Qualitätsindikatoren in stationären Pflegeeinrichtungen

Qualitätssicherungsinstrumente und deren Anwendung am Beispiel des MDK-Erhebungsbogens


Diplomarbeit, 2007

88 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
2.2 Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen

3. Erhebungsbogen des MDK zur Prüfung der Qualität in der stationären Pflege
3.1 MDK-Erhebungsbogen
3.2 Aufbau des Erhebungsbogens
3.2.1 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung- stationär
3.2.2 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung beim Bewohner- stationär
3.3 Zugang zu den Erhebungsbögen
3.4 Prüfansatz des MDK
3.5 Prüfungsarten des MDK
3.6 Durchführung der MDK-Prüfung
3.7 Nutzen des Erhebungsbogens in Pflegeeinrichtungen

4. Qualitätsmanagement in stationären Pflegeeinrichtungen
4.1 Qualitätssicherungsinstrumente in stationären Pflegeeinrichtungen
4.1.1 Beschwerdemanagement
4.1.2 Sturzerhebung
4.1.3 Fehlermanagement
4.1.4 Pflegevisite
4.1.5 Pflegedokumentation
4.1.6 Audit
4.2 Qualitätsmanagementsysteme in der stationären Pflege
4.2.1 Qualitätsmanagement
4.2.2 DIN EN ISO 9001:2000
4.2.3 Total Quality Management
4.2.4 European Foundation for Quality Management
4.3 Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen – Erfahrungen aus dem Alltag

5. Quantifizierbarkeit der MDK-Erhebungsbögen
5.1 Prüfung auf Quantifizierbarkeit der Erhebungsbögen
5.1.1 Beispiel Typ A
5.1.2 Beispiel Typ B
5.1.3 Beispiel Typ C
5.2 Hinterlegung von Zahlenwerten bei Typ B und C
5.2.1 Beispiel Typ B
5.2.2 Beispiel Typ C
5.3 Änderung der Gewichtung
5.4 Fazit

6. Erhebungsbögen als internes Qualitätssicherungsinstrument - Implementierung
6.1 Abgrenzung zum Bewertungssystem
6.2 Varianten der technischen Umsetzung
6.2.1 Phase 1
6.2.2 Phase 2
6.2.3 Phase 3
6.3 Implementierung in einem fiktiven Unternehmen
6.3.1 Verantwortlichkeit der Durchführung
6.3.2 Häufigkeit der Qualitätsprüfungen
6.3.3 Die praktische Anwendung der erweiterten Erhebungsbögen
6.3.4 Ergebnisauswertung
6.3.5 Präsentation der Ergebnisse
6.3.6 Fazit

7. Zusammenfassung

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Die Autorin arbeitet als Qualitätsmanagementbeauftragte in einer stationären Pflegeeinrichtung. Das Aufgabenfeld einer Qualitätsmanagementbeauftragten umfasst unter Anderem, die regelmäßige interne Qualitätsprüfung einer Pflegeeinrichtung hinsichtlich verschiedener gesetzlicher Vorgaben, z. B. der Einhaltung des §80 SGB XI.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, nachfolgend MDK, wirkt in einer Vielzahl von Schlüsselpositionen an der Umsetzung der Pflegeversicherung mit. Vom Gesetzgeber wird der MDK beauftragt, als externer Qualitätsprüfer der Pflegeversicherung, Prüfungen der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen, durchzuführen. Dazu nutzt der MDK einen Erhebungsbogen.

Der MDK stellt diesen Erhebungsbogen, zur Prüfung der Qualität, Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Dieser Erhebungsbogen wird von vielen stationären Pflegeeinrichtungen bereits als Grundlage zur internen Qualitätskontrolle selbständig eingesetzt. Der MDK-Erhebungsbogen soll, besonders in Bezug auf Qualität und deren Sicherung, näher betrachtet werden.

In dieser Diplomarbeit soll untersucht werden, ob der Erhebungsbogen des MDK durch ein Bewertungssystem erweitert werden kann, so dass ein internes, praktisches, zeiteinsparendes und vergleichendes Qualitätssicherungsinstrument entsteht.

Die Arbeit gliedert sich in sechs Teile. In Kapitel zwei wird die Qualitätsentwicklung in stationären Pflegeeinrichtungen erläutert. Dazu werden gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen vorgestellt. Des Weiteren wird die Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität dargestellt.

