Das Stigma „behindert“ und die Integrationsbemühungen gesellschaftlicher Kräfte


Hausarbeit, 2007

17 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1.EINLEITUNG

2.GESELLSCHAFTLICHE ERZEUGUNG SOZIALER BENACHTEILIGUNG
2.1.DAS PHÄNOMEN STIGMATA
2.2.DER EINFLUSS AUF DIE IDENTITÄTSBILDUNG

3.DER BEREICH DER ARBEIT UND SEIN POTENTIAL FÜR GESELLSCHAFTLICHE INTEGRATIONSPROZESSE
3.1.DIE BEDEUTUNG DER ARBEIT
3.2.MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG

4.NORMALISIERUNG ALS WEG DER INTEGRATION

5.KRITISCHE SCHLUSSBETRACHTUNG

6.BIBLIOGRAPHIE

1. EINLEITUNG

Bevor diese Arbeit geschrieben werden konnte, mussten eine Menge verschiedener Ideen zur Problematik sortiert werden, um dann im Verlauf der Recherche in eine immer klarere und konkretere Zielvorstellung münden zu können. Es stellte sich letztlich die Frage, inwieweit innerhalb der deutschen Gesellschaft Bemühungen zu verzeichnen sind, Behinderte ganz allgemein, wie auch im speziellen, in die Gemeinschaft zu integrieren und damit ihr Randgruppendasein zu relativieren. Als Antwort auf diese Frage würden sich eine Vielzahl von Möglichkeiten und Gegebenheiten festhalten lassen die aktuell von Relevanz sind. In dieser Arbeit soll einem von diesen unzähligen Wirkungsfeldern nachgegangen werden.

Die aufgeworfene Hypothese lautet: Die Herstellung von Situationen der direkten Auseinandersetzung von Behinderten mit Nicht-Behinderten fördert eine Entstigmatisierung der Menschen mit Behinderungen. Als Folge lässt sich eine günstige Entwicklung der Identität der Betroffenen erkennen, welche damit zu einem fortlaufenden Prozess der Entstigmatisierung beiträgt. Um dieser Hypothese ein Wirkungsfeld zuzuordnen, wurde der Bereich der Arbeit gewählt, weil, wie noch zu zeigen sein wird, eine Arbeitsstelle von nicht zu unterschätzender Bedeutung für Menschen ist.

Zunächst soll aber an dieser Stelle auf den Begriff der >>Behinderung<< eingegangen werden, da dies grundlegend für das weitere Verständnis der Ausführungen sein wird. Dabei fällt als erstes auf, dass es keine allgemeingültige Definition von Behinderung gibt: „Die Verwendung des Behindertenbegriffs ist interessengeleitet von Handlungsabsichten: rechtliche Erfassung, medizinische Heilung, pädagogische Förderung, soziale und finanzielle Hilfen, berufliche Beschäftigung, kirchliche Seelsorge.“ (Schuchardt 1987: 51) In dieser Arbeit ist von Interesse, inwieweit Integration geschieht und unter welchen Bedingungen sie erfolgreich verläuft. Das Konstrukt „Behinderung“ muss in diesem Zusammenhang, als ein gesellschaftlich hergestelltes Phänomen verstanden werden. Gesagt sei damit, dass erst der eingenommene Blickwinkel auf eine Person, die Behinderung erzeugt. Dabei wird nicht unterschlagen, dass sich physische bzw. psychische Beeinträchtigungen, z.B. medizinisch objektiv, festhalten lassen. Aber eine Beschränkung auf medizinische Aspekte versperrt die Perspektive auf diskriminierende soziale Strukturen, die den Verlauf von Behinderung beeinflussen (Mattner 2000: 111).

Menschen mit Behinderungen in Deutschland lassen sich nicht als homogene Gruppe betrachten. Zu verschieden sind Arten der Behinderungen, Alter der Betroffenen, Geschlecht, Bildungsgrad, Prestige oder Schichtzugehörigkeit. In dieser Arbeit möchte ich mich auf einen genauer bestimmten Personenkreis konzentrieren. Wenn von Menschen mit Behinderungen gesprochen wird, sollen dabei Personen gemeint sein die beiderlei Geschlechts, im Alter von 0 – 64, zur Unter- oder Mittelschicht gehören, durch physische, psychische oder seelische Beeinträchtigungen in ihren Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind und zudem als Schwerbehinderte anerkannt sind. Es lässt sich also von einer sozialen, wie auch politischen Definition sprechen. Bezogen werden soll sich auf alle, die aktuell oder in Zukunft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bzw. stehen werden. Denn diese Menschen haben die Chance über einen Beruf und einen Arbeitsplatz ihre wirtschaftliche und soziale Lage aktiv zu gestalten und somit im Bewusstsein ihrer Mitmenschen, als gleichwertige Mitglieder der Gemeinschaft (an-)erkannt zu werden. Sieht man einmal von der Unterteilung in die zwei Schichten ab, entspricht dieser Personenkreis einem Gesamtumfang von 3,22 Mio. Menschen (Stat. Bundesamt (Hg.) 2006: 190). Integrationsbemühungen, welche alle Behinderten ab 65 zur Zielgruppe haben, können aufgrund der Einschränkung auf Überlegungen bezüglich des Arbeitsmarktes, nicht angeführt werden.

