Die kommunale Selbstverwaltung in Bayern und die Gemeindegebietsreform vom 16. Dezember 1971


Referat (Ausarbeitung), 2002

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


1. Einführung

Der Freistaat Bayern ist ein auf freiheitlich - demokratischen Grundsätzen aufbauendes Staatsgebilde, in dem die Bürger die größtmögliche Freiheit z. B. bei der Verwaltung und Organisation ihrer eigenen, unmittelbaren Belange haben sollen.

In Bayern wird deshalb der kommunalen Selbstverwaltung ein ganz erheblicher Stellenwert beigemessen.

Die Bayerische Verfassung trägt dieser bedeutenden Rolle Rechnung indem in ihr sogar in Artikel 11, Absatz 4 der Grundsatz: " Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben", aufgenommen wurde.

Wie sich das im Einzelnen darstellt, werde ich im Anschluß erläutern.

2. Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung

Die kommunale Selbstverwaltung in Bayern ist in drei Ebenen gegliedert.

Die unterste Ebene bilden die Gemeinden, dann folgen die Landkreise und als oberste Ebene fungieren die Bezirke.

Der Freistaat Bayern ist in 7 Regierungsbezirke aufgeteilt, (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Unter -, Mittel -, Oberfranken und Schwaben) diese Bezirke wiederum sind untergliedert in insgesamt 71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte und 2031 kreisangehörige Gemeinden.

Von den kreisangehörigen Gemeinden besitzen 1028 eine eigene Verwaltung, weshalb man diese Gemeinden dann "Einheitsgemeinden" nennt.

Die anderen 1003 Gemeinden sind in 319 Verwaltungsgemeinschaften zusammenge-schlossen, weshalb man sie als "Mitgliedsgemeinden" bezeichnet. (Aus: Bayern: Fakten, Zahlen, Politik, Bayerische Staatskanzlei -Öffentlichkeitsarbeit-, 2000, S.35f.)

Um die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung besser zu verstehen, werde ich nun alle drei Ebenen eingehender beleuchten.

3. Gemeinden.

Gemeinden sind älter als alle anderen staatlichen Strukturen und existierten bereits lange, bevor die ersten Staaten entstanden.

Diese Gemeinschaften schufen sich bestimmte Symbole, als nach außen sichtbares Zeichen der Zusammengehörigkeit und gaben sich feste Regeln und Gesetze.

Auch kollektive Aufgaben entwickelten sich, wie z.B. die Versorgung der Kranken oder Invaliden.

Waren früher die Gemeinden für den Einzelnen der umfassendste soziale Zusammenschluß überhaupt und der Staat nur ein vages Gebilde, so hat sich das Bild heute durch die modernen Medien grundsätzlich geändert.

Die Gemeinde wird vom modernen Menschen jetzt nur noch als ein kleines Teilsystem eines größeren sozialen Systems wahrgenommen.

In unserem demokratischen Staat sind die Gemeinden die Keimzellen der Demokratie, die kleinsten Einheiten des demokratischen Staates. (Aus: Die kommunalen Ebenen in Bayern, 2001, S.9f. und Politische Landeskunde Freistaat Bayern, 2000, S. 140, beide: Landeszentrale für politische Bildungsarbeit).

Um den Begriff der Gemeinde einmal zu klären, möchte ich nun erst einmal eine Definition aus dem Buch: Die kommunalen Ebenen in Bayern vorstellen.

Definition:

Die Gemeinde ist gekennzeichnet durch lokale Gebundenheit an einen bestimmten und abgegrenzten Raum und durch die räumliche Nähe der in ihr lebenden Menschen. Sie ist ein Geflecht sozialer Beziehungen zwischen Menschen, die in einem mehr oder weniger großen lokal begrenzten Raum wohnen und in derart mannigfaltigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bindungen zusammenleben, dass ein wesentlicher Teil ihrer Bedürfnisse und Interessen innerhalb dieses Rahmens befriedigt werden kann. Die Gemeinde umschließt im wesentlichen alle Einrichtungen, die als Voraussetzung für die persönliche Entfaltung anzusehen sind. Dem Menschen begegnen in seiner Entwicklung die meisten sozialen Zusammenhänge, die über den engsten Kreis der Familie hinausgehen, zuerst in der Gemeinde, die damit das bedeutendste Sozialgebilde zwischen Familie und gesellschaftlichen Großgebilden darstellt. (Die kommunalen Ebenen in Bayern: Kommunal - Ordnungen und Wahlen, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, 5. Aufl., 2001, S.9)

Anzumerken ist noch der Unterschied zwischen Gemeinde als soziales Gebilde und der "Verwaltungseinheit Gemeinde".

Die "Verwaltungseinheit Gemeinde schließt Gemeinden jeder Größenordnung ein, die Millionenstadt genauso wie die Landgemeinde. Sie bezieht sich zwar auf die Gemeinde als soziale Einheit, muß sich aber nicht mit ihr decken, sondern kann z.B. in Ballungszentren nur Teile von ihr enthalten.

Die bayerischen Gemeinden bestehen im wesentlichen seit der Gebietsreform von 1808 /1818 in der Maximilian Joseph Graf von Montgelas die bis dahin etwa 40 000 Städte, Märkte und Weiler zu über 7000 Gemeinden zusammenfaßte.

Allerdings waren die entstehenden "Verwaltungseinheiten Gemeinden " noch weit vom heutigen Prinzip der Selbstverwaltung entfernt, da sie unter starker staatlicher Bevormundung standen und so gut wie keine Einflußmöglichkeiten auf den König und das Parlament hatten.

Erst das Gemeindeedikt von 1818, das erst nach der Ablösung Montgelas zustande kam, brachte wieder Elemente der Selbstverwaltung ein, die auf die Ideen des Freiherrn von Stein zurückgingen.

Aber erst die Gemeindeordnung von 1869 garantierte den Gemeinden ausdrücklich das Selbstverwaltungsrecht.

Mit Ergänzungen hatte die Gemeindeordnung von 1869 nur wenig verändert bis 1927 bestand, wo sie durch eine neue Gemeindeordnung abgelöst wurde.

In dieser neuen Ordnung wurden vor allem rechtliche Unklarheiten beseitigt.

Im Jahre 1935 wurde von den Nationalsozialisten eine für ganz Deutschland einheitliche "Deutsche Gemeindeordnung" erlassen.

Diese Gemeindeordnung basierte auf dem "Führerprinzip", was bedeutet, dass der Bürgermeister nicht mehr frei gewählt, sondern vom Führer eingesetzt wurde und die Verordnungen und Erlasse des Führers als allein verantwortliche Instanz innerhalb der Gemeinde durchzusetzen hatte.

Nach dem Zusammenbruch des NS - Staates galt von 1945/46 - 1952 eine behelfsmäßige Gemeindeordnung, die am 18. Januar 1952 dann von einer neuen, auf den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung basierenden abgelöst wurde.

In ihr wurden umfassende Gesetzesregelungen des bayerischen Gemeinderechts umgesetzt. (Die kommunalen Ebenen in Bayern: Kommunalordnung und Wahlen, Bay. Landeszentrale für politische Bildung, 2001, S.10, 11 und Politische Landeskunde Freistaat Bayern, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, 2000,S.22f.).

3.a. Gemeindestrukturen

Gemeinden werden unterteilt, wie ich schon in der Einführung kurz angesprochen habe, in kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte (25 in Bayern) und große Kreisstädte (26 in Bayern).

Kreisfreie Städte, wie etwa Passau oder Weiden i. d. Opf., stehen den Landkreisen gleich, sie besitzen neben dem Bürgermeister noch einen Oberbürgermeister und nehmen zusätzlich zu den Gemeindeaufgaben auch noch Aufgaben der Landkreise wahr, wie etwa das Sozialamt und Landratsamt. Im Unterschied zu den kreisangehörigen Gemeinden, erstreckt sich die Hoheitsgewalt der kreisfreien Städte nur auf das Stadtgebiet selbst, da sie keinem Landkreis angehören.

Die großen Kreisstädte (z.B. Rothenburg ob der Tauber) nehmen eine gewisse Sonderstellung ein, da sie erst bei der Gemeindegebietsreform von 1971 - 1978 (Gesamtdauer bis zum Abschluß) aus ehemals kreisfreien Gemeinden entstanden und ein gewisses Zugeständnis an die Ortschaften darstellen, die ihre Kreisfreiheit verloren. (Die kommunalen Ebenen in Bayern, 2001,S.11 und politische Landeskunde Freistaat Bayern, 2000, S.26.)

So sind sie für gewisse Aufgaben Kreisverwaltungsbehörde (nicht für alle) und nehmen Aufgaben des Landratsamtes wahr. (Die kommunalen Ebenen in Bayern: Kommunalordnung und Wahlen, Bay. Landeszentrale für polit. Bildungsarbeit, 2001, S.12f.).

Von großer praktischer Bedeutung sind auch die 319 "Verwaltungsgemeinschaften" zu denen die 1003 Mitgliedsgemeinden zusammengeschlossen sind. Sie stellen für die Mitgliedsgemeinden einen personell und materiell umfangreicher ausgestatteten gemeinsamen Verwaltungsapparat bereit, der alle anfallenden Aufgaben besser erledigt, als die "Kleinstgemeinden" das alleine könnten. Die Mitgliedsgemeinden verlieren dabei aber keineswegs ihre Selbständigkeit. (Aus: Politische Landeskunde Freistaat Bayern, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, 2000, S.141. Zahlen aus der aktuelleren Ausgabe von: Die kommunalen Ebenen in Bayern, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, 2001, S.11)

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Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die kommunale Selbstverwaltung in Bayern und die Gemeindegebietsreform vom 16. Dezember 1971
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstaltung
Politik
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V77621
ISBN (eBook)
9783638833288
ISBN (Buch)
9783638833301
Dateigröße
419 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Selbstverwaltung, Bayern, Gemeindegebietsreform, Dezember, Politik
Arbeit zitieren
Michael Schön (Autor:in), 2002, Die kommunale Selbstverwaltung in Bayern und die Gemeindegebietsreform vom 16. Dezember 1971, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77621

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