Der slowakisch-ungarische Bevölkerungsaustausch 1945-1949


Seminararbeit, 2005

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Diskriminierungsmaßnahmen der Prager Regierung gegenüber der magyarischen Be- völkerung bis zum Ersten Wiener Schiedsspruch 1938

3. Das Ende der Ersten Tschechoslowakischen Republik und die Machtansprüche Ungarns

4. Beneš und die Idee des ethnisch homogenen Staates

5. Die Budapester Reaktion im Kontext zunehmender Schikanierungen der Volksungarn

6. Das bilaterale Abkommen über den Bevölkerungsaustausch 1946

7. Von der Pariser Friedenskonferenz bis zur geregelten Wiederaufnahme des Austausches 1947

8. Harte Jahre - Ungarn im Zeichen der Aufnahme seiner Neubürger

9. Der Wandel der Beziehungen der Prager Regierung zu seiner magyarischen Minderheit seit 1949

10. Schlussbetrachtung

11. Bibliographie

12. Anhang

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit thematisiert als zentralen Aspekt den slowakisch-ungarischen Be- völkerungsaustausch, der sich hauptsächlich zwischen 1945 und 1949 vollzog; im Mittel- punkt genauerer Untersuchungen sollen dabei die Wurzeln des Konflikt der beiden Ethnien stehen, die in einem Rückblick auf die Geschichte des Verhältnisses der Tsche- choslowakei zu seiner ungarischen Minderheit von 1918 an behandelt werden. Konkrete Gründe für die Konfliktverschärfung sollen ebenso wenig außer Acht gelassen werden wie der letztliche Ablauf des Bevölkerungsaustausches im Kontext des Grades seiner Grau- samkeitsdimension bzw. quantitativer Aspekte dieses Vertreibungsaktes. Abschließend sollen die unmittelbaren Folgen für das weitere Zusammenleben der beiden Ethnien wie das Verhältnis ihrer beider Staaten zueinander in der Folgezeit beleuchtet werden.

Bevölkerungsverschiebungen im 20. Jahrhundert, und gemeint sind damit in erster Linie durch Gewalt heraufbeschworene oder erzwungene, weisen in der Regel eine Reihe ge- meinsamer Merkmale auf: so wird der Austausch zum einen von den siegreichen Staaten organisiert und findet seine Begründung in einer vermeintlichen Notwendigkeit, zukünfti- gen Nationalitätenkonflikten durch die Herbeiführung ethnisch homogener Territorien vorzubeugen. Der Bevölkerungstausch bzw. die Vertreibung - bereits der Terminus imp- liziert es - beruht auf einer Zwangsmaßnahme des Staates gegenüber seinen (ehemaligen) Bürgern. Der Akt der Vertreibung vollzieht sich während eines Krieges oder in unmittel- barer zeitlicher Nähe. Begründet werden die Vertreibungsaktionen nahezu homophon mit mangelnder Loyalität der betroffenen Minderheit gegenüber dem Staat bzw. im schlimms- ten Falle mit dem Vorwurf der Kollaboration mit dem äußeren Feind.1 Ziel dieser Arbeit ist es, den slowakisch-ungarischen Bevölkerungsaustausch auch auf diese vermeintlich typischen Merkmale einer Vertreibung im 20. Jahrhundert zu beleuchten.

Anzumerken ist, dass der ethnisch definierte Begriff Magyaren die ungarische Titularnation bezeichnet und sich damit von dem im Deutschen gebräuchlichen Terminus Ungarn unterscheidet. Der Ungarn-Begriff hingegen schließt auch alle nichtmagyarischen Minderheiten auf dem Gebiet des gleichnamigen Staatswesens mit ein.

Zur Literatur bzw. hinsichtlich der aktuellen Forschungslage ist zu vermerken, dass natur- gemäß viele Historiker, die sich der Thematik angenommen haben, selbst den betroffenen Ethnien angehören. Ein gewisses Maß an Schönfärbung des historischen Agierens der ei- genen Volksgruppe mag zwar menschlich nachvollziehbar sein, in der historischen Beur- teilung muss sie hingegen unterbleiben, weswegen die Bemühungen meinerseits dahin tendieren, Sekundärliteratur - dort wo es möglich ist - und deren historischen Realitätsgehalt möglichst durch die Zuhilfenahme eines weiteren Autors - im Idealfall der anderen Ethnie angehörend oder gänzlich unabhängig - abzusichern.

