Zur Problemgeschichte des Schuldbegriffs


Hausarbeit, 2003

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. „Schuld“ in der Antike

3. Platonische „Wahl“ gegen Aristotelischen „Willen“
3.1 Platon: Schuld als „Wahl“
3.2 Aristoteles: Schuld als Willensentscheid

4. Der Schuldbegriff zu Beginn der Neuzeit

5. „Schuld“ im 19. Jahrhundert
5.1 Friedrich Nietzsche: Schuld als Verlust des Anrechts auf Grausamkeit
5.2 Siegmund Freud: Das Schuldverständnis in der Psychoanalyse

6. „Schuld“ in der Theologie
6.1 Kierkegaard: Angst als Voraussetzung der Erbsünde

7. Schuld und Angst als Grundphänomene menschlichen Daseins

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der vorliegende Text befasst sich mit dem Begriff der Schuld, einem Phänomen, welches aufgrund seiner Vieldimensionalität von keiner Wissenschaft adäquat zu fassen ist. Nicht nur wird Schuld in jeder Disziplin anders definiert, sondern auch jede Epoche, jede Strömung, jede Weltanschauung hat ihr eigenes Schuldverständnis, welches auf seine eigene Art und Weise mit dem jeweiligen Selbstverständnis der Menschen korreliert. Schuld jedoch erwächst in all diesen Denkansätzen stets aus einer Interaktion. Niemand könnte allein existierend, ohne Bezug zu irgend etwas oder irgend jemandem schuldig werden. Dieses macht Schuld zu einem sozialen Phänomen, denn sie erwächst aus missglückten Beziehungen zwischen dem Einzelwesen und seinem Lebensumfeld. Stets ist sie verknüpft mit dem Gefühl der Ohnmacht, dem Wissen um die eigene Unzulänglichkeit bei der Bewältigung seiner Existenz, gleichzeitig auch der Angst, dem Ringen nach Freiheit und der Frage nach Verantwortlichkeiten. Im Folgenden wird Schuld in ihrer literarischen Darstellung in den Tragödien der Antike sowie denen der Neuzeit und im Zusammenhang mit der Umbruchstimmung des 19. Jahrhunderts untersucht. Die Tragödie hat sich in ihrer Bedeutung bis zur heutigen Zeit gewandelt, jedoch die Kernaussage dabei nur aktualisiert, nie eingebüsst. Das Problem des tragischen Helden ist in sofern auch ein theologisches, da es uns mit der Frage konfrontiert, ob Sünde, Fehl und Schicksal verknüpft, gottgewollt, Zufall oder doch Schuld des „Helden“, der doch zum Opfer wird, sind. Ausgehend von der Entwicklung im 19. Jahrhundert wird am Beispiel Friedrich Nietzsches verstärkt auf die psychologische Komponente eingegangen, die durch Siegmund Freud, den Begründer der Psychoanalyse, einen ganz neuen Betrachtungswinkel der Schuld eröffnet. Desweiteren wird die theologische Betrachtungsweise der Schuld untersucht, wobei auf Kierkegaards Schuldverständnis und Ansicht über die Erbsünde besonderes Augenmerk gelegt wird. Die Theologie hat über alle Epochen begleitend zur Literatur, parallel zum Zeitgeschehen und zur Philosophie stets ihren eigenen Erklärungsversuch formuliert und so das Schuldverständnis der Menschen zu jeder Zeit nachhaltig beeinflusst. Psychologie, Philosophie, Theologie und nicht zuletzt dramatische Literatur standen einerseits in ihren Versuchen Schuld fassbar zu machen in ständiger Konkurrenz zueinander, bedingten aber gleichzeitig gegenseitig ihre Weiterentwicklung. Diese Entwicklung des Schuldverständnisses soll nun erläutert werden.

2. „Schuld“ in der Antike

In der Antike war das Leben der Menschen durchdrungen von kultischen Handlungen, mythischen Zeichen und einem Dialog mit den Göttern. Demnach existierte Schuld auf einer magisch mythischen Stufe. Sie ist somit als die Verletzung der von den Göttern verfügten Ordnung zu verstehen, gegen die ein Zuwiderhandeln mit Sanktionen belegt war.1 Schuld in diesem Sinne ist sowohl kollektives als auch persönliches Zuwiderhandeln, unabhängig von dem Bewusstsein über die Konsequenzen des eigenen Handelns. So wird ein Fehler, der einem bei der Opferung unterläuft genauso wie etwas, was unbewusst oder sogar aus reinem Missgeschick geschieht, zur Schuld und muss sanktioniert werden. Aristoteles formulierte für einen vom Individuum nicht persönlich zu verantwortenden Fehler, dessen Konsequenzen dennoch zu tragen sind und der das Schicksal nachhaltig beeinflusst, das Wort „hamartia“, zu übersetzen mit „Fehl“.2 Auch wer „fehlt“ macht sich schuldig, obwohl er selbst nicht gewählt hat, es zu tun. Zahlreiche Mythen erzählen von gescheiterten Helden und rachsüchtigen Göttern, die alle nicht ohne „fehl“ waren und sich letztendlich ihrem Schicksal ergeben mussten, deren „Schuld“ ein unabdingbarer Teil ihres Lebens war. Aus diesen Götter- und Heldensagen wird der Stoff für die Tragödien entnommen. In der griechischen Tragödie erliegt die tragische Figur dem Schicksal in einer solchen Art und Weise, dass sie in einer Dilemma-Situation gefangen ist, welche sie, egal welche Wahl sie trifft, nicht ohne schuldig zu werden auflösen kann, da sie die Schuld bereits in sich trägt. Wichtiger als der äußere dramatische Ablauf ist die innere Handlung. Im Vordergrund steht nicht das „Dass“ der Schuld, sondern das „Wie“ des Schuldigseins als Erbe des Schuldigwerdens durch Verhängnis oder durch eigenes Handeln.3 In der Tragödie herrscht eine unbedingte Ausweglosigkeit, das tragische Geschehen vollzieht sich als unaufhaltsame Notwendigkeit und daraus ergibt sich die tragische Schuld, die somit objektive Schuld wird. Aristoteles forderte für einen tragischen Helden, dass dieser weder besonders tugendhaft noch böse sei, denn dadurch konnte der Effekt beim Publikum erzeugt werden, dass dessen Schicksal unter gewissen Umständen als einem jeden widerfahrbares erfasst wurde. „Es bleibt also nur ein Fall dazwischen übrig. Er tritt ein, wenn einer weder an Tüchtigkeit und Gerechtigkeit ausgezeichnet ist, noch durch Untüchtigkeit oder Schlechtigkeit ins Unglück gerät, sondern dies erleidet durch irgend einen Fehler.“4 Der Zuschauer einer Tragödie im aristotelischen Sinne sollte sowohl Mitleid mit dem tragischen Helden, der seinem Schicksal nicht entrinnen konnte, haben, als auch die Furcht, selbst in eine solche Situation zu geraten, aus der es für ihn selbst keinen Ausweg mehr gäbe.5 Die Macht des Schicksals zwingt den tragischen Helden in Situationen, die nicht lösbar sind, ohne dass er schuldig wird, und genau diese fatalistische Schuld wird ihm dann zum Verhängnis.

3. Platonische „Wahl“ gegen Aristotelischen „Willen“

Zwei der wichtigsten Denker der Antike, Platon (427v.Chr.–347v.Chr.) und Aristoteles (384v.Chr.-322v.Chr.), hatten, obwohl im Kern einer Meinung, sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wie und wann jemand schuldig wird. Aristoteles als Schüler Platons unterscheidet sich insofern von seinem Lehrer, als dass bei Platon alle Philosophie an die Transzendenz geknüpft ist und bei Aristoteles das Diesseitige, das Reale, seine Bedeutung gewinnt. Für Platon ist die Tatsache, dass ein Mensch, in einem Körper gefangen, ein Leben auf der Erde verbringt an sich schon Strafe für aufgeladene Schuld der freien Seele. Diese Schuld ist die „Wahl“, die für diesen Menschen und sein Schicksal bereits getroffen ist. Aristoteles hingegen proklamiert, dass sich schuldig zu machen eine freie Willensentscheidung des Menschen ist, indem er eine falsche Entscheidung trifft, etwas unterlässt oder sich in Ausweglosigkeiten verstrickt, bis es kein Zurück mehr gibt. Gemeinsam ist beiden dabei jedoch eine Abneigung jenen Menschen gegenüber, die die Schuld an aufkommendem Unheil nicht sich selbst, sondern dem Schicksal oder einer anderen übergeordneten Macht zuschreiben. Die „Wahl“, die die Seele getroffen hat, ist genauso eine Entscheidung des Menschen schuldig zu werden, wie die freie Entscheidung, die der Mensch in der diesseitigen Welt trifft. Bei beiden ist es der Mensch, der sich dafür entscheidet schuldig zu werden. Somit wenden sich beide gegen die fatalistische Haltung der Homerischen Zeit. Da zu jener Zeit Dasein als Verhängnis angesehen wurde, das Nichtgeborensein als höchstes Glück und Tod als Erlösung von den Qualen dieser Welt, entwickelte sich lange Zeit kein individuelles Schuldverständnis. War von Schuld die Rede, so war damit nicht moralische Schuld im Sinne einer Fehlentscheidung eines die Wahlfreiheit zwischen Gut und Böse besitzenden Menschen gemeint, sondern eine Störung, Verwirrung, der bestehenden Ordnung, die durch Leid, Unglück und nicht zuletzt den Untergang des Verursachers der Störung wieder hergestellt werden musste.6 Schuld war ein Verhängnis, welches dem Menschen durch sein Dasein auferlegt wurde.

3.1 Platon: Schuld als „Wahl“

Platons Schuldverständnis als Wahlmöglichkeit erschließt sich aus seiner Theorie über den strukturellen Aufbau der Welt. Für ihn ist die Welt des Allgemeinen, die Welt der Ideen mit der Idee des perfekt Guten, des „Agathon“, an der Spitze, die eigentliche Welt, die konkrete, sinnliche, Welt ist demnach nur ein Abbild, ein Schatten des Ideals. Dieses teilhaben an den Ideen benennt Platon als „Methexis“. Die höchste Tugend ist nach Platon das Streben nach Erkenntnis um zur „Schau der Ideen“ zu gelangen. Diese Erkenntnis bedeutet bei einer solchen Weltkonzeption nichts anderes als ein Wiedererkennen, die „Anamnesis“. Der Leib, welcher sich in der sinnlichen Welt bewegt, ist nichts anderes als das Grab der Seele, in den sie durch eigenes Verschulden verbannt wurde. Hier liegt in gewissem Sinne ein Determinismus vor, da der Mensch in dieser präexistenten Welt selbst sein Schicksal mitbestimmt, eine Vorentscheidung trifft und beim Eintritt in die sinnliche Welt die vorhandene „gewählte Schuld“ tragen muss.7

3.2 Aristoteles: Schuld als Willensentscheid

Aristoteles lehnt die platonische Ideenwelt ab. Seiner Meinung nach ist es unangemessen, bei der Betrachtung aller Werte und aller Güter immer von der Idee des Guten auszugehen, da diese auch unabhängig von einer Idee zu bewerten seien. Umgekehrt lässt ein bloßes Erkennen der Idee des Guten noch keinen Schluß auf die Qualität der darauf folgenden Handlungen zu. Damit wendet er sich auch gegen die schon von Sokrates begründete Vorgehensweise Tugenden zu Erkenntnissen zu machen. Ebenso wie bei anderen Tugenden ist laut Aristoteles jemand, der weiß, was Gerechtigkeit ist, dadurch noch nicht gerecht. Er bestimmt die Tugend, im speziellen die Tapferkeit, als „Mitte zwischen Verwegenheit und Feigheit“.8 Weiterhin grenzt er dabei die Begriffe freiwillig und unfreiwillig gegeneinander ab, da Bewertungen in Form von Lob und Tadel, Gut und Böse, stets nur für das gelten könnten, was aus freiwilligen Entscheidungen resultiere. Als unfreiwillig gilt für ihn eine Handlung, die unter Zwang oder auf Grund von Unwissenheit zustande kommt. Solche unfreiwilligen Entscheidungen trifft ein Mensch zum Beispiel, wenn er im aristotelischen Sinne feige handelt. Angst ist ein Auslöser für Feigheit und sie äußert sich als ein „Vorgefühl drohenden Übels“. Als Übel benennt er unter anderem schlechten Ruf, Krankheit, Armut, Verlassenheit und Tod. Nach Aristoteles gibt es Menschen, die ein Übel erleiden ohne dieses selbst verursacht zu haben, zum Beispiel durch feiges Handeln in einer Notlage. Jemand, der allerdings Bedingungen zugestimmt hat, welche ihn in Krankheit, Armut oder sonstiges Übel stürzen, also freiwillig handelte macht sich im aristotelischen Sinne schuldig. Für die unwissend, unfreiwillig Handelnden stellte sich die Schuldproblematik trotzdem, wenn auch in anderer Form, derart dar, dass Unwissenheit, die auf mangelnde Erkenntnis zurückzuführen sei, im Bezug auf ihre Ausgangsposition bewertet werden müsse. Somit muss auch jede Wertung über Schuld oder Unschuld eines Unwissenden dahingehend korrigiert werden, dass der Wille nicht als einzig wirksames Prinzip betrachtet werden kann. „Aus Unwissenheit zu handeln und unwissend zu handeln scheinen zwei verschiedene Dinge zu sein. Denn wer in Trunkenheit oder im Zorn handelt, scheint nicht aus Unwissenheit zu handeln, [...] aber nicht wissend, sondern unwissend.