Auswirkungen des GKV-WSG auf das System der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG): Chancen und Risiken für die Beteiligten des Gesundheitswesens


Seminararbeit, 2007

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

I. Das Reformprojekt Gesundheitsreform

II. Die private Krankenversicherung bis zur Einführung des GKV-WSG
1. Voraussetzungen für einen Versicherungsabschluss
2. Beeinflussungsfaktoren der Beitragshöhe
3. Angebotene Tarifarten
4. Wettbewerb zwischen den Versicherungsträgern

III. Änderungen durch das GKV-WSG für die PKV
1. Einführung neuer Tarifmöglichkeiten
2. Veränderung der Wechselbedingung innerhalb der PKV
3. Erweiterung des Versichertenkreises

IV. Ökonomische Auswirkungen des GKV-WSG auf die PKV
1. Auswirkungen der Portabilität von Alterungsrückstellungen
2. Auswirkungen der Einführung des Basistarifs
3. Beeinflussung durch weitere Regelungen

V. Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der PKV

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Das Reformprojekt Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform gilt als das wichtigste Reformprojekt der Bundesregierung.[1] Da die beiden Koalitionsparteien (CDU und SPD) bereits vor der Wahl höchst unterschiedliche Konzepte vertreten haben, waren beide bei der Kompromisssuche darum bemüht, die eigenen Ziele nicht komplett zu verbauen und gleichzeitig keinen Bruch der Koalition zu riskieren.[2] Beide Konzepte versuchen die Hauptprobleme des Gesundheitswesens und somit die Probleme der Systems der GKV zu lösen.[3] Die verschiedenen Reformvorschläge haben auf die PKV differente Auswirkungen:

Auf der einen Seite tendiert die SPD zu dem Modell der Bürgerversicherung.[4] Dieses sieht vor, die Versicherungspflichtgrenze abzuschaffen und die gesamte Wohnbevölkerung versicherungspflichtig zu machen. Nur für die bisher in der PKV Versicherten soll Bestandsschutz gelten. Die GKV soll eine Grundversicherung (die alle medizinisch notwendigen und wirksamen Leistungen beinhaltet) abdecken, während die PKVen nur noch Zusatzversicherungen anbieten dürfen.

Die von der CDU bevorzugte Gesundheitsprämie[5] sieht dagegen als Hauptbestandteil eine Abkopplung des Versicherungsbeitrages vom Einkommen vor. Es soll eine Gesundheitsprämie eingeführt werden, die für alle Versicherten derselben Krankenkasse die gleiche Höhe hat. Die paritätische Aufteilung der Finanzierung wird aufgehoben, die bisherigen Arbeitgeberanteile werden als Bruttolohnbestandteile ausgezahlt. Durch die Auszahlung des Arbeitgeberanteils und dessen anschließende Besteuerung sollen auch die in der PKV versicherten Personen an der Finanzierung des sozialen Ausgleichs beteiligt werden. Die PKV an sich bleibt unverändert bestehen.

Das Ergebnis der Kompromissfindung der beiden Parteien ist das GKV-WSG. Wie der Name des Gesetzes schon sagt, sollte mit den Änderungen eine Stärkung des Wettbewerbs herbeigeführt werden. Ob dies im Fall der PKV zutrifft und wie sich die Änderungen für die PKV aus ökonomischer Sicht bemerkbar machen soll im Folgenden untersucht werden.

II. Die private Krankenversicherung bis zur Einführung des GKV-WSG

1. Voraussetzungen für einen Versicherungsabschluss

Um sich bei einer PKV versichern zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es können sich nur Personen versichern, die nicht bei der GKV pflichtversichert[6] sind.[7] Somit können nur freiwillig krankenversicherte Personen in die PKV wechseln. Versicherungsnehmer bei der PKV sind vor allem Arbeiter und Angestellte deren Jahresarbeitseinkommen die Höhe der Versicherungspflichtgrenze[8] übersteigt, sowie Selbständige, Freiberufler, Studenten, Richter und Beamte[9].

Doch nicht nur die Personen, die einen Vertrag mit der PKV schließen wollen können über das Zustandekommen des Vertrags entscheiden. Die PKV selbst ist ebenfalls nicht verpflichtet, allen Anträgen auf einen Versicherungsabschluss stattzugeben – es besteht kein Kontrahierungszwang.[10] Somit stellt sich PKVen das Problem der adversen Selektion[11] nicht bzw. nur in einem von ihnen selbst beeinflussbaren Maße.

Die Vereinbarungen werden vertraglich gesichert, die Beitragshöhe ist fix, sie hängt somit nicht vom Arbeitseinkommen ab. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags von Seiten der PKV ist allerdings ausgeschlossen.[12]

2. Beeinflussungsfaktoren der Beitragshöhe

Die Ermittlung der Beitragshöhe erfolgt mittels einer risikoäquivalenten Beitragskalkulation.[13] Das bedeutet, dass für jeden Versicherten eine individuelle Beitragshöhe festgesetzt wird, welche sich nach dem persönlichen Risiko des Versicherten bemisst. Dieses Risiko wird beeinflusst durch das derzeitige Alter, die Vorerkrankungen, das Geschlecht, den derzeitigen Gesundheitszustand der zu versichernden Person sowie durch den Umfang der zu versichernden Leistungen. Weiterhin können zu erbringende Leistungen auch komplett ausgeschlossen werden. Die Beitragshöhe kann gesenkt werden indem eine Vereinbarung über einen Selbstbehalt getroffen wird. Für Familienmitglieder werden gesonderte Beiträge erhoben, auch diese werden risikoäquivalent ermittelt.

Da die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen eines Versicherten im Durchschnitt mit zunehmendem Alter ansteigt muss einem parallelem Anstieg der zu erbringenden Versicherungsbeiträge entgegengewirkt werden.[14] Zu diesem Zweck werden Alterungsrückstellungen gebildet, es wird zur Deckung zukünftiger Leistungen in den anfänglichen Versicherungsjahren schon Kapital zurückgestellt. Diese Vorgehensweise wird auch als Kapitaldeckungsverfahren bezeichnet.

3. Angebotene Tarifarten

Im Angebot der PKV befinden sich verschiedene Versicherungsarten. Den Schwerpunkt bilden die Vollversicherungen, diese ersetzen die Pflichtversicherungen der GKV. Beschäftigte, die nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in einen Vollversicherungstarif einer PKV wechseln erhalten ebenso wie als gesetzlich Versicherte vom Arbeitgeber einen Beitragzuschuss.[15]

Des Weiteren existiert noch einen Standardtarif, der aber nur einer bestimmten vom Gesetzgeber definierten Personengruppe zugänglich ist. Dieser Tarif erfüllt eine soziale Schutzfunktion für finanziell schwächer gestellte Personengruppen. Er wird durch einen gesetzlich festgelegten Höchstbeitrag begrenzt und ist mit dem Versicherungsschutz der GKV vergleichbar. Allerdings können auch hier noch Risikozuschläge erhoben werden.[16]

Zusätzlich gibt es als ergänzende Versicherungsverträge die Zusatzversicherungen. Nicht nur private, auch gesetzlich krankenversicherte Personen können solche Zusatzversicherungen für einzelne Leistungsarten in Anspruch nehmen, beispielsweise für verschiedene Wahlleistungen im Krankenhaus oder Krankenversicherungsschutz im Ausland.[17]

Die Ausgaben der PKV, also die Vergütung der ärztlichen Leistungen richten sich nach der GOÄ.[18] In dieser werden Mindest- und Höchstsätze festgelegt.

4. Wettbewerb zwischen den Versicherungsträgern

Der Personenkreis, um den sich der Wettbewerb zwischen GKV und PKV dreht ist verhältnismäßig klein, da sich nur freiwillig in der GKV Versicherte zu einem Wechsel entscheiden können.[19] Für einen Wechsel zur PKV sprechen meist das Leistungsanbot und die (subjektiv) bessere Behandlung durch Ärzte, die für einen Privatpatienten erbrachten Leistungen meist eine höhere Vergütung erhalten.[20] Das Leistungsangebot umfasst oft Bereiche, die nicht durch den Leistungskatalog der GKV abgedeckt sind, beispielsweise der Kostenerstattung von Chefarztbehandlung und alternativen Behandlungen. Aufgrund der Möglichkeit der PKV Risikozuschläge erheben zu können und der Tatsache, dass bei der GKV Familienmitglieder automatisch mitversichert sind, erweist es sich aber häufig nur für kinderlose Personen bzw. Personen mit geringerem Krankheitsrisiko als vorteilhaft zur PKV zu wechseln. Somit sammeln sich aus dieser Personengruppe bei der PKV insgesamt eher günstige Risikogruppen als bei der GKV. Allerdings wird die Tatsache, dass ein späterer Wechsel zurück zur GKV nur noch unter bestimmten Voraussetzunge möglich ist, wie zum Beispiel dem Wiedereintritt der Versicherungspflicht durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze vor vollendetem 55. Lebensjahr, als Hindernis für einen Wechsel zur PKV empfunden, da dieser somit oft einen nicht mehr rückgängig machbaren Entschluss darstellt.[21]

Bezüglich der Zusatzversicherungen findet zwischen GKV und PKV kein Wettbewerb, sondern eine Kooperation statt, da in diesem Bereich Leistungen angeboten werden, die der Leistungskatalog der GKV nicht vorsehen darf.[22]

Besteht einmal eine Versicherung bei einer PKV so existiert theoretisch noch die Möglichkeit, zu einer anderen PKV zu wechseln. Allerdings wird diese Möglichkeit kaum wahrgenommen, da ein Wechsel dieser Art meist mit einer Verschlechterung der Konditionen verbunden ist. Die Ursache hierfür ergibt sich daraus, dass Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel nicht mitgenommen werden dürfen.[23] Der Versicherte muss bei einem neuen Unternehmen erneut zur Alterungsrückstellung beitragen, die Beitragshöhe wird demzufolge steigen. Auch hier hält sich der Wettbewerb daher zwangsläufig in Grenzen.

III. Änderungen durch das GKV-WSG für die PKV

1. Einführung neuer Tarifmöglichkeiten

Eine wichtige Änderung des GKV-WSG ist die Einführung eines Basistarifs zum 1. Januar 2009. Dieser muss von allen PKVen angeboten werden. Er ersetzt den bis dahin gültigen Standardtarif (wobei bereits bestehende Verträge des bisherigen Standardtarifs aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin Gültigkeit bewahren und ab dem 1.1.2009 in Verträge in den Basistarif überführt werden), unterscheidet sich aber in vielerlei Hinsicht von diesem.

Zum einen steht der Basistarif nun nicht mehr nur einem finanziell schwächer gestellten Personenkreis offen, sondern ist für jeden zugänglich der sich grundsätzlich bei einer PKV versichern kann. Seit dem 2. Februar 2007[24] können Arbeitnehmer jedoch nicht mehr schon ab dem Zeitpunkt eintreten, an dem ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sondern erst wenn diese Grenze an drei Kalenderjahren in Folge überschritten wurde. Ab diesem Zeitpunkt besteht für sie die Wechselmöglichkeit nur noch sechs Monate lang.[25]

Eine weitere Änderung besteht darin, dass es bezüglich des Basistarifs auch für die PKVen einen Kontrahierungszwang gibt. Das bedeutet jede PKV muss jedem Antrag auf Versicherungsabschluss für diesen Tarif stattgeben, für die bisherigen Tarife gilt dies jedoch nicht. Zusätzlich entfällt für diesen Tarif für die Versicherer auch die Möglichkeit Risikozuschläge zu erheben oder bestimmte Leistungen auszuschließen. Der Tarif darf nur noch von Alter und Geschlecht abhängig sein. Es sind Beitragssenkungen durch Selbstbehalte möglich.[26] Ein Höchstbeitrag für den Basistarif ist festgelegt, dieser entspricht dem durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV für Einzelpersonen von derzeit rund 500 Euro.[27] Art, Umfang und Höhe der Leistungen müssen mit denen des Leistungskatalogs der GKV vergleichbar sein, im Vergleich zu den Vollversicherungstarifen sinkt also der Leistungsumfang. Die ärztliche Versorgung ist über die KVen bzw. KZVen sichergestellt. Die Vergütung erfolgt nach der GOÄ. Es darf grundsätzlich das 1,8 bzw. 2fache des Gebührenordnungssatzes abgerechnet werden.[28] Zukünftig wird eine Poollösung über alle privaten Krankenversicherungsunternehmen geschaffen, um mögliche negative finanziellen Folgen des Basistarifs auszugleichen.[29]

[...]


[1] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (2007b).

[2] Vgl. Kiefer/ Ruiss (2006), S. 255.

[3] Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die demographische Entwicklung sowie um den medizinisch-technischen Fortschritt, die Nachhaltigkeits- und die Verteilungswirkung. Diese sind nicht Gegenstand dieser Seminararbeit und werden daher nicht weiter erläutert.

[4] Vgl. auch im Weiteren Rürup-Kommission (2003), S. 149 - 161.

[5] Vgl. auch im Weiteren Rürup-Kommission (2003), S. 161 - 174.

[6] Siehe im Einzelnen § 5 SGB V.

[7] Vgl. auch im Weiteren Specke (2005), S. 435.

[8] Im Jahr 2007 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Bruttoarbeitsentgelt von 47.700 Euro im Jahr, vgl. http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/versicherungspflichtgrenze.html, 25.04.2007.

[9] Auf den Sonderstatus der Beamten, der sich aus deren Beihilfeanspruch ergibt, wird hier und auch im Weiteren nicht eingegangen.

[10] Vgl. Simon (2005), S. 125; Specke (2005), S. 434.

[11] Zur adversen Selektion siehe näher Wellisch (2000), S. 231 f.

[12] Vgl. Sehlen (2002), S. 72.

[13] Vgl. auch im Weiteren Simon (2005), S. 125 f.; Specke (2005), S. 437.

[14] Vgl. auch im Weiteren Sehlen (2002), S. 78-79; Simon (2005), S. 126; Specke (2005), S. 438.

[15] Vgl. Sehlen (2002), S. 72.

[16] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2007d), S. 49.

[17] Vgl. Simon, S. 125; Specke (2005), S. 436.

[18] Vgl. Specke (2005), S. 29.

[19] Vgl. auch im Weiteren Specke (2005), S. 441.

[20] Vgl. Specke (2005), 442; Sehlen (2002), S. 68 u. 73; Simon (2005), S. 125; Sinz (2006).

[21] Vgl. Sehlen (2002), S.67 f.; Specke (2005), S. 441.

[22] Vgl. Simon (2005), S. 125; Specke (2005), S. 435, 442 f.

[23] Vgl. Specke (2005), S. 440.

[24] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2007e), S. 1.

[25] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2007a).

[26] Vgl. Beenken (2006).

[27] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2007d), S. 9 bzw. 44.

[28] Vgl. Flintrop (2007); Ockenga/ Großpietsch/ Stavrianidis (2007), S. 11, Spalte 1.

[29] Vgl. Ockenga/ Großpietsch/ Stavrianidis (2007), S. 11, Spalte 1.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen des GKV-WSG auf das System der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Untertitel
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG): Chancen und Risiken für die Beteiligten des Gesundheitswesens
Hochschule
Universität Hohenheim
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
19
Katalognummer
V77992
ISBN (eBook)
9783638834964
ISBN (Buch)
9783640438907
Dateigröße
434 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Was verändert sich durch die Gesundheitsreform 2007 (Einführung des GKV-WSG) für die PKV? Welche Chancen und Risiken birgt das GKV-WSG für die PKV?
Schlagworte
Auswirkungen, GKV-WSG, System, Privaten, Krankenversicherung
Arbeit zitieren
Dipl.-Finanzwirt (FH) Daniela Thiel (Autor:in), 2007, Auswirkungen des GKV-WSG auf das System der Privaten Krankenversicherung (PKV), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77992

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