Kapitel drei stellt den MDK Erhebungsbogen bezüglich seines Aufbaus sowie seiner Zugänglichkeit vor. Im Weiteren wird geschildert, wie der MDK bei seinen Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen vorgeht. Zudem wird die Sichtweise von Pflegeeinrichtungen bezüglich Ihrer Qualitätssicherung durch die eigenständige Nutzung des MDK-Erhebungsbogens dargestellt.

Im Anschluss daran werden in Kapitel vier Qualitätssicherungsinstrumente vorgestellt und erläutert, welche bereits in stationären Pflegeeinrichtungen genutzt werden. Da Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung jeweils mit einem Qualitätsmanagementsystem einhergehen, werden auch hierzu verschiedene Modelle vorgestellt. Die Autorin stellt zudem die Situation von Pflegeeinrichtungen dar, die kein spezifisches Managementsystem in ihrer Einrichtung vorweisen können und deren Umgang mit dieser Situation.

Eine Diskussion über die Entwicklung eines modifizierten, quantifizierten und bewertbaren Erhebungsbogens erfolgt in Kapitel fünf. Es wird geprüft, ob daraus ein Qualitätssicherungsinstrument entwickelt werden kann, welches für effektive und interne Qualitätsprüfungen eingesetzt wird.

In Kapitel sechs erfolgt die Implementierung eines solchen Qualitätssicherungsinstrumentes an einem fiktiven Beispiel. Dabei wird insbesondere auf die technische Umsetzung eingegangen.

Mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick schließt diese Diplomarbeit.

2. Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen

„Qualität ist nicht definierbar in einem bestimmten Wort oder einer Kenn-größe, sondern setzt sich vielmehr aus einer Fülle von materiellen und immateriellen Eigenschaften zusammen, so dass objektive und subjektive Komponenten das Qualitätsurteil beeinflussen“[1]. Die wohl häufigste Definition für den Begriff Qualität ist in der DIN ISO 8402 wie folgt geschildert, „Qualität ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen“.[2]

Es ist demnach davon auszugehen, dass der Mensch Qualität nicht als eine Normvorgabe erfasst, sondern als subjektive Wahrnehmung und Bedeutung. Festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse der Qualität sind z. B. in Gesetzen verankert, wie im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), dem Pflegequalitäts-sicherungsgesetz (PQsG), dem Gesundheitsstrukturgesetz (SGB V), in Pflegeverträgen, dem Infektionsschutzgesetz, in wissenschaftlich fundierten Pflegestandards oder in den gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung.

Die Spitzenverbände der Pflegekassen und die Bundesverbände der Pflegeeinrichtungen haben unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen, im folgenden MDS, die „Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität nach § 80 SGB XI“[3] formuliert. Diese bilden die Grundlage für Qualitätsprüfungen.

Bezogen auf die Pflege definierte Schiemann Pflegequalität folgendermaßen: „Pflegequalität ist der Grad an Übereinstimmung zwischen den anerkannten Zielen der Berufsgruppe und dem erreichten Erfolg in der Pflege“.[4]

In den Pflegeeinrichtungen spiegelt sich Qualität wieder, wenn die tatsächlich täglich ausgeführte Pflege mit der vorher gestellten Zielsetzung übereinstimmt. Ziel der Qualität in der Pflege ist die Kundenzufriedenheit und die Beseitigung von aufgetretenen Fehlern und/oder Mängeln. Qualität wird erreicht durch die gemeinsame Ermittlung der Kundenanforderungen und deren Einhaltung sowie Erfüllung innerhalb der Pflegeeinrichtung. Die Einrichtung leistet Qualität, wenn der Bewohner und seine Angehörigen aus ihrem Blickwinkel zufrieden sind. Um dieses Ziel zu erreichen sind motivierte Mitarbeiter sowie eine gute Organisations- und Ablaufstruktur erforderlich.

Es bedarf eines Führungsverhaltens, dass klare Ziele aufzeigt und alle Mitarbeiter für innovative und kreativ zu gestaltende Veränderungen gewinnt. Qualität ist damit ein dringliches Anliegen der Leitungskräfte und bildet die Basis für Pflegequalität.

