Der Investiturstreit in Deutschland - Vom Konkordat von Sutri (1111) bis zum I. Laterankonzil von 1123


Seminararbeit, 2003

30 Seiten, Note: 15


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Der Investiturstreit in Deutschland vom Konkordat von Sutri (1111) bis zum I. Laterankonzil von 1123
I. Einleitung
II. Das Konkordat von Sutri
1. Vorgeschichte
a) Tractatus des investituris
b) Laterankonzil 1110
c) Romzug Heinrichs V 1110 / 1111
d) Vorvertrag in S. Maria in Turri
(1) Vorverhandlungen
(2) Abschluss
2. Abschluss und Inhalt des Konkordats
3. Bewertung
III. Das Privileg von Ponte Mammolo
1. Vorgeschichte
2. Abschluss und Inhalt
3. Reaktionen
a) Kaiserkrönung
b) Bewertung
c) Lateransynode 1112
IV. Von der Lateransynode (1112) bis zur Amtszeit Calixt II (1119)
1. Situation in Deutschland
a) Die Stellung der Fürsten im Reich
b) Die Stellung des Kaisers
2. Entwicklung auf kirchlicher Seite
a) Situation der Kurie und des Papstes
b) Amtszeit Gelasisus II
V. Mouzon, 24. Oktober 1119
1. Vorgeschichte
a) Brief an den Kaiser
b) Reichsversammlung in Mainz 1119
c) Vorverhandlungen in Straßburg
2. Scheitern der Verhandlungen von Mouzon
3. Reaktionen
a) Synode vom Reims
b) Reichstag in Würzburg
V. Wormser Konkordat
1. Vorgeschichte
2. Abschluss und Inhalt
a) Vertragsschluss
b) Heinricianum:
c) Calixtinum
3. Bewertung
VI. I. Laterankonzil 1123
VII. Rechtliche Bewertung

Literaturverzeichnis

Quellen:

Constitutiones et acta publica, imperatorum et regnem

Aus der Reihe: Monumenta Germaniae Historica

Weiland, Ludwig (Hrsg.)

1. Auflage, Hannover 1893

zit.: MG Constt, Nr.

Dekrete der ökumenischen Konzilien

Besorgt von Guiseppe Alberigo, u.a., in Zusammenarbeit mit Hubert Jedin

3. Auflage, München, u.a. 1973

zit.: Dekrete der ökumenischen Konzilien.

Der Investiturstreit, Quellen und Materialien

hrsg., übers. U. mit e. Einl. vers. von Johannes Laudage

1. Auflage, Köln, Wien 1990

zit.: Laudage, Investiturstreit.

Geschichte in Quellen, Mittelalter

Lautemann, Wolfgang (Hrsg.)/Schlenke, Manfred

1. Auflage, München 1970

zit.: Lautemann, Investiturstreit.

Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchichen Lehrentscheidungen

Denzinger, Heinrich/ Hünermann, Peter (Hrsg)

38. Auflage, Freiburg, u.a. 1999

zit.: Denzinger/Hünermann.

Quellen zum Investiturstreit, Zweiter Teil,

Schriften über den Streit von regnum und sacerdotium,

übersetzt von Irene Schmale-Ott

1. Auflage, Darmstadt 1984

zit.: Schmale-Ott, Investiturstreit.

Quellen zum Wormser Konkordat,

Herausgeber Wolfgang Fritz

2. Auflage, Berlin, 1968

zit.: Fritz, Wormser Konkordat.

Sekundärliteratur:

Blumenthal, Uta-Renate: Der Investiturstreit

1. Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1982

zit.: Blumenthal, Der Investiturstreit.

Boshof, Egon: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert

1. Auflage, München 1993

zit.: Boshof, Königtum.

Der Investiturstreit, Quellen und Materialien

hrsg., übers. U. mit e. Einl. vers. von Johannes Laudage,

1. Auflage, Köln, Wien 1990

zit.: Laudage, Investiturstreit.

