Die Auswirkungen von Länderrisiken in Verbindung mit Rating auf die Eigenkapitalunterlegung von Banken nach Basel II


Magisterarbeit, 2002

128 Seiten, Note: 1 (sehr gut)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Länderrisiko
2.1 Risiken im Bankgeschäft
2.2 Definitionen des Länderrisikos
2.2.1 Abgrenzung zwischen Länder- und Hoheitsrisiko
2.2.2 Wirtschaftliches Risiko
2.2.3 Politisches Risiko
2.2.4 Sovereign default
2.2.5 Transferrisiko
2.2.6 Counterparty versus Sovereign Risk
2.3 Das Problem der Immunität souveräner Regierungen
2.4 Indikatoren des Länderrisikos
2.4.1 Indikatoren des wirtschaftlichen Länderrisikos
2.4.1.1 Binnenwirtschaftliche Indikatoren
2.4.1.2 Außenwirtschaftliche Indikatoren
2.4.2 Indikatoren des politischen Risikos
2.4.2.1 Innenpolitische Ursachen
2.4.2.2 Außenpolitische Ursachen
2.5 Methoden der Beurteilung von Länderrisiken
2.5.1 Qualitative Verfahren
2.5.2 Quantitative Verfahren
2.5.3 Kombinierte Verfahren
2.5.4 Mathematisch-statistische Methoden
2.5.5 Indikatorenmodelle
2.5.5.1 Institutional Investor´s Country Credit Ratingindex
2.5.5.2 BERI-Index
2.5.5.3 Euromoney-Index
2.6 Länderlimite
2.7 Bedeutung und Probleme der Länderrisikoanalyse
2.8 Institutionen und Instrumente zur Überwindung eines "sovereign defaults"
2.8.1 Restrukturierung (restructuring)
2.8.2 Konversionsanleihen
2.8.3 Sekundärmarkt für Auslandsschulden
2.8.4 Debt-Equity-Swap
2.8.5 Internationale Institutionen
2.8.5.1 Internationaler Währungsfonds
2.8.5.2 Die Weltbankgruppe
2.8.5.3 Londoner und Pariser Club
2.9 Die Asienkrise als Beispiel für "sovereign defaults"
2.9.1 Asien und seine Entwicklung
2.9.2 Die Krise
2.9.2.1 Chronologie der Krise
2.9.3 Die Ursachen der Krise
2.9.4 Zusammenhang Asienkrise - Rating

3 Rating
3.1 Rating Definition
3.1.1 Begriffsbestimmung
3.1.2 Ratings mit und ohne Auftrag
3.2 Der Ratingprozess
3.2.1 Rating-Ablauf
3.2.1.1 Analyse des Länderrisikos
3.2.1.2 Analyse des Branchenrisikos
3.2.1.3 Analyse des Unternehmensrisikos
3.2.2 Veröffentlichung des Rating
3.2.3 Überwachung und Überprüfung
3.3 Länderrating
3.3.1 Allgemein
3.3.2 Der Ratingprozess
3.3.3 Länderrating versus Unternehmensrating
3.3.4 Bedeutung des Ratings für den Staat
3.3.5 Länderrating in Banken
3.4 Ratingagenturen
3.4.1 Allgemein
3.4.2 Moody´s Investors Service
3.4.3 Standard & Poor´s Corporation (S & P)
3.4.4 Fitch IBCA
3.4.5 Europäische Ratingagenturen
3.5 Ratingskalierung
3.5.1 Emissions-Ratings
3.5.1.1 Langfristige Ratings
3.5.1.2 Kurzfristige Ratings
3.5.2 Emittentenratings (Issuer Credit Ratings)
3.6 Bedeutung des Ratings
3.6.1 Allgemein
3.6.2 Bedeutung des Rating in nationalen Rechtsordnungen
3.7 Kritik am Rating

4 Bankaufsichtsrechtliche Eigenkapital-Vorschriften
4.1 Zweck bankaufsichtsrechtlicher Eigenkapital-Vorschriften
4.2 Unterschiede zwischen USA und Europa
4.3 Die Zusammenarbeit in der Bankenaufsicht in der Europäischen Union
4.4 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
4.5 Basel II
4.5.1 Allgemein
4.5.2 Anforderungen an Ratings
4.5.3 Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken (Pillar I)
4.5.3.1 Bisherige gesetzliche Regelung (Basel I)
4.5.3.2 Neuerungen durch Basel II
4.5.4 Eigenkapitalanforderungen für Länderrisiken
4.5.5 Kritik an der Neuregelung der Eigenkapitalübereinkunft
4.5.6 Auswirkungen von Basel II

5 Schlußbemerkung

Literaturverzeichnis

Anhang
Langfristige Emissions-Ratings
Moody´s Rating Definitionen
Standard & Poor´s Rating Definitionen
Standard & Poor´s Emittentenratings
Moody´s Emittentenratings
Sovereign Ratings List - Long Term Ratings in local/foreign currency
Länderratings und Risikogewichte nach Basel II für OECD-Mitgliedstaaten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Bankbetriebliche Risiken bei der internationalen Kreditvergabe

Abb. 2: Faktoren des Länderrisikos

Abb. 3: Entwicklung der sovereign defaults von 1976 bis 1999

Abb. 4: Counterparty risk vs. Sovereign risk

Abb. 5: Rating-Ablauf

Abb. 6: Langfristige Ratings

Abb. 7: Kurzfristige Ratings

Abb. 8: Risikogewichte nach Basel I

Abb. 9: Risikogewichte nach Basel II

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

"Wenn ich eine Million Dollar schulde, dann bin ich verloren. Wenn man jedoch fünfzig Milliarden Dollar schuldet, dann sind die Banken verloren." (Celso Ming, ein brasilianischer Ökonom, betreffend die Auslandsverschuldung Brasiliens, 1980)[1]

Dieser Ausspruch ist auch heute noch zutreffend, wenn man die verschiedensten Finanzkrisen im Laufe der Zeit betrachtet. Auch in den 90er Jahren wurde der Weltfinanzmarkt durch eine Reihe von Krisen erschüttert. Rückblickend war die Mexiko-Krise in den Jahren 1994-95 eher eine kleine Erschütterung im Gegensatz zur Asienkrise in den späten 90er Jahren. Um den Finanzmarkt wieder zu stabilisieren gab es massive IWF-Unterstützungen für die Krisenländer. Doch dauerhaft sind diese "IWF-Rettungsaktionen" keine geeignete Lösung um den Finanzmarkt stabil zu halten, sondern es sollte vielmehr versucht werden solche Krisen von Grund auf zu verhindern.

Daher sollten Banken bei der internationalen Kreditvergabe auch die zugrundeliegenden Länderrisiken berücksichtigen. Aufgabe des Länderrisikomanagements der Banken ist es, dafür zu sorgen, dass die von der Bank eingegangenen Verlustrisiken durch geeignete Diversifikation über Länder und Produktklassen eng begrenzt bleiben. In der Praxis finden verschiedenste Länderisikoanalysesysteme Anwendung; in dieser Arbeit sollen die wichtigsten davon vorgestellt werden.

Ein wichtiges Instrument zur Risikobegrenzung bei Banken sind die bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften. Die internationale Koordinierung dieser nationalen Vorschriften erfolgt im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, in dem einheitliche internationale Standards vereinbart werden. Die derzeit gültigen Gesetze zur Eigenkapitalunterlegung von Banken beruhen auf den Basler Eigenmittelempfehlungen aus dem Jahre 1988. Diese sehen folgende Eigenkapitalunterlegungen für Kredite an souveräne Staaten vor: Kredite an OECD-Mitgliedstaaten werden mit 0 % gewichtet, Kredite an sonstige Staaten mit 100 %. An dieser Regelung ist vielfach Kritik geäußert worden, da sie nur unzureichend das tatsächliche Ausfallrisiko der Bank widerspiegelt und Finanzkrisen dadurch nicht verhindert werden konnten.

Im Jahre 1999 wurde daher die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) veröffentlicht, die eine größere Risikodifferenzierung unter Verwendung von externen und internen Ratings vorsieht. Basel II soll zukünftig die Regelung von 1988 ersetzen. Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung hat im Allgemeinen zu einer stärkeren Fokussierung auf Ratingverfahren geführt. Neben externen Ratingurteilen werden im Zuge von Basel II auch interne Bonitätsbeurteilungen an Bedeutung gewinnen. Es ist damit zu rechnen, dass die Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht weitgehend in die EU-Richtlinien und sodann in österreichische Gesetze übernommen werden.

Das Ziel dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, inwieweit sich die Neuen Basler Eigenkapitalvorschriften für Länderrisiken auf die derzeit gültige Eigenkapitalunterlegung von Banken auswirken wird. Prinzipiell wird in dieser Arbeit die Meinung vertreten, dass österreichische Banken ihr Eigenkapital aufgrund von Basel II erhöhen müssen.

Die vorliegende Arbeit ist in 5 Kapitel gegliedert. In Kapitel 2 werden zunächst das Länderrisiko und seine Komponenten definiert sowie Länderrisiko-Analysesysteme aufgezeigt. Desweiteren werden in diesem Kapitel die Asienkrise als Beispiel für einen "sovereign default" sowie Institutionen und Instrumente zur Überwindung eines "sovereign defaults" beschrieben.

Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Definition und den Ablauf von Ratings sowie mit externen Ratingagenturen. Kapitel 4 erläutert den Zweck bankaufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorschriften und gibt einen Überblick über die derzeit gültigen Eigenkapitalnormen nach den Basler Vorschriften von 1988. Desweiteren werden die Neuen Basler Eigenkapitalvorschriften beleuchtet und hinsichtlich ihrer positiven und negativen Auswirkungen auf europäische Banken beurteilt. In Kapitel 5 werden die bisherigen Erkenntnisse nochmals zusammengefasst.

