Beitrag der Sprach- und Orientierungskurse des neuen Zuwanderungsgesetzes zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland


Magisterarbeit, 2007

124 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Zum Begriff der Integration
2.1 Migrationssoziologische Integrationsmodelle
2.2 Indikatoren zur Messung von Integration
2.2.1 Indikatorenklassifizierungen
2.2.2 Datenlage und Integrationsmonitoring
2.3 Staatliches Integrationsverständnis
2.3.1 Geschichtliche Entwicklung
2.3.2 Aktuelles Begriffsverständnis innerhalb der politischen Auseinandersetzung
2.3.3 Integration und Neues Zuwanderungsgesetz
2.4 Integrationsverständnis von MigrantInnen

3 Aktuelle Zuwanderungsprozesse in Deutschland
3.1 Aspekte von Zuwanderung
3.2 Differenzierung der Zuwanderungsgruppen in Deutschland

4 Darstellung der Integrationskurse
4.1 Konzept der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz
4.2 Zielgruppen
4.3 Angedachter Beitrag der Kurse zur Integration
4.4 Kritik und Bewertung des Beitrags der Kurse zur Integration

5 Empirischer Teil
5.1 Zuwanderungssituation und Integrationskurse in Sachsen und Dresden
5.2 Beschreibung und Begründung der Vorgehensweise/ Methode
5.2.1 Grundlagen der Untersuchung
5.2.2 Methodenauswahl für die Datenerhebung und -auswertung
5.2.3 Auswahl der Befragtengruppe
5.2.4 Durchführung der Interviews
5.3 Auswertung der Interviews
5.3.1 Integrationsverständnis
5.3.2 Beitrag der Kurse zum Integrationsprozess
5.3.3 Optimierung des Kursbeitrags

6 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

7 Literaturverzeichnis

8 Anhang
8.1 Transkribierte Interviews
8.1.1 KursleiterInnen
8.1.2 Kursteilnehmende
8.1.3 Interviewleitfäden
8.2 Abbildungen, Tabellen, Statistik

Einleitung

Angesichts von Globalisierungsprozessen und demographischen Entwicklungen nimmt das Wort Zuwanderung und damit auch das Wort Integration in Deutschland seit einigen Jahren einen immer größeren Raum im gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein. Je nachdem, aus welcher Perspektive man den Begriff Integration betrachtet, wird er von unterschiedlichen Seiten mit unterschiedlichen Bedeutungen besetzt. Dies hat vor allem in einer intensiven politischen Auseinandersetzung, die dem In-Kraft-Treten des „Neuen Zuwanderungsgesetzes“ zu Beginn des Jahres 2005 vorausging, an Brisanz gewonnen. Im Neuen Zuwanderungsgesetz wurde Integration erstmals offiziell, nach Jahrzehnten von Versäumnissen1, zur Staatsaufgabe erklärt und Maßnahmen gesetzlich festgeschrieben, die einen Prozess der Integration unterstützen sollen.

Einem Hauptbestandteil dieser Maßnahmen, den sogenannten Integrationskursen, sind im Gesetz unter dem Kapitel „Förderung der Integration“ drei von vier Paragraphen gewidmet. Diese Integrationskurse bestehen aus Sprachkursmodulen, welche die Zugewanderten bis zum B1-Sprachniveau führen sollen.2 Ein weiterer Bestandteil sind daran anschließende „Orientierungskurse“, die der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands dienen sollen.

Zielstellung meiner Arbeit ist es, aufzuzeigen, welchen Beitrag diese Maßnahme der Integrationskurse zum Integrationsprozess leisten kann. Nachdem im theoretischen Teil geklärt wird, welche Rolle die Kurse im Integrationsprozess spielen und an welcher Stelle sie dort angesiedelt sind, geht es im empirischen Teil um eine Herangehensweise, die von der subjektiven Wahrnehmung derer, die direkt von den Kursen betroffen sind, ausgeht. Welchen Beitrag messen sowohl Kursteilnehmende als auch Kursleitende in ihrer subjektiven Betrachtung und mit ihren direkten Erfahrungen den Sprach- und Orientierungskursen für einen erfolgreichen Integrationsprozess bei. Die Kurse stellen für Zugewanderte einen der ersten Schritte im Integrationsprozess dar und sollen den weiteren Integrationsverlauf positiv beeinflussen. Inwieweit die Kurse dazu tatsächlich einen Beitrag leisten, ist in der Forschung bisher nicht ausreichend geklärt.

Dies liegt unter anderem an der noch kurzen Laufzeit der Kurse, die bisher keine aussagekräftigen Längsschnittstudien zulässt, und an der Vielzahl und Vielschichtigkeit anderer Faktoren, die in den Integrationsverlauf hineinspielen und berücksichtigt werden müssen.3 Meine Untersuchung soll die Aufmerksamkeit auf diese Problematik lenken. Sie erhebt in ihrem eingeschränkten Umfang und der qualitativen Herangehensweise keinen Anspruch auf Repräsentativität kann aber, im beispielhaften Auffinden und Aufzeigen relevanter Aspekte, als Anregung für weiterführende Untersuchungen dienen.

Inhalt und Aufbau der Arbeit lassen sich folgendermaßen skizzieren: Der breit angelegte Theorieteil soll eine solide Grundlage für die folgende empirische Untersuchung bilden. Er basiert auf einer selektiven Darstellung und Auswertung aktueller Aspekte und Diskursbestandteile zum Thema Integration in bezug auf ihre Relevanz für die Integrationskurse und ist in drei Themenschwerpunkte gegliedert.

Im ersten Teil wird beleuchtet, was sich hinter dem Begriff Integration verbirgt und welche unterschiedlichen Betrachtungsweisen auf diesen Terminus möglich sind. Ausgehend von einer migrationssoziologischen Perspektive und dem Aufzeigen daraus entstandener Integrationsmodelle, sollen gleichzeitig Indikatorensysteme vorgestellt werden, die auf Grundlage dieser migrationssoziologischen Integrationsmodelle entwickelt wurden. Mit Hilfe von Indikatoren wird es erst möglich, Integrationsprozesse sichtbar zu machen und Daten dazu zu gewinnen. Im Zusammenhang mit den Indikatorensystemen will ich herausarbeiten, wie die aktuelle Datenlage zum Integrationsgeschehen innerhalb Deutschlands beschaffen ist und welche Schwierigkeiten bei der Datenerhebung auftreten können.

Im Anschluss daran wird ein weiteres Kapitel dem staatlichen Integrationsverständnis gewidmet. Dies ist bezüglich meiner Arbeit von Bedeutung, da das Konzept der staatlich initiierten Maßnahme der Integrationskurse von diesem Verständnis geprägt ist. Mit der Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung des Integrationsgeschehens innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehe ich auf den Bedeutungswandel ein, dem der Begriff der Integration im Laufe der Zeit unterzogen wurde. Um diese Betrachtung in der Gegenwart abzuschließen, werden im Folgenden divergierende politische Perspektiven auf den Begriff skizziert, die im aktuellen gesellschaftlichen Diskurs immanent sind.

Außerdem werde ich in diesem Zusammenhang erläutern, wie die wachsenden staatlichen Integrationsbemühungen in der neuen Zuwanderungsgesetzgebung4, die im Jahr 2005 in Kraft trat, verankert wurden.

Da die Sichtweisen sowohl der Aufnahmegesellschaft als auch der Zugewanderten in dieser Arbeit gleichgewichtig nebeneinander stehen, schließt der erste Teil mit dem Aufzeigen von migrantischen Bedeutungsbesetzungen und Perspektiven auf den Integrationsbegriff ab. Als Zielgruppe der Kursmaßnahmen und somit als „Gegenüber“ im vom Staat initiierten Integrationsprozess, bilden ihre Betrachtungsweisen ein Pendant zum staatlich entwickelten Konzept.

Der zweite Teil der theoretischen Grundlagen widmet sich der Darstellung des aktuellen Zuwanderungsgeschehens. Integrationsprozesse hängen untrennbar mit Zuwanderungsprozessen zusammen und werden entscheidend von diesen geprägt. In einem ersten Schritt wird deswegen der Begriff Zuwanderung konkretisiert und der Zusammenhang zwischen beiden Prozessen geklärt. In einer weiteren Differenzierung wird verdeutlicht, wie Zuwanderungsprozesse zustande kommen und wie sich aktuelle Zuwanderungsgruppen innerhalb Deutschlands zusammensetzen. In bezug auf die Fragestellung der Arbeit werde ich bei der Betrachtung der einzelnen Zuwanderungsgruppen den Schwerpunkt auf diejenigen legen, an die sich die Kursmaßnahme richtet.

Den dritten Schwerpunkt des Theorieteils bildet die Erläuterung und Analyse der staatlich initiierten Maßnahme der Integrationskurse nach dem Neuen Zuwanderungsgesetz. Sie werden in ihrer Konzeption vorgestellt und die Zielgruppe näher benannt. Bezogen auf die Ausgangsfrage wird in einem ersten Schritt herausgearbeitet, welchen Beitrag die Kurse in der theoretisch angelegten staatlichen Zielkonzeption leisten sollen. Im Folgenden werden mit Hilfe vorhandener Evaluationsgutachten und kritischer Stellungnahmen zu den Kursen Argumente und Maßstäbe formuliert, die in der aktuellen Fachdiskussion immanent sind und die versuchen den tatsächlichen Beitrag der Kurse einzuschätzen.

Der empirische Teil zeigt einen kleinen Ausschnitt aus dem Integrationskursgeschehen in Dresden und geht der oben benannten Frage nach, inwieweit die Kurse einen positiven Beitrag zum Integrationsverlauf leisten können. Dabei geht es um die Abfrage der subjektiven Wahrnehmung der direkt an den Kursen beteiligten Personen.

Zu Beginn des empirischen Teils werde ich auf die Zuwanderungssituation und auf die Integrationskurslandschaft speziell in Dresden bzw. Sachsen eingehen und Besonderheiten und Unterschiede zu der, im theoretischen Teil dargestellten gesamtdeutschen Situation herausarbeiten.

Methodische Grundlage für die nachfolgende Untersuchung sind qualitative, leitfadengestützte Interviews, die sowohl mit Kursleitenden als auch mit Kursteilnehmenden geführt werden. Die unterschiedlichen Perspektiven der beiden Befragtengruppen werden in der anschließenden Auswertung der Interviews einander gegenübergestellt und nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden beleuchtet.

