EU-Osterweiterung 2004. Verbundenen Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft und ihre tatsächlichen Folgen


Diploma Thesis, 2007

54 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anlagenverzeichnis

1. Problemstellung und Gang der Untersuchungen

2. Wesentliche Begriffe
2.1 Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
2.2 Arbeitnehmerfreizügigkeit
2.3 Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
2.4 Begriffsabgrenzung Europäische Gemeinschaft und Europäische Union

3. Überblick über die Europäische Union
3.1 Chronologische Übersicht wesentlicher Daten der Europäischen Integration
3.2 Wesentliche Organe der Europäischen Gemeinschaft
3.3 Übersicht über die Ziele der Europäischen Union
3.4 Kriterien zur Aufnahme eines Staates in die Europäische Union

4. Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung 2004 stehende Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft
4.1 Aus Sicht der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
4.1.1 Bündnis 90 / Grüne
4.1.2 CDU
4.1.3 FDP
4.1.4 PDS
4.1.5 SPD
4.2 Die Positionen der Parteien in Europa zur EU-Osterweiterung 2004 und die Einstellung der Bevölkerung im Überblick
4.3 Die Haltung der baden-württembergischen Landesregierung zur EU-Osterweiterung 2004
4.4 Aus Sicht des Mittelstands
4.5 Aus Sicht der Arbeitgeber
4.6 Aus Sicht der Arbeitnehmer
4.7 Aus Sicht der Banken

5. Maßnahmen zum Schutz der deutschen Wirtschaft
5.1 Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
5.2 Übergangsregelungen bei Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
5.3 Regelungen für Saisonarbeitskräfte
5.4 Der Sonderfall ostdeutsche Grenzgebiete

6. Auswirkungen der EU-Osterweiterung 2004 auf die deutsche Wirtschaft
6.1 Auswirkungen auf die Situation am Arbeitsmarkt
6.2 Zuwanderung von EU-Bürgern aus den neuen Mitgliedsstaaten
6.3 Auswirkungen auf das Lohnniveau
6.4 Verlagerung von Produktionsstandorten in die neuen Mitgliedsstaaten und Erweiterung der Aktivitäten vor Ort
6.5 Der Handel mit den neuen Mitgliedsstaaten
6.6 Deutsche Direktinvestitionen in den neuen Mitgliedsstaaten

7. Abschließende Würdigung

Anhang

Literaturverzeichnis

Zeitungsartikel

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Definition KMU durch die EU

Abbildung 2: Daten zur europäischen Integration

Abbildung 3: Beitritts- und Erweiterungskriterien

Abbildung 4: Positionen der europäischen Parteien zur EU-Osterweiterung 2004

Abbildung 5: Einstellung der Bevölkerung ggü. der EU und Europa im Frühjahr 2004

Abbildung 6: Einstellung des Mittelstands zur EU-Osterweiterung 2004

Abbildung 7: Gründe für den Verzicht auf Engagement in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern

Abbildung 8: Unmittelbare deutsche Direktinvestitionen im Ausland

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Kennzahlen der Staaten, die im Rahmen der EU-Osterweiterung 2004 in die Union aufgenommen wurden

Anlage 2: Chancen und Risiken aus Sicht der Unternehmer

Anlage 3: Unternehmerische Exportaktivitäten insgesamt und in die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer

1. Problemstellung und Gang der Untersuchungen

Am 1. Mai 2004 nahm die Europäische Union mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern zehn neue Mitgliedsstaaten in ihren Kreis auf.[1] Die Bevölkerung wuchs dabei um etwa 20% an (in Zahlen: Bevölkerungszunahme um 74 Mio. auf 456 Mio. Einwohner), während sich die Wirtschaftsleistung der EU (BIP) nur um 5% erhöhte (Anlage 1).[2] Keines der beigetretenen Länder erreicht annähernd die durchschnittliche Wirtschaftskraft der EU-15-Staaten. Im Mittel liegt das nominale BIP dieser Länder nur bei 48% des bisherigen Niveaus.[3] Im Vorfeld der Erweiterung sind die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft unvorhersehbar: Staaten, die erst zu Beginn der 90er Jahre den Wechsel von sozialistischen Planwirtschaften zu offenen Marktwirtschaften vollzogen, sorgen für einen stark vergrößerten Binnenmarkt, in dessen Folge sich Wachstumschancen ergeben. Diesem stehen vor allem die Kostenvorteile in den östlichen Nachbarländern als ernsthafte Bedrohung gegenüber.[4]