Das Anliegen dieser Arbeit soll als ein sozialpädagogisches charakterisiert werden, da zum einen Strukturen aufgezeigt werden, in denen Menschen mit Behinderungen in ein vollkommen alltägliches Umfeld integriert sind bzw. integriert werden könnten und zum anderen, weil darauf aufmerksam gemacht wird, dass Integration in letzter Konsequenz immer nur durch einen zwischenmenschliche Kontakt geleistet werden kann. Dieser verläuft dann optimal, wenn ein Bewusstsein für die Situation des jeweils anderen existiert und darauf Rücksicht genommen wird.

2. GESELLSCHAFTLICHE ERZEUGUNG SOZIALER BENACHTEILIGUNG

„In Wirklichkeit ist eine Behinderung die Art von Verschiedenheit, die benachteiligt wird.“ (Richard v. Weizäcker 1993, zit. n. Neumann 1997, Hervorh. i. Orig. )

In diesem Kapitel soll herausgestellt werden, auf welche Weise Menschen mit Behinderungen in eine benachteiligte Position gebracht werden und wie sich dies auf ihre Identität auswirkt. Dies wird als grundlegend erachtet, um im weiteren Verlauf nachzuvollziehen, weshalb Integration ein relevantes Thema im Zusammenhang mit Behinderten ist.

2.1 DAS PHÄNOMEN STIGMATA

Der Begriff des >>Stigmas<< geht auf die Griechen zurück und sollte den Träger eines bestimmten, ihm aufgezwungenen Merkmals, ganz offensichtlich als der Gemeinschaft abträglich charakterisiert werden (Goffman 1967: 9). In dieser Arbeit wird sich allerdings auf den Begriff >>Stigma<< nach Goffman selbst bezogen (ebd.: 11). Ergänzen lässt sich dieser Begriff durch eine Verfeinerung von Hohmeier, der vorschlägt ihn „ (...) nicht – wie bei Goffman – für ein Merkmal selbst, sondern für die negative Definition des Merkmals bzw. dessen Zuschreibung zu verwenden.“ (Hohmeier 1975: 7, Hervorh. i. Orig.). Dieser Hinweis deutet schon auf den für diese Arbeit wichtigen Weg der Rolle der Gesellschaft, bei der Konstruktion des Behindert-Seins. Es ist nicht per se ein Merkmal einer Person, welches sie diskreditiert (Goffman 1967: 11), sondern die von anderen (Nicht-Behinderten) Individuen damit verbundenen Zuschreibungen von Attributen. Es sind die normativen Erwartungshaltungen der Umwelt (Cloerkes 1997: 146), die an eine Person gestellt werden und von Menschen mit Behinderungen auf eine je eigene Weise nicht erfüllt werden können. Das Konzept der Behinderung als sozial hergestelltes Phänomen geht auf die kritische Behindertenpädagogik zurück, die das medizinische Paradigma stark kritisierte und damit den Blick auf psycho-soziale Aspekte behinderten Seins (Mattner 2000: 104) eröffnete. Das eben erörterte Phänomen der Stigmata möchte ich unter dem Begriff der Denkmuster von Menschen zusammenfassen.

Als nächstes wird ein anderer Bereich, den ich Handlungs- und Verhaltensmuster nennen möchte, noch genauer betrachtet. Um ein Verhalten von Personen ohne Stigmata, gegenüber Personen mit Stigmata zu beschreiben, soll an dieser Stelle der Begriff der >>Stigmatisierung<< eingeführt werden. Gemeint ist damit „ (...) ein verbales oder non-verbales Verhalten, das aufgrund eines zueigen gemachten Stigmas jemandem entgegengebracht wird.“ (Hohmeier 1975: 7). Je nach Werthaltungen und Moralvorstellungen sind unterschiedliche Reaktionen beim Kontakt mit einem Behinderten vorstellbar. Anstarren, beleidigende Äußerungen, Abwendung, Feindseligkeit, Mitleid oder aufgezwungene Hilfe sind nur ein paar mögliche Interaktionsformen des breiten Spektrums menschlicher Verhaltensweisen. Ein weiterer wichtiger Aspekt auf den hingewiesen werden muss, betrifft die Durchsetzung von Stigmatisierungen und damit verbundenen Ausgliederungsprozessen. Dies geschieht nicht bei allen Gruppen Diskreditierter oder Diskreditierbarer (Goffman 1967: 11) auf gleiche Weise oder mit derselben Intensität. Entscheidend ist hierbei nach Hohmeier, über wie viel Macht eine Gruppe verfügt, da Stigmatisierungen „ (...) gegen Gruppen, die über wenig Macht verfügen, leichter durchzusetzen [sind] als gegen Gruppen mit großer Macht.“ (1975: 9). Besonders intensiv kann es dann sehr spezifische Gruppen treffen, wie Angehörige der Unterschicht, welche zusätzlich durch Blindheit beeinträchtigt sind (Lautmann et al. 1972: 98, zit. n. ebd. 1975: 9).

2.2 DER EINFLUSS AUF DIE IDENTITÄTSBILDUNG

Aufbauend auf den Erläuterungen zu Stigmata und Stigmatisierungen, möchte ich folgend auf die Wirkung von Stigmatisierungen zu sprechen kommen. Konzentrieren werde ich mich hierbei auf die Mikroebene, um zu zeigen, welche Folgen für den Betroffenen zu erwarten sind.

