Die Polizeistaatlichkeit im Preußen des 19. Jahrhunderts


Hausarbeit, 2007

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Thema, Fragestellung und Eingrenzung
1.2. Quellenlage und Forschungsstand

2. Innere Sicherheit in Preußen
2.1. Polizeistrukturen auf dem Lande
2.2. Militär und Polizei in den Städten

3. Die politische Polizei in Preußen
3.1. Die Entstehung der politischen Polizei 1806-1812
3.2. Die politische Polizei von 1815 bis zur Revolution 1848

4. Die Karlsbader Konferenz

5. Kriminalpolizei und Verbrechensbekämpfung
5.1. Die Entstehung der preußischen Kriminalpolizei
5.2. Verbrechen und Verbrechensahndung
5.3. Die Todesstrafe

6. Schluss: Zusammenfassende Betrachtung der Polizeistaatlichkeit
im Preußen des 19. Jahrhunderts

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Thema, Fragestellung und Eingrenzung

In der Arbeit mit dem Thema „Die Polizeistaatlichkeit im Preußen des 19. Jahrhunderts“ soll die Entwicklung einer zentral gelenkten staatlichen Ordnungs-macht von der Besetzung Preußens durch Napoleon bis zur Revolution 1848 dargestellt werden.

Die einleitende Betrachtung wird sich vor allem mit einem Überblick der inneren Sicherheit Preußens befassen. Dabei werden die Polizeistrukturen auf dem Lande und der Konflikt zwischen den territorialen Gutsherren und der absolutistischen Staatsstruktur zu betrachten sein. Anschließend soll auf das Verhältnis von Militär und Polizei in den Städten eingegangen werden. Hier wird sich vor allem die Sonderrolle Berlins herauskristallisieren und der Übergang zu einer modernen Polizei, deren Gründung eine Antwort auf die Hilflosigkeit des Staates, während der Revolutionsjahre 1848/49, darstellte.

Der Schwerpunkt der Arbeit wird auf der neu installierten preußischen politischen Polizei liegen. 1806 durch die französischen Besatzer eingerichtet um franzosen-feindliche Aktivitäten aufzudecken, wurde sie von den Preußen 1808 übernommen, um jetzt gegen die französische Geheimpolizei zu agieren. Dabei machte sich Justus von Gruner als erster Polizeipräsident einen Namen. Unter ihm wurde die politische Polizei zu einem effektiven Gegenspionagedienst ausgebaut, bis er schließlich, aufgrund von zu antifranzösischen Spionagevorgängen, 1812 von Fürst Wilhelm Ludwig zu Sayn-Wittgenstein abgelöst wurde, der die politische Polizei jetzt nicht mehr nur gegen ausländische Spione einsetzte, sondern auch immer mehr die eigene Bevölkerung überwachen ließ. Das anschließende Kapitel befasst sich mit der politischen Polizei während der Jahre 1815 bis 1848. In dieser Zeit wird die politische Polizei immer mehr zu einem Überwachungsapparat gegen die eigene Bevölkerung ausgebaut. Dies bekamen vor allem die demokratischen und gebildeten Einwohner zu spüren. Vor allem der akademische systemkritische Bereich wurde genauestens Überwacht.

Um gegen die neuen Untriebe der politisierten Bevölkerungsschichten besser vorgehen zu können wurde 1819 die Karlsbader Konferenz einberufen. Mit der auf dem deutschen Gebiet staatenübergreifenden Maßnahme der Demagogen-verfolgung soll sich im Kapitel „Die Karlsbader Konferenz“ auseinandergesetzt werden.

Folgen soll eine Betrachtung über die Entwicklung der preußischen Kriminalpolizei, an die sich die Verbrechensahndung anschließt. Als heraustretendes Verbrechen wird der Holzdiebstahl zu untersuchen sein. Um das Thema abzurunden wird die Todesstrafe als Letztes zu betrachten sein, bevor im letzten Kapitel eine abschließende Betrachtung die zusammengetragenen Erkenntnisse noch einmal zusammenfasst und so die Arbeit zum Abschluss bringt.

