Telekommunikationsanbieter im Wettbewerb


Seminararbeit, 2002

90 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Markt für Mobilfunk: eine Marktabgrenzung
2.1. Sachliche Marktabgrenzung
2.2. Räumliche Marktabgrenzung
2.3. Wertschöpfungskette
2.4. Fazit

3. Branchenstrukturanalyse Mobilfunk
3.1. Potentielle Konkurrenten
3.2. Rivalität unter bestehenden Unternehmen
3.3. Verhandlungsmacht der Lieferanten
3.4. Verhandlungsmacht der Abnehmer
3.5. Bedrohung durch Ersatzprodukte
3.6. Fazit

4. Wettbewerbsstrategien
4.1. Deutsche Telekom
4.1.1. Historische Entwicklung und Unternehmensstrategie
4.1.2. Strategische Ressourcen
4.1.3. Geschäftsfeldstrategie
4.1.4. Kollektive Strategien
4.2. Mannesmann / Vodafone
4.2.1. Historische Entwicklung und Unternehmensstrategie
4.2.2. Strategische Ressourcen
4.2.3. Geschäftsfeldstrategie
4.2.4. Kollektive Strategien
4.3. E-Plus
4.3.1. Historische Entwicklung und Unternehmensstrategie
4.3.2. Strategische Ressourcen
4.3.3. Geschäftsfeldstrategie
4.3.4. Kollektive Strategien
4.4. O2
4.4.1. Historische Entwicklung und Unternehmensstrategie
4.4.2. Strategische Ressourcen
4.4.3. Geschäftsfeldstrategie
4.4.4. Kollektive Strategien
4.5. Service Provider - MobilCom
4.5.1. Historische Entwicklung und Unternehmensstrategie
4.5.2. Strategische Ressourcen
4.5.3. Geschäftsfeldstrategie
4.5.4. Kollektive Strategien
4.6. Strategische Gruppen

5. Die dritte Generation – UMTS
5.1. Die Abgrenzung des relevanten Marktes
5.2. Wertschöpfungskette im Mobilfunk
5.3. Branchenstrukturanalyse
5.3.1. Potentielle Konkurrenten
5.3.2. Rivalität unter den bestehenden Unternehmen
5.3.3. Verhandlungsmacht der Lieferanten
5.3.4. Verhandlungsmacht der Abnehmer
5.3.5. Bedrohung durch Ersatzprodukte
5.4. Fazit
5.5. Strategieanalyse der Lizenznehmer
5.5.1. T-Mobile
5.5.2. Vodafone
5.5.3. E-Plus
5.5.4. Quam
5.5.5. O2
5.5.6. MobilCom
5.6. Strategische Gruppen

6. Fazit und Zukunftsaussichten

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 5: Wertkette

Abbildung 7: Barrieren und Rentabilität der Netzbetreiber auf dem Absatzmarkt

Abbildung 16: Strategische Gruppen im GSM-Markt um 1995

Abbildung 17: Strategische Gruppen im GSM-Markt um 1998

Abbildung 18: Strategische Gruppen im GSM-Markt um 2002

Abbildung 24: Strategische Gruppen im UMTS-Markt.

Abbildung 1a: Teilnehmerentwicklung im GSM-Mobilfunk.

Abbildung 1b: Teilnehmerentwicklung und Penetration in Europa.

Abbildung 2: Entwicklung und Penetration der Mobilfunkkunden in Deutschland.

Abbildung 3: Lizenzrechtliche Versorgungspflichten für Netzbetreiber im Mobilfunkmarkt.

Abbildung 4: Lizenzen der Klasse 1.

Abbildung 6: Triebkräftemodell nach Porter

Abbildung 8: Teilnehmerzahlen und Umsatz mit Mobilfunkleistungen für Privat und Geschäftskunden, 1998.

Abbildung 10: Typologie der Wettbewerbskonstellationen bei kollektivem strategischen Handeln.

Abbildung 11: E-Netz- Preise in EUR zum Markteintritt 1994.

Abbildung 12: Wesentliche Entwicklungszüge der Tarifierung (Tarif-Historie).

Abbildung 13: Anteil der Telekommunikation am Konzernumsatz von E.ON.

Abbildung 14: Distributionskanäle.

Abbildung 15: Anteil der Segmente am Gesamtumsatz und Kundenentwicklung von MobilCom.

Abbildung 19: Erworbene UMTS-Frequenzpakete.

Abbildung 20: Flächenabdeckung bis 2005.

Abbildung 22: Der globale Markt für IP-Telefonie in Mio. US-Dollar.

Abbildung 23: Netzstart.

Abbildung 25a: Zukünftige Nutzer von GPRS- und UMTS- Diensten in Europa

Abbildung 25b: Mobilfunkkunden in Deutschland.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Der Mobilfunk ist heute der wichtigste Teilbereich kabelungebundener Kommunikationstechnik. Sinkende Nutzungsgebühren und Endgerätepreise hatten eine starke Zunahme des Privatkundenanteils zur Folge und beschleunigten das Wachstum des, heute als Massenmarkt bezeichneten, Segmentes. In Deutschland fand diese Entwicklung mit der Einführung das analogen A-Netzes (1958-1977) ihren Anfang und wurde über die B- (1972-1994) und C- (1989-2000) Netze fortgesetzt. Der entscheidende Durchbruch dieser Entwicklung basiert auf der Anwendung der digitalen, zellular aufgebauten Übertragungstechnik der D- und E-Netze (GSM-Standard), welcher den Teilnehmern eine netzübergreifende, paneuropäische wie auch weltweite mobile TK erlaubt[1]. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch eine stetig sinkende Gebührenstruktur, die eine Wachstumsrate zur Folge hatte[2]. Nach Schätzung des Internationalen Fernmeldevereins (ITU) existieren derzeit weltweit ca. 1 Mrd. Mobilfunkanschlüsse. Für das Jahr 2002 rechnet der ITU damit, dass die Zahl der Mobilfunkanschlüsse mit insgesamt 1,6 Mrd. erstmalig die Zahl der Festnetzanschlüsse mit 1,2 Mrd. überschreitet[3]. Die technische Entwicklung ist derart rasant und vielschichtig, dass es zur Zeit schwierig ist abzuschätzen, ob Fest- und Mobilfunknetz miteinander verschmelzen werden oder ob das Mobilfunknetz das Festnetz verdrängen wird. Wegen den zu erwartenden Kapazitätsengpässen in Mobilfunknetzen und des zunehmenden Trends zu breitbandigen, kapazitätsintensiven Multimediadiensten ist davon auszugehen, dass das Festnetz vorerst seine Bedeutung beibehält.

2. Der Markt für Mobilfunk: eine Marktabgrenzung

Um eine Analyse des Marktes für Mobilfunk durchführen und die Wettbewerbsstrategien der Einzelnen am Markt befindlichen Mobilfunkanbieter beurteilen zu können ist es zunächst notwendig, den relevanten Markt für Mobilfunk abzugrenzen. Traditionell erfolgt die Abgrenzung des relevanten Marktes anhand des Abgrenzungskriteriums der fehlenden Substituierbarkeit zwischen Gütern[4].

Dabei orientiert man sich an den klassischen Kriterien der sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung.