Empirische Untersuchungen haben belegt, dass sich für das Individuum Folgen auf der Ebene der gesellschaftlichen Teilhabe, der Interaktionen und letztlich auch auf der Ebene der jeweiligen Identität sehr umfangreich und negativ gestalten (Hohmeier 1975: 12 – 14). Obwohl die Ebenen der gesellschaftlichen Teilhabe und der Interaktionen von Bedeutung sind, soll sich im folgenden nur mit der letztgenannten Ebene der Identitätsbildung eingehender beschäftigt werden. Begründet sei dies durch die grundlegende Wichtigkeit der Entstehung von Identität, für jegliche andere gesellschaftliche Prozesse im Verlauf des Lebens eines Individuums. Es wird die Ansicht geteilt, dass kontinuierliche stigmatisierende Zuschreibungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Bedrohung oder sogar Umgestaltung der Identität von Stigmatisierten führen können (Cloerkes 1997: 151).

Um dem Begriff der Identität Inhalt zu geben, möchte ich skizzenhaft auf das Modell von Frey eingehen. Zu Beginn steht die Unterscheidung dreier Aspekte von Identität: Ein >>externer Aspekt<< meint die Zuschreibungen von >>sozialer und persönlicher Identität<< plus den spezifischen Erwartungen die ein Interaktionspartner hat. Der >>interne Aspekt<< meint das Selbstbild einer jeden Person, dass zum einen aus Erfahrungen resultiert, als was die Umwelt sie definiert und zum anderen daraus, wie sie sich selbst definiert. Es stellt eine Symbiose aus >>Sozialem und Privatem Selbst<< dar. Schließlich sorgt ein >>Integrations- und Balanceakt<< dafür, dass Identität entsteht (Frey 1983: 43 – 45, zit. n. Cloerkes, in: Gemeinsam Leben 2000: 107 - 108). Diese „ (...) integriert dann Privates und Soziales Selbst, berücksichtigt auch andere Rahmeninformationen, leitet das Handeln an und bestimmt die Identitätsdarstellung.“ (ebd.: 108).

Das Modell nach Frey soll uns helfen zu verstehen, dass Behinderte (wie im übrigen alle anderen Menschen auch) für ihre Identitätsbildung darauf angewiesen sind, wie sie von ihrer Umwelt definiert werden und das sowohl in alltäglichen Interaktionen, als auch durch Zuschreibungsprozesse vermittels z.B. Ärzten oder staatlichen Institutionen.1 Stigmatisierungen können, wie schon Eingangs erwähnt, eine Gefahr für die Identität einer Person mit einer Behinderung darstellen, müssen dies aber nicht zwangsläufig sein. Hier offenbart sich nun die eindeutige Chance und Begründung für Integrationsbemühungen: das Modell sieht vor, dass ein spezieller Bestandteil für die Bildung von Identität entscheidend ist. Gemeint ist das >>Private Selbst<<, welches einen ganz persönlichen Blick auf das eigene

So-Sein wirft. Es wirkt im Extremfall allen äußeren Zuschreibungen diametral entgegen und ermöglicht es dem Betroffenen, äußere negative Einflüsse zu kompensieren, um letztlich ein positives Selbstbild zu generieren bzw. zu erhalten. Wenn von einer Chance für Integration gesprochen wird, so ist damit gemeint, dass „ (...) gegenseitige Vorbehalte und Vorurteile abgebaut werden und soziale Nähe wie Kohäsion entstehen können.“ (Markowetz, in: Gemeinsam Leben 2000: 112). Der kontinuierliche Kontakt von Behinderten mit Nicht-Behinderten hätte dadurch letztlich einen positiven Einfluss auf die Bildung der Identitäten beider Gruppen.

Ein scheinbar unumgänglicher Faktor bei der Stigmatisierung Behinderter und damit deren Identitätsbildung, ist der schwerwiegende Einfluss von Institutionen. Diese nehmen zwischen den Polen Integration und Ausgrenzung eine ambivalente Stellung ein. Hilfe und Unterstützung durch Institutionen kann nur geleistet werden, wenn das Klientel amtlich genau benannt und definiert ist. Es sind „ (...) die gesellschaftlichen Kontrollinstanzen, die die unerwünschten Abweichungen ausfindig machen, definieren, identifizieren, mit einem Etikett versehen (‚labeling’), das Stigma somit erst erschaffen“ (Hensle 1988: 209, zit. n. Mattner 2000: 109). Gemeint sind dementsprechend alle Einrichtungen, deren Auftrag es ist festzulegen, wer als behindert gilt und wer nicht. Ihre ambivalente Rolle wird in folgendem Zitat sehr deutlich: „Einerseits verbesserten sie, wie beabsichtigt, die Situation der Behinderten. (...) Andererseits zeigten sich aber im Gefolge dieser weitreichenden sozialpolitischen Bemühungen auch unbeabsichtigte negative Effekte. So trug die Schaffung eigener Einrichtungen für Behinderte (z.B. Sonderschulen) oftmals dazu bei, ihren Klientel den Stempel des vom Normalen Abweichenden („Sonderschüler“) aufzudrücken und ihre Integration zu erschweren.“ (Hradil 2005: 324) Problematisch ist dabei vor allem, dass die Betroffenen dieser Übermacht meist bar jeder Widerstandsmöglichkeiten ausgeliefert sind. Sie müssen diese angebotene Rolle praktisch übernehmen, um Leistungen des Sicherungssystems in Anspruch nehmen zu können (vgl. Scott 1969: 78 f., zit. n. Hohmeier 1975: 16).

