Möglichkeiten und Grenzen mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Armenfürsorge


Seminararbeit, 1996

33 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die mittelalterliche Armenfürsorge
2.1 Definition und Bedeutung der Armut im Mittelalter
2.2 Die Organisation der Armenfürsorge
2.3 Die Armenfürsorge in der Krise des Spätmittelalters

3. Die reformierte Armenfürsorge
3.1 Geistesgeschichtliche und/oder wirtschaftliche Ursachen für die Umgestaltung der Armenfürsorge?
3.2 Frühneuzeitliche Armenfürsorge unter dem Paradigma der Sozialdisziplinierung?
3.3 Die Neuordnung im Zeichen von Sozialdisziplinierung und geistesgeschichtlicher Entwicklung
3.4 Die Frage der Finanzierung
3.5 Die Entwicklung bis ins 18. Jahrhundert

4. Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Das Thema dieser Arbeit ist die Entwicklung der Armenfürsorge vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit. Der Schwerpunkt wird auf dem Zeitraum vom ausgehenden Hochmittelalter bis zur zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts liegen. Desweiteren wird sich die Untersuchung auf die Formen institutionalisierter Armenfürsorge konzentrieren, da das Ausmaß der Almosen, die von Hand zu Hand gingen, also die ganz private Fürsorge für die Armen, nicht abzuschätzen ist[1], und somit auch nicht objektiv diskutiert werden kann. Lediglich die verschriftlichten Testamente und Schenkungen können hier deshalb berücksichtigt werden.

Unter der Prämisse, daß es im Untersuchungszeitraum zu einem grundlegenden Wandel in der obrigkeitlichen Armenfürsorge gekommen ist[2], wird die Erörterung von verschiedenen Leitfragen bestimmt werden. Zum einen soll gefragt werden, wie und wann es zu dem Wandel kam und zum anderen sollen die Folgen für die Effektivität der Armenfürsorge bzw. für die Motivation der Spender diskutiert werden. Dabei wird zu erörtern sein, ob die neu organisierte Armenfürsorge eher zu einem Fortschritt oder zu einem Rückschritt in der Bewältigung der Armutsproblematik geführt hat. Das heißt es soll gefragt werden, inwieweit die reformierte im Vergleich zur traditionellen Armenfürsorge in der Lage war bzw. beabsichtigte, den Bedürftigen aus ihrer Armut herauszuhelfen.

Die Sekundärliteratur zur Geschichte der Armenfürsorge bzw. der Armut im Allgemeinen ist sehr vielfältig. Bei den älteren Autoren ist jedoch häufig eine konfessionelle Parteilichkeit zu beobachten, die die Objektivität der Darstellung beeinträchtigt. Das betrifft insbesondere die Monographien Georg Ratzingers[3] auf katholischer und Gerhard Uhlhorns[4] auf protestantischer Seite. Neben diesen und anderen übergreifenden Darstellungen gibt es in der älteren Literatur zahlreiche Untersuchungen in monographischer oder in Aufsatzform über das Armenwesen einzelner Städte. So z.B. die Monographien Otto Winckelmanns über das Straßburger Fürsorgewesen[5] und die von Max Bisle über Augsburg[6].

Das grundlegende Werk der modernen Geschichtswissenschaft zum Bereich des Mittelalters ist wohl die Monographie des französischen Historikers Michel Mollat[7], der die Thematik aus einer gesamteuropäischen Perspektive abhandelt. Ebenfalls übergreifend ist die Monographie Bronislaw Geremeks[8], die jedoch neben dem Mittelalter auch die Frühe Neuzeit miteinbezieht. Zeitlich noch umfassender ist das Buch der beiden Kasseler Sozialwissenschaftler Christoph Sachße und Florian Tennstedt[9], in dem jedem darstellenden Kapitel einige aufschlußreiche Quellen beigefügt sind. Diese beiden Autoren nehmen aufgrund des bereits genannten Werkes und verschiedener weiterer Veröffentlichungen[10] eine wichtige Rolle in der Erforschung der Armutsgeschichte ein. Wichtig für die Zeit des Epochenwechsels und der Frühen Neuzeit sind die vergleichend angelegten Monographien Robert Jüttes[11] und Thomas Fischers[12], die neben der Behandlung des speziellen Armenwesens einzelner Städte auch allgemeine Aussagen zum mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Armenwesen treffen. Außerdem sollte noch die Monographie Wolfram Fischers[13] erwähnt werden, die den dieser Arbeit zugrundeliegenden Untersuchungszeitraum recht prägnant behandelt.