2.1. Sachliche Marktabgrenzung

Die sachliche Marktabgrenzung erfolgt nach dem Bedarfsmarktkonzept[5].

Nach dem Bedarfsmarktkonzept bilden jene Produkte einen sachlich relevanten Markt, die sich in ihren Eigenschaften und ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck so ähnlich sind, dass sie aus Sicht des Verbrauchers als kurzfristig substituierbar angesehen werden[6].

Also setzt die sachliche Abgrenzung die Bestimmung aller sich in ihren Eigenschaften, ihrem Verwendungszweck und ihrer Preislage nahestehenden Güter voraus, welche die Verbraucher für die Deckung ihrer Bedürfnisse als geeignet ansehen, nachdem sie die Angebote miteinander verglichen und als austauschbar bewertet haben[7].

A priori kann man bei dem Mobilfunk zwischen der Bereitstellung des Anschlusses und der Sprachübertragung unterscheiden. Da gegenwärtig Anschluss und Mobilfunkgespräche aus ökonomischen Gründen ausschließlich zusammen angeboten werden, kann vereinfachend von einem relevanten Markt für Mobilfunkleistungen ausgegangen werden, der alle Leistungen umfasst[8].

Der relevante Markt für Mobilfunkdienstleistungen umfasst heute den digitalen Mobilfunk. Konkurrenz zwischen digitalem und analogem Mobilfunk gibt es nicht mehr, nachdem DeTeMobil den analogen Mobilfunk (C-Netz) zum 31.12. 2000 eingestellt hat und die Kunden zum digitalen Mobilfunk in das D1-Netz übergeleitet wurden[9].

Die digitalen Mobilfunkstandards, GSM-900 und GSM-1800, sind aus Nachfragersicht austauschbar, da Dual-Band-Handys preisgünstig auf dem Markt erhältlich sind und Kunden mit diesen problemlos z.B. von einem GSM-900 Anbieter zu einem GSM-1800 Anbieter wechseln können, ohne sich ein neues Endgerät kaufen zu müssen.

2.2. Räumliche Marktabgrenzung

Der relevante geographische Markt wird durch das in der Lizenz festgelegte Gebiet des betreffendes Betreibers bestimmt und kann damit das gesamte Gebiet oder einen Teil des betreffenden Mitgliedsstaates umfassen. Dies bedeutet aber nicht, dass Lizenzgebiete automatisch den Markt räumlich abgrenzen[10]. Der relevante geographische Markt kann auch kleiner sein, als das festgelegte Lizenzgebiet, wenn der betreffende Netzbetreiber nicht innerhalb des gesamten Lizenzgebietes anbietet. Generell lässt sich sagen, dass mit dem Ausbau der Infrastruktur geographische Märkte erweitert werden.

Nach der Lizenzierung im Jahr 1991 bekamen die Netzbetreiber das Recht, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ein digitales zellulares Mobilfunknetz zu errichten und zu betreiben und hierüber Mobilfunkdienste anzubieten. Beim Mobilfunk handelt sich demnach um einen Markt, der die gesamte Bundesrepublik Deutschland umfasst. Für eine solche Abgrenzung spricht, dass über alle Mobilfunkanbieter fast überall in Deutschland Mobilfunkgespräche geführt werden können. Eine 100% Netzabdeckung ist jedoch nicht gegeben. DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH und VIAG Interkom GmbH & Co. verpflichteten sich in ihren Lizenzen zu einer Abdeckung von 75% der Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet. Mannesmann Mobilfunk GmbH verpflichtete sich hingegen zu einer Netzabdeckung von 94% der Bevölkerung in den alten und 90% in den neuen Bundesländern und E-Plus Mobilfunk GmbH muss 88% der Bevölkerung in den neuen Bundesländern und 98% der Bevölkerung des gesamten Bundesgebietes abdecken[11].

Für das Betreiben von Übertragungswegen für Mobilfunkleistungen für die Öffentlichkeit bedarf es einer Lizenz der Lizenzklasse 1. Die Anzahl der Netzbetreiberlizenzen ist, aufgrund des nur begrenzten Umfangs der Frequenzen, beschränkt. T-Mobile verfügt über eine Lizenz für den nun eingestellten analogen Mobilfunk (C-Netz) als auch über eine Lizenz für den digitalen Mobilfunk (D1-Netz)[12]. Die Lizenzen für D2-, E1- und E2- Netze wurden im Wege von Ausschreibungsverfahren vergeben.

2.3. Wertschöpfungskette

Das Konzept der Wertschöpfungskette ist ein geeignetes Instrument zur Analyse von Produktionsprozessen mit aufeinander folgenden Fertigungsstufen.

Vereinfacht lässt sich wirtschaftliches Handeln als eine Kombination von Investition, Produktion, Vertrieb sowie Rechnungsstellung[13] bezeichnen [14] . Aus diesen vier Elementen, welche in bezug zum Endverbraucher[15] gebracht werden, lässt sich ein Wertschöpfungskettenmodell entwickeln. Im Mobilfunk sind den o.g. Funktionen bestimmte Aktivitäten zugeordnet.

Die Netzbereitstellung, welche der Investitionsfunktion zuzuordnen ist, beinhaltet sämtliche Tätigkeiten, die mit der physischen Existenz und Funktionsfähigkeit der für ein Mobilfunknetz wesentlichen Netzbestandteilen zusammenhängen. Hierzu zählen neben dem Erwerb des Frequenznutzungsrechts und der Netzplanung die Installation und Wartung der funkbezogenen Hardware, also der Basisstationen.

Die Durchführung der Übertragungsdienstleistungen, welche der Produktionsfunktion in der Wertschöpfungskette entspricht, umfasst die Umwandlung der Informationsinhalte in eine für die Übertragung geeignete Form sowie die Übertragung selbst. Ein wichtiger Bestandteil der Produktionsfunktion ist die Erfassung der Nutzungsdaten, welche eine wichtige Grundlage der Rechnungsstellung bilden. Anhand der Nutzungsdaten kann außerdem das Nutzungsverhalten einzelner Kunden analysiert werden, um marketingstrategische Überlegungen gewinnen zu können.

Im Rahmen der Rechnungsstellungsfunktion findet eine Bewertung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen in Preisen statt. Diese wird ihm dann als Forderung übermittelt. Viele Unternehmen sehen in dieser Funktion nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch die Kundenbetreuung (Customer Care) als ein wichtiges Marketing Instrument. Mit der Einrichtung von Call Centern wird versucht dem Kunden bei Problemen und Anfragen jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Die Vertriebsfunktion umfasst alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Endkundenakquisition, so z.B. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluß stehen, sowie die Einrichtung und das Betreiben segmentspezifischer Distributionskanäle.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus den oben beschriebenen Funktionen ergibt sich folgende Wertschöpfungskette:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Wertkette

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an WIK

Ein Netzbetreiber definiert sich zunächst durch die Netzbereitstellung und die Durchführung von Übertragungsdienstleistungen (Investitions- und Produktionsfunktion). Ein Service Provider zeichnet sich durch die Rechnungsstellung an den Endkunden aus. Die Vertriebsfunktion wird schließlich dem Händler zugeordnet, wobei diese Kreditgesellschaften oder Banken sein können. Ihre Kunden haben die Möglichkeit über das jeweilige Unternehmen Mobilfunkverträge abzuschließen.