Integrationsbemühungen können hierbei auf die Veränderung spezifischer Umgangs- oder Verfahrensweisen innerhalb stigmatisierender Einrichtungen (z.B. Schule) abzielen. Zudem können sie dazu dienen, den Betroffenen und den Angehörigen, untereinander koordinierte Träger der verschiedenen Zuständigkeitsbereiche anzubieten, um sich addierende Stigmatisierungsprozesse zu unterbinden. Zusätzliche Belastungen und damit einhergehende zusätzliche Isolierungen vom alltäglichen Leben könnten so verringert werden (vgl. Thimm 1994: 89-90).

3.DER BEREICH DER ARBEIT UND SEIN POTENTIAL FÜR GESELLSCHAFTLICHE INTEGRATIONSPROZESSE

Im folgenden Abschnitt soll Rückbezug zur Eingangs formulierten Hypothese genommen werden. Wie oben ausgeführt, habe ich mich für den Bereich der Arbeit entschieden, da dieser dem behinderten Arbeitnehmer eine Vielzahl von Kontakt- und Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Meiner Überzeugung nach gilt, dass für Integration immer nur Vorraussetzungen, wie z.B. kontextuelle Interaktionschancen, geschaffen werden können. Ob ein Mensch mit Behinderung in eine Gemeinschaft aufgenommen wird, kann ausschließlich und in letzter Instanz durch direkten Kontakt, von Angesicht zu Angesicht, erreicht werden. Er muss eingebracht werden und sich auch selbst einbringen. Gegenseitige Vorurteile können nur abgebaut werden und damit entstigmatisierend wirken, wenn sich beide Parteien gleichermaßen die Mühe machen, einander kennen und verstehen zu lernen.

Aufgrund der hohen Bedeutung von Arbeit in unserer Gesellschaft, der damit verbundenen Zeit die aufgewendet werden muss und außerdem die Möglichkeit zur Eigenständigkeit, die sie durch den eigenen Verdienst ermöglicht, macht sie so wertvoll für Prozesse der Integration. Dieses Kapitel soll die Bedeutung der Arbeit und die strukturellen Möglichkeiten und Grenzen der Beschäftigungsförderung herausarbeiten.

3.1 DIE BEDEUTUNG DER ARBEIT

Bevor zu Aussagen über die Bedeutung der Arbeit für Menschen mit Behinderungen übergegangen werden kann, soll knapp die Bedeutung der Arbeit im Allgemeinen dargestellt werden. Klicpera und Innerhofer (1992: 5 – 10) haben hierzu acht Aspekte herausgearbeitet: Arbeit bedeutet danach zu allererst einmal eine Sicherung der Existenz. Gemeint ist damit das Geldverdienen an sich, sowie der Anspruch auf bestimmte soziale Leistungen, die an einen Arbeitsplatz geknüpft sind. Zweitens bedeutet Arbeit zu einem gewissen Maße Unabhängigkeit, was aussagt, dass man anderen gegenüber nicht verpflichtet ist, da man ein eigenes Einkommen bezieht. Durch Generalisierungen, die typisch bei Stigmatisierungen sind, wird konstatiert, dass das Fehlen eines Arbeitsplatzes auf Unselbständigkeit zurückzuführen ist und dies wird dann auf andere Bereiche des Lebens der betroffenen Person übertragen. Als nächstes wird angeführt, dass Arbeit eine Erweiterung des geistigen Horizontes bedeutet. Dies ist so zu verstehen, dass wir beim Herstellen eines Produktes mit Widerständen umgehen müssen. Diese Auseinandersetzung mit der Umwelt hat die notwendige Folge, dass wir uns der Realität stellen und sie damit auch ein stückweit neu erkennen. Ein weiterer wichtiger Punkt, ist die Strukturierung des Alltags, die uns Arbeit ermöglicht. Sie gliedert die Woche in Arbeitstage und Wochenenden, sowie in Wochen und Monate. Fünftes lässt sich Anführen, dass Arbeit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet. Sie bietet Gelegenheit außerhalb von der Familie Kontakte zu knüpfen und verweist den Menschen ständig auf sein Angewiesen-Sein auf andere Menschen hin. Er versteht sich durch Arbeit als Teil eines größeren Ganzen, welches nur durch das Zusammenspiel der einzelnen (geteilten) Verantwortlichkeiten funktionieren kann. Wenn man sagen kann, dass man durch Arbeit auch an gesellschaftlichen Umwälzungen (z.B. im Bereich der Informationstechnologie) teilhabt, so lässt sich auch sagen, dass Arbeit Entwicklung bedeutet. Durch die Auseinandersetzung mit der Umwelt, entwickeln wir unsere Fertigkeiten weiter. Arbeit bedeutet aber auch die Entwicklung hin zu mehr Verantwortung. Der Übergang von Kindheit zu Erwachsensein ist maßgeblich durch die Übernahme von Verantwortung, zumindest für die eigene Person und damit Mündigkeit gekennzeichnet. Achtens und letztens steht Arbeit in starkem Zusammenhang mit Identität. Für das Selbstverständnis eines Menschen heute ist die Arbeit sehr stark bestimmend. Er gewinnt seine Identität, indem er etwas schafft, andere darauf reagieren und er sich zusammen mit ihnen oder auch alleine darüber auseinandersetzen kann.