Die Untersuchung ist in drei Schwerpunktbereiche unterteilt, die auch in der anschließenden Auswertung getrennt aufgeführt werden. Bevor nach dem Beitrag der Kurse zur Integration gefragt werden kann, wird vorab geklärt, welches eigene Integrationsverständnis bei den jeweiligen Befragten vorhanden ist. Damit soll ersichtlich werden, aus welchem Hintergrund heraus sie den Beitrag bemessen. Im zweiten Teil geht es darum, inwieweit die interviewten Personen die staatlich formulierten Kursziele verwirklicht sehen und wie die Kurse nach ihrer subjektiven Wahrnehmung zur Integration beitragen. Den dritten Schwerpunkt bildet die Frage, in welcher Form der Beitrag zur Integration nach den praktischen Erfahrungen der Interviewten, mit ihrer Kritik und ihren Wünschen, die sie an die Kurse, bzw. die Kursstruktur haben, in Zukunft optimiert werden kann.

Die Ergebnisse dieser Studie werden am Ende wieder in den theoretischen Gesamtzusammenhang der Arbeit eingefügt.

An dieser Stelle möchte ich zum besseren Verständnis vorausschicken, dass die Begriffe Zugewanderte und MigrantInnen in dieser Arbeit synonym verwendet werden, als Bezeichnung für Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf längere Dauer über nationale Grenzen hinweg verlagert haben. Der Begriff Ausl Änder wird in dieser Arbeit als politischer Rechtsbegriff verwendet,5 wohl wissend, dass er auch als soziales Konstrukt missbraucht werden kann.6

1 Zum Begriff der Integration

1.1 Migrationssoziologische Integrationsmodelle

Im folgenden Kapitel werde ich mich dem Begriff Integration von migrationssoziologischer Seite her annähern. Angefangen mit einem kurzen Rückblick in die Entwicklungsgeschichte unterschiedlicher Integrationsmodelle werde ich mich im Weiteren auf zwei Herangehensweisen innerhalb des deutschsprachigen Raumes, vertreten durch die Soziologen Hartmut Esser und Friedrich Heckmann, konzentrieren. Am Ende werde ich herausarbeiten, welche Aspekte der skizzierten Modelle im Rahmen dieser Arbeit von Bedeutung sind und wo die Maßnahme der Integrationskurse innerhalb dieser Modelle angesiedelt werden kann.

Integration - sucht man nach den etymologischen Wurzeln dieses Begriffs, findet man sie im Lateinischen. Das lateinische Adjektiv integer bedeutet unberührt, unversehrt, ganz; eng verwandt damit ist das lateinische Wort integrare - heil, unversehrt machen, wiederherstellen, erg Änzen, ebenso wie integralis - ein Ganzes ausmachend und integratio - Wiederherstellung eines Ganzen. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich aus diesen Wurzeln heraus im Deutschen das Wort Integration.

Der Migrationssoziologe Esser beschreibt Integration ganz allgemein als den „Zusammenhalt von Teilen in einem ‚systemischen’ Ganzen, gleichgültig zunächst worauf dieser Zusammenhalt beruht. Dabei dürfen die Teile nicht wegzudenken sein, müssen sozusagen ein ‚integraler’ Bestandteil des Ganzen sein“.7 Als Gegenbegriff zu Integration be bt Esser die Segmentation. Die Teile stehen beziehungslos nebeneinander und bilden insofern auch kein identifizierbares System.8

In der migrationssoziologischen wissenschaftlichen Auseinandersetzung sind im Laufe der Zeit immer neue Modelle entstanden, um den Begriff Integration zu beschreiben und um ihn trennscharf zu machen gegenüber verwandten Begriffen, wie denen der Assimilation, Akkulturation, Absorption oder Akkomodation. In der Fülle unterschiedlicher Herangehensweisen findet sich bei allen Integrationsmodellen die Gemeinsamkeit, dass sie einen stufenweisen Prozess mit einem Anfangs- und einem Endpunkt beschreiben.

Als einer der Ersten in der Entwicklung von Integrationsmodellen gilt Robert Park. Der USamerikanische Migrationssoziologe stellte in den 20er Jahren ein 4-stufiges Eingliederungsmodell auf, an deren Ende die Vorstellung einer unvermeidbaren, vollständigen Anpassung/Assimilation stand, was im klassischen Einwanderungsland USA dem damaligen Bild des „melting pot“ entsprach.9

Kritisiert wurde später an Parks Modell, die von ihm festgeschriebene einseitige Anpassungsleistung auf Seiten der MigrantInnen, die bis hin zum völligen Abstreifen ihrer bisherigen Identität reichte. Die Aufnahmegesellschaft blieb völlig ausgeblendet und Veränderungen fanden nur auf Seiten der Zugewanderten statt.

Auf Parks Modell bauten verschiedene andere Modelle auf, die sich mehr und mehr ausdifferenzierten. Auch die bekannten Einwanderungsforscher Eisenstadt, Taft und Gordon wendeten sich von der Vorstellung einer vollständigen Assimilation ab und entwarfen Modelle einer teilweisen und zeitlich verschobenen Assimilation, die ausdrückte, dass sich MigrantInnen in unterschiedlichen Bereichen in unterschiedlichem Maße assimilierten. Außerdem rückte das Verhalten von Gruppen der aufnehmenden Gesellschaft mehr ins Blickfeld.10

Hartmut Esser, Professor für Soziologie an der Universität Mannheim, hat sich im Deutschen intensiv mit migrations- und intergrationssoziologischen Fragen auseinandersetzt. Er übernahm in den 80er Jahren viele der Gedanken seiner Kollegen aus dem englischsprachigen Raum und transformierte und ergänzte sie für den deutschsprachigen Raum. In seinem Werk „Aspekte der Wanderungssoziologie“ von 1980 geht er wie Eisenstadt davon aus, dass MigrantInnen durch den Migrationsprozess einer Desozialisation unterworfen werden. Im neuen kulturellen und sozialen System der Aufnahmegesellschaft müssen sie sich neu strukturieren und einen Re- Sozialisierung und Re-Organisierungsprozess durchlaufen.11 Als Oberbegriff für diese Aspekte verwendet Esser das Wort Eingliederung. In seinem handlungsorientierten Ansatz begreift er den Eingliederungsprozess als Lernprozess der Migranten. Die Eingliederung besteht seines Erachtens aus 3 Teilen, der Akkulturation, der Integration und der Assimilation. Mit dem Begriff Akkulturation meint er einen Prozess der Angleichung, der als kognitiver Lernprozess stattfindet. Hier eignen sich Personen oder Gruppen kulturelle Orientierungsmuster und Verhaltensweisen an. Daraufhin folgt der Zustand der Integration, den er als „Zustand des Gleichgewichts“ beschreibt und der auf drei Ebenen zum Ausdruck kommt, in Form einer personalen, einer sozialen und einer systematischen Integration.

Unter Assimilation schließlich versteht er einen „Zustand der Ähnlichkeit“ in Handlungsweisen, Orientierungen und interaktiven Verflechtungen, den er in vier Bereiche einteilt. Strukturelle Assimilation meint für ihn den Zugang zu Ressourcen, die innerhalb einer Gesellschaft zur Verfügung stehen, wie beispielsweise der Zugang zu Bildung. Kognitive Assimilation bezieht sich vorwiegend auf die Sprachkompetenz, soziale Assimilation zeigt sich in interethnischen Kontakten und identifikative Assimilation meint die Definition von Zugehörigkeit.

Betrachtet man Essers Eingliederungsprozess unter zeitlichem Aspekt, ist für ihn di Akkulturation die erste Stufe auf die die Stufen der Integration und der Assimilation folgen können aber nicht müssen. Dabei verläuft die strukturelle Eingliederung in die Aufnahmegesellschaft hinsichtlich der Dauer des Prozesses aufgrund der unterschiedlichen Lern- und Anpassungsfähigkeiten und der unterschiedlichen Zielvorstellung der Zugewanderten individuell verschieden. Die Migranten stehen dabei im Zentrum von Handlungs- und Wahlmöglichkeiten, als im Prozess lernende Wesen. Hier bleibt anzumerken, dass auch bei Esser die Aufnahmegesellschaft aus dem Blickfeld gerät und nicht kritisch in ihrer Rolle hinterfragt wird.

In einem aktuelleren Arbeitspapier Essers, „Integration und ethnische Schichtung“ von 2001, tritt der Begriff der Assimilation in den Hintergrund.12 Esser unterscheidet hier zwischen System- und Sozialintegration. Bezieht sich die Systemintegration auf die Integration des Systems einer Gesellschaft als Ganzheit, so bezieht sich die Sozialintegration auf die Integration der „Akteure“ in das System hinein. Esser teilt hier vier Variablen der Sozialintegration auf: die Kulturation, die „Plazierung“, die Interaktion und die Identifikation.

Mit Kulturation meint Esser, ähnlich wie in seinem Modell von 1980, dass sich die Akteure für ein Zurechtfinden in der neuen Umgebung ein nötiges kognitives Wissen und bestimmte Kompetenzen aneignen müssen. Dies beinhaltet die Kenntnis von Regeln und die Beherrschung von Fertigkeiten, um sich in typischen Situationen zurechtzufinden. Unter Fertigkeiten hebt Esser die Bedeutung der sprachlichen Kompetenz besonders hervor.

Plazierung “ meint innerhalb des aufgestellten Variablensystems „die Besetzung einer bestimmten gesellschaftlichen Position durch einen Akteur“.13 Als Beispiele für die Plazierung nennt Esser die Verleihung bestimmter Rechte, beispielsweise des Staatsbürgerschaftsrechts, oder das Erlangen bestimmter beruflicher Positionen. Hierbei weist er darauf hin, dass die Plazierung wechselseitig mit der Kulturation verknüpft ist. Einerseits erlangen die Akteure durch eine Plazierung auf bestimmte Positionen bestimmte Kompetenzen, andererseits entscheidet der Grad der Kulturation über die Plazierung.„ Wer bestimmte Kompetenzen hat, verfügt daran anschließend über die Kontrolle von gesellschaftlich interessanten Ressourcen und wird daher auch als ‚Person’ oder ‚Gruppe’ [...] für andere Akteure im System interessant. Er verfügt damit - ganz allgemein - über eine gewisse Macht und wird darüber schließlich auch akzeptiert und sozial anerkannt.“14

Die dritte Variable, die Interaktion, wird von Esser als das wechselseitige sich Aneinander Orientieren der Akteure mit Hilfe von Wissen und Symbole beschrieben, um so Relationen zueinander bilden zu können. Als wichtige strukturelle Voraussetzung für Interaktionen gelten dabei die objektiv gegebenen Gelegenheiten eines Zusammentreffens zwischen den unterschiedlichen Akteuren im Integrationsprozess. Auch die Variable der Interaktion steht mit den anderen beiden Variablen in gegenseitiger Abhängigkeit. Die Chancen für interethnische Interaktionen steigen mit der Beherrschung kultureller Fertigkeiten, insbesondere der Beherrschung der Sprache. Im Gegenzug helfen stattfindende Interaktionen wiederum diese Fertigkeiten weiter auszubauen. So können Spiralbewegungen nach oben oder unten entstehen: je mehr bzw. weniger Interaktionen, desto mehr bzw. weniger Möglichkeiten der Aneignung von Sprachkompetenz und umgekehrt, je mehr bzw. weniger Sprachkompetenz, desto mehr bzw. weniger Möglichkeiten zu Interaktionen.

