Die Haftung der Europäischen Zentralbank (EZB)


Seminararbeit, 2002

28 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung
I. Überblick
II. Der Begriff der Haftung
1. Begriffsbedeutung
2. Entstehung der Haftung
3. Rechtsgrundlage
III. Haftung und Unabhängigkeit
1. Gerichtliche Kontrolle
2. Passivlegitimation

B. Die Haftung der Europäischen Zentralbank
I. Vertragliche Haftung
II. Außervertragliche Haftung
III. Das Haftungsmodell nach Art. 288 Abs. 3 EG
1. Art. 288 Abs. 3 EG: deklaratorisch oder konstitutiv?
2. Interpretation des Verbindungssatzes „Absatz 2 gilt in gleicher Weise“
3. Die Tatbestandsmerkmale des Art. 288 Abs. 3 EG
a) Überblick und Grundlagen
b) Amtstätigkeit der EZB oder ihrer Bediensteter
(1) Rechtssubjekte EZB, Bedienstete und nationale Zentralbanken
(2) Ausübung der Amtstätigkeit
c) Rechtswidrigkeit der Amtstätigkeit
d) Eintritt des Schadens
e) Kausalität zwischen Handlung und Schaden
f) Verjährung
IV. Prozessuale Haftungelemente
1. Überblick
2. Zuständigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit
3. Aktivlegitimation
4. Passivlegitimation
5. Rechtschutzbedürfnis des Klägers
6. Frage der Beweislast
V. Praxisbezug – haftungsauslösende Maßnahmen
1. Handlungen der EZB im Bereich der Geldpolitik
a) Haftung für Entscheidungen bezüglich der Berechnung und Einforderung der Mindestreserve
b) Haftung für Entscheidungen über die Verhängung von Sanktionen nach Art. 3 Abs. 4 VO (EG) 2532/98
2. Handlungen der EZB im Bereich von TARGET

C. Ausblick

Literaturverzeichnis

Lehrbücher:

Baur, Irene: Die Haftung der Europäischen Zentralbank, Frankfurt am Main, 2001.

Berger, Michael: Vertraglich nicht vorgesehene Einrichtungen des Gemeinschaftrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, 1. Auflage, Baden-Baden, 1999.

Hahn, Hugo J. / Häde, Ulrich: Die Zentralbank vor Gericht, in: ZHR 165. Band, , Heidelberg, 2001, S. 31ff.

Hilf, Meinhard: Die Organisationsstruktur der Europäischen Gemeinschaften, Berlin-Heidelberg-New York, 1982.

Lecheler, Helmut: Einführung in das Europarecht, München, 2000.

Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch, 11. Auflage, München, 2002.

Koenig, Christian / Sander, Claude: Einführung in das Prozeßrecht, Tübingen, 1997.

Kümpel, Prof. Dr. Siegfried: Bank- und Kapitalmarktrecht, 2. Auflage, Köln, 2000.

Müller, Núnez: Die Verjährung außervertraglicher Schadensersatzansprüche gegen die EG, in: EuZW 10. Jahrgang, München-Frankfurt am Main, 1999.

NVwZ (Neue Zeitung für Verwaltungsrecht), 20. Jahrgang, München-Frankfurt am Main, 2001, S. 691ff.

Ossenbühl, Fritz: Staatshaftungsrecht, 5. Auflage, München, 1998.

Otte, Wolfgang / Heinrich, Robert: Der Euro im Rechnungswesen, Freiburg-Berlin-München, 1998.

Pieroth, Bodo / Schlink, Bernhard: Grundrechte, 17. Auflage, Heidelberg, 2001.

Schwab, Dieter: Einführung in das Zivilrecht, 14. Auflage, Heidelberg, 2000.

Smits, René: The European Central Bank, The Hague-London-Boston, 1997.

Stadler, Rainer: Der rechtliche Handlungsspielraum des Europäische Systems der Zentralbanken, 1. Auflage, Baden-Baden, 1996.

Staebe, Erik: Europarecht, 1. Auflage, Baden-Baden, 1998.

Streinz, Rudolf: Europarecht, 5. Auflage, Heidelberg, 2001.

Weber, Martin: Das Europäische System der Zentralbanken, in: WM 1998, S. 1465ff.

Weinbröner, Susanne: Die Stellung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken in der Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht, Frankfurt am Main-Berlin-Bern-New York-Paris-Wien, 1998.

Zilioli, Chiara / Selmayr, Martin: The European Central Bank: an independent specialized organization of community law, in: Common Market Law Review, Volume 37, The Hague-London-Boston, 2000, S. 591ff..