Gegenstand dieser Arbeit ist die Beleuchtung der Chancen und Risiken, die im Vorfeld dieser fünften Erweiterungsrunde von verschiedenen Seiten geäußert wurden. Das unbekannte Ausmaß auf die Wirtschaft der alten Mitgliedsstaaten erforderte eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen, die ich am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland erläutern möchte. Im Anschluss daran werde ich die bisherigen Auswirkungen der Erweiterung auf die deutsche Wirtschaft untersuchen und beurteilen, inwieweit die Schutzmaßnahmen tatsächlich eine schützende Wirkung haben, oder ob sie der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands vielleicht sogar schaden.

2. Wesentliche Begriffe

2.1 Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Der Begriff der KMU ist nicht einheitlich und in aller Deutlichkeit definiert. Er wird bzgl. seiner Einteilungskriterien mitunter differenziert ausgelegt. Ich lege meinen Ausführungen, sofern nicht anders gekennzeichnet, die KMU-Definition der EU zugrunde, die seit dem 1. Januar 2005 Gültigkeit hat. Die KMU setzen sich aus Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen zusammen. Demnach gelten für ein KMU folgende Hauptmerkmale:

- Jahresumsatz max. 50 Mio. €
- Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €
- höchstens 249 Beschäftigte[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Definition KMU durch die EU[6]

2.2 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Art. 39 des EG-Vertrags regelt die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Staaten der EG. Eine Ausnahme gilt nur für die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. Vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen haben Arbeitnehmer das Recht, sich innerhalb der EU auf Stellen zu bewerben. Die Arbeitnehmer haben das Recht, sich aus Gründen der Arbeitssuche innerhalb der Gemeinschaft frei zu bewegen. Ebenso besitzen sie ein Bleiberecht nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.[7] Neben den Prinzipien des freien Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Mitgliedsstaaten gehört die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu den vier Grundrechten des Europäischen Gemeinschaftsrechts.[8]

2.3 Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

Die rechtliche Grundlage der Dienstleistungsfreiheit ist in Art. 50 des EG-Vertrags festgelegt. Demnach sind Dienstleistungen gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten, die nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen. Eine Dienstleistung ist in ihrem Umfang grundsätzlich inhaltlich und zeitlich begrenzt und kann durch das eigene Personal erbracht werden. Einem Unternehmer aus einem Mitgliedsstaat der EU ist es in der Regel gestattet, seine Dienstleistungen in jedem anderen Mitgliedsstaat zu erbringen.[9] Durch die Dienstleistungsfreiheit, meist im Zusammenhang mit der Niederlassungsfreiheit genannt, soll die Diskriminierung ausländischer Anbieter verhindert und ein Abbau aller Barrieren zwischen den Mitgliedsstaaten erreicht werden, die die freie Erbringung von Dienstleistungen beeinträchtigen.[10] Im Rahmen der Osterweiterung haben Deutschland und Österreich diese Regelung in der Baubranche, der Gebäudereinigung und einigen anderen verwandten Wirtschaftszweigen ggü. Dienstleistern aus den östlichen Beitrittsländern jedoch eingeschränkt.[11]

Die Niederlassungsfreiheit gibt EU-Bürgern das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat selbständig erwerbstätig zu werden und ist in der EU bereits seit 1968 in Kraft.[12]

2.4 Begriffsabgrenzung Europäische Gemeinschaft und Europäische Union

Die EG, früher unter der Bezeichnung EWG bekannt, ist aus der Verschmelzung der drei Gemeinschaften EWG, Euratom und EGKS entstanden. Die EG ist Grundlage der EU und besitzt eine vom nationalen Recht unabhängige Rechtsordnung.[13] Auf die wichtigsten Organe der EG sowie die Ziele, die von dieser Gemeinschaft verfolgt werden, gehe ich in meinen Ausführungen noch gesondert ein.