2 Länderrisiko

2.1 Risiken im Bankgeschäft

Risiko - Chance oder Gefahr? Jeder, der bewußt ein Risiko eingeht, setzt darauf, besser abzuschneiden als es ohne Eingehen dieses Risikos der Fall wäre. Daher muß die Gefahr, die sich hinter einem Risiko verbirgt, in einem angemessenen Verhältnis zur Chance stehen. Das Verhältnis ist abhängig von der persönlichen Risikobereitschaft. Auch wenn die Banken stark daran interessiert sind, die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken zu begrenzen, werden sie nie ganz auf deren Übernahme verzichten können. Wären die Banken dazu nicht mehr bereit, würden sie eine wesentliche Komponente, die zur Erreichung des Geschäftsziels notwendig ist, ungenutzt lassen, nämlich die Gewinnerzielung. Denn jede Risikoübernahme sollte durch zusätzliche Erträge entlohnt werden.[2]

In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur gibt es keine einheitliche Abgrenzung was unter dem Begriff "Risiko" zu verstehen sei. Man findet mannigfaltige Risikodefinitionen wie:

- Risiko ist die Gefahr von Vermögensverlusten.
- Risiko ist die Ungewissheit des Eintrittes eines Ereignisses, das Verlust verursachen kann.
- Risiko ist die Folge von mit Unsicherheit behafteten exogenen Faktoren, denen Investitionsentscheidungen ausgesetzt sind.

Wie man aus diesen Definitionen ersehen kann, wird der Begriff "Risiko" in der Literatur meistens gleichgesetzt mit "Unsicherheit", "Ungewissheit", "Gefahr" und "Verlustmöglichkeit".[3]

Folgenden Risiken ist eine Bank im internationalen Kreditgeschäft ausgesetzt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Bankbetriebliche Risiken bei der internationalen Kreditvergabe

Quelle: Klose (1996), S. 27

Zur Erstellung einer absatzfähigen Kreditleistung bedient sich die Bank des technisch-organisatorischen Bereiches. Folglich birgt auch dieser Bereich Risiken, die durch Qualität und Quantität der Arbeitskräfte und der Betriebsmittel sowie durch deren Zusammenwirken determiniert werden. Unter dem Begriff strukturelle Kreditrisiken werden folgende Risiken zusammengefasst: Währungs-, Zinsänderungs-, Liquiditäts- und Kreditportfoliorisiken.[4] Unter dem Währungsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass das erzielte Ergebnis aufgrund von Geschäften, die den Übergang von einer Währung in eine andere erfordern, das erwartete Ergebnis unterschreitet. Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass aufgrund von Marktzinsänderungen der Wert einer Zahlungsreihe, aus einem zinstragenden Geschäft, (negativ) vom erwarteten Wert abweicht.[5] Unter dem Begriff Liquiditätsrisiko versteht man die Gefahr, dass eine Bank nicht in der Lage ist, die anstehenden Zahlungen zu leisten, und die vorhandenen Aktiva nicht oder nur mit hohen Verlusten zu Zahlungszwecken verwendet werden können.[6] Zusätzliche Kreditrisiken entstehen aus der Struktur und Zusammensetzung des gesamten Kreditportfolios. So besitzt ein Portfolio mit wenigen großen Kreditengagements ein höheres Ausfallrisiko als ein Kreditportfolio mit vielen kleinvolumigen Kreditgeschäften. Dieses Risiko wird durch regionale und kreditnehmerspezifische Diversifikation zu reduzieren versucht. Die Risikostreuung kann zB nach Branchen, Wirtschaftsregionen, Ländern und Kreditnehmergruppen erfolgen.[7]

Schließlich birgt das internationale Kreditgeschäft weitere Risiken, die ausschließlich mit der Rückzahlung des gewährten Kredites zusammenhängen. Als rückzahlungsbedingte Kreditrisiken sind das Bonitätsrisiko und bei grenzüberschreitenden Kreditgewährungen darüber hinaus das Länderrisiko anzusehen.[8] Das Bonitätsrisiko ist definiert als die Gefahr, dass der Wert einer Position (Anleihe, Kredit etc.) aufgrund einer Bonitätsveränderung (negativ) vom Erwartungswert abweicht.[9]

2.2 Definitionen des Länderrisikos

2.2.1 Abgrenzung zwischen Länder- und Hoheitsrisiko

Jede Kreditgewährung beinhaltet das Risiko, dass der Schuldner seine Tilgungs- und Zinszahlungen nicht fristgemäß oder vollständig erfüllen kann. Die Kreditvergabe umfasst somit generell ein Termin- und ein Ausfallrisiko, die beide unter dem Oberbegriff Bonitätsrisiko zusammengefasst werden. Die Insolvenz des Schuldners kann entweder in der mangelnden Zahlungsfähigkeit oder im fehlenden Zahlungswillen begründet sein.[10]

Unabhängig von dem ausschließlich in der Kreditwürdigkeit des einzelnen individuellen Schuldners liegenden Bonitätsrisikos entsteht im internationalen Kreditgeschäft für den Gläubiger ein weiteres rückzahlungsbedingtes Risiko. Dieses Risiko wird als Länderrisiko bezeichnet. Bei der Analyse des Länderrisikos sind zwei Bereiche voneinander zu unterscheiden: Einerseits der Aspekt des Risikos, der bei der Kreditvergabe an ausländische Unternehmen, Banken und Private entsteht und die Gefahr erfasst, dass staatliche Institutionen im Land des Schuldners eine Störung der vertraglich festgelegten Kapitaldienstleistungen des Kreditnachfragers auslösen. Der Staat kann grenzüberschreitende Kapitaltransfers einschränken oder sogar vollständig unterbinden. Je nachdem, ob das Land ökonomisch nicht in der Lage ist, dem Kreditnehmer die vertragsgemäße Bedienung seines Kredites zu ermöglichen, oder ob politische und soziale Gründe hierfür ausschlaggebend sind, spricht man vom wirtschaftlichen bzw. dem politischen Risiko.[11]

Davon zu unterscheiden ist andererseits jener Aspekt des Länderrisikos, der aus der direkten Kreditvergabe an eine ausländische Regierung oder andere staatliche Institutionen resultiert. Ist ein souveräner Staat unmittelbar Schuldner, so fallen Bonitäts- und Länderrisiko zusammen. Das Hoheitsrisiko (Sovereign risk) drückt somit das Risiko aus, dass ein Staat seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und erfasst die Wahrscheinlichkeit, dass der jeweilige Staat weder Tilgungen noch Zinsen auf seine Auslandsschulden zahlen kann oder aus politischen Gründen nicht zahlen will.[12]

Allgemein wird unter Länderrisiko die Summe all jener Risiken verstanden, die aus der Gewährung grenzüberschreitender Kredite entstehen. Das Länderrisiko ergibt sich somit aus der Tatsache, dass der Sitz des Schuldners in einem anderen Land ist als jener des Gläubigers. Somit sind Hoheitsrisiko, Transferrisiko, wirtschaftliches und politisches Risiko nur Unterkategorien des Begriffs Länderrisiko. (Eine Einteilung des Länderrisikos nach Unterkategorien finden Sie in Abb. 2)[13]

Vereinzelt wird auch das soziale Risiko explizit als Faktor des Länderrisikos betrachtet. Jedoch durch die enge Beziehung zwischen sozialen und politischen Entwicklungen wird das soziale Risiko häufig mit dem politischen Risiko zusammengefasst.[14] Das Transferrisiko wird häufig mit dem Hoheitsrisiko gleichgesetzt, da in vielen Ländern das Bankensystem so gestaltet ist, dass dem Staat Priorität beim Zugriff auf Devisenzugänge eingeräumt wird.[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Faktoren des Länderrisikos

Quelle: Hoffmann (1991), S. 77

2.2.2 Wirtschaftliches Risiko

Das wirtschaftliche Länderrisiko wird definiert als die Gefahr, dass ein Staat aufgrund seiner binnen- und außenwirtschaftlichen Situation nicht über die notwendigen Devisenbestände, IWF-Fazilitäten, Goldbestände und offenen Kreditlinien an den internationalen Finanzmärkten und bei anderen supranationalen Institutionen verfügt, um seine Zahlungsverpflichtungen an seine ausländischen Gläubiger erfüllen zu können.[16] Die Zahlungsunfähigkeit resultiert aus der Divergenz der Entwicklung der Leistungskraft einer Volkswirtschaft und ihrer Auslandsverschuldung. Das wirtschaftliche Risiko ist damit in der fehlenden Zahlungsfähigkeit des Schuldners begründet und nicht in dessen Zahlungswilligkeit.[17]

Das wirtschaftliche Risiko lässt sich in vier Intensitätsstufen einteilen:

1. Totale Zahlungsunfähigkeit

Die totale Zahlungsunfähigkeit eines souveränen Landes bedeutet, dass der souveräne Schuldner auf Dauer nicht in der Lage ist, die ausstehenden Kredite zurückzuzahlen. Dieser Zustand wird in der Literatur auch häufig als "sovereign default" bezeichnet.[18] Diesen Extremfall als Hintergrund wird allerdings generell, nach der Definition von Standard & Poor´s, jede Form der Nichteinhaltung von Kreditkonditionen durch einen Staat als "sovereign default" bezeichnet. (Siehe dazu Kapitel 2.2.4)

2. Partielle Zahlungsunfähigkeit

Eine partielle Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein souveräner Staat nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend den ursprünglich vereinbarten Konditionen nachzukommen, d.h. Tilgung und Zinszahlungen werden nicht mehr in vollem Umfang geleistet.[19]