Jede Pflegeeinrichtung muss für sich definieren, wie die zu erreichende Qualität der Einrichtung aussehen soll und inwiefern sie diese für alle Beteiligten transparent gestaltet, auf welche Art und Weise die Überprüfung erfolgen soll und wie sie letztendlich dem Kunden nachgewiesen werden kann.

Qualität und Qualitätssicherung liegen demnach in der Eigenverantwortung jeder stationären Pflegeeinrichtung, wobei Qualität nachweisbar und an den Ergebnissen messbar sein sollte.

Nur durch Qualitätssicherung kann Qualität in der Pflege garantiert werden. Sie ist eine gesetzliche Forderung und im § 80 SGB XI und PQsG fest verankert. Qualitätssicherung erfolgt durch externe und interne Maßnahmen. Diese sind Vorgaben und Tätigkeiten, die das vom Gesetzgeber geforderte Qualitätsniveau entwickeln, erreichen und erhalten sollen.

Die interne Qualitätssicherung muss durch jede Pflegeeinrichtung selbst erfolgen. Dazu gehört z.B.:

- das Einrichten von Qualitätszirkeln. Darunter sind Arbeitsgruppen zu verstehen, in denen Mitarbeiter zeitlich begrenzt zur Lösung eines oder mehrerer Probleme zusammenarbeiten[5].
- das Arbeiten mit Standards. Unter Standards ist nach einer Definition der „WHO“ ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau der Pflege zu verstehen, welches den Bedürfnissen der zu versorgenden Bevölkerung entspricht.[6]
- das Benennen eines Qualitätsbeauftragten.
- das Durchführen von Pflegevisiten. Eine Pflegevisite ist ein Besuch beim Bewohner und dient u. a. der Erörterung des Befindens, individueller Wünsche und der Zufriedenheit des Bewohners.[7]
- und die Durchführung von Kundenbefragungen.
Zu den externen Maßnahmen der Qualitätssicherung gehören u. A.:
- Überprüfungen nach den „Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung“ gemäß § 80 SGB XI durch den MDK sowie
- die Anwendung von vorgegebenen wissenschaftlich fundierten Standards[8], z.B. Expertenstandard Dekubitus, Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege, Hygienestandard des Robert-Koch-Instituts und deren Umsetzung in der täglichen Arbeit.

2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen der Qualitätssicherung erläutert. Dazu gehören das Heimgesetz, das Pflegeversicherungsgesetz und das Pflegequalitätssicherungsgesetz sowie die durch das „Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege“ entwickelten Expertenstandards, welche einen weiteren Rahmen für die Qualitätssicherung bilden.

Ein wesentliches Ziel des Heimgesetzes ist die Qualitätssicherung in stationären Pflegeeinrichtungen. In § 2 Abs. 1 Nr. 5 HeimG[9] wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das Heimgesetz „(...) eine dem allgemeinen Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung“[10] zu sichern ist.

In § 11 des Heimgesetzes werden die strukturellen Anforderungen an stationäre Pflegeeinrichtungen im Einzelnen festgelegt und in umfassender Weise notwendige Maßnahmen der Qualitätssicherung konkretisiert. Dazu gehören

u. A. die angemessene Qualität der Betreuung und des Wohnens sowie das Betreiben eines Qualitätsmanagements.

Die Qualitätssicherung ist aber auch wesentlicher Bestandteil der Ausführungen in der sozialen Pflegeversicherung, die im Elften Buch des Sozial-gesetzbuches, im folgenden SGB XI, niedergeschrieben ist. Seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 wird Qualitätssicherung zum Einen auf den im § 80 SGB XI formulierten Grundsätzen und Maßstäben zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität vorausgesetzt. Zum Anderen auf den im Rahmenvertrag festzulegenden Inhalten und Bedingungen der Pflegeleistungen § 75 SGB XI mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicher zu stellen.

Von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, den Vereinigungen der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wurden die „Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen“[11] im März 1996 erstmals beschlossen. Sie beschreiben wesentliche Grundbegriffe der Qualitätssicherung sowie geeignete Maßnahmen, wie z. B.: das Einrichten von Qualitätszirkeln, die Benennung eines Qualitätsbeauftragten, das Stattfinden von Qualitätskonferenzen und Assessement-Runden sowie die Implementierung von Standards.

Darauf aufbauend hat der MDK ein Qualitätskonzept entwickelt, das auf pflegerische Grundlagen zurückgreift.

Zum 01. Januar 2006 sind die Qualitätsprüfungsrichtlinien mit dem Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung nach §§ 112, 114 SGB XI für ambulante und stationäre Pflege, mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales, in Kraft getreten. Anhand des o. G. Erhebungsbogens überprüft der MDK die Qualität in Pflegeeinrichtungen. Durch die Anwendung dieses Erhebungsbogens ist ein einheitliches Vorgehen durch den MDK bei Qualitätsprüfungen gesichert.

Nach § 72 SGB XI dürfen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die sich verpflichten, nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 80 SGB XI einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterhin zu entwickeln.

Bei bereits bestehenden Pflegeeinrichtungen wird im Rahmen der Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI geprüft, ob und in wie weit die Anforderungen zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements erfüllt werden.

Nach §80 a SGB XI setzt der „Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung (…) den Nachweis einer wirksamen Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, im Folgenden LQV, durch den Träger des zugelassenen Pflegeheimes“[12] voraus.

Demnach haben nach dem 01. Januar 2004 nur Pflegeeinrichtungen Anspruch auf Vergütungsvereinbarungen, die einen Leistungs- und Qualitätsnachweis, welcher nicht älter als zwei Jahre ist, vorlegen können. Die Kosten dafür sind von den Leistungserbringern zu zahlen.

Die LQV sind vom Gesetzgeber als Bindeglied zwischen Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarung konzipiert. Die LQV regeln z. B. Pflegesätze, Entgelte zur Unterkunft und Verpflegung sowie personelle Strukturen in einer Pflegeeinrichtung und sind nach Abschluss für die Einrichtung verbindlich.

Mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG), das am 01. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurde die Einführung eines allgemein anerkannten Qualitätssicherungssystems für Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen vorausgesetzt.

Die gesetzlichen Kriterien und Anforderungen an Qualitätssicherung,

-entwicklung und -prüfungen wurden damit erheblich ausgedehnt und konkretisiert. Das Ziel des PQsG ist die Weiterentwicklung und Sicherung der Pflegequalität sowie die Stärkung der Verbraucherrechte.

„Das deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege“, im Folgenden DNQP, entwickelt Expertenstandards. Dieses Netzwerk besteht aus einem Fachkollegium, welches sich bundesweit mit dem Thema Qualitätsentwicklung auseinandersetzt. Das Netzwerk entstand aus dem 1992 gegründeten

EuroQuan[13], die europäische Dachorganisation nationaler Netzwerke in der Pflege.

Deren Zielsetzung ist „hervorragende Leistungen in der Pflege zu fördern, traditionelle Verhaltensmuster zu reflektieren und transkulturelle Ähnlichkeiten und Unterschiede zu nutzen, effektive Praktiken in der Qualitätsentwicklung zu verbreiten und Forschungsergebnisse in einer durchdachten und systematischen Weise zu nutzen“.[14]

Ausgehend von der Fachhochschule Osnabrück, welche im Zusammenschluss mit dem Deutschen Pflegerat und den Berufs- und Fachverbänden in der Pflege kooperierte, entstand 1992 das DNQP[15].

Aufgabenschwerpunkt ist unter Anderem die Gründung von Expertengruppen sowie deren Begleitung zur Entwicklung von wissensbasierten Expertenstandards.

Seit dem Jahr 2002 spielt insbesondere die Findung einer Übereinstimmung bezüglich Qualitätsmerkmale in der Pflege eine sehr große Rolle. Dazu zählt die Entwicklung von Expertenstandards. Als Erstes entstand 2002 der Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe. Ihm folgten weitere Expertenstandards,

z. B.: der Expertenstandard Entlassungsmanagement, der Expertenstandard Sturzprophylaxe, der Expertenstandard Schmerzmanagement und der Expertenstandard Harnkontinenz.[16]

Qualität, die von stationären Pflegeeinrichtungen erwartet wird, soll sich an diesen Standards messen lassen.

Demzufolge definieren Standards Qualität und werden aufgrund dessen als Kriterium zur Beurteilung der Qualität genutzt.

