Deutsche Außenpolitik- Entscheidungsträger und Perspektiven nach der Wiedervereinigung


Seminararbeit, 2002

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Normen und Akteure deutscher Außenpolitik
1.1 Grundgesetz und völkerrechtliche Vorgaben
1.2 Bundesrat, Bundestag und Bundespräsident
1.3 Die Bundesregierung
1.4 Das Auswärtige Amt (AA) und die diplomatischen Vertretungen
1.5 Die Wirtschaft
1.6 Medien, Kirche und Öffentlichkeit

2. Perspektiven Deutscher Außenpolitik nach der Wiederver
2.1 Neue Wege nach der Wiedervereinigung
2.2 Deutsche Interessen im 21. Jahrhundert
2.3 Ist Außenpolitik gleich Friedenspolitik?

Schluss

Literaturangaben

Einleitung

Über 50 Jahre Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sind aus dem Blickwinkel eines Historikers eine sehr kurze Periode. Dennoch sind Themen wie die Westintegration Adenauers, die Ostpolitik Brandts oder die Wiedervereinigung Themenfelder, die Seminare, Bücher und Dissertationen füllen würde. Um allerdings die Grundzüge der deutschen Außenpolitik herauszuarbeiten sind neben der deskriptiven Analyse von Handlungssträngen deutscher Zeitgeschichte grundlegende Kenntnisse der Normen und der Verteilung außenpolitischer Macht unabdingbar. Die vorliegende Arbeit versucht aus dem Konglomerat der verschiedenen Entscheidungsträger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland deren außenpolitische Relevanz herauszustellen und zu gewichten. Grundlage des ersten Kapitels ist im Wesentlichen das Lehrbuch „Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Normen, Akteure, Entscheidungen“ von Stephan Bierling. Neben der reinen Institutionenkunde sollen hier anschaulich Beispiele vorgeführt werden, die helfen sollen ein äußerst komplexes Thema soweit wie nötig zu vereinfachen, um die Grundideen herauszustellen. Dabei werden zwar Beispiele aus dem außenpolitischen Geschehen der Bundesrepublik bis heute aufgeführt, eine tiefergehende Erklärung schließt sich, auf Grund der eingeschränkten Seitenanzahl der Arbeit, praktisch aus. Dennoch sind die gewählten Beispiele eingängig, dass sie eine tiefschürfende Erklärung in der Regel nicht benötigen. Das Kapitel insgesamt steht unter der Frage: Welche Akteure, Institutionen und Verbände bestimmen die Geschicke deutscher Außenpolitik?

Im zweiten Kapitel soll, aufbauend den zuvor herausgestellten Grundlagen, kurz die Charakteristik der deutschen Außenpolitik nach der Wiedervereinigung beschrieben werden. Hauptaugenmerk liegt hierbei in der Veränderung der weltweiten Verantwortung, die Deutschland nach und nach übernimmt, besser noch: übernehmen muss. Abschließend wird der Versuch unternommen, die Perspektiven zukünftiger Außenpolitik aufzuzeigen, wissentlich, dass dies nur eine von vielen möglichen Prognosen sein kann. Das Kapitel steht unter der Frage: Welche Veränderungen begegnen der deutschen Außenpolitik auf der Schwelle ins 21. Jahrhundert? Die Problematik des Kapitels liegt in der Fülle der vorhandenen Prognosen, die sich teilweise ähneln, teilweise Kontroversen aufweisen. Im wesentlich stützt sich die Arbeit auf die Werke von Christian Hacke, Gregor Schöllgen, Egon Bahr sowie einer Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft für Frieden und Konfliktforschung.

1. Normen und Akteure deutscher Außenpolitik

1.1 Grundgesetz und völkerrechtliche Vorgaben

Das Grundgesetz kennt keine isolierten Artikel, die sich allein auf außenpolitische Regeln beziehen. Dennoch lassen sich drei Grundregeln aus unterschiedlichen Artikeln ableiten[1]:

- Wahrung des Friedens und Verbot eines Angriffskrieges
- Bereitschaft zu offenem, kooperativen Internationalismus
- Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte.

Der Primat des Friedens steht hier bewusst an erster Stelle, da hier schon ein großes Konfliktpotential aufgebaut ist.

„Außenpolitik ist Friedenspolitik“ steht bereits in der Präambel des Koalitionsvertrages der momentanen rot – grünen Bundesregierung.[2] Das erscheint schon mit Blick auf die pazifistische Tradition der Grünen konsequent. Der Konflikt entsteht erst im Hinblick auf die gestiegene Anzahl der Auslandseinsätze der Bundeswehr seit dem Regierungswechsel 1998.[3] Dieser Konflikt wird im zweiten Kapitel ausführlicher ausgeführt.

Der zweite Punkt, festgeschrieben in Art. 9II GG und Art 24 I+II GG fordert die Regierung auf, Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Organisationen abzugeben. Engagement in EU, WEU, NATO, UNO und anderen Organisationen ist somit ein wesentlicher Kernaspekt deutscher Außenpolitik.

Während der Friedensbegriff sehr eng in der gängigen Lesart als pure Abwesenheit von Krieg definiert wird,[4] bietet der dritte Punkt, bezüglich Frieden eine breitere Definition: Die Menschenrechte in Art 1 II GG dienen als Grundlage, diese nach außen zu tragen und somit auch der Charta der Vereinten Nationen zu genügen.

Zusammenfassend bietet dieser positive Friedensbegriff einen sehr breiten Spielraum für die Bundesregierung.[5]

1.2 Bundesrat, Bundestag und Bundespräsident

Sowohl die Westintegration Adenauers, als auch die Ostpolitik Brandts sind Beispiele für eine turbulente Außenpolitik. Opposition und Regierung lieferten sich heftige ideologische Debatten. Im Gesamten verlaufen außenpolitische Entscheidungen in erstaunlichem Einvernehmen.

Der Bundesrat hat eine formelle Entscheidungskompetenz, indem er durch die Ratifizierung fast aller Verträge und Gesetze, diese mit suspensivem Veto vorläufig zurückweisen kann.[6] In der Praxis fungiert die Länderkammer, bezüglich der Aussenpolitik, in der Regel vorwiegend als Beratungsorgan. Davon abgesehen nehmen die Ministerpräsidenten der Länder zunehmend außenpolitische Interessen war, teilweise ohne diese mit dem Auswärtigen Amt (AA) abzusprechen. Als Beispiel sei hier Franz Josef Strauß erwähnt, der als bayrischer Ministerpräsident 1983 im Alleingang der damaligen DDR Regierung einen Milliardenkredit bewilligte.[7] Eine gesteigerte Kompetenz erhielten die Länder im Zuge der Europäischen Union. Hier werden die Regionen intensiv in die Abstimmung und Beratung mit einbezogen. Bei der Verteilung, beispielsweise von Agrarsubventionen wird dieses Recht häufig genutzt, nicht allein, um eigene Interessen „mit Stimme“ zu vertreten, sondern gleichzeitig Entscheidungen der Bundesregierung zu torpedieren.[8]

Der Bundestag hat als Verfassungsorgan bei der Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen Anteil.[9] Die Parteien des Bundestages bilden Arbeitskreise für auswärtige Politik, die für die Parteien der Regierungskoalition die Grundlage der Außenpolitik festlegen und somit die Regierungsmehrheit untermauern. Gemäß Artikel 45a GG wählt das Parlament einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Dieser Ausschuss übt im wesentlichen die Kontrollfunktion über die Regierung aus und erfüllt seine Aufgabe als Berichterstatter in den Plenumdiskussionen.[10] Subtile Möglichkeiten einer Richtungsteuerung der Exekutive kann unter Umständen durch das Budgetrecht des Bundestages ausgeübt werden, indem Gelder für bestimmte Projekte nicht gewährt werden. Geschehen ist dies 1988, als Verteidigungsminister Wehner die Zahl der Tiefflüge nicht reduzieren wollte.[11] Aktuell kämpft Minister Scharping für die Beschaffung neuer Transportflugzeuge für die Bundeswehr[12] und trifft auf ähnliche Hindernisse. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12 Juli 1994 besitzt allein das Parlament das Recht, Auslandseinsätze der Bundeswehr zu beschließen, egal aufgrund welchen Mandats.[13] Abgesehen von der Abstimmung zur Stationierung Deutscher Soldaten in Mazedonien im Herbst 2001, im Zuge dessen Bundeskanzler Schröder den Einsatz mit der Vertrauensfrage koppelte, werden außenpolitische Themen weitaus einhelliger getroffen, als innenpolitische Entscheidungen. Dies beruht auf zwei Gründen. Erstens: Die Regierungsfraktionen werden kaum das Ansehen der eigenen „Mannschaft“ angreifen. Zweitens fällt es der Opposition schwer, im Blick auf das internationale Ansehen Deutschlands, die Handlungsfähigkeit des Staates zu beschneiden. Von einzelnen „Nadelstichen“ abgesehen, werden die meisten außenpolitischen Entscheidungen im Konsens getroffen.

Vom GG festgelegt, vertritt der Bundespräsident gemäß Artikel 59.I Deutschland völkerrechtlich. Er ernennt Diplomaten und empfängt Gesandte aus auswärtigen Staaten und schließt im Namen des Bundes Verträge ab.[14] Er ist somit ranghöchster Diplomat. Allerdings ist sein Agieren nicht politischer, sondern repräsentativer Art. Die Unterzeichnung von Gesetzen kann er nur aus formellen, nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnen. Politischer Einfluss soll von ihm grundsätzlich nicht ausgeübt werden. In wiefern der Bundespräsident durch seine Persönlichkeit oder die Würde seines Amtes trotzdem die Außenpolitik mitbestimmt, hängt vom Inhaber des Amtes ab. So verstand sich Richard von Weizsäcker gerade wegen seiner Popularität nicht allein als Repräsentant. Durch Äußerungen zur polnischen Westgrenze im Jahr 1990 brachte er Regierung und Kanzler in verfassungsrechtliche Bedrängnis, da er in seiner Stellungnahme weiter ging, als es die Regierungserklärung vorsah.[15]

[...]


[1] Bierling, Stephan: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Normen, Akteure, Entscheidungen. München 1999. Seite 9ff.

[2] Nachzulesen ist der gesamte Vertrag unter www.bundesregierung.de.

[3] Gemeint sind Einsätze im Kosovo, Osttimor, Mazedonien, Afghanistan sowie in der „Anti – Terror – Allianz.“

[4] Vgl. u.a. Detlef Bald in: Lammers, Christiane/Schrader Lutz (Hg.): Neue Deutsche Sicherheitspolitik? Eine friedenswissenschaftliche Bilanz zwei Jahre nach dem rot – grünen Regierungswechsel. Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung e. V (AFK). Baden – Baden 2001.

[5] Bierling, Stephan: Außenpolitik. 1999. S. 18f.

[6] Billing, Werner: Der Einfluß des Bundesrates auf die Außenpolitik, in: Schwarz, Hans-Peter (Hg.): Handbuch der deutschen Außenpolitik. München 1975. S. 124f.

[7] Bierling, Stephan: Außenpolitik. 1999. S. 26.

[8] Ebd. S. 25.

[9] Majonica, Ernst: Bundestag und Außenpolitik, in: Schwarz, Hans-Peter (Hg.): Handbuch der deutschen Außenpolitik. München 1975. S. 112.

[10] Ebd. S.117-118.

[11] Bierling, Stephan: Außenpolitik. 1999. S. 33.

[12] Luftnummern im Etat in: Der Spiegel Nr.12/2002 S. 17.

[13] Bierling, Stephan: Außenpolitik 1999. S.33.

[14] Billing, Werner: Die Rolle des Bundespräsidenten im Bereich der Außenpolitik, in: Schwarz, Hans-Peter (Hg.): Handbuch der deutschen Außenpolitik, München 1975. S. 143.

[15] Bierling, Stephan: Außenpolitik. 1999. S.29.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Deutsche Außenpolitik- Entscheidungsträger und Perspektiven nach der Wiedervereinigung
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Pädagogik/Politik)
Veranstaltung
Seminar: Vergleich US - Kongress - Deutscher Bundestag
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
19
Katalognummer
V7883
ISBN (eBook)
9783638149952
Dateigröße
559 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutsche, Außenpolitik-, Entscheidungsträger, Perspektiven, Wiedervereinigung, Seminar, Vergleich, Kongress, Deutscher, Bundestag
Arbeit zitieren
Tilo Maier (Autor:in), 2002, Deutsche Außenpolitik- Entscheidungsträger und Perspektiven nach der Wiedervereinigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7883

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