Durch eine vertikale Integration in absteigender Richtung der Wertschöpfungskette, können auch mehrere Funktionen von einem Unternehmen erfüllt werden. Ein Netzbetreiber ist vollständig vertikal integriert und kann damit alle Funktionen entlang der Wertschöpfungskette abdecken. Service Providern dagegen, die über keine eigene Netzinfrastruktur verfügen und damit nicht vollständig in die Wertschöpfungskette integriert sind, können nur die Möglichkeit des Vertriebs in Anspruch nehmen. Da ein Überspringen der Wertschöpfungsstufen nicht möglich ist, bedeutet die Vertriebsfunktion für einen Netzbetreiber auch die gleichzeitige Übernahme der Rechnungsstellung für Kunden[16].

2.4. Fazit

Anhand der oben durchgeführten Marktabgrenzung gehören zu dem relevanten Markt die DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, künftig T-Mobile genannt, die Mannesmann Mobilfunk GmbH, künftig Vodafone genannt, die E-Plus Mobilfunk GmbH, in Zukunft E-Plus genannt und die VIAG Interkom GmbH & Co. künftig O2 genannt.

Fast alle Unternehmen haben in ihrer Unternehmensgeschichte mehrere Namensänderungen vorgenommen. Zur besseren Verständlichkeit werden wir im folgenden die aktuellen Namen T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 verwenden.

3. Branchenstrukturanalyse Mobilfunk

Um die Intensität des Wettbewerbs in einer Branche bestimmen zu können, ist zunächst eine Branchenstrukturanalyse erforderlich. Der Wettbewerb in einer Branche hängt entscheidend von fünf grundlegenden Triebkräften ab. Deshalb wird zur Analyse der Branchenstruktur das Fünf-Kräfte-Modell von Porter herangezogen. Die fünf Kräfte bei Porter sind: Potentielle Konkurrenten, die Rivalität unter den bestehenden Unternehmen, die Verhandlungsstärke der Lieferanten, die Verhandlungsstärke der Abnehmer und die Bedrohung durch Ersatzprodukte[18]. Im Folgenden wird der Mobilfunkmarkt in Hinblick auf diese Kräfte untersucht.[17]

3.1. Potentielle Konkurrenten

Neue Wettbewerber entschließen sich zum Eintritt in einen Markt in der Erwartung, dass die zukünftig erzielbaren Gewinne größer als die Opportunitätskosten des Markteintritts sind[19]. Da dem Mobilfunkmarkt hohe Wachstumsraten prognostiziert wurden, zog er viele Unternehmungen aus unterschiedlichen Branchen an. Die Bedrohung durch potentielle Konkurrenten bestimmt sich durch die Höhe der Markteintrittsbarrieren und der erwarteten Vergeltung der etablierten Unternehmen. Man unterscheidet institutionelle, strukturelle und strategische Markteintrittsbarrieren.

Institutionelle Marktzutrittsschranken, die durch legislative oder administrative Maßnahmen des Staates begründet werden, können den Markteintritt von Unternehmen behindern. In Form von Regulierungsbestimmungen wurde zum Beispiel durch Monopole der Eintritt neuer Wettbewerber ausgeschlossen. Quantitative Marktzutrittsregulierungen bilden in liberalisierten Märkten eine Markteintrittsbarriere. Aufgrund der bestehenden Frequenzknappheit ist die Zahl der Netzbetreiber auf vier beschränkt. Durch die festgelegte Anzahl der Wettbewerber müssen die Netzbetreiber keinen Marktzutritt befürchten[20].

Qualitative Beschränkungen liegen vor, da die Lizenzierung nach bestimmten ausgewählten Kriterien erfolgte[21]. Außerdem besteht für alle Mobilfunknetzbetreiber die Verpflichtung eine flächendeckende Infrastruktur aufzubauen.

Die strukturellen Marktzutrittsschranken[22] resultieren aus Betriebsgrößenersparnissen (economies of scale), Produktdifferenzierung, Kapitalbedarf, größenunabhängigen Kostenvorteilen und liegen in der Natur der Sache.

Economies of scale:

Sie liegen vor, wenn mit steigender absoluter Ausbringungsmenge des hergestellten Produktes dessen Stückkosten pro Zeiteinheit sinken[23]. Diese führen dazu, dass neue Wettbewerber bis zum Erreichen einer kostengünstigen Unternehmensgröße Kostennachteile gegenüber den etablierten Unternehmen akzeptieren müssen. Aufgrund neuer Übertragungstechniken und stark wachsender Nachfrage nach neuen kapazitätsintensiven Kommunikationsdiensten haben economies of scale im Mobilfunkmarkt eine geringe Bedeutung.

Dagegen verursachen Sunk Costs [24] aufgrund ihrer langen Lebensdauer, ihrer Immobilität und ihrer begrenzten Verwendungsmöglichkeit, spezifische Kosten, die nach dem Markteintritt nicht mehr rückgängig gemacht werden können. In Sunk Cost Anlagen zu investieren ist sehr risikoreich, da diese Anlagen auf eine spezifische Verwendung zugeschnitten sind und keinen anderen Zweck erfüllen können. Im Vergleich zum Festnetz, wo Sunk Costs hoch sind, liegen bei über der Erde verlegten und funkgestützten Übertragungswegen die Sunk Costs aufgrund fehlender Tiefbauarbeiten wesentlicher niedriger.

Produktdifferenzierung:

Bezüglich dieser handelt es sich bei der Sprachtelefonie im Mobilfunk um ein in hohem Maße austauschbares Produkt das nur wenig Möglichkeiten für eine Abgrenzung vom Produkt des Wettbewerbers bietet. Dies hat zur Folge, dass die Produktdifferenzierung über den Markennamen erfolgt. Etablierte Unternehmen haben den Vorteil, dass sie durch ihre längere Präsenz am Markt über einen hohen Bekanntheitsgrad und einen großen Kundenstamm verfügen. Die Bekanntheit von T-Mobile durch ihre langjährige gefestigte Position als Monopolunternehmen ist extrem hoch. Für neue Wettbewerber bedeutet dies, dass sie in den Aufbau eines Markennamens investieren müssen, um die bestehende Käuferloyalität der T-Mobile-Kunden überwinden zu können. Da existierende Kunden etablierter Anbieter durch längerfristige Verträge gebunden sind, können Altkunden immer nur nach Vertragsablauf den Anbieter wechseln. Hierin muss eine nicht unwesentliche Barriere gesehen werden.

Kapitalbedarf:

Der erforderliche Kapitalbedarf für einen Markteintritt muss als eine weitere strukturelle Barriere betrachtet werden. Enorme Investitionen müssen vor allem für den Aufbau eigener Telekommunikationsnetze getätigt werden. Die Errichtung z.B. des weitgehend flächendeckenden E-Plus- Mobilfunknetzes in der Bundesrepublik erfordert Investitionen von ca. 2 Mrd. €[25]. Zudem sind jährlich als Lizenzgebühren 1,4 Mio. €, als Frequenzfestbetrag ca. 2,5 Mio. € und als variabler Betrag pro Frequenz ca. 32.500 € zu entrichten[26]. Neben diesen anfänglichen Investitionen, müssen Forschung und Entwicklung für neue Technologien und Anwendungen sowie die Markteinführung neuer Produkte finanziert werden. Mit entsprechender Eigenkapitalausstattung und eine weitgehende Fremdfinanzierung kann aus hohem Kapitalbedarf entstandene Barriere überwunden werden[27].

