Die Zusammenarbeit der Alliierten während des Nürnberger Hauptprozesses


Hausarbeit, 2002

36 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Einführung in die Thematik der Nürnberger Prozesse
1. Der Weg nach Nürnberg
2. Zentrale Persönlichkeiten der Alliierten

III. Zusammenarbeit der Alliierten
1. Praktische Zusammenarbeit
2. Kräfteverhältnisse unter den Alliierten/ Machtspiele- Machtdemonstrationen
3. Öffentliches Auftreten der Alliierten
4. Kontinuität in der Zusammenarbeit
5. Betrachtung des Nürnberger Prozesses unter der Thematik des Ost- West Konfliktes

IV. Schlussteil

V. Anhang
1. Abkürzungsverzeichnis
2. Quellenverzeichnis
Die Moskauer Erklärung
3. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zusammenarbeit der Alliierten während des Nürnberger Hauptprozesses. Es soll explizit untersucht werden, ob eine praktische Zusammenarbeit festzustellen ist. Die Arbeit soll des weiteren untersuchen, welche Kräfteverhältnisse herrschten und ob Machtdemonstrationen stattfanden. Auf das öffentliche Auftreten der Alliierten sowie auf die Kontinuität in der Zusammenarbeit, soll ebenfalls eingegangen werden. Hieraus ergibt sich die Frage, wieso es keine weiteren internationalen Prozesse gab, beziehungsweise ob der bevorstehende Kalte Krieg am Ende des Nürnberger Prozesses erkennbar war. Den Schwerpunkt möchte ich auf die Beziehungen zwischen Russland und Amerika setzen, da dieses die mächtigsten Länder und gleichzeitig gegenseitige Feinbilder waren.

Das Thema wird in dem Sinne behandelt, dass eine zeitliche Eingrenzung auf die Planung und Durchführung des ersten Nürnberger Prozesses erfolgt. Die Ausführung der Urteile wird ebenfalls betrachtet. Thematisch möchte ich mich mit den internationalen Gruppen, die direkt am Nürnberger Prozess beteiligt waren, beschäftigen (Anklägerstäbe, Richter).

Die Literaturlage, die sich auf die oben erwähnte Thematik bezieht, ist sehr rar. Es gibt viele gute Bücher, die sich mit dem Nürnberger Prozess beschäftigen (zu erwähnen ist hier das Standardwerk „Der Nürnberger Prozess“ von Telford Taylor), doch geht keines näher auf die Zusammenarbeit unter den Alliierten ein.

Bücher russischer Autoren sind ebenfalls kaum vorhanden. Zusätzlich liegen ihnen kommunistische Ideologien zugrunde, so dass sie hier nicht verwendet werden konnten. Das Thema ist bisher kaum erforscht worden und man kann auf keinen aktuellen Forschungsstand verweisen.

An dieser Stelle möchte ich die Aktualität der Thematik ansprechen. Mit Milosevic[1] steht erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg ein ehemaliges Staatsoberhaupt vor einem internationalen Tribunal. Die Fähigkeit der Weltgemeinschaft bei diesem UN- Kriegsverbrechensprozess zusammenzuarbeiten, ist zukunftsweisend für den Erfolg des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC), der frühestens ab dem Jahre 2002 eine klare Rechtsgrundlage für künftige Verbrechen auf Staats- und Militärebene schaffen soll.

Die Arbeit ist thematisch aufgebaut. Der erste Teil der Arbeit gibt eine Einführung in die Thematik der Nürnberger Prozesse. Der Weg nach Nürnberg wird beschrieben, und die zentralen Figuren der Alliierten werden vorgestellt. Der mittlere Teil der Arbeit befasst sich mit den oben beschriebenen Fragestellungen. Der Schlussteil stellt die Ergebnisse der Untersuchung dar. Nach dem Schlusswort sind Anmerkungen und Literaturverzeichnis vorzufinden.