2.2 Messung und Bewertung der Qualität
in stationären Pflegeeinrichtungen

Die Messung und Bewertung der Qualität in der Pflege gestaltet sich schwierig, jedoch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven, anhand konkreter Dimensionen sowie operativer Kriterien ist dies möglich und nötig. Wegweisend dafür war das bekannte Konzept von Donabedian[17], mit der bis heute gültigen Unterscheidung in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

Strukturqualität sind alle Rahmenbedingungen, die sich auf den Leistungsprozess beziehen. In der stationären Pflege sind dabei insbesondere die qualifikatorischen Rahmenbedingungen des Pflegepersonals und die Ausstattung einer Pflegeeinrichtung in räumlicher Hinsicht bzw. in Hinblick auf die wohnliche Gestaltung angesprochen.

Hinzuweisen sei hierbei auf verschiedene Gesetze, Empfehlungen von Bund und Ländern und Rahmenvereinbarungen, die Umstrukturierung der Aus-, Fort- und Weiterbildungen in pflegespezifischen Berufen und die begonnene Professionalisierung der Pflege.

Prozessqualität steht für die direkte Leistungserbringung sowie für die Qualitätsanforderung in Zusammenhang mit Aufbau- und Ablauforganisation und des pflegerischen Handelns hinsichtlich der Zielstellung, Planung, Durchführung und Leistungserbringung.

Zur Prozessqualität gehören z. B. die Pflegebedürftigkeitsermittlung und der sich daraus ergebende Bedarf, individuell erstellte Pflegeplanungen, vollständige und regelmäßig geführte Pflegedokumentationen, Dienstplangestaltungen die am Bewohner orientiert sind und das Einbeziehen von Angehörigen und Bezugspersonen des Bewohners.

Ergebnisqualität bezieht sich wiederum auf die Erreichung von Zielen und dessen kontinuierliche Evaluation.

Das bedeutet eine laufende Ergebnisprüfung, insbesondere zum gesundheitlichen Zustand und zur Fähigkeit der Selbstfürsorge, die Zufriedenheit des Bewohners und die Beteiligung an seiner sozialen Umgebung sowie die Einbeziehung individueller Bedürfnisse des Bewohners. Weiterhin die Auswertung der Ergebnisse, das Einleiten von Maßnahmen zur Zielerreichung, unter Einbezug des Bewohners und seiner Angehörigen und die Dokumentation der Ergebnisprüfung.

Demzufolge kann Pflegequalität anhand einzelner Merkmale, hinsichtlich der Dimensionen von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und anhand von Standards oder Richtlinien gemessen und bewertet werden. Eine laufende Qualitätsentwicklung sowie Verbesserung der Pflegepraxis sollte dabei angestrebt werden, um die Ergebnisqualität zu verbessern. Grundlage dafür bilden die in Kapitel 2.1 beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen.

3. Erhebungsbogen des MDK zur Prüfung der Qualität in der stationären Pflege

Im folgenden Kapitel wird der MDK Erhebungsbogen bezüglich seines Aufbaus sowie seiner Zugänglichkeit dargestellt. Der beratungsorientierte Prüfansatz und der Verfahrensablauf einer MDK-Prüfung werden im Weiteren geschildert.

Anschließend folgen die Erläuterung der Durchführung einer MDK-Prüfung sowie die Darstellung der Sichtweise von Pflegeeinrichtungen, bezüglich Ihrer Qualitätssicherung durch die eigenständige Nutzung des MDK-Erhebungs-bogens.

3.1 MDK-Erhebungsbogen

Seit Ende des Jahres 1996 führt der MDK Qualitätsprüfungen nach §§ 80, 114 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen durch. Die Grundlage dafür ist die MDK-Anleitung sowie der dazugehörige „Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung– stationär“ und der „Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung beim Bewohner– stationär“[18], im Folgenden Erhebungsbögen genannt.

Nach § 53 a SGB XI bedarf es einer Zustimmung der Qualitätsprüfungsrichtlinien mit den Erhebungsbögen zur Qualitätsprüfung nach §§ 112, 114 SGB XI in ambulanter und stationärer Pflege, durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Diese werden gemeinsam vom MDS und dem MDK seit 1996 kontinuierlich weiterentwickelt.

Die letzte überarbeitete Fassung, vom November 2005, trat am 01. Januar 2006 in Kraft[19].