Erkens, Franz-Reiner: Die Trierer Kirchenprovinz im Investiturstreit

1. Auflage, Köln, Wien 1987

zit.: Erkens, Die Trierer Kirchenprovinz im Investiturstreit.

Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer;

(Bearbeiter ab der 12. Auflage: Baethgen, Friedrich)

12. Auflage, Heidelberg 1968

zit.: Hampe, Deutsche Kaisergeschichte.

Hartmann, Wilfried: Der Investiturstreit

1. Auflage, München 1993

zit.: Hartmann, Der Investiturstreit.

Körntgen, Ludger: Ottonen und Salier

1. Auflage, Darmstadt 2002

zit.: Körntgen, Ottonen und Salier.

Laudage, Johannes: Gregorianische Reform und Investiturstreit

1. Auflage, Darmstadt 1993

zit.: Laudage, Gregorianische Reform und Investiturstreit.

Scherer, Emil K.: Die Straßburger Bischöfe im Investiturstreit

1. Auflage, Bonn 1923

zit.: Scherer, Die Straßburger Bischöfe im Investiturstreit.

Schlick, Jutta: König, Fürsten und Reich (1056-1159), Herrschaftsverständnis im Wandel,

1. Auflage, Stuttgart, 2001

zit.: Schlick, König, Fürsten und Reich.

Servatius, Carlo: Paschalis II (1099-1118), Studien zu seiner Person und seiner Politik,

1. Auflage, Stuttgart 1979;

zit.: Servatius, Paschalis II.

Hilfsmittel:

Duden, Das Fremdwörterlexikon

Bearbeiter: wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion: Drosdowski, Günther, u.a.

5. Auflage, 1990

zit.: Duden, Fremdwörterlexikon, Stichwort.

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Erler, Adalbert(Hrsg.)/Kaufmann, Ekkehard (Hrsg.)

1. Auflage, Berlin 1978

zit.: Bearbeiter, HRG, Stichwort.

Lexikon für Theologie und Kirche

Buchberger, Michael (Hrsg.)/Kasper, Walter (Hrsg.)

3. Auflage, Freiburg 1996

zit.: Bearbeiter, LTHK, Stichwort.

Der Investiturstreit in Deutschland vom Konkordat von Sutri (1111) bis zum I. Laterankonzil von 1123

I. Einleitung

Als Investiturstreit wird allgemein jene zeitliche Epoche im Europa des 11. und 12. Jahrhunderts bezeichnet, in der die Auseinandersetzung zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt um das Innehaben der größeren Macht stattfand[1]. Insbesondere dreht es sich bei der Frage der Investitur, darum wem das Recht zukommt, Bischöfe und Reichsäbte nach seinem Willen auszuwählen und letztendlich auch einzusetzen.

Ein genauer Beginn der Phase des Investiturstreits lässt sich historisch nicht nachweisen. Jedoch beschäftigte man sich bereits ab Mitte des 11. Jahrhunderts mit der Frage der Zulässigkeit der Laieninvestitur aus kirchlicher Sicht.

So schreibt Kardinal Humbert Silva Candida (gest. 1061), dass diejenigen, die „de baculis et anulis per manus saecularium potestatum datis“[2] in ihr Amt eingesetzt wurden, nicht als Bischöfe gelten dürfen[3].

Zunehmend wird nun durch Bischofssynoden – angefangen von der Lateransynode 1059, der römischen Fastensynode 1075 bis hin zum Investiturverbot auf der Novembersynode 1078, das 1080 auf der Fastensynode nochmals erneuert wird – die Frage der Investitur näher betrachtet.

Die Problematik des Investiturstreits rückt somit immer mehr in den Blick der Öffentlichkeit und wird unter Gregor VII und Heinrich IV zu einem Thema von immenser politischer Bedeutung. Eine Lösung ist jedoch nicht in Sicht.

Die Diskussion beschränkte sich nun schon lange nicht mehr nur auf die eigentliche Frage des Investiturrechts, sondern wurde zu einem Machtkampf zwischen Königtum und Papsttum, welcher von Bannaussprechungen und Exkommunikationen begleitet war.