3. Temporäre Zahlungsunfähigkeit

Temporäre Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass es aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Schuldnerlandes zu einem Zahlungsaufschub oder zur Ausdehnung der Kreditlaufzeit kommt, der Staat jedoch in absehbarer Zeit wieder in der Lage sein wird, seinen Schuldendienst vollständig zu bedienen.[20]

4. Verdeckte Zahlungsunfähigkeit

Die verdeckte Zahlungsunfähigkeit tritt nach außen nicht in Erscheinung, obwohl sich ökonomisch begründete Zahlungsprobleme bereits abzeichnen. Durch die Prolongierung bestehender Kredite und die Vergabe von neuen Krediten durch involvierte Banken treten die Zahlungsschwierigkeiten jedoch nicht offen zutage. Die Banken erhöhen durch diese Maßnahmen bei gleichbleibendem wirtschaftlichen Risiko ihre Risikoposition.[21]

2.2.3 Politisches Risiko

Das politische Risiko beschreibt die Möglichkeit, dass ein Land bzw. seine Regierung aus politisch-ideologischen Überlegungen - auch trotz gegebener Zahlungsfähigkeit - die Bedienung und Tilgung von Auslandsschulden einstellt. Das politische Länderrisiko besteht somit in der Gefahr einer politisch motivierten Zahlungs- und Transferunwilligkeit. Das politische Risiko wird auch definiert als die Gesamtheit aller nicht-wirtschaftlichen Risikokomponenten und beinhaltet daher auch die sozialen und rechtlichen Aspekte, von denen die Kreditbeziehung mit einem Land bzw. mit den Schuldnern in einem anderen Land betroffen sind.[22]

Die Ursachen für politisch bedingte Länderrisiken liegen in den meisten Fällen in folgenden Ereignissen:

- Es findet ein Regierungswechsel statt, durch den eine Gruppe bzw. Partei an die Macht gelangt, die den Wirtschaftsaktivitäten mit ausländischen Partnern ablehnend gegenübersteht.
- Die soziale und politische Stabilität des Landes ist gefährdet. Anzeichen dafür sind häufige Demonstrationen, der Kampf einzelner Bevölkerungsgruppen gegen die aktuelle Regierung und Flucht der Bevölkerung.
- Das Land ist in einen außenpolitischen Konflikt verwickelt.[23]

Die Höhe des politischen Risikos hängt u.a. von der Festigkeit des politischen Systems, dem Entwicklungsstand der politischen Infrastruktur und den wirtschaftspolitischen Erfahrungen der Regierungen ab.[24] Das politische Risiko kann entweder den gesamten Kapitalverkehr mit dem Ausland betreffen, oder aber nur eine politisch begründete Zahlungsverweigerung gegenüber einem oder mehreren ausgewählten Ländern beinhalten.[25]

Es lassen sich folgende Formen des politischen Risikos unterscheiden:

- Konfiskation, d.h. die offene Verstaatlichung ausländischer Direktinvestitionen ohne Entschädigung;
- Kreditrepudiation, d.h. die Weigerung, ausländische Schulden zu bedienen oder anzuerkennen;
- Konvertierungs- und Transferverbote, d.h. internationale Zahlungsunfähigkeit aufgrund einer transferhemmenden oder -verhindernden Wirtschaftspolitik (Kapitalverkehrsbeschränkungen);
- Schuldenmoratorium, d.h. zeitlich begrenzte Schuldendienstverweigerung;
- Verweigerung von Schuldendienstzahlungen gegenüber bestimmten Gläubigergruppen.

Das politische Risiko ist zwar grundsätzlich in der Zahlungsunwilligkeit einer souveränen Regierung begründet. Verweigert ein Staat jedoch seine Zahlungsverpflichtungen oder untersagt er Banken, Unternehmen und Privaten die Bedienung ihrer Auslandsschulden, so kann es infolge von ausbleibenden Kapital- und Güterimporten oder durch Sanktionsmaßnahmen der Gläubigerstaaten wie Handelsembargos und Einfuhrverbote zu einer tatsächlichen d.h. ökonomisch begründeten Zahlungsunfähigkeit des zahlungsunwilligen Staates kommen.[26]

Das Risiko der Zahlungsunwilligkeit läßt sich anhand der Vor- und Nachteile der Nichteinhaltung von Verpflichtungen für ein Land einschätzen. Im Falle der Einstellung von Zins- und Tilgungszahlungen ergeben sich nicht unerhebliche Nachteile:

- Die Außenhandelsfinanzierung wird praktisch zum Erliegen kommen.
- Ausländische Guthaben können beschlagnahmt werden.
- Das Mißtrauen, welches durch eine solche Zahlungsverweigerung hervorgerufen wird, schädigt die einheimische Wirtschaft generell und verhindert weitere Auslandsinvestitionen.[27]

Zahlungsverweigerungen (Repudiationen) kommen in der Praxis selten vor, weil die meisten Länder in ihrem eigenen Interesse die Gläubiger nicht vor den Kopf stoßen wollen. Historisch sind Zahlungsverweigerungen oft mit Revolutionen, Kriegen oder sozialen Unruhen einhergegangen. Zum Beispiel war die Repudiation der russischen Auslandsschulden eine direkte Folge der bolschewistischen Revolution. Ganz ähnlich sind in der Nazizeit in Deutschland Devisenkontrollen eingeführt und schließlich auch ein einseitiges Moratorium für Zinszahlungen insbesondere gegenüber den USA verhängt worden.[28] Eine Repudiation hat es seit dem 2. Weltkrieg nur durch China (1949), durch Kuba und (kurzfristig) durch Ghana (1960) gegeben. Alle diese Länder hatten damals entschieden, sich aus dem von westlichen Banken dominierten Weltfinanzierungssystem zurückzuziehen.[29]

Aufgrund der Tatsache, dass zumindest der Zeitpunkt des Eintrittes politischer Umwälzungen jedweder Art - auch in politisch als instabil klassifizierten Ländern - nur in sehr seltenen Fällen vorhergesagt werden kann, gilt das politische Länderrisiko als äußerst schwierig festzustellen bzw. zu prognostizieren.[30] Außerdem wird die Beurteilung des politischen Risikos dadurch erschwert, dass es keine quantitativen Verfahren gibt, die dieses Risiko objektiv messen können. Man ist immer auf das subjektive Urteil von Experten angewiesen, und auch das bewegt sich in einem Feld, in dem sich zuverlässige Prognosen nur schwer oder gar nicht treffen lassen.[31]

2.2.4 Sovereign default

Standard & Poor´s definiert den Begriff "sovereign default" allgemein als das Risiko, dass ein Staat seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß (wie in den ursprünglichen Vertragsbedingungen festgelegt) erfüllt. Ein default würde somit bereits dann eintreten, wenn:

- Zins- und Tilgungszahlungen nicht am Fälligkeitstag beglichen werden;
- wenn der Kredit in eine andere Währung konvertiert wird, wodurch sich eine Abwertung des Nominalbetrages ergibt;
- jede Art von Umschuldungsvereinbarungen, die schlechtere Konditionen für Gläubiger vorsehen; auch wenn die Gläubiger dieser Vereinbarung freiwillig zustimmen;
- wenn es zu einer anderen Form der Rückzahlung kommt, als im ursprünglichen Vertrag vereinbart (zB Debt Equity Swap)[32]

Beim Eintritt eines "Sovereign defaults" tritt meist auch ein "Transfer Event" ein. Das heißt, dass auch andere Kreditnehmer des betreffenden Landes keinen Zugang zu Devisen haben, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, obwohl sie eigentlich zahlungsfähig wären. Da das Transferrisiko allerdings nur schwer zu quantifizieren ist, wird das Hoheitsrisiko als Näherungswert für das Transferrisiko hinzugezogen.[33]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Entwicklung der sovereign defaults von 1976 bis 1999

Quelle: Standard & Poor´s (1999), o. S.

In den 20er Jahren, als die lateinamerikanischen Länder ihre Unabhängigkeit erhielten, wuchs die Auslandsverschuldung dieser Länder sehr rasch und schließlich kam es auch zum Zahlungsverzug. Das war der Beginn einer langen Reihe von notleidenden Auslandskrediten souveräner Staaten. In den 30er Jahren gerieten alle Länder Lateinamerikas, ein großer Teil Osteuropas, die Türkei und China in Zahlungsverzug. Japan (1941 und 1952), Deutschland, Spanien und die Philippinen sind weiter Beispiele für "sovereign defaults" im 20. Jahrhundert.[34] Auch die Türkei konnte im Jahre 1976 ihre hohen Kreditaufnahmen im kurzfristigen Bereich aufgrund von Exporterlösrückgängen nicht mehr bedienen und in den Jahren danach folgte eine Serie von Umschuldungsverhandlungen.[35] (Als weiteres Beispiel für "sovereign defaults" wird in Kapitel 2.9 die Asienkrise genauer beschrieben.)