Kommentare:

- Lenz, Carl (Hrsg.): Kommentar zu dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, in der durch den Amsterdamer Vertrag geänderten Fassung; 2. Auflage, Köln-Basel-Genf-München-Wien, 1999; zitiert als Lageard.
- Callies, Christian / Ruffert, Matthias (Hrsg.): Kommentar des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EUV/EGV-, Neuwied, 1999, zitiert als Ruffert.
- von der Groeben, Hans / Thiersing, Jochen / Ehlermann, Claus-Dieter (Hrsg.): Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 5. Auflage, Baden-Baden, 1997.

Entscheidungen des EuGH / EuG:

- EuGH, Rs 5, 7 und 13 bis 24/66, Kampffmeyer / Kommission, Slg 1967, S. 331.
- EuGH, Rs 9 /69, Sayag / Leduc, Slg. 1969, S. 329.
- EuGH, Rs. 4 / 69, Lütticke / Kommission, Slg 1971, S. 325.
- EuGH, Rs. 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt / Rat, Slg. 1971 S: 975.
- EuGH, Rs. 238/78, Ireks-Arkady / Rat und Kommission, Slg. 1979, S. 2955.
- EuGH, Rs. 64 und 113/76, 167 und 239/78, 27, 28 und 45/79, Dumortier Frères / Rat, Slg 1979, S. 3091.
- EuGH, Rs 133 / 79, Sucrimex / Kommission, Slg 1980, S. 1299.
- EuGH, Rs 256, 257, 265, 267/80, 5, 51/81, 282/82, Birra Wührer / Rat und Kommission, Slg. 1984, S. 3693.
- EuGH, Rs. 232/48, Krohn / Kommission, Slg. 1986, S. 753.
- EuGH, Rs C-232/88, Sermes /Directeur de service des douanes Strasbourg, Slg. 1990, I-3027.
- EuGH, Rs C-370 / 89, Etroy / EIB, Slg. 1992, I-6211.
- EuGH, Rs. C-104/89 und C-37/90, Mulder u.a. / Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061.
- EuG, Rs. T-514/93, Cobrcaft u.a. / Kommission, Slg. 1995, II-623.
- EuG, Rs. T-113/96, Dubois et fils / Rat und Kommission, Slg. 1998, II-125.
- EuG, Rs. T-184/95, Dorsch Consult / Rat und Kommission, Slg. 1998, II-667.

Sonstige Quellen:

- Ratsbeschlusses vom 24.10.1988; ABlEG L 319 vom 25.11.88.
- Bundesgesetzblatt, Teil II, Jahrgang 1992.
- Verordnung (EG) Nr. 2532/98 des Rates vom 23. November 1998.
- Geschäftsordnung der EZB

A. Einleitung

I. Überblick

Die Haftung der Europäischen Zentralbank[1], ihre Entwicklung, ihre Inhalte und Auswirkungen sind Thema dieser Arbeit.

Zu Beginn ist zu klären, was Haftung bedeutet, wie die Haftung der EZB entstand und welches ihre Rechtsgrundlage, ihre rechtliche Verankerung ist.

Des Weiteren wird auf die Frage eingegangen, inwieweit die Haftung einer Bank deren Unabhängigkeit beeinflusst und welche Frage sie im Bezug auf die Passivlegitimation der EZB spielt.

Daran schließen sich Erläuterungen über die Haftungsarten – vertragliche und außervertragliche Haftung – an, wobei der Schwerpunkt auf der Vorstellung des Haftungsmodells nach Art. 288 Abs. 3 EG liegt.

Danach wird auf dessen Rechtsnatur eingegangen und die Bedeutung des Verbindungssatzes dargestellt.

Nach den materiellen Tatbestandsvoraussetzungen folgen einzelne formelle Aspekte, nämlich prozessuale Fragen, wie die Frage der Aktiv- und Passivlegitimation, die Zuständigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit und das Rechtsschutzbedürfnis.

Der nächste Punkt hat den Bezug zur Praxis zum Schwerpunkt, d.h. welche konkreten Handlungen und Maßnahmen die Zentralbankhaftung auslösen können.

Am Ende wird ein Ausblick auf die weitere Bedeutung der Haftung gegeben.

II. Der Begriff der Haftung

1. Begriffsbedeutung

Der Begriff der Haftung lässt sich auf zwei unterschiedliche Arten definieren. Zum einen ist die Haftung die Verpflichtung zum Schadensersatz und zum anderen bedeutet haften „für Verpflichtungen mit der Person oder mit dem Vermögen einstehen müssen“[2]. Im Fall der Zentralbankhaftung haben wir es mit der Haftung bezüglich der Verpflichtung zum Schadensersatz zu tun, was sich aus dem Wortlaut des Art. 288 Abs. 2 EG ergibt.

Diese Haftung gliedert sich in die vertragliche Haftung, die in Art. 288 Abs. 1 EG geregelt ist und in die außervertragliche Haftung der EG – Art. 288 Abs. 2 EG – sowie der EZB in Art. 288 Abs. 3 EG[3].

2. Entstehung der Haftung

Bereits sechs Jahre vor der Gründung der EZB am 1. Juni 1998[4] wurde im Rahmen des Maastrichter Vertrags von 1992 beschlossen, den Art. 288 EG (= ex Art. 215 EG) um den Absatz 3 zu erweitern, der eine Haftung der EZB – neben einer Haftung der EG für ihre Organe – explizit begründet[5]. Ebenso lässt sich aus Art. 35.3 ESZB-Satzung[6] erkennen, dass es eine gesonderte Haftung der EZB geben soll, die getrennt von der Haftung der nationalen Zentralbanken zu betrachten ist.

Ihre volle Zuständigkeit erhielt die EZB am 1. Januar 1999[7], womit sie nun für Haftungsfragen angreifbar ist.

3. Rechtsgrundlage

Die rechtliche Verankerung der Haftung ist in Art. 35.3 S.1 ESZB-Satzung und Art. 288 Abs. 3 EG zu finden. Diese Vorschriften, die den einzigen Anhaltspunkt für die Haftung der EZB geben, sollen hier kurz dargestellt werden, da sie die wesentliche Grundlage der Haftung bilden.

Art. 35.3 S.1 ESZB-Satzung: „Die EZB unterliegt der Haftungsregelung des Art. 288 dieses Vertrags.“

Art. 288 Abs. 3 EG: „Absatz 2 gilt in gleicher Weise für den durch die EZB oder ihre Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schäden.“

Da Art. 288 Abs. 3 EG auf Art. 288 Abs. 2 EG verweist, ist diesem, der sich normalerweise nur auf Haftungsfragen der EG beschränkt, auch bei der Haftung der EZB Bedeutung zuzumessen. Art. 288 Abs. 2 EG bildet die Grundlage für das EZB-Haftungsmodell, wie später noch zu zeigen sein wird.[8] Daher soll er auch an dieser Stelle mitzitiert werden.

Art. 288 Abs. 2 EG: „Im Bereich der außervertraglichen Haftung ersetzt die Gemeinschaft den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind."

III. Haftung und Unabhängigkeit

1. Gerichtliche Kontrolle

Untersucht man die Unabhängigkeit der EZB, erhält man als ein die Unabhängigkeit einschränkendes Kriterium die Haftung. Diese und die dadurch entstehende gerichtliche Kontrolle lassen der EZB keine umfassende Handlungsfreiheit und stellen somit „die eigentliche Grenze“ für die Unabhängigkeit dar.[9]

Jedoch steht der EZB mit dem EuGH ein hervorragendes Gericht gegenüber, das es versteht, „die Gratwanderung zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle einerseits und Wahrung des Demokratieprinzips [...] andererseits so perfekt“[10] zu beherrschen.

Insofern wird sich die Haftung der EZB bei gleichbleibender gerichtlicher Praxis des EuGH nicht nachteilig auf die Unabhängigkeit auswirken.

[...]


[1] Nachfolgend für Europäische Zentralbank nur noch EZB.

[2] Schwab, Rn. 215.

[3] Näheres siehe Punkt B I+II.

[4] Lecheler, S. 99.

[5] BGBl. II 1992, S. 1253ff, S. 1280/1281.

[6] BGBl. II 1992, S. 1302; nachfolgend für die Quellenangabe aus dem Protokoll des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank immer nur noch ESZB-Satzung zitiert.

[7] Streinz, Rn 892.

[8] Näheres siehe Punkt B III 2.

[9] Baur, S. 19.

[10] Baur, S. 20.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die Haftung der Europäischen Zentralbank (EZB)
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg  (Lehrstuhl für Staatsrecht, Völkerrecht, internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht)
Veranstaltung
Grundlagenseminar und Seminar im Rahmen des Begleitstudiums zum Europäischen Rechts: Die EZB und die Grundlagen des Europäischen Währungsrechts
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2002
Seiten
28
Katalognummer
V76603
ISBN (eBook)
9783638816878
Dateigröße
419 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Haftung, Europäischen, Zentralbank, Grundlagenseminar, Seminar, Rahmen, Begleitstudiums, Europäischen, Rechts, Grundlagen, Europäischen, Währungsrechts
Arbeit zitieren
Iris Spielberg (Autor:in), 2002, Die Haftung der Europäischen Zentralbank (EZB), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76603

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