Als vierte Variable benennt Esser die Variable der Identifikation. Sie besteht, wenn ein Akteur sich und das soziale System, in dem er sich bewegt, als Einheit betrachtet und sich mit ihm „identisch“ fühlt, sowohl auf einer gedanklichen als auch auf einer emotionalen Ebene. Esser unterscheidet dabei verschiedene Ausprägungen der Identifikation: sie reichen von der emotionalen kollektiven Werteidentifikation bis hin zur abstrakten Verpflichtung auf bestimmte Grundwerte.

Auch hier verweist Esser wieder auf die Abhängigkeit dieser Variablen zu den anderen Variablen, da eine Identifikation mit der jeweiligen Gesellschaft nur dann zu erwarten ist, „wenn die Zugehörigkeit dazu auch als ertragreich erlebt wird“, sei es in Form von interessanten Plazierungen oder bereichernden Interaktionsmöglichkeiten.15

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das Integrationsmodell von Friedrich Heckmann, das ich im Folgenden erläutere und auf Ähnlichkeiten bzw. Differenzen zu Essers Modell eingehe. Heckmann, Professor für Soziologie an der Universität Bamberg und Leiter des Europäischen Forums für Migrationsstudien, sieht in dem Begriff Integration einen Prozess „bei dem einzelne Elemente zu einer existierenden Struktur hinzugefügt werden und neue und alte Strukturen zu einem verbundenen Ganzen werden“.16 Er unterscheidet vier Kategorien von Integration.

Die Kategorie der s trukturellen Integration bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Staat als Handlungsgrundlage für die Partizipation am gesellschaftlichen Leben setzt.

Sie wirken sich auf den Status oder, wie Esser es bezeichnet, die Plazierung der Zugewanderten im Gesellschaftssystem aus, da sie festlegen, welche Zugangschancen Zugewanderten in einzelne gesellschaftliche Bereiche, wie beispielsweise den Arbeitsmarkt, eröffnet werden. Als zweite Kategorie benennt Heckmann die kulturelle Integration und meint damit das Sich- Aneignen von kognitiven Qualifikationen und Wissen. Auch hier, ähnlich wie bei Esser steht das Sprachwissen im Zentrum. Heckmann bezieht außerdem Wissen über die Kultur der Einwanderungsgesellschaft mit ein. Dieser Bereich der kulturellen Integration entspricht dem Akkulturationsprozess bei Esser. Die Kategorie der soziale Integration bezieht er auf individuelle soziale Kontakte. Heckmann unterscheidet hier zwischen inner- und interethnischen Kontakten. Sowohl Heckmann als auch Esser deuten an, dass in der ersten Generation von Zuwanderern innerethnische Kontakte überwiegen und erst in nachfolgenden Generationen die interethnische Kontakte häufiger werden.

Als vierte Kategorie beschreibt Heckmann die identifikatorische Integration und meint damit das „subjektive Empfinden der Identifikation mit einer Gruppe“. Diese Kategorie steht für Heckmann am Ende des Integrationsprozesses, die erreicht werden kann aber nicht zwingend eintreten muss.17

Zur Kategorie der kulturellen Integration muss ergänzt werden, dass Heckmann, im Gegensatz zu Esser, ein Konzept entwickelt hat, in dem es um kulturelle gegenseitige Annäherung geht. Heckmann skizziert das Bild eines beidseitigen Prozesses, an dem sowohl die Aufnahmegesellschaft als auch die Zugewanderten beteiligt sind und an dessen Ende die Auflösung kulturell-ethnischer Grenzen steht. Es vollzieht sich während des Prozesses laut Heckmann ein Normen- und Wertewandel, sowohl auf der einen, als auch auf der andern Seite. Dabei findet dieser Prozess zwar durchaus beidseitig aber nicht gleichgewichtig statt. Der größere Teil der Annäherungsleistung liegt nach Heckmanns Modell auf Seiten der Zugewanderten.18

Sowohl Heckmann als auch Esser gehen in ihren Ausführungen auch auf die Funktionen von binnenintegrativer Prozesse innerhalb „ethnischer Gemeinden“ ein.19 Diese können den MigrantInnen zumindest in der Anfangsphase helfen, in der neuen Gesellschaft anzukommen. Vor dem Hintergrund einer eigenen ethnisch-kulturellen Identität, die innerhalb der „ethnischen Gemeinden“ gepflegt werden kann, ist es einfacher, ein Selbstbewusstsein zu bewahren und sich sicherer in der neuen Umgebung zu bewegen. Außerdem bieten diese Gemeinden Elemente einer besonderen Solidarität und Selbsthilfe und können als Interessensvertretung gegenüber der Aufnahmegesellschaft Einfluss ausüben.

Beide Migrationssoziologen weisen jedoch darauf hin, dass sich diese innerethnischen Strukturen nicht verfestigen sollen, um nicht zu einer permanenten Einrichtung zu werden. Sie sollen nur ein Zwischenstadium der Überbrückung darstellen. Um den temporären Charakter dieser Binnenintegration zu gewährleisten, ist es nach Heckmann wichtig, dass die Aufnahmegesellschaft eine Bereitschaft zur Öffnung für die Zugewanderten zeigt.20 Für den weiteren Verlauf der Arbeit werden sowohl Aspekte aus Essers als auch aus Heckmanns Betrachtungen von Bedeutung sein. So spielt die Mehrdimensionalität bzw. die Vielschichtigkeit des Begriffs Integration, die bei beiden Autoren klar herausgearbeitet ist, eine wichtige Rolle. Von Essers Modell ist für diese Arbeit die klar skizzierte gegenseitige Abhängigkeit der einzelnen Integrationsdimensionen voneinander wichtig. Jede Änderung innerhalb eines Integrationsbereichs hat immer auch Auswirkungen auf die anderen Bereiche. Von Heckmanns Modell werde ich die deutlich formulierte Gegenseitigkeit des Prozesses zwischen Aufnahmegesellschaft und Zuwanderern und die Notwendigkeit einer beidseitigen Annäherung in die weiteren Ausführungen miteinbeziehen.

Die Schlüsselbedeutung des Spracherwerbs und des Erwerbs von Wissens über herrschende Regeln und Normen der Aufnahmegesellschaft für die Zuwanderer findet sich sowohl in der Kategorie der kulturellen Integration von Heckmann als auch in der Variablen der Kulturation von Esser. Wenn man die skizzierten Modelle auf die vorliegende Arbeit bezieht, findet sich hier der Bereich, in dem die staatlich initiierten Integrationskurse mit der Vermittlung von Sprach- und Kulturwissen angesiedelt werden können. Ausgehend von Essers entworfener Abhängigkeit der einzelnen Integrationsbereiche voneinander, kann von dieser Stelle aus mit Hilfe der Kursmaßnahme Einfluss auf den gesamten Integrationsprozess genommen werden. Esser bemerkt allerdings, dass der Sprach- und Wissenserwerb zwar als Vorbedingung beispielsweise für den Bereich der strukturelle Integration in Bildung und Arbeitsmarkt gilt. Sprachkurse sind aber seines Erachtens „nur von begrenzter Wirkung, wenn es nicht auch zu strukturell begründeten Gelegenheiten für interethnische Kontakte kommt“.21 Er bezeichnet in seinem Arbeitspapier von 2001 die Schaffung einer nachhaltigen Integrationspolitik, die neben Kursmaßnahmen auch Gelegenheitsstrukturen für interethnische Kontakte schafft und sichert, als wichtige Aufgabe des Staates.22

1.2 Indikatoren zur Messung von Integration

1.2.1 Indikatorenklassifizierungen

Im vorherigen Kapitel wurde deutlich, dass Integration als ein mehrdimensionaler Prozess zu begreifen ist. Im Folgenden zeige ich verschiedene Versuche und Ansätze, Indikatoren zu entwickeln, die zum Einen dazu dienen sollen, diesen Prozess sichtbar zu machen und es zum Anderen dadurch ermöglichen sollen, aufzuzeigen, an welcher Stelle des Integrationsprozesses sich eine Gesellschaft befindet.

Dabei wird sehr schnell deutlich, dass es auch hier unterschiedliche Herangehensweisen gibt. Diesen Herangehensweisen zur Aufstellung von Indikatorensystemen liegen Aspekte theoretischer, migrationssoziologischer Integrationsmodelle zu Grunde, wie sie im vorherigen Kapitel beschrieben wurden.

Im folgenden stelle ich drei verschiedene Indikatorenklassifizierungen vor und arbeite heraus, welche Indikatoren für diese Arbeit von Bedeutung sind.

Ein, in der Literatur sehr häufig anzutreffendes Indikatorensystem ist die Klassifizierung von Indikatoren in drei Bereiche. Es handelt sich um die Bereiche der Zugangsindikatoren, der ‚klassischen Indikatoren’ und der Indikatoren der Einstellung.23

Zugangsindikatoren zeigen auf, inwieweit MigrantInnen Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten gesellschaftlichen Ressourcen, beispielsweise zu Bildung oder zum Arbeitsmarkt haben. Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen werden den Zugewanderten staatlicherseits eröffnet, um ihnen Partizipation zu ermöglichen. Mit den Zugangsindikatoren wird der rechtliche Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen sich Zugewanderte bewegen können. Mit „ klassischen “ Indikatoren soll die reale Situation von Zugewanderten innerhalb der Aufnahmegesellschaft messbar gemacht werden, bezogen auf Wohnsituation und räumliche Verteilung, Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse, Berufsqualifikationen, Bildungsstand und Sprachkompetenz. In der Darstellung dieser Indikatoren kommen vor allem quantitative Daten zum Tragen.24

Bei den Indikatoren der Einstellung handelt es sich um Aspekte der Erwartungen und Empfindungen der Betroffenen bezüglich des Integrationsprozesses. Diese werden vor allem mit Hilfe von qualitativen Daten abgebildet. Mit diesen subjektiven Faktoren soll der Bereich der soziale Integration beschrieben werden. Auf dieser Ebene können sowohl Einstellungen und Empfindungen der Eingewanderten in Bezug auf ihre gesellschaftliche Einbindung als auch Haltungen der Aufnahmegesellschaft gegenüber den Dazugekommenen gezeigt werden.

Im Gutachten des Zuwanderungsrates25 werden subjektive Indikatoren in Abgrenzung zu objektiven Indikatoren beschrieben. Objektive Indikatoren stellen dabei die faktische Situation dar, die durch quantitative Datenerhebungen ermittelt wird. Die subjektiven Indikatoren hingegen können die individuelle Wahrnehmung der am Integrationsprozess Beteiligten, sowie die individuell empfundenen Erfolge einzelner Integrationsmaßnahmen abbilden.26 Diese subjektiven Indikatoren werden im empirischen Teil dieser Arbeit relevant, wenn es darum geht, Wahrnehmungen und Empfindungen sowohl bei Zugewanderten (in Form von Kursteilnehmenden) als auch bei Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft (in Form von KursleiterInnen), in Bezug auf den Erfolg der Maßnahme der Integrationskurse und seine Auswirkungen auf den Integrationsprozess zu untersuchen.

Ein anderes Indikatorensystem findet sich im „Bericht über die Datenlage im Bereich der Migrations- und Integrationsforschung“, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Auftrag gegeben wurde27 und ähnelt in seiner Kategorienbildung stark dem Integrationsmodell von Heckmann.28 Auch hier werden verschiedene Bereiche der Integration unterschieden und den einzelnen Bereichen passende Indikatoren beigefügt. Im Bereich der kognitive/kulturelle Integration werden als mögliche Indikatoren die Erfassung von Sprachkenntnissen in der eigenen Muttersprache und in der deutschen Sprache und die Sprachverwendung im Alltag angegeben.

Es folgt der Bereich der strukturellen Integration, der durch die konkreten Indikatoren Bildungsstand, Berufsqualifizierung, Beschäftigungssituation, Wohnsituation und Einkommen abgebildet wird. Im Bereich der soziale Integration werden die Häufigkeit von Kontakten zu Einheimischen bzw. zur eigenen Migrantengruppe, die Partnerwahl (ob inner- oder interethnisch) und mögliche Vereinsmitgliedschaften als Indikatoren genannt. Desweiteren wird im Bericht die identifikative Integration aufgegriffen und mit den Indikatoren Identifikation mit Herkunfts- und Aufnahmeland, Einstellungen zur Einbürgerung oder mögliche Rückkehrabsichten belegt. In diesem Bereich der identifikativen Integration werden rein subjektive Indikatoren, die mit Hilfe qualitativer Daten abgebildet werden, benannt. In anderen Indikatorenystemen kommen auch objektive Indikatoren zum Tragen, wie beispielsweise die Anzahl der Einbürgerungen pro Jahr.

Als Erweiterung zu Heckmanns Modell, findet sich bei Haug noch ein Bereich der gesellschaftlichen Integration, der durch die Indikatoren Kriminalitätsraten, Gesundheitsfaktoren und dem subjektiven Faktor der Anerkennung von Werten und Normen der Aufnahmegesellschaft, abgebildet werden soll.29

Ein sehr umfangreiches und ausdifferenziertes Indikatorensystem, das sowohl quantitative als auch qualitative Indikatoren beinhaltet, findet sich in der Studie „Integration. Mapping the field“.30 Es soll an dieser Stelle noch in Stichpunkten skizziert werden, um aufzuzeigen, welche unterschiedlichen und auch unterschiedlich differenzierten Bilder von Realität hergestellt werden, abhängig von der Art, der Gewichtung und der Differenziertheit der Indikatoren.

Indikatorensystem des Immigration Research an Statistics Service:

Indikatoren für Erziehung, Ausbildung und Arbeit

- Teilnahme an und Erfolg von Ausbildungsprogrammen
- Erfolgreich Wiederqualifizierte, die in ihrem erlernten Beruf tätig sein können
- Zahl derjenigen, deren Qualifikationen für akademische oder berufliche Positionen anerkannt wurden
- Zahl der Bewerbungen und Zahl derjenigen, die Stellenangebote erhalten haben
- Zahl der erfolgreichen, selbständig beschäftigten Zuwanderer
- Erfolgreiche Geschäftsgründung von Zuwanderern
- Arbeitslosenquote unter Zuwanderern
- Wirtschaftliche Lage der Zuwanderer im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung Indikatoren für soziale Integration
- Wohnräumliche Segregation
- Gemischtnationale Ehen
- Erwerb der Landessprache
- Soziale Beziehungen inner- und außerhalb der Zuwanderergruppe
- Zahl der Kriminalitätsopfer
- Zahl rassistisch motivierter Übergriffe
- Anteil verschiedener Verbrechen Indikatoren für die Gesundheit
- Lebenserwartung
- Unfallrate
- Zugang zu medizinischen Diensten Indikatoren für rechtliche Integration
- Aufenthaltsstatus
- Arbeitserlaubnis
- Zugang zu sozialen Diensten
- Einbürgerung

Indikatoren für politische Integration

- Mitwirkung in Gewerkschaften
- Mitwirkung in Verbänden und Vereinen
- Mitwirkung in politischen Parteien
- Wahlbeteiligung
- Wahl in öffentliche Ämter

Indikatoren für allgemeine Integration

- Demografische Indikatoren, wie Geburten- und Sterberate und interethnisches Heiratsverhalten
- persönliche Beurteilung der Verfügbarkeit, Qualität und Angemessenheit von Förderprogrammen und Serviceleistungen
- Persönliche Zufriedenheit mit den eigenen Leistungen und der Lebenslage in der Aufnahmegesellschaft.

Anhand dieser beispielhaften Darstellung wird auch auf der Ebene der Indikatorensysteme deutlich, wie vielschichtig der Integrationsprozess gestaltet ist und wie viele Aspekte bei dessen Betrachtung berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig wird sichtbar, dass unterschiedliche Herangehensweisen zu einer unterschiedlichen Auswahl von Indikatoren führen und dadurch eine Vergleichbarkeit der Resultate schwierig wird.

Anzumerken bleibt am Ende, dass auf politischer Ebene in Deutschland noch kein einheitliches Indikatorensystem entwickelt wurde. Es mangelt bis jetzt an einer einheitlichen Festlegung von relevanten Integrationsindikatoren und dafür notwendigen Datenquellen, d.h. es gibt bis jetzt kein allgemein verbindliches Konzept zur Erfassung des Integrationsprozesses mit Hilfe von Indikatoren.31

Für ein politisch einheitliches Konzept wäre im Vorfeld eine Einigung auf eine gemeinsame Definition des Begriffs Integration notwendig, von der die Auswahl und die Gewichtung relevanter Indikatoren abhängt.32 In Deutschland sind viele politische Ziele, die das Thema Integration betreffen jedoch noch nicht klar und eindeutig definiert. Dies ist aber die Voraussetzung, um indikatorengestützte Entscheidungen zielführend fällen zu können. So bestehen gravierende politische Meinungsverschiedenheiten im Verständnis um den Begriff Integration, die in Kapitel 2.3.2. näher ausgeführt werden und die eine Suche nach einem einheitlichen Indikatorensystem erschweren.33

Um nicht übereilt zu handeln, sondern sich in Ruhe auf die Relevanz und Gewichtung einzelner Indikatoren einigen zu können, rät der Zuwanderungsrat zu einer vorläufigen detaillierten und wissenschaftlich fundierten Sozialberichterstattung über Migration und Integration bis ein umfassendes Indikatorensystem geschaffen werden kann.34

1.2.2 Datenlage und Integrationsmonitoring

Notwendige Grundlage zur Abbildung von Integrationsprozessen mit Hilfe von Indikatoren sind valide und zuverlässige Daten, „die sich zu einem Vergleich eignen, sowie differenziert über die Situation von MigrantInnen Auskunft geben“.35 In diesem Kapitel zeige ich vorhandene Datenquellen zum Zuwanderungsgeschehen und zur Integration auf und weise auf bestehende Schwierigkeiten hin. Es werden Monitoringsysteme zur Begleitung des Integrationsprozesses vorgestellt und unterschiedliche Herangehensweisen beim Erfassen quantitativer und qualitativer Daten aufgezeigt. Am Ende werden bereits existierende Datenerhebungen zur Erfassung des Beitrags der Integrationskurse zum Integrationsprozess beleuchtet.

Die Abbildung von Integration mit Hilfe von erhobenen Daten gestaltet sich innerhalb Deutschlands aus verschiedenen Gründen noch schwierig. Der Zuwanderungsrat beschreibt in seinem Gutachten die aktuelle Datenlage als unübersichtlich und lückenhaft und spricht von einem daraus resultierenden „Blindflug“ im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik. Dies wird unter anderem damit begründet, dass sich Deutschland in seiner geschichtlichen Entwicklung nie als „klassisches“ Einwanderungsland verstanden hat und aufgrund dessen auch lange Zeit kein Interesse an der Schaffung und Entwicklung einer weitgreifenden migrationsspezifischen Datengrundlage hatte. Erst vor Kurzem wurde begonnen, systematisch Werkzeuge zur Gewinnung von Daten zu entwickeln und zum Einsatz zu bringen.36

Ein Beispiel hierfür ist die Tatsache, dass der Mikrozensus, einer der bedeutendsten amtlichen, jährlich stattfindenden Repräsentativerhebungen über die Bevölkerung, erst im Jahr 2005 anfing, auch nach Staatsangehörigkeit, ehemaliger Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit der Eltern und bei Einwanderung nach Zuzugsjahr und eventuellem Einbürgerungsjahr zu fragen, sodass mit Hilfe des Mikrozensus erst seit diesem Zeitpunkt konkretere Aussagen über das Zuwanderungsgeschehen getroffen werden können.37

Trotz der erweiterten Erfassungsmöglichkeiten des Mikrozensus kann dieser aber kein vollständiges Indikatorensystem abbilden, weil die dazu notwendige Datenvielfalt für diese Art von Repräsentativerhebung zu umfangreich wäre. Mit Hilfe der empirischen Sozialforschung kommt man einer erweiterten Erfassungsmöglichkeit zwar näher, das Problem ist aber, dass der Stichprobenumfang bei dieser Art von Datenerhebung relativ gering und damit die Repräsentativität eingeschränkt ist.38

Eine andere quantitative Datengrundlage für den Bereich Migration und Integration bietet das Ausländerzentralregister. Doch auch hier werden Lücken sichtbar.

Zur Erfassung von Zugewanderten wird lediglich das Merkmal Staatsangehörigkeit erhoben, sodass die große Gruppe der AussiedlerInnen und SpätaussiedlerInnen, die als StaatsbürgerInnen gelten und auch die zunehmende Zahl der Eingebürgerten mit Migrationshintergrund nicht erfasst sind.39

Weitere Datenquellen, die auf Bundesebene genutzt werden, um politische Entscheidungen und Maßnahmenentwicklungen zur Integrationsförderung zu stützen, sind neben Mikrozensus und Ausländerzentralregister des weiteren Arbeitsmarktdaten, Sozialhilfestatistiken, Bildungsstatistiken, Einbürgerungsstatistiken, Eheschließungsstatistiken, Kriminalstatistiken und Verfassungsschutzberichte.40

Mit den aufgeführten Datenquellen werden Monitoringsysteme gespeist, die versuchen, diese Daten zu bündeln, zu verknüpfen und in einen Zusammenhang zu stellen. Monitoringsysteme schaffen dadurch die Möglichkeit, die vielschichtigen integrationsbezogenen, gesellschaftlichen Prozesse und Entwicklungen großflächig zu erfassen und zu begleiten. So können diese Prozesse kontrolliert und gegebenenfalls politische Maßnahmen entwickelt werden, die unerwünschten Entwicklungen entgegenwirken und regulierend eingesetzt werden können. Im Bereich des gesellschaftlichen Integrationsprozesses werden vor allem zwei Monitoringsysteme aufgeführt. Das ist zum einen der „Bericht des Statistischen Bundesamtes: Strukturdaten und Integrationsindikatoren über die ausländische Bevölkerung in Deutschland“ und zum anderen der „Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“.41 Beide geben Einblick in die Lebenssituation von MigrantInnen in Deutschland und beziehen sich dabei hauptsächlich auf Daten aus den amtlichen Statistiken. Dadurch können sie einen guten Einblick in den Bereich der strukturellen Integration liefern, da dieser „sich mit den vorliegenden statistischen Daten vergleichsweise gut abdecken lässt“.42 Einstellungen und Wahrnehmungen von Seiten der Zugewanderten in Bezug auf ihre Lebenssituation können mit diesem Instrumentarium allerdings kaum erfasst werden.

Die Messung und Evaluierung dafür notwendiger subjektiver Indikatoren stellt eine Schwierigkeit dar, weil das dazu notwendige Abfragen von Haltungen, Empfindungen, Einstellungen in standardisierten, breit angelegten Befragungen oder statistischen Erfassungen schwer möglich ist.

Hier werden von Seiten der Sozialwissenschaften Erhebungen beigesteuert, die sich zwar auch auf objektive Lebensverhältnisse der MigrantInnen, aber vor allem auch auf subjektive Faktoren und damit auf qualitative Daten über die Einstellungen und Befindlichkeiten der Zugewanderten als auch über Einstellungen der Mehrheitsgesellschaft beziehen. Zu nennen sind vor allem die „Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften“ (ALLBUS), wie auch das Sozio- oekonomische Panel (SOEP). Beide Untersuchungen führen regelmäßige, kontinuierliche Erhebungen durch, die durch ihre Kontinuität außerdem die Möglichkeit zu Längsschnitt- analysen eröffnen. Erst dadurch können auch Veränderungen und Entwicklungen bezogen auf einen bestimmten Zeitraum im Integrationsprozess deutlich gemacht werden. Ein maßgeblicher Unterschied zwischen beiden Erhebungen ist die Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an der Umfrage. Da im Rahmen des ALLBUS nur geringe Fallzahlen von MigrantInnen verwendet werden, wird diese Erhebung eher zur Abbildung der Einstellungen der Mitglieder der Aufnahmegesellschaft gegenüber den Zugewanderten zu Rate gezogen.43

Das SOEP bezieht seit 1984 GastarbeiterInnen und seit 1994/95 auch AussiedlerInnen und andere Zuwanderungsgruppen mit ein und unterscheidet außerdem zwischen MigrantInnen der ersten und zweiten Generation.44 Im Vergleich zur ALLBUS wird hier eine höhere Fallzahl aus der Zuwanderergruppe miteinbezogen und ermöglicht dadurch eine repräsentativere Abbildung des Wandels der Lebensverhältnisse und des Integrationsprozesses dieser Gruppe.45 Durch das Vorhandensein von passenden Vergleichsgruppen aus der Aufnahmegesellschaft ist es auch möglich, den Daten eine Aussagefähigkeit in Bezug auf den Integrationsgrad zu geben.46

Um den Beitrag und die Auswirkungen der Integrationskurse auf den Integrationsprozess von Zugewanderten erfassen zu können, ist es notwendig, auch in diesem Bereich passende Daten zu erheben. Teilweise existieren einzelne Datenerhebungen schon, teilweise müssen die unterschiedlichen Datenquellen noch enger miteinander verknüpft werden. So gibt es innerhalb des BAMF bereits eine Datenerfassung der Kursteilnehmenden. Sie werden zu Beginn der Maßnahme, bei ihrer Kursanmeldung zu Alter, Geschlecht, Herkunft, Schreibkundigkeit, Sprachstand und Bildungsstand befragt. Auch existieren Daten über den Sprachkenntnisstand nach den Kursen in Form von Sprachtests, die freiwillig absolviert werden können.

In einem Bericht des „Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung“ wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese Daten noch miteinander verknüpft werden müssen.47 Damit könne der relative Lernerfolg der Zugewanderten in Abhängigkeit zu ihren unterschiedlichen Ausgangslagen, die als Einflussfaktoren auf den Spracherwerb gelten, festgestellt werden. Auch wird eine Längsschnittanalyse gefordert, die eine nachhaltige Wirkung der Kurse auf den Integrationsprozess, besonders im Hinblick auf die Erwerbslaufbahn, veranschaulichen soll. Daneben sollten gleichzeitig Kurscharakteristika erfasst werden, wie Trägerprofile, Qualifikation der Lehrkräfte, Kursgröße etc, damit auch diese Einflüsse auf die Wirkung der Kurse berücksichtigt werden können. Weiterhin werden in dem Bericht Vergleichsdaten von Zuwanderern, die nicht an den Kursen teilgenommen haben, als notwendig erachtet, um den Beitrag der Kurse zum Integrationsprozess besser beurteilen zu können.48

Der im Dezember 2006 veröffentliche Evaluationsbericht über die Maßnahme der Integrationskurse, der vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegeben wurde, trug zu einer erheblichen Datenerweiterung in diesem Bereich bei. Für die Evaluation wurden flächendeckende Kursträgerbefragungen zu Kursprogrammen, Rahmenbedingungen, Trägerstrukturen, Lerninhalten, Tests und Erfolgsquoten etc. durchgeführt. In einer Vor-Ort- Analyse wurden außerdem Daten aus Befragungen der an den Kursen beteiligten Akteure gesammelt.49

In der vorliegenden Arbeit werden im empirischen Teil qualitative Daten zur subjektiven Bewertung des Beitrags und der Auswirkungen der Kurse auf den Integrationsprozess durch eine Befragung der unmittelbar an den Kursen Beteiligten erhoben.

1.3 Staatliches Integrationsverständnis

1.3.1 Geschichtliche Entwicklung

In diesem Teil arbeite ich heraus, in welchen Phasen sich die Zuwanderung nach Deutschland seit Ende des zweiten Weltkriegs vollzogen hat und welche Bedeutung dem Begriff der Integration in den einzelnen Phasen der Entwicklung jeweils eingeräumt wurde. Damit soll besser nachvollziehbar werden, auf welcher Grundlage und aus welchem Integrationsverständnis heraus sich die Maßnahme der aktuellen Integrationskurse entwickelt hat.

Setzt man die Zeitmarke für die Betrachtung zu Ende des zweiten Weltkriegs, reichen Fragen der Zuwanderung und der Integration bis dahin zurück, als rund 8 Millionen deutscher Flüchtlinge und Vertriebener im Land untergebracht werden mussten.50 Diese Zuwanderer machten 1950 rund ein Sechstel der Bevölkerung aus. Trotz schlechter Bedingungen der Nachkriegszeit wurde ihr Integrationsprozess schon Ende der 50er Jahre als abgeschlossen betrachtet.51 Nach einem sozialen Wiederaufstieg dieser Zuwanderungsgruppe, bedingt durch einen gemeinsamen integrative Kraftakt der „Nation als Schicksalsgemeinschaft“ und dem einsetzenden Konjunkturaufschwung, „löste sich in diesem Prozess die große Gruppe der Vertriebenen und Flüchtlinge als sozialstrukturell eigenständig identifizierbare Kategorie auf“.52 Für das heutige Integrationsverständnis wird besonders der Rückblick ab 1955 interessant, als die Anwerbung von sogenannten „Gastarbeitern“ in die Bundesrepublik begann, für die, bedingt durch viele Versäumnisse von Seiten des Staates, ein Integrationsprozess bis heute andauert.53 Diese Zuwanderungsbewegung wird im Jahresgutachten des Sachverst Ändigenrates für Zuwanderung und Integration als „die bis heute folgenreichste ausländische Zuwanderungsbewegung“ bezeichnet.54 Sie war prägend für eine sich ändernde Sozialstruktur in der Bundesrepublik Deutschland und ist insofern für das Verstehen der aktuellen Prozesse von Zuwanderung und Integration von Bedeutung.

Bei Gereke und Srur findet sich eine Einteilung der Zuwanderungsgeschichte in folgende Phasen, die hier zur groben Strukturierung herangezogen werden:

1955-1973 Anwerbephase von Gastarbeitern

1973-1978 Konsolidierungsphase

1979/80 Phase aufkommender Integrationskonzepte 1981-1990 Phase der Begrenzungspolitik 1990-1998 neue Einwanderungssituation55

Aufgrund der guten Konjunkturlage unterzeichnete die Bundesrepublik ab 1955 Verträge mit anderen Ländern zur Anwerbung von Arbeitskräften. 1955 wurde das erste Abkommen mit Italien geschlossen. Es folgten Abkommen mit Spanien und Griechenland, der Türkei Portugal, Tunesien, Marokko und 1968 mit dem damaligen Jugoslawien. Der in dieser Zeit entstandene Begriff „Gastarbeiter“ beruhte auf dem Anliegen der Bundesrepublik, die ins Land geholten Menschen nur für einen begrenzten Zeitraum, quasi als Gäste, im Land zu behalten.56 Seifert spricht in diesem Zusammenhang von einer Funktion als „Konjunkturpuffer“, die die MigrantInnen für den deutschen Wirtschaftsmotor einnahmen.57 In dieser ökonomischen Betrachtungsweise fehlte jeder Ansatz einer Integrationspolitik.