Die Zahl der "sovereign defaults" hat in den letzten Jahren laufend abgenommen. Im Jahre 1999 gab es insgesamt 28 "sovereign defaults", das war die niedrigste "default rate" seit dem Jahre 1982; außerdem gab es nur einen neuen "sovereign default" (Ecuador) im Gegensatz zu fünf im Jahre 1998. Die höchste "default rate" gab es bis jetzt im Jahre 1992 mit 58 Ländern "in default".(Siehe dazu Abb. 3)[36]

2.2.5 Transferrisiko

Das Länderrisiko beinhaltet auch die Gefahr, dass Kredite nicht termingerecht oder überhaupt nicht zurückgezahlt werden, weil die wirtschaftliche oder politische Entwicklung eines Landes den Transfer verhindert. Hierdurch kann ein Kredit an einen Gläubiger im Ausland, auch wenn der Schuldner zahlungsfähig und zahlungswillig ist, infolge der fehlenden Transferfähigkeit oder Transferbereitschaft des Landes, in dem der Kreditnehmer domiziliert ist, notleidend werden. Man spricht dann vom sog. "Transfer Event". Dieses kann nur im Zusammenhang mit internationalen Krediten an private Schuldner entstehen und besteht in dem Risiko, dass jener infolge von Devisenrestriktionen der Regierung - oder anderen für diesen Fall relevanten Beschränkungen - nicht die für die Leistung der Annuitäten notwendigen Devisen erhält.[37]

Folgende einschränkende Maßnahmen ausländischer Regierungen betreffen alle Unternehmen im Land und werden daher als Transferrisiken im engeren Sinn bezeichnet:

Zum einen handelt es sich um Konvertierungsbeschränkungen, also um Beschränkungen des Devisenverkehrs, die den Umtausch der inländischen in ausländische Währung einschränken oder ganz aufheben, zum anderen um Transferbeschränkungen, die den Geldexport ins Ausland einschränken oder verhindern sollen.[38] Wie bereits vorher erwähnt wird das Hoheitsrisiko als Näherungswert für das Transferrisiko bei Länderrisikoanalysen verwendet, da das Transferrisiko nur schwer zu quantifizieren ist und bei einer Zahlungsunfähigkeit des Staates werden auch Unternehmen keine Devisenreserven zur Verfügung stehen, da der Staat diese vorrangig für seine eigenen Zahlungsverpflichtungen verwenden wird.[39]

2.2.6 Counterparty versus Sovereign Risk

0 = no default

1 = default

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Counterparty risk vs. Sovereign risk

Quelle: Schicklgruber (2000), S. 43

2.3 Das Problem der Immunität souveräner Regierungen

Eine wesentliche Besonderheit von grenzüberschreitenden Finanzierungen liegt darin, dass Gläubiger und Schuldner unterschiedlichen Hoheitsgebieten und somit nicht nur verschiedenen Währungsgebieten, sondern auch unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören. Dies hat u.a. zur Folge, dass Rechtstitel im Falle von Zahlungsstörungen nur schwer oder überhaupt nicht vollstreckt werden können, vor allem dann nicht, wenn eine Regierung selbst Schuldendienstzahlungen verweigert.[40]

Aufgrund der Rechtshoheit eines jeden souveränen Staates sind die in einem anderen Land gefällten Urteile völkerrechtlich für das Schuldnerland nicht bindend. Da sowohl der Kapitaltransfer als auch die Konvertibilität der Währung der Hoheitsgewalt des jeweiligen Staates unterliegen, ist der Sanktionsmechanismus für ausländische Gläubiger gegenüber nicht zahlungswilligen Schuldnern erheblich eingeschränkt. Der Gläubiger hat zwar de jure einen Anspruch auf Befriedigung seiner Forderungen, de facto handelt es sich dabei jedoch um einen nicht durchsetzbaren Rechtsanspruch. Nur das Interesse an zukünftigen Kapitalimporten und die Erhaltung der Kreditwürdigkeit veranlassen souveräne Regierungen zur Einhaltung von internationalen Verträgen, obwohl souveräne Regierungen selbst bei Nichtbeachtung von Verträgen im allgemeinen keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.[41]

Die Immunität eines souveränen Staates schließt Zugriffsmöglichkeiten auf sein Vermögen im Inland und teilweise auch im Ausland praktisch aus. Denn im internationalen Bereich gibt es keine allgemein anerkannten und mit Durchgriffsmöglichkeiten ausgestatteten Instanzen, die berechtigte Forderungen eines Gläubigers unmittelbar durchsetzen könnten.[42] Jedoch können die Regierungen kreditgewährender Länder andere Sanktionen gegen das Schuldnerland beschließen. Zum Beispiel könnten dem Schuldnerland der Ausschluss aus internationalen Organisationen drohen, oder es kann zum Einfrieren von Konten kommen, auch Handelsembargos wären möglich.[43]

2.4 Indikatoren des Länderrisikos

Als analytische Hilfsinstrumente und als Basis für das Wahrscheinlichkeitsurteil über das Länderrisiko werden Indikatoren verwendet. Einige dieser Indikatoren werden im folgenden exemplarisch genannt.[44]

2.4.1 Indikatoren des wirtschaftlichen Länderrisikos

Jeder Indikator allein ist für sich gesehen nur begrenzt in der Lage, das wirtschaftliche Risiko eines Landes wiederzugeben. Deshalb kann jeder Indikator nur als ein Mosaikstein interpretiert werden, der lediglich in der Gesamtbetrachtung mehrerer Indikatoren an Aussagekraft gewinnt und dadurch die Risikoposition eines Landes erst erkennen läßt.[45] Nur bei einem internationalen Vergleich der Indikatoren über Jahre hinweg lassen sich angemessene Erkenntnisse über die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gewinnen, auf deren Grundlage die Prognose des Länderrisikos erst möglich wird.[46]

2.4.1.1 Binnenwirtschaftliche Indikatoren

Bruttoinlandsprodukt

Die absolute Höhe des Bruttoinlandsproduktes kann Aufschluß über das Wirtschaftspotential eines Staates geben. Dieses beeinflußt die Nachfrage nach Auslandskrediten, die Verschuldungsmöglichkeiten und die Schuldendienstfähigkeit erheblich. Im allgemeinen steigt mit zunehmender Höhe des Bruttoinlandsproduktes die Nachfrage nach Auslandskrediten. Kreditgeber wiederum sind eher gewillt, Debitoren mit größerem Wirtschaftspotential Darlehen einzuräumen.[47]

Pro-Kopf-Einkommen

Dieser fast immer verwendete Indikator soll die wirtschaftliche Leistungskraft eines Landes abbilden, worin sich als Ergebnis die bisherige Entwicklung der Volkswirtschaft auf den verschiedenen Wirtschaftssektoren, der Infrastruktur und des Bildungswesens widerspiegelt. Angenommen wird, dass das Länderrisiko um so höher ist, je geringer das BIP pro Kopf ist.[48]

Wirtschaftswachstum

Hohe Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts deuten auf eine - jedenfalls in Bezug auf das Rating - zufriedenstellende wirtschaftliche Entwicklung hin. Schnellwachsende Länder können jedenfalls nachhaltige Leistungsbilanzdefizite zulassen, ohne daß ihre Auslandsverschuldung im Verhältnis zum BIP steigt. Zusätzlich zur Anhäufung von Kapital durch Investitionen, wird ein hohes Wachstum auch durch Anhäufung von Humankapital und einer Steigerung der Faktorproduktivität erreicht.[49]

Es kann davon ausgegangen werden, dass ein prosperierendes Land mit hohen Wachstumsraten zukünftig seine Schuldendienstleistungen leichter erfüllen kann. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hohe Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts noch nichts über den Lebensstandard dieser Länder aussagen. Bei noch nicht vollentwickelten Ländern geht starkes Wirtschaftswachstum mit einer starken Zunahme des Bevölkerungswachstums einher. Dies bedeutet, dass positives Wirtschaftswachstum nicht unbedingt zu einem höheren Pro-Kopf-Einkommen führen muss.[50]

Investitionsquote und Investitionseffizienz

Definiert als das Verhältnis von Bruttoinvestitionen zum BIP stellt eine hohe Investitionsquote eine Grundvoraussetzung für ein langfristiges Wirtschaftswachstum dar. Darüberhinaus ist es von wesentlicher Bedeutung, die Qualität der Investitionen in die Einschätzung der Investitionsquote einzubeziehen. Die Investitionseffizienz mißt das reale Wirtschaftswachstum, welches sich aus einer zusätzlichen Investitionseinheit ergibt. Die Investitionseffizienz könnte als eine Schlüsselgröße für die langfristigen Wachstumsbedingungen angesehen werden, da sie neben dem Angebot an Kapital und Arbeit auch von technischem Know-How, Managementfähigkeit sowie von sozialen und politischen Rahmenbedingungen abhängt.[51]

Inflationsrate

Allgemeine Preisniveau-Steigerungen in einem Land können sich direkt oder indirekt auf sämtliche wirtschaftliche Größen auswirken. Verschiebt sich aufgrund unterschiedlicher Inflationsraten das Preisniveau zwischen den Ländern, kommt es zu Veränderungen der Im- und Exporte und damit der Leistungsbilanzsalden. Eine hohe Inflationsrate im eigenen Land läßt tendenziell die Importe steigen, während die Exporte sinken. Schließlich deutet eine anhaltend hohe Inflationsrate generell auf eine instabile Wirtschaftslage hin und wird daher als negativer Faktor für die Kreditwürdigkeit eines Landes angesehen.[52]

Haushaltssaldo

Der Haushaltssaldo zeigt die Budgetentwicklung eines Landes auf. Langfristige, signifikante Budgetdefizite zeigen im allgemeinen zuverlässig Probleme in der Wirtschaftspolitik an. Budgetdefizite haben im Normalfall störende Auswirkungen auf die mittelfristige Schuldendienstkapazität eines Landes, da sie zur Verringerung der Spartätigkeit in einer Volkswirtschaft beitragen und höhere Realzinssätze induzieren, da der Staat als Kreditnachfrager auch am Inlandsmarkt auftritt. Die Investitionsfähigkeit und -willigkeit und nicht zuletzt das Wachstum werden dadurch beeinträchtigt.[53]