Als EU wurde ursprünglich die politische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft bezeichnet. Die EU ist kein neuer Name für die EG, auch wenn diese Verwendung im Sprachgebrauch häufig der Fall ist. Sie hat auch keine eigene Rechtspersönlichkeit.[14]

3. Überblick über die Europäische Union

3.1 Chronologische Übersicht wesentlicher Daten der Europäischen Integration

Die Europäische Integration beginnt mit den Anfängen der Montanunion und ist noch nicht abgeschlossen. Die Montanunion, auch unter dem Namen „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS) bekannt, wurde 1951 nach den Plänen des französischen Außenministers Robert Schumann gegründet.[15] Der Vertrag wurde am 18.4.1951 zwischen Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen.[16] Die EGKS hatte eine gemeinsame Interessenvertretung der Stahlindustrie zum Ziel und diente, hinsichtlich der Wiederbewaffnung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, auch als Kontrollinstanz.[17] Am 25.3.1957 wurden in Rom von den Mitgliedsstaaten der Montanunion die sog. „Römischen Verträge“ unterzeichnet, die die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft, auch Euratom genannt, zur Folge hatten.[18] Die Euratom diente der schnellen Schaffung von Voraussetzungen zur Bildung und Entwicklung von Kernindustrien[19], die EWG dehnte die supranationale Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten von der Stahlindustrie auf alle Bereiche der Wirtschaft aus.[20] Im Jahr 1965 fusionierten die drei Gemeinschaften und es wurden eine gemeinsame Kommission und ein gemeinsamer Rat gebildet. Rechtlich blieben sie jedoch weiterhin unabhängig voneinander.[21] Mit Wirkung zum 1.1.1973 traten der EWG Dänemark, Irland und Großbritannien bei, acht Jahre später folgte Griechenland, am 1.1.1986 Spanien und Portugal. Im Rahmen der sog. EFTA-Erweiterung wurden die Mitgliedsstaaten 1995 von Österreich, Schweden und Finnland ergänzt.[22] Die bislang größte Erweiterung fand am 1.5.2004 statt, als mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern zehn weitere Staaten beitraten. Rumänien und Bulgarien ließen die Anzahl der Mitgliedsstaaten zum 1.1.2007 auf 27 ansteigen.[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Daten zur europäischen Integration[24]

3.2 Wesentliche Organe der Europäischen Gemeinschaft

Der Rat der Europäischen Union setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Kommissionspräsidenten zusammen. Vorsitzender des Europäischen Rats ist immer der jeweilige Staats- oder Regierungschef des Mitgliedsstaates, das die Präsidentschaft innehat. Diese wechselt unter den Staaten im halbjährlichen Rhythmus und wird im ersten Halbjahr 2007 von der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt. In der Regel tagt der Europäische Rat einmal im Quartal in Brüssel. Er legt die allgemeinen politischen Ziele fest und veröffentlicht seine Ergebnisse als sog. Schlussfolgerungen. Der Ratsvorsitzende informiert das EP über die Ergebnisse der Tagungen. Der Europäische Rat ist somit, zusammen mit dem EP, das wesentliche Gesetzgebungsorgan für das Gemeinschaftsrecht, ohne jedoch das Recht zur Gesetzgebungsinitiative zu besitzen.[25]

Die Kommission bildet die Exekutive der Europäischen Union und ist in Brüssel beheimatet. Jeder Mitgliedsstaat ist durch einen Kommissar vertreten, der unabhängig ist und keine Weisungen seitens der Mitgliedsstaaten erhalten darf. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, wobei jedem Kommissar ein separater Zuständigkeitsbereich zugeteilt ist. Der Kommissionspräsident (z. Z. ist dies der Portugiese José Durao Barroso) steht der Kommission politisch vor, wird von den Mitgliedsstaaten nominiert und vom EP bestätigt. Der Kommission steht das exklusive Initiativrecht zu, d. h. nur sie darf den ersten Entwurf für Beschlussfassungen der Union machen. Sie überwacht die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen und verwaltet die Gelder der Union. Die Kommission hat außerdem die Interessen der Gemeinschaft gegenüber dem Europäischen Rat und den Mitgliedsstaaten zu vertreten.[26]