Neben der hier explizit aufgeführten Literatur gibt es noch zahlreiche weitere Monographien, Sammelbände und Aufsätze, die sich schwerpunktmäßig oder zumindest am Rande mit diesem Thema auseinandersetzen, die jedoch hier nicht erschöpfend behandelt werden können.

Die Quellenlage ist für die einzelnen zeitlichen Abschnitte zwar recht unterschiedlich detailliert, aber aufgrund der übergreifenden Thematik insgesamt dennoch so vielfältig, daß sie hier nur umrissen werden kann. Zu nennen sind vor allem für das Mittelalter die Archivalien der verschiedenen kirchlichen Institutionen der Armenfürsorge, die städtischen Chroniken und die Testamente und Stiftungen der Bürger.[14] Für das Spätmittelalter und die Frühe Neuzeit sind insbesondere die neuartigen städtischen Armen- bzw. Bettelordnungen[15], die Polizeiordnungen, die Kirchenordnungen, die Schriften der Humanisten und Reformatoren und anderer[16] als speziellere Quellen von besonderem Erkenntniswert. Eine Quelle eigener Art zum Armenwesen der süddeutschen Städte in der Reformationszeit bilden die zeitgenössischen Reiseberichte des Straßburger Armendiakons Alexander Berner.[17]

Desweiteren gibt es zahlreiche weitere Quellen, die im Rahmen dieser Arbeit weder aufgeführt noch ausgewertet werden können.

Im Sinne des Erkenntnisinteresses wird es zunächst einmal erforderlich sein, zu klären, wie Armut definiert wurde und welche Ausmaß die so definierte Armut hatte. Anschließend soll die mittelalterliche Armenfürsorge dargestellt werden. Abschließend wird dieser dann die reformierte Armenfürsorge gegenübergestellt werden. Aufgrund der Fragestellung wird hier der Schwerpunkt der Erörterung liegen.

2. Die mittelalterliche Armenfürsorge

2.1. Definition und Bedeutung der Armut im Mittelalter

Die mittelalterliche Gesellschaft gliederte sich grundlegend durch die Dichotomie von „Armen“ (pauper) und „Starken“ (potens). Diese Unterscheidung von pauperes und potentes ging über rein ökonomische Gesichtspunkte weit hinaus[18], da sich der Armutsbegriff ursprünglich an den Prinzipien feudaler Herrschaftsverhältnisse orientierte. Zu den Armen gehörten danach diejenigen, die machtlos, schutzbedürftig und von geringem Stande waren.[19] Arm waren deshalb sowohl die physisch Schwachen wie Alte, Invaliden und Kranke, als auch Witwen, Waisen, Gefangene, Pilger und Fremde.[20]