Staatsverschuldung

Das Kriterium Staatsverschuldung ist definiert als das Verhältnis von Verschuldung eines Staates zum Bruttoinlandsprodukt. Mit der Zunahme der Verschuldung steigt auch der zu leistende Schuldendienst, der im Extremfall die Leistungsfähigkeit eines Landes übersteigen kann.[54] Allerdings läßt sich die Verschuldungsfähigkeit, d.h. die Schuldenlast aus Zins und Tilgung, die ein Land tragen kann, letztlich nur über eine dynamische Betrachtungsweise völlig erklären. Ein Land kann seine Investitionstätigkeit über die Aufnahme von Auslandskrediten erhöhen, sein Wirtschaftspotential verstärken und seine Export- und Importsubstitutionsfähigkeit verbessern, so dass in den folgenden Perioden mehr finanzielle Mittel für Zins- und Tilgungszahlungen aufgewendet werden können. Damit wird auch deutlich, warum die Bestimmung der Grenzen der Schuldendienstfähigkeit und damit der Auslandsverschuldung ein noch ungelöstes Problem darstellt.[55]

Ökologische Verhältnisse

Zu den risikorelevanten ökologischen Bedingungen eines Landes zählen die klimatischen Verhältnisse und die Bodenschätze. Die Rohstoffvorkommen eines Landes - bestimmte Industrierohstoffe (Kupfer, Uran etc.) oder Energieressourcen (Erdgas, Ölreserven) - ziehen häufig Auslandsinvestoren an, die Interessen der Rohstoffsicherung und Produktionskostensenkung verfolgen. Extreme klimatische Verhältnisse können sich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft auswirken.[56]

2.4.1.2 Außenwirtschaftliche Indikatoren

Zahlungsbilanz

Die Zahlungsbilanz ist eine Gegenüberstellung der Werte aller außenwirtschaftlichen Transaktionen eines Landes in einem bestimmten Zeitraum. Sie setzt sich aus der Leistungsbilanz, der Kapital-, der Devisen- und der Bilanz der unentgeltlichen Leistungen zusammen. Formal ist die Zahlungsbilanz stets ausgeglichen, da jeder Leistung eine entsprechende Forderung gegenübersteht.[57]

Den natürlichen Ausgangspunkt für die Länderrisikoanalyse bildet die Zahlungsbilanz. Für eine Bewertung der Schuldendienstkapazität empfiehlt es sich, die Quellen für den zu leistenden Schuldendienst zu analysieren. Dies sind Primärüberschüsse aus der Leistungsbilanz, Vermögensübertragungen, Kapitalimporte und Währungsreserven.[58]

Leistungsbilanzsaldo

Die Leistungsbilanz ist Teil der Zahlungsbilanz und stellt die Einfuhren und Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen innerhalb einer Periode gegenüber. Übersteigt der Wert der importierten Güter den der exportierten, spricht man von einem Leistungsbilanzdefizit umgekehrt von einem Leistungsbilanzüberschuß.[59]

Ein hohes Leistungsbilanzdefizit weist darauf hin, dass der private und staatliche Sektor in erheblichem Umfang vom Ausland finanziert werden. Güter und Dienstleistungen werden in stärkerem Maße importiert als exportiert, wodurch tendenziell Abwertungsgefahren entstehen. Oder bestehen über einen längeren Zeitraum Leistungsbilanzdefizite, führt dies darüber hinaus zu einer starken Abhängigkeit von dem Vertrauen der internationalen Finanzmarktakteure. Diese Abhängigkeit von ausländischem Kapital wirkt sich mittelfristig in der Regel negativ auf die Bonität eines Landes aus.[60] Allerdings ist von entscheidender Bedeutung, welche Art von Gütern importiert wird. Durch hohe Investitionsgüterimporte entstehende Leistungsbilanzdefizite können nach einer Anlaufphase zu verstärkten Exporten und Deviseneinnahmen führen.

Währungslage

Die Währungsreserven eines Staates setzen sich zusammen aus den konvertierbaren Devisen, Gold, IWF-Positionen und Sonderziehungsrechten, zusätzlich auch aus den eingeräumten, aber noch nicht benutzten Kreditlimits bei ausländischen Banken. Es ist zB von Interesse, wieviel Monate die Währungsreserven ausreichen, um die Importe einer Volkswirtschaft zu decken, oder wie oft die Schulden eines Staates mit dessen Währungsreserven bezahlt werden könnten. Bei beiden Kennziffern ist jeweils ein möglichst hoher Wert von Vorteil.[61]

Wechselkurs

Veränderungen des Wechselkurses (Auf- oder Abwertungen der Währungen), wirken sich direkt auf die Liquiditätslage eines Landes aus, weil sie Im- und Exportpreise verändern. Der in den Jahren 2000 bis 2002 hohe Wechselkurs des US-Dollars ist zB verantwortlich für den Exportboom in die USA sowie die mäßige Entwicklung der Importe aus den USA.[62]

2.4.2 Indikatoren des politischen Risikos

Während sich das wirtschaftliche Risiko als Ergebnis des Zusammenspiels von objektiven, quantifizierbaren wirtschaftlichen Faktoren darstellt, entzieht sich die politische Länderrisikoanalyse einer rein rationalen Erfassung, da die politisch motivierte Zahlungseinstellung eines Landes willkürlich erfolgt. Das politische Risiko ist folglich äußerst schwierig festzustellen bzw. zu prognostizieren. Die Analyse des politischen Risikos kann daher nicht auf Basis von quantitativ meßbaren Risikoindikatoren durchgeführt werden. Daher haftet den politischen Indikatoren ein hohes Maß an Subjektivität an.[63]

Die relevanten politischen Faktoren besitzen entweder innen- oder außenpolitischen Charakter und wirken sich insgesamt gesehen recht unterschiedlich auf die einzelnen Länderrisiken aus.

2.4.2.1 Innenpolitische Ursachen

Regierungsstabilität

Die Bewertung der Regierungsstabilität ist zum einen von der Dauerhaftigkeit des Systems abhängig, die gerade in Entwicklungsländern häufig sehr kurz ist, da parlamentarische Institutionen dort ständig Gefahr laufen, gewaltsam wieder entmachtet zu werden. Zum anderen sollte man aber auch die Regierungsform an sich betrachten. Wenn das Staatsgebilde von der breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen wird und auch die Interessen von Minderheiten respektiert werden, kann jede Staatsform positiv bewertet werden. Nur weist eine funktionsfähige Demokratie dieses Kriterium der Toleranz eher auf als ein totalitäres Herrschaftssystem.[64]

Innere Ordnung

Die innere Ordnung eines Landes ist von zwei Seiten zu betrachten: zum einen, ob vorhandene Abweichungen von der offiziellen politischen Meinung überhaupt vor- und ausgetragen werden können, und zum anderen, wie Unzufriedenheiten geäußert werden können. Als Indikatoren können angesehen werden:

- Demonstrationen
- Krawalle oder Revolten als gewalttätige Demonstrationen
- bewaffnete Anschläge oder Angriffe von organisierten Gruppen mit dem Ziel der Schwächung oder Vernichtung der bestehenden Staatsmacht;
- politische Todesopfer, die sich aus Unruhen ergeben.[65]

Streiks

Streiks messen die Stabilität am Arbeitsmarkt; geringe Streikzahlen lassen auf ein konsensuales Klima in den Industriebeziehungen schließen und implizieren hohe politische Stabilität.[66] Dennoch ist gerade bei diesem Indikator auf das breite Spektrum politisch-sozialer Ordnungen in diversen Ländern zu verweisen (zB keine Streiks in der VR China).[67]

2.4.2.2 Außenpolitische Ursachen

Bei der Einschätzung der aktuellen politischen Lage ist das zu beurteilende Land zunächst auf offene Konflikte hin zu betrachten. Solche können Krieg oder bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen sein, ebenso eine starke Guerillatätigkeit, wie sie mitunter in Entwicklungsländern auftritt.[68]

Eine Messung des Ausmaßes der außenpolitischen Feindseligkeiten wird über folgende Variablen erreicht:

- Größe des Verteidigungsbudgets
- Umfang des Wettrüstens
- Konflikte mit Nachbarstaaten
- Staatszusammenschlüsse
- lokale und regionale Kriege
- Boykottmaßnahmen[69]

2.5 Methoden der Beurteilung von Länderrisiken

2.5.1 Qualitative Verfahren

Qualitative Methoden basieren auf nicht quantifizierbaren Informationen wie persönlichen, subjektiven Wahrnehmungen und Interpretationen aktueller Ereignisse.[70]

Qualitative Verfahren verwenden zur Beurteilung des wirtschaftlichen und politischen Risikos Länderberichte. Diese Berichte können in Länge und Genauigkeit der Analyse von Land zu Land variieren. Der Länderreport basiert auf der subjektiven Einschätzung von Experten und ist daher abhängig von deren Informationsstand und Erfahrungsschatz.[71]

Bei den qualitativen Verfahren kann zwischen einer unstrukturiert-intuitiven Variante und einer strukturierten Variante unterschieden werden. Erstere gilt als die am wenigsten formalisierte Beurteilung von Länderrisiken. Im Rahmen einer Art Fundamentalanalyse kann dieses Verfahren aufgrund der fehlenden Reglementierung des Länderberichtes flexibel auf die spezifische Situation des Landes eingehen. Folglich wird jeder Länderreport individuell ausgestaltet.[72] Letzterer Ansatz ist im Gegensatz zur unstrukturiert-intuitiven Evaluierungsmethode durch einen in seiner Form standardisierten Länderevaluationsbericht gekennzeichnet, der in der Regel durch ökonomische Statistiken ergänzt wird. Somit bietet das strukturierte Verfahren eine bessere Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit als das unstrukturiert-intuitive Verfahren. Allerdings besitzt letzteres wiederum den Vorteil, in Schwerpunkten auf die individuellen Gegebenheiten eines Landes eingehen zu können.[73]

Beide Formen des Länderberichtes können entweder mit einer abschließenden Bewertung des Länderrisikos durch den Analysten enden, oder aber die Urteilsfindung bleibt zunächst offen und wird auf die Adressaten des Länderberichtes verlagert. Üblich ist aber, dem Länderbericht eine Bewertung beizufügen, die eine Verdichtung der im Länderbericht aufgeführten Indikatoren und Zusammenhänge darstellt. Die vorgenommene Risikoeinstufung zeichnet sich durch eine hohe Subjektivität aus und hängt letztendlich vom Analysten ab. Damit könnte theoretisch eine von zwei Ökonomen unabhängig voneinander durchgeführte Länderrisikoanalyse, zwei unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich des involvierten Risikos liefern, obwohl jeweils dieselbe objektive Risikosituation vorliegt.[74]

Eine kritische Würdigung der qualitativen Methodik bezieht sich im wesentlichen auf:

- die mit der geringen Formalisierung verbundene fehlende Systematik, die die Gefahr beinhaltet, relevante Einflußfaktoren zu übergehen;
- die damit einhergehende mangelnde Vergleichbarkeit verschiedener Länder;
- die infolge der unterbleibenden Quantifizierung fehlende Grundlage für ein detailliertes Länderrating, da anhand des verbalen Gesamturteils allenfalls eine grobe Risikoklassenzuweisung vorzunehmen ist.[75]

2.5.2 Quantitative Verfahren

Quantitative Methoden beruhen auf durch Zahlen erfaßbaren, d.h. mengenmäßig bestimmten, Daten.[76]

Das Verfahren der quantitativen Länderrisiko-Evaluation vollzieht sich in einem mehrstufigen Prozeß:

1) Selektion relevanter Indikatoren;
2) Angabe von Gewichtungsfaktoren;
3) Bewertung der jeweiligen Ausprägungen der einzelnen Indikatoren;
4) Aggregation der Teilbewertungen und anschließende Zuordnung des Evaluationsergebnisses in eine Risikoklasse.[77]

Theoretisch bietet dieser Ansatz die Vorteile einer einfachen Anwendung sowie einer guten Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit. Probleme ergeben sich jedoch bei der Auswahl und Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte. Es stellt sich die Frage, ob es legitim ist, die verschiedenen Indikatoren zu einem Gesamtrating zu verbinden. Überdies mag die Gesamtratingkennziffer zwar etwas über das Länderrisiko aussagen, sie sagt aber nichts darüber aus, wann und in welcher Form sich dieses praktisch auswirkt.[78]

Auch die quantitativen Evaluationsverfahren können nur den Anschein einer gewissen Objektivität vermitteln, unterliegen jedoch in der Realität einer nicht weniger subjektiven Einschätzung der Risikokomponenten und -zusammenhänge als qualitative Verfahren (Problem der Quantifizierung qualitativer Daten). Die Subjektivität der quantitativen Analysemethoden liegt in der Auswahl der Risikodeterminanten sowie deren Gewichtung und Eintrittswahrscheinlichkeit.[79] Diese Subjektivität kann allerdings durch den stärkeren Einsatz statistischer Methoden korrigiert werden.

2.5.3 Kombinierte Verfahren

Diese Verfahrensgruppe repräsentiert beliebige Kombinationen aus qualitativen und quantitativen Bewertungselementen. Infolgedessen entsteht ein Spektrum von hierunter zu subsumierenden Evaluationsansätzen. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf ihre schwerpunktmäßige Ausrichtung auf eines der beiden Verfahren.[80] Kombinierte Evaluationsverfahren entstanden aus den Bestrebungen, sowohl die Vorteile der qualitativen als auch der quantitativen Evaluationsverfahren zu kombinieren.[81]

Die Kombination beider Verfahrensweisen gewährleistet wegen der mangelnden Quantifizierbarkeit vor allem der politischen Risikodeterminanten die beste Möglichkeit, ein umfassendes Bild von der Risikoträchtigkeit eines Landes zu erhalten. Ratings entsprechen diesen Verfahren, falls sie durch verbale Informationen ergänzt werden (zB durch die Ratings näher erläuternden Publikationen der Agenturen).[82]

2.5.4 Mathematisch-statistische Methoden

Mathematisch-statistische Methoden zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie durch streng formalisierte Abläufe auf der Basis von EDV-Programmen als objektiv in der Anwendung gelten.[83] Jedoch liefern statistische Verfahren ihre Ergebnisse auf der Grundlage vergangenheitsorientierter Informationen und wie häufig festgestellt werden kann, stehen gerade bei den zu analysierenden Ländern aus infrastrukturellen Gründen die relevanten Daten nur mit einem mehr oder minder großen "time-lag" zur Verfügung. Bei politischen Entwicklungen steht jedoch oft ein aktueller Aspekt im Vordergrund.[84]

Diskriminanz-Modelle gehören neben den Logit-Modellen zu den bei der Länderrisikoanalyse am häufigsten verwendeten statistischen Verfahren. Diskriminanz-Modelle werden dabei bevorzugt verwendet, um aufgrund vorhandener Eingabevariablen (zB wirtschaftliche Indikatoren) eine Klassifizierung der Schuldner in die Kategorien "ausfallgefährdet" oder "nicht-ausfallgefährdet" vorzunehmen.[85] Bei der Logitanalyse wird nicht versucht, die Kreditnehmerländer in die Kategorien gut und schlecht einzuteilen, sondern es werden Wahrscheinlichkeiten für Kreditausfälle, Umschuldungen oder Neuverhandlungen geschätzt.[86]

2.5.5 Indikatorenmodelle

Unter methodischen Gesichtspunkten unterscheiden sich die ausgewählten Indikatorenmodelle danach, ob sie das Länderrisiko über ein- oder mehrdimensionale Meßmodelle erfassen und ob sie quantitative und/oder qualitative Indikatoren verwenden.[87] Dabei stammen die verwendeten Rohdaten entweder aus Expertenbefragungen (qualitative Daten) und/oder aus internationalen amtlichen Statistiken (quantitative Daten).

Im Detail besteht die Vorgehensweise bei Indikatorenmodellen aus folgenden Schritten:

- Bestimmung der Beurteilungskriterien und Bildung optimaler Intensitätsklassen für deren Ausprägung
- Vergabe von Punktwerten für die Kriteriumsausprägungen
- explizite Gewichtung der Kriterien
- Bestimmung der Aggregationsregel zur Verknüpfung (zum Beispiel Addition oder Multiplikation) der gewichteten Kriterienwerte zu einem Gesamtwert[88]

Eindimensionale Scoringmodelle versuchen, über eine einzige Kennzahl das globale Risiko direkt zu erfassen, während mehrdimensionale Konzepte die als relevant erachteten Einzelkriterien bezüglich ökonomischer und nichtökonomischer Kriterien zu einem globalen Risikoindex aggregieren.[89]

Die Kritik am Scoringverfahren bezieht sich hauptsächlich auf die teils hohe Subjektivität sowie auf die Vergangenheitslastigkeit des Datenmaterials. Außerdem sind bestimmte Indikatoren nicht für alle Länder gleich relevant und für manche Länder stehen die benötigten Daten nicht in der erforderlichen Qualität zur Verfügung.[90]

2.5.5.1 Institutional Investor´s Country Credit Ratingindex

Ein typisches eindimensionales Punktbewertungsmodell ist der Institutional Investor´s Country Credit Ratingindex. Dieser seit September 1979 im amerikanischen Wirtschaftsmagazin "Institutional Investor" jeweils in der März- und Septemberausgabe veröffentlichte Länderrisikoindikator konzentriert sich insbesondere auf die Kreditwürdigkeit der 110 untersuchten Welthandelsländer. Die 75-100 führenden international operierenden Banken, die an diesem Rating teilnehmen und deren Namen anonym bleiben, vergeben für jedes Land Punktwerte auf einer Skala von 0 (kreditunwürdig, hohes Länderrisiko) bis maximal 100 Punkte (kreditwürdig, kein Risiko). Das jeweilige Heimatland darf jedoch nicht beurteilt werden. Die Aggregation der Einzelurteile der Banken durch den Institutional Investor zu einem Gesamturteil der Kreditwürdigkeit eines Landes erfolgt nach einem internen, nicht veröffentlichten Gewichtungsschlüssel. Einschätzungen von Banken mit größerem Auslandsengagement und effizienteren Analysemethoden wird mehr Gewicht eingeräumt als jenen von kleineren Banken.[91]

Obwohl der Institutional Investor´s Index über einen hohen Bekanntheits- und Reputationsgrad verfügt und nach Ansicht vieler Marktakteure das Länderrisiko realistisch widerspiegelt, wird vor allem die Herleitung des Ratingindex kritisiert. Die Beurteilung basiert nur auf subjektiven Expertenurteilen und die Gewichtung der Bewertungen der Banken nach ihrer Bedeutung und internationalen Ausrichtung durch den Institutional Investor stellt selbst wiederum ein subjektives Element dar. Deshalb zählt der Institutional Investor´s Index auch zu den qualitativen Analyseverfahren. Ein weiterer Nachteil des Institutional Investor´s Country Credit Ratingindex ist, dass anhand der Rangliste keine Aussage darüber getroffen werden kann, bis zu welchem Rang ein Länderengagement empfehlenswert bzw. vertretbar ist.[92]

2.5.5.2 BERI-Index

Repräsentativ für mehrdimensionale Punktbewertungsmodelle, die qualitative und quantitative Elemente vereinen, sind die Informationsdienste des Business Environment Risk Intelligence (BERI) zu nennen. Das Genfer Institut bietet zwei unterschiedliche Informationsdienste für Exporteure und (Direkt)Investoren einerseits und Kreditanbieter (insbesondere Banken) andererseits an.[93] Einerseits den Business Risk Service-Index, der in der Literatur üblicherweise als BERI-Index bezeichnet wird. Er ist hauptsächlich auf die Problematik von Direktinvestitionsentscheidungen zugeschnitten. Andererseits wir ein Rating namens Forelend angeboten, welches speziell Prognosen des Länderrisikos für internationale Kreditgeber enthält.[94]

