Die deutsche Pflegeversicherung - ein Überblick


Hausarbeit, 2002

23 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhalt

1.0 Einleitung

2.0 Das Pflegeversicherungsgesetz
2.1 Historie
2.2 Organisation
2.3 Finanzierung
2.3.2 Beitragssatz
2.3.2 Beitragsfreiheit
2.4 Leistungen
2.5 Finanzielle Situation

3.0 Allokative Wirkung der Pflegeversicherung - Exkurs

4.0 Veränderungen durch die Pflegeversicherung
4.1 Bisherige Absicherung des Pflegerisikos – status quo ante
4.2 Anreizwirkungen der Pflegeversicherung

5.0 Fazit

Literaturnachweis

Abbildungsnachweis

1.0 Einleitung

In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, wenn er die Pflegekosten nicht mehr eigenständig aufbringen kann. Als Folge steigender Lebenserwartung hat die Anzahl der pflegebedürftiger Menschen deutlich zugenommen. Parallel hat die gesellschaftliche Bereitschaft zu familiärer Pflege signifikant nachgelassen, während gleichzeitig die Kosten für eine stationäre Pflege schneller gestiegen sind als die Renten. Somit ist der Aufwand für Sozialhilfe im gleichen Zeitraum überproportional angewachsen. Um die Gemeinden und Städte – Träger der Sozialhilfe – für die Zukunft von diesen Aufgaben zu entlasten wurde 1995 die Gesetzliche Pflege Versicherung eingeführt und ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der deutschen Sozialsicherung geschaffen.

Erklärtes Ziel dieser fünften Säule der Sozialversicherung ist neben einer Entlastung der kommunalen Sozialhilfekassen in erster Linie eine verbesserte Versorgung der Pflegebedürftigen. Diese staatliche Initiative soll demnach einen unzureichenden Schutz gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit kompensieren. Dabei sollen die Pflegebedürftigen weitgehend von der Innanspruchnahme von Sozialleistungen freigestellt und die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Somit erklärt sich auch der Pflichtcharakter dieser Versicherung für alle pflicht- oder freiwillig versicherten Mitglieder der Gesetzlichen Kranken Versicherung (GKV).

Die vorliegende Arbeit ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Rückblickend wird analysiert, ob die eigentliche Zielsetzung der Pflegeversicherung, nämlich Reduzierung der Ausgaben für Sozialhilfe und eine Verbesserung der Pflegequalität tatsächlich so eingetroffen sind. Ferner soll dabei untersucht werden, ob allein der Kostenzwang zur Einführung des Gesetzes geführt hat oder ob dabei vorrangig allokative Erwägungen und Motive leitend waren.

2.0 Das Pflegeversicherungsgesetz

Der folgende Abschnitt vermittelt einen ersten Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Pflegeversicherung, die Organisation derselben sowie die Beitrags- und Leistungsgestaltung.

2.1 Historie

Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips greift die Sozialhilfe im Pflegefall erst dann ein, wenn die finanziellen Mittel der Bedürftigen vollends ausgeschöpft sind. Sozial- aber auch fiskalpolitische Erwägungen, geprägt durch die Aufzehrung privater Einkommen und Ersparnisse durch die Pflegebedürftigkeit führten den Ruf zu einer Veränderung in diesem System. Darüber hinaus diente die Sozialhilfe schon lange nicht mehr der Überbrückung einer besonderen Notlagen sondern übernahm im Pflegefall vielmehr die Funktion einer Regelabsicherung[1].

Begonnen hatte diese öffentliche Diskussion nach einem Gutachten des Kuratoriums Deutsche Altershilfe über stationäre Behandlung von Krankheiten im Alter im Jahre 1974. Es folgte ein erster Bericht des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zur „Pflegebedürftigkeit älterer Menschen“ im Jahre 1977 mit einer Fülle von Vorschlägen zur Absicherung des Pflegerisikos.[2] Am Ende dieser fast zwanzigjährigen Diskussion wurde am 22.04.1994 die Einführung der Gesetzlichen Pflege Versicherung (GPV) im Deutschen Bundestag beschlossen und als fünfte Säule in die Sozialversicherung eingeführt.

Ihre Einführung erfolgte in drei Stufen:

1. Stufe: Inkrafttreten der Vorschriften über die Aufbringung der Mittel für die GPV am 01.01.1995
2. Stufe: Gewährung der Leistungen bei häuslicher Pflege am 01.04.1995
3. Stufe: Gewährung der Leistungen bei stationärer Pflege am 01.07.1996

2.2 Organisation

Als Träger der sozialen Pflegeversicherung wurde bei jeder Krankenkasse eine sogenannte Pflegekasse eingerichtet (gem. § 46 I SGB XI), die in öffentlicher Rechtsform, selbst verwaltet werden[3]. Bei den Krankenkassen bestehen paritätisch besetzte Vertreterversammlungen und Vorstände als Selbstverwaltungsorgane. Einzige Besonderheit bilden die Ersatzkassen, wo ausschließlich Versicherte vertreten sind[4].