Der Rückblick auf die Entstehung des ethnischen Konfliktes zwischen der slowakischen Volksgruppe und der magyarischen Minorität beginnt mit dem Frieden von Trianon im Juni 1920, im Zuge dessen die Slowakei von Seiten Ungarns an die Tschechoslowakei ab- getreten wurde. Als Folge dieses Friedensschlusses verringerte sich die Landfläche Un- garns von 288.000km² auf rund 93.000km², die Bevölkerung reduzierte sich von ursprünglich 18,2 Millionen auf rund 7,6 Millionen. Rund 3,3 Millionen Ungarn fanden sich nunmehr in den teils neugebildeten bzw. territorial erweiterten Nachbarstaaten wieder, vor allem in der süd- und südöstlichen Slowakei, im Norden Siebenbürgens und in der Vojvodina wieder.

Während die Tschechen bei der Begründung der Tschechoslowakei auf die historischen Grenzen des Königreiches Böhmen verweisen konnten, war die Slowakei niemals Bestandteil dieser böhmischen Krone. Ein eigenständiger slowakischer Staat hatte vorher nie existiert; der tschechische Anspruch auf die mitunter mehrheitlich magyarisch besiedelten slowakischen Gebiete entstammte dem nunmehr vertretenen Gedanken, dass die slowakische Volksgruppe ein Zweig der tschechischen wäre. Zudem führte der Prager Staat bei den Verhandlungen mit den Siegermächten des Ersten Weltkrieges die unersetzliche wirtschaftliche und strategische Bedeutung der Slowakei an.

Zur Beurteilung der ethnischen Gegebenheiten auf dem Territorium der Slowakei bzw. deren Entwicklung sind die Daten einer 1910 erhobenen Volkszählung von bedeutender Relevanz. Während sich 1910 noch rund 1,06 Mio. Menschen als ethnische Magyaren be- kannten - dies entsprach immerhin rund 35% der Gesamtbevölkerung auf dem damaligen slowakischen Territorium -, so waren es 1930 bei einer weiteren statistischen Erhebung nur noch rund 0,54 Mio., was einem Anteil von noch rund 17,6% entsprach. Im selben Zeitraum bekannten sich statt 1,71 Mio. Bürger wie 1910 im Jahr 1930 rund 2,25 Mio. zum Slowakentum.2

Die Ursachen dieses Rückgangs der magyarischen Bevölkerung bzw. deren ethnischer I- dentität beruhten auf mehreren Faktoren. Zum einen war die städtische Bevölkerung zu- meist zweisprachig; dadurch entstand eine Vermischung der slowakischen bzw. der unga- rischen Kulturen, was sich im Hinblick auf die Wechselhaftigkeit der nationalen Identität besonders am Beispiel der slowakischen Stadt Košice (Kaschau) zeigt. Gaben 1910 noch rund 75% der Einwohner der Stadt an, Magyaren zu sein, so waren es zwanzig Jahre später nur noch rund 20%. Im Jahr 1938 nach dem Wiederanschluss der slowakischen Gebiete an Ungarn waren es hingegen wieder 73% der Kaschauer, die sich zum Magyarentum bekannten. Ein weiterer Aspekt stellt die neue Nationalitätsfindung von rund 80.000 Juden dar, die sich bis 1918 zur magyarischen Nationalität bekannt hatten und nun angaben, der tschechischen bzw. slowakischen Volksgruppe anzugehören.