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg werden von den Bürgern der EU in einer Direktwahl auf fünf Jahre gewählt. Das EP hat derzeit 732 Mitglieder und ist anteilig nach Bevölkerungsanzahl der Mitgliedsstaaten besetzt. Deutschland, als bevölkerungsreichstes Land, verfügt über 99 Sitze im EP, Malta über fünf. Die europäische Politik wurde im Laufe der Zeit immer stärker durch das EP beeinflusst. Die drei zentralen Befugnisse entsprechen im Wesentlichen denen der Nationalparlamente: Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollrechte. Zusammen mit dem Ministerrat werden Gesetze verabschiedet. Die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze benötigen die Zustimmung des EP und werden von diesem zusammen mit dem Europäischen Rat angenommen. Gesetze können vom EP nicht vorgeschlagen werden, es kann aber die Kommission zur Ergreifung einer Gesetzesinitiative auffordern und somit im Vorfeld gestaltend mitwirken. Das Parlament beschließt ferner den Haushalt und kann den von der Kommission vorgelegten Entwurf ablehnen, wenn er den Bedürfnissen der Union nicht gerecht wird.

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg ist für die Kontrolle der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts verantwortlich. Er kann, wenn seine für die Mitgliedsstaaten verbindlichen Entscheidungen nicht befolgt werden, ggf. ein Zwangsgeld festsetzen. Der EuGH hat je einen Richter pro Staat und tagt in der Regel in Kammern aus drei oder fünf Richtern. In Ausnahmefällen treffen auch 13 Richter oder der EuGH als Plenum die Entscheidungen. Unterstützung findet der EuGH bei den acht unabhängigen Generalanwälten, die von den Mitgliedsstaaten auf sechs Jahre ernannt werden und einen Schlussantrag stellen. Der EuGH ist zwar nicht an diese Anträge gebunden, folgt diesen aber dennoch zumeist. Einzelpersonen können vor ihm nur in Ausnahmefällen klagen. Die Mitgliedsstaaten können dem Gerichtshof Fragen hinsichtlich der Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Entscheidung vorlegen. Sie können von der Kommission bei Missachtung des Gemeinschaftsrechts vor dem EuGH verklagt werden.

Der Haushalt der EU wird vom Europäischen Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg überwacht. In einem jährlichen Bericht überprüft der Rechnungshof die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des vergangenen Haushaltsjahres. Er unterstützt dadurch Kommission und Parlament. Außerdem kann er stets, auch auf Ersuchen der anderen Organe, Stellungnahmen zu finanziellen Themen abgeben.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist von den anderen Organen und Institutionen der EG unabhängig und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Auch die Regierungen der Mitgliedsstaaten können auf sie keinen Einfluss nehmen. Die EZB ist aus dem Europäischen Währungsinstitut hervorgegangen und für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet verantwortlich. Sie steht über den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten und hat als vorrangiges Ziel dafür zu sorgen, dass die Preisstabilität gewährleistet wird. Die Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes wird von der EZB festgelegt, u. a. führt sie Devisengeschäfte durch, hält und verwaltet die Währungsreserven der Mitgliedsstaaten. Die EZB besitzt das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten.[27]

3.3 Übersicht über die Ziele der Europäischen Union

Um den Rahmen meiner Ausführungen nicht zu sprengen, werde ich auf die Ziele der EG nur oberflächlich eingehen. Die EG besitzt eine eigene, vom nationalen Recht unabhängige Rechtsordnung. Als wichtigste Ziele sind die Errichtung eines gemeinsamen Marktes durch eine Zollunion, die Wirtschafts- und Währungsunion, eine gemeinschaftliche Handelspolitik, die Niederlassungsfreiheit für Bürger aus den Gemeinschaftsstaaten und der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital zu nennen. Um diese Ziele durchzusetzen, sollen die nationalen Rechte angeglichen werden und dem Gemeinschaftsrecht unterstellt werden.[28]