1.2. Quellenlage und Forschungsstand

Als Basis für diese Arbeit diente das Werk von Wolfgang Knöbl.[1] Das Werk bietet einen guten Überblick über die Entwicklung der Polizeistaatlichkeit von 1700-1914. Dieses gibt vor allem eine gute Übersicht über den Forschungsstand und die einschlägige Literatur. Da das 19. Jahrhundert gut erforscht ist und eine Vielzahl von Literatur zu den Forschungen existiert, ist der bibliographische Anhang von großer Bedeutung. So kristallisiert sich vor allem Wolfram Siemanns[2] Forschung über die politische Polizei als Standbein für diese Arbeit heraus. In diesem Werk wird die Entstehung der politischen Polizei im deutschsprachigen Raum betrachtet und kann aufgrund jahrelanger Forschungsarbeit als das Standartwerk für dieses Thema bezeichnet werden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Arbeit sind die Abhandlungen Dirk Blasius.[3][4] Dabei werden vorranging die Aspekte der politischen Kriminalität und der Alltagskriminalität untersucht.

Besonderer Wert wird dabei den Delikten beigemessen, deren Ahndung in den Werken von Richard van Dülmen[5] und Richard J. Evans[6] ihre Bearbeitung finden. Zur Entwicklung der Kriminalpolizei wird hauptsächlich auf das Werk von Manfred Teufel[7] zurückgegriffen. Besonders die ersten Ansätze der polizeilichen Verbrechensbekämpfung stehen hier im Vordergrund.

Um den gesamtpolitischen Hintergrund der Entstehungsgeschichte des Polizeiwesens vom Anfang bis zur Mitte des 19.Jahrhunderts abzurunden wurde als ergänzende Literatur das Überblickswerk von Thomas Nipperdey verwendet.[8]

2. Innere Sicherheit in Preußen

2.1. Polizeistrukturen auf dem Lande

Nach der Niederlage Preußens gegen Frankreich kam es zu den Preußischen Reformen. Ziel war es unter anderem die lokalen Verantwortlichkeiten durch einen durchrationalisierten Staatsapparat abzulösen, der alle wesentlichen Kompetenzen in sich vereinte. Neben dem Militär und der königlichen Verwaltung sollte die neu zu bildende Polizei ein zentrales Element im preußischen Herrschaftsgefüge bilden. Die Gerichtsbarkeit, die immer noch bei den Gutsherren lag und so keine einheitliche Gerichtsbarkeit erlaubte, sollte ebenso in die Hände des zentral geleiteten Staates gelegt werden.[9]

Dies war jedoch sehr schwer durchzusetzen, da die Herrschaftsansprüche des Staates auf dem Lande immer noch durch die Gutsherren vertreten wurden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die lokale Polizeigewalt der Gutsherren sich eher noch ausdehnte.

Auf das Recht der Patrimonialgerichtsbarkeit[10] verzichteten jedoch viele Grund-besitzer, da die Kosten für qualifizierte Richter und die Gefängniskosten sehr hoch waren und meist durch die Gutsherren selber getragen werden mussten.[11]

Dagegen wurde das Recht der Polizeigewalt von den Gutsherren mehr in Anspruch genommen, denn die dabei eingetriebenen Geldstrafen verblieben in den Händen der Gutsherren. So wurden kleine Vergehen, für die man Geldstrafen auferlegen konnte, hart verfolgt und schwere Delikte blieben häufig ungesühnt.[12]

Auch die 1812 gegründete Gendarmerie war nicht in der Lage den Staat näher an seine Untertanen auf dem Lande zu bringen. Denn mit einer Stärke von 96 Wachtmeistern und 1240 Gendarmen war keine flächendeckende Kontrolle möglich.[13] So wurde die polizeiliche Kompetenz der Gutsherren bis 1848/49 weiter ausgebaut und der Intention des allgemeinen und unmittelbaren Untertanen-verhältnis zum Staat entgegen gewirkt.[14]

Der staatliche Zugriff war also nicht gelungen. Das zeigte sich vor allem an der Vertretung des Staates durch die Gendarmen. So kam in Preußen ein Gendarm auf 6000 – 8000 Einwohner, in Hannover einer auf 4300 und in Braunschweig einer auf 2000.[15] Die Schwäche der staatlichen Gendarmerie bestätigte im Osten Preußens die Gutsbesitzer in ihrer Macht des traditionellen Polizeiherrn. So waren die Bauern zwar formell frei, blieben aber trotzdem in der Gewalt des Gutsherrn. Selbst bei Verstößen gegen die Polizeikompetenz war es kaum möglich ihnen diese zu entziehen. Und so wurden die Herrschaftsansprüche der Gutsherren den Untergebenen als offiziell vom Staat erwünscht verkauft.[16]

Im Vormärz konnte die Gendarmerie nicht den Ansprüchen des Einhalts der sozialen Ordnung gerecht werden. Diese Aufgabe übernahm immer noch die Armee, welche zu dieser Zeit eine Friedensstärke von 120000-140000 Mann besaß. Und so wurde bei größeren Sicherheitsproblemen, wie den Weberunruhen 1844 in Schlesien, die Armee hinzugezogen.

Desweiteren unterstützen sie die Gendarmen bei der Eindämmung der so genannten „gefährlichen Klassen“ zu den vor allem Mägde, Knechte, Landarbeiter, Tagelöhner, Bettler, Arbeitslose und jüdische Händler zählten.[17] Aber auch die Militäreinsätze konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die eigentlichen Machthaber immer noch die Gutsherren waren. Daran änderte sich auch nichts nach der Revolution 1848/49. Erst 1872 konnte das traditionelle Polizeigesetz den Gutsherren entzogen werden und ging endgültig an den Staatsapparat. Trotzdem blieb die eigentliche Exekutivmacht der Gutsherr, denn die Aufmerksamkeit des Staates richtete sich vor allem auf die Städte.[18]

2.2. Militär und Polizei in den Städten

Der preußische Staat legte in der Zeit des Vormärz nur wenig Wert auf eine starke Vollzugspolizei. Das lag zum einem daran, dass das Militär in Preußen noch immer eine große Rolle spielte, die Städte zumeist Garnisonen waren und so die öffentliche Ordnung durch das Militär gewahrt wurde. Zum anderen war der Staat mehr an der Verfolgung innenpolitischer Gegner interessiert und konzentrierte seine Kräfte auf den Aufbau einer Geheimpolizei.[19]

Zum Aufbau einer professionellen und durchschlagskräftigen Polizei kam es dann in Berlin mit der 1848 gegründeten Berliner Schutzmannschaft. Diese wurde eingesetzt, da sich die bestehenden Polizeikräfte als zu schwach erwiesen und das Militär abgezogen wurde um der Revolutionsdynamik entgegenzuwirken.[20]

Die seit dem 6.März 1848, in Berlin, stattfindenden Volksversammlungen und die daraus resultierenden Unruhen konnten nur durch das Hinzuziehen des Militärs eingedämmt werden. Jedoch verschärfte das Militär durch seine Präsens die Lage nur noch. So kam es am 18.März 1848 auf dem Berliner Schlossplatz zu blutigen Zusammenstößen, bei denen 300 Menschen ums Leben kamen.[21] Um die Lage nicht weiter eskalieren zu lassen wurden die Truppen aus der Stadt abgezogen.

Damit fehlten nun die militärischen Ordnungskräfte und die meisten Ordnungshüter wagten sich nicht mehr auf die Straße. Eine Bürgerwehr mit 21000 Mitgliedern übernahm diese Aufgabe.[22] Diese aus der Mittelschicht rekrutierte Bürgerwehr sollte gegen die Tumulte, die durch unterbürgerliche Schichten verursacht wurden, vorgehen. Am 23.Juni 1848 wurde durch eine „Karbinettsordre“ die Aufstellung einer neuen Polizeitruppe von Friedrich Wilhelm IV. sanktioniert.[23] Damit konnte die Bürgerwehr im November des Jahres aufgelöst werden und die neue moderne Polizei nahm ihren Dienst auf. Das Polizeiwesen wurde auf eine hauptberufliche Basis gestellt. Um die Polizei schlagkräftig zu machen wurde sie militarisiert. Die Polizisten bekamen Helme, Säbel, Gewehre und Pistolen. Des weiteren waren die meisten Polizisten ehemalige Armeeunteroffiziere und Soldaten. Somit wurde die Polizei zwar militarisiert aber sie hatte die Armee als Ordnungshüter in Berlin verdrängt. Damit war Berlin jedoch noch für lange Zeit die Ausnahme in Preußen. In anderen Regionen herrschte immer noch das Militär.

[...]


[1] Knöbl, Wolfgang: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozeß, Staatsbildung und innere

Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700-1914,Frankfurt am Main/New York 1998.

[2] Siemann, Wolfram: >>Deutschlands Ruhe, Sicherheit und Ordnung<<, Die Anfänge der politischen

Polizei 1806-1866, Tübingen 1985.

[3] Blasius, Dirk: Geschichte der politischen Kriminalität in Deutschland (1800-1980), Eine Studie zu

Justiz und Staatsverbrechen, Frankfurt am Main 1983.

[4] Blasius, Dirk: Kriminalität und Alltag, Zur Konfliktgeschichte des Alltagslebens im 19. Jahrhundert,

Göttingen 1978.

[5] van Dülmen, Richard: Theater des Schreckens, Gerichtpraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit,

München 1985.

[6] Evans, J. Richard: Öffentlichkeit und Autorität, Zur Geschichte der Hinrichtung in Deutschland vom

Allgemeinen Landrecht bis zum Dritten Reich, in: Reif, Heinz(Hrsg.): Räuber, Volk und Obrigkeit,

Studien zur Geschichte der Kriminalität in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert, Frankfurt am Main

1984.

[7] Teufel, Manfred: Vom Werden der deutschen Kriminalpolizei, Ein polizeihistorischer Abriß mit

prosopographischen Anmerkungen, in: Nitschke, Peter(Hrsg.): Die Deutsche Polizei und ihre

Geschichte, Beiträge zu einem distanzierten Verhältnis, Hilden 1996.

[8] Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800-1866, Bürgerwelt und starker Staat, München 1985.

[9] Knöbl, Wolfgang: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess, S. 205.

[10] Den Gutsherren stand im Zuge der Patrimonialgerichtsbarkeit die Zivilgerichtsbarkeit zu. Durch spezielle Urkunden war es möglich zudem noch die Kriminalgerichtsbarkeit zu erlangen. Zur Zivilgerichtsbarkeit zählte auch die Polizei und die Polizeigerichtsbarkeit. Die Patrimonialgerichte waren für alle in ihrem Bezirk wohnhaftigen Personen verantwortlich, außer für den Adel, Beamte des Staates und Geistliche., vgl.: Werthmann, Sabine: Vom Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit, S. 29.

[11] Koselleck, Reinhart: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 545.

[12] Ebd., S. 552.

[13] Spencer, Elaine Glovka, Police and the social order in German cities, S. 6.

[14] Funk, Albrecht: Polizei und Rechtsstaat, S. 42.

[15] Spencer, Elaine Glovka, Police and the social order in German cities, S. 6.

[16] Funk, Albrecht: Polizei und Rechtsstaat, S. 42.

[17] Knöbl, Wolfgang: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess, S. 209.

[18] Ebd., S. 211.

[19] Ebd., S. 214.

[20] Ebd., S. 226.

[21] Ebd., S. 227.

[22] Knöbl, Wolfgang: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess, S. 228.

[23] Gailus, Manfred: Strasse und Brot, S. 422.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Polizeistaatlichkeit im Preußen des 19. Jahrhunderts
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Abweichendes Verhalten
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V77384
ISBN (eBook)
9783638819343
ISBN (Buch)
9783638902922
Dateigröße
460 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gendarmen, Geheimpolizei, Bürgerwehr, haute police, Patrimonialgerichtsbarkeit, Justus von Gruner, politische Polizei, Demagogenverfolgung, Karlsbader Konferenz, Kriminalpolizei, Berliner Polizeireglement, Forstgerichtstage, Todesstrafe, Verbrechen
Arbeit zitieren
Karsten Mertens (Autor:in), 2007, Die Polizeistaatlichkeit im Preußen des 19. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77384

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