Die Arbeitspraxis offenbart allerdings recht schnell und deutlich, dass bei dem geringeren Anteil aller Arbeitnehmer Nicht-Materielle Gründe im Vordergrund stehen. Meiner Erfahrung nach, arbeitet eine Vielzahl von Personen ausschließlich um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ein Grund dafür ist, dass eine gefundene Arbeitsstelle nicht immer den Wunschvorstellungen entspricht. Arbeit wird somit zur notwendigen Pflicht und nicht die Möglichkeit sich selbst zu verwirklichen. Bei Menschen mit Behinderungen hingegen ist ein ganz bestimmter Aspekt sehr verschieden von diesbezüglichen allgemeinen Vorstellungen über die Bedeutung von Arbeit. Aus Sicht der Existenzsicherung sind Behinderte nicht darauf angewiesen einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen, da Familie oder Gesellschaft prinzipiell für sie aufkommen müssen (Klicpera, Innerhofer 1992: 12). Für Behinderte steht unter diesen Umständen die ideelle Komponente im Vordergrund, wenn es um die Frage nach Arbeit geht. Die Erhöhung des Selbstwertes und der „ (...) individuelle persönlichkeitsfördernde Wert der Arbeit.“ (ebd.), bleiben als antreibende Motivation an vorderster Stelle. Die Bundesregierung hat es als zentrales Anliegen innerhalb der beruflichen Eingliederung formuliert, dass die berufliche Rehabilitation nicht mehr nur allein unter ökonomischen Gesichtspunkten zu sehen ist, sondern eben gerade unter dem Blick der Teilnahme am Erwerbsleben. Denn diese bringt Unabhängigkeit und eine Stärkung des Selbst mit sich und schafft damit die dringende Vorraussetzung für Integration: das Knüpfen sozialer Kontakte (Schuchardt 1987: 306).

3.2 MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG

Die hohe intra- und internationale Konkurrenz der Arbeitgeber untereinander, erforderte das Eingreifen des Staates, um Behinderten Möglichkeiten zu bieten in einem leistungsorientierten Wirtschaftssystem eine Anstellung zu finden. Eine nennenswerte Förderung zur dauerhaften Senkung der Arbeitslosenquote Schwerbehinderter, ist das Aktionsprogramm „50.000 Jobs für Schwerbehinderte“ der Bundesregierung im Jahre 2000, welche im Jahre 2002 als Erfolg gewertet wurde (Cloerkes (Hg.) 2003: 168). Das solche Aktionsprogramme aber gleichfalls als Tropfen auf den heißen Stein zu sehen sind, wird am Ende dieses Abschnittes angeführt. Allgemeinere Angebote für Hilfe sind verschiedener Art und sollen hier kurz vorgestellt werden. Semlinger und Schmid (1985) haben hierfür drei Gruppen voneinander getrennt. Zu der Gruppe der regulativen Steuerung gehört die Quotenregelung, der Kündigungsschutz, Schutzregelungen, monetäre Anreize und Verfahrensregeln. Zur zweiten Gruppe der ausgleichenden Steuerung gehören berufliche Rehabilitations- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beratungs- und Arbeitsvermittlungseinrichtungen und der Kostenausgleich. Die Schaffung eines Ersatzarbeitsmarktes ist die dritte Gruppe und beinhaltet Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Begünstigungen, spezielle Werkstätten und eine Vollzeitbetreuung (zit. n. Klicpera, Innerhofer 1992: 12 – 14). Alle diese Hilfen beinhalten sowohl Möglichkeiten zur Berufsaus- und Weiterbildung, wie auch der Beschaffung eines Arbeitsplatzes.

Den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen wird Sorge getragen, indem z.B. Ausbildungs- und Prüfungsinhalte angepasst werden. Praktische Inhalte können demnach stärker gewichtet werden als Fachtheoretische (Wüllenweber (Hg.) 2004: 337). Zudem kann eine Vorbereitung auf einen Beruf schon in der Schule stattfinden, indem an die regulären Schuljahre noch eine >>sogenannte Werkstufe<< angeschlossen wird, in der die Jugendlichen auf Inhalte des Berufslebens und des selbständigen Lebens als Erwachsene vorbereitet werden (Klicpera, Innerhofer 1992: 33).

Sollte eine Eingliederung in den freien Arbeitsmarkt zunächst nicht möglich sein, so stehen die Werkstätten für Behinderte (WfB) zur Verfügung. „Die WfB sind für jene konzipiert, die wegen der Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden können.“ (Runde (Hg.) 1979: 77) Sie tragen Sorge, dass Menschen mit Behinderungen Arbeit angeboten wird, die ihrer Leistungsfähigkeit entspricht, sie über den Beruf hinaus gefördert werden und ein Leben in der Gemeinschaft erfahren (Schuchardt 1987: 310 – 311). Allerdings bleibt in jedem Fall das Ziel „ (...) den Behinderten so zu betreuen, dass seine spätere Verwendung in der freien Wirtschaft nicht ausgeschlossen ist.“ (ebd.).