3.4 Kriterien zur Aufnahme eines Staates in die Europäische Union

Im Rahmen der dänischen Ratspräsidentschaft wurden 1993 drei zentrale Kriterien festgelegt, durch die die Beitrittsfähigkeit potentieller Mitgliedsstaaten beurteilt werden soll. Die sog. „Kopenhagener Kriterien“ setzen sich aus politischen und wirtschaftlichen Kriterien zusammen sowie aus dem gemeinschaftlichen Kriterium. Die politischen Kriterien beinhalten die Stabilität der staatlichen Institutionen, die Einhaltung einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung seitens der Beitrittskandidaten, die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung von Minderheiten.[29] Eine funktionsfähige Marktwirtschaft als Grundvoraussetzung, um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten zu können, begründet im Wesentlichen die wirtschaftlichen Kriterien.[30] Die Übernahme und erfolgreiche Einführung des Regelwerks der Europäischen Union, auch unter dem Namen „Acquis Communautaire“[31] bekannt, vervollständigt die Kriterien, die seitens der Beitrittskandidaten erfüllt werden müssen. Ein viertes Kriterium, dessen Erfüllung allerdings nicht in der Macht der Beitrittsstaaten liegt, ist die Sicherstellung, dass durch die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten nicht die Stoßkraft der europäischen Integration beeinträchtigt wird. In der Folgezeit hat der Europäische Rat die zu erfüllenden Voraussetzungen um die Anpassung der Verwaltungsstrukturen an die Anforderungen der EU ergänzt.[32]

Die für einen EU-Beitritt zu erfüllenden Kriterien dürfen nicht mit den sog. Konvergenzkriterien verwechselt werden, die Voraussetzung für eine Aufnahme in die EWU sind.[33]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Beitritts- und Erweiterungskriterien[34]

4. Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung 2004 stehende Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft

4.1 Aus Sicht der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien

4.1.1 Bündnis 90 / Grüne

Die parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst sieht in der EU-Osterweiterung große Chancen, über den Umweltschutz wirtschaftliche Erfolge einzufahren. Sie erwartet einen wirtschaftlichen Strukturwandel, der durch den Einsatz fortschrittlicher Umwelttechnologien neue Märkte schaffen wird. Allerdings befürchtet Probst auch, dass durch den Abbau ressourcenintensiver Produktionszweige Arbeitsplätze verloren gehen.[35] Der Bundestagsabgeordnete Rainder Steenblock fordert seine Parteigenossen dazu auf, einen politischen Weg einzuschlagen, der die EU-Osterweiterung befürwortet und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen in den Vordergrund stellt. Er weist bereits fünf Monate nach der Erweiterung darauf hin, dass der Integrationsprozess weitaus positiver verläuft, als es im Vorfeld befürchtet wurde. Steenblock warnt aber auch vor den Gefahren, die eine staatliche Subventionierung mit sich bringt, wenn sich die Unternehmen dem erweiterten Wettbewerb nicht stellen.[36] Bündnis 90 / Die Grünen prangern den Missbrauch der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit osteuropäischer Bürger in Deutschland an, die damit versuchen, die noch geltenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu umgehen. Außerdem bemängeln sie das in Deutschland immer wieder auftretende Phänomen des Lohndumpings durch die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Es gilt vor allem, die Arbeitnehmer in den Niedriglohnbranchen zu schützen. Als Lösungsansatz schlägt die Partei eine branchenübergreifende Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vor.[37]

4.1.2 CDU

In ihrem Regierungsprogramm, anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl 2005, sieht die CDU / CSU die EU-Osterweiterung als Schlüssel zu dauerhaftem Frieden, Freiheit und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent. Die Partei fordert in diesem Zusammenhang faire Wettbewerbsbedingungen für ganz Europa. Es müsse aufgepasst werden, dass es nicht zu einem Steuer- und Subventionswettlauf zu Lasten deutscher Arbeitsplätze kommt. In Folge der EU-Osterweiterung befürchtet die Partei, dass es zu einem Lohn- und Sozialdumping kommen könnte. Dies muss, ebenso wie Schwarzarbeit, gegebenenfalls durch grenzüberschreitende Maßnahmen und Kontrollen verhindert werden.[38]

Die Bundesvorsitzende der CDU und heutige Bundeskanzlerin, Angela Merkel, sieht in der Osterweiterung mehr Chancen als Risiken. Sie versteht die Sorgen der Menschen in den ostdeutschen Grenzregionen, im Rahmen der Erweiterung aus wirtschaftlicher Sicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Die deutsche Regierung müsse von der ambitionierten Wirtschaftspolitik der Neumitglieder lernen und nicht versuchen, diese zu verbieten. Stattdessen müsse man bereit sein, vom offensichtlichen Erfolg niedriger und einfacher Steuern zu lernen.[39]