Erst seit dem Hochmittelalter trat der sozioökonomische Armutsbegriff insbesondere in den Städten hervor. Dieser kann wiederum in die beiden Stufen primärer und sekundärer Armut unterschieden werden. Wobei jene den Mangel an Lebensnotwendigem und diese den an Standesnotwendigem beschreibt.[21] Der mittelalterliche sozioökonomische Armutsbegriff ist indes relativ, da das materiell Standesnotwendige eines Bauern nicht mit dem eines Adligen zu vergleichen ist. In den spätmittelalterlichen Städten wurde Armut zunehmend am Ideal des mittelständisch-zünftigen Lebensstandards gemessen. Nach diesem Kriterium galt in die den meisten Städten die Mehrheit als arm, oder wurde zur Unterschicht gezählt. Die Zahl derer, denen es auch am Lebensnotwendigem mangelte, war jedoch wesentlich geringer.[22] Es sind deshalb diese, die die materielle Unterstützung durch die Armenfürsorge hauptsächlich in Anspruch genommen haben werden. Den wegen der unzureichenden Quellenlage nur auf die städtischen Verhältnisse bezogenen Schätzungen zufolge waren im Spätmittelalter ca. 20 % der ansässigen Bevölkerung von primärer Armut betroffen.[23] Nicht alle dieser Gruppe waren jedoch dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.

Wegen der Schwierigkeiten mit Hilfe der vorhandenen Quellen diese Gruppen untereinander abzugrenzen und weil deren Größe stetig schwankte, ist eine genaue Berechnung des Armenanteils einer mittelalterlichen Stadt nicht möglich.[24] Darüber hinaus wurde die einheimische Armutsbevölkerung durch die von konjunkturellen Schwankungen abhängige Anzahl nicht ansässiger Almosenempfänger ergänzt.[25]

2.2 Die Organisation der Armenfürsorge

Die Betreuung und Versorgung der Armen lag im Mittelalter in erster Linie bei den Familien und der Verwandtschaft, demgegenüber der institutionalisierten Armenfürsorge nur sekundäre Bedeutung zukam.[26]

Im Frühmittelalter entstanden aufgrund der kirchenrechtlichen Norm, nach der die Armen ein Viertel der kirchlichen Einkünfte zu erhalten hatten, im Bereich der bischöflichen Kirchen Institutionen der Armenpflege. Gemäß der Herrscherethik und bzw. nach diesem Vorbild war der Schutz der Armen auch die Pflicht der Könige, des Adels und allgemein aller Waffentragenden. Die größte Bedeutung hatte jedoch die monastische Armenfürsorge, da die Klöster nach der Benedikt-Regel jeden Ankömmling wie Christus selbst zu empfangen hatten.[27] W. Fischer meint zwar, die Klöster sollten in ihrer Rolle als Armenpfleger nicht überschätzt werden, aber er räumt ein, daß sie als Arbeitgeber sonst Arbeitsloser wichtig gewesen seien. Mehr als eine Überlebenshilfe, das heißt ein Beitrag zur Überwindung der Armut scheint diese Beschäftigung aber nicht gewesen zu sein.[28] Neben den Einrichtungen der geistlichen und weltlichen Obrigkeit gab es auf dem Solidaritätsprinzip beruhende Hilfseinrichtungen der Gilden und Zünfte[29], die in gewissem Umfang auch Arme unterstützten, die nicht Mitglieder waren.[30]

Infolge einer verstärkten religiösen Gewissenserziehung kam es im 13. Jahrhunderts zu einer Individualisierung der Armenfürsorge. Das heißt der Schwerpunkt der Armenfürsorge verlagerte sich von den obrigkeitlichen Institutionen auf den Einzelnen.[31] Seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts kam es deshalb zur vermehrten Gründung von Spitälern, die aus bürgerlichen Stiftungen hervorgingen und sich um alte und kranke Bedürftige kümmerten.[32] Daneben bestanden die wesentlich älteren kirchlichen Hospitäler fort und es kam auch zu Neugründungen seitens geistlicher und weltlicher Obrigkeiten.[33]

Die bedeutsamste Form gesellschaftlicher Hilfeleistung war jedoch das Almosen, das entweder dem Armen direkt gegeben wurde, oder ihnen in Form von wohltätigen Stiftungen und Vermächtnissen zugute kam.[34] Zu dieser Art von Wohltätigkeit kam es unter dem Einfluß der mittelalterlichen Almosenlehren. Diese formulierten sowohl eine religiöse als auch eine naturrechtliche Verpflichtung zum Almosengeben. Daneben versprachen sie dem Spender einen persönlichen Gewinn in Form von Ansehen, Verdienst und Seelenheil.[35] Für den Almosenspender stand davon wohl das Motiv der Förderung ihres Seelenheils im Vordergrund. Deshalb wurden die Almosenempfänger zum Gebet für den Stifter verpflichtet.[36] Außerdem spricht dafür die Häufung der Stiftungen im Pestzeitalter (1340-1470)[37], da in dieser Zeit geringer Lebenserwartung „der Drang nach Habenbuchungen, die im Jenseits zählten besonders groß gewesen sei.[38]

Da die Vergabe des Almosens nicht von Bedürftigkeitskriterien abhängig war und planlos erfolgte, aber auch weil die Stiftungen quantitativ unzureichend waren[39], hatten diese kaum sozialpolitische Bedeutung. Der optimale Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel war deshalb weder möglich noch beabsichtigt.[40] Zudem wurden die Legate derart gestückelt, daß die einzelnen Anteile häufig nur minimal waren, um sich eine möglichst große Zahl von Fürsprechern zu sichern.[41]

Neben den im Prinzip freiwilligen Almosen gab es kirchliche und gesellschaftliche Pflichtspenden, die die Armenfürsorge der obrigkeitlichen und genossenschaftlichen Einrichtungen speisten.[42]

2.3 Die Armenfürsorge in der Krise des Spätmittelalters

Einerseits grassierte die Pest insbesondere in den Unterschichten, dezimierte also die Armutsbevölkerung überproportional, andererseits zerstörte sie in großem Umfang die Fürsorge der Familie und schuf das Problem der unversorgten Witwen, des alleinstehenden Witwers und der Waisen.[43] Der Schrecken, der von der Pest ausging, führte zudem vielfach zu Fluchtbewegungen, die die soziale Entwurzelung größerer Bevölkerungsgruppen zur Folge hatten und damit die Zahl der Armen vergrößerten.

Daneben führte der von der Pest ausgelöste Bevölkerungsrückgang zu vielfältigen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, die unter dem Begriff von der „Krise des Spätmittelalters“ zusammengefaßt werden.[44]

Die traditionellen Formen der Armenfürsorge in den Klöstern, seitens der Bruderschaften, der Bischöfe und an den Fürstenhöfen blieben zwar bestehen, waren aber, da sie ihre Tätigkeit nicht ausweiteten, nicht in de Lage, die neue Armut zu bewältigen. Die Hospize und Hospitäler waren in der Regel sehr klein, wurden schlecht geführt und verfügten nur über unzureichende Einnahmen, so daß sie nicht effektiv genug für die Armen tätig werden konnten. Zudem gingen im Spätmittelalter viele Stifter, die sich um ihr Seelenheil sorgten, dazu über, statt Almosen Meßstipendien zu stiften, da diese ihnen die erwünschte Fürbitte eher zu garantieren schienen.[45] Außerdem stand der Häufung der Stiftungen dennoch der Rückgang ihrer Mittel gegenüber, da deren auf Grundrenten beruhenden Einkünfte an Wert verloren.[46]

Aufgrund der Unzulänglichkeiten der kirchlichen Armenfürsorge gab es Bestrebungen, zu einer größeren Effizienz zu gelangen. Die Städte und die neu entstehenden territorialen Obrigkeiten, denen die Kirche einen Teil ihrer Aufgaben übertrug, leisteten dazu den größten Beitrag.[47] Im Zuge dessen gründeten die Städte eigene Hospitäler und unterstellten die anderen Träger sukzessive ihrer Kontrolle. Auch wurden unwirtschaftliche, kleine Hospize zu größeren effizienteren und besser kontrollierbaren Einheiten zusammengelegt.[48]

Ein anderer Aspekt der Krise des Spätmittelalters war der Mangel an Arbeitskräften. Die Absicht, diesen durch die Konstituierung eines Arbeitszwanges zu überwinden, führte zu einer Neubewertung von Arbeit und Armut. Deutlich wurde dieser Wandel in den städtischen Bettelordnungen seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, die den Erhalt von Almosen bzw. die Erlaubnis zum Betteln erstmals von bestimmten Voraussetzungen abhängig machten, die an der tatsächlichen Bedürftigkeit bzw. der Bereitschaft zum Arbeiten festgemacht wurden.[49] Um die Arbeitsverpflichtung der Armen durchzusetzen, wurden im Zuge der „Bürokratisierung“ städtische Verwaltungsapparate errichtet, die anhand der infolge der „Rationalisierung“ aufgestellten Bedürftigkeitskriterien und unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der „Pädagogisierung“ für die Armen angestrebten Moral- und Verhaltensnormen über die Bedürftigkeit der Armen entschieden.[50]

[...]


[1] Michel Mollat, Die Armen im Mittelalter, München 1984, S. 243.

[2] Gerhard A. Ritter, Der Sozialstaat. Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, München 1991², S. 33.

[3] Georg Ratzinger, Geschichte der kirchlichen Armenpflege, Freiburg 1884².

[4] Gerhard Uhlhorn, Die christliche Liebestätigkeit, Stuttgart 1895².

[5] Otto Winckelmann, Das Fürsorgewesen der Stadt Straßburg, Leipzig 1922.

[6] Max Bisle, Die öffentliche Armenpflege der Reichsstadt Augsburg mit Berücksichtigung der einschlägigen Verhältnisse in anderen Reichsstädten Süddeutschlands. Ein Beitrag zur christlichen Kulturgeschichte, Paderborn 1904.

[7] Siehe oben.

[8] Bronislaw Geremek, Geschichte der Armut, München 1988.

[9] Christoph Sachße/Florian Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland: vom Spätmittelalter bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 1980.

[10] Dies. (Hg.), Soziale Sicherheit und soziale Disziplinierung, Frankfurt/M. 1986; Dies. (Hg.), Jahrbuch der Sozialarbeit 4. Geschichte und Geschichten, Hamburg 1981.

[11] Robert Jütte, Obrigkeitliche Armenfürsorge in den deutschen Reichsstädten der Frühen Neuzeit. Städtisches Armenwesen in Frankfurt am Main und Köln, Köln 1984.

[12] Thomas Fischer, Städtische Armut und Armenfürsorge im 15. und 16. Jahrhundert. Sozialgeschichtliche Untersuchungen am Beispiel der Städte Basel, Freiburg i. Br. und Straßburg, Göttingen 1979.

[13] Wolfram Fischer, Armut in der Geschichte: Erscheinungsformen und Lösungsversuche der „Sozialen Frage“ in Europa seit dem Mittelalter, Göttingen 1982.

[14] Gedruckt z.B., Georg Löhlein, Die Gründungsurkunde des Nürnberger Heilig-Geistspitals

von 1339, in: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Nürnbergs 52 (1963/64), S. 65-79.

[15] Z.B. Willi Rüger, Mittelalterliches Almosenwesen. Die Anordnungen der Reichsstadt Nürnberg, Nürnberg 1932; Otto Winckelmann, Die Armenordnungen von Nürnberg (1522), Kitzingen (1523), Regensburg (1523) und Ypern (1525), in: Archiv für Reformationsgeschichte

10 (1913), S. 242-280 u. 11 (1914), S. 1-18.

[16] Z.B. Ludovicus Vives, De subventione pauperum sive de humanis necessitatibus, Brügge 1526; Ph. de Lorenzi, Geilers von Kaisersberg ausgewählte Schriften nebst einer Abhandlung über Geilers Leben und echte Schriften, 4 Bde., Trier 1881-83; Wilhelm Reindell (Hg.), Wenzel Lincks Werke. Von der Arbeit und vom Betteln, 1. Hälfte, Marburg 1894, S. 152ff.; Otto Clemen (Hg.), Luthers Werke in Auswahl, Ordnung eines gemeinen Kasten, 2. Bd., Berlin 1929, S. 404ff.

[17] Winckelmann, Fürsorgewesen, 2. Teil, Urk. Nr. 204, S. 266-283.

[18] Otto Gerhard Oexle, Armut, Armutsbegriff und Armenfürsorge im Mittelalter, in: Sachße/Tennstedt (Hg.), Soziale Sicherheit, S. 78.

[19] Sachße/Tennstedt, Armenfürsorge, S. 27.

[20] Oexle, ebd.

[21] Sachße/Tennstedt, ebd.

[22] Thomas Fischer, Armut, Bettler, Almosen. Die Anfänge städtischer Sozialfürsorge im ausgehenden Mittelalter, in: Cord Meckseper (Hg.), Stadt im Wandel, Stuttgart 1985, S. 271.

[23] Sachße/Tennstedt, ebd.

[24] Erich Maschke, Die Unterschichten der mittelalterlichen Städte Deutschlands, in: Ders./ Jür gen Sydow (Hg.), Gesellschaftliche Unterschichten in den südwestdeutschen Städten, Stutt- gart 1967, S. 53f.

[25] W. Fischer, S. 19.

[26] Ritter, S. 30.

[27] Oexle, S. 79.

[28] W. Fischer, S. 31.

[29] Ritter, ebd.

[30] Oexle, S. 81.

[31] Mollat, S. 139.

[32] T. Fischer, Armut, Bettler, S. 274; Oexle, S. 85.

[33] W. Fischer, ebd.

[34] Sachße/Tennstedt, S. 29.

[35] Jütte, S. 24.

[36] Ingorman Bog, Über Arme und Armenfürsorge in Oberdeutschland und in der Eidgenossenschaft im 15. und 16. Jahrhundert, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 34/35 (1975), S. 986; T. Fischer, Armut, Bettler, S. 274; Mollat, S. 139ff.; Sabine Presuhn, Seelenheil und Armensorge. Stiftungen Bremer Familien im 14. Jahrhundert, in: Bremisches Jahrbuch 72 (1993), S. 34 ff.; Sachße/Tennstedt, ebd.

[37] Wilhelm Abel, Massenarmut und Hungerkrisen im vorindustriellen Deutschland, Göttingen 1977², S. 18f.

[38] Bog, S. 986.

[39] Th. Fischer, ebd.

[40] Sachße/Tennstedt, ebd.

[41] Mollat, S. 242.

[42] Mollat, S. 139.

[43] Bog, S. 991.

[44] Oexle, S. 86.

[45] Mollat, S. 243ff.

[46] Bog, S. 992.

[47] Mollat, S. 248.

[48] Mollat, S. 259.

[49] Die älteste Nürnberger Bettelordnung aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bestimmt: „... als ob da Leute wären, die gut handeln oder arbeiten könnten und des Almosens nicht bedürften dann soll man denen nicht zu betteln erlauben...“, in: Sachße/Tennstedt, S. 63f.

[50] Oexle, S. 88ff.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten und Grenzen mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Armenfürsorge
Hochschule
Universität Bielefeld  (Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie)
Veranstaltung
Seminar: Armut - ein individuelles oder ein gesellschaftliches Problem ?
Note
2
Autor
Jahr
1996
Seiten
33
Katalognummer
V78446
ISBN (eBook)
9783638839563
ISBN (Buch)
9783638935616
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Möglichkeiten, Grenzen, Armenfürsorge, Seminar, Armut, Problem
Arbeit zitieren
Gerald Böke (Autor:in), 1996, Möglichkeiten und Grenzen mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Armenfürsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78446

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