Der Übergang von einer WfB zu einem regulärem Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weisen geschehen. Eine unterstützte Beschäftigung ist eine erste Möglichkeit. Hierbei sorgen speziell geschulte Betreuer für Unterstützung, wie auch Kontrolle des neuen Arbeiternehmers. Eine andere Form ist die befristete Anstellung, in der ein Mensch mit einer Behinderung die neue Situation erproben kann. Ein reguläres Arbeitsverhältnis ist die letzte, hier zu nennende Möglichkeit der Arbeitsbeschäftigung. Hiermit sind die konkurrenzfähigen Arbeitsplätze gemeint (Klicpera, Innerhofer 1992: 97 – 98). Es bleibt allerdings zu bedenken, dass die Beschäftigung im freien Wirtschaftssystem zwar die genannten Chancen der Erhöhung des Selbstwertgefühls, der Möglichkeit zur Selbstentfaltung, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und die damit verbundenen Optionen zur Herstellung sozialer Kontakte mit sich bringt, aber auch die Integrationsbemühungen massiv durch die Bedrohung des Verlustes des Arbeitsplatzes, der Gefahr des falschen Umgangs mit dem Behinderten seitens der Arbeitgeber und Kollegen, sowie des empfundenen Statusverlustes beim Übergang von einer WfB in einen freien Job gefährden kann und so zu einem sozialen Problem wird (Wüllenweber (Hg.) 2004: 341).

Alle beschriebenen Formen der Beschäftigungsmöglichkeiten gehen auf sozialpolitische Maßnahmen des Staates zurück und sind daher nicht, z.B. als Integrationsbemühungen seitens der Unternehmen zu charakterisieren. Den sozialstaatlichen Maßnahmen werden jedoch aufgrund ihrer Unverbindlichkeit auch nur sehr schlechte Ergebnisse bescheinigt: „Ohne Zweifel stellt die unbefriedigende Beschäftigungslage Behinderter auf dem Berufs- und Arbeitsmarkt das dramatischste Kapitel zur gesellschaftlichen Eingliederung dar.“ (Schuchardt 1987: 82) Um dies einmal mit einer Zahl auszudrücken: der Prozentsatz der Menschen mit geistiger Behinderung, die von einer WfB in die freie Markwirtschaft wechseln, liegt bei einem Prozent (Schartmann in: Gemeinsam Leben 2000: 10). Trotz dieser schwachen Erfolge, muss auf der Basis demokratischer Prinzipien, wie auch humaner Maxime die Eingliederung in das Arbeitsleben, als zentraler Bestandteil der Integrationsbemühungen eingeschätzt werden (Schuchardt 1987: 83). Forderungen nach persönlicher Einsicht, Engagement und dem politischen Willen, der sich in einem neuen Schwerbehindertengesetz widerspiegeln könnte, weisen den Weg der Chancen einer sich verbessernden Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt (Zwierlein (Hg.) 1996: 500 – 501).

4. NORMALISIERUNG ALS WEG DER INTEGRATION

“Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist eine dringliche politische und gesellschaftliche Aufgabe.” (Interfraktioneller Antrag der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (Bundestagsdrucksache 14/ 550 vom 22. Februar 2000, zit. n. Gemeinsam Leben 2000: 100)

Die hier zitierte Forderung nach Bemühungen, Behinderte in das gesellschaftliche Leben einzubinden, deckt sich mit dem Anliegen dieser Arbeit und steht deswegen zu Beginn des letzten Kapitels. Es lässt sich zusammenfassend festhalten, dass zum einen der Anspruch auf Integration erhoben wurde und zum anderen, dass ein mögliches Tätigkeitsfeld politischer und gesellschaftlicher Anstrengungen mit seinem Potential positiver Auswirkungen vorgestellt wurde. Bestehen bleibt die Frage, nach welchen Prinzipien sich Integration vollziehen soll. Oder anders: Wie könnte ein Leitfaden für die Integration von Menschen mit Behinderungen aussehen?

Auf eine Formel gebracht, kann Integration zunächst folgendermaßen definiert werden:

„Integration ist eine subjektive und tatsächliche Eingliederung des Behinderten in den Sozialverband der Nichtbehinderten auf einem Kontinuum von Möglichkeiten, die zwischen den Polen von vollständigem Angenommensein und vollständiger Isolierung auszumachen sind.“ (Schuchardt 1987: 54)

In ihrem Werk betont die Autorin für die Erfüllung der Forderung nach Integration, das Prinzip der >>Normalisierung des Lebens geistig Behinderter<<, welches sich auf das 1959 von Bank-Mikkelsen formulierte Dänische Fürsorgegesetz bezieht und hier exemplarisch auch für die Integration anderer Schwerbehinderter angeführt werden soll. Demnach bedeutet Normalisierung als Leitfaden für Integration verschiedenes: sie bezieht sich auf den Tages- und Jahresrhythmus, die Trennung von Arbeiten – Wohnen – Freizeit, Respektierung der Bedürfnisse, normaler Lebenslauf, Kontakte zwischen den Geschlechtern, normaler wirtschaftlicher Standard und Standards der alltäglichen Wohn- und Lebensbedingungen (ebd.). Mit sich bringen würde diese Normalisierung ein höheres soziales Ansehen und eine höhere soziale Kompetenz des Behinderten, was wiederrum eine Etablierung, z.B. eben im Arbeitsbereich, ermöglichen würde. Im Zuge dieser Stufenweise verlaufenden Entwicklung würde dann sowohl eine objektive (Mitglied des Betriebspersonals), als auch subjektive (soziale Akzeptanz Nichtbehinderter) Integration als Ergebnis stehen. Hinter dieser Denkfigur steht der Wunsch und der Appell, die soziale Rolle des Behinderten so anzuerkennen wie sie ist, da dies eine Aufwertung für den Betroffenen bedeuten würde. Gebunden ist es an eine Verbesserung der Interaktion von Nichtbehinderten und Behinderten, auf den Ebenen der Ich-Du-Beziehung über personale Integration, in der Kleingruppe, wie in der Familie oder des Arbeitskollegiums über die interpersonelle Beziehung und auf der Ebene gesellschaftlicher Systembedingungen über die institutionelle Zuweisung (ebd.). Die Schaffung eines bestmöglichen Verhältnisses zwischen diesen beiden Gruppen, stellt also das höchstmögliche Ziel dieses vielschichtigen Prozesses dar.

Aber Normalisierung muss auch, eine der Konstitution des Betroffenen entsprechenden Gewährleistung aller für Nichtbehinderte regulären Lebensweisen – das Beziehen einer eigenen Wohnung, das Nachgehen einer Arbeit, freizeitliche Beschäftigungen und das Pflegen von Freundschaften, Bekanntschaften und Partnerschaften – bedeuten. Im Zuge der Normalisierung sollte letztlich vor allem eines erreicht werden: der Abbau von Vorurteilen. Es sollte die Erkenntnis wachsen, dass alle Menschen Individuen mit Stärken und Schwächen sind und es „den“ Behinderten nicht gibt (Zwierlein (Hg.) 1996: 77).

5. KRITISCHE SCHLUSSBETRACHTUNG

Diese Hausarbeit konstatiert, dass Behinderung maßgeblich ein gesellschaftlich erzeugtes Phänomen ist. Stigmatisierungen und die daraus folgende Isolation und Sonderbehandlung von Behinderten entfremdet uns von ihnen und hinterlässt ein nur sehr diffuses Bild von deren Leben und Persönlichkeit. Im Zuge von unklaren Vorstellungen kann es zu Vorurteilen kommen, welche Denken und Handeln anleiten und schlimmstenfalls als diskriminierend zu kennzeichnen sind. Dies kann sich auf Interaktionen, auf Gerichtsurteile oder auch Sonderschuleinweisungen beziehen. Menschen mit Behinderungen werden stigmatisiert und infolge dessen auch weiterhin ihrem Stigma nach entsprechend behandelt. Um diesem Kreislauf entgegen zu wirken, erachte ich es für wichtig, dass Behinderte zu gewöhnlichen Mitglieder der Gesellschaft werden. Entstigmatisierung bedeutet für mich, dass in den Gesellschaftsmitgliedern eine Sichtweise wächst, welche es ihnen ermöglicht, eine Person, die von üblichen Standards abweicht, nicht automatisch als behindert abzuschreiben.2 Dies müsste vor allem dann voll zur Geltung kommen, wenn für einzelne Behinderte der Zugang zur Gesellschaft deswegen verschlossen ist, weil sie Angst vor Beleidigungen oder intoleranten Verhaltensweisen haben. Dem Wort „behindert“ haftet für mich eine negative Konnotation an, die ich sowohl z.T. bei mir selbst, als auch bei anderen Menschen beobachten kann. Dieser Begriff erzeugt gleichsam ein ganzes Muster von Assoziationen, die der betroffenen Person zugeschrieben werden. Sie wird dann, je nach Dispositionen des Betrachters, als untauglich, bemitleidenswert oder sonderbar bezeichnet. Ich sehe diese Art des Denkens als hinderlich an, wenn es darum gehen soll, einen Menschen zu akzeptieren, zu tolerieren und in seinen Empfindungen, welche sich in Sorgen, Ängste, Wünsche und Hoffnungen widerspiegelt, als gleichwertig zu betrachten. Dies ist zu erreichen, wenn in dem Nichtbehinderten Interaktionspartner eine Toleranz gegenüber den verschiedenen Möglichkeiten sich der Umwelt verständlich zu machen, existiert. Ein Zugeständnis soll an dieser Stelle dennoch eingebracht werden. Es ist sehr selten leicht einen Zugang zu (Schwer-) Behinderten herzustellen. Dies ist aus verschiedenen, ganz einfach praktischen Gründen mitunter nicht möglich. Z.B. wenn der Behinderte einen Betreuer hat, der zunächst als Hemmschwelle zwischen einem Selbst und dem Behinderten steht oder wenn die Möglichkeiten zur fließenden Kommunikation fehlen. Vorstellbare Mittel gegen jene praktischen Probleme sind ausreichend Zeit, Geduld und sich bietende Gelegenheiten. Gegen die ersten beiden, für unsere Gegenwart typischen Probleme kann nur wenig getan werden, da sie maßgeblich von der individuellen Konstitution abhängen. Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme jedoch, können zentral beeinflusst werden. In diesem Sinne trägt eine Integration in die Arbeitswelt dazu bei, Behinderte zu entstigmatisieren. Hierzu soll abschließend noch ein Gedankengang formuliert werden. Eine Integration in die Gesellschaft, kann nur dann gelingen, wenn bei demjenigen angeknüpft wird, der integriert werden soll. Damit meine ich, dass für jedes Individuum immer wieder neu eingeschätzt werden muss inwieweit es in die vorhergesehene Maßnahme passt. Die Unterschiedlichkeit von Behinderungsart und –grad machen es unmöglich, eine einheitliche Schablone zur Integration von Menschen mit Behinderungen zu entwerfen. Am Beispiel WfB wurde aufgezeigt, dass nur eine Minderheit der dort Arbeitenden es schafft, in die freie Marktwirtschaft überzugehen. Im Rahmen dieser Arbeit kann nicht abgeschätzt werden, ob dies zum größeren Teil an den Arbeitgeber oder aber an den Behinderten selbst liegt. Gesagt sei aber, dass Arbeit nur ein Bereich – zumal ein sehr skeptisch zu betrachtender – von vielen ist, in denen Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft integriert und damit entstigmatisiert werden könnten. Andere Wirkungsfelder, welche hier nur genannt seien, sind der Bereich der Freizeit und des Wohnens. Letztendlich müssen Bemühungen darauf abzielen, Vorraussetzungen für Kontakte zu schaffen.