Der Bundestagsabgeordnete und heutige Bundesinnenminister, Wolfgang Schäuble, ist davon überzeugt, dass aus der EU-Erweiterung mittelfristig alle Beteiligten eine positive Bilanz ziehen können. Durch den größeren einheitlichen Wirtschaftsraum werde es Wachstumschancen für alle geben. Schäuble sieht im Bereich der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und Strukturen mögliche Probleme, die sich aber nach einer gewissen Übergangszeit auflösen.[40]

4.1.3 FDP

Im Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft untermauert die Partei ihre Position, die europäische Idee von Beginn an leidenschaftlich unterstützt zu haben.[41] Die stufenweise Erweiterung der EU wird darin als eine, in Europa bisher einmalige, friedliche Erfolgsgeschichte angesehen. Die FDP spricht sich außerdem für eine Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei aus. Es wird seitens der Liberalen jedoch bemängelt, dass die Erweiterung zu eindimensional ist. Es fehle an der Möglichkeit einer abgestuften Mitgliedschaft, bevor ein neuer Staat der Union als vollwertiges Mitglied beitreten kann. Dies hätte eine Erleichterung bei der Heranführung an eine Vollmitgliedschaft zur Folge. Als eventuelle Lösungsansätze werden das Errichten einer Zollunion sowie das Unterzeichnen eines Assoziierungs- oder Partnerschaftsabkommens aufgeführt.[42] Chancen für die deutsche Wirtschaft sieht die FDP-Bundestagsfraktion vor allem in den Bereichen der Energie- und Transportwirtschaft. Eine Forschungs- und Innovationsoffensive für erneuerbare Energien, ohne Vernachlässigung der Kernenergie, soll die deutsche Technologieführerschaft auf diesem Sektor festigen und Wettbewerbsvorteile mit sich bringen. Dazu müssen die Energiemärkte aber weiter geöffnet werden und eine grenzüberschreitende Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden.[43] Ebenso muss der öffentliche Nahverkehr neu geordnet werden und für den innergemeinschaftlichen Wettbewerb geöffnet werden. Die daraus zu erwartenden Preissenkungen würden das Kaufverhalten der Kunden positiv beeinflussen.[44]

4.1.4 PDS

Die PDS steht der Osterweiterung der EU relativ verhalten, aber keineswegs ablehnend gegenüber. In ihrem Bundestagswahlprogramm 2005 hebt die Partei, zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Linkspartei liiert, ihre grundsätzlich positive Einstellung zur EU hervor. Sie fordert aber, vor allem zum Schutz der Bevölkerung in Ostdeutschland, die gesetzliche Einführung von Mindeststandards bei Löhnen, Steuern und dem Sozialsystem. Die Fokussierung auf dem innergemeinschaftlichen Markt wird kritisiert und eine Hervorhebung von Existenz sichernden Arbeitsplätzen und sozialer Sicherheit angeregt.[45] Die Beeinflussung der Entwicklung der EU durch das Streben nach einer wirtschaftlichen Liberalisierung wird vom MdEP André Brie ebenfalls angeprangert, da sie in den meisten Fällen mit der Gefährdung von Arbeitsplätzen, tariflich festgelegten Löhnen und fehlender kommunaler Selbstbestimmung einhergeht.[46] Brie macht weiterhin auf die Probleme aufmerksam, die sich für die regionale Wirtschaftsentwicklung ergeben können, wenn es zu europaweiten Ausschreibungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen kommen sollte. Den Kommunen fehle dann die Möglichkeit, die ansässigen Unternehmen durch die Vergabe von Aufträgen zu unterstützen.[47] Er sieht bereits im Jahr 2001, Bezug nehmend auf den Exportüberschuss, die deutsche Wirtschaft als großen Gewinner der Osterweiterung an. Die strukturelle Schwäche in den ostdeutschen Grenzregionen lasse diese jedoch nicht von diesen Gewinnen profitieren. Die Fördermittel der EU für Gebiete entlang der EU-Grenze sind seiner Ansicht nach zu gering. Brie ist weiterhin der Überzeugung, dass der mögliche Erfolg der Osterweiterung wesentlich von der Politik der Regierungen in den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission abhängt.[48]