Zudem verfehlten antimagyarische Maßnahmen der Prager Regierung zu Beginn der 20er Jahre ihre Wirkung nicht. Zehntausende Ungarn wurden nach der Eingliederung der Slowakei in den tschechoslowakischen Staatenverbund aus dem Staatsdienst entfernt; darüber hinaus wurden etwa 45.000 Magyaren die tschechoslowakische Staatsanghörigkeit aboder erst gar nicht zuerkannt.3

Entlang der slowakischen Südgrenze änderten all diese von der Prager Regierung gezielt gesteuerten Demagyarisierungsprozesse nichts daran, dass dort namentlich in den Kreisen Neuhäusel (Nové Zámky), Kaschau (Košice) und Uschgorod (Uzhorod) in unmittelbarer Nähe zum ungarischen Mutterland weiterhin eine starke magyarische Minderheit in geschlossenen Siedlungseinheiten lebte.45

2. Die Diskriminierungsmaßnahmen der Prager Regierung gegenüber der magyari- schen Bevölkerung bis zum Ersten Wiener Schiedsspruch 1938

Grundsätzlich sicherte die tschechoslowakische Nationalverfassung, die 1920 verabschie- det wurde, jedem Staatsbürger unabhängig von dessen ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft bzw. Konfession die vollen Bürgerrechte zu. Dennoch blieb diese Zusicherung in der Pra- xis vakant: im Interesse des tschechoslowakischen Gesamtstaates konnte dieser Gleichbe- rechtigungsgrundsatz mit Verweis auf die Gefährdung der inneren Sicherheit ausgehebelt werden. Zentrale Punkte der Vereinbarung über die Rechte nationaler Minderheiten wur- den nie voll umgesetzt, z.B. der Aufbau bzw. der selbständige Betrieb sozialer und religi- öser Einrichtungen und Schulen bzw. die grundsätzlich definierte staatliche finanzielle Unterstützung für solche Institutionen.

Mit der Begründung, die tschechoslowakische Staatsidee sei in ihrem Fortbestand durch sie bedroht, wurden magyarische Kultureinrichtungen und -organisationen in der Folge- zeit gerade in den Städten aufgelöst. Zahlreiche Schulen, die bislang in ungarischer Spra- che unterrichteten, wurden auf das Slowakische verpflichtet oder drohten ebenfalls ge- schlossen zu werden. Das Sprachengesetz, das vorsah, dass in Verwaltungseinheiten mit einem Mindestanteil einer Minorität von 20% die Behörden Dienstangelegenheiten auch in deren Sprache zu erledigen hatten, wurde nur auf Landkreise, nicht aber in städtischen Kommunen angewendet.

Die antimagyarisch ausgerichtete Sprach- und Bildungspolitik bzw. die damit verbunde- nen Schikanen fanden in Regionen mit magyarischer Bevölkerungsmehrheit nicht so rigo- ros und stattdessen auf subtilere Weise Anwendung. So wurden parallel zu den magyari- schen kommunalen und konfessionellen Elementarschulen, die gezielt staatlich vernach- lässigt wurden, neue Lehranstalten eingerichtet, die darauf abzielten, aufgrund ihrer besse- ren Gesamtausstattung und des besser ausgebildeten Personals gerade die magyarische E- lite zu umwerben. Im Bereich der weiterführenden Schulen wurden Schulen, die den Un- terricht auf ungarisch erteilten, die Lizenzen entzogen, zumindest wurden ihnen slowaki- sche Direktoren vorangestellt. Im tertiären Bildungsbereich der Hochschulen und Univer- sitäten wurde nur in tschechischer bzw. slowakischer Sprache unterrichtet.

Die Reorganisierung der öffentlichen Verwaltung 1928, die eine Umwandlung der bishe- rigen Komitate in Kreise bewirkte, zielte ebenfalls darauf ab, den Einfluss der magyari- schen Bevölkerung bewusst gering zu halten. Bei der Grenzfestlegung der Kreise wurde systematisch danach vorgegangen, den Anteil der magyarischen Minderheit in dem jewei- ligen Kreis künstlich unter 20% zu drücken. Betroffen von diesen Maßnahmen waren auch die Wahlkreise: genügten in Prag für die Wahl eines Senators 73.000 Stimmen, so waren es in den mehrheitlich magyarisch bewohnten Gebieten in Kaschau und Neuhäusel fast doppelt so viele. Auch für die Wahlen zur slowakischen Abgeordnetenkammer wur- den die Wahlkreise unter derartig diskriminierenden Aspekten eingeteilt.