6. BIBLIOGRAPHIE

Brusten, Manfred/ Hohmeier, Jürgen (Hg.) 1975: Stigmatisierung 1 – Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Neuwied u.a.: Luchterhand Verlag

Cloerkes, Günther/ Markowetz, Reinhard 1997: Soziologie der Behinderten: eine Einführung, Heidelberg: Univ.-Verlag Winter, Programm Ed. Schindele

Cloerkes, Günther 2000: Die Stigma-Identitäts-These, in: Gemeinsam Leben: Zeitschrift für integrative Erziehung 2000, S. 104 – 111

Cloerkes, Günther (Hg.) 2003: Wie man behindert wird: Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg: Winter-Verlag

Goffman, Erving 2001 [1967]: Stigma: über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität, Frankfurt am Main: Suhrkamp

Hradil, Stefan 2005 [2001]: Soziale Ungleichheit in Deutschland, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften/ GWV Fachverlage GmbH

Klicpera, Christian/ Innerhofer, Paul 1992: Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt: neue Formen der Arbeitsintegration und traditionelle Beschäftigungseinrichtungen: eine Analyse der Arbeitssituation behinderter Erwachsener in Südtirol und im europäischen Umfeld, Heidelberg: Asanger

Markowetz, Reinhard 2000: Identität, soziale Integration und Entstigmatisierung, in: Gemeinsam Leben: Zeitschrift für integrative Erziehung 2000, S. 112 – 120

Mattner, Dieter 2000: Behinderte Menschen in der Gesellschaft: zwischen Ausgrenzung und Integration, Stuttgart u.a.: Kohlhammer, 2000

Neumann, Johannes (Hg.) 1997: "Behinderung": von der Vielfalt eines Begriffs und dem Umgang damit, Tübingen: Attempto-Verlag

Runde, Peter (Hg.) 1979: Chancengleichheit für Behinderte: sozialwissenschaftliche Analysen für die Praxis, Neuwied u.a.: Luchterhand

Schartmann, Dieter 2000: Der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben – Möglichkeiten, Chancen und Risiken, in: Gemeinsam Leben: Zeitschrift für integrative Erziehung 2000, S. 9 – 14

Schuchardt, Erika 1987: Schritte aufeinander zu: soziale Integration Behinderter durch Weiterbildung ; zur Situation in der Bundesrepublik Deutschland, Bad Heilbrunn/Obb.: Klinkhardt

Seywald, Aiga 1978: Physische Abweichung und soziale Stigmatisierung: zur sozialen Isolation und gestörten Rollenbeziehung physisch Behinderter und Entstellter, Rheinstetten: Schindele

Statistisches Bundesamt, in Zusammenarbeit mit WZB und ZUMA (Hg.) 2006: Datenreport 2006, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung

Thimm, Walter 1994: Leben in Nachbarschaften: Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Freiburg im Breisgau u.a.: Herder

Wüllenweber, Ernst 2004: Soziale Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung: Fremdbestimmung, Benachteiligung, Ausgrenzung und soziale Abwertung, Stuttgart: Kohlhammer

Zwierlein, Eduard (Hg.) 1996: Handbuch Integration und Ausgrenzung: behinderte Mitmenschen in der Gesellschaft, Neuwied u.a.: Luchterhand

[...]


1 Dass bei Interaktionen auch Wahrnehmungsprozesse eine Rolle spielen sei an dieser Stelle einmal in den Hintergrund gestellt. Stattdessen soll an die Seite kognitiver Prozesse, ein intuitives Gespür für Verhaltensweisen gegenüber der eigenen Person gestellt werden.

2 Im übrigen würde ich mir auch eine veränderte Sichtweise auf andere „Randgruppen“ wünschen.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Das Stigma „behindert“ und die Integrationsbemühungen gesellschaftlicher Kräfte
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V78362
ISBN (eBook)
9783638830591
ISBN (Buch)
9783656881896
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Stigma, Integrationsbemühungen, Kräfte
Arbeit zitieren
Ronny Steinbrück (Autor:in), 2007, Das Stigma „behindert“ und die Integrationsbemühungen gesellschaftlicher Kräfte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78362

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