Das 1965 erlassene „Ausländergesetz“ regelte lediglich Anwerbung und Aufenthaltsbeendigung.58 Die Bundesrepublik bezeichnete sich überzeugt als Nicht- Einwanderungsland, obwohl bis zum Anwerbestopp 1973, bedingt durch Ölkrise und Konjunkturflaute, rund 14 Millionen MigrantInnen in einem Rotationsprinzip ins Land gekommen waren, von denen sich 1973 noch rund 4 Millionen in Deutschland aufhielten.59 Auch wenn zu Beginn der 70er Jahre langsam Zweifel am Funktionieren des kurzfristigen, rotierenden Aufenthalts der „Gastarbeiter“ aufkam, hielt die Regierung an ihrer „Politik der Vorläufigkeit“ fest. Diese stand jedoch im Widerspruch zu dem zunehmendem Familiennachzug der angeworbenen ArbeiterInnen.60 Statt einer Integrationspolitik begann eine Phase der sogenannten Konsolidierung, in der versucht wurde, die Zahl der MigrantInnen zu reduzieren und die Einwanderung zu begrenzen. Die politisch in Gang gesetzten Maßnahmen bewirkten allerdings das Gegenteil: durch den Anwerbestopp blieben viele im Land, da sie sonst keine Möglichkeit mehr sahen, bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland wieder nach Deutschland zu kommen. Durch eine neue Kindergeldregelung von 1975, in der Kindergeld nur noch an nachgezogene Kinder gezahlt wurde und nicht mehr an Kinder, die im Herkunftsland lebten, wurde diese Tendenz ungewollt verstärkt.61 Vor dem zunehmendem Integrationsbedarf verschloss man die Augen und füllte die damals sogenannte Ausländerpolitik hauptsächlich mit dem Versuch einer Förderung der Rückkehrbereitschaft und mit Restriktionen. So wurde beispielsweise 1974 eine Stichtagsregelung erlassen, der eine Wartefrist für die Arbeitserlaubnis von Familienangehörigen beigefügt war62 und 1975 eine Zugzugssperre für „Gastarbeiter“ in Ballungsgebiete verhängt.63 Trotz dieser Haupttendenz begannen in den 70er Jahren auch vereinzelte, unzusammenhängende Integrationsmaßnahmen, die aber temporär angelegt waren und nicht eine dauerhafte Integration der Zugewanderten zum Ziel hatten. Treibel kritisiert, dass in jener Zeit „eine Integrationspolitik, die Konsequenzen aus der Einsicht in die Niederlassung bzw. faktische Einwanderung gezogen hätte, [...] nur in Ansätzen, nicht jedoch in Form eines überfälligen Einwanderungsgesetzes entwickelt [wurde]“.64

Erst 1979/80 begann man auf politischer Ebene an einem zusammenhängenden Konzept zur Integration zu arbeiten, auch wenn die Meinungen, was Integration zu bedeuten habe, weit auseinander gingen. In dieser Zeit wurden zum ersten Mal Stimmen laut, die Integration als eine beidseitige Leistung, sowohl der Aufnahmegesellschaft als auch der Zugereisten ansahen.

Außerdem wurde damit begonnen, Konzepte zu erarbeiten, die von einem Daueraufenthalt der MigrantInnen ausgingen. Bei der Bundesregierung verhallten diese Stimmen zu dieser Zeit aber noch ungehört. Es wurde deutlich, „dass sie Integration als einseitige Anpassungsleistung der MigrantInnen an das bestimmende Werte- und Normsystem des Aufnahmelandes auffasst[e] und somit eigentlich Assimilation meint[e]“.65 Entstehende Integrationsangebote bezogen sich schwerpunktmäßig nur auf die zweite Generation im Bereich der Schulbildung und Ausbildungsförderung, die erste Generation wurde vernachlässigt, was zu einer weiteren Ausgrenzung beitrug.66

Gereke und Srur erwähnen in ihren Ausführungen den 1978 erstmalig ernannten Beauftragten der Bundesregierung für die Integration ausl Ändischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. 67 Heinz Kühn, der in dieses Amt eingesetzt wurde, erarbeitete ein für die damalige Zeit sehr vorausschauendes Integrationskonzept, das jedoch von der sozial-liberalen Regierung nicht aufgegriffen wurde. Kühn forderte darin die Anerkennung des dauerhaften Aufenthalts der MigrantInnen und damit einhergehend auch ein auf Dauer angelegtes Integrationskonzept. Er entwickelte eine Herangehensweise, die zum erstem Mal auf verschiedenen Ebenen greifen sollte, von der sozialen, über die kulturelle bis hin zur strukturellen Integration.68

Die Regierungspolitik bezog sich jedoch auch in den folgenden Jahren auf eine Begrenzung und Reduzierung der Anzahl der MigrantInnen. Politische Werkzeuge dafür waren beispielsweise verschärfte Vorschriften für den Familiennachzug. Mit Hilfe finanzieller Anreize wurde außerdem versucht, die Rückkehrbereitschaft zu erhöhen. Dies spiegelte sich in der Bundesratsinitiative von 1982 zur „Konsolidierung des Zuzugs und zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern“ wieder, die 1983 vom Bundestag verabschiedet wurde. u 250 000 „Gastarbeiter“, die als integrationsunfähig bezeichnet wurden, wurden dadurch in ihr Heimatland zurückschickte.69 Die Signale, die die Bundesregierung in dieser Zeit an die Bevölkerung aussendete und die einer Integrationspolitik entgegen sprachen waren, dass Deutschland nur Aufnahme- und Integrationskapazitäten für einen kleinen, begrenzten Teil der MigrantInnen gewährleisten könne. Vorhandene gesellschaftliche Konflikte durch Zuwanderung seien auf die Unverträglichkeit der unterschiedlichen Kulturen zurückzuführen.

Mit diesen Erklärungsansätzen zog sich die Regierung aus ihrem Teil der Verantwortung für ein gelingendes Zusammenleben zurück.70

Die Auseinandersetzung über die „Gastarbeiter“ wurde Mitte der 80er Jahre unterbrochen durch eine steigende Zahl von AsylbewerberInnen, welche die politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit nun auf sich zog. Diese steigende Zahl wurde anfänglich auch benutzt, um die weiterhin praktizierte Eingrenzungspolitik zu rechtfertigen. Mit Hilfe von Schlagwörtern wie „Asylantenflut“ wurden Bilder produziert, die nicht der Wirklichkeit entsprachen, die aber Ängste vor Überfremdung schürten und so zu einem Klima beitrugen, in dem rechte Gruppierungen an Auftrieb gewannen. Auch hier passten Integrationsideen und ein respektvolles, gleichberechtigtes Miteinander nicht ins Konzept.71

In dieser vierten Phase der sogenannten Begrenzungspolitik wurde weiter an der Ansicht, Deutschland sei kein Einwanderungsland, festgehalten. Gereke und Srur beschreiben diese Phase als ein ungenutztes Jahrzehnt für die Gestaltung der Integration in der „eine gleichberechtigte Partizipation der MigrantInnen an der Gesellschaft“ nicht angedacht war.72 Immerhin wurde 1990 eine neue Ausländergesetzgebung in Kraft gesetzt, mit deren Hilfe versucht wurde, den „Sprengstoff“ aus der Asyldebatte zu nehmen. Zwar gab es nun Eingeständnisse und Erleichterungen in den Einbürgerungsbestimmungen, aber auch hier fehlte laut Gereke/Srur eine Regelung für „eine identifikatorische sowie umfassende strukturelle Integration“.73 Außerdem wurde laut Treibel am Tenor des Ausländergesetzes festgehalten: „Dauerhafte Einwanderung ist unerwünscht, vorübergehender Aufenthalt wird - unter bestimmten Voraussetzungen - geduldet“.74

Eine weitere Zeitmarke setzte die deutsche Wiedervereinigung 1989/90. Die Herausforderungen dieser Zeit bestanden neben dem Zusammenführen der beiden deutschen Teilstaaten darin, einen passenden Umgang mit den hohen Zuwanderungszahlen im Bereich der (Spät)AussiedlerInnenund Asylsuchenden zu finden.75 Die Versäumnisse bei der Integration der schon länger im Land lebenden Zugewanderten mussten abgefangen und innerhalb der Aufnahmegesellschaft musste ein Wille und eine Offenheit für Integrationsprozesse geschaffen werden. Diesen Herausforderungen wurde weiterhin eine Politik der Begrenzung und Restriktion entgegengesetzt. So wurden die Aufnahmekriterien bei SpätaussiedlerInnen verschärft und die Einreisebedingungen für Asylsuchende durch eine neue Asylgesetzgebung von 1993 erschwert. Die restriktive Politik wurde auch sichtbar in der Einschränkung von Sozialleistungen sowohl bei AsylbewerberInnen als auch bei Integrationshilfen für SpätaussiedlerInnen und 1995 in einem Abkommen über Rückführung von 40 000 vietnamesischen VertragsarbeiterInnen.76 Durch diese Defensivhaltung der Regierung und durch die mediale Vermittlung von verzerrten Bildern der Einwanderungsprozesse mangelte es innerhalb der Aufnahmegesellschaft an Akzeptanz für Zuwanderer, was zu Konflikten führte. Fremdenfeindliches und rassistisches Potential fand einen fruchtbaren Boden und heizte die Konflikte weiter an, die in den Pogromen gegen MigrantInnen in Hoyerswerda und Rostock 1991/92 eskalierten.