Der BERI-Index faßt die Ergebnisse von drei Subindices zu einem Gesamtwert zusammen. Die drei Subindices sind:

- Operations Risk Index (ORI)
- Political Risk Index (PRI) und
- Rückzahlungsfaktor (RF)

Die ersten beiden Subindices werden nach der Delphi-Methode von einem Expertenpanel erarbeitet. Im Unterschied dazu wird der Rückzahlungsfaktor ausschließlich auf Basis statistischer Daten berechnet. Der ORI-Subindex enthält im wesentlichen Aussagen über das Geschäftsklima in einem Land (zB Einstellung zu ausländischen Investoren, bürokratische Hemmnisse oder Höhe der Lohnkosten). Ziel des PRI-Index ist es, die möglichen sozio-politischen Änderungen in einem Land einzuschätzen (zB Soziale Lage, Fraktionalisierung durch Sprache und Religion, soziale Konflikte wie Streiks und Demonstrationen). Ziel der R-Faktor-Analyse ist die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Landes.[95]

Die "Forelend" (Forecast of Country Risk for International Lenders) genannte Kreditwürdigkeitsprognose beurteilt regelmäßig die künftige Fähigkeit und Bereitschaft von 100 Staaten, ihre gegenüber ausländischen Gläubigern eingegangenen Verpflichtungen in harter Währung nachzukommen.[96] Der Forelend-Service beinhaltet ein auf drei Subratings aufgebautes Hauptrating sowie eine ergänzende qualitative Interpretation. Die folgenden drei Subratings bilden das sog. quantitative Fundament:

1. Lender risk rating environment: Ein Rating des politischen und sozio-ökonomischen Umfeldes, bestehend aus den Subindices: Political Risk, Operations Risk, Social Conditions. Diese werden dem investitionsorientierten BERI entnommen.
2. Lender risk rating qualitative: Ein Rating qualitativer Faktoren, die die Zahlungen eines Landes an ausländische Gläubiger berühren. Berücksichtigung von elf Faktoren, u.a.: Zahlungsentscheidungen, Korruption, gesetzliche Rahmenbedingungen
3. Lender risk rating quantitative: Rating der Kapazität eines Landes, seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen in konvertibler Währung nachzukommen.

Aus diesen drei Subratings wird dann das Hauptrating "Lenders risk rating" ermittelt. Subrating Nummer 1 und 2 gehen mit jeweils 25 %, Subrating Nummer 3 mit 50 % ein. Auf der Grundlage dieser Gesamtkennzahl werden die Länder in eine von acht Kreditwürdigkeitsklassen eingestuft. Ein Landesbericht besteht aus der Darstellung der Entwicklung des Hauptrating und der drei Subratings, Prognosen für die kommenden Jahre, sowie qualitativen Begründungen und Einschätzungen dieser Prognosen.[97]

Der "Forelend" wird dreimal jährlich veröffentlicht. Zusätzlich zu den statistischen Daten, wird eine Länderanalyse über die wirtschaftliche, politische und finanzielle Entwicklung des Landes mitveröffentlicht.[98]

2.5.5.3 Euromoney-Index

Ein weiteres mehrdimensionales Scoringmodell stellt der Euromoney-Index dar, der von der gleichnamigen britischen Fachzeitschrift Euromoney seit Oktober 1979 zweimal jährlich veröffentlicht wird. Die Zeitschrift Euromoney versucht, das Länderrisiko direkt durch das auf den Kapitalmärkten beobachtbare Verhalten zu bestimmen, gibt also die Beurteilung des Risikos am Markt wieder. Euromoney hat im Laufe der Zeit seinen methodischen Ansatz zweimal, 1982 und 1987, grundlegend verändert.[99]

Bis 1982 erfasste Euromoney die Renditespreads durch Bildung von Spreadindizes, die das Länderrisiko abbilden. Die Idee dabei war, dass ein höherer Spread auch ein höheres Länderrisiko widerspiegelt. Dieser Ansatz wurde aus mehreren Gründen kritisiert. Erstens wenn sich der durchschnittliche Spread während eines Jahres erhöhte, wurden jene Länder, die sich vor der Erhöhung einen Kredit aufgenommen haben im Länderranking bevorzugt. Zweitens wurden sonstige Konditionen der Kreditvergabe wie erhöhte Bearbeitungsgebühren nicht berücksichtigt. Drittens wurden nur jene Länder berücksichtigt, die im Beobachtungszeitraum Euroanleihen emittiert hatten. Und viertens impliziert diese Methode, dass immer höhere Spreads für höhere Bonitätsrisiken verlangt werden. Jedoch können sehr risikoaverse Darlehensgeber trotz niedrigem Bonitätsrisiko hohe Spreads verlangen, wenn sie nicht genügend Informationen über den Schuldner haben.[100]

Ausgehend von dieser Kritik änderte Euromoney den Ansatz grundlegend und verwendete ab 1982 ein neues, erweitertes Messkonzept. Maßgeblich waren nicht mehr nur der Renditespread über dem risikolosen Zins, sondern auch die Zugangsmöglichkeiten eines Landes zu den internationalen Finanzmärkten. Zur Ermittlung dieser Faktoren berücksichtigte Euromoney drei Indikatoren:

- Zugangsmöglichkeiten zu den Eurokredit- und Anleihemärkten (Gewichtung: 40 %)
- Preisgestaltung und Konditionen auf den Finanzmärkten (Gewichtung: 30 %)
- Beurteilung der Syndizierungsmöglichkeiten eines Landes (Gewichtung: 30 %)

Nach nur fünf Jahren vollzog Euromoney 1987 erneut einen Bruch in der Methodik mit der Einführung einer abermals grundlegend überarbeiteten Vorgehensweise zur Länderrisiko-Evaluation, die überdies in den Folgejahren kontinuierlich den jeweils aktuellen Erfordernissen angepasst wurde. Im Rahmen des derzeitigen Verfahrens werden je Land neun Kategorien analysiert und gewichtet.[101]

Die neun analysierten Kategorien sind:

- Economic performance (Gewichtung: 25 %)
- Political Risk (25 %)
- Debt indicator (10 %)
- Debt in default or rescheduled (10 %)
- Credit ratings (10 %)
- Access to bank finance (5 %)
- Access to short-term finance (5 %)
- Access to international bond and syndicated loan markets (5 %)
- Access to and discount on forfaiting (5 %)[102]

Dem Land mit dem besten Wert wird die maximal erreichbare Punktzahl je Kategorie zugeordnet; das Land mit den schlechtesten Werten erhält keine Punkte. Die Punktzahlen aller anderen Länder werden relativ zu diesen beiden Extremwerten berechnet.[103]

2.6 Länderlimite

Kreditlimitierungen dienen als Mittel der Risikobegrenzung. Länderlimite beabsichtigen das Insolvenzrisiko einer Bank, resultierend aus Länderrisiken, zu minimieren.[104] Neben der Prüfung der Länderbonität ist die Festsetzung von Länderlimiten das wichtigste geschäftspolitische Mittel zur Einschränkung des Auslandsrisikovolumens. Durch die Einführung von Maximalgrenzen für die Geschäftstätigkeit soll eine Risikobegrenzung erreicht werden.[105]

Grundsätzlich sind zwei Ansätze zur Länderlimitierung denkbar:

1. Abstellend auf die mögliche Zahlungsunfähigkeit können volkswirtschaftliche Länderlimite errechnet werden, die - als Ausdruck der maximalen Verschuldungsfähigkeit eines Landes - in Relation zum bestehenden Volumen der Auslandsverschuldung ggf. noch offenstehende Kreditspielräume anzeigen sollen. Problematisch hierbei ist neben der Festlegung der absoluten Limithöhe insbesondere auch die Ermittlung und Kontrolle des bestehenden Verschuldungsvolumens.[106]
2. Abstellend auf die institutsbezogenen Risikoauswirkungen einer volkswirtschaftlichen Zahlungsunfähigkeit können einzelbankbetriebliche Länderlimite bestimmt werden. Als Maximalplafonds für Kredite, Garantien, Akkreditive, etc. zielen sie ab auf eine regionale Risikostreuung des Kreditportfolios, um mittels des damit verbundenen Diversifikationseffektes zu gewährleisten, dass die bankspezifische Risikotragfähigkeit im konkreten Problemfall nicht überschritten wird. Analog zur volkswirtschaftlichen Limitierung ist auch bei diesem Ansatz ein Länderengagement zu ermitteln, das, dem Länderlimit gegenübergestellt, den verbleibenden eigenen Kreditspielraum ausweist.