Während in den älteren Versionen der Erhebungsbögen eher auf die Strukturqualität[20] von Pflegeeinrichtungen Bezug genommen wurde, wird in der aktuellen Fassung 2006 das Augenmerk nun viel mehr auf die Prozess- und Ergebnisqualität gerichtet.[21]

Diese Richtlinien inklusive der Erhebungsbögen bilden die Grundlage zur Prüfung von erbrachten Leistungen und deren Qualität sowie für das Verfahren der Prüfungen. Die Anwendung dieser differenzierten Erhebungsbögen sichert ein einheitliches Vorgehen bei Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch den MDK.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: MDK- Erhebungsbogen

3.2 Aufbau des Erhebungsbogens

Der Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 112, 114 SGB XI in der stationären Pflege gliedert sich in zwei Bereiche. Nachfolgend werden die beiden Bereiche und deren Kapitel erläutert. Innerhalb der Erhebungsbögen des MDK erfolgen zu jedem Kapitel Erläuterungen, die z. B. mit gesetzlichen Regelungen begründet sind, zudem spiegeln sie eine Vielzahl von Mindestforderungen wider.

3.2.1 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung- stationär

Im ersten Teil des „Erhebungsbogen[s] zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung– stationär“, wird die Struktur- und Prozessqualität anhand der nachfol-gend dargestellten Kapitel ermittelt.

Kapitel 1 - Angaben zur Prüfung und zur Einrichtung[22]:

In diesem Kapitel werden strukturelle Angaben zur Einrichtung erfragt, wie

z. B.: Trägerart, Adresse der Einrichtung, Struktur der Wohnbereiche, Anzahl der Bewohner.

Kapitel 2 - Allgemeine Angaben[23]:

Die Fragen in diesem Kapitel beziehen sich z. B. auf die Erfüllung von baulichen Mindestanforderungen, aber auch auf die Gestaltung des näheren Wohnumfeldes der Bewohner.

Kapitel 3 - Aufbauorganisation Personal[24]:

Dieses Kapitel widmet sich u. A. der Frage nach geeigneten Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Einrichtung sowie der Stellenbesetzung nach Qualifikationen.

Kapitel 4 - Ablauforganisation[25]:

An dieser Stelle wird die Kontinuität der Pflege erfragt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Dienstplangestaltung sowie den Personaleinsatz im Abgleich mit dem Pflegeschlüssel.

Kapitel 5 - Konzeptionelle Grundlagen[26]:

In diesem Kapitel wird das Vorhandensein von Konzepten als auch deren inhaltliche Gestaltung überprüft, z. B. das Pflege- und Betreuungskonzept[27] sowie das Pflegeleitbild[28].

Kapitel 6 - Qualitätsmanagement[29]:

Kapitel sechs beinhaltet die Prüfung des gesamten Qualitätsmanagements der Einrichtung. Z. B. sollen anhand dieses Kapitels interne Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. die Nutzung von Expertenstandards in der Einrichtung nachgewiesen werden.

Kapitel 7 - Pflegedokumentationssystem[30]:

Anhand dieses Kapitels werden das Dokumentationssystem sowie die Inhalte aus der Pflegedokumentation[31] der Einrichtung geprüft.

Kapitel 8 - Hygiene[32]:

Kapitel acht dient der Untersuchung des allgemeinen hygienischen Umganges sowie des Einsatzes von Hygienemaßnahmen bei bestimmten Erkrankungen.

Kapitel 9 - Verpflegung[33]:

Anhand der Fragen in diesem Kapitel wird die Versorgung der Bewohner hinsichtlich aller angebotenen Speisen geprüft. Dabei werden die angebotenen Mahlzeiten sowie die Zeiten der Darreichung erfragt.

Kapitel 10 - Soziale Betreuung[34]:

In diesem Kapitel sind Fragen zu den sozialen Angeboten, unter Berücksichtigung des gerontopsychiatrischen Bereiches sowie der immobilen Bewohner, zu beantworten.

3.2.2 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung
beim Bewohner- stationär

Der zweite Teil ist der „Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung beim Bewohner - stationär“, welcher der Ermittlung von Prozess- und Ergebnisqualität dient. Die folgenden Kapitel finden sich in diesem Teil des Erhebungsbogens wieder:

Kapitel 11 - Allgemeine Angaben[35]

Hier werden allgemeine Angaben zum Bewohner aufgenommen, wie z. B. Name, Pflegekasse, Geburtsdatum.

Kapitel 12 - Bewohnerzufriedenheit[36]:

Hierbei handelt es sich um eine Bewohnerbefragung, die mit einigen Bewohnern im Rahmen der MDK-Prüfung durchgeführt wird.

Kapitel 13 - Ist-Situation unter Berücksichtigung der aktuellen Pflegedokumentation[37]:

Anhand der Fragen in diesem Kapitel wird der Ist-Zustand der zuvor ausgewählten Bewohner aufgenommen. Dieses Kapitel dient keiner Bewertung, sondern spiegelt Hintergrundinformationen wider, die für den weiteren Erhebungsbogen mit Bewertung genutzt werden.

Kapitel 14 - Umsetzung des Pflegeprozesses[38] in der Pflegedokumentation[39]:

In diesem Kapitel wird die Pflegedokumentation insgesamt, z. B. die Pflegeplanung[40] mit allen erforderlichen, geplanten Maßnahmen geprüft.

Kapitel 15 - Behandlungspflege[41]:

U. A. wird die ordnungsgemäße Dokumentation, die sach- und fachgerechte Lagerung und die Verabreichung von Medikamenten, anhand der Fragen in diesem Kapitel ermittelt.

Kapitel 16 - Bewohnerbezogene Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität[42]:

Die Fragen in diesem Kapitel widmen sich der Erfassung sowie dem fachgerechten Umgang mit Risiken, wie z. B. der Dekubitusgefährdung in der Pflege, dabei werden z. B. der Einsatz von Hilfsmitteln sowie die Kenntnisse der Mitarbeiter zu verschiedenen Lagerungstechniken geprüft.

3.3 Zugang zu den Erhebungsbögen

Die Erhebungsbögen können käuflich erworben werden, z.B. über den Forum Verlag[43]. Hier hat man die Möglichkeit eine CD-ROM mit Anleitung von 300 Seiten für ca. 100 Euro zu erwerben.

Weiterhin kann man die Bögen direkt beim MDS[44] oder direkt beim MDK[45] erhalten. Stationäre Pflegeeinrichtungen können diese Bögen aufarbeiten, um sie für die eigene Einrichtung anwendbar zu machen.

Die Internetseite des „Altenpflegemagazins im Internet“[46], deren Zugang einer Registrierung bedarf, bietet die bereits aufgearbeiteten Erhebungsbögen zur Kopie an. Diese werden durch Pflegeeinrichtungen zur Selbstprüfung genutzt.

Gehört ein Unternehmen einem Verband an, so erhält dies voraussichtlich immer die aktuellsten Informationen über den MDK und die Erhebungsbögen.

Der MDS stellt seine erste Auswertung der Erhebung durch den MDK im Internet vor, welche Prüfungen im zweiten Halbjahr des Jahres 2003 betreffen. Auch diese anonyme Stellungnahme des MDS kann durch stationäre Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um sich ein Bild über die Ergebnisse aus Prüfungen in anderen Einrichtungen zu machen.

3.4 Prüfansatz des MDK

Ein sehr hoher Anspruch an Qualität und Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen wird von der Gesetzgebung vorausgesetzt. Dies findet sich auch in den „Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung“ wieder.

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbst für die Sicherung ihrer geleisteten Qualität verantwortlich, ebenso für die permanente Weiterentwicklung und Verbesserung von Pflegequalität.[47]

Wie jedoch in dem Pflegeversicherungsgesetz erkennbar, sollen soziale Einrichtungen auch extern bezüglich Qualitätssicherung unterstützt werden. Hierzu hat der Gesetzgeber den MDK verantwortlich gemacht, der im Auftrag der Pflegekassen Pflegeeinrichtungen hinsichtlich ihrer Qualität überprüft.[48] Dabei steht der „beratungsorientierte“ Prüfansatz im Vordergrund. Dementsprechend führt der MDK externe Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch, die jedoch in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Einrichtung eine eher beratende Funktion, einschließlich des Aussprechens von Empfehlungen hat. Bei festgestellten Qualitätsmängeln werden durch den MDK Empfehlungen oder Impulse zur Abschaffung oder Korrektur gegeben bzw. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt.

[...]


[1] aus Seeberger 2004, S. 99, vgl. Blässing

[2] DIN EN ISO 8402

[3] § 80 SGB XI

[4] aus Seeberger 2004, S. 105, vgl. Blässing

[5] vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung – stationär, S. 104

[6] vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung – stationär, S. 103

[7] vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung – stationär, S. 104 f.

[8] vgl. Kap. 2.2

[9] Heimgesetz

[10] § 2 Abs. 1, Nr. 5 Heimgesetz

[11] vgl. MDS

[12] SGB XI

[13] European Quality in Nursing Network

[14] Gerste 2002: 118

[15] vgl. DNQP 2006

[16] vgl. DNQP 2006

[17] vgl. Schaeffler, A. 2000, S. 31

[18] Grundlagen der MDK- Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege

[19] vgl. Abb. 1

[20] vgl. Kap. 2.2

[21] vgl. Grundlagen der MDK- Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege, S. 3

[22] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 72ff

[23] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 83ff

[24] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 87ff

[25] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 91ff

[26] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 97ff

[27] Das Pflege- und Betreuungskonzept stellt dar, mit welchen Mitteln, auf welcher Grundlage und wie pflegerisch begleitende Dienstleistungen der Einrichtung durchgeführt werden sollen. vgl. Kämmer/ Bruns-Weigand 2000, S. 142

[28] Ein Leitbild ist die zentrale Idee einer Einrichtung. Sie beinhaltet aktuelle Erkenntnisse der Gerontologie und humanistische Grundsätze. Vgl. Schröder, B. 2000, S. 30

[29] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 102ff

[30] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 114f

[31] Die Pflegedokumentation ist ein wichtiges Arbeitsmittel der professionellen Pflege. Die Pflegedokumentation dient der Sicherstellung der nächsten Arbeitsschritte der Pflegenden und der Kooperation bei der Versorgung der Heimbewohner im Pflegeteam und mit beteiligten Berufsgruppen, wie Ärzten. Sie umfasst alle Berichte, Formulare über den Pflegeverlauf der jeweiligen Person in einer Akte. Ihr wichtigster Teil ist aus pflegerischer Sicht die Pflegeplanung.

[32] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 116ff

[33] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 121ff

[34] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 127ff

[35] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 130ff

[36] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 132ff

[37] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 136ff

[38] Der Pflegeprozess ist ein Regelkreis der in einzelnen Schritten abläuft, die logisch aufeinander bezogen und voneinander abhängig sind. Es geht vor allem um die Sammlung, Analyse und Darstellung der für die Pflege wichtigen Informationen aus der Situation des Bewohners. vgl. Seibold, H., 1990, S. 121

[39] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 151ff

[40] Pflegeplanung ist in der Altenpflege die schriftliche Arbeitsvorbereitung. Sie will eine planvolle und systematische Arbeitsweise aller beteiligten Pflegekräfte ermöglichen. Die Methode schlägt sich in verschiedenen Formularen nieder.

[41] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 160ff

[42] vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege vom 10.11.2005, S. 170ff

[43] http://www.forum-verlag.com/pflege, [Zugriff am 03.03.2007]

[44] http://www.mds-ev.de, [Zugriff am 03.03.2007]

[45] http://www.mdk.de, [Zugriff am 03.03.2007]

[46] http://www.pqsg.de, [Zugriff am 03.03.2007]

[47] § 112 Abs. 1 SGB XI

[48] vgl. Kap. 3.1 Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen vom 07.03.1996

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Qualitätsindikatoren in stationären Pflegeeinrichtungen
Untertitel
Qualitätssicherungsinstrumente und deren Anwendung am Beispiel des MDK-Erhebungsbogens
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
88
Katalognummer
V78576
ISBN (eBook)
9783638800129
ISBN (Buch)
9783640252589
Dateigröße
2180 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Autorin beschreibt, wie mit möglichst einfachen Mitteln ein hohes Qualitätsniveau in stationären Pflegeeinrichtungen erreicht und gehalten werden kann. Sie entwickelt konkrete Überlegungen und Vorschläge zur Quantifizierbarkeit der MDK-Erhebungsbögen sowie zu ihrer Implementierung als internes Qualitätssicherungsinstrument. Dieses Instrument zur Qualitätssicherung zu nutzen und weiterzuentwickeln – ist „einfach“, überzeugend und äußerst praktikabel.
Schlagworte
Qualitätsindikatoren, Pflegeeinrichtungen, MDK, Erhebungsbogen, Qualität in der Pflege, Pflegequalität, Messinstrumente, Qualitätsprüfung, Qualität messen
Arbeit zitieren
Yvonne Cyron (Autor:in), 2007, Qualitätsindikatoren in stationären Pflegeeinrichtungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78576

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