Größenunabhängige Kostenvorteile:

Etablierte Unternehmen können über Kostenvorteile verfügen, die für neue Konkurrenten unerreichbar sind, unabhängig von den Betriebsgrößenersparnissen, die sie erzielen. Es handelt sich um größenunabhängige Kostenvorteile, die durch den Besitz von Produkttechnologien, den günstigen Zugang zu Rohstoffen, staatliche Subventionen und durch Lern- und Erfahrungskurveneffekte realisiert werden können. Im Mobilfunkmarkt spricht man auch von First-Mover Vorteilen, die potentielle Konkurrenten vom Markteintritt abschrecken können. Durch die zeitlich gestaffelte Lizenzierung der Netze entstehen viele Nachteile für die später gestarteten Netzbetreiber. Der strukturelle Nachteil des E-Netzbetreibers liegt im Wettbewerbsvorsprung der Konkurrenten bei der Flächendeckung und Markenbildung. Aufgrund der kleineren Zellen mit denen die E-Netze ausgestattet sind und damit eine höhere Anzahl an Basisstationen benötigen, haben sie höhere Investitionskosten als die D-Netze zu tragen[28]. Ein Vorteil für die später gestarteten Netzbetreiber entsteht aus den gefallenen Preise für Infrastrukturkomponenten wie Basisstationen und Vermittlungseinrichtungen. Aufgrund des früheren Lizenzierungszeitpunktes haben T-Mobile und Vodafone eine größere Flächendeckung und verfügen dadurch über Vorteile bei der Gewinnung von relativ preisunelastischen Neukunden, welche bei relativ hohen Preisen entsprechend hohe Deckungsbeiträge ermöglichen[29].

Lern- und Erfahrungskurveneffekte:

Sie bezeichnen Stückkostenerfahrungen, die auf fortschreitender Optimierung der Produktionsprozesse und organisatorischen Abläufe beruhen[30]. Beim Mobilfunk handelt es sich überwiegend um branchenspezifischen Effekte, d.h. Newcomer lernen aus den Erfahrungen der etablierten Unternehmen und versuchen deren Fehler zu vermeiden. Die D-Netze waren die Ersten, die Erfahrungen mit GSM in der Praxis sammeln konnten. Das gewonnene Know-how diffundierte jedoch über verschiedene Kanäle nach außen, z.B. über Personal, Hersteller, Konferenzen etc.[31].

Strategische Marktzutrittsschranken werden gezielt zum Schutz des Gewinnpotentials der etablierten Unternehmen hergestellt. Diese Barrieren zeichnen sich vor allem durch die Umstellungskosten der Abnehmer, die Käuferloyalität und durch den Zugang zu Vertriebskanälen aus.

Umstellungskosten:

Dies sind einmalige Kosten, die dem Abnehmer entstehen, wenn er von einem Anbieter zu einem anderen wechselt. Das Fehlen von Netzbetreiberportabilität[32] im Mobilfunkmarkt verursacht bei einem Anbieterwechsel Kosten, die aus der Änderung der Rufnummer resultieren. Nach dem Telekommunikationsgesetz haben zwar grundsätzlich alle Betreiber von Telekommunikationsnetzen in ihren Netzen sicherzustellen, dass Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Ort ihnen zugeteilte Nummern behalten können. Die Regulierungsbehörde kann diese Verpflichtung aber aussetzen, solange und soweit das Fehlen von Netzbetreiberportabilität den Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher nicht wesentlich behindert oder die Aussetzung aus technischen Gründen gerechtfertig ist. Die Regulierungsbehörde hat in der Vergangenheit von letzterem Gebrauch gemacht und die Verpflichtung bis zum 30.09.2002 ausgesetzt[33]. Wechselkosten entstehen, weil neues Briefpapier oder Visitenkarten gedruckt, Kontaktpersonen informiert und Neueintragungen in Teilnehmerverzeichnisse beantragt werden müssen. Außerdem werden Umsatzeinbußen befürchtet, wenn Kunden die Geschäftspartner nicht erreichen können. Die Wechselraten bei den Geschäftskunden sind daher sehr niedrig. Aufgrund dieser Umstellungskosten wird der Geschäftskunde an seinen Anbieter gebunden. Diese Bindung wird als Lock-In Effekt bezeichnet[34]. Durch die Existenz dieser Umstellungskosten, sind die Netzbetreiber daran interessiert, Kunden frühzeitig zu binden. Investitionen in einen Kunden, wie subventionierte Endgeräte, werden durch eine Mindestvertragsdauer, erhöhte Grundgebühr und Gesprächsminuten wieder verdient. Weitere Lock-In Effekte neben Mindestvertragslaufzeiten sind Informationskosten, die bei einem Wechsel anfallen. Unsicherheit über die Qualität anderer Anbieter und Lernkosten bei ihrer Benutzung bilden ebenfalls einen Lock-In Effekt[35].

Für Privatkunden ist der Anbieterwechsel interessant, da sie nach Vertragsablauf erneut in den Genuss einer Endgerätesubvention kommen wollen. Daher sind sie eher bereit als Geschäftskunden den Anbieter zu wechseln.

Von all diesen genannten MZS ist die institutionelle Marktzutrittsschranke, d.h. die Beschränkung der Netzbetreiberlizenzen auf vier, die ausschlaggebende. Sie ist eine absolute Markteintrittsbarriere, die dazu führt, dass auf absehbare Zeit kein neuer Anbieter in den Markt eintreten kann. Daraus folgt, dass während der Marktwachstumsphase von 1995 bis 1998 keine Vergeltungsmaßnahmen seitens der etablierten Unternehmen zu erwarten waren. In der später anschließenden und zur Zeit herrschenden Reife- bzw. Sättigungsphase, wäre die Wahrscheinlichkeit einer Vergeltungsreaktion der bereits vorhandenen Anbieter höher.

3.2. Rivalität unter bestehenden Unternehmen

Der Grad der Rivalität unter den etablierten Unternehmen wird in erster Linie von der Konzentration der Wettbewerber auf dem Markt bestimmt. Als Indikatoren für die Konzentration können unterschiedliche Maßstäbe herangezogen werden. Die absolute Konzentration wird anhand der Anzahl der am Markt agierenden Unternehmen unabhängig von ihrer Größe erfasst. Die relative Konzentration hingegen wird anhand der Marktanteile bestimmt.

Im Hinblick auf die absolute Konzentration ergibt sich, dass auf dem Markt für Mobilfunk nur vier Netzanbieter ermittelt werden können und somit von einer hohen absoluten Konzentration auszugehen ist. Betrachtet man die Marktanteile der beiden größten Netzanbieter kann man auch eine hohe relative Konzentration feststellen. T-Mobile und Vodafone haben derzeit zusammen einen Marktanteil von 80%[36] an der Zahl der Mobilfunkteilnehmer, was grundsätzlich für eine geringe Rivalität spricht.

Das Wettbewerbsverhalten der Akteure auf dem deutschen Mobilfunkmarkt war lange Zeit durch friedliches Oligopolverhalten geprägt. Der Markt für Mobilfunkleistungen war nach Erteilung der Lizenzen für die D-Netze zunächst durch eine hohe Reaktionsverbundenheit zwischen den beiden D-Netzbetreibern gekennzeichnet. Aufgrund des ähnlichen Flächendeckungsgrades der D-Netzbetreiber, weitgehend homogenen Leistungen, einer hohen Transparenz der Preise und Bedingungen und hohen irreversiblen Investitionen, beschränkte sich der Wettbewerb auf den Ausbau des Flächendeckungsgrades der Netze bei geringer Intensität des Preiswettbewerbs[37].

Zwar gab es auch nach dem Markteintritt von E-Plus ab und zu wettbewerbliche Vorstöße, diese wurden jedoch rasch von den übrigen Marktteilnehmern gekontert und so verbreitete sich relativ schnell die Einsicht, dass vor allem der Einsatz des Aktionsparameters Preis zu einer Schlechterstellung aller Wettbewerber führt, ohne letztlich zu einem Marktanteilsgewinn beizutragen. Die drei etablierten Netzbetreiber führten vielmehr in bemerkenswerter Eintracht Änderungen im Produktangebot ein, die für ihre Kunden eine gravierende Schlechterstellung mit sich brachten. Als Beispiel sei hier die Einführung einer Mindestvertragszeit von bis zu 24 Monaten gegen Ende des Jahres 1996 genannt[38]. Hinzu kommt, dass eine mögliche Rivalität durch das starke Marktwachstum kompensiert wurde. Auch die unabhängigen Diensteanbieter konnten kaum zu einer Intensivierung des Preiswettbewerbs beitragen, waren aber bei der Erschließung des Marktes von großer Bedeutung.

Erst als im Laufe des Jahres 1997 T-Mobile bei der Kundenzahl zunehmend hinter Vodafone zurückblieb, kam Bewegung in den deutschen Mobilfunkmarkt. Im Laufe des Jahres 1998 waren dann mehrere wettbewerbliche Vorstöße von T-Mobile hinsichtlich des Einsatzes des Aktionsparameters Preis zu beobachten, die von Vodafone entsprechend gekontert wurden und zu einem allgemeinen Preissenkungstrend auf dem Markt führten, dem sich auch E-Plus nicht entziehen konnte[39].

Der Mobilfunkmarkt ist in jüngster Zeit durch eine Wettbewerbsintensivierung gekennzeichnet. E-Plus hat inzwischen eine ähnliche Flächendeckung realisiert, wie die D-Netzbetreiber und O2 verwirklicht die flächendeckende Erreichbarkeit über ein Roaming- Abkommen. Mit O2 ist ein Anbieter in den Markt eingetreten, der mit seinem „HomeZone“-Konzept nicht nur den klassischen Mobilfunkkunden anspricht, sondern auch Festnetzkunden zu einem Wechsel zum Mobilfunk bewegen möchte. Der Preiswettbewerb hat sich dadurch intensiviert. Das Preisniveau für Mobilfunkleistungen fällt, und es ist eine Vielzahl innovativer Tarifangebote eingeführt worden, insbesondere Prepaidkarten und Minutenpakete sowie Orts- und Heimzellentarife[40]. Zweifellos verfügen Vodafone und T-Mobile aber auch heute noch über marktmachtbedingte Verhaltensspielräume. Dies gilt insbesondere für den Geschäftskundenmarkt, wo die fehlende Nummernportabilität einen stärkeren Wettbewerb um Altkunden verhindert[41].

Die Marktaustrittsbarrieren sind aufgrund der Investitionen in die Netzabdeckung und den Aufbau einer Reputation als eher hoch anzusetzen. Sie sind jedoch trotzdem niedriger als die Markteintrittsbarrieren. Die hohen Markteintritts- und Austrittsbarrieren sprechen dafür, dass das Gewinnpotential zwar hoch, aber auch mit höherem Risiko behaftet ist. Insgesamt ist von hohen unsicheren Erträgen auszugehen[42].

Austrittsbarrieren

Abbildung 7: Barrieren und Rentabilität der Netzbetreiber auf dem Absatzmarkt

Quelle: Porter, M., Wettbewerbsstrategie, 10 Aufl., Frankfurt/NY, 1999, S. 56.

3.3. Verhandlungsmacht der Lieferanten

Lieferanten aus Sicht der Netzbetreiber sind Endgerätehersteller und Netzausrüster.

Die Bedingungen, die den Lieferanten Macht verleihen, sind meist die Spiegelbilder jener Bedingungen, die die Macht von Abnehmern begründen[43].

Mit Einführung der Postreform hat die Verhandlungsstärke der Lieferanten kontinuierlich abgenommen. Bis dahin bestand eine enge Kooperation der Telekommunikationsausrüster mit der Deutschen Bundespost, was auf die Bedürfnisse der Deutschen Bundespost zugeschnittene Produkte, eine geringe Innovationsrate und einen langfristigen Planungshorizont zur Folge hatte[44].

Die Liberalisierung des Endgerätemarktes Anfang der achtziger Jahre führte zu einem zunehmenden Wettbewerb, welcher sich durch die Harmonisierung von Standards noch verstärkte. Nachlassende Kooperationen und Planungsunsicherheiten waren die Folge[45].

Endgerätehersteller könnten den Netzbetreibern damit drohen bei Neueinführungen die passenden Endgeräte nicht bereitzustellen. Faktisch können die Netzbetreiber aufgrund der Harmonisierung der Standards jedoch leicht auf andere Endgerätehersteller ausweichen, auch da Monopole durch die hohen Innovationsraten meist nur wenige Monate bestehen bleiben.

3.4. Verhandlungsmacht der Abnehmer

Abnehmer konkurrieren mit der Branche, indem sie die Preise drücken, höhere Qualität oder bessere Leistungen verlangen und Wettbewerber gegeneinander ausspielen – alles auf Kosten der Rentabilität der Branche[46]. Im Mobilfunkbereich kommen als Abnehmergruppen Geschäfts-, Privatkunden und Service Provider in Betracht.

In der monopolistischen Struktur des Mobilfunkmarktes, vor der Liberalisierung, hatten Nachfrager keine Verhandlungsmacht. Sie waren vielmehr auf die angebotenen Dienste der DT, welche zu festen Konditionen zu beziehen waren, angewiesen. Erst mit der Liberalisierung des Marktes wurde die Position des Kunden gegenüber den TK-Anbietern gestärkt. Der Verkäufermarkt wandelte sich zum Käufermarkt[47].

Die Stärke jeder wichtigen Abnehmergruppe hängt von bestimmten Merkmalen ihrer Marktsituation und dem Anteil ihrer Käufe an den gesamten Verkäufen der Branche ab.

Da die Privatkunden nicht bzw. nur sehr schwach organisiert sind und jeder Einzelne nur einen minimalen Anteil an den Gesamtumsätzen der Netzbetreiber hat, ist die Verhandlungsmacht jedes Einzelnen verschwindend gering.

Auch die Geschäftskunden haben eine geringe Verhandlungsmacht. Eine Aufteilung des Endkundenmarktes im Jahr 1998 nach Geschäfts- und Privatkunden hinsichtlich des Umsatzes zeigt zwar, dass rund 57% Umsatzes auf Geschäftskunden entfällt, obwohl diese nur 1/3 der Gesamtkunden ausmachen[48]. Damit befänden sich die Geschäftskunden in einer stärkeren Verhandlungsposition als die Privatkunden, jedoch ist es den Geschäftskunden durch Vertragsverbindungen und hohe Umstellungskosten nicht möglich, ohne Probleme zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Der Informationsstand sowohl der Geschäfts- als auch der Privatkunden spielt außerdem eine große Rolle. Je besser der Kunde über Nachfragevolumen, die Marktpreise oder auch über die Kosten der Lieferanten informiert ist, desto ausgeprägter ist seine Verhandlungsstärke. Aufgrund der bestehenden Komplexität des Mobilfunkmarktes ist von der Annahme unvollständiger Information auszugehen. Zum einen ist der Markt durch eine unübersichtliche Tarifstruktur und durch eine steigende Intransparenz des Marktes charakterisiert. Zum anderen wird die unübersichtliche Lage noch dadurch verstärkt, dass über netztunabhängige Mehrwertdienste und zusätzliche Leistungen Produktvielfalt besteht[49]. Der schwierige Preisvergleich führt schließlich zur Schwächung der Position des Kunden gegenüber den Netzbetreibern. Fachzeitschriften, spezielle Software und Beratungsunternehmen sollen die Transparenz steigern und die Verhandlungsposition des Kunden stärken.

Auch Service Provider treten als Abnehmer auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über keine eigene Netzinfrastruktur verfügen[50]. Zum D1- und D2- Netz, als auch zum E1-Netz haben die Diensteanbieter Zugang aufgrund einer Verpflichtung der Netzbetreiber in der Lizenz. Die E2-Lizenz enthält diese Verpflichtung nicht mehr, da nach dem TKG eine lizenzrechtliche Verpflichtung nicht mehr möglich ist. Die TK-Kundenschutzverordnung räumt jedoch allen Diensteanbietern gegenüber sämtlichen Netzbetreibern einen Anspruch auf Leistung ein[51].

Service Provider können damit Leistungen im eigenen Namen und zu eigenen Preisen vermarkten sowie Dienste entwickeln und diese ihren Kunden anbieten[52]. Netzbetreiber dürfen den Service Providern keine ungünstigeren Bedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, dass dies sachlich gerechtfertigt ist[53].

Da Service Provider keine große Auswahl an Produzenten bei der Zusammenstellung ihres Produktsortiments haben, befinden sie sich gegenüber den Netzbetreibern in einer schwachen Verhandlungsposition und haben damit begrenzte Möglichkeiten zur Entwicklung eigenständiger Wettbewerbsstrategien und nur sehr geringe Preisspielräume.

Mobilfunk ist in den letzen Jahren zwar günstiger geworden und der Abnehmer hat auf vielfache Weise von Innovationen profitiert. Diese sind jedoch nicht auf die Verhandlungsmacht der Abnehmer zurückzuführen, sondern auf die Rivalität zwischen den Unternehmen.

3.5. Bedrohung durch Ersatzprodukte

Alle Unternehmen einer Branche konkurrieren im weiteren Sinne mit Branchen, die Substitutionsprodukte herstellen. Diese begrenzen das Gewinnpotential einer Branche, indem sie eine Obergrenze für Preise setzen, die die Unternehmen verlangen können, ohne ihre Gewinne zu gefährden. Je attraktiver die von den Ersatzprodukten angebotene Preis-, Leistungsalternative ist, desto schwieriger ist es für die Branche ihre Gewinne in die Höhe zu schrauben[54].

Die Basisleistung der Mobilfunkbetreiber umfasst das mobile Übermitteln von Sprache und Daten. Da diese Leistung auf unterschiedliche Weise erbracht werden kann, können kabelungebundene TK-Dienstleistungen durch ein breites Spektrum von Dienstleistungen innerhalb und auch außerhalb der TK-Branche substituiert werden[55]. „Ob und in welchem Ausmaß ein Produkt ein anderes Produkt substituieren kann, wird hauptsächlich, aber nicht ausschließlich durch zwei Faktoren bestimmt: Das Substitutionsprodukt muss, unter Verwendung einer anderen Produktionstechnik, mindestens dieselben technischen Funktionen wie das zu substituierende Produkt erfüllen (technisches Substitut). Zweitens wird das Substitutionsverhältnis zwischen Produkten, die dieselbe technische Funktion erfüllen, maßgeblich von den relativen Preisen dieser Produkte bestimmt (ökonomisches Substitut)“[56]. Als Ersatzprodukte für Mobilfunkleistungen kommen Festnetz- und Internet-Telefonie in Frage.

Festnetz:

Bezüglich Übertragungskapazitäten, Verfügbarkeit von Frequenzen und Störungsanfälligkeit ist das Festnetz dem Mobilfunk überlegen. Während mit einem ISDN-Anschluss eine Datenübertragungsrate von bis zu 128 kbit/s erzielt wird, ist beim herkömmlichen GSM- Mobilfunk nur eine Datenübertragungsrate von 9,6 kbit/s möglich. Erst mit dem UMTS- Standard sollen Übertragungsraten von bis zu 2 Mbit/s realisiert werden[57]. Die Preise für Festnetzgespräche liegen nach wie vor unter den Preisen für Mobilfunktelefonie. Es besteht jedoch die Aussicht, dass sich die Tarife für Festnetz- und Mobilfunknutzung immer stärker annähern werden. Aufgrund der schnellen Datenübertragung und der günstigen Preise beim Zugang zum Internet und zu Online-Diensten werden die Anforderungen an ein ökonomisches Substitut vollständig erfüllt. Im Hinblick auf das Leistungsmerkmal der Mobilität, weist das Festnetz als mögliches Substitutionsprodukt einen erheblichen Nachteil auf, so dass die Frage nach dem technischen Substitut nicht eindeutig geklärt werden kann.

Internet:

Der entscheidende Vorteil der Internet- Telefonie [58] als Substitut zum Mobilfunk liegt in seiner Preisgünstigkeit, da für die Verbindung zwischen zwei Teilnehmern weltweit lediglich die Ortsgebühren anfallen. Wesentliche Faktoren, die die Substitutionsbereitschaft der Nachfrager beeinflussen könnten bilden die Sprachqualität und der Aufwand bei der Gesprächsinitiierung[59]. Während erstere mittlerweile verbessert werden konnte, wird der zusätzliche Aufwand bei der Gesprächsinitiierung als negativ empfunden: Der Rechner muss hochgefahren werden, die Online Verbindung hergestellt, die Software geladen und der Onlinezustand des Gesprächspartners vorausgesetzt werden. Aufgrund dieser eingeschränkten technischen Funktion und des fehlenden Leistungsmerkmals der Mobilität, kommt die Internet-Telefonie vor allem für den unternehmensinternen Gebrauch oder den Freizeitbereich als Substitut in Frage.

Aufgrund der vorangegangenen Überlegungen ist eine klar dominante Technik im Telekommunikationsbereich nicht zu erkennen. Der Trend geht eher zur stärkeren Verschmelzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen TK-Technologien. Beispielhaft verdeutlicht bedeutet dies, dass der meist schon seit langem bestehende Festnetzanschluss nicht durch ein Mobiltelefon verdrängt, sondern ergänzt wird.