Aber es gab auch vermehrt und immer öfter Initiativen von einzelnen politischen Gruppierungen, die versuchten, andere Ansätze im Umgang mit Migration und Zuwanderung zu finden und durchzusetzen. Dies waren beispielsweise Entwürfe zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, Umsetzungsideen zum Antidiskriminierungsgesetz oder Ansätze zu einer Einwanderungsgesetzgebung, die jedoch von der Regierung nicht aufgegriffen wurden. Für Konflikte im Zuwanderungsbereich wurden die Zugewanderten durch eine mangelnde Integrationsbereitschaft verantwortlich gemacht. Die eigene Verantwortung durch mangelnde Bereitstellung von Integrationsangeboten und -zugeständnissen wurde ausgeblendet.77

Für 1998, mit dem rot-grünen Regierungswechsel, stellen Gereke und Srur eine integrationspolitische Tendenzverschiebung fest. Sie führen hierfür beispielhaft die im Jahr 2000 verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts an.78 Auch der „Einbürgerung“ wird nun eine wichtigere Rolle im Integrationsprozess zugeschrieben.79

Zwar wird im Jahr 2000 eine unabhängige Zuwanderungskommission eingerichtet, um Vorlagen für ein gesamtheitlich greifendes Einwanderungs- und Integrationskonzept zu schaffen, doch gleichzeitig bricht auch das bis dahin gepflegte Integrationsverständnis als Anpassungs- und Assimilationsleistung der Zugewanderten in der Debatte über eine deutsche Leitkultur wieder hervor. 2005 wird nach langer Auseinandersetzung zwischen den Parteien dann ein gemeinsames Zuwanderungsgesetz verabschiedet, in dessen Rahmen zum ersten Mal auch ein einheitliches Integrationskonzept formuliert ist.

Zusammenfassend kann festgehalten werden: Deutschland bekennt sich nach langer Zeit der Leugnung mittlerweile offiziell zum Einwanderungsland. Aus einem Integrationsverständnis, das zuerst geprägt war von einem Nicht-Vorhanden-Sein und im Gegenteil von Maßnahmen zur Verhinderung von Integrationsprozessen, wie Rückführungs- und Abschottungsbemühungen, entwickelte sich ein Integrationsverständnis, das auf einseitigen Forderungen nach Anpassungsleistungen der Zugewanderten abzielte. Heute verbreitet sich in der öffentlichen Auseinandersetzung auch die Sichtweise, dass Integration ein gegenseitiger Prozess ist, der beidseitiger Sensibilität, Offenheit und gegenseitiger Annäherung bedarf. Inwieweit sich dieses Verständnis weiterhin durch- und fortsetzen wird, bleibt offen. Die Unterschiedlichkeit der Standpunkte in der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung um den Begriff Integration zeigt sich im folgenden Kapitel.

1.3.2 Aktuelles Begriffsverständnis innerhalb der politischen Auseinandersetzung

Auch in der Gegenwart unterliegt der Begriff Integration einem Bedeutungswandel und wird aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen heraus unterschiedlich betrachtet. Um divergierende Sichtweisen deutlich zu machen, sollen in diesem Kapitel konträre politischen Positionen, die gesellschaftliche Positionen widerspiegeln, aufgezeigt werden. Exemplarisch werden hier zwei politische Standpunkte einander gegenübergestellt, die in der gemeinsamen Auseinandersetzung verschiedener Parteien auf dem Integrationsgipfel im Juli 2006 sichtbar wurden. Auf dem Gipfel, der unter der Leitung von Kanzlerin Angela Merkel und der Integrationsbeauftragten Maria Böhmer zusammentrat, waren auch Sichtweisen migrantischer Organisationen vertreten. Sie werden aufgrund ihres besonderen Gewichts, das ich ihnen beimesse, in einem gesonderten Kapitel behandelt.

In den Positionspapieren des linken Spektrums dominiert eine positive Betrachtungsweise auf Zuwanderungs- und Integrationsprozesse, indem diese als Bereicherung erklärt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die vielen Beiträge, die im wissenschaftlichen, intellektuellen und künstlerischen Bereich mittlerweile auch von MigrantInnen erbracht werden und auf die rund eine Million Arbeitsplätze, die momentan von selbständigen MigrantInnen geschaffen sind, aufmerksam gemacht.80 Konservativere Kreise weisen zunächst auf die Probleme hin, die Zuwanderungs- und Integrationsprozesse mit sich ziehen. In ihrem Positionspapier werden Konflikte hervorgehoben, die durch das Zusammenleben mit Zugewanderten entstehen. Dies wird mit einer hohe Kriminalitätsstatistik belegt.81

Von linker Seite wird diese Betrachtungsweise kritisiert, als ein „Unter-Generalverdacht- Stellen“ von MigrantInnen, welches einer gegenseitigen Annäherung abträglich sei. VertreterInnen von Bündnis 90/Die Grünen erachten für einen Integrationsprozess Anstrengung von Deutschen und Nichtdeutschen und eine beiderseitige Bereitschaft zur Verständigung und zur Veränderung notwendig. Eingeschoben wird, dass die „Neuen“ im Gegensatz zu den „Alteingesessenen“ den größeren Teil an dieser Anstrengung trügen, weil sie sich mit ihrer Ankunft in der neuen Gesellschaft auch größeren Veränderungen stellen müssten, sei es im Lernen der neuen Sprache oder im Kennenlernen und Anerkennen der hier geltenden Werte und Regeln. Als Ziel eines Integrationsprozesses formulierten sie die Schaffung einer „Teilhabegerechtigkeit“, die mit gesellschaftlicher Mobilität und sozialen Aufstiegschancen für alle gleichgesetzt wurde.82 Auf lange Sicht soll die Unterteilung in „Euch“ und „Uns“ aufgelöst werden. Es wird angeführt, dass bereits heute jedes vierte Neugeborene einen ausländischen Elternteil hat und aus diesem Wissen heraus die sozial konstruierten Grenzziehungen zwischen „Wir“ und „Ihr“ aufzulösen seien.83

Neben all den angestrebten Zielen wird von dieser Seite aber auch auf die Gefahr eines „Rollbacks“ hingewiesen, erkennbar im aktuellen Rückgang der Deutschkenntnisse in der 2. und 3. MigrantInnengeneration und in der Attraktivität eines fundamentalistischen Islams,. Dieses „Rollback“ bewirke auch einen politischen Rückfall in Teilen der Aufnahmegesellschaft, der sich in der Debatte um eine exklusive deutsch-christliche Leitkultur, in Ausgrenzungsrhetorik und in Forderungen von einseitigen Anpassungsleistungen widerspiegele.84

Die Unionsparteien werben für die Vorantreibung einer strukturellen Integration, um die hohe Arbeitslosigkeit und das schlechte Bildungsniveaus bei Zugewanderten zu verringern. Dabei wird ein restriktiverer Ton angeschlagen und eine Liste von Forderungen an die Zuwandernden aufgestellt. Eine Erlaubnis zur Einwanderung soll an gute Ausbildungs- und Berufsqualifizierung gekoppelt sein und die momentan noch „massive“ Einwanderung Geringqualifizierter reduziert werden. Damit soll auch das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik entlastet werden. ´Die Zugewanderten werden aufgefordert, Respekt vor Deutschland und Integrationsbereitschaft zu zeigen. Eine Bereitschaft zu gegenseitigem Respekt ist hier nicht aufgeführt. Der restriktivere Ton dieser Position wird auch deutlich in Forderungen nach der Verschärfung von Sanktionen gegen „Nicht-Integrationswillige“.85

Einigkeit herrscht auf beiden dargestellte Seiten darüber, dass es Aufgabe des Staates und gesellschaftlich aktiver Gruppen sei, an einem umfassenden Angebot aufeinander abgestimmter Integrationsmaßnahmen weiterzuarbeiten. Wird im Positionspapier von Bündnis 90/Die Grünen jedoch auf die Wichtigkeit des Einbezugs auch migrantischer Vertretungen in die Gestaltung von Integrationsmaßnahmen hingewiesen, ist im Papier der Unionsparteien nur von Arbeitgebervertretern, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden die Rede. VertreterInnen migrantischer Organisationen werden hier nicht erwähnt.

Einigkeit herrscht wiederum darin, dass das Erlernen der deutschen Sprache ein wichtiger Schlüssel zur Integration ist. Hierbei erachtet es das linke Spektrum für wichtig, auch die jeweiligen Muttersprachen zu fördern. Mehrsprachigkeit soll als Entwicklungspotenzial angesehen werden und die bisher defizitäre Betrachtungsweise von MigrantInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen soll durch eine „Ressourcenorientiertheit“ ersetzt werden.86 Die konservative Seite schlägt auch hier einen fordernderen Ton an, indem sie erwägt, deutsche Sprachkenntnisse zur Einreisebedingung zu machen, d.h. ausreichende Deutschkenntnisse sollen schon vor der Einwanderung nachgewiesen werden.87

Die angelaufenen Integrationskurse werden von allen Seiten als wichtiges Instrument zur Integrationsförderung anerkannt. Die Grüne Seite forderte hier allerdings eine verstärkte Kombination der Kurse mit beruflichen und gesellschaftlichen Bildungsangeboten. Unterschiedlich ist die Auffassung auch bezüglich der Verpflichtungsregelungen und angesetzten Sanktionen bei Teilnahmeverweigerungen. Fordern Unionspolitiker verschärfte Sanktionen und Verpflichtungsregelungen, hält die linke Seite dies für nicht notwendig, da die Kurse ohnehin einen unerwartet starken Zuspruch und Zulauf von Seiten der angesprochenen MigrantInnen erführen.88

Zusammenfassend ergibt sich aus der Gegenüberstellung dieser beiden konträren Positionen folgendes. Ein gemeinsamer Nenner, dem alle Seiten zustimmen, ist die Wichtigkeit des Spracherwerbs als Teil einer erfolgreichen Integration und einer gegenseitige Verständigung. Der Staat trägt dabei in der Bereitstellung integrationsfördernder Maßnahmen eine besondere Verantwortung. Dieser minimale Nenner ist auch im Neuen Zuwanderungsgesetz unter der Überschrift „Förderung der Integration“, wiederzufinden, wie aus dem nachfolgenden Kapitel hervorgeht.

1.3.3 Integration und Neues Zuwanderungsgesetz

Im Sommer 2004 wurde nach mehreren Anläufen und harten Auseinandersetzungen um eine neue Einwanderungsgesetzgebung ein Kompromiss zwischen den regierenden Parteien gefunden, der eine Novellierung des geltenden „Ausländerrechts“ ermöglichte. Das daraus

[...]


1 Das wird mittlerweile auch von offizieller Seite eingeräumt. Vgl. Stellungnahme des „Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration“; BAMF (Hrsg.): Migration und Integration - Erfahrungen nutzen, Neues wagen. Jahresgutachten 2004 des Sachverst Ändigenrates für Zuwanderung und Integration. Nürnberg 2004b., S.3.

2 Das B1-Niveau stellt nach dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ die erste Stufe des selbständigen Sprachgebrauchs dar. Vgl. Goetheinstitut: Gemeinsamer europ Äischer Referenzrahmen für Sprachen. 2005. Veröffentlicht im Internet: www.goethe.de/z/50commeuro/deindex.htm. [13.12.2007].