4.1.5 SPD

Der Parteivorsitzende und heutige Bundesarbeitsminister Franz Müntefering erkennt im Frühjahr 2004 im Vorfeld der Erweiterung mehr Chancen als Risiken für die deutsche Wirtschaft. In fast allen Beitrittsländern sei Deutschland die an erster Stelle bei den Importen und die Wachstumsraten seien größer als die der deutschen Exporte in die USA. Er fordert die Unternehmer auf, sich in Form von Investitionen auf diesen Märkten zu präsentieren. Skepsis ist laut Müntefering bzgl. des markanten Lohngefälles zwischen Deutschland und den osteuropäischen Beitrittsstaaten angebracht. Er sieht die Gefahr des Verlustes von Arbeitsplätzen oder von Migrationsbewegungen osteuropäischer EU-Bürger, die in deutschen Unternehmen für geringere Löhne arbeiten würden. Eine mögliche Lösung ist in seinen Augen die Einführung von Mindestlöhnen.[49] Dies lehnt der damalige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, Wolfgang Clement, kategorisch ab, mit dem Hinweis, dass die Arbeitsplätze in Deutschland durch die Osterweiterung noch sicherer werden würden. Dazu brauchen die Unternehmen aber die Möglichkeit, auf Veränderungen am Arbeitsmarkt, beispielsweise bei den Löhnen und Arbeitszeiten, flexibel reagieren zu können.[50] Günter Verheugen, als EU-Kommissar zuständig für Industrie und Unternehmenspolitik, kann bereits vor der Osterweiterung in wirtschaftlicher Hinsicht nur Gewinner ausfindig machen. Deutschland erziele einen enormen Außenhandelsüberschuss mit den neuen Mitgliedsstaaten, der sich positiv auf die Arbeitsmarktsituation, die Entwicklung des Sozialsystems und der Steuereinnahmen auswirken werde. Von den stabilen Wachstumsraten der neuen Mitglieder werde seiner Meinung nach künftig die gesamte europäische Wirtschaft profitieren.[51] Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier ist ebenfalls davon überzeugt, dass alle Mitgliedsstaaten der EU von der Osterweiterung 2004 profitiert haben, obwohl es zu Schwierigkeiten, insbesondere bei internen Abstimmungsprozessen der EU, gekommen ist. Er betont, dass die Bundesrepublik Deutschland als Exportweltmeister etwa zwei Drittel seiner Exporte innerhalb der EU absetzt und die neuen Mitgliedsstaaten dabei als Abnehmer zunehmend an Bedeutung gewinnen.[52]

[...]


[1] Malta und Zypern werden in meinen weiteren Ausführungen nicht berücksichtigt. Aufgrund ihrer geringen Größe haben diese beiden Staaten keinen wesentlichen Einfluss auf die Auswirkungen der Erweiterung.

[2] Vgl. Hishow, O. (2004), S. 5

[3] Vgl Brameier, U. (2004), S. 22

[4] Vgl. Berck, O. (2003), S. 5

[5] Vgl. EU-Amtsblatt vom 20.5.2003, L 124/36

[6] Mit Änderungen entnommen aus: IfM Bonn (2006), S. 3

[7] Vgl. ifo München (2001), S. 192

[8] Vgl. Krätke, S. / Borst, R. (2004), S. 132

[9] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 315 f.

[10] Vgl. Krätke, S. / Borst, R. (2004), S. 151

[11] Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. (2005), S. 15

[12] Vgl. Krätke, S. / Borst, R. (2004), S. 150

[13] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 430 f.

[14] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 434

[15] Vgl. Kirchner, C. in Schuppert, G. / Pernice, I. / Haltern, U. (2005), S. 392

[16] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 431

[17] Vgl. Kirchner, C. in Schuppert, G. / Pernice, I. / Haltern, U. (2005), S. 393

[18] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 432

[19] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 430

[20] Vgl. Busch, B. (2005), S. 23

[21] Vgl. Mayer, F. in Schuppert, G. / Pernice, I. / Haltern, U. (2005), S. 432

[22] zum Begriff der EFTA („European Free Trade Association“): vgl. Creifelds, C. (2004), S. 340

[23] Zur Entwicklung der Beitrittsstaaten im Rahmen der Erweiterung 2004: vgl. Busch, B. (2005), S. 11 ff.

[24] Mit Änderungen entnommen aus: Oßenbrügge, J. in Praxis Geographie (2004), S. 5

[25] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 1048 f.

[26] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 433

[27] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 435; vgl. dazu http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Allgemein/Institutionen/Uebersicht.html (Download am 27.02.2007)

[28] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 430 f.