3.6. Fazit

Betrachtet man insgesamt die Ergebnisse der Branchenstrukturanalyse, so ist der Mobilfunkmarkt als relativ attraktiv anzusehen. Geschützt durch die hohen Markteintritts- und Austrittsbarrieren ergeben sich für die bereits im Markt befindlichen Unternehmen erhebliche Gewinnpotentiale, denen allerdings auch ein höheres Risiko gegenübersteht. Die Branchenattraktivität sinkt durch abnehmende Wachstumsraten, so dass dieser in Zukunft nicht als mögliches Betätigungsfeld für neue Anbieter anzusehen ist.

4. Wettbewerbsstrategien

4.1. Deutsche Telekom

4.1.1. Historische Entwicklung und Unternehmensstrategie

Die Postreform I von 1989 beinhaltete die Trennung der politischen Aufgaben der Post von den unternehmerischen Aufgaben. Die politisch-hoheitlichen Aufgaben wurden vom Bundesminister für Post und Telekommunikation wahrgenommen, unternehmerische Aufgaben wurden der deutschen Bundespost TELEKOM, der deutschen Bundespost POSTDIENST und der deutschen Bundespost POSTBANK übertragen.

1995 wurde die Liberalisierung in Deutschland durch die Umsetzung der Postreform II fortgesetzt und die Unternehmen der Deutschen Bundespost wurden in Aktiengesellschaften umgewandelt[60]. Im Zuge des Börsengangs erfolgte dann im November 1996 die erste Teilprivatisierung indem der Staat 25% der Aktien veräußerte. Weitere Aktienpakete wurden vom Staat 1998 und 2000 veräußert.

Zur Unterstützung der Transformation von einer nationalen Fernmeldebehörde zu einem kundenorientierten Dienstleistungskonzern wurde die Aufbauorganisation Anfang 1993 grundlegend geändert. Sie sollte zu mehr Kundenorientierung durch organisatorische Ausrichtung auf Kundengruppen und dezentrale Entscheidungskompetenz mit eigenständiger Ergebnisverantwortung durch Auslagerung von Geschäftsaktivitäten auf Tochtergesellschaften führen[61]. Die DT fußt heute auf den vier Säulen T-Com, die Vertriebssäule für Privatkunden und Mittelstand, T-Systems, das umfassende Dienstleistungen im Konvergenzbereich IT/TK für globale Systemkunden anbietet, T-Online, das Standbein im Internetmarkt und T-Mobile, die Bündelung der Mobilfunkaktivitäten des Telekom Konzerns[62].

Zum 1. Januar 2000 wurden die wesentlichen Mobilfunkaktivitäten in der T-Mobile International AG (TMO) gebündelt. TMO ist alleiniger Gesellschafter der deutschen T-Mobile, der britischen One2One sowie der österreichischen max.mobil. Ebenfalls beteiligt ist TMO am tschechischen Mobilfunkunternehmen RADIOMOBIL, der holländischen Gesellschaft BEN, der polnischen PTC sowie der russischen MTS[63]. T-Mobile hat heute einen Marktanteil von ca. 40%[64] bzw. ca. 23 Mio. Kunden und gilt als Marktführer in der Mobilfunkbranche[65].

4.1.2. Strategische Ressourcen

Die Stärke von T-Mobile im Vergleich zu ihren Konkurrenten liegt besonders in ihrer Eigenschaft als starke Marke im Bereich Telekommunikation, verbunden mit einem hohen Bekanntheitsgrad. T-Mobile hat als erster Anbieter den Netzbetrieb aufgenommen und hat dadurch einen historisch entstandenen und nur schwer imitierbaren Erfahrungsvorsprung erlangt[66]. Durch die Tätigkeit der Mutter im Festnetz profitiert T-Mobile von dem Aufbau einer im Telekommunikationsbereich einzigartigen Vertriebsstruktur, d.h. T-Mobile kann auf die Ressourcen seiner Mutter bauen. Eine weitere Stärke liegt in dem, durch jahrzehntelangen Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Technologien erworbenen und für die Entwicklung zukunftsweisender Technologie einsetzbaren, TK-Know-how. Dieses umfangreiche Wissen wurde durch eigene Forschung und Entwicklung als auch durch Forschungskooperationen und die Beteiligung an internationalen Pilotprojekten gewonnen[67].

4.1.3. Geschäftsfeldstrategie

Ort des Wettbewerbes:

T-Mobile ist auf dem Kernmarkt tätig. Der Mobilfunkbetreiber tritt auf dem ganzen Markt in den Wettbewerb, d.h. er hat sich weder auf Geschäftskunden noch auf Privatkunden spezialisiert und bietet seine Dienste und Produkte in ganz Deutschland an.

Regeln des Wettbewerbes:

T-Mobile glaubte an den Vorteil erster zu sein, der ein mobiles Netzwerk auf den Markt gebracht und dadurch mehr Erfahrung und auch ein besseres Verständnis für Kundenbedürfnisse erlangt hat. Jahrelang brachte man Produkte erst nach allen Anderen auf den Markt, verhielt sich also in bezug auf die Regeln des Wettbewerbes reaktiv. Die Folge waren geringere Teilnehmerzahlen als der größte Konkurrent Vodafone[68]. Um nicht weiter hinter seinen Konkurrenten zu fallen, die Kunden zu behalten und neue Kunden zu gewinnen, führte T-Mobile im Februar 1997 die Tarifoption wie „Telly Local“ ein, die es dem Benutzer erlauben in einer bestimmten Stadt Anrufe zu einem günstigeren Tarif zu tätigen[69]. Dies war der Beginn des Wandels von T-Mobile zu einem zunehmend innovativeren Unternehmen. Als nächstes führte T-Mobile als erster deutsche Netzanbieter 1997 eine Prepaid-Karte, die „XtraCard“, ein[70]. Mobilfunkkunden haben seitdem die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, bei dem sie keine Grundgebühr zahlen müssen und außerdem unabhängig von langen Vertragslaufzeiten sind.

[...]


[1] Wie rasant die Entwicklung war verdeutlichen die Abbildungen 1a und 1b.

[2] Hierzu Abbildung 2.

[3] Vgl. o. V., Clever Facts, März 2002.

[4] Vgl. Bauer, H., Marktabgrenzung, Berlin 1988.

[5] Vgl. Abbott, L., Qualität und Wettbewerb, München und Berlin 1958, S. 96.

[6] Vgl. Ebenda, S. 96.

[7] Vgl. Markert, K., Die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, in: Cox/Jens/Markert (Hrsg.), Handbuch des Wettbewerbs, München 1981, S. 305.

[8] Vgl. Stumpf, U./ Schwarz-Schilling, C., Wettbewerb auf Telekommunikationsmärkten, Diskussionsbeitrag Nr.197, Bad Honnef 1999, S. 46.

[9] Vgl. Geschäftsbericht der Deutschen Telekom für das Jahr 2000, S. 69.

[10] Vgl. Plum, M./ Schwarz-Schilling, C., Marktabgrenzung im Telekommunikations- und Postsektor, Diskussionsbeitrag Nr.200, Bad Honnef 2000, S. 60-62.

[11] Vgl. Abbildung 3.

[12] Weitere Details befinden sich in Abbildung 4.

[13] In der Literatur findet man den synonymen Begriff „Billing“.

[14] Vgl. Hermann, H., Wettbewerbsstrategien alternativer Telekommunikationsunternehmen in Deutschland, Diskussionsbeitrag Nr. 185, Bad Honnef 1998, S. 7-10.

[15] Juristische oder natürliche Person, die die Leistung verzehrt.

[16] Vgl. Tewes, D., Chancen und Risiken netzunabhängiger Service Provider, Diskussionsbeitrag Nr. 179, Bad Honnef 1997, S. 14-19.

[17] Gesamtübersicht in Abbildung 6.

[18] Vgl. Porter, M. E., Wettbewerbsstrategie. Methoden zur Analyse von Branchen und Konkurrenten. Frankfurt/ New York 1999, S. 37-60.

[19] Vgl. Krüger, R./ Tetens, G./ Voß, A., Markteintrittsmöglichkeiten und ordnungspolitische Alternativen für deutsche Telekommunikationsnetzmärkte, Baden-Baden 1995, S. 29.

„Die Opportunitätskosten des Markteintritts reflektieren den Nutzenentgang bei Verzicht auf alternative Verwendung der für den Markteintritt aufzuwendenden finanziellen Mittel. I.d.R. wird vereinfacht angenommen, dass die beste alternative Verwendung der Mittel, eine Finanzanlage ist. Ein Marktzutritt findet nur dann statt, wenn die erwarteten Erlöse während der mehrperiodischen Nutzungsdauer der Produktionsfaktoren die erwarteten Kosten übersteigen und eine ausreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals gewährleisten.“

[20] Mit der Vergabe der UMTS -Lizenzen haben sich Marktzutrittsmöglichkeiten für Neuanbieter eröffnet.

[21] Vgl. Tewes 1997, S. 5-7; Kruse, J., Perspektiven für den Mobilfunk, in: Wirtschaftsdienst 1990/IV, S.197.

[22] Vgl. Steinmann, H./ Schreyögg, G., Management, Grundlagen der Unternehmensführung, Wiesbaden 2000, S. 172-174.

[23] Vgl. Porter 1999, S. 37-40.

[24] Vgl. Gries, C.-I., Motive und Strukturen von Unternehmensbeziehungen deutscher Telekommunikationsanbieter, Köln 1998, S. 56f.; Burr, W., Netzwettbewerb in der Telekommunikation, Wiesbaden 1995, S. 100.

[25] Vgl. Tewes, D./ Stötzer, M.-W., Der Wettbewerb auf dem Markt für zellularen Mobilfunk in der BRD, Diskussionsbeitrag Nr. 151, Bad Honnef 1995, S. 9f.

[26] Vgl. ebenda, S. 6; S. 10.

[27] Vgl. Burr 1995, S. 105.

[28] Vgl. Tewes 1995, S. 9; S. 33-35.

[29] Vgl. Kruse, J., Frequenzvergabe im digitalen zellularen Mobilfunk in der Bundesrepublik Deutschland, Diskussionsbeitrag Nr. 174, Bad Honnef 1997, S. 9-21.

[30] Vgl. Porter 1999, S. 43.

[31] Vgl. Kruse 1997, S. 22f.

[32] Vgl. Schwarz-Schilling, C./ Stumpf, U., Netzbetreiberportabilität im Mobilfunkmarkt - Auswirkungen auf Wettbewerb und Verbraucherinteressen, Diskussionsbeitrag Nr. 199, Bad Honnef 1999, S. 1.

[33] Vgl. www.regtp.de/aktuelles/start/fs_03.html

[34] Vgl. Schwarz-Schilling/ Stumpf 1999, S. 4.

[35] Vgl. ebenda, S. 8f.

[36] Vgl. Gribnitz, R./ Kroder, T., Vodafone kämpft mit gesättigtem Markt, in: Financial Times Deutschland vom 26.4.2002.

[37] Vgl. Stumpf/ Schwarz-Schilling 1999, S. 64.

[38] Vgl. Wilfert, A., Der Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt in Deutschland, in: Fink, D, Wilfert, A., Handbuch Telekommunikation und Wirtschaft, München 1999, S. 189f.

[39] Vgl. Wilfert 1999, S. 197.

[40] Vgl. Stumpf/ Schwarz-Schilling, 1999, S. 65.

[41] Vgl. ebenda, S 65.

[42] Vgl. Porter 1999, S. 56.

[43] Vgl. Porter 1999, S. 61f.

[44] Vgl. Gries 1998, S. 75.

[45] Vgl. ebenda, S. 76.

[46] Vgl. Porter 1999, S. 58.

[47] Vgl. Gries 1998, S. 77.

[48] Zur besseren Übersicht siehe Abbildung 8.

[49] Vgl. Tewes 1997, S. 42f.

[50] Vgl. Gerpott, T. J., Wettbewerbsstrategien im Telekommunikationsmarkt, Stuttgart 1998, S. 13f.

[51] Vgl. Schwarz-Schilling/ Stumpf 1999, S. 22.

[52] Vgl. Tewes 1997, S. 11.

[53] Vgl. Schwarz-Schilling/ Stumpf 1999, S. 22.

[54] Vgl. Porter 1999, S. 56f.

[55] Vgl. Gries 1998, S. 70.

[56] Vgl. Burr 1995, S. 110.

[57] Vgl. o.V. www.teltarif.de/i/umts-technik.htlm, vom 01.06.2002.

[58] Zur Funktionsweise siehe Kuhlenkampf, G., Der Markt für Internet Telefonie- Rahmenbedingungen, Unternehmensstrategien und Marktentwicklung, Diskussionsbeitrag Nr. 206, Bad Honnef 2000, S. 3-6.

[59] Vgl. Kuhlenkampf 2000, S. 56f.

[60] Vgl. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Presseinformation: Liberalisierung in der Telekommunikation.

[61] Vgl. Gries 1998, S. 107.

[62] Vgl. Geschäftsbericht 2000 der Deutschen Telekom, S. 57.

[63] Vgl. Geschäftsbericht 2000 der Deutschen Telekom, S. 68f.

[64] Siehe Abbildung 9.

[65] Vgl. www.telekom.de/dtag/ipl2/cda/t2/0,,11014,00.html, vom 20.02.2002.

[66] Vgl. Gries 1998, S. 101.

[67] Vgl. ebenda S.103.

[68] Vgl. Wilfert 1999, S. 197.

[69] Vgl. ebenda S. 198.

[70] Vgl. IDC, Bulletin – Country and Operators Profiles - Germany, April 2002, S. 8.

Ende der Leseprobe aus 90 Seiten

Details

Titel
Telekommunikationsanbieter im Wettbewerb
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Mobilfunk: Unternehmensstrategien und Markstrukturen
Note
gut
Autoren
Jahr
2002
Seiten
90
Katalognummer
V7675
ISBN (eBook)
9783638148504
ISBN (Buch)
9783656530992
Dateigröße
1097 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Telekommunikationsanbieter, Wettbewerb, Mobilfunk, Unternehmensstrategien, Markstrukturen
Arbeit zitieren
Edmund Merl jr. (Autor:in)Emilia Hristova (Autor:in)Nina Schneider (Autor:in), 2002, Telekommunikationsanbieter im Wettbewerb, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7675

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