Bei einer von der Prager Regierung praktizierten Bodenreform wurden alle Landgüter mit einer Größe von mehr als 150 Hektar aufgeteilt; die vorwiegend deutschen und magyari- schen Großgrundbesitzer wurden dabei fast vollständig enteignet zugunsten der Etablie- rung eines starken slowakischen bzw. tschechischen Besitzbauerntums. Der überwiegende Teil des neu zu ordnenden Bodens lag in den südlichen Landesteilen des Slowakei, wo rund 60% der Magyaren ihren Lebensunterhalt in der Landwirtschaft verdienten. Haupt- profiteure der Bodenreform waren Slowaken, denen mehr als doppelt soviel Land zuteil wurde wie den magyarischen Bauern. Die Intention der Prager Regierung lag darin, die ethnische Homogenität dieser Regionen aufzubrechen und mithilfe der neugeschaffenen Schicht der slowakischen Mittelbauern eine Slowakisierung der Magyaren in der südli- chen Slowakei voranzutreiben und gleichzeitig eine Art ethnische Grenzsicherung zu betreiben.

Angesichts der zunehmender Schikanierungen war es dennoch bemerkenswert, dass sich die Magyaren im Rahmen des politischen Prozesses in der CSR durchaus aktiv beteiligen konnten. Die Ungarische Christlich-Sozialistische Partei entwickelte sich dabei zum wichtigsten Sprachrohr der Magyaren, daneben konnten noch die Partei der Ungarischen Landwirte und die Ungarische Rechtspartei in der Karpato-Ukraine in Regionalparlamen- te einziehen und somit zumindest öffentlich den Anliegen ihrer Ethnie Gehör verschaf- fen.6

3. Das Ende der Ersten Tschechoslowakischen Republik und die Machtansprüche Ungarns

Im Herbst 1938 sah die Budapester Regierung Imrédy angesichts des tschechoslowaki- schen Dilemmas die Gelegenheit gekommen, die Grenzen zu ihrem Gunsten zu revidieren und damit den vermeintlichen Schmachvertrag von Trianon rückgängig machen zu kön- nen. Auf die Unterstützung Berlins und Roms hoffend warf die ungarische Regierung Ge- bietsansprüche gegenüber Prag auf, die jedoch nicht zur Zufriedenheit Budapests gelöst werden konnten. Doch die ungarische Regierung ließ nach den Münchener Beschlüssen nicht mehr locker, setzte die Regierung in Prag zunehmend unter politischen Druck und schwor im Grenzgebiet militärische und terroristische Zwischenfälle herauf, die ein Klima der Unsicherheit und des Misstrauens bei beiden Bevölkerungsteilen bewirken sollte. An- gesichts einer sich zuspitzenden innen- wie außenpolitischen Krise des tschechoslowaki- schen Staates kam es Mitte Oktober 1938 in Komorn (Komárno) zu Verhandlungen zwei- er Regierungsdelegationen aus beiden Staaten.7 Das Prinzip des Bevölkerungstausches wurde hier erstmals thematisiert, nachdem der Verband der öffentlichen Angestellten in der Slowakei einen Vorschlag an seine Prager Regierungsdelegation gemacht hatte, der vorsah, die magyarische Bevölkerung in der Südslowakei gegen die Slowaken auf dem Gebiet Ungarns auszutauschen und damit territorialen Forderungen Budapests entgegen- zutreten.8

Die ungarische Regierung, die vor dem Beginn der eigentlichen bilateralen Verhandlun- gen ihre Taktik dahingehend festgelegt hatte, radikal alle Gebiete zu fordern, in denen nach einer österreichisch-ungarischen Statistik von 1918 die Bevölkerung zu mehr als 50% magyarisch war, hoffte somit, das slowakische Territorium so stark wie möglich ver- stümmeln zu können, dass es letztlich vor Ungarn kapitulieren müsste. Dazu sollte die Slowakei alle größeren Städte im Süden und damit die Zentren des wirtschaftlichen, kultu- rellen und politischen Lebens verlieren, ebenso sollte es vom Zugang zur Donau abge- schnitten werden. In einem Memorandum, das der tschechoslowakischen Delegation unter deren Delegationsführer, dem Vorsitzenden der gerade entstandenen autonomen slowaki- schen Regierung Jozef Tiso, übergeben wurde, forderte Budapest ein Territorium von rund 12.000km² mit rund 1,1 Mio. Menschen, darunter auch rund 430.000 dort lebenden Nicht-Magyaren. In allen übrigen Regionen der Slowakei und der Karpato-Ukraine forderte man Volksabstimmungen basierend auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die direkten Verhandlungen beider Staaten waren basierend auf diesem Forderungskata- log schon von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Die tschechoslowakische Regierung stimmte angesichts der eigenen hilflosen innen- wie außenpolitischen Lage einem Schiedsverfahren zu, an dem die Außenminister Deutschlands und Italiens beteiligt sein sollten, und dessen Entscheidung faktisch schon vor Eröffnung des eigentlichen Verfah- rens feststand.

