder widerlegt werden müssen. Dabei werden wir vor allem neuere Untersuchungsergebnisse berücksichtigen und dabei auch Schwächen in der bisherigen Forschung aufzeigen.

2. Ansätze der Konfliktforschung

Die Konfliktforschung ist eine noch verhältnismäßig junge Forschungsrichtung, die maßgeblich von den kontrovers diskutierten Ergebnissen Althoffs geprägt wurde. Althoff hatte vor allem das Konfliktverhalten von weltlichen Adligen und Herrschern des Hoch- und Spätmittelalters untersucht[11]. Auch in anderen Untersuchungen waren Differenzen des Frühmittelalters und innerhalb von mönchischen Gemeinschaften bisher kaum oder nur in Einzelfällen untersucht worden[12]. Erst Wiech[13] und Patzold[14] beschäftigten sich erstmals umfassend mit Konflikten in frühmittelalterlichen Klöstern. Der methodische Zugriff der beiden ist dabei sehr ähnlich: Sie zeigen in mehreren Fallstudien die Verläufe von Konflikten und beschreiben systematisch Verhaltensweisen, Gewohnheiten und Rechtsnormen, die bei solchen Konflikten zur Anwendung kamen[15].

In dem begrenzten Rahmen unserer Arbeit kann jedoch keine umfassende Untersuchung der Rechtsverhältnisse des frühen Mittelalters oder aller in diesem Fall möglicherweise zur Anwendung kommenden Normen[16] erfolgen. Vielleicht ist dies auch gar nicht nötig, wenn man bedenkt, daß es im Mittelalter keinen solchen 'Codex Iuris Monastici' gab, da bei den Betroffenen, seien es Mönche oder der Papst, offenbar kein Bedarf bestand, alle das Mönchtum betreffenden Textstellen zu vereinen[17], weil das Leben der Konventualen ohnehin stärker von den sich verändernden weltlichen und kirchlichen Strukturen als von starren Regeln bestimmt war[18]. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch im Konflikt um Potho[19]. Wir werden uns also darauf beschränken müssen, rechtshistorische Fragestellungen aufzugreifen und die Grundzüge derjenigen kirchenrechtlichen Bestimmungen darzustellen, die im Konflikt um Potho zur Anwendung kamen. Dabei wird unter Kirchenrecht das geltende Recht der Kirche jener Zeit verstanden, spätere Differenzierungen, etwa zwischen ius cannonicum und ius ecclesiasticum können hier vernachlässigt werden[20].

Auch ein quantitativer Vergleich verschiedener Konfliktfälle in italienischen Klöstern wird, anders als von Wiech und Patzold, in der vorliegenden Arbeit nicht angestrebt. Uns geht es vielmehr darum, einen singulären Konflikt in einem italienischen Kloster näher zu beschreiben und zu untersuchen, ob sich die Untersuchungsergebnisse, die Wiech und Patzold aus dem Vergleich vieler Klöster gewonnen haben, auch auf San Vincenzo al Volturno übertragen lassen.

3. Fragestellung

In dieser Arbeit wollen wir untersuchen, wie der Konflikt um Abt Potho entstand und sich entwickelte. Handelte es sich um einen rein innerklösterlichen Konflikt oder war bereits der Auslöser, die Beleidigung Karls des Großen, ein Politikum? Wer waren die am Konflikt direkt und indirekt beteiligten Personen?

Daher wollen wir zunächst die innermonastischen Differenzen zwischen Mönchen und ihrem Abt, wie sie in den Quellen explizit dargestellt wurden, herausarbeiten und die am Konflikt beteiligten Personen sowie die Hintergründe des Streites untersuchen. Dazu gehören neben den Mönchen des Klosters auch Karl der Große, Herzog Hildeprand von Spoleto und Papst Hadrian I. Aus dieser Darstellung heraus lassen sich dann die jeweiligen Handlungsmotivationen erklären. In diesem Zusammenhang wollen wir auch das Netz der nicht immer leicht zu durchschauenden politischen Verwicklungen nach der Eroberung des Langobardenreiches in Italien zu jener Zeit darstellen.

Dabei müssen die Ergebnisse der bisherigen Forschung kritisch hinterfragt werden: Ist es gerechtfertigt, von einem politisch motivierten Konflikt, ja sogar vom Widerstand der Langobarden gegen die Franken zu sprechen? Oder handelte es sich doch 'nur' um einen innerklösterlichen Konflikt, der zur Lösung nach außen getragen wurde?

Im Rahmen des Konfliktes und der politischen Verflechtungen kam dem Papst in mehrfacher Hinsicht eine besondere Stellung zu: Nicht nur, daß er es war, der die Eroberung des Langobardenreiches letztlich veranlaßt hatte und daß er auch in den folgenden Jahren den Frankenkönig immer wieder dazu bewegte, in die italienische Politik einzugreifen, sondern auch seine Briefe an Karl den Großen sind die hervorragenden Quellen für die Auseinandersetzung um Abt Potho. Und auch sein Verhalten während des Konfliktes, sein Vorgehen als Vermittler und Richter sowie die normativen Texte, die die Grundlagen seines Vorgehens bildeten, werden für uns von besonderem Interesse sein. Dabei stehen jene kirchenrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund, die im Konflikt um Potho zur Anwendung kamen.

Damit begeben wir uns auf das Terrain der rechtshistorisch orientierten Konfliktforschung, das bei der Beurteilung dieses Falles ein Novum darstellt, denn der Verlauf des Konfliktes um Abt Potho als solcher wurde bisher noch nicht mit rechtshistorischen Methoden untersucht. Dabei ist der Fall gerade deshalb interessant, weil sich der innerklösterliche Konflikt zwischen einzelnen Gruppen von Mönchen durch den Einfluß von außen schließlich zu einem Konflikt der Mönche gegen den fränkischen König ausweitetete.

Daher soll für den Bereich der Konfliktforschung erarbeitet werden, ob und, wenn ja, wie versucht wurde, den Konflikt zu beenden, welche Richter und Vermittler hierbei tätig wurden und auf welchen Rechtsgrundlagen sie agierten. Daneben wollen wir - basierend auf den Ergebnissen von Wiech und Patzold - verdeutlichen, inwieweit diese Handlungsmuster typisch für frühmittelalterliche Klöster sind.

II. Die wichtigsten Quellen

Die vorliegende Übersicht soll verdeutlichen, welche überlieferungs- und editionsgeschichtlichen Probleme bei den wichtigsten Quellen unseres Themas zu beachten sind. Darüber hinaus soll klar gemacht werden, warum wir uns in einigen Fällen für die Benutzung bestimmter Quelleneditionen entschieden haben.

1. Codex Carolinus

Karl der Große ließ die Briefe, die die Päpste in der frühen Karolingerzeit an die fränkischen Hausmeier beziehungsweise Könige geschrieben hatten, von seinen Schreibern kopieren und in einer Sammlung zusammenfassen, dem Codex Carolinus. Allerdings übernahmen die Abschreiber weder die Datierungen noch achteten sie immer auf eine chronologische Anordnung der Briefe. Daraus ergaben sich Probleme bei der Edition des Codex Carolinus: Die Editoren mußten die Anordnung der Briefe aus deren Inhalt erschließen[21] und kamen dabei teilweise zu divergierenden Ergebnissen, wie wir weiteren Verlaufe der Arbeit noch sehen werden[22].

Für unsere Arbeit ist der Codex Carolinus eine wichtige Quelle, da sich nur hier die Schilderung des Konfliktes um Abt Potho findet[23]. Der Arbeit liegt die neueste Edition des Codex Carolinus, die 1882 von Gundlach vorgenommen wurde[24], zugrunde. Seine Datierungen der Briefe sind jedoch nicht immer vertrauenswürdig und sollen im folgenden Text kritisch betrachtet werden[25]. Doch auch eine ältere Edition von Jaffé aus dem Jahr 1872[26] soll in dieser Arbeit nicht unbeachtet bleiben, da sie in einigen Fragen als Vergleichsgrundlage dient[27].

2. Die Chronik des Klosters San Vincenzo al Volturno

Hauptquelle zur Geschichte des Klosters San Vincenzo al Volturno ist das Chronicon Vulturnense, das von Federici zwischen 1925 und 1938 editiert und herausgegeben wurde[28]. Im Orginal findet es sich als Vaticanus Barberianus latinus 2724 in der Bibliothek des Vatikans. Alle weiteren Handschriften, die denselben Text überliefern, leiten sich von diesem Codex ab[29]. Geschrieben wurde er vermutlich zwischen 1119 und 1124[30] von dem Mönch Johannes[31]. Das Werk ist in Form und Inhalt sehr uneinheitlich und wird von Hoffmann als "auffällig konfuse Zusammenstücklung"[32] bezeichnet - ein Umstand, der nach Pratesis Meinung darauf zurückzuführen ist, daß Johannes unterschiedliche Vorlagen wie Hagiographien, Urkunden oder Chroniken verwendet hat[33]. Daher sind auch die Angaben zu den Äbten Authpert und Potho[34] nicht frei von Fehlern und Diskrepanzen gegenüber anderen Quellen[35]. Das gilt auch für die in die Chronik eingebetteten Urkunden, denn hier hat sich Johannes in mehr als einem Fall selbst als Fälscher betätigt[36].

Eine andere erzählende Quelle ist der Codex Sabatini[37], ein von einem anonymen Autor stammendes Fragment einer Chronik des Klosters San Vincenzo al Volturno. Es stammte aus dem Archiv der aquilaischen Familie Sabatini di Pescocostanzo und wurde 1925 dem Istituto Storico Italiano übergeben[38]. Das Fragment war zunächst vom Eigentümer Sabatini selbst ediert worden[39], wurde dann aber auch von Federici im Rahmen einer Untersuchung als kritische Edition herausgegeben[40]. Hoffmann geht davon aus, daß es sich dabei sicher um einen älteren Versuch handelt, die Geschichte des Klosters darzustellen, und datiert es auf die Zeit zwischen 1075 und 1080[41].

Winandy ist im Gegensatz zu Hofmann der Ansicht, daß sowohl der Text des Mönchs Johannes als auch das Fragment auf eine ältere, gemeinsame Quelle zurückgehen. Diese ältere, unbekannte Quelle gebe möglicherweise das genaue Datum von Beginn und Ende der Amtszeiten der genannten Äbte an, wohingegen die beiden vorliegenden Codices[42] nur die Dauer und das Ende der Amtszeiten verraten - und sich dabei teilweise widersprechen. Insgesamt hält Winandy die Chronologie des Codex Sabatini für genauer, denn das Chronicon Vulturnense enthalte eine Reihe von Berechnugsfehlern bezüglich der Dauer und dem Ende der Amtszeiten der Äbte Authpert, Hairiad und Potho. Der Codex Sabatini datiere die Amtszeiten hingegen so, daß sich eine chronologisch sinnvolle Reihenfolge ergebe[43], daher ist Winandys Ergebnis, das zudem der Aussage Hoffmanns, der Codex Sabatini müsse vor 1080 geschrieben worden sein, nicht widerspricht, plausibler als die These Hoffmanns[44].

