Der Länderfinanzausgleich im deutschen Föderalismus


Hausarbeit, 2006

17 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Die Politikverflechtung im deutschen Staat

3. Der Finanzausgleich im bundesdeutschen Föderalstaat
3.1 Der horizontale Finanzausgleich
3.2 Der vertikale Finanzausgleich
3.3 Vergleich Länderausgleich 1995, 2004 und 2005

4 Der Finanzausgleich in der Kritik

5. Möglichkeiten der Reformen

6. Fazit

7. Literatur

1. Einführung

In der vergangen Zeit wurde in Politik und Wirtschaft auf Grund der Problem auf dem Arbeitsmarkt und der Wirtschaftlichkeit des deutschen Steuersystems wieder verstärkt auf das Thema der Politikverflechtung eingegangen. Beispiele sind unter anderem die Diskussion über die Erhöhung der Mehrwertsteuer, das Nichterfüllen des Stabilitätspaktes, die Abgaben der Länder zum Solidarpakt und die Diskussion über eine Föderalismusreform. Die Gründe hierfür sind in der wirtschaftlichen Lage des Bundes und der Bundesländer sowie in ihrem Bestreben der Länder ihre Situation zu verbessern zu sehen.

Den größten Ausdruck der politischen Arbeit der Länder findet sich in dem Versuch eine Föderalismusreform zu beschließen. Anlässe für diesen Vorstoß, die strukturelle Ordnung der Bundesrepublik nachhaltig zu verändern, lassen sich in der finanziellen Umverteilung der Geldmittel von Bund und Ländern erkennen. Die Bundesländer sind durch das Grundgesetz dazu verpflichtet, Länder mit niedrigem Steueraufkommen mit Ausgleichszahlungen zu unterstützen. Dies soll nach dem Grundgesetz die Gleichheit der Lebensqualität im Gebiet der Bundesrepublik sichern.

Durch weltwirtschaftliche und demografische Veränderungen in der Zeit vor und nach der Wende und in der Wechselwirkung zu einander änderte sich auf lange Sicht das Steueraufkommen in den Ländern und im Bund, welches zu Problemen in der Haushaltsabdeckung der Föderalstaaten führte.

Daher besteht Grund zur Annahme, dass der momentan praktizierte Länderfinanzausgleich nicht mehr den Herausforderungen der heutigen Zeit gewachsen und eine umfassende Reform notwendig ist.

In der Diskussion über die Föderalismusreform wurde somit auch das Thema des Finanzausgleiches betrachtet und die Länder ebenso wie die Experten kritisierten die momentane Vorgehensweise bei der Verteilung der Gelder.

In dieser Arbeit werden die ökonomischen und politischen Begründungen und Kritiken betrachtet. Dazu wird ein kurzer Überblick über die Themen Politikverflechtung und dem Finanzausgleich gegeben. Für die Untersuchung der momentanen Situation im Finanzausgleich wird ein Vergleich angestrebt zwischen den Jahren 1995 und 2004/05, dabei soll ein Überblick über die Entwicklung im Finanzausgleich gegeben werden. Daran schließt sich eine Betrachtung einiger Kritiken an, hierbei wird versucht die Kritik sowohl aus dem Bereich der Wirtschaft, als auch aus der Politik zu untersuchen. Abschließend wird ein Blick auf einige ausgewählte Reformvorschläge geworfen.

2. Die Politikverflechtung im deutschen Staat

Für die Betrachtung der Verteilungsprozesse im deutschen Staat ist es notwendig die strukturellen Zusammenhänge zu erwähnen, mit denen sich die Akteure von Bund und Länder in der Bundesrepublik konfrontiert sehen. Daher werden im Folgenden kurz diese Verknüpfungen dargestellt, dabei steht der Aufbau des föderalen Systems im Vordergrund. Sicherlich lassen sich noch andere Faktoren, wie die Tätigkeit der Akteure und der Einfluss der Parteipolitik in den einzelnen Ebenen, finden, die einen erheblichen Einfluss auf die Politikverflechtung nehmen, aber diese werden im überwiegenden zur Betrachtung der Struktur vernachlässigt.

Die Verflechtungen im deutschen föderalen System lassen sich in eine horizontale und einer vertikale Ebene unterteilen. In der horizontalen Ebene besteht eine Verknüpfung der Institutionen von den Länder und dem Bund sowie auch in der Aufgabenverteilung. So müssen Bund und Länder neben ihren ausschließlichen Kompetenzbereichen, bei den meisten staatlichen Aufgaben zusammenarbeiten. Um diese zu erfüllen ist eine umfassende Kooperation und Koordination zwischen den Institutionen des Bundes und der Länder nötig. Neben der institutionellen Verflechtung muss beachtet werden, dass auf die horizontale Verknüpfung auch der Aufbau des deutschen Parteiensystems einwirkt. Schließlich finden sich die Bundesparteien auch auf der Länderebene wieder. Durch diese parteiliche Überspannung des föderalen Systems ergeben sich für die Parteien unterschiedliche Verhaltensweisen in den Ebenen, wie unter anderem eine strukturorientierte Politik und Wahlkampfverhalten.

Die vertikale Verknüpfung beschreibt die Zusammenarbeit der Länderinstitutionen untereinander, die in der gemeinsamen Arbeit im Bundesrat gipfelt. Problematisch gestaltet sich die Mitwirkung an der Gesetzgebung, der Regierung und der Verwaltung des Bundes, da der Bundesrat bzw. die Länder nicht in der Vollversammlung über ihre unterschiedlichen Ansichten zur Stellungsnahme des Bundesrats zu einem bestimmten Thema beraten können, sondern mit einer einheitlichen Haltung zu einem Thema in der Versammlung auftreten müssen. Die Absprachen müssen im Vorfeld in formellen und informellen Arbeitsgruppen getroffen werden. Somit ist auch hier eine Kooperation und Koordination der Länderinstitutionen nötig. Zudem besteht für die Amtsträger der Länderinstitutionen eine weitere Schwierigkeit, welche sich aus der vertikalen Verflechtung ergibt. Sie müssen das Handeln der Amtsinhaber anderer Länder im Voraus kalkulieren und die Folgen ihres eigenen Handelns für die Politik anderer Länder ein- und abschätzen.

Die Institutionen in der Bundesrepublik sind somit untereinander verknüpft, sie müssen bei bundesstaatlichen Entscheidungen miteinander kooperieren und sich mit den anderen Instanzen koordinieren. Dieses dient dem Erhalt der bundesstaatlichen Ordnung und der politischen Handlungsfähigkeit des deutschen Staates.

Eine der zentralen Gemeinschaftsaufgaben der Länder und dem Bund besteht darin, den Lebensstandart für die Bürger in einer angemessenen Form zu erhalten. Das heißt, der Bund wirkt nach Art. 91a des Grundgesetzes an der Verbesserung der regionalen Agrar- und Wirtschaftstruktur und dem Küstenschutz mit sowie an dem Neu- und Aufbau von Hochschulen und Hochschulkliniken.[1]

Durch diese Verpflichtung ergibt sich für die Länder eine Situation, in der sie finanziell belastet werden, um eine Überbeanspruchen der finanzschwächeren Länder zu verhindern wurde zu deren Entlastung die Vereinbarung über einen Finanzausgleich getroffen.

3. Der Finanzausgleich im bundesdeutschen Föderalstaat

Die Regelungen zum Finanzausgleich wurden nach dem 2. Weltkrieg unter dem Einfluss der Alliierten in das Grundgesetz aufgenommen und somit verfassungsrechtlich abgesichert.[2] Die damals verfassten Gesetze mussten mit den wachsenden Aufgaben des „Zentralstaates“ mehrmals geändert werden, dies erfolgte in den Jahren 1955 und mit der Großen Finanzreform 1969.

Im Weiteren wird die momentan geltende Regelung zum horizontalen und vertikalen Finanzausgleich dargestellt und zudem wird der Länderfinanzausgleich 1995, 2004 und 2005 anhand von Statistiken ausgewertet. Der Vergleich der finanziellen Situation der Länder der Jahre 1995 und 2004 dient der ersten Bestimmung von Problemen in der praktischen Umsetzung des Länderfinanzausgleichs.

3.1 Der horizontale Finanzausgleich

Für die Sicherung gleicher Lebensverhältnisse müssen die finanzschwachen Länder durch Umverteilung des innerstaatlichen Finanzaufkommens unterstützt werden. Die Umverteilung geschieht auf zwei Wegen, zum einen zwischen den finanzstarken Ländern und den schwächeren und zum anderen zwischen dem Bund und den Ländern.

Der horizontale Finanzausgleich bezieht sich auf die gegenseitige Unterstützung der Länder untereinander, dabei werden die Länder in ausgleichsberechtigte und ausgleichspflichtige Länder unterschieden.

Dieser dient in seiner Funktion der Unterstützung der finanzschwachen Länder, in Form einer Verpflichtung, so dass finanzstarke Länder bei einer unzureichender Deckung des Landeshaushalts die schwächeren zu unterstützen, um so die im Grundgesetz verfassungsmäßig festgehaltene Gleichheit der Lebensbedingung in den Ländern zu gewähren. Ein Bundesland kann erst Gelder von den anderen Ländern erhalten, wenn es sich zu weit vom allgemeinen Durchschnitt der Finanzkraft der Bundesländer entfernt hat.[3]

Zur Ermittlung der Finanzkraft werden sowohl die steuerlichen und sonstige Einnahmen, als auch der Finanzbedarf berücksichtigt.[4] Dies geschieht indem die Haushaltseinnahmen der Länder in Bezug zur Bevölkerungszahl gesetzt werden.

[...]


[1] Grundgesetz, S. 59.

[2] Vgl. Helmut Schneider: Wirtschaftspolitik zwischen ökonomischer und politischer Rationalität, S. 51ff.

[3] Vgl. Heinz Laufer, Ursula Münch: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland, S. 226.

[4] Vgl. ebenda, S. 226.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Der Länderfinanzausgleich im deutschen Föderalismus
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Veranstaltung
Politik und Wirtschaft
Note
2
Autor
Jahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V76622
ISBN (eBook)
9783638811446
ISBN (Buch)
9783638812078
Dateigröße
529 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Länderfinanzausgleich, Föderalismus, Politik, Wirtschaft
Arbeit zitieren
Falk Hauptstein (Autor:in), 2006, Der Länderfinanzausgleich im deutschen Föderalismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76622

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