Zur strukturellen Unterstützung stellen die Krankenkassen ihre räumliche, sachliche und personelle Infrastruktur zur Verfügung, da die Pflegekassen über kein eigenes Verwaltungspersonal verfügen.

Zur Deckung dieser Mehrkosten zahlen die Pflegekassen eine Verwaltungs-kostenpauschale an die Krankenkassen, wobei die Gesamtheit der Pflegekassen an die Gesamtheit der Krankenkassen 3,5% des Mittelwertes von Leistungs-Aufwendungen und Beitragseinnahmen erstattet. Dieser Gesamtbetrag wird nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand auf die Krankenkassen verteilt. Eine Schlüsselfunktion haben dabei die Spitzenverbänden der Krankenkassen, die nähere Einzelheiten über die Verteilung bestimmen[5].

Diese besondere Organisationsform unter dem Dach der Krankenkassen dient in erster Linie der Vermeidung neuer kostenintensiver Bürokratien, die mit dem Aufbau einer Verwaltung unvermeidlich verbunden wären. Auf der anderen Seite entfallen für die Versicherten umfangreiche Prüfungen wie Datenerfassungen und Gesundheits-Überprüfungen. Weiterhin reduziert sich der mit der Erfassung des versicherten Personenkreises verbundene Melde- und Kontrollaufwand auf ein Minimum, was erneut zu einer Verwaltungskostenersparnis führt. Zusätzlich können die bisherigen Erfahrungen der Krankenkassen im Bereich Pflege genutzt werden.

Mit dem Grundsatz ‚Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung’ will der Gesetzgeber erreichen, dass die Versicherungsnehmer ihr Pflegerisiko bei derselben Versicherung absichern, die bereits im Krankheitsfall eintritt. Da der Übergang vom Krankheitsfall zum Pflegefall mitunter fließend und sachlich nicht voneinander trennbar verläuft, vermeidet diese Prinzip Zuständigkeitsprobleme, die dann zum Nachteil der Versicherten ausfallen können. Zusätzlich können durch die Verzahnung von Krankheit und Pflege unter einem Dach zahlreiche Kompetenzprobleme und Streitigkeiten bei der Frage, wann Leistungen aus der Kranken- oder Pflegeversicherung reduziert werden[6]. Ferner reduzieren sich für die potenziellen Versicherungsnehmer „Such- und Informationskosten, die infolge der hohen transaktionalen Komplexität im Bereich der Versicherungen von großem Gewicht sind.“[7]

Die Gemeinsamkeit von Pflege- und Krankenkasse vereinfacht den gesamten Prozessablauf, da der Versicherte sowohl bei Krankheit als auch bei Pflegebedürftigkeit alle notwenigen Leistungen aus einer Hand erhält.

2.3 Finanzierung

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Vorschriften über die beitragspflichtigen Einnahmen, die Beitragsrechnung und die Beitragszahlung zur GPV im wesentlichen den Vorschriften in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. So werden die Beiträge bis zur entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zur Hälfte von den Versicherungsnehmern und ihren Arbeitgebern aufgebracht.

Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit die Beiträge in voller Höhe. Die Beiträge der Rentner werden je zur Hälfte von diesen selbst und von den Renten-Versicherungsträgern eingezahlt. Kinder sowie Ehegatten, deren eigenes Gesamteinkommen im Monat rund 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt, sind beitragsfrei mitversichert[8]. Aufgrund der unterschiedlichen Risikostrukturen bei den Mitgliedern der verschiedenen Pflegekassen wird zur Ermöglichung eines bundeseinheitlichen Beitragssatzes ein kassenarten-übergreifender Finanzausgleich zwischen den einzelnen Versicherungen veranschlagt[9].

[...]


[1] Sievering, O. (1996)

[2] Hof, B. (2001)

[3] Sievering, O. (1996)

[4] Straub, F. (1994)

[5] Sievering, O. (1996)

[6] Sievering, O. (1996)

[7] ebd. S.251

[8] Straub, F. (1994)

[9] Sievering, O. (1996)

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Pflegeversicherung - ein Überblick
Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen  (FB Wirtschaft)
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2002
Seiten
23
Katalognummer
V7707
ISBN (eBook)
9783638148696
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
148 KB
Schlagworte
Pflegeversicherung
Arbeit zitieren
Andreas Weiser (Autor:in), 2002, Die deutsche Pflegeversicherung - ein Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7707

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