Nicht zuletzt wegen der leichteren Ermittelbarkeit und Kontrolle sowie den unmittelbaren Konsequenzen für die eigene Kreditpolitik werden einzelbankbetriebliche Länderlimite als relevantere, praxisgerechtere Variante bevorzugt. Die Vorgabe bankindividueller Limite für einzelne Länder sowie für Ländergruppen ist dementsprechend verbreitet im Kreditgewerbe.[107] Das System der Länderlimite basiert auf dem Prinzip, dass das in Ländern platzierte Risikovolumen ein bestimmtes Verhältnis zur Eigenmittelbasis des Geldinstituts nicht übersteigen darf.[108]

Die bankinterne Limitfestsetzung erfolgt im wesentlichen mit den Zielsetzungen

a) aus der Gegenüberstellung der Maximalplafonds mit dem bestehenden Länderengagement (country exposure) einen offenen Kreditspielraum im Sinne eines risikopolitisch vertretbaren Potenzials für zusätzliche Kreditvergaben der Bank zu ermitteln (Entscheidungshilfe);
b) Neukredite unter den Ländern so aufzuteilen, dass eine unter Risikoerwägungen optimale regionale Diversifikation erzielt wird (Allokationsfunktion);
c) jederzeit das Gesamtvolumen sowie die Risikoqualität der bestehenden Portfoliostruktur vor dem Hintergrund variierender Umweltbedingungen überprüfen zu können (Kontrollfunktion).[109]

2.7 Bedeutung und Probleme der Länderrisikoanalyse

Für Banken liegt der Sinn der Länderrisikoanalyse darin, das mit einer Auslandskreditvergabe verbundene Risiko bestimmen zu können.[110] Das Ergebnis der Länderrisiko-Analyse ist für Geschäftsbanken zum einen Grundlage für die Entscheidung, ob ein grenzüberschreitender Kredit vergeben wird, und zum anderen ausschlaggebend für die Konditionen der Kreditvergabe. Außerdem werden Länderlimite als quantitative Höchstgrenzen der Kreditmittel abgeleitet, bis zu denen innerhalb einer bestimmten Periode Kredite oder sonstige risikobehaftete Geschäfte mit dem entsprechenden Staat getätigt werden. Je stärker das Engagement risikobehaftet ist, desto höher ist die vom Schuldner zu leistende Risikoprämie als Zinsaufschlag (Spread); der Kreditpreis steigt in der Regel proportional oder überproportional zur Verschlechterung der Risiko-Performance des Landes.[111]

Ein häufiges Problem bei der Länderrisikobeurteilung resultiert aus dem Mangel an aktuellen, zuverlässigen und widerspruchsfreien Daten, wobei es sich zumeist weniger um ein subjektives Informationsproblem handelt (in dem Sinn, dass vorhandene Informationsquellen nicht richtig ausgewertet werden), sondern überwiegend um einen objektiven Informationsmangel im Sinne nicht vorhandener oder nicht zugänglicher Daten. Die Datenverfügbarkeit steht dabei unmittelbar in Zusammenhang mit dem jeweiligen Entwicklungsstand des Landes. Besteht in den Industrieländern regelmäßig eine Vielzahl aktueller Statistiken, so muß für Entwicklungsländer mangels eigener Erhebungen häufig auf Daten supranationaler Organisationen zurückgegriffen werden.[112]

2.8 Institutionen und Instrumente zur Überwindung eines "sovereign defaults"

2.8.1 Restrukturierung (restructuring)

Kreditrestrukturierungen sind spätestens seit 1982 zu einer Routinearbeit für im internationalen Kreditgeschäft tätige Banken geworden. Viele Kreditinstitute haben hierfür spezielle Abteilungen geschaffen, die sich ausschließlich mit Neuordnungen und den sich fast immer ergebenden Anschlußverhandlungen (amendments) befassen.[113] Zu einer Restrukturierung des Rückzahlungsvolumens eines Landes kommt es normalerweise auf Antrag des Schuldnerlandes infolge von wirtschaftlichen und/oder politischen Schwierigkeiten.[114]

[...]


[1] vgl. Dworak (1985), S. 21

[2] vgl. Hanker (1998), S. 17

[3] vgl. Dworak (1985), S. 64f

[4] vgl. Klose (1996), S. 27-30

[5] vgl. Dörner/Horvath/Henning (2000), S. 629f

[6] vgl. Eller (1998), S. 7

[7] vgl. Scharpf/Luz (2000), S. 88

[8] vgl. Baxmann (1985), S. 31

[9] vgl. Dörner/Horvath/Henning (2000), S. 631

[10] vgl. Krayenbuehl (1988), S. 12

[11] vgl. Klose (1996), S. 32f

[12] vgl. Will (2001), S. 9

[13] vgl. Plattner (1989), S. 2

[14] vgl. Baxmann (1985), S. 40

[15] vgl. Evertz (1992), S. 19f

[16] vgl. Dworak (1985), S. 80

[17] vgl. Klose (1996), S. 35f

[18] vgl. Klose (1996), S. 55f

[19] vgl. Klose (1996), S. 36

[20] vgl. Sednig (1999), S. 17

[21] vgl. Will (2001), S. 10f

[22] vgl. Dworak (1985), S. 91

[23] vgl. Przybylski (1993), S. 70

[24] vgl. Will (2001), S. 11

[25] vgl. Klose (1996), S. 43

[26] vgl. Will (2001), S. 12

[27] vgl. Evertz (1992), S. 19f

[28] vgl. Burda/Wyplosz (1994), S. 739

[29] vgl. Junga (1991), S. 176

[30] vgl. Dworak (1985), S. 97

[31] vgl. Sperber (1999), S. 267

[32] vgl. Standard & Poor´s (1999), o.S.

[33] vgl. Durbin/Tat-Chee Ng (1999), S. 4

[34] vgl. Burda/Wyplosz (1994), S. 740

[35] vgl. Krämer-Eis (1998), S. 18

[36] vgl. Standard & Poor´s (1999), o.S.

[37] vgl. Dworak (1985), S. 75

[38] vgl. Przybylski (1993), S. 72

[39] vgl. Durbin/Tat-Chee Ng (1999), S. 4

[40] vgl. Bäcker (1998), S. 5

[41] vgl. Will (2001), S. 14

[42] vgl. Bäcker (1998), S. 5

[43] vgl. Sednig (1999), S. 34

[44] vgl. Krämer-Eis (1998), S. 23

[45] vgl. Klose (1996), S. 42

[46] vgl. Hoffmann (1991), S. 86

[47] vgl. Schwarz (1984), S. 137f

[48] vgl. Büschgen (1997), S. 286

[49] vgl. Sednig (1999), S. 25

[50] vgl. Will (2001), S. 109

[51] vgl. Evertz (1992), S. 81

[52] vgl. Meyer (1987), S. 40

[53] vgl. Evertz (1992), S. 93

[54] vgl. Will (2001), S. 111

[55] vgl. Meyer (1987), S. 36

[56] vgl. Meyer (1987), S. 43

[57] vgl. Plattner (1989), S. 69

[58] vgl. Bäcker (1998), S. 74

[59] vgl. Plattner (1989), S. 73

[60] vgl. Will (2001), S. 112

[61] vgl. Hoffmann (1991), S. 84f

[62] vgl. Meyer (1987), S. 40

[63] vgl. Klose (1996), S. 45

[64] vgl. Sperber (1999), S. 268

[65] vgl. Büschgen (1997), S. 291

[66] vgl. Sednig (1999), S. 77

[67] vgl. Büschgen (1997), S. 291

[68] vgl. Sperber (1999), S. 267

[69] vgl. Natzler (1992), S. 36

[70] vgl. Sednig (1999), S. 40

[71] vgl. Plattner (1989), S. 16

[72] vgl. Klose (1996), S. 111f

[73] vgl. Hoffmann (1991), S. 81

[74] vgl. Klose (1996), S. 113

[75] vgl. Baxmann (1985), S. 107

[76] vgl. Sednig (1999), S. 40

[77] vgl. Klose (1996), S. 116

[78] vgl. Hoffmann (1991), S. 81

[79] vgl. Sednig (1999), S. 53

[80] vgl. Klose (1996), S. 120

[81] vgl. Dworak (1985), S. 108

[82] vgl. Hoffmann (1991), S. 82

[83] vgl. Baxmann (1985), S. 106

[84] vgl. Evertz (1992), S. 43

[85] vgl. Lichtlen (1997), S. 78f

[86] vgl. Büschgen (1997), S. 298

[87] vgl. Meyer (1987), S. 89f

[88] vgl. Przybylski (1993), S. 94f

[89] vgl. Will (2001), S. 53

[90] vgl. Lichtlen (1997), S. 67-69

[91] vgl. Sednig (1999), S. 62f

[92] vgl. Will (2001), S. 55

[93] vgl. Will (2001), S. 55

[94] vgl. Przybylski (1993), S. 99

[95] vgl. Przybylski (1993), S. 99-103

[96] vgl. Hoffmann (1991), S. 87

[97] vgl. Evertz (1992), S. 35

[98] vgl. Krayenbuehl (1988), S. 80

[99] vgl. Sednig (1999), S. 63

[100] vgl. Heffernan (1986), S. 30f

[101] vgl. Will (2001), S. 67

[102] vgl. Krämer-Eis (1998), S. 42

[103] vgl. Will (2001), S. 67

[104] vgl. Plattner (1989), S. 24

[105] vgl. Dworak (1985), S. 112f

[106] vgl. Baxmann (1985), S. 136f

[107] vgl. Baxmann (1985), S. 136f

[108] vgl. Dworak (1985), S. 113

[109] vgl. Baxmann (1985), S. 138

[110] vgl. Schwarz (1984), S. 52

[111] vgl. Krämer-Eis (1998), S. 2

[112] vgl. Baxmann (1985), S. 94

[113] vgl. Evertz (1992), S. 29

[114] vgl. Dworak (1985), S. 102

Ende der Leseprobe aus 128 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen von Länderrisiken in Verbindung mit Rating auf die Eigenkapitalunterlegung von Banken nach Basel II
Hochschule
Fachhochschule des bfi Wien GmbH  (Studiengang Banken und Finanzen)
Note
1 (sehr gut)
Autor
Jahr
2002
Seiten
128
Katalognummer
V7851
ISBN (eBook)
9783638149747
Dateigröße
721 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Das Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, inwieweit sich die neuen Basler Eigenkapitalvorschriften für Länderrisiken auf die derzeit gültige Eigenkapitalunterlegung von Banken auswirken wird.
Schlagworte
Auswirkungen, Länderrisiken, Verbindung, Rating, Eigenkapitalunterlegung, Banken, Basel
Arbeit zitieren
Alexandra Wolanek (Autor:in), 2002, Die Auswirkungen von Länderrisiken in Verbindung mit Rating auf die Eigenkapitalunterlegung von Banken nach Basel II, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7851

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Auswirkungen von Länderrisiken in Verbindung mit Rating auf die Eigenkapitalunterlegung von Banken nach Basel II



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden