Europarecht - Diskussion zur Rolle des Rates im Wettbewerb zur Kommission


Studienarbeit, 2006

17 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die Europäische Union
2.1 Geschichtliche Entstehung
2.2 Essentielle Bestimmungen der Europäischen Union

3. Die EU Erweiterungen

4. Die Hauptorgane der EU
4.1 Der Europäische Rat
4.2 Das Europäische Parlament
4.3 Der Rat
4.4 Die Kommission

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Erklärung

1. Einleitung

Europa ist nicht die Schöpfung fortschrittlicher Staatsmänner und entstand auch nicht 1952 mit den Römischen Verträgen. Vielmehr besteht es als politische Größe seit mehr als tausend Jahren. Für sich sondert es sich heute von jenem altertümlichen, klassischen Europa in der antiken Welt vor zwei-, dreitausend Jahren.[1] Der Vertrag über die Europäische Union durch den Maastrichter Vertrag kennzeichnete einen wichtigen Einschnitt in der Integrationsgeschichte.[2]

In meiner Ausarbeitung werde ich zunächst mit den geschichtlichen Hintergründen zum Entstehen der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäische Union beginnen.

Im Anschluss daran werden die essentiellen Bestimmungen der Europäischen Union näher beleuchtet und ein kleine Zusammenfassung des aktuellen Standes bezüglich der Erweiterungen der EU aufgezeigt.

Nachfolgend finden die Organe der EU und ihre Kompetenzen ihre Auseinandersetzung. In meinem Fazit werde ich gemäß der vorgegebenen Fragestellung bezüglich meiner Studienarbeit, nochmals auf die Rolle des Rates und deren Legislative eingehen.

2. Die Europäische Union

2.1 Geschichtliche Entstehungen

Viele Jahre lang war Europa eine Arena des Krieges. Nach dem zweiten Weltkrieg kamen europäische Politiker zu der Erkenntnis, dass die einzige Möglichkeit zur Sicherung eines dauerhaften Friedens zwischen den Ländern eine wirtschaftliche und politische Einigung Europas sei.[3]

Den bedeutsamsten Schritt dieser entstehenden Gemeinschaft stellte die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS, Montanaunion) dar, die auf eine Initiative des damaligen Außenministers Frankreichs Robert Schuman in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Leiter des Französischen Planungsamtes Jean Monnet, vor der internationalen Presse am 9. Mai 1950 vorgestellt wurde.[4]

Dieser Plan Schumans charakterisierte für Europa den Anfang eines autonomen Marktes und für Westeuropa die Sicherung des Friedens.[5]

Am 18. April 1951wurde er von Frankreich, Italien, den Beneluxlstaaten und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und trat am 23. Juni 1952 als so genannte Pariser Vertrag in Kraft.[6]

Die Geltungsdauer wurde von vornherein auf fünfzig Jahre festgelegt, was zur Bedeutung hatte, dass die EGKS mit dem 23.07.2002 zu existieren aufgehört hat.[7]

Die Berechtigung, Entscheidungen über die Kohle- und Stahlindustrie in diesen Ländern zu fällen, hatte ein unabhängiges übernationales Gremium, die so genannte "Hohe Behörde". Den Posten des ersten Präsidenten erhielt Jean Monnet.[8]

Im nächsten Abschnitt möchte ich nun nach der geschichtlichen Auseinandersetzung die sich daraus ergebenden grundlegenden Bestimmungen, deren Änderungen und Kohärenz darlegen.

2.2 Essentielle Bestimmungen der Europäischen Union

Die essentiellen Bestimmungen der Europäischen Union finden sich in nachfolgenden Verträgen:

- Im Pariser Vertrag zur Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) aus dem Jahre 1951.
- In den Römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus dem Jahre 1957. 1967 wurden die Organe der drei Europäischen Gemeinschaften vereinigt. Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Ministerrat sowie das Europäische Parlament. Abgeändert wurden oben benannte Verträge durch:
- Die Einheitliche Europäische Akte (1986).
- Den Vertrag über die Europäische Union (Maastricht, 1992), welcher am 01.11.1993 in Kraft trat[9]. Dieser beinhaltete die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)bis 1999, was die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter der Aufsicht einer europäischen Zentralbank bedeutete.[10] Am 1. Januar 2002 wurde die einheitliche Währung eingeführt.[11] Zudem wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten auf den Gebieten der Verteidigung, der Justiz und des Inneres entwickelt. Durch die Verbindung der Regierungskooperation in das bestehende Gemeinschaftssystem hat der Kontrakt von Maastricht eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen Säulen geschaffen. Demzufolge entstand die Europäische Union.[12]
- Den Vertrag von Amsterdam (1997), der am 1. Mai 1999 in Kraft trat. Er war kein grundlegend „neuer“ Vertrag, sondern ergänzte und formte den Vertrag von Maastricht, ohne ihn jedoch gänzlich abzulösen[13]. Durch den Amsterdamer Vertrag wurde unter anderem dem Europäischen Parlament betreffs seiner Rechte im Mitentscheidungsverfahren eine Rechtsgrundlage geschaffen.[14] Weiterhin bedurfte es nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags der Zustimmung des Parlaments bei der Ernennung der Kommission als Ganzes, sondern auch zuvor der Ernennung des Kommissionspräsidenten. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam muss das Parlament nicht nur der Ernennung der Kommission als Ganzes zustimmen, sondern auch zuvor der Ernennung des Kommissionspräsidenten.[15]
- Den Vertrag von Nizza (2001). Durch ihn sollten die Organe der Union auf die bevorstehende Erweiterung der EU vorbereitet werden. Beim Europäischen Rat von Nizza am 11. Dezember 2000 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf ein Schlussdokument, das als Vertrag von Nizza am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist die so genannte Charta der Grundrechte der Europäischen Union implementierte.[16] Sie enthält alle von den 25 EU-Mitgliedstaaten und ihren Bürgern anerkannten Rechte. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden zwei Regelungen des Vertrags von Nizza zu verstehen:

1. Artikel 3 des Protokolls über die Ausweitung der EU führte eine neue Bestimmung der qualifizierten Mehrheit ein, die eine neue Stimmengewichtung für die 15 Mitgliedstaaten enthält.
2. Zwei Erklärungen (Nr. 20 und 21), die die Regierungskonferenz in den Anhang des Vertrags von Nizza aufnahmen, legten die kollektiven Standpunkte fest, die die Mitgliedstaaten in den Beitrittsverhandlungen zur Frage der Stimmengewichtung einzunehmen erwägten.[17]

Die Europäische Union beruht auf drei Säulen. Die erste Säule - die der Europäischen Gemeinschaften - ist aus der wirtschaftlichen Integration entstanden und umfasst die Gemeinschaftspolitik der EU. Entscheidungen werden hier von den europäischen Institutionen (Kommission, Rat, Parlament) getroffen.[18]

[...]


[1] Vgl. Seibt Ferdinand, Die Begründung Europas, 2002, Seite 17..

[2] Vgl. Karolewski P.I./Kleger H./Munke M., Europäische Verfassung, 2002, Seite 1.

[3] Vgl. http://europa.eu/abc/history/index_de.htm (16.05.2006).

[4] Vgl. Brunn Gerhard, Europäische Einigung, 2002, Seite 71

[5] Vgl. http://www.rsib.uni-bonn.de/institut/schuman.htm (16.05.2006).

[6] Vgl. http://www.rsib.uni-bonn.de/institut/schuman.htm (16.05.2006).

[7] Vgl. Streinz Rudolf, Europarecht, 2003, RN 15, Seite 8.

[8] Vgl. http://europa.eu/abc/history/index_de.htm (16.05.2006).

[9] Vgl. Streinz Rudolf, Europarecht, 2003, RN 40, Seite 16.

[10] Vgl. Görgens E./Ruckriege K./Seitz F., Europäische Geldpolitik, 1999, Seite 9.

[11] Vgl. http://europa.eu/abc/history/2002/index_de.htm (16.05.2005).

[12] Vgl. http://europa.eu/abc/treaties/index_de.htm (17.05.2006)

[13] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Amsterdamer_Vertrag (17.05.2006).

[14] Vgl. Ruff Andreas, Das Europäische Parlament, 2001, Seite 35.

[15] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Amsterdamer_Vertrag (17.05.2006).

[16] Vgl. http://europa.eu/abc/12lessons/index1_de.htm (16.05.2006).

[17] Vgl. Streinz Rudolf, Europarecht, 2003, RN 55, Seite 22-23.

[18] Vgl. Piepenschneider Melanie, Europäische Union, 2005, Seite19.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Europarecht - Diskussion zur Rolle des Rates im Wettbewerb zur Kommission
Hochschule
SRH Hochschule Heidelberg
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V78533
ISBN (eBook)
9783638838221
Dateigröße
426 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europarecht, Diskussion, Rolle, Rates, Wettbewerb, Kommission
Arbeit zitieren
Katrin Rogalski (Autor:in), 2006, Europarecht - Diskussion zur Rolle des Rates im Wettbewerb zur Kommission, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78533

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