3. Die langobardischen Urkunden

Die jüngste Edition der langobardischen Urkunden findet sich im Codice diplomatico longobardo[45], der 1929 von Schiparelli begonnen worden war und nach dessen Tod durch Brühl weitergeführt wurde[46]. Schiaparelli hatte die ersten beiden Bände mit den Privaturkunden aus dem regnum Italiae herausgegeben[47], 1973 folgten im dritten Teil die von Brühl edierten langobardischen Königsurkunden[48]. Erst 1981 gab Brühl mit Band IV/1 die Urkunden der Herzöge von Spoleto heraus[49]. 1986 veröffentlichte schließlich Zielinski mit dem fünften Band[50] die Chartae, die Privaturkunden[51], der Herzogtümer Spoleto und Benevent. Bereits mehrfach angekündigt[52], für 1999 geplant und dann doch nicht erschienen ist Band IV/2 des CDL, der die Urkunden der Herzöge von Benevent enthalten sollte. Da dieser Band für unsere Untersuchung nicht zur Verfügung steht, müssen wir für die Urkunden der beneventanischen Herzöge für das Kloster San Vincenzo al Volturno auf die im Chronicon Vulturnense[53] enthaltenen Urkunden zurückgreifen, dessen Edition einige Mängel aufweist[54], so daß wir nicht mit Sicherheit sagen können, ob die von Federici als echt bezeichneten Urkunden Fälschungen sind oder nicht. Dennoch haben wir keine andere Möglichkeit, als uns in diesem Punkt an Federici zu halten, da zwar eine ältere Editionen des Codice diplomatico longobardo aus den Jahren 1852 bis 1855[55] existiert, diese jedoch nach Brühl nicht mehr heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen genügt[56], und uns daher bei der Identifikation von Fälschungen nicht helfen kann. Gleiches dürfte, schon aus Gründen des Alters, für die Übersicht Chrousts über die spoletinischen und beneventanischen Herzogsurkunden gelten[57]. Ohnehin beschäftigen sich die beiden letzgenannten Werke nur mit den Urkunden bis 774[58].

Die Königsurkunden des regnum Italiae, die vorwiegend einzeln überliefert sind[59], sollen in dieser Arbeit weniger interessieren als die Urkunden der Herzöge von Spoleto und Benevent. Diese finden sich mit Ausnahme einer spoletinischen und dreier beneventanischer Urkunden in vier Chartularien, die in der Zeit zwischen 1090 und 1135 entstanden. Neben dem Chronicon Vulturnense handelt es sich dabei um das Regestum Farfense, das Chronicon Sanctae Sophiae von Benevent und das Registrum Petri Diaconi aus Montecassino. Im Regestum Farfense sind keine beneventanischen, im Chronicon Sanctae Sophiae hingegen keine spoletinischen Urkunden enthalten. Während das Regestum Farfense kaum Fälschungen enthält, sind diese in allen anderen Chartularien durchaus zahlreich[60].

4. Die Regula Benedicti

Für das abendländische Mönchtum war die Regula Benedicti von zentraler Bedeutung, da ihr Verfasser Benedikt von Nursia hier wie in keinem anderen Regelwerk verschiedene Traditionen des Mönchtums zusammengefaßt hat[61]. Wiech hat sie als zweifellos bedeutendste Richtschnur des abendländischen Mönchtums im frühen und hohen Mittelalter bezeichnet[62]. Der Grund für ihren Siegeszug lag dabei auch an ihrer Praktikabilität im alltäglichen klösterlichen Leben[63].

Zu ihrer Entstehungszeit[64] nahm die Regula Benedicti unter allen anderen klösterlichen Regeltexten zunächst keine Sonderstellung ein. Erst gegen Ende des 7. Jahrhunderts war zu beobachten, daß sie sich allmählich gegen alle anderen Regeltexte durchsetzte[65], dieser Ablösungsprozeß erfolgte dabei sukzessiv und allmählich[66]. Gut 100 Jahre später bemühte sich Karl der Große, die Regula Benedicti als einheitliche Norm für das klösterliche Leben im gesamten Karolingerreich und als Quelle für die kirchliche Rechtssprechung durchzusetzen[67]. Bald wurde die Regel Benedikts von nahezu allen Mönchen des Karolingerreiches weitgehend, wenn auch nicht bedingungslos, befolgt[68]. Andere Regeln gerieten immer mehr in Vergessenheit[69] - auch in Italien: So zeigt ein Brief, den der montecassinische Abt Theodmar zwischen 778 und 789 an den fränkischen Grafen Theoderich schrieb, daß der Geist der Regula Benedicti gerade auch im Benevent sehr lebendig war[70]. Auch in der Auseinandersetzung der Konventualen von Farfa gegen ihren Abt Wigpert[71] wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß Wigpert contra sanctos canones ac regulam beati Benedicti ordiniert wurde[72]. Und schließlich verlieh auch Karl der Große selbst dem Kloster San Vincenzo das Abtwahlrecht secundum regulam sancti Benedicti[73].

Aus der weiten Verbreitung, die die Regula Benedicti bereits gegen Ende des 8. Jahrhunderts in italienischen Klöstern erfuhr, ergibt sich daher, daß Hadrian I. wahrscheinlich auf die Benediktsregel hinwies, wenn er berichtete, daß der Abt sein Amt regulariter ausgeübt habe[74] und der Fall regulariter untersucht werden sollte[75]. Gerade der Fall in Farfa ist dabei durchaus mit dem Konflikt um Potho vergleichbar.

Aus diesen Gründen verdient neben ihrem Inhalt, der auszugsweise noch gesondert zu betrachten sein wird[76], auch ihre Entstehungs- und Editionsgeschichte mehr als alle anderen klösterlichen Regelwerke eine nähere Betrachtung, obgleich hier vorauszuschicken ist, daß eine umfassende Behandlung des Regeltextes im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden kann.

Die Regula Benedicti wurde zwischen 530 und 555 wahrscheinlich in Montecassino verfaßt. Dabei konnte Benedikt auf die knapp 30 Jahre zuvor entstandene, anonyme und längere Regula Magistri[77] zurückgreifen. Lange Zeit hatte in der Forschung die Meinung geherrscht, die Regula Magistri sei eine Erweiterung der Regula Benedicti, doch stellte sich durch neuere Forschungen heraus, daß diese auf der älteren Regula Magistri aufbaut. Penco erläuterte in einer umfassenden Textanalyse Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Regeltexte[78]. Noch 1960 hatte Hanslik in seiner Edition der Regula Benedicti[79] die ältere Theorie von der Vorherrschaft der Benediktsregel vertreten[80], diese aber in seiner zweiten, 1977 herausgegebenen Edition revidiert[81]. Jedoch mußte sich Hanslik, obwohl er für seine Edition rund 300 Handschriften ausgewertet hatte, von mehreren Seiten die Kritik gefallen lassen, er habe einige Handschriften und Varianten des Regeltextes gar nicht oder nur sporadisch beachtet[82]. Bei der Auswahl einer für unsere Arbeit geeigneten Edition der Regula Benedicti haben wir daher auf die siebenbändige, mit einem umfassenden kritischen Kommentar versehene Ausgabe von de Vogüé zurückgegriffen[83]. Durch eine weitreichende Untersuchung des Abtsbildes in der Benediktsregel weist de Vogüé unter anderem nach, daß die Magisterregel das Vorbild der Regula Bendicti war. De Vogüés Edition wurde damit richtungsweisend für spätere Forscher[84]. Seine Meinung dominiert die Forschung bis heute, doch sind keineswegs alle Zweifel an der Vorherrschaft der Benediktsregel ausgeräumt[85].

5. Die Kanonessammlung des Dionysius Exiguus

Der wahrscheinlich vor 556 gestorbene skythische Mönch Dionysius Exiguus gilt als gelehrter Kanonist, Komputist und Übersetzer des Griechischen ins Lateinische. Sein Hauptwerk ist die Sammlung und Übersetzung kirchlicher Rechtstexte, die wegen ihrer Qualität von der römischen Kirche schon früh - 534 - rezipiert und hoch geschätzt wurde, obwohl sie nie zum kirchlichen Rechtsbuch erhoben wurde. Die Sammlung gliedert sich in ein Liber canonum und ein Liber decretorum. Für unsere Arbeit ist jedoch nur die Kanonessammlung, die sogenannte Dionysiana, bedeutsam, die aus drei Handschriften bekannt ist. Die zweite, um 500 im Auftrag des Bischofs Stephan von Salona entstandene Handschrift, enthält die Kanones zahlreicher Konzilien, unter anderem der Konzilien von Afrika und Chalkedon[86], die Hadrian im Verfahren gegen Potho für seine Argumentation zu Rate zog.

III. Vorgeschichte

Um den Konflikt um Abt Potho verstehen und im Bezug zu den politischen Ereignissen jener Zeit sehen zu können, müssen wir zunächst die politischen Gegebenheiten betrachten. Dafür ist es notwendig, auch die Vorgeschichte der fränkischen Eroberung miteinzubeziehen und die Gegebenheiten darzustellen, die Grundvoraussetzungen für politische Handlungen während und nach der Eroberung des Langobardenreiches durch die Franken waren. Darüber hinaus werden wir auch Untersuchungen zu den Klostergründungen im Italien des 8. Jahrhunderts berücksichtigen, die zeigen, daß einige Klöster mit ganz bestimmten Zielsetzungen erbaut wurden.

1. Vorbedingungen zur Übernahme des Langobardenreiches

Eine wichtige politische Kraft in Italien war zu jener Zeit Byzanz , das sich, obwohl sich sein Machtbereich nur auf einen Teil des ehemaligen Imperium Romanum beschränkte, als Römisches Reich verstand. Die auf dem Gebiet des ehemaligen weströmischen Reiches entstandenen Staaten konnte es zwar tolerieren, aber keinesfalls als gleichwertig ansehen. Zudem hatte Byzanz seinen Anspruch auf eine universale Herrschaft im Mittelmeerraum nie ganz aufgegeben. Das Hauptaugenmerk des oströmischen Reiches lag dabei auf Italien, wo es sich mit dem Exarchat von Ravenna ein Machtzentrum erhalten hatte. Die byzantinischen Ansprüche kollidierten jedoch unweigerlich immer wieder mit den langobardischen Interessen.[87]

Die Stadt Rom gehörte seit dem 6. Jahrhundert nominell zum oströmischen Reich[88], und der Papst war damit staatsrechtlich gesehen als Bischof von Rom ein Untertan des Kaisers von Konstantinopel, des sogenannten Basileus. Daß auch der Papst die Oberhoheit des Basileus anerkannte, zeigt die Tatsache, daß päpstliche Urkunden nach Kaiserjahren datierten, eine Sitte, die erst durch Hadrian I. geändert wurde. Zudem wurden bis in die Zeit Papst Stephans II. hinein byzantinische Goldmünzen geprägt[89]. Doch sowohl der Papst in Rom als auch der Kaiser in Byzanz verstanden sich als christliche, durch Gott eingesetzte Institutionen und beriefen sich dabei auf die Traditionen des Imperium Romanum[90]. Auch hier mußten die Interessen der beiden Mächte immer wieder Konflikte heraufbeschwören.

730 kam es während des Bilderstreites[91] endgültig zum Bruch zwischen Byzanz und Rom. Dadurch besaß der Papst nun eine gewisse Autonomie, obwohl Rom rechtlich noch immer zum byzantischen Reich gehörte. Doch hatte der Papst damit den Schutz des byzantischen Heeres gegen eventuelle Übergriffe der Langobarden verloren[92]. Es war klar, daß sich der Papst nun gegen die Langobarden neue Verbündete würde suchen müssen.

Spätestens 751, als der Langobardenkönig Aistulf Ravenna einnahm und daraufhin die Hoheit über Rom und Tribute von Papst Stephan II. beanspruchte, zeigte sich, wie notwendig ein neues politisches Bündnis war[93]. Daher bat Stephan den Frankenkönig Pippin um Hilfe, nachdem eigene Vermittlungsversuche fehlgeschlagen waren[94]. Pippin ging das Bündnis ein, überquerte 754 die Alpen und besiegte Aistulf bei Pavia[95]. An den schnell geschlossenen Friedensvertrag hielt sich der Langobarde jedoch nicht lange, vielmehr stand er 755/56 erneut vor Rom. Abermals bat Papst Stephan II. die Franken um Hilfe. Pippin belagerte wiederum Pavia und zwang Aistulf zu einem verschärften Friedensvertrag, der Tributzahlungen und die Herausgabe Ravennas beinhaltete. Dieses fiel aber nicht zurück an Byzanz, sondern an den Papst und bildete damit die Grundlage einer eigenen res publica romana, d.h. eines für die päpstliche Unabhängigkeit ausschlaggebenden Herrschaftsgebietes in Mittelitalien[96], wie es Pippin in einer 754 in Quierzy ausgestellten Urkunde festgelegt hatte[97]. Doch nicht nur der Papst, auch der Frankenkönig Pippin zog Vorteile aus diesem Bündnis: Er wurde seit 754 als Schützer Roms mit dem Titel patricius Romanorum bedacht[98] und konnte auf diese Weise sein Königtum sakral legitimieren. Damit bildete Pippin die Grundlage für das politische Vorgehen seines Sohnes Karl in Italien[99].

Dem Erfolg Karls bei der Übernahme des Langobardenreiches durch die Franken leistete jedoch auch die ständig wachsende innere Instabilität des Langobardenreiches Vorschub: Sie zeigte sich bereits um die Mitte des 8. Jahrhunderts in zahlreichen Gesetzen des Königs Ratchis. So sah sich dieser offensichtlich dazu genötigt, per Todesstrafe und Güterkonfiskation gegen Menschen vorzugehen, die den Herrscher in seinem Palast ausspionierten[100] - und belegt damit seine eigene unsichere Stellung.

Auch die zahlreichen Staatsstreich und Regierungswechsel[101] sorgten für eine verstärkte Unsicherheit im Langobardenreich. Nach dem Tod Luitprands zur Jahreswende 743/44 konnte sich sein Neffe und Nachfolger Hilprand nur wenige Monate halten und wurde dann durch Ratchis, den Herzog von Friaul, gestürzt[102]. Bereits 749 wurde Ratchis jedoch durch seinen Bruder Aistulf abgelöst[103]. Nach dessen Tod 756 kehrte Ratchis noch einmal kurz auf den Thron zurück, doch nach kurzer Zeit bemächtigte sich Desiderius, Aistulfs Statthalter in der Toskana mit Hilfe der Franken und des Papstes der langobardischen Königskrone[104].

Daß sich bald auch Widerstand gegen Desiderius regte, zeigt neben einem Bericht über die Fahnenflucht spoletinischer Heeresteile[105] auch eine andere Quelle. Sie erzählt, daß vornehme Langobarden heimlich eine Gesandtschaft an den fränkischen König geschickt hätten, um ihn einzuladen, mit Waffengewalt das Langobardenreich zu erobern[106]. Böhmer sieht solche Aussagen durch eine Urkunde, mit der der Desiderius-Sohn Adelchis Güter langobardischer Adliger konfiszierte und an ein Kloster weiter verschenkte, bestätigt[107].

2. Die Eroberung des Langobardenreiches durch die Franken

Nachdem Pippin 768 gestorben war, wurden seine Söhne Karl und Karlmann zu Königen erhoben. Die ersten Regierungsjahre der beiden Herrscher waren von einer ständigen Rivalität gegeneinander geprägt. Die Ehe mit einer Tochter des Langobardenkönigs Desiderius und ein damit einhergehendes politisches Bündnis brachte Karl 770 jedoch einen deutlichen Vorteil. Mit diesem Bündnis brach Karl mit der traditionell antilangobardischen Politik seines Vaters Pippin und zog sich den Zorn des Papstes zu, der in einem Brief eindringlich vor den Langobarden warnte[108].

Doch der plötzliche Tod Karlmanns am 4.12.771 veränderte die politischen Konstellation entscheidend, denn nun hatte Karl freie Hand, um sich gegen die Langobarden zu stellen. Desiderius nahm Karlmanns Witwe Gerberga, die mit ihren beiden kleinen Söhnen aus dem Frankenreich geflohen waren, bei sich auf. Die Tatsache, daß der Langobardenherrscher Karls beiden minderjährigen Konkurrenten um die fränkische Thronfolge Asyl gewährte, wertet der Frankenkönig als Provokation und verstieß nach einem Jahr seine langobardische Gemahlin, was auf Desiderius wie eine Kriegserklärung wirken mußte[109].

Desiderius bemühte sich nun, den neu gewählten Papst Hadrian, wie schon seinen Vorgänger Stephan III. zu einem Bündnis mit den Langobarden zu bewegen[110]. Ein wesentliches Ziel des Langobardenkönigs war es, die Söhne Karlmanns zu Königen der Franken weihen zu lassen[111]. Damit wären die Kinder zu ernstzunehmenden Rivalen Karls um den fränkischen Thron geworden, und es wäre zudem nicht zu einer Allianz zwischen dem Papst und Karl dem Großen gekommen. Da der Papst sich jedoch nicht auf ein langobardisches Bündnis einlassen wollte, bedrohte Desiderius ihn zunehmend und besetzte zeitweilig auch römisches Gebiet. Nur die Androhung eines Kirchenbanns konnte ihn von einer Eroberung der Stadt abhalten, so daß der Papst sich schließlich genötigt sah, im März 773 Karl den Großen um Hilfe zu rufen. Der sammelte sein Heer bei Genf und schloß das langobardische Heer, das sich ihm entgegenstellte, bei den Clusen, den langobardischen Grenzbefestigungen in der Gegend von Susa, ein, woraufhin sich Desiderius in Pavia verschanzte[112].

Währenddessen zogen sich sein Sohn Adelchis und Karlmanns Witwe Gerberga nach Verona zurück. Gerberga wurde schließlich von Adelchis ausgeliefert, während dieser nach Byzanz fliehen konnte[113]. Nun wollte Karl auch Pavia, die langobardische Hauptstadt, erobern. Da sich deren Belagerung jedoch hinzog, zog Karl zu Ostern 774 nach Rom. Dort wurde er von Hadrian mit allen protokollarischen Ehren eines patricius Romanorum, eines Schutzherren Roms, empfangen[114]. Gleichzeitig erneuerte Karl mit einer eigens dafür ausgestellten Urkunde das Versprechen, daß sein Vater Pippin dem Papst in Quierzy gegeben hatte[115].

Im Sommer 774 endete die Belagerung Pavias. Einen Friedensvertrag gab es jedoch nicht, Desiderius wurde vielmehr in ein fränkisches Kloster verbannt. Mit Pavia übernahm Karl auch das Verwaltungszentrum des langobardischen Reiches, ihm fiel so auf einen Schlag die gesamte Finanz- und Behördenorganisation des zentralistisch regierten Reiches in die Hände[116]. Karl jedoch übernahm neben dem langobardischen Königsschatz ganz ohne formelle Wahl auch die Königswürde[117]. Karl regierte das langobardische Reich jedoch nicht als Teil des fränkischen Reiches, sondern nannte sich fortan Carolus gracia dei rex Francorum et Langobardorum atque patricius Romanorum[118]. Dieser eigenständige Titel deutet auf das Fortbestehen des Langobardenreiches hin, der Zusatz atque patricius Romanorum zeugt hingegen davon, daß der Frankenkönig auch den Kirchenstaat unter seinen Schutz stellte[119].

Ein Aufstand gegen, der 776 unter Hrodgaud, dem Herzog von Friaul im Nordosten Italiens ausbrach[120], kann gleichsam als einer der letzten Freiheitskämpfe der langobardischen duces gegen die karolingische Herrschaft gewertet werden[121]. Das Ziel des Aufstandes war offenbar, die Restauration der langobardischen Königswürde im gesamten Regnum Italiae unter der Herrschaft Hrodgauds zu erreichen. Zahlreiche Städte sowie oberitalienische Adlige waren daran beteiligt[122]. Karl der Große, der sich zu diesem Zeitpunkt gerade in einem Krieg gegen die Sachsen befand[123], war in einem Brief Papst Hadrians von dem Aufstand und auch von dem voraussichtlichen Datum, nämlich dem März 776, unterrichtet worden[124]. Die Forschung spricht im Allgemeinen davon, daß die Rebellion recht schnell niedergeschlagen wurde[125]. Tatsächlich befand sich die von Hrodgauds Schwiegervater Stabilinus verteidigte Stadt Treviso spätestens am 14.4.776 in fränkischer Hand[126]. Doch der Tod Hrodgauds wird erst in einer Urkunde, die von Karl am 17. Juni in Italien ausgestellt wurde, belegt[127], Karl war also noch im Sommer 776 in Italien, muß aber bald darauf zu den Sachsen zurückgekehrt sein. Erst 781 kam er wieder nach Italien.

3. Die Stellung des Papstes Hadrian I.

Wer jedoch war jener Papst, der den fränkischen König bewegte, mehr als einmal so entscheidend in die italienische Politik einzugreifen, und was waren die Motive seines Handelns?

Hadrian entstammte der römischen Aristokratie und wurde als Vertrauter von Papst Stephan III. dessen Nachfolger. Schon bald zeigte sich, daß Hadrian eigene politische Wege ging: Zunächst wandte er sich in Rom gegen bestimmte politische Kräfte, die bisher versucht hatten, ihren Einfluß auf das römische Pontifikat geltend zu machen und zu diesem Zweck auch ein Bündnis mit den Langobarden eingegangen waren[128].

Doch auch außenpolitisch war Hadrian stets bemüht, "sich zwischen den großen Mächten einen eigenen Raum zu bewahren"[129], was sich auch an seinen Urkunden zeigt: Noch 772 datierte Hadrian wie seine Vorgänger nach Kaiserjahren, später, etwa ab 781, sind die Urkunden nach der Königsherrschaft Jesu Christi datiert und nennen dazu die Pontifikatsjahre des Papstes. Außerdem ließ Hadrian als erster Papst sein Bild auf Münzen prägen[130].

Zu Beginn seiner Regierungszeit versuchte Hadrian offensichtlich eine Annäherung an Byzanz zu erreichen: Er ließ die Beziehungen zwischen Papst und Basileus, die offensichtlich seit der Zeit Stephans II. geruht hatten, wieder aufleben und erkannte in Briefen ausdrücklich die Rechtshoheit Konstantinopels über Rom an. Rom war wohl nicht gewillt, einen offenen Abfall vom byzantinischen Reich zu provozieren, da Hadrian eine gewaltsame Rückkehr der oströmischen Verwaltung ebenso fürchtete wie langobardische Übergriffe[131].

In dieses Bild würde es auch passen, daß keine Wahlanzeige des neuen Papstes an den fränkischen König überliefert ist. Ein Grund dafür könnte möglicherweise sein, daß der Papst zunächst nicht gewillt war, ein Bündnis mit den Franken einzugehen. Möglich ist aber auch, daß die Wahlanzeige verloren ging[132].

Zu einem Umschwung kam es, als Desiderius 772 Rom bedrohte. Zunächst sandte der Papst eine Delegation aus dem Kloster Farfa, Abt Probatus und zwanzig weitere Mönche, um den Langobardenkönig von einem Einmarsch in Rom abzuhalten. Obwohl die Mönche sich mit Tränen den Langobarden zu Füßen warfen, mußten sie unverrichteter Dinge nach Rom zurückkehren[133], so daß schließlich das Eingreifen der Franken notwendig wurde. Der Fall zeigt deutlich, daß der Papst bemüht war, die Angelegenheit zunächst ohne Hilfe zu regeln und keine fremden politischen Kräfte zu involvieren. Erst als er offensichtlich keine andere Möglichkeit mehr sah, wandte sich Hadrian an Karl den Großen.

Hadrians Vorbehalte gegen ein fränkisches Eingreifen in Italien scheinen berechtigt gewesen zu sein, denn obwohl Hadrian eindeutig für die Franken Partei ergriffen hatte[134], änderte sich nach der Machtübernahme die Situation für den Papst spürbar: Noch am 6. April 774 hatte Karl, der während der Belagerung Pavias zum Osterfest nach Rom gekommen war, die von Pippin 754 in Quierzy gemachten Versprechungen bezüglich verschiedener Gebietsschenkungen an den Papst wiederholt. In einer feierlichen Zeremonie hatte Karl sogar eine neue Urkunde ausstellen lassen[135], in der er dem Papst einen Straßenzug[136], der von Luni mit der Insel Korsika über Sarzana, Berceto auf dem Mons Bardone[137], Parma, Reggio Emilia und Mantua nach Monselice führte, das Exarchat Ravenna in seinen alten Grenzen[138], die Provinzen Venetien und Istrien sowie die Herzogtümer Benevent und Spoleto versprach[139]. Es zeigte sich jedoch bald, daß der Papst nicht mit der Einhaltung dieser promissio rechnen konnte[140]. Vielmehr verlagerten sich die politischen Kräfte in Italien deutlich zu Ungunsten des Papstes. Die Veränderungen lassen sich an einer Reihe von Briefen ablesen, die Hadrian in den folgenden Jahren an Karl den Großen schrieb:

Der erste Brief des Papstes an Karl stammt aus dem Jahr 774, aus der Zeit nach der Eroberung des Langobardenreiches[141]. Darin berichtet Hadrian, davon erfahren zu haben, daß der erst von den Franken eingesetzte[142] Erzbischof von Ravenna, Leo, sein Herrschaftsgebiet auf Kosten des Papstes auf verschiedenen Städte in der Umgebung Ravennas ausgedehnt habe[143] und bittet Karl, das Exarchat in seinen alten Grenzen, d.h. wie zur Zeit Pippins und Papst Stephans II., wiederherzustellen[144]. Deutlich wird in diesem Brief zudem, daß der Papst sich in Gegnerschaft zu Erzbischof Leo von Ravenna befand. Darüber hinaus weist die Form darauf hin, wie wichtig dem Papst dieses Anliegen war: Nach der Anrede verzichtet Hadrian auf die in anderen Briefen teilweise übliche Einleitungsworte[145] und äußert sein Anliegen sehr direkt[146]. Im folgenden Brief[147] gratuliert der Papst dem König zu seinem Sieg über die Sachsen, nicht ohne ihn jedoch daran zu erinnern, daß ihm dieser von Gott durch Vermittlung des Heiligen Stuhles geschenkt worden ist[148]. Daraus kann man ersehen, daß der Brief zum Ende des Jahres 774 geschrieben sein muß[149]. Außerdem bittet er den König, daß Gausfridus, der Bischof von Pisa, Luca und Regio, wieder in sein Amt eingesetzt werde[150]. Hier wird deutlich, daß die letzte Entscheidung für die Einsetzung in kirchliche Ämter nicht beim Papst, sondern beim fränkischen König lag.

Sprechen die ersten beiden Briefe noch eine fordernde, wenn auch freundliche Sprache, so kündet ein Brief, der wahrscheinlich Anfang 775 geschrieben sein muß, von der großen Freude des Papstes über eine von Karl angekündigte Reise nach Italien im folgenden Oktober[151]. Der König wird hier gleich zu Anfang mit desiderantissima vestrae excellentiae[152] bezeichnet. Der Grund für diese Freude ist einleuchtend: Nach Hadrians Meinung konnte nur der König selbst seine Versprechen erfüllen, daher war mit dem zu erwartenden Kommen des Königs die Hoffnung auf die Abtretung der dem Papst zugesicherten Gebiete verbunden[153].

Überraschend ist der Inhalt des nächsten Briefes Hadrians vom Sommer 775[154], der offensichtlich durch die Ankündigung Karls Hoffnung geschöpft hatte und wiederum die versprochenen Gebiete fordert: (...) per tuam donationem offerenda spopondisti, adimplere iubeas (...)[155] . Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß der Papst hier auf das in anderen Briefen übliche förmlichere vestrae excellentiae[156] verzichtet und den König in der vertraulicheren, aber auch weniger respektvollen zweiten Person Singular anredet. Eine große Überraschung bietet das plötzliche Einvernehmen, daß plötzlich zwischen Papst und Erzbischof Leon von Ravenna zu herrschen scheint[157]. Dieses scheint jedoch nicht lange Bestand gehabt zu haben, beschuldigt Hadrian doch bereits am 27. Oktober 775[158] den Erzbischof, einen Brief des Patriarchen Johannes von Grado abgefangen und unbefugt geöffnet zu haben. Zudem soll Leo mit Herzog Arichis von Benevent in einem antipäpstlichen Bündnis stehen[159].

Karl der Große hatte dem Papst in der Zwischenzeit mitgeteilt, daß er selbst nicht nach Italien kommen, aber zwei seiner missi schicken werde[160]. Aus Hadrians Antwortet vom November 775[161] erkennen wir deutlich sein Mißfallen darüber, daß die missi bisher noch nicht eingetroffen waren, worüber er sich beschwerte[162]. Ferner wird klar, daß der Papst bisher nur die vage Nachrichten von der Ankunft der missi in Pavia hatte[163].

Tatsächlich waren Abt Rabigaud und den Bischof Posessor, der auch später während des Konfliktes um Potho als missus fungieren sollte[164], über die Alpen nach Pavia gezogen, wo sie wahrscheinlich Anfang November 775 ankamen[165]. Von hier aus begaben sich jedoch nicht auf direktem Wege nach Rom, wie der Papst offensichtlich erwartet hatte, sondern zunächst nach Perugia, Spoleto und Benevent[166]. Was sie dort genau taten, welche Verhandlungen sie führten, ist ungewiß[167]. Hadrian jedenfalls fühlte sich durch dieses Verhalten wohl aus der Politik ausgeschlossen: Ihm wurde klar, daß Karl offensichtlich nicht daran dachte, dem Kirchenstaat die versprochenen Dukate Benevent und Spoleto zu übereignen, denn daß er seine missi in die Herzogtümer entsendete, zeigt, daß Karl Spoleto und Benevent weiterhin als selbständige und feste Größen in der Politik betrachtete. Dem Papst wurde klar, daß er etwas unternehmen mußte, um seine politische Stellung zu festigen. Daher schrieb er einen Brief an Karl den Großen, in dem er die Handlungsweisen der missi und damit indirekt die Befehle Karls des Großen aufs Schärfste verurteilte, wobei er besonders die Spoletiner als frech beschimpftet[168].

Rabigaud und Posessor erreichten Rom schließlich im Januar oder Februar 776[169]. Sie wiederholten sie die königlichen Versprechungen, die sich in dem Moment erfüllen sollten, in dem Karl, der zu diesem Zeitpunkt in die Sachsenkriege involviert war, in Rom einträfe[170]. Der Papst wurde also wieder einmal vertröstet und mußte weiter auf die Erfüllung der fränkischen Versprechungen hoffen[171].

In seinem nächsten Brief ging Hadrian noch einen Schritt weiter: Er warnte den Frankenkönig vor einem im kommenden März geplanten Aufstand des Herzogs Hrodgaud von Friaul, an dem auch Hildeprand von Spoleto, Arichis von Benevent, Adelchis, der Sohn des Desiderius und das byzantinische Reich beteiligt seien[172].

Im Gegensatz zu den Aussagen des Papstbriefes ist weder die Mitwirkung der Herzöge Hildeprand und Arichis noch die des Adelchis oder der Griechen in den fränkischen Quellen belegt[173]. Classen hält eine Beteiligung des Adelchis jedoch für möglich[174]. Krahwinkler hingegen vertritt die Ansicht, daß eine geplante Landung der Byzantiner in Italien durch den Tod des Basileus Konstantinos V. verhindert und die Beteiligung aller anderen Verschwörer erfunden worden sein könnte[175]. Warum sollte aber der Papst eine solche Verschwörung erfinden? Vor allem im Fall der Herzöge von Spoleto und Benevent ergibt sich eine Begründung daraus, daß Karl dem Papst die beiden Herzogtümer versprochen hatte. Möglicherweise hoffte Hadrian nun auf deren Absetzung und damit auf die Übereignung der beiden Herzogtümer an Rom. Zumindest aber wollte er ein strenges Vorgehen Karls gegen die beiden duces erreichen - eine Hoffnung, die sich jedoch nicht erfüllte[176]. Zudem war das Verhältnis zwischen Hadrian und Hildeprand von Spoleto besonders prekär: Der Herzog war vom Papst in sein Amt eingesetzt worden, hatte sich aber im Laufe der Zeit immer mehr von Hadrian gelöst[177]. Das mußte den Unwillen des Papstes heraufbeschwören.

Es ist anzunehmen, daß Karl entweder den päpstlichen Anschuldigungen nicht glaubte oder nicht gegen den Herzog von Spoleto vorgehen wollte. Das zeigt sich daran, daß beide Herzöge nicht nur in ihren Ämtern belassen[178], sondern ausdrücklich mit ihren Titeln anerkannt wurden[179], während Karl an die Stelle vieler anderer aufständischer langobardischer duces fränkische comes setzte[180]. Bertolini sieht den Grund für Karls Verhalten gegenüber den Herzögen von Spoleto und Benevent darin, daß es dem König wichtiger war, sein gutes Verhältnis zu diesen zu wahren als seine Freundschaft zum Papst. Der Grund dafür dürfte in der ständigen Bedrohung der fränkischen Herrschaft in Italien vor allem durch Adelchis, den Sohn des Desiderius zu suchen sein: Karl befürchtete, daß sich die langobardischen Herzöge gegen ihn wenden könnten[181]. Der Papst zog in diesem politische Machtspiel den Kürzeren und mußte sich dem Willen Karls beugen. Das zeigt auch ganz deutlich Karls Reaktion auf den Hrodgaudaufstand.

Der von Gundlach chronologisch viel früher eingeordnete nächste Brief des Papstes[182] stammt wahrscheinlich vom Februar oder März 776, auf jeden Fall aber nach der Ankunft der beiden missi in Rom, da Hadrian mit warmen Worten sein Verhältnis zu Rabigaud und Possesor beschreibt[183]. Auch von einer Anklage gegen Spoleto und Benevent war nicht mehr die Rede[184]. Zu diesem Zeitpunkt hatte Hadrian aber wahrscheinlich noch nichts über Karls Vorgehen in Norditalien erfahren, so daß er darauf noch nicht reagieren konnte. Doch auch in seinem nächsten Brief nahm er keinerlei Bezug mehr auf diese Ereignisse[185]. Statt dessen zeigt dieser deutlich, daß eine Beteiligung der Griechen am Hrodgaudaufstand für den Papst keine erfundenen Intrige gewesen war, sondern daß er offensichtlich selbst Angst vor Übergriffen der Griechen hatte: So teilt er dem Frankenkönig zunächst mit deutlich spürbarer Erleichterung[186] den Tod des griechischen Basileus Konstantinos V. mit[187], der ihm offensichtlich eine günstige Gelegenheit bot, die Schiffe griechischer Sklavenhändler überfallen zu lassen, um zu verhindern, daß diese mit den Langobarden eine neue Verschwörung herbeiführten, wie er im folgenden Brief schildert[188].

Zu Ostern 778 rechnete Hadrian fest damit, daß Karl das Fest in Rom verbringen würde. Als der König jedoch nach Spanien in einen Krieg gegen die Sarazenen zog, konnte der Papst seine Enttäuschung darüber nicht verbergen und erinnerte ihn einmal mehr an das 774 gegebene Versprechen, diesmal unter Berufung auf Konstantin den Großen.[189].

Kurze Zeit darauf, im Mai 778, klagte Hadrian die Beneventaner an, sich mit den Einwohnern von Gaeta, Terracina, Kampanien und dem Patricius von Sizilien gegen den Papst verbündet zu haben - und damit indirekt auch gegen die Franken[190]. Bemerkenswert daran ist, daß der Papst versucht, seine Angelegenheit zu der Karls zu machen, um damit ein kriegerisches Eingreifen Karls in Süditalien auf Seiten Roms zu erreichen. Dieses Vorhaben wird in den folgenden beiden Briefen aus dem Jahr 779 oder 780 noch deutlicher: Der Papst berichtet davon, mittlerweile selbst gegen den geplanten Aufstand vorgegangen zu sein und süditalienische Gebiete besetzt zu haben. Dabei spricht er von odibiles Grecos[191]. Zudem warnt er vor einer Beteiligung des Adelchis[192]. Im folgenden Brief spricht er schließlich ganz offen aus, daß er eine fränkische Intervention in Süditalien wünscht[193].

Aber auch hier, wie schon zuvor während des Hrodgaudaufstandes und in der Frage der promissio, zeigte sich Karl nicht gewillt, sich dem Willen des Papstes zu beugen. Erst 781 kam Karl wieder nach Italien und Rom. Der Papst gab sich nun damit zufrieden, daß nur ein Teil der Versprechen eingelöst wurde, und drängte zukünftig nicht mehr, die promissio einzuhalten[194]: Die Sabina, die bisher zu Spoleto gehört hatte, wurden dem Papst übertragen, daneben gingen auch Gebiete des Herzogtums Tuskien, nämlich die Region um Viterbo und den Bolsenasee herum, an Hadrian, der darüber hinaus auch alle Zinsen und Abgaben, die bisher aus der Toskana an den langobardischen Königshof entrichtet worden waren[195]. Hadrian scheint dafür in einer Urkunde auf alle weiteren Gebietsschenkungen verzichtet zu haben[196]. Karl ließ zudem seinen Sohn Pippin von Papst taufen und zum italienischen König salben. Hadrian wurde damit gleichzeitig zu Pippins Paten, das daraus resultierende Bündnis zwischen König und Papst wurde zum Garant des fränkischen Königtums in Italien. Dies geschah möglicherweise auch, um Hadrian die königliche Wertschätzung zu zeigen oder um ihn milde zu stimmen, aber möglicherweise waren Taufe und Salbung nichts anderes als Maßnahmen, die die fränkische Herrschaft in Italien festigen sollten[197].

4. Die Herzogtümer Benevent und Spoleto

Weit schwieriger als im regnum Langobardorum war es für Karl, seinen Einfluß auch auf die Herzogtümern Spoleto und Benevent auszudehnen. Bereits unter langobardischer Herrschaft waren die beiden Dukate, auch durch ihre geographische Lage am südlichen Rand des regnum, weitgehend autonom gewesen[198]. Während anderer Dukate wie die Toskana schon sehr früh in das Langobardenreich integriert worden waren, gelang dies erst dem Langobardenkönig Ratchis: Er zwang schließlich auch Benevent dazu, die Oberhoheit des langobardischen Königs in Pavia wenigstens nominell anzuerkennen[199]. Nach seiner Eroberung Italiens konnte Karl zwar bald auf Herzog Hildeprand als Verbündeten zählen, doch erst mit einiger Verzögerung gelang es ihm, auch auf Benevent auszugreifen, wie wir im Folgenden sehen werden. Auch die große Anzahl an Herzogsurkunden in beiden Dukaten vor und nach 774 zeugt von Eigenständigkeit und einer regen politischen Aktivität[200].

Doch auch für den Papst waren die Herzogtümer Benevent und Spoleto von besonderem politischen Interesse, da es sich dabei um die geographisch am weitesten außerhalb liegenden Dukate des regnum Langobadorum handelte und die Autonomiebestrebungen hier größer waren als in anderen, dem regnum näher stehenden Regionen. Gerade diese Autonomiebestrebungen wollte aber der Papst für seine Politik nutzen[201].

4.1. Das Herzogtum Benevent

Bereits Desiderius hatte vergeblich versucht, in Benevent politisch Fuß zu fassen und das Herzogtum unter seine Kontrolle zu bringen. Daher verheiratete er seine Tochter Adelberga mit dem aus der oberitalienischen Aristokratie stammenden Arichis und machte diesen 758 zum Herzog von Benevent[202]. Doch bald schon zeigte sich, daß Arichis trotz seiner Verwandtschaft zu Desiderius eigene Wege ging. Ziel seiner Politik dürfte einerseits die Erhaltung der Grenzen, andererseits die politische Unabhängigkeit gewesen sein[203]. Die Expansionsbestrebungen Benevents[204] mußten zu verstärkten Konflikten mit dem Papst führen, der ebenfalls Gebietsforderungen in Süditalien stellte[205] und sich weigerte, beneventanische Bischöfe zu weihen, mit Arichis zu verhandeln oder dessen Gesandte zu empfangen[206]. Als Zeichen des beneventanischen Machtstrebens ist unter anderem die Tatsache zu werten, daß Arichis die Städte Benevent und Salerno zu Festungen ausbauen ließ. Zudem unterhielt er einen großen Hofstaat nach byzantinischem Vorbild. Diese Annäherung an Byzanz war, ebenso wie das Streben nach Unabhängigkeit, schon durch die geographische Lage des Herzogtums vorgegeben: Da Byzanz und die byzantinschen Dukate in unmittelbarer Nachbarschaft lagen, war die geistige und politische Entwicklung stärker von Byzanz als von Langobardenreich geprägt[207]. Das zeigt sich auch daran, daß die Münzbilder des Arichis die Münzen byzantinischer Kaiser imitierten[208]. Mit Zunahme des fränkischen Einflusses in Italien verstärkte Arichis auch seine Bemühungen, sich Byzanz anzunähern[209]. Auch mit dem Patrizius des kaiserlichen Siziliens unterhielt Arichis enge Verbindungen[210].

Nach der Machtübernahme im regnum Langobardorum blieb Benevent quasi als letztes unabhängiges Dukat des ehemaligen Langobardenreiches übrig. Arichis sah sich daher als legitimer Nachfolger der langobardischen Herrscher[211] und nannte sich fortan princeps gentis Langobardorum[212], zudem soll es bildliche Darstellungen des Arichis mit einer Krone gegeben haben[213]. Auch die Zahl der beneventanischen Herzogsurkunden nahm nach 774 deutlich zu, was ebenfalls als Zeichen einer verstärkten Autonomiebestrebung zu werten ist[214]. Diese Autonomiebestrebungen brachte ihn endgültig in einen Gegensatz zu Karl dem Großen, der seinerseits die Nachfolge der langobardischen Krone für sich beanspruchte. Eine weitere Annäherung des Arichis an Byzanz war daher unausweichlich[215].

Den Ausschlag für eine endgültige Richtungsentscheidung des Arichis gab die Politik des Papstes, der offenbar über die Politik des Dukats Neapel verärgert war[216]. Aus Angst, die Neapolitaner könnten sich nun mit den Einwohnern von Gaeta, Terracina und Benevent dem Patrizius von Sizilien unterstellen[217], der sich gerade in Gaeta niedergelassen hatte[218], und somit gegen ihn verbünden, besetzte Hadrian 778 das zum Dukat Neapel gehörende Terracina - und führte damit selbst das befürchtete süditalienische Bündnis herbei, infolgedessen er die soeben eroberten Gebiete wieder verlor[219].

Die politische Konstellation in Süditalien, auf der einen Seite der mit Byzanz verbündete Arichis, auf der anderen der Papst und die Franken, schien somit klar. Der Tod des Basileus Leon IV. im September 780 brachte jedoch entscheidende Veränderungen mit sich: Leons Witwe Eirene konnte die Regentschaft, die sie für ihren zehnjährigen Sohn Konstantin VI. führte, nur schwer aufrecht erhalten und bat daher Karl den Großen um ein Bündnis, das durch die Verlobung von Rothrud, Karls ältester Tochter, und Konstantin gesichert werden sollte[220]. Diese Verbindung brachte, obwohl 787 wieder gelöst[221], sowohl den Papst als auch Arichis von Benevent in eine politische Isolation, da die Politik der beiden stark vom fränkisch-byzantinischen Gegensatz geprägt war[222].

Auch bei seinem zweiten Besuch in Italien 780/81 unternahm Karl keine weiteren Maßnahmen gegen das Dukat Benevent[223]. Fast schien es, er wolle die Situation durch eine politische Isolation des Gegners lösen. Erst nachdem Karl 785 die Sachsen unter Widukind besiegt hatte, war für Karl die Zeit gekommen, nun auch gegen die beneventanischen Unabhängigkeitsbestrebungen vorzugehen[224]. Im März 787[225] schließlich unterwarf Karl Arichis. Grimuald, der Sohn des Arichis, und zwölf weitere Geiseln wurden nach Karls Sieg ins Frankenreich überstellt. Dieses Vorgehen führte zu einer Mißstimmung mit Byzanz, das nach Karls Abzug Arichis unterstützte und auch Adelchis wieder ins Land brachte[226]. Die Byzantiner versprachen dem Herzog, falls er sich mit seinem Fürstentum den Griechen unterwerfe, das Dukat Neapel und die Patriziuswürde. Als Arichis jedoch starb, wollten die Byzantiner gegenüber Grimuald, dem inzwischen vor Karl freigelassenem Nachfolger des Arichis, die Versprechungen nicht einhalten. In einem gemeinsamen Feldzug mit den Spoletinern schlugen die Beneventaner das byzantinische Heer - ganz im fränkischen Sinne. Grimuald ließ sich auf Dauer jedoch von keiner der beiden Großmächte vereinnahmen und baute Benevent weiter zu einem selbständigen Staat aus - daran konnten auch mehrere fränkische Feldzüge nichts ändern[227].

[...]


[1] Vgl. zu dieser Aussage Houben, Absetzung, 407f., ders., Potere, Picasso, Pontificato, Bertolini, Carlomagno, Del Treppo, Longobardi sehen das so.

[2] Abel Simson, Jahrbücher, 464-468.

[3] Federici, Ricerche.

[4] Del Treppo, Longobardi.

[5] Penco, Storia, 164.

[6] Bertolini, Carlomagno, 625-629.

[7] Houben, Absetzung, ders., Influsso u. ders. Potere.

[8] Houben, Influsso, 25-28.

[9] Felten, Farfa, 24-38.

[10] Ruggiero, Ducato, 86, Anm. 45.

[11] Vgl. etwa Althoff, Bedeutung, ders., Colloquium, ders. Deditio, ders. Gewohnheit, ders. Huld u. ders. Königsherrschaft.

[12] Einen umfassenden Forschungsüberblick gibt Patzold, Konflikte, 20-51.

[13] Wiech, Amt.

[14] Patzold, Konflikte.

[15] Wiech, Amt u. Patzold, Konflikte.

[16] Einen guten Überblick über Normen u. Regeln des Mönchtum bis zum 11. Jahrhundert bietet insgesamt Kölzer, Mönchtum.

[17] Kölzer, Mönchtum, 266.

[18] Kölzer, Mönchtum, 283.

[19] Am Ende wird Potho trotz aller juristischen Argumente des Papstes vermutlich von Karl dem Großen abgesetzt. Zur Begründung s. u. 109.

[20] Vgl. dazu auch Kölzer, Kirchenrecht, 122, der in diesem Zusammenhang auch erläutert, daß unter Kirchenrecht bis zum letzten Viertel des 11. Jahrhunderts unter anderem die Kanones der Konzilien z.B. von Nikäa u. Chalkeon, darüber hinaus auch die Erlasse römische u. fränkischer Herrscher sowie Dekretalen der Päpste verstanden wurden.

[21] Houben, Absetzung, 409.

[22] S. u. 47.

[23] Codex Carolinus, 593-597, Nr. 66 u. Nr. 67.

[24] Codex Carolinus.

[25] Dazu s. u. 46.

[26] Monumenta Carolina.

[27] S. u. 46.

[28] Chronicon Vulturnense I-III.

[29] Hoffmann, Chronicon, 179f.

[30] Hoffmann, Chronicon, 181f., liefert nach einer paläographischen Untersuchung des Codex das Argument, das Chronicon müsse in der Regierungszeit von Papst Calixis II.geschrieben worden sein.

[31] Kritik an der Auffassung Federicis, der aufgrund der (möglicherweise zufälligen) Namensgleichheit in dem Mönch Johannes den späteren Abt Johannes VI. von San Vincenzo sehen will, übten berechtigterweise Pratesi, Chronicon, 227f. u. Hoffmann, Chronicon, 182.

[32] Hoffmann, Chronicon, 182.

[33] Pratesi, Chronicon, 227. Er geht zudem, allerdings ohne jede Begründung, davon aus, daß Johannes seine Arbeit Analog zum Chronicon Farfense konzipiert habe.

[34] Chronicon Vulturnense I, 177-201.

[35] Winandy, Dates, 208f.

[36] Brühl, Chronologie, 12.

[37] Federici, Frammento.

[38] Federici, Frammento, 88f.

[39] Vgl. dazu Winandy, Dates, 207 u. Anm.1.

[40] Federici, Frammento, 88f.

[41] Hoffmann, Chronicon, 180f. Grundlage von Hoffmanns Argumentation ist unter anderem die Erwähnung einer Inschriften in dem Fragment. Diese Inschrift sei zum Zeitpunkt der Abfassung des Fragments nicht mehr vorhanden gewesen, da von ihr im Präteritum gesprochen wird. Da die Kirche, an der sich laut Text die Inschrift befand, 1080 renoviert wurde, muß der Text nach 1080 geschrieben worden sein. Auch der Schriftbefund deute nach Hoffmann in die fragliche Zeit.

[42] Chronicon Vulturnense u. Federici, Frammento.

[43] Winandy, Dates, 206-210.

[44] Dazu s. o. 12 u. Anm. .

[45] CDL I-V.

[46] Vgl. zu diesen Angaben: Brühl Studien, 1f.

[47] CDL I u. II.

[48] CDL III/1 u. 2.

[49] CDL IV/1.

[50] CDL V.

[51] Zur Begriffserläuterung s. u. Anm. .

[52] Vgl. Brühl, Chronologie, 1.

[53] Chronicon Vulturnense I-III.

[54] Dazu s. o. 12. Federici hält zudem Urkunden für echt, die sich später als falsch herausstellten, dazu s. u. 68. Vgl. auch ingesamt Hoffmann, Chronicon, 179-196.

[55] CDL Troya.

[56] Brühl, Chronologie, 14 u. Anm. 82.

[57] Brühl, Chronologie 2 u. insgesamt Chroust, Untersuchung.

[58] Brühl, Chronologie, 2 u. 14.

[59] Brühl, Chronologie, 7-9.

[60] Brühl, Chronologie, 11f.

[61] De Vogüé, Regula Benedicti, 604f.

[62] Wiech, Amt, 29f.

[63] Prinz, Konstantin, 302.

[64] S. u. 16.

[65] Wiech, Amt, 15f.

[66] Engelbert, Benedikt, 98f. Es ist jedoch zu beachten, daß die Vorstellung, die Regula Benedicti habe sich zunächst in Italien u. von hier ausgehend im Frankenreich sozusagen in konzentrischen Kreisen ausgebreitet, so nicht richtig ist. Das älteste Zeugnis für die Rezeption der Benediktsregel findet sich vielmehr, durch das komplexe Zusammenspiel vieler äußerer Faktoren bedingt, in einem provenzalischen Kloster (Engelbert, Regeltext, 134f.).

[67] Engelbert, Regeltext, 157. Doch erst unter Ludwig dem Frommen bildete sich schließlich eine monastische Reichsgesetzgebung heraus (Prinz, Mönchtum, 263). Diese war stark von den Reformideen des Benedikt von Aniane beeinflußt (Engelbert, Benedikt, 98f.).

[68] Engelbert, Benedikt, 76f.

[69] Prinz, Mönchtum, 263.

[70] Vitolo, Caratteri, 48-50. Auch Bognetti, Età II, 575, merkt an, daß in Montecassino die Traditionen Benedikts wieder auflebten.

[71] Dazu s. u. 101.

[72] Chronicon Farfense, 18, Kap. 5A. Möglich ist jedoch auch, daß Gregor von Catino, der Autor des Chronicon Farfense, die Sitten seiner Zeit, des 11. Jahrhunderts, in dem die Regula Benedicti uneingeschränkte Gültigkeit hatte, auf das 8. Jahrhundert übertrug. Da sich diese Vermutung jedoch nicht beweisen läßt, bleiben wir bei unserer Argumentation.

[73] Diplomata Karolinorum, 213, D 157.

[74] Codex Carolinus, 594, Nr. 66.

[75] Codex Carolinus, 595, Nr. 67.

[76] S. u. insgesamt Kap. IV, 3.2.4., 86-94.

[77] Vgl. dazu insgesamt Regula Magistri.

[78] Vgl. dazu insgesamt Penco, Commento.

[79] Regula Benedicti, ed. Hanslik 1960.

[80] Jaspert, Regula, 290-293.

[81] Regula Benedicti, ed. Hanslik 1977.

[82] Jaspert, Regula, 290f.

[83] Regula Benedicti, I-VII.

[84] Jaspert, Regula, 293f.

[85] Vgl. dazu Wiech, Amt, 18, Anm. 13.

[86] Mordrek, Dionysius, 1088f. u. Jenal, Italia II, 709. Peitz, Dionysius, 60-86, bezweifelt die Urheberschaft des Dionysius Exiguus, doch ist dieser Punkt im Gesamtbild unserer Arbeit zu unbedeutend, um darauf ausführlich einzugehen.

[87] Classen, Karl, 538.

[88] Schieffer, Karolinger 60.

[89] Classen, Karl, 554.

[90] Classen, Karl, 537.

[91] Der Byzantinische Kaiser Leo III. verbot in seinem Reich die Verehrung der Heiligenbilder, während der Papst diese Sitte beibehielt (vgl. dazu Becher, Karl, 75).

[92] Schieffer, Karolinger, 60.

[93] Schieffer, Karolinger, 61.

[94] Dazu s. u. 74.

[95] Schieffer, Karolinger, 61.

[96] Schieffer, Karolinger, 62-64.

[97] Die Urkunde selbst ist nicht überliefert, ihr Inhalt läßt sich aus einem Bericht im Liber pontificalis, 498, Kap. 42f., umreisen. In ihr verspricht Pippin mit seinen Söhnen Karl u. Karlmann die von den Langobarden versprochenen Gebiete zurückzugeben (vgl. zu diesen Aussagen RI, 32f.). Um welche Gebiete es sich dabei im einzelnen handelt u. welche Folgen dieses Versprechen für die politischen Beziehungen zwischen Pippins Sohn Karl u. Papst Hadrian I hatte, werden noch ausführlich erläutert werden (s. u. 25 u. Anm. -).

[98] Classen, Karl, 550.

[99] Classen, Karl, 539f.

[100] Leges Ratchis, 191f. Vgl. dazu auch Tangel, Passvorschrift, 27f.

[101] Alvermann, Königsherrschaft, 55.

[102] Vgl. dazu Tangel, Passvorschrift, 25.

[103] Vgl. dazu Tangel, Passvorschrift, 52.

[104] Vgl. dazu Jarnut, Langobarden, 116-120

[105] S. u. 36.

[106] (...) Set dum iniquia cupiditate Langobardi inter se consugerent, quidam enim e proceribus Langobardis clam legationem mittunt Karolo, Francorum regi, quatenus veniret cum valido exercitu et regnum Italiae sub sua ditione optineret (...) (Chronicon Salernitanum, 476, Kap. 43)

[107] RI, 70.

[108] Becher, Karl, 47.

[109] Becher, Karl, 49f. Wie Schieffer, Karolinger, 73, schreibt, ist jedoch nicht sicher, ob Karl nicht schon vor Karlmanns Tod den Entschluß faßte mit den Langobarden zu brechen u. jetzt eine günstige Gelegenheit dazu sah. In den Quellen wird dieses Ereignis noch vor der Verstoßung der Desideriustochter erwähnt (RI, 66).

[110] Classen, Karl, 548.

[111] Liber pontificalis, 488, Kap. 9.

[112] Becher, Karl, 50-53.

[113] RI, 72. Becher, Karl, 53, bemerkt, daß diese Vermutung naheliege, da es keine Kampfhandlungen gab u. die Stadt offensichtlich weiterhin von Langobarden regiert wurde, während das Liber pontificalis, 496, Kap. 33, berichtet, Gerberga habe sich mit ihren Söhnen selbst ausgeliefert. Da sie das letzte Mal in den Quellen genannt werden, ist zu vermuten, daß sie umgebracht wurden, weil Karl jede Gefährdung seiner Macht durch seine Neffen verhindern wollte (Schieffer, Karolinger, 76).

[114] Becher, Karl, 53f.

[115] Die Urkunde ist nicht erhalten, sondern nur ein Bericht über die Zeremonie (Liber pontificalis, 498, Kap. 41-43). S. auch u. 25.

[116] Vgl. dazu Schieffer, Karolinger, 75f.

[117] Becher, Karl, 53f. u. Schiefer, Karolinger, 76.

[118] Diplomata Karolinorum, 114f., D 80.

[119] Schieffer, Karolinger, 76.

[120] RI, 84.

[121] Vgl dazu Schieffer, Karolinger, 77.

[122] Krahwinkler, Friaul, 122f.

[123] RI, 83.

[124] Codex Carolinus, 582, Nr. 57 Das Datum des Briefes wird von Gundlach auf November 775 verlegt u. die meisten Forscher folgen ihm darin (Krahwinkler, Friaul, 120, Classen, Karl, 556 u. Schieffer, Karolinger, 75) Bertolini bezweifelt das jedoch u. verlegt das Datum des Briefes auf den Februar 776. (Bertolini, Carlomagno, 615).Zum genauen Inhalt des Briefes sowie Bertolinis Begründung s. u. Anm. . Der von Bertolini vorgeschlagene Zeitpunkt wäre jedoch nach unserer Meinung für ein militärisches Vorgehen im März recht knapp, bedenkt man, daß Karl seine Truppen sammeln u. über die Alpen maschieren mußte.

[125] Becher, Karl, 59 u. Schieffer, Karolinger, 75.

[126] Krahwinkler, Friaul, 125.

[127] RI, 84. Es ist wahrscheinlich, daß Hrodgaud im Kampf fiel, auch wenn es Quellen gibt, die davon sprechen, er sei durch Karl enthauptet worden (Krahwinkler, Friaul 125f.)

[128] Hier muß man vor allem den päpstlich cubucularius Paulus Afirata nennen, der 771, als Desiderius vor Rom zog, seine Chance sah, die Macht zu ergreifen. In kurzer Zeit gelang es ihm, den Papst in zunehmende Abhängigkeit zu bringen. Wie Classen, Karl, 546-548, annimmt, konnte Paulus Afiarata jedoch nach dem Tod Papst Stephans III. die Wahl zum neuen Papst entweder nicht in seinem Sinne lenken oder hatte sich in dem Kandidaten getäuscht. Daher wurde nun Hadrian Papst, der Paulus alsbald ins Exil nach Konstantinopel verbannen sollte, später wurde dieser in Ravenna exekutiert (Bertolini, Roma, 674 u. Classen, Karl, 548).

[129] Classen, Karl, 554.

[130] Classen, Karl, 554 u. Anm. 63 u. 64.

[131] Classen, Karl, 548.

[132] Classen, Karl, 548.

[133] Liber pontificalis, 492, Kap. 19f.: Tunc prefatus sanctissimus pontifex accersiri faciens Probatum, religiosum abbatem venerabilis monasterii sanctae Dei gentricis, situm territori Savinense, cum XX senioribus Dei servis monachis, direxit eos ad eundem Desiderium deprecationis causa. Quibus ad eum properantibus, ut ipsi Dei famuli refuerunt, eius pedibus provuluti coram iudicibus Langobardorum, cum lacrimis ex persona antefati vicarii beati Petri eum deprecati sunt ut a tantis malis respiceret et praefatas quas abstulit civitates beato Petro reddert. Sed nequaquam eius lapideum cor flectere valerunt. Sicque infructosi ipsi Dei famuli reversi sunt.

[134] Classen, Karl, 548.

[135] Liber pontificalis, 498, Kap. 42f. Vgl. auch Classen, Karl, 550-552, Bertolini, Carlomagno, 613f. u. Bertolini, Roma, 696f. Die Urkunde Karls ist allerdings nicht erhalten, es existiert nur der Bericht über die Neuausfertigung. Die Echtheit des Berichtes wird von Classen nicht bezweifelt, ist allerdings in der Forschung umstritten. (Classen, Karl, 551 u. Anm. 50 u. 51).

[136] Diese Deutung vertritt Classen, Karl, 551 u. Anm. 52. Dieser Straßenzug sei bereits in einem Waffenstillstandsvertrag zwischen Langobarden u. Oströmern aus der Zeit um 600 erwähnt u. von hier in die Urkunde Pippins von 754 übergegangen. Er widerspricht damit Böhmer, der die Linie für eine Grenze hält, innerhalb derer die Gebiete versprochen wurden.

[137] Die lateinischen Namen Suriano u. Verceto wurden von Böhmer als die Orte Sarzana u. Berceto lokalisiert, der auch feststellte, daß es sich bei dem Mons Bardone um den Apeninnpass La Cisa zwischen Pontremoli u. Parma handeln muß (RI, 74).

[138] Gemeint ist hier wahrscheinlich Ravenna vor dem ersten Übergriff der Langobarden 730. Vgl. dazu auch die Forderung des Papstes in Codex Carolinus, 569, Nr. 49.

[139] Zu den Gebietsversprechungen insgesamt vgl. Liber pontificalis, 498, Kap. 42f.: (... ) id est: a Lunis cum insula Corsica, deinde in Suriano, deinde in monte Bardone, id es in Verceto, deinde in Parma, deinde in Regio; et exinde in Mantua atque Monte Silicis, simulque et universum ecarchatum Ravenantium, sicut antiquitus erat, atque provincias Venetiarium et Istria; necnon et cunctum ducatum Spoletinum seu Beneventanum.

[140] Classen, Karl, 556.

[141] Codex Carolinus, 567-569, Nr. 49. Da es keine Untersuchung zur Datierung gibt, müssen wir uns, im Gegensatz zu Codex Carolinus, 593, Nr. 66 u. 594, Nr. 67, dazu auch s. o. 46, hier auf die Datierung Gundlachs verlassen.

[142] Classen, Karl, 548.

[143] Et in sua potestate diversas civitates Emiliae detinere videtur, scilicet Faventias, Forumpopulim Forolivi, Cesinas, Bobio, Comiaclum, ducatum Ferrariae seu Imulas atque Bononias (...) (Codex Carolinus, 568, Nr. 49).

[144] Sed magis peto te coram Deo omnipotente, ut ita disponere iubeas eundumque archiepiscopum sub nostra potestate contradere digneris, ut a nobis cunctum exarchatum disponatur, sicut saepe fatus domnus Stephanus, beatissimus papa, temporibus sanctae memoriae genitoris vestri, domni Pippini, disponere visus est (...) (Codex Carolinus, 569, Nr. 49).

[145] Dazu s. u. 26.

[146] Pervenit ad nos, eo quod protervos et nimis arrogans Leo archiepiscopis Ravennantium civitatis suos ad vestram excellentissimam benignitatem ad contrarietatem nostram, falsa suggerendo, direxit missos. (Codex Carolinus, 568, Nr. 49).

[147] Codex Carolinus, 569-571, Nr. 50.

[148] (...) de immensis victoriis, quas vobis omnipotentes et redempto noster dominus Deus per intercessiones beati Petri principis apostolorum concedere dignatus est (...) (Codex Carolinus, 560f, Nr. 50).

[149] Bertolini, Carlomagno, 615.

[150] Sed et hoc nimis quesumus atque postulamus [vestram] benignitatem: ut episcopus illos, id est civitatis Pissinae seu Lucanae et Regio, ad proprias sedes adque adque ecclesias et plebes eis comissas absolvere iubeatis revertendum (...) (Codex Carolinus, 570, Nr. 50).

[151] Intera continebatur series vestrae excellentiae, quod, accedente proximo mense Octobrio, dum Deo favente in partibus Italiae adveneritis, omnia, quae beato Petro regni celorum clavigero et nobis polliciti estis, ad effectum perducere maturatae; laetitia enim patris ex perfectio filliorum et de eorum provectu naturalis affectu congaudet. (Codex Carolinus, 572, Nr. 51).

[152] Codex Carolinus, 571, Nr. 51.

[153] Classen, Karl, 556.

[154] Vgl. zur Datierung Bertolini, Carlomagno, 615.

[155] Codex Carolinus, 575, Nr. 53.

[156] Vgl. z.B. Codex Carolinus, 572, Nr. 51.

[157] (...) ad vos properasse Leonem archiepiscopum, nos quippe, testatur veritas, libentissimae acceptamus eos, qui ad vestra regalia adcelerant vestigia, quoniam una dilectio, una caritas eademque puritatis affectio inter nos consistit. (Codex, Carolinus, 575, Nr. 53).

[158] Zum Datum vgl. Krahwinkler, Friaul, 120.

[159] Itaque innotescimus excellentiae vestrae, suscepisse nos epistolam directam nobis a Iohanne patriarcha Gradense. Vicesima septima enim di Octobrii mensis ipsa ad nos pervenit epistola et brotinus - nec potum nec cibum sumsimus neque nos neque huius scriptor nostrae apostolice relationis, sed eadem hora eodemque momento ipsam antefati patriarchae epistolam cum his nostris apostolicis syllabis vobis transmissimus.

Itaque valde tristis effecti sumus, quoniam sifonitas bullas eiusdem epistolae reperimus: a Leone archiepiscopo primitus relecta nobis directa est. Et in hoc conprobare potest excellentissima christianitas vestra, qualis est fraudulenta fides ipsius Leonis archipiscopi, quia non pro alio praesumpsit eandem epistolam primitus reserare ac rerelegere nisi ut omnia, quae ibi ascripta sunt, ut certe omnibus manifestum est, adnuntiaret tam Arghis duci Beneventano quamque reliquis nostris festrisque inmicis; et dubium non est cuncta iam praelatis emulis ab eodem archiepiscopo esse adnuntiata. (Codex Carolinus, 576f, Nr. 54).

[160] Bertolini, Carlomagno, 615, Anm. 27.

[161] Das Datum geht aus der Zeile et praesentem Novembrium (Codex Carolinus, 578, Nr. 55). eindeutig hervor. Vgl dazu auch Bertolni, Carlomagno, Anm. 28.

[162] Itaque, praecellentissime fili, recordari credimus, a Deo protectam christianitem vestram nobis direxisse in responsis per Andream revrentissmum et sanctissimum fratrem nostrum, episcopum, quod hoc autumno tempre vestros ad nostri praesentiam studuisseti dirigendum missos, qui nobis omnia secundum vestram promissionem contradere deberent. (Codex Carolinus, 578, Nr. 55).

[163] Et dum minime ad nos advenissent, direximus nostras apostilacas literas usque Papiam ad iudices illos, quos ibidem constituere visi estis, ut nobis significare deberent de adventu eorundem vestrorum missuum. (Codex Carolinus, 578, Nr. 55). Vgl. auch Bertolini, Carlomagno, 615, Anm. 28.

[164] Codex Carolinus, 594f., Nr. 67.

[165] Bertolini, Carlomagno, 616.

[166] Codex Carolinus, 580f., Nr. 56.

[167] Bertolini, Carlomagno, 616.

[168] Sed illi, nescimus quid pertractantes, statim a Spolecio in Beneventum perrexerunt, nos in magnum derelingquentes ignominum, et Spoletinos ampliaverunt in protervia (Codex Carolinus, 581, Nr. 56). Vgl. auch Bertolini, Carlomagno, 617. Als Datum für diesen Brief wird von Gundlach der Dezember 775 angegeben (Codex Carolinus, 580, Nr. 56). Nach Bertolinis Rechnung kann der Brief jedoch schwerlich bereits im Dezember 775 geschrieben worden sein, da er detaillierte Informationen über den Weg der missi enthält, die in diesem Falle nur maximal acht Wochen Zeit gehabt hätten, halb Italien zu durchqueren u. sich in Perugia, Spoleto u. Benevent lange genug aufzuhalten, um Verhandlungen zu führen. Darüber hinaus habe die Kunde von der Reise der zwei ja auch noch zunächst zum Papst gelangen müssen (Bertolini, Carlomagno, 615, Anm. 28).

[169] Zum Datum vgl. Bertolini, Carlomagno, 644 u. Anm. 44.

[170] Bertolini, Carlomagno, 617.

[171] Classen, Karl, 556.

[172] Ipse nempe noster missus, cum apud eum coniunxerisset, in magna eum invenit protervia, eo quod missi Arigisi Beneventani duci seu Rodcausi Foroiulani nec non et Reginbaldi Clusinae civitatis ducum in Spoletio eum praefatum reperit Hildibrandum, adibentes adversus nos perniciosum consilium. qualiter, Deo eis contrario, proximo Martio mensae adveniente utrosque se in unum conglobent cum caterva Grecorum et Athalgihs Desiderii filium et terrae marique ad dimicandum super nos iurrant, cupientes hanc nostram Romanam invadere civitatem et cunctas ecclesias denudare (...) (Codex Carolinus, 582f., Nr. 57). Auch bei der Datierung dieses Briefes ist Bertolini der Ansicht, es könne sich unmöglich um den Dezember 775 handeln. Denn der Papst habe, nachdem er die Nachricht von der Reise der beiden missi erhalten habe, seinen sacellarius Gregorius nach Spoleto entsendet, der ihm dann die Informationen überbracht habe. All dies habe sicherlich einige Wochen in Anspruch genommen, daher verlegt Bertolini das Schreiben dieses Briefes in den Februar 776 (Bertolini, Carlomagno, 615, Anm. 28). Dem widerspricht jedoch die Tatsache, daß die Niederschlagung des Aufstandes bereits kurze Zeit später stattgefunden haben muß (Dazu s. o. 23 - der Zeitraum wäre für einen Marsch Karls über die Alpen zu kurz gewesen. etwa Krahwinkler, Friaul, 120 u. Classen, Karl, 556 meinen zudem, daß der Brief bereits Ende 775 geschrieben wurde.

[173] Krahwinkler, Friaul, 120.

[174] Classen, Karl, 556.

[175] Krahwinkler, Friaul, 121.

[176] Classen, Karl, 556.

[177] Classen, Karl, 556, Anm. 71. Zur Einsetzung Hildeprands s. u. Fehler! Textmarke nicht definiert..

[178] Hlawitschka, Franken, 24 u. Classen, Karl, 556.

[179] Krahwinkler, Friaul, 121. Auch Stabilinus, der Schwiegervater Hildeprands, blieb im Amt (Brunner, Gruppen, 43).

[180] Hlawitschka, Franken, 24 u. 235 sowie Brunner, Gruppen, 43.

[181] Bertolini, Carlomagno, 619.

[182] Codex Carolinus, 573f., 52. Gundlach daiert den Brief bereits auf 775.

[183] Itaque, precellentissime filli, coniungentes ad nos fidellissime vestri missi, scilicet Possessorem sanctissimum fratrem nostrum, episcopum, seu Rabigaudem religiosem abbatem, detulerunt nobis desiderantissimas vestre sublimatis syllabas. (Codex Carolinus, 574, Nr. 52).

[184] Bertolini, Carlomagno, 618 u. Anm. 52.

[185] Codex Carolinus, 583f., Nr. 58.

[186] Classen, Karl, 556.

[187] (...) pervenisse ad nos nuntiis precurrentibus, quod Constantinus imperator divina evocatione de hac subtractus fuisset lucae; sed, quia certum non didiceramus, pro hac de re vestrae a Deo protectae excellentiae indicare differuimus. (Codex Carolinus, 583, Nr. 58).

[188] (...) sed in litoria Langobadorum semper navigaverunt necdicend Greci et exinde emebant ipsa familia et amicitia cum ipsis Langobardis fecerunt et per Alloni duci, et preparare debuisset plura navigia et comprehenderet iam dicti Grecis et naves eorum incendio concremaret (...) (Codex Carolinus, 585, Nr. 59).

[189] Classen, Karl, 556f. u. Codex Carolinus, 587, Nr. 60

[190] (...) quia, aliquantas civitates nostas Campaniae operantes, emuli vestri atque nostri, nefandissimi Beneventani ipsum nostrum populum suademnt atque subtrahere a nostra dicione decertanbt una cum habitatoris castri Caietani sue Terracinensium, obligantes se validis sacramnentis cum ipso patritii Siciliae, quae in predicto castro Caietano residet; dectertant a potestate et dicione beati Petri et nostra eosdem Campaninos esurpare et patritio Siciliae subiugare. (Codex Carolinus, 588, Nr. 61). Zum Ablauf der Ereignisse s. u. 34.

[191] Quatenus salutantes triumphatorissime erga vos benivolentiae vestrae, per hos nostros affatus enucleatius vobis de partibus istis insinuamus, qualiter nefandissime Neapolitiani una cum Deo odibiles Grecos, praebente maligno consilio Arighis duce Beneventano, subito venientes Terracinensem civitatem, quam in servito beati Petri apostulorum principis et vestro atque nostro antea subiugavimus, nunc autem in valido consilio itrum ipsi iam fati nefandissimi Neapolitani com perversic Grecis invasi sint. (Codex Carolinus, 591, Nr. 64).

[192] Sed nos sine vestro consilio neque obsides neque ipsam civitatem reddere hbuimus, eo quod pro vestro servitio ipsos obsides apprehendere cupiebamus, quia eorum malignum consilium aliud non est, nisi una cum infidelissimo Arighis duce Beneventano tractantes. (Codex Carolinus, 591, Nr. 64). Vgl. auch Classen, Karl, 556.

[193] De autem partibus Neapolitanis, sicut cum nefandissimi Greci seu Beneventani consiliant, qualiter vobis insinuantes per nostras apostolicas syllabas direximus, omnia minutius in ore posuimus fidelissimi vestri missi, scilicet Addoni diaconi, quod vobis enucletius simulque per ordinem enarrare debeat (...) (Codex Carolinus, 593, Nr. 65). Vgl. auch Classen, Karl, 556.

[194] Classen, Karl, 558.

[195] Haller, Papsttum I, 459.

[196] Classen, Karl, 558. Haller, Papsttum I, 455-460 u. II, 4, wertet die Gebietsschenkungen als Abfindung für die bisher gemachten Versprechungen.

[197] Classen, Karl, 557f.

[198] Ruggiero, Ducato, 77.

[199] Alvermann, Königsherrschaft, 55.

[200] Vgl. zu den Zahlen Tabelle 1 im Anhang u. Brühl, Chronologie, 6-10.

[201] Bertolini, Carlomagno, 609.

[202] Gasparri, Duchi, 98.

[203] Belting, Studien, 144f.

[204] Die Expansionsbestrebungen Benevents zeigen sich etwa daran, das beneventanische Truppen immer wieder in päpstliche Gebiete eindrangen - oft auch unter Beteiligung der Griechen (Hartmann, Geschichte, 285).

[205] Belting, Studien 146 u. Anm. 17.

[206] Hartmann, Geschichte, 285.

[207] Belting, Studien, 145.

[208] Belting Studien, 155.

[209] Belting, Studien, 145f., vgl. auch Palmieri 79f.

[210] Bertolini, Carlomagno, 621.

[211] Palmieri, Duchi, 78.

[212] Gasparri, Duchi, 98.

[213] Belting, Studien, 155.

[214] Vgl. zu den Zahlen, Anhang, Tabelle 1 u. Brühl, Chronologie, 6-10.

[215] Belting, Studien, 146.

[216] Hartmann, Geschichte, 285, schreibt, berichtet das dem Papst zunächst das Patrimonium Neapel entrissen worden war u. die Neapolitaner darüber hinaus auch den kaiserlichen dux zum Bischof gewählt u. infolgedessen die Oberhoheit des byzantinischen Kaisers weiter anerkannten. Das Dukat Neapel verfolgte dabei offenbar seine eigene, wenig papstnahe Politik.

[217] Bertolini, Carlomagno, 620.

[218] Hartmann, Geschichte, 286.

[219] Bertolini, Carlomagno, 620.

[220] Classen, Karl, 558. Auf die chronologischen Unterschiede bezüglich der Vorgänge in den byzantinischen u. fränkischen Quellen können wir an dieser Stelle nicht eingehen. Vgl. auch Haller, Papstum 2, 4.

[221] Classen, Karl, 560.

[222] Vgl. zur politischen Isolation des Arichis Bertolini, Karl, 631 u. Gasparri, Duchi, 99.

[223] Classen, Karl, 557.

[224] Vgl. zu dieser Motivation Classen, Karl, 560.

[225] Zum Datum: Classen, Karl, 560.

[226] Schieffer, Karolinger, 83-85.

[227] Classen, Karl, 560f.

Ende der Leseprobe aus 149 Seiten

Details

Titel
Der Konflikt um Abt Potho von San Vincenzo al Volturno
Untertitel
Ein Beitrag zur Geschichte Italiens unter Karl dem Großen
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Historisches Seminar)
Note
2,5
Autor
Jahr
2002
Seiten
149
Katalognummer
V78927
ISBN (eBook)
9783638740517
ISBN (Buch)
9783638740623
Dateigröße
1416 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konflikt, Potho, Vincenzo, Volturno
Arbeit zitieren
Magistra Artium Simone Janson (Autor:in), 2002, Der Konflikt um Abt Potho von San Vincenzo al Volturno, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78927

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