Hochschulbildung - Finanzierung über Studiengebühren?


Seminararbeit, 2007

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gründe für einen Staatseingriff
2.1 Was ist Hochschulbildung für ein Gut?
2.2 Marktversagenstatbestände
2.3 Alternative Gründe für einen Staatseingriff
2.3.1 Distributive Gründe
2.3.2 Meritorische Gründe

3. Effekte einer Gebührenfinanzierung

4. Alternative Finanzierungsmodelle
4.1 Bildungsgutscheine
4.2 Bildungsdarlehen
4.3 Akademikersteuer

5. Erfahrungen anderer Länder mit Studiengebühren
5.1 Das Beispiel Australien
5.2 Das Beispiel Niederlande
5.3 Das Beispiel Österreich

6. Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis:

Monographie und Aufsätze:

Zeitschriften:

Online-Quellen:

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Auswirkungen von Studiengebühren aus neoklassischer Sicht

Abbildung 2: Studienanfängerquoten im Tertiärbereich

1. Einleitung

Die Situation an den deutschen Hochschulen ist eindeutig: Es teilen sich durchschnittlich 1,9 Millionen Studierende etwa 950.000 Studienplätze. Hörsäle und Seminarräume sind zum bersten gefüllt, eine Handvoll Lehrbücher für hunderte Studenten und ein Betreuungsverhältnis Professor zu Student von 1 zu 168 sprechen für sich.[1] Die Finanzlage der Hochschulen ist kritisch, das deutsche Hochschulsystem muss renoviert werden. „Am Gängelband staatlicher Gelder und Vorschriften siecht das deutsche Hochschulwesen langsam vor sich hin.“[2] Neben Deutschland sehen sich auch viele andere Länder zunehmend außerstande, die gesamte finanzielle Last der Hochschulen zu tragen, daher gibt es in fast allen OECD-Staaten Bestrebungen, auch private Finanzierungsquellen bei der Hochschulfinanzierung mit einzubeziehen. Der Übergang zu unterschiedlichen Formen gemischter Finanzierung ist ein klar erkennbarer globaler Trend in der Hochschulentwicklung.[3] Auch Deutschland hat diesen Schritt bereits vollzogen. Durch eine nachfrageorientierte Hochschulfinanzierung über Studiengebühren wird versucht, das deutsche Hochschulwesen wieder in Schwung zu bringen. Von dieser erhofft man sich Effizienzsteigerung durch einen sich einstellenden Wettbewerb zwischen den Hochschulen um Studenten. Andere befürchten wiederum negative Auswirkungen auf die Verteilungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

Studiengebühren sind alle Gebühren, die direkt für die Finanzierung der Hochschulen eingesetzt werden.[4] Wobei Gebühren Abgaben darstellen, die für besondere Einzelleistungen der öffentlichen Hand erhoben werden.

Diese Seminararbeit befasst sich zunächst mit den Voraussetzungen für eine Einführung von Studiengebühren und im folgenden mit den Effekten einer Gebührenfinanzierung. Hilfreich bei der Beurteilung, ob eine Gebührenfinanzierung sinnvoll sein kann, ist, den Blick auf einige Länder zu richten, welche ein Studiengebührenmodell bereits seit geraumer Zeit praktizieren. Hierfür werden die Modelle von Australien, den Niederlanden und Österreich näher betrachtet. Zuvor soll noch erwähnt werden, dass im Zuge der in dieser Seminararbeit immer wieder erwähnten Hochschulbildung und deren Untersuchung nur die universitäre Lehre gemeint ist. Es wird vorausgesetzt, dass Hochschulforschung, sofern es sich um Grundlagenforschung handelt, die Eigenschaften eines öffentlichen Gutes besitzt und daher öffentlich finanziert werden soll.[5]

2. Gründe für einen Staatseingriff

Ein staatlicher Eingriff in den Marktmechanismus wird in der Regel damit begründet, dass ein sich selbst überlassener Markt keine effiziente Allokation bewirkt, d.h., dass Marktversagen vorliegt. Im Folgenden wird die Hochschulbildung daraufhin untersucht, ob Marktver­sagenstatbestände vorliegen, die dazu führen, dass die Hochschulbildung nicht privat bereitgestellt werden kann.[6]

2.1 Was ist Hochschulbildung für ein Gut?

Um beurteilen zu können, ob im Hochschulbereich überhaupt eine private Finanzierung in Frage kommt, ist zunächst zu prüfen, welchen gutstheoretischen Charakter die Hochschulbildung aufweist. Hierbei ist eine Einordnung des Gutes Hochschulbildung in öffentliches, privates oder meritorisches Gut erforderlich. Eine öffentliche Finanzierung im Zusammenhang mit der Güterfrage würde sich nur rechtfertigen lassen, wenn es sich bei Hochschulbildung um ein öffentliches Gut bzw. Kollektivgut handeln würde.[7]

Ein öffentliches Gut zeichnet sich durch drei wesentliche Charakteristika aus. Zum einen durch die Nichtausschließbarkeit, zum anderen durch die Nichtrivalität im Konsum.[8] Darüber hinaus zeichnet es sich durch positive externe Effekte aus, da Kollektivgüter einen Extremfall dieser darstellen.[9] Ob von der Hochschulbildung positive externe Effekte ausgehen, wird an dieser Stelle jedoch noch nicht untersucht. Dieser Aspekt wird im nächsten Abschnitt näher betrachtet.

Das Nichtausschlussprinzip besagt, dass niemand mit privatrechtlichen Mitteln vom Konsum ausgeschlossen werden kann, da dies weder mit technischen Mitteln durchsetzbar, zu kostspielig oder aus gesellschaftlicher Sicht unerwünscht ist.[10] Beispielsweise wäre es effizient, während der „Rush-Hour“ in Manhattan den Zugang zu begrenzen, damit die Überfüllung auf den Straßen während dieser Zeit abnimmt. Ein solcher Ausschluss ist jedoch kaum möglich oder durchsetzbar.[11]

Nichtrivalität im Konsum bedeutet, dass ein weiterer Nachfrager nicht den Konsum der anderen Nachfrager beeinträchtigt. Ein Beispiel hierfür stellt Kabelfernsehen dar, ein weiterer Nachfrager schränkt hier nicht den Konsum der anderen ein, die Qualität ist gleichbleibend, egal ob einer nutzt oder tausende.

Wenden wir nun diese Kriterien auf das Gut Hochschulbildung an. Nichtausschließbarkeit kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden, „der Ausschluss ist so alt wie die Universitäten selbst“.[12] Durch das Fehlen bestimmter Abschlüsse, wie Abitur oder bestimmter Notenspiegel, über den numerus clausus, ist der Zugang zu einer Hochschule bereits begrenzt.[13]

Auch Nichtrivalität kann im Bereich der Hochschulbildung nicht oder nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Studierenden festgestellt werden. Die Plätze in Hörsälen und Seminaren sind begrenzt und der Nutzen nimmt mit steigender Anzahl an Studierenden deutlich ab. Zudem sind Lehrmittel wie Bücher nur begrenzt vorhanden.[14] Angesichts dessen kann man Hochschulbildung nicht als ein rein öffentliches Gut klassifizieren, da die beiden Bedingungen Nichtrivalität und Nichtausschließbarkeit nicht zutreffen.

Damit ist Hochschulbildung bis zur Erreichung einer bestimmten Kapazitätsgrenze ein Clubkollektivgut[15] und ab dieser ein privates Gut.[16]

Obwohl das Gut Hochschulbildung als überwiegend privates Gut angesehen werden kann, ist noch zu prüfen, ob es sich nicht um ein meritorisches Gut handelt. Ein meritorisches Gut ist grundsätzlich ein privates Gut, von dem die politische Mehrheit jedoch ein höheres Bereitstellungsniveau für optimal erachtet, als es über den Markt erfolgt. In diesem Fall versucht der Staat den Konsum des betreffenden Gutes durch Subventionen oder durch Zwangskonsum zu fördern.[17]

Da die Produktion und Finanzierung von Hochschulbildung sich nicht generell markttheoretischen Kriterien entziehen kann, kann diese folglich nicht als meritorisches Gut angesehen werden.[18]

Die genauere Betrachtung des Gutes Hochschulbildung hat somit ergeben, dass es sich hierbei um ein überwiegend privates Gut handelt. Angesichts dieses Ergebnisses ist eine vollständige öffentliche Finanzierung der Hochschulbildung aus gutstheoretischer Sicht nicht zu rechtfertigen. Die akademische Lehre, auf die der Blick in dieser Seminararbeit gelegt wird, kann als privates Gut auf Märkten effizient angeboten werden.[19]

Neben den gutstheoretischen Argumenten werden noch weitere allokative Gründe für einen Staatseingriff angeführt. Hierfür werden im Hochschulbereich drei Marktversagensquellen für besonders wichtig gehalten: positive externe Effekte, unvollkommene Kapitalmärkte für Bildungskredite und unvollkommene Märkte für Versicherungen gegen Bildungsrisiken.[20]

2.2 Marktversagenstatbestände

Jeder Nutzen, der nicht unmittelbar dem Studierenden zugerechnet werden kann, sondern auch Nutzen für unbeteiligte Dritte zur Folge hat, stellt einen positiven externen Effekt dar.[21]

Positive externe Effekte der Hochschulbildung können im Aufbau von Sozialkapital gesehen werden. In diesem Zusammenhang wird behauptet, dass durch Bildung Werte und Fähigkeiten vermittelt werden, die der Akademiker an sein soziales Umfeld weitergibt. Solche Werte sind beispielsweise Pünktlichkeit, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Rechtsbewusstsein und differenziertes Wahlverhalten. Zwar ist es unbestritten, dass diese Werte durch Bildung entstehen, den Nutzen daraus empirisch zweifelsfrei nachzuweisen, kann jedoch als schwierig angesehen werden. Außerdem differieren diese Werte von Fach zu Fach.[22]

Als weiteres Argument wird die Tatsache angeführt, dass aus einem hohen, durch ein Studium erworbenen Wissenstand eines Individuums die Produktivität der Wirtschaft steigt. Bei einem funktionierenden Markt wird dies jedoch über höhere Löhne teilweise internalisiert und stellt daher nur einen unbedeutenden positiven externen Effekt dar.[23]

Eine öffentliche Bereitstellung der Hochschulbildung wird des Weiteren mit Kapitalmarktunzulänglichkeiten begründet, welche grundsätzlich begabte aber unvermögende Studierende daran hindern, ein Studium aufzunehmen.[24] Der Grund, dass Bildungsinvestitionen sich in der Regel nicht vorfinanzieren lassen, hängt vor allem mit unzureichenden Sicherheiten und unsicheren Bildungsrenditen der Studierenden zusammen und den Eigenschaften von Humankapitalinvestitionen. Humankapital ist weder pfändbar noch beleihbar und reicht daher als Sicherheit für Darlehen kaum aus.

Verhalten sich die Individuen nicht alle risikoneutral sondern teilweise risikoavers, so wird eine Kreditfinanzierung zu einer ineffizienten Studiennachfrage führen. Die Entscheidung ein Studium aufzunehmen hängt dann nicht vom erwarteten Nutzen eines Studiums, sondern von der Risikoneigung und den Vermögensverhältnissen des Elternhaushaltes ab und es kommt zu einer adversen Selektion.[25] Zusätzlich trägt die unsichere Bildungsrendite dazu bei, dass unvermögende Individuen von einer Studienaufnahme abgehalten werden, da diese das Risiko erhöht ein Darlehen nicht zurückzahlen zu können.

Der Staat kommt seiner Funktion dann am besten nach, wenn er dieses durch unvollkommene Kapital- und Versicherungsmärkte hervorgerufene partielle Marktversagen durch einen partiellen Eingriff kompensiert, indem er funktionierende Märkte simuliert, anstatt die Hochschulbildung in vollem Umfang zu finanzieren.[26] Auf welche Instrumente der Staat dabei zurückgreift, wird im Kapitel 3 näher betrachtet.

Die bisherige Betrachtung allokativer Argumente hat ergeben, dass eine unentgeltliche Bereitstellung der Hochschulbildung kaum zu rechtfertigen ist. Im weiteren ist nun zu prüfen, ob andere Argumente eine Gebührenfinanzierung möglicherweise ausschließen.

[...]


[1] Vgl. Tietzel/Müller (1998), S. 241

[2] Wodok (2004), S. 29

[3] Vgl. Pechar/Kerber (1996), S. 89

[4] Vgl. Schwarz/Rehburg (2002), S. 61

[5] Vgl. Nagel (2003), S. 23

[6] Vgl. Ott (2003), S. 504

[7] Vgl. Hansjürgens (1999), S. 260

[8] Vgl. Musgrave (1989), S. 42-44

[9] Vgl. Berg/Cassel/Hartwig (2003), S. 197

[10] Vgl. ebenda.

[11] Vgl. Musgrave (1989), S. 43f

[12] Kuna (1980), S. 32

[13] Vgl. ebenda.

[14] Vgl. Altmiks (2003), S. 21 und Kuna (1980), S. 31

[15] Vgl. Berg/Cassel/Hartwig (2003), S. 198

[16] Vgl. Pechar/Kerber (1996), S. 48

[17] Vgl. ebenda, S. 245

[18] Vgl. Altmiks (2003), S. 51

[19] Vgl. Tietzel/Müller (1998), S. 242

[20] Vgl. Schmidtchen/Kirstein (2005), S. 240

[21] Vgl. Altmiks (2003), S. 23

[22] Vgl. Schmidtchen/Kirstein (2005), S. 245

[23] Vgl. Nagel (2003), S. 22

[24] Vgl. Altmiks (2003), S. 44

[25] Vgl. Nagel (2003), S. 28f

[26] Vgl. Kupferschmidt/Wigger (2006), S. 290f

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Hochschulbildung - Finanzierung über Studiengebühren?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Mercator School of Management)
Veranstaltung
Seminar Bildungökonomik
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V77920
ISBN (eBook)
9783638827485
Dateigröße
450 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
25 Einträge im Literaturverzeichnis - davon 9 Internetquellen
Schlagworte
Hochschulbildung, Finanzierung, Studiengebühren, Seminar, Bildungökonomik
Arbeit zitieren
Peter Drießen (Autor:in), 2007, Hochschulbildung - Finanzierung über Studiengebühren?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77920

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