Am 2. November 1938 verkündeten Ribbentrop und Ciano im ersten Wiener Schieds- spruch als Wiedergutmachungsakt für das „Unrecht von Trianon“, dass die Slowakei ein rund 10.800km² großes Gebiet mit rund 850.000 Einwohnern abzutreten hätte, wobei es sich nicht nur um ethnisch durchmischte Territorien handelte, sondern auch um Regionen, in denen die Slowaken die Bevölkerungsmehrheit stellten. Das Prinzip der ethnischen Grenzen wurde damit gebrochen. Bis zum 10. November zogen ungarische Honvéd- Truppen in die besagten Gebiete ein und errichteten dort ein System, das sich schnell durch Zwangsverordnungen und Schikanierungen für die slowakischen Bewohner „aus- zeichnete“. Angestellte slowakischer Herkunft wurden aus den öffentlichen Ämtern ent- lassen, nicht zuletzt wurden diese Maßnahmen auch unter Anwendung physischer Gewalt durchgesetzt.9

[...]


1 Vgl. Šutaj Štefan, Zwangsaustausch bzw. Aussiedlung der Ungarn aus der Slowakei - Pläne und Wirklichkeit, in: Erzwungene Trennung. Vertreibungen und Aussiedlungen in und aus der Tschechoslowakei 1938 - 1947 im Vergleich mit Polen, Ungarn und Jugoslawien, Detlef Brandes, Edita Ivanickova, Jirí Pešek (Hg.), Essen 1999, S. 256.

2 Eine Tabelle mit einer Auflistung der ethnischen Struktur der Slowakei in den Jahren zwischen 1910 und 1930 findet sich im Anhang auf S. 23.

3 Vgl. Polányi Imre, Die magyarische Minderheit in der Slowakei, in: Ethnos-Nation. Eine europäische Zeitschrift, Köln 1994, S. 29ff.

4 Vgl. Lipscher Ladislav, Die magyarischen, polnischen, ruthenischen und jüdischen Parteien in der CSR, in: Die Erste Tschechoslowakische Republik als multinationaler Parteienstaat, Karl Bosl (Hg.), München 1979, S. 218.

5 Zur Veranschaulichung der geographischen Gegebenheiten finden sich Karten der Slowakei bzw. Ungarn in ihren heutigen territorialen Ausmaßen im Anhang auf S. 25.

6 Vgl. Polányi, Die magyarische Minderheit, S. 32ff.

7 Vgl. Deák Ladislav, Der Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 und seine Konsequenzen für die Slowakei, in: Nationale Frage und Vertreibung in der Tschechoslowakei und Ungarn 1938-1948, Richard G. Plaschka (Hg.), Wien 1997, S. 1/2.

8 Vgl. Šutaj, Zwangsaustausch, S. 255/256.

9 Vgl. Deák, Der Wiener Schiedsspruch, S. 3-7.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Der slowakisch-ungarische Bevölkerungsaustausch 1945-1949
Hochschule
Universität Regensburg
Veranstaltung
Vertreibung als europäisches Problem (1912/13-1999)
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
25
Katalognummer
V76588
ISBN (eBook)
9783638805308
ISBN (Buch)
9783638807616
Dateigröße
1727 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Benotung 1,7
Schlagworte
Bevölkerungsaustausch, Vertreibung, Problem
Arbeit zitieren
Holger Hufer (Autor:in), 2005, Der slowakisch-ungarische Bevölkerungsaustausch 1945-1949, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76588

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