“9 Aristoteles hat dem Willen zwar Dominanz zugesprochen, jedoch sei die Fähigkeit die Mitte zwischen möglichen Extremen zu bestimmen an Entscheidungen aus klarer Vernunft gebunden. Willensfreiheit und klare Vernunft sind uneingeschränkt vorausgesetzte Bedingungen für jedes freiwillige Handeln und somit für jede Art von Schuldfähigkeit. Dennoch rufen diese Komponenten bei einem noch so destruktiven Handeln erst dann Schuldgefühle hervor, wenn sich der Betreffende für das Geschehene vor sich selbst, vor den Anderen und vor der Übernatur verantwortlich weiß. Schuld basierend auf freien Willensentschlüssen setzt nach Aristoteles demnach ein starkes Selbstbewusstsein voraus. Der betroffene Mensch muss sich in einem solchen Fall nicht nur klar werden, dass er aus freien Stücken Bedingungen zugestimmt hat, welche ein vorliegendes Übel erzeugt haben, er muss auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Bei Aristoteles ist die Sichtweise von Schuld und Schuldigwerden radikalisierter auf das Individuum bezogen und zentriert auf die jeweilige aktuelle Situation.

[...]


1 vergleiche: Lefevre, Eckhard: Theatrum Mundi: Götter, Gott und Spielleiter im antiken Drama in Linz, Frank; Niggl, Günter (Hrsg.): Theatrum Mundi, S. 39 ff.

2 vergleiche: Schadewaldt, Wolfgang: Antike und Gegenwart, Kapitel: Das Drama der Antike aus heutiger Sicht, S. 7 ff.

3 vergleiche: Schadewaldt, Wolfgang: Antike und Gegenwart, Kapitel: Das Drama der Antike aus heutiger Sicht, S. 7 ff.

4 Aristoteles: Poetik in Pieper, Annemarie (Hrsg.): Aristoteles, S. 442

5 vergleiche: Schadewaldt, Wolfgang: Antike und Gegenwart, Kapitel: Furcht und Mitleid ?, S. 16 ff.

6 vergleiche: Lefevre, Eckhard: Theatrum Mundi: Götter, Gott und Spielleiter im antiken Drama in Linz, Frank; Niggl, Günter (Hrsg.): Theatrum Mundi, S. 39 ff.

7 vergleiche: Platon: Das Höhlengleichnis und seine Deutung (Politeia) in Schmalzriedt, Egidius (Hrsg.): Platon der Schriftsteller und die Wahrheit, S. 272 ff.

8 vergleiche: Aristoteles: Nikomanische Ethik, Kapitel: Tugend als Mitte in Pieper, Annemarie (Hrsg.): Aristoteles, S. 127 ff.

9 Aristoteles: Nikomanische Ethik in Pieper, Annemarie (Hrsg.): Aristoteles, S.133

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Zur Problemgeschichte des Schuldbegriffs
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Pädagogik)
Veranstaltung
Hauptseminar: Ricouer: Endlichkeit und Schuld
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
19
Katalognummer
V76572
ISBN (eBook)
9783638805858
ISBN (Buch)
9783638810876
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problemgeschichte, Schuldbegriffs, Hauptseminar, Ricouer, Endlichkeit, Schuld
Arbeit zitieren
Dominika Wosnitza (Autor:in), 2003, Zur Problemgeschichte des Schuldbegriffs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76572

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