Pflegerische Verantwortung


Hausarbeit, 2005

18 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hauptteil
2.1 Verantwortungsbegriff
2.2 Verantwortung aus pflegerischer Sicht
2.2.1 Arten pflegerischer Verantwortung
2.2.2 Voraussetzungen für pflegerische Verantwortung
2.2.2.1 berufliche Kenntnisse
2.2.2.2 Autorität und Autonomie
2.2.2.3 Interpersonale Kompetenz
2.2.3 Verantwortung und der Einfluss des Pflegeteams

3 Schlussbetrachtungen und Ausblick

Literatur

1 Einleitung

Verantwortung ist ein Begriff, der tagtäglich in den Medien, im Berufsleben und in anderen Zusammenhängen erwähnt wird. Verantwortung für nachfolgende Generationen, für die Umwelt, für sozial Schwache und den Frieden sind nur einige Bereiche in denen Verantwortung eingefordert wird. Doch wer fühlt sich schon persönlich für den Weltfrieden oder die Gesamtheit aller sozial Schwachen verantwortlich? Bei der genaueren Betrachtung des Begriffes wird schnell klar, dass nicht jeder Verantwortung trägt, und dass es in modernen Gesellschaften eher um die rechtliche Seite von Verantwortung geht.

Der Blickwinkel verschiedener Wissenschaften impliziert unterschiedliche Bedeutungen des Begriffes bzw. setzt divergente Schwerpunkte. Diese voneinander abweichenden Denkweisen verdeutlichen die Vielschichtigkeit des auf den ersten Blick so simpel klingenden Terminus Verantwortung.

Pflegende übernehmen mit ihrer Arbeit Verantwortung für bestimmte Aufgaben. Nahezu jede Pflegekraft dürfte sich verantwortlich für das Wohl des Patienten fühlen, und ihren Beruf mit Verantwortung verbinden. Inwieweit Pflegende tatsächlich die Möglichkeit haben verantwortlich zu handeln bzw. moralische Werte umsetzen können wird zu klären sein. Die Darstellung der Grundlagen von pflegerischer Verantwortung greift diese Fragestellung auf und erhellt die gegebene Situation.

Ein Ausblick auf zukünftigen Möglichkeiten und die Bedeutung von pflegerischer Verantwortung für die Disziplin soll das Bild abrunden und einige zu bedenkenden Gesichtspunkte zusammenfassend darstellen.

2 Hauptteil

2.1 Verantwortungsbegriff

Eine Betrachtung des Verantwortungsbegriffs im Allgemeinen ist zunächst erforderlich, um sich den spezifischen Dimensionen von pflegerischer Verantwortung zu nähern. Es ist bei diesen Vorüberlegungen auch unumgänglich den Begriff Freiheit am Rande aufzugreifen.

Ursprünglich stammt der Begriff Verantwortung aus der Rechtssprechung und bedeutet, dass eine Person für ihre Handlungen gegenüber einer gerichtlichen Instanz rechenschaftspflichtig ist. Hierbei bilden gesetzliche Normen den Bezugspunkt für richtig oder falsch.[1] Eine ähnliche Bedeutung hat Verantwortung im theologischen Sinn. Der Mensch ist hier gegenüber Gott rechenschaftspflichtig.[2] An dieser Begriffsbestimmung lassen sich drei Elemente von Verantwortung erkennen. Der Mensch als Träger der Verantwortung, eine übergeordnete Instanz vor der er sich verantworten muss und seinen Verantwortungsbereich in dem er handelt und für dessen Handlungsfolgen er rechenschaftspflichtig ist. Diese Elemente werden auch in anderen Sichtweisen von Verantwortung deutlich.[3] Im moralischen Sinn gilt der Mensch als Subjekt, dass an Werte und Normen gebunden ist, begründet durch seine kulturelle Entwicklung. Der Mensch als Individuum ist Träger der Verantwortung.[4]

Aus philosophischer Sicht sind Verantwortung und Freiheit unabdingbar miteinander verknüpft, da es hier um die Frage geht „warum menschliche Freiheit in verantwortlichen Sinn ausgeübt werden soll“.[5] Die Klärung der moralischen Verpflichtung des Subjekts an sich und dessen Pflicht Rechenschaft abzulegen stellen die zentrale Überlegung der Philosophie zum Thema Verantwortung dar.[6]

Freiheit ist also Voraussetzung um überhaupt Verantwortung tragen zu können. Der Begriff Freiheit zählt zu den ethischen Grundprinzipien. Aus der Zeit der Aufklärung wird der Mensch als „autonom, selbstgesetzgebend, also unabhängig von allen äußeren Bindungen und frei im Willen und Urteilen“, gesehen.[7] Einschränkungen von Freiheit ergeben sich aus dem „Recht [eines Menschen] auf ein Höchstmaß an Handlungsfreiheit“ einerseits, das zugleich [aber] mit der Handlungsfreiheit jedes anderen nach allgemeinen Grundsätzen vereinbar“ sein muss.[8] Dies impliziert, dass Freiheit im Denken möglich ist, jedoch in der Praxis eingeschränkt ist. Die Freiheit des Einzelnen ist gesellschaftlich bedingt eingeengt um das Zusammenleben von Menschen zu ermöglichen.[9] Der Staat als Institution setzt dies zum Teil durch Gesetze um. Dies bedeutet aber nicht, dass man unfrei ist. In modernen Gesellschaften schränkt der Staat seine Macht ein um dem Einzelnen politische Freiheit zu ermöglichen. Das Grundgesetz als Gerüst unserer Demokratie trägt zur Umsetzung dieser politischen Freiheit bei. „Im Mittelpunkt [des Grundgesetzes] steht der mündige Bürger. Er soll mitverantwortliches und in freier Selbstbestimmung mitwirkendes Glied einer nicht von oben geformten und genormten Gesellschaft sein“.[10]

Im ethischen Sinn stellt Freiheit, das Vermögen eines Menschen eigene moralische Anschauungen und Entscheidungen zu treffen, dar.[11] ´Die Verbindung zu Verantwortung stellt sich durch die ethische Sichtweise des Begriffes her. Das Verständnis von Verantwortung im ethischen Sinn bezieht sich nicht wie im philosophischen Sinn auf das Warum. Hier „[bedeutet Verantwortung], die Pflicht anzuerkennen, sich zur Rechenschaft ziehen zu lassen“.[12] „Ein Mensch handelt [also] verantwortlich, wenn er unter der Berücksichtigung ethisch-moralischer Gesichtspunkte handelt und bereit ist, für die Folgen beziehungsweise die Konsequenzen seines Handelns einzustehen“.[13] Sie ist „die Vorbedingung der Moral, aber noch nicht selber Moral“.[14]

Die vorangegangen Ausführungen beziehen sich auf den traditionellen Verantwortungsbegriff mit einem Individuum als Verantwortungsträger. Durch die Komplexität von Handlungsabläufen in modernen Gesellschaften ist die Zuordnung von Verantwortung erschwert, da mehrere Akteure beteiligt sind und in arbeitsteiligen Organisationen agieren. Die Folgen einer Handlung können somit nicht mehr konkret einer Person zugeschrieben werden. Träger von Verantwortung ist also nicht mehr ein Einzelner, sondern eine gesamte Organisation tritt als Verantwortungsträger auf. Die ursächliche Zuschreibung der Folgen als Bedingung der Rechenschaftspflicht ist aufgelöst. Dadurch stößt der traditionelle Verantwortungsbegriff an seine Grenzen. Kaufmann unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen Verantwortung und Verantwortlichkeit. Ist ein Individuum Träger von Verantwortung verwendet er den Begriff Verantwortlichkeit um eine Differenzierung zu ermöglichen.[15] Die folgenden Betrachtungen von Verantwortung aus soziologischer Sicht und die daraus resultierende Analyse von Verantwortung in Organisationen verdeutlicht die Verantwortungsstrukturen, die auch in Krankenhäusern und anderen Berufsfeldern von Pflegekräften, von Bedeutung sind.

Organisationen sind gekennzeichnet durch gemeinsame Ziele z. B. profitable Herstellung eines Produkts, Heilung von Krankheiten, Versorgung von Pflegebedürftigen. Mit der Zugehörigkeit zu einer Organisation gehen bestimmte Pflichten, und damit Rollen, einher. Hieraus ergeben sich Normen nach denen die Organisationsmitglieder handeln sollen und auch müssen um Sanktionen zu vermeiden. Das Mitglied übernimmt Verantwortung für seinen, durch die Organisation definierten Aufgabenbereich. Die Strukturen der Verantwortungsbereiche sind über Hierarchien gegeben, die festlegen, welche Person für was gegenüber wem rechenschaftspflichtig ist. Die Verantwortungsbereiche der handelnden Personen sind unterschiedlich ausgeprägt. Mit Zunahme des Entscheidungsspielraumes steigt die Verantwortung.[16]

Verantwortungsvolle Aufgaben zeichnen sich durch diesen Entscheidungsspielraum, durch einen Aufgabenbereich mit höherem Entscheidungsrisiko und eine Tätigkeit in einem weniger konkret von der Organisation vorgegebenen Rahmen. Diese Form der Verantwortung bezeichnet Kaufmann als Führungsverantwortung im Gegensatz zur Aufgabenverantwortung, die durch weniger Entscheidungsspielraum, vorgegebene Handlungsabläufe und dadurch ein geringeres Risiko im Bezug auf die Folgen gekennzeichnet ist. Diese Strukturen ermöglichen eine hohe Effektivität, da Verantwortung wieder klar zugeordnet werden kann. Durch das Prinzip der ursächlichen Zuordnung durch Hierarchien ist die Verantwortungsfähigkeit von Organisationen auf einem hohen Niveau. Das schließt Verantwortung im moralischen Sinne nicht unbedingt ein, da die Organisationsziele unter Umständen moralischen Grundsätzen widersprechen können. Für Organisationen ist in diesem Zusammenhang die rechtliche Komponente ausschlaggebend.[17]

[...]


[1] vgl. Sänger (1993), S. 164

[2] vgl. Dallmann (2001), S. 97

[3] vgl. Sänger (1993), S. 164/165

[4] vgl. Kaufmann (1992), S. 40/41

[5] Kaufmann (1992), S. 41

[6] vgl. Kaufmann (1992), S. 41/42

[7] Dallmann (2001), S. 92

[8] Höffe (1981), S. 56

[9] vgl. Riedel (1981), S. 104 ff.

[10] Heinemann, S. 348

[11] vgl. Bobbert (2002), S. 144

[12] vgl.Höffe, S. 13 ff., nach Kaufmann (1992), S. 60

[13] Auhagen (1999), S. 37, nach Tewes (2002), S. 33

[14] Jonas (2003), S. 174

[15] vgl. Kaufmann (1992), S. 48 ff

[16] vgl. Kaufmann (1992), S. 30 ff

[17] Ebenda

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Pflegerische Verantwortung
Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V75709
ISBN (eBook)
9783638803953
ISBN (Buch)
9783638807227
Dateigröße
388 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflegerische, Verantwortung
Arbeit zitieren
Ulrike Natour (Autor:in), 2005, Pflegerische Verantwortung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75709

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