II. Einführung in die Thematik der Nürnberger Prozesse

1. Der Weg nach Nürnberg

Der Weg nach Nürnberg begann mit der III. Interalliierten Konferenz vom 13. Januar 1942. Vertreter aller von Deutschland besetzen Gebiete (Belgien, Frankreich, Griechenland, Holland, Jugoslawien, Luxemburg, Norwegen, Polen und die Tschechoslowakei) verkündeten in der Erklärung von St. James (siehe Quellenverzeichnis) mit Berufung auf die Haager Konvention die „Bestrafung der für diese [nationalsozialistischen] Verbrechen Verantwortlichen“ als ein Hauptkriegsziel der Alliierten. Die Schuldigen und Verantwortlichen sollten „ausfindig gemacht, der Rechtsprechung ausgehändigt und abgeurteilt werden“. In dieser Erklärung forderten die führenden Vertreter der besetzen Länder also eine Vergeltung per Gesetz und Recht. Eine Vergeltung durch Racheakte lehnen sie ab.

Am 7. Oktober bildete sich auf Vorschlag des damaligen Präsidenten der USA Roosevelt[2] und des britischen Lordkanzlers Simon[3] die aus 17 Nationen (Australien, Belgien, China, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Indien, Jugoslawien, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Polen, die Südafrikanische Union, die Tschechoslowakei und die Vereinigten Staaten; die Sowjetunion schloß sich dieser nicht an, weil ihrem Antrag, mit jedem ihrer 16 Teilrepubliken einzeln vertreten zu sein, nicht stattgegeben wird) bestehende Interalliierte Kommission für Kriegsverbrechen (United Nations War Crimes Commision (UNWCC)), die es sich zur Aufgabe machte, Beweise und Zeugenaussagen über Kriegsverbrechen zu sammeln und Listen von Kriegsverbrechern der Achsenmächte anzulegen.

Angesichts der immensen Kriegsbeschäftigungen ab 1941 waren diese Bemühungen anfangs aber eher marginal.

Am 1. November 1943 unterschrieben Franklin Delano Roosevelt, der britische Premierminister Sir Winston Curchill[4] und der russische Diktator Josef Stalin[5] die Moskauer Erklärung (siehe Quellenverzeichnis). Hierin wurde bestimmt, dass „Hauptkriegsverbrecher, deren Rechtsverletzungen keine bestimmte geographische Begrenzung haben; (...) auf Grund eines gemeinsamen Beschlusses der Regierungen der Alliierten bestraft werden“ sollten.

Äußerst schwerwiegend sind die anfänglichen Unstimmigkeiten zwischen den alliierten Großmächten bezüglich des gemeinsamen Beschlusses. Auf der UN-Konferenz von San Francisco (Anfang Mai 1945) fanden die drei Mächte jedoch eine grundsätzliche Einigung darin, dass die Kriegsverbrechen im Rahmen gerichtlicher Verfahren geahndet werden sollen. Offen blieb indes, welche Personen zu diesem Verfahren angeklagt, welche Straftaten und Tatbestände ihnen angelastet werden sollten. So gab es Diskrepanzen in Anklagepunkten und Prozessordnung, die auf die unterschiedlichen Gerichtsformen der Mächte zurückzuführen sind. Außerdem musste ein spezielles Statut geschaffen werden, weil das damalige Völkerrecht doch erhebliche Lücken aufweist. Konkretisiert wurden alle bisherigen Bemühungen mit der Ernennung des US- Bundesrichters Jackson[6] zum Organisator eines Internationalen Militärtribunals (IMT) durch den Nachfolger des verstorbenen US- Präsidenten Roosevelt Harry S. Truman[7] am 3. Mai 1945. Unter seiner Obhut tagte vom 26. Juni bis zum 8. August 1945 eine Londoner Versammlung bestehend aus Delegierten der vier Siegermächte. Nach langwierigen Verhandlungen schlossen sie dann am 8. August 1945 ein “Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“, das die Bildung eines Internationalen Militärgerichtshofes zur Aburteilung von „Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorsah. Diese Delikte wurden in einem dem Abkommen hinzugefügten “Statut für den Internationalen Militärgerichtshof“ (siehe Quellenverzeichnis) definiert. Eine Vereinbarung über die Angeklagten wurde am 4. Oktober 1945 erzielt. Am 18. Oktober wurde gegen die ehemaligen führenden Nationalsozialisten aus Partei, Staat und Wehrmacht Anklage erhoben.

2. Zentrale Persönlichkeiten der Alliierten

Als wichtigste Person des Prozesses gilt der Hauptankläger der USA Robert Jackson. Unter seiner Führung kamen die Alliierten auf der Konferenz von London zu einer Einigung bezüglich ihrer Diskrepanzen in Anklagepunkten und Prozessordnung. Im Auftrag des US– Präsidenten Truman organisierte er das gesamte Verfahren. Jackson, der auch Chefankläger des Prozesses war, traf „generell, wenn nicht sogar stets seine eigenen Entscheidungen, ohne sie mit irgend jemanden in Washington oder sonst wie abzustimmen“[8]. Als Leiter des amerikanischen Anklägerstabes führte er mit etwa 1700 Mitarbeitern (unter anderem Telford Taylor; Thomas F. Dodd) den größten Stab, welcher die Hauptarbeit des Nürnberger Prozesses bewältigte[9]. Francis Biddle war der Erste Richter der USA, John J. Parker der stellvertretende Richter.

Hartley Shawcross beschäftigte als Hauptankläger von Großbritannien einen Stab von 170 Mitarbeitern (unter anderem David Maxwell- Fyfe). Er trat nicht sonderlich in Erscheinung. Der 1. Richter Großbritanniens Geoffrey Lawrence (Stellvertreter Norman Birkett) war gleichzeitig der Vorsitzende Richter. Ihm gelang es den Prozess souverän zu führen[10]. Frankreich und Sowjetunion hatten die kleinsten Delegationen. Das Amt des französischen Hauptanklägers hielt Champetier de Ribes (Stellvertreter Charles Dubost). Henri Donnedieu de Vabres war erster Richter, Robert Falco sein Stellvertreter.

Roman Rudenko führte den sowjetischen Anklagestab (Mitarbeiter unter anderem J. W. Pokrowski). Er war Moskau direkt unterstellt und konnte so keine eigenen Entscheidungen treffen[11]. Das Amt des 1. Richters hatte General Jola T. Nikitschenko inne (Stellvertreter Alexander F. Wolchkow).

III. Zusammenarbeit der Alliierten

1. Praktische Zusammenarbeit

Die Arbeit der Anklagebehörde wurde gemäß einer Besprechung der Hauptankläger (Artikel 14 des Statuts für den Internationalen Miltärgerichtshof) auf alle vier Nationen verteilt. Die Briten bereiteten im Ausschuss 1 die Klage des Angriffskrieges vor. Die Sowjets beschäftigten sich im Ausschuss 2 mit den Kriegsverbrechen/ Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Osteuropa, die Franzosen mit denen in Westeuropa (Ausschuss 3). Den letzten Ausschuss bildeten die Amerikaner unter dem Anklagepunkt der „Nazi- Verschwörung“[12]. Gemäß Artikel 15 des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof sollten die „Generalstaatsanwälte (...) sowohl selbstständig als in Zusammenarbeit miteinander (...) [ihre] Aufgaben erfüllen“. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass sich Vertreter der Nationen auch an anderen Ausschüssen beteiligen sollten[13]. Die wirkliche Zusammenarbeit blieb jedoch den in dem Statut aufgestellten Grundsätzen zurück. So nahmen die Delegationen der Franzosen und der UdSSR aufgrund personellem Mangel nicht an allen vier Ausschüssen teil. Ausschuss 1 trat de facto nie zusammen[14]. Zusätzlich ließ Jackson Ausschuss 4 nur ein einziges Mal tagen[15], so dass die Delegationen gar nicht wissen, wie weit die Ausschüsse vorangeschritten sind. Aufgrund des Personalmangels der Franzosen und der Sowjets tagte dieser Ausschuss, zusammen mit Vertretern der Amerikaner und der Briten, gemeinsam[16]. Dieses war also der einzige Ausschuss in dem eine Zusammenarbeit entsprechend des Statuts stattfand. Wie unkoordiniert die Arbeit in den Ausschüssen verlief, zeigt sich in der für alle Anklagestäbe überraschenden Vorladung des Zeugens Paulus[17] seitens der UdSSR[18].