[29] Grimm, S. und Merkel, W. in Merkel, W. (2006), S. 183

[30] Vgl. Fischer, M. (2006), S. 115

[31] Vgl. Zandonella, B. in BpB (2002), S. 2; zum Umfang des Acquis Communautaire: vgl. Fischer, M. (2006), S. 116 ff.

[32] Vgl. dazu Hartmann, K. (2005), S. 20

[33] Vgl. Creifelds, C. (2004), S. 781; vgl. Bankenverband (2005), S. 12

[34] Mit Änderungen entnommen aus: Heitzer-Susa (2001), S. 34

[35] Vgl. Rede der parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probst auf dem 10. Nürnberger Umweltforum am 16.03.2004

[36] Vgl. Rede von Rainder Steenblock vor dem Deutschen Bundestag am 01.10.2004

[37] Vgl. Pressemitteilung Bündnis 90 / Grüne vom 01.02.2007, Mindeststandards für Arbeit, http://www.gruene-bundestag.de/cms/arbeit_wirtschaft/dok/40/40716.mindeststandards_fuer_arbeit.htm

[38] Vgl. Regierungsprogramm 2005 - 2009 der CDU / CSU vom 11.07.2005, S. 35 ff.

[39] Vgl. Interview mit Angela Merkel auf netzeitung.de vom 30.04.2004, www.netzeitung.de/spezial/europa/284219.html, (Download am 14.04.2007)

[40] Vgl. Rede von Wolfgang Schäuble in der Bundestagsdebatte zur Ost-Erweiterung der EU am 03.07.2003

[41] Vgl. Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 17.01.2007, Rz. I

[42] Vgl. Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 17.01.2007, Rz. III. 2

[43] Vgl. Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 17.01.2007, Rz. III. 5

[44] Vgl. Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 17.01.2007, Rz. III. 8

[45] Vgl. Wahlprogramm Die Linke.PDS zu den Bundestagswahlen 2005 vom 16.07.2005, S. 27

[46] Vgl. Rede des MdEP André Brie (PDS) auf der Konferenz des kommunalpolitischen Forums Sachsen e. V. und der PDS-Fraktion im Stadtrat Dresden am 27.10.2001 ‚Kommunen und Europa’, S. 1, www.pds-europa.de/dokumente/reden/view_dok_html?zid=387 (Download am 10.04.2007)

[47] Vgl. Rede des MdEP André Brie (PDS) auf der Konferenz des kommunalpolitischen Forums Sachsen e. V. und der PDS-Fraktion im Stadtrat Dresden am 27.10.2001 ‚Kommunen und Europa’, S. 3, www.pds-europa.de/dokumente/reden/view_dok_html?zid=387 (Download am 10.04.2007)

[48] Vgl. Rede des MdEP André Brie (PDS) auf der Konferenz des kommunalpolitischen Forums Sachsen e. V. und der PDS-Fraktion im Stadtrat Dresden am 27.10.2001 ‚Kommunen und Europa’, S. 6, www.pds-europa.de/dokumente/reden/view_dok_html?zid=387 (Download am 10.04.2007)

[49] Vgl. Rede des SPD-Parteivorsitzenden Franz Müntefering beim Symposium zu Ehren von Helmut Schmidt am 04.05.2004

[50] Vgl. Interview mit Wolfgang Clement im Handelsblatt Wirtschafts- und Finanzzeitung vom 26.02.2004

[51] Vgl. Rede von EU-Kommissar Günter Verheugen am 25.02.2004 im Willy-Brandt-Haus

[52] Vgl. Rede des Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier vor dem Deutschen Bundestag am 19.10.2006, www.bawue.spd.de/index.php?docid=862

Excerpt out of 54 pages

Details

Title
EU-Osterweiterung 2004. Verbundenen Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft und ihre tatsächlichen Folgen
College
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University (DHBW)
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
54
Catalog Number
V78192
ISBN (eBook)
9783638784610
ISBN (Book)
9783638795821
File size
833 KB
Language
German
Keywords
EU-Osterweiterung, Chancen, Risiken, Wirtschaft, Folgen
Quote paper
Sven Meier (Author), 2007, EU-Osterweiterung 2004. Verbundenen Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft und ihre tatsächlichen Folgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78192

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