3 Vgl. Michalowski, Ines; Schönwälder, Karen; Söhn, Janina: Sprach- und Integrationskurse für MigrantInnen: Erkenntnisseüber ihre Wirkungen aus den Niederlanden, Schweden und Deutschland.

Schriftenreihe der Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration. Forschungsbilanz 3. Berlin 2005, S.48ff.

4 Korrekterweise handelt es sich um eine Gesetzgebung zur Begrenzung und Steuerung von Zuwanderung. Der ausführliche Titel des Zuwanderungsgesetzes lautet „Gesetz zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“.

5 § 2 Aufenthaltsgesetz: „Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist“. Art.116 Abs.1 Grundgesetz: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“.

6 Vgl. Kalpaka, Anita: Hier wird Deutsch gesprochen - Unterschiede, die einen Unterschied machen. In: Elverich, Gabi; Kalpaka, Anita; Reindlmeier, Karin (Hrsg.): Spurensicherung - Reflexion von Bildungsarbeit in der Einwanderungsgesellschaft. Frankfurt a.M., London 2006, S.265.

7 Esser Hartmut: Integration und ethnische Schichtung. Mannheim 2001, S.1.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. Park, Robert: The City. Chicago 1925.

10 Vgl. Treibel, Annette: Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht. 2.Aufl., Weinheim; München 1999, S.109.

11 Esser, Hartmut: Aspekte der Wanderungssoziologie. Assimilation und Integration von Wanderern, ethnischen Gruppen und Minderheiten. Eine handlungstheoretische Analyse . Darmstadt, Neuwied 1980.

12 Dieses Arbeitspapier diente auch als Gutachten für die Zuwanderungskommission des Bundesministeriums des Inneren.

13 Esser 2001, S.9.

14 Ebd, S.10

15 Ebd, S.17.

16 Heckmann, Friedrich: Integration und Integrationspolitik in Deutschland. Bamberg 1997, S.2.

17 Vgl. ebd. S.11ff.

18 Vgl. Heckmann, Friedrich: Nation und Integration von Migranten in Deutschland. Bamberg 1998, S.10.

19 Vgl. Esser 2001, S. 40f. Heckmann spricht auch von „ethnischer Kolonie“. Gemeint sind bewusste Zusammenschlüsse zugewanderter ethnischer Gruppierungen innerhalb des Aufnahmelandes.

20 Vgl. Heckmann 1992, S.113f.

21 Vgl. Esser 2001, S.69.

22 Vgl. ebd., S. 68 ff.

23 Vgl. beispielsweise Gereke/Srur: Integrationskurse für Migrantinnen. Genese und Analyse eines staatlichen Förderprogramms. Oldenburg 2003, S.32f.

24 Vgl. dazu auch Kapitel 2.2.2. „Datenlage und Integrationsmonitoring“.

25 Der „Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration“ wurde 2003 vom Bundesinnenministerium ins Leben gerufen. In einem jährlichen Bericht stellt der Rat Grundlagen- und Erfahrungswissen zur Gestaltung der Migrations- und Integrationspolitik für den Staat bereit.

26 Vgl. BAMF (Hrsg.): Migration und Integration - Erfahrungen nutzen, Neues wagen. Jahresgutachten 2004 des Sachverst Ändigenrates für Zuwanderung und Integration. Nürnberg 2004b. S.406.

27 Vgl. Haug, Sonja: Die Datenlage im Bereich der Migrations- und Integrationsforschung. Einüberblicküber wesentliche Migrations- und Integrationsidikatoren und die Datenquellen. Nürnberg 2005, S.4f.

28 Vgl. Kapitel 2.1. „Migrationssoziologische Integrationsmodelle“.

29 Vgl. Haug 2005, S.4.

30 Vgl. Castle, Stephen,u.a.: Integration. Mapping the field. Oxford 2002, S.134-136.

31 Vgl. Haug 2005, S.3.

32 Auch innerhalb der Europäischen Union wird immer lauter auf die Notwendigkeit eines gemeinsamen Indikatorensystems hingewiesen, um die Vergleichbarkeit der Migrations- und Integrationsentwicklung der einzelnen EU-Staaaten zu gewährleisten.

33 Vgl. Siegert, Manuel: Integrationmonitoring - State of the Art in internationaler Perspektive. Schriftenreihe des Europäischen Forums für Migrationsstudien. Bamberg 2006, S.3.

34 Vgl. BAMF 2004b, S.426.

35 Gereke/Srur 2003, S.36.

36 vgl. BAMF 2004b, S.414ff.

37 Vgl. Siegert 2006, S.11.

38 Vgl. Haug 2005, S.5.

39 Vgl. Haug 2005, S.5.

40 Vgl. Siegert 2006, S.9f.

41 Vgl. Siegert 2006, S.3.

42 Siegert 2006, S.73.

43 Vgl. ebd., S.41.

44 Vgl. Haug 2005, S.11.

45 Die konkreten Frageschwerpunkte und Erhebungsergebnisse beider Untersuchungen können im Internet abgerufen werden unter: ALLBUS: www.gesiS.org/Dauerbeobachtung/Allbus/ [abgerufen am 21.1.07]; SOEP: www.diw.de/deutsch/sop/ [abgerufen am 21.1.07]

46 Vgl. Gereke/Srur 2003, S.37.

47 Vgl. Michalowski, Ines; Schönwälder, Karen; Söhn, Janina: Sprach- und Integrationskurse für MigrantInnen: Erkenntnisseüber ihre Wirkungen aus den Niederlanden, Schweden und Deutschland. Schriftenreihe der Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration. Wisschenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Forschungsbilanz 3. Berlin 2005. S.53.

48 Vgl. ebd. S.54.

49 Vgl. BMI Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Evaluation der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz. Abschlussbericht und Gutachtenüber Verbesserungspotenziale bei der Umsetzung der Integrationskurse. Berlin 2006, S.9ff.

50 Vgl. Seifert, Wolfgang: Geschlossene Grenzen - offene Gesellschaft? Migrations- und

Integrationsprozesse in westlichen Industrienationen. Frankfurt a. M., New York 2000, S.66.

51 Vgl. BAMF 2004b, S.92.

52 Ebd., S.92ff.

53 Im Folgenden bleibt die Integrationspolitik der DDR zu Zeiten der ins Land geholten Vertragsarbeiter ausgespart, da sie mit dem Fall der Mauer 1989 und der „Deutschen Vereinigung“ ein Ende fand bzw. die Politik der Bundesregierung dominierte. Ein kontinuierlicher roter Leitfaden in der Geschichte der Integrationspolitik bis heute wird daher eher in der Geschichte der Bundesrepublik deutlich.

54 BAMF 2004b, S.94.

55 Vgl. Gereke/Srur 2003, S.39ff.

56 Dies manifestierte sich in einem Auswechselprinzip, in dem die ArbeitsmigranInnen nur eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr erhielten.

57 Vgl. Seifert 2000, S.103.

58 Vgl. Treibel 1999, S.57.

59 Vgl. Bade 1994, S.18f und Beger 2000, S.27; zitiert in Gereke/Srur 2000, S.41.

60 Gereke/Srur 2003, S.41.

61 Vgl. Treibel 1999, S.152.

62 Vgl. Gereke/Srur 2003, S.41.

63 Vgl.Treibel 1999, S.57.

64 Treibel 1999, S.60.

65 Gereke/Srur 2003, S.45.

66 Vgl. ebd. S.46.

67 Vgl. ebd. S.44f.

68 Vgl. „Kühnmemorandum“: Kühn, Heinz: Stand und Weiterentwicklung der Integration ausl Ändischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland. Memorandum des Beauftragten der Bundesregierung. Bonn 1979.

69 Vgl. Treibel 1999, S.63.

70 Vgl. Gereke/Srur 2003, S.47f.

71 Vgl. Gereke/Srur 2003, S.50

72 Ebd., S.51.

73 Ebd. S.50.

74 Treibel 1999, S.80.

75 Ende der 80er Jahre fand, bedingt durch den Zusammenbruch des „Ostblocks“, eine Zunahme der

Zuwanderung von SpätaussiedlerInnen statt. Diese wurde jedoch nicht als Einwanderung deklariert, sondern als Rückkehr von Deutschen. Näheres zu dieser Zuwanderungsgruppe in Kapitel 3.2. dieser Arbeit.

76 Vgl. Treibel 1999, S.57.

77 Vgl. Gereke/Srur 2003, S.56.

78 Das „ius sanguini“ wird zum „ius soli“, d.h. der Leitgedanke des Abstammungsrechts wird durch das Bodenrecht ersetzt. Das bedeutet, die Staatsangehörigkeit bezieht sich nicht mehr auf die Herkunft der Eltern, sondern auf den Ort der Geburt.

79 Bis in die 90er Jahre waren Zugewanderte von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.

80 Vgl. Bündnis 90/Die Grünen (Hrsg.): Perspektive Staatsbürgerin und Staatsbürger. Für einen gesellschaftlichen Integrationsvertrag. Fraktionsbeschluss. Berlin 30.Mai 2006, S.1.

81 Vgl. CDU/CSU (Hrsg.): Für einen Nationalen Aktionsplan Integration. Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Berlin 4. April 2006, S.2.

82 Bündnis 90/Die Grünen 2006, S.2.

83 Ebd. S.2.

84 Vgl. Heinrich Böll Stiftung (Hrsg.): Toleranz ohne Ende - Ende der Toleranz? Anerkennung in der Einwanderungsgesellschaft. 2006c. Veröffentlicht im Internet: www.migration- boell.de/web/integration/47_861.asp[11.1.07].

85 Vgl. CDU/CSU 2006, S.3f.

86 Vgl. Bündnis 90/Die Grünen 2006, S.4.

87 Vgl. CDU/CSU 2006, S.4.

88 Vgl. Bündnis 90/Die Grünen 2006, S.5.

Ende der Leseprobe aus 124 Seiten

Details

Titel
Beitrag der Sprach- und Orientierungskurse des neuen Zuwanderungsgesetzes zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland
Hochschule
Technische Universität Dresden
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
124
Katalognummer
V77833
ISBN (eBook)
9783638796408
Dateigröße
2473 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beitrag, Sprach-, Orientierungskurse, Zuwanderungsgesetzes, Integration, Migrantinnen, Migranten, Deutschland
Arbeit zitieren
Seni Regren (Autor:in), 2007, Beitrag der Sprach- und Orientierungskurse des neuen Zuwanderungsgesetzes zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77833

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