Die festgesetzte Arbeitsaufteilung unter den Alliierten wird ebenfalls nicht beachtet. So hielten sich die amerikanischen und britischen Anklagevertreter nicht an ihre Versprechungen, sich nur mit den Anklagepunkten 1 [Verschwörung] und 2 [Verbrechen gegen den Frieden] zu befassen, sondern sie „widmeten einen erheblichen Tei ihrer Statements [vor Gericht] einem Beweismaterial, das eigentlich die Anklagepunkte Drei [Kriegsverbrechen] und Vier [Verbrechen gegen die Menschlichkeit] betraf“[19]. Zusätzlich spielte Jackson die gesamte Klage den Amerikanern zu, indem er alle Anklagepunkte unter Punkt Eins (Verschwörung) subsummierte[20]. Jackson, der durch starkes Misstrauen gegenüber der Sowjets voreingenommen war, wollte dadurch vermutlich vermeiden, dass der Prozess zu sehr von den russischen Anklägern dominiert wird[21]. Bezüglich des Austausches von Zeugen und Beweismaterial ist festzuhalten, dass dies nur in beschränktem Maße stattfand. Ein Austausch von Informationen zwischen Amerikanern, Engländern und Franzosen lässt sich bei der Arbeit der zusammengelegten Ausschüsse Zwei und Drei nachweisen[22]. Die Sowjetunion beteiligte sich aufgrund von Weisungen aus Moskau kaum an der Beschaffung von Beweismaterial über die eigene Arbeit hinaus[23]. Die Zusammenarbeit der Richter bei der Urteilsfindung war gut. Stimmberechtigt waren jeweils die ersten Richter einer Nation. Trotz großer Differenzen und Meinungsverschiedenheiten hielten sie an ihrem Ziel, der Urteilsfindung, fest. Streitpunkte gab es nur in der Frage, welche Organisationen als verbrecherisch erklärt werden und in der Bestrafung der Angeklagten. Zu betonen ist, dass der russische Richter Nikitschenko oftmals für harte Bestrafung (Todesstrafe) plädierte, de Vabres formulierte fast immer das mildeste Urteil[24]. Da nach dem Statut für den Internationalen Militärgerichtshof (Artikel 4c) für eine Verurteilung eine Mehrheit von drei Stimmen erforderlich war, führte dies natürlich zu Absprachen. Nur im Fall von Hjalmar Schacht konnte man sich nicht einigen[25]. Dieses führte unter anderem zu einer abweichenden Erklärung des Sowjetrichters. Diese wurde nach der Verkündigung des Urteils vorgetragen, in der Nikitschenko seine abweichende Meinung in den Fällen Schacht, Papen, Frizsche und Hess, sowie des Generalstabs, des Oberkommandos der Wehrmacht und des Reichskabinetts darlegt[26]. Diese abweichende Erklärung wurde durch den Vertreter Russlands (Marschall Sokolowski) im Kontrollrat, der über die Gnadengesuche der Angeklagten entschied (siehe Artikel 29 des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof), bestätigt[27]. Zusätzlich sprachen sich die Richter (ebenfalls gegen Nikitschenkos Einspruch) öffentlich für eine einheitliche Behandlung von Mitgliedern verurteilter Organisationen in den Besatzungszonen aus[28]. Diese Erklärung resultierte aus der Angst von Massenverhaftungen und strengen Strafen in der sowjetischen Zone[29].

2. Kräfteverhältnisse unter den Alliierten/ Machtspiele- Machtdemonstrationen

Wie oben erwähnt, übernahmen die USA ihm Jahre 1945 durch Jackson die Führung bei der Planung und Errichtung eines internationalen Gerichtshofes. In dieser Phase gab es immer wieder Machtproben seitens der USA, aber auch der Russen. So forderte die UdSSR einen Prozess „als ein Werkzeug kommunistischer Politik“[30]. Nach Meinung der Sowjetunion sollte also ein Schauprozess stattfinden, in dem die Schuld der Angeklagten und die Kriminalität der Organisationen schon feststand[31]. Anhand der Urteile des Internationalen Militärgerichtshofes kann man erkennen, dass es nicht zu diesem Schauprozess gekommen ist (unter anderem drei Freisprüche). Die Amerikaner drohten einer Anklageschrift nicht zuzustimmen, in der nicht Generalstab und das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, sowie mehrere führende Industrielle und weitere Angehörige von Generalstab und Polizei (Gestapo) vertreten seien. Letztendlich wurde nur der Generalstab und das Oberkommando berücksichtigt[32].

[...]


[1] Milosevic, Slobodan (geboren 1941), serbischer Politiker; wurde 1986 1. Sekretär der KP, 1990 Vorsitzender der Sozialistischen Partei Serbiens, war 1989- 97 Präsident Serbiens; konnte durch einen extrem serbisch- nationalistischen Kurs (ab 1987) seine Macht steigern und trug in der Folge hohe Mitverantwortung an den blutigen Kriegen in Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina (1991- 95); als Präsident Jugoslawiens (ab Juli 1997) war Milosevic hauptverantwortlich für die Eskalation der internationalen Kosovokrise (1998/99); im Mai 1999 wurde er vom Internationalen Kriegsverbrechertribunal für Jugoslawien in Den Haag angeklagt.

[2] Roosevelt, Franklin Delano (1882- 1945), 32. Präsident der USA (1933þ45), Demokrat; 1910 in den Senat von New York gewählt; Unterstaatssekretär für die Marine 1913þ20; 1928 zum Gouverneur von New York gewählt; gewann 1932 die Präsidentschaftswahlen, 1936 und (entgegen der amerikanischen Tradition) 1940 und 1944 wieder gewählt.

[3] Simon, John Allsebrook (1873- 1954), britischer Politiker, 1935þ37 Innenminister, 1931þ35 Außenminister, 1931þ40 Vorsitzender der Nationalliberalen Partei; 1937þ40 Finanzminister und 1940þ45 Lordkanzler.

[4] Churchill, Sir (seit 1953) Winston Leonard Spencer (1874- 1965), britischer Politiker. 1908þ10 Handels- und 1910/11 Innenminister. 1911- 16 Erster Lord der Admiralität;1918- 21 Kriegs- und Luftfahrtminister. 1924þ29 war er Schatzkanzler. Nach Ausbruch des 2.ÿWeltkrieges wurde Churchill auf Druck der öffentlichen Meinung zum Ersten Lord der Admiralität und zum Premierminister berufen (10.ÿ5. 1940). Nach der Wahlniederlage der Konservativen im Juli 1945 trat er noch während der Potsdamer Konferenz zurück. 1951þ55 war er erneut Premierminister.

[5] Stalin, Jossif Wissarionowitsch, eigentlich J.ÿW. Dschugaschwili (1879- 1953), sowjetischer Politiker. Seit 1912 Mitglied des ZK und seit 1917/19 des Politbüros der Bolschewiki; wurde nach der Oktoberrevolution Volkskommissar für Nationalitätenfragen (1917þ23). 1922 übernahm Stalin das neu geschaffene Amt des Generalsekretärs des ZK der Partei. Ab Ende der 1920er-Jahre unumschränkter Diktator, sicherte er in der Folgezeit seine Macht durch eine rücksichtslose Vernichtung politischer Gegner. Innenpolitisch forcierte Stalin entsprechend seiner These vom »Aufbau des Sozialismus in einem Land« die Industrialisierung und Zwangskollektivierung in der Landwirtschaft. In den Verhandlungen mit den westlichen Alliierten (Konferenzen von Teheran, Jalta und Potsdam) und durch den erzwungenen Machtantritt kommunistischer Parteien in mittel- und osteuropäischen Ländern konnte Stalin die Einflusssphäre der UdSSR bis zum Osten Deutschlands ausdehnen. Der von Stalin formierte Ostblock geriet in einen scharfen Gegensatz zu der von den USA geführten westlichen Welt (Kalter Krieg, Ost-West-Konflikt).

[6] Jackson, Robert Houghwout (1892- 1954), amerikanischer Bundesrichter; 1940/41 Justizminister und seit 1941 Richter am Supreme Court; 1945/46 Hauptankläger der USA in den Nürnberger Prozessen.

[7] Truman, Harry S. (1884- 1972). 33. Präsident der USA (1945þ53), 1935þ45 demokratischer Senator für Missouri, 1945 Vizepräsident unter F.ÿD. Roosevelt, nach dessen Tod am 12.ÿ4. 1945 Nachfolger im Präsidentenamt (wieder gewählt 1948).

[8] Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 259, Z. 18- 20.

[9] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S.731, Z. 25- 36.

[10] Vgl. Smith, Bradley F., Der Jahrhundert- Prozeß. Die Motive der Richter- Anatomie einer Urteilsfindung, Frankfurt a. M. 1977, S. 14, Z. 37- S. 15, Z. 9.

[11] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 252, Z. 6-9.

[12] Vgl. Ebd. S. 105, Z. 8- 22.

[13] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 105, Z. 8- 38.

[14] Vgl. Ebd. S. 105, Z. 23- S. 106, Z. 20.

[15] Vgl. Ebd. S. 168, Z. 9- 16.

[16] Vgl. Ebd. S. 105, Z. 31- S. 109, Z. 39.

[17] Paulus, Friedrich, Kommandeur der Sechsten Armee in Stalingrad

[18] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 364, Z. 7- 23.

[19] Vgl. Ebd. S. 313, Z. 5f.

[20] Vgl. Smith, Bradley F., Der Jahrhundert- Prozeß. Die Motive der Richter- Anatomie einer Urteilsfindung, Frankfurt a. M. 1977, S. 82, Z. 17- 27.

[21] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 82, Z. 19- 23.

[22] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 111, Z. 9- 30.

[23] Vgl. Ebd. S. 252, Z. 6- 10.

[24] Vgl. Heydecker, Joe; Leeb, Johannes, Der Nürnberger Prozess, Köln³ 1985 (Bd. 2), S. 476- 485.

[25] Vgl. Ebd. S. 483, Z. 27- S. 484, Z. 29.

[26] Vgl. Ebd. S. 557 Z. 75- S. 558, Z. 15.

[27] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 700, Z. 39- 42.

[28] Vgl. Ebd. S. 674, Z. 4- 12.

[29] Vgl. Smith, Bradley F., Der Jahrhundert- Prozeß. Die Motive der Richter- Anatomie einer Urteilsfindung, Frankfurt a. M. 1977, S. 108, Z. 20- 32.

[30] Richthofen, Bolko Frhr. Von, Als Zeuge in Nürnberg, Kiel 1987, S. 235, Z. 14.

[31] Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 81, Z. 7- 21.

[32] Vgl. Ebd. S. 144, Z. 5- S. 146, Z. 43.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Die Zusammenarbeit der Alliierten während des Nürnberger Hauptprozesses
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Historisches Seminar)
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
36
Katalognummer
V75867
ISBN (eBook)
9783638813396
ISBN (Buch)
9783656722601
Dateigröße
422 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zusammenarbeit, Alliierten, Nürnberger, Hauptprozesses
Arbeit zitieren
Matthias Storm (Autor:in), 2002, Die Zusammenarbeit der Alliierten während des Nürnberger Hauptprozesses, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75867

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