Unter Gregors Nachfolger Urban II erfolgte eine Verschärfung des Konflikts, da er den Klerikern jedwede lehnsrechtliche Bindung an weltliche Größe untersagte[4].

Ebenso waren die Fronten zwischen Paschalis II und Heinrich dem IV letztendlich so verhärtet, dass erst mit dem Sturz Heinrichs IV und der Machtübernahme seines Sohnes Heinrich V wieder neue Hoffnung auf eine Ende des Investiturstreits bestand.

In Deutschland war man jedoch von einer Lösung des Problems noch weit entfernt.

Währenddessen arbeitete Ivo von Chartres in Frankreich die Unterscheidung zwischen den temporalia, dem weltlichen Besitz der Kirche, und den spiritualia, den geistlichen Gütern der Kirche, heraus[5]. Hiermit war auch die Voraussetzung für die Klärung des Investiturproblems gegeben[6]. Auf dieser Grundlage wurde 1104 in Frankreich und 1107 auch in England ein Kompromiss verabschiedet, der den dortigen Investiturstreit beendete[7].

In Deutschland hingegen waren die Meinungen weiterhin festgefahren. Paschalis forderte von Heinrich einen kompletten Verzicht auf die Investitur, um diese wieder in Kirchenhand zurückzuführen.

Heinrich V wollte zunächst einmal seine Kaiserkrönung vom Papst erlangen und wurde bei den Verhandlungen darüber auch mit dem Investiturproblem konfrontiert. Er war jedoch nicht bereit, auf sein Investiturrecht zu verzichten, da er es als königliches Herrschaftsrecht ansah und sein Verlust eine Neuordnung des Herrschaftssystems des Reichs bedeutete hätte. Die Kirche wurde nämlich bisher umfassend mit Reichsbesitz und Herrschaftsrechten ausgestattet, weshalb bei Wegfall des Investiturrechts der König keinerlei Einfluss mehr gehabt hätte. Auch auf die Einsetzung mit Ring und Stab konnte nicht verzichtet werden, da diese sich als feste Symbole etabliert hatten[8].

Ein weiterer Lösungsversuch auf der Synode von Gustalla 1106 scheiterte jedoch an der Unnachgiebigkeit beider Parteien[9].

1107 konnte in Châlons sur Marne, wo eine deutsche Delegation unter der Führung Brunos von Trier mit Paschalis II zusammen traf, zwar keine Einigung, aber immerhin eine Präzisierung des Regalienbegriffs auf königlicher Seite erreicht werden[10].

Man bewegte sich nun immerhin wieder mit kleinen Schritten aufeinander zu. Diese Entwicklung wurde 1109/1110 dadurch unterstützt, dass Heinrich V zur Kontaktaufnahme wieder eine Delegation nach Rom schickte. Diese erreichte zwar keinen Durchbruch bezüglich der Investiturfrage, signalisierte aber Verhandlungsbereitschaft[11].

II. Das Konkordat von Sutri

1. Vorgeschichte

a) Tractatus des investituris

Ungefähr zur gleichen Zeit entstand wahrscheinlich in Lothringen ein Traktat über die Einsetzung der Bischöfe, der „tractatus de investitura episcoporum“[12]. Man geht in der neueren Forschung davon aus, dass als Urheber des Traktates Siegbert von Glembloux in Betracht kommt[13]. Er soll diesen im Auftrag Heinrichs V verfasst haben mit der Absicht, dass er später der Kurie als Vorlage dienen kann[14].

Daher ist es auch möglich, dass die deutsche Gesandtschaft – mit dabei die Erzbischöfe von Köln und Trier – diesen Traktat mit nach Rom genommen haben. Dies kann jedoch nur vermutet und nicht bewiesen werden[15].

Inhaltlich bezog sich der Traktat wahrscheinlich auf die falschen Investiturprivilegien, die Ende des 11. Jahrhunderts entstanden[16]. In ihm wurde erstmals die Vollinvestitur mit Ring und Stab zur Disposition gestellt[17]: Der König könne nur über die temporalia verfügen und somit sei das Symbol, das Verwendung finden solle, nicht ausschlaggebend. Jedoch wird auch angeführt, dass die Investitur und Inthronisation „magnis est per baculum“[18] [19]. Entscheidend wird hier auf den Zeitpunkt der Verleihung der Regalien und der Leistung hominiums eingegangen. Diese sollen bereits vor der Weihe erfolgen, da „quieta et pacifica reddit“[20] [21].

Überraschend ist auch, dass man vollkommen auf die Forderung eines entscheidenden Mitspracherechts des Königs bei der Bischofswahl verzichtete[22].

Der Traktat eröffnete damals zumindest einen Weg heraus aus den festgefahrenen Meinungen und stellte eine Lösungsmöglichkeit vor. Dieses Angebot wurde jedoch nicht genutzt.[23]

[...]


[1] Rudolf Schieffer in LTHK, Investiur, S. 570.

[2] Übersetzung: Laudage, Investiturstreit, S. 33: „über (mit) Bischofstäbe und –ringe, die durch die Hände welt-

licher Machthaber vergeben wurden“.

[3] Humberti Cardinalis Libri III, Adversus Simoniacos, ed. F. Thaner, in: MGH K. D. L. 1, Praefatiom

S. 100-102 und Lib. III, c. 6. S. 205f; Liber III, Caput VI [zit. in: Laudage, Investiturstreit, S. 34].

[4] Laudage, Investiturstreit, S. 4.

[5] Laudage, Investiturstreit, S. 4.

[6] Boshof, Königtum, S. 52.

[7] Herberger, HRG, Investiturstreit, S. 409.

[8] Körntgen, Ottonen und Salier, S. 117.

[9] Schlick, König, Fürsten und Reich, S. 63/64.

[10] Schlick, König, Fürsten und Reich, S. 64.

[11] Schlick, König, Fürsten und Reich, S. 64.

[12] Laudage, Gregorianische Reform und Investiturstreit, S. 51.

[13] Blumenthal, Der Investiturstreit, S. 174.

[14] Servatius, Paschalis II, S. 228.

[15] Servatius, Paschalis II, S. 228.

[16] Körntgen, Ottonen und Salier, S. 117.

[17] Laudage, Gregorianische Reform und Investiturstreit, S. 51.

[18] Schmale-Ott, Investiturstreit, S. 588.

[19] Übersetzung: Schmale-Ott, Investiturstreit: „mit dem Stab (besser) passender ist“.

[20] Schmale-Ott, Investiturstreit, S. 588.

[21] Übersetzung: Schmale-Ott, Investiturstreit, S. 589: „(sie) Ruhe und Frieden gewährt“.

[22] Laudage, Gregorianische Reform und Investiturstreit, S. 51.

[23] Blumenthal, Der Investiturstreit, S. 175/176; Erkens, Die Trierer Kirchenprovinz im Investiturstreit, S. 154.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Der Investiturstreit in Deutschland - Vom Konkordat von Sutri (1111) bis zum I. Laterankonzil von 1123
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg  (Institut für Deutsche und Vergleichende Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Bürgerliches Recht)
Veranstaltung
Grundlagenseminar zur europäischen Rechtsgeschichte
Note
15
Autor
Jahr
2003
Seiten
30
Katalognummer
V76604
ISBN (eBook)
9783638816861
Dateigröße
433 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Investiturstreit, Deutschland, Konkordat, Sutri, Laterankonzil, Grundlagenseminar, Rechtsgeschichte
Arbeit zitieren
Iris Spielberg (Autor:in), 2003, Der Investiturstreit in Deutschland - Vom Konkordat von Sutri (1111) bis zum I. Laterankonzil von 1123, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76604

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Investiturstreit in Deutschland - Vom Konkordat von Sutri (1111) bis zum I. Laterankonzil von 1123



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden