Gestaltungsberatung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 25.10.2006


Dossier / Travail, 2007

23 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Aktuelle Situation
2.1. Allgemein
2.2. Besonderheiten bei Kommanditgesellschaften
2.3. Schädliche Verwendung

3. Kabinettsbeschluss vom 25. Oktober 2006
3.1. Hauptziele
3.2. Kernpunkte
3.3. Wesentliche Änderungen und Neuerungen
3.4. Schädliche Verwendung

4. Gestaltungsberatung an zwei praktischen Beispielen
4.1. Einführung in die Sachverhalte
4.2. Übertragung von KG-Anteilen einer gewerblich tätigen Gesellschaft
4.3. Übertragung von KG-Anteilen einer vermögensverwaltenden Gesellschaft

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Darstellung Substanzwertverfahren

Abb. 2: Darstellung Ertragswertverfahren

Abb. 3: Darstellung Mittelwertwertverfahren

Abb. 4: Darstellung Stuttgarter-Verfahren

1. Einleitung

Im Jahr 2005 suchten 70.900 von insgesamt etwa zwei Millionen Familienunternehmen einen Nachfolger. Rund 678.000 Beschäftigte waren davon betroffen. Der Großteil dieser Unternehmen (~ 44%) wurde von Familienmitgliedern übernommen. Mehr als jedes vierte (~ 27%) wurde von externen Führungskräften oder eigenen Mitarbeitern fortgeführt und mehr als jedes fünfte Unternehmen (~ 21%) wurde verkauft. Und etwa jedes zwölfte Unternehmen (~ 8%) wurde in Ermangelung eines Nachfolgers stillgelegt.1

Diese Zahlenbeispiele zeigen, dass die Nachfolgeregelung eines Unternehmens eine große Rolle spielt. Dabei zählt nicht nur die Auswahl, an wen das Unternehmen oder Anteile daran übertragen werden sollen, sondern auch, welche gesetzlichen Regelungen und Folgen dabei zu beachten sind oder mit welcher Steuerbelastung eine Übertragung behaftet ist. Aus diesem Grund soll die aktuelle Situation der Steuerrechtsprechung in diesem Bereich mit einem kürzlich beschlossenen Gesetzentwurf verglichen werden.

Am 25. Oktober 2006 verabschiedete das Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“2. Dieser Gesetzentwurf ist Teil der Koalitionsvereinbarungen der aktuellen Regierungskoalition vom 11. November 2005, in denen diverse Vereinfachungen und Entlastungen für Unternehmen versprochen werden.

Kerngegenstand dieser Arbeit soll eine grundsätzliche Beratung sein, ob Übertragungen eher nach aktueller Gesetzgebung oder besser erst nach Inkrafttreten des Entwurfs getätigt werden sollten. Dazu wird zunächst ein Umriss über die derzeitig gültige Situation gegeben, um daran im Anschluss den Koalitionsbeschluss mit den damit verbundenen Zielen, Grundgedanken und vor allen Dingen Änderungen und Neuerungen darzustellen. Schließlich werden zwei näher definierte Fälle von Übertragungen mit den jeweiligen Konsequenzen und Unterschieden zwischen alt und neu beleuchtet. Zu guter Letzt soll am Ende dieser Arbeit eine Zusammenfassung als kritische Würdigung stehen, inwieweit der behandelte Entwurf wirklich eine Vereinfachung und Entlastung für die betroffenen Unternehmen darstellt.

2. Aktuelle Situation

2.1. Allgemein

Wenn der Entwurf des neuen Erbschaftsteuergesetzes gebilligt wird, soll es rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Bis dahin gilt jedoch noch die alte bzw. die aktuelle Fassung. Im folgenden Abschnitt soll dementsprechend kurz die aktuelle Situation gewürdigt werden, so dass daran im Anschluss der Kabinettsbeschluss bezüglich der neu geplanten Regelungen auf Änderungen bzw. Neuerungen untersucht werden kann. Da der Schwerpunkt dieser Arbeit in der Beurteilung von Betriebsvermögen bzw. der Unternehmensnachfolge liegt, wird die Betrachtung im Folgenden auf solches Vermögen beschränkt.

Nach dem Erbschaftsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung wird insbesondere inländisches Betriebsvermögen berücksichtigt: Gem. § 13a ErbStG sind zwei Vergünstigungen vorgesehen, zum einen der Freibetrag i. H. v. EUR 225.000 gem. Abs. 1 sowie ein verminderter Ansatz des Vermögenswertes von 65% gem. Abs. 2. Nach Abs. 4 gelten diese Vergünstigungen jedoch, wie bereits eingangs dieses Absatzes erwähnt, nur für inländisches Betriebsvermögen, sowie inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen und für Anteile an Kapitalgesellschaften, sofern diese ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hat.

Allgemein kann behauptet werden, dass sich die Höhe der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach deren Wert bemisst. Hierzu wird nach § 10 ErbStG ein sog. „steuerpflichtiger Erwerb“ he- rangezogen. Die Frage ist nun, wie sich der Wert eines Unternehmens für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbes ermitteln lässt. Hierbei kommen verschiedene Verfahren zum Ein- satz.

Beim Substanzwertverfahren wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen in der derzeitigen Form exakt nachgebildet bzw. neu errichtet werden soll. Alle Vermögensgegenstände müssen demnach im derzeitigen Zustand wieder beschafft werden. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um folgende Berechnung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Darstellung Substanzwertverfahren Quelle: modifiziert nach DIHT (2000), S. 55.

Die Ermittlung nach diesem Verfahren macht insbes. bei Unternehmen mit einem hohem Bestand an Vermögensgegenständen Sinn.3

Beim Ertragswertverfahren hingegen versucht man abzubilden, welche Erträge das Unternehmen in Zukunft erzielen kann. Dabei versucht man aus den Erträgen der vorangegangenen drei Perioden auf die zukünftigen Erträge zu schließen. Vereinfacht dargestellt sieht die Berechnung folgendermaßen aus:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Darstellung Ertragswertverfahren Quelle: modifiziert nach DIHT (2000), S. 56.

Bei der Betrachtung des Ertragswertverfahrens kommt es nunmehr nicht nur noch auf die ein- zelnen Vermögensposten des Unternehmens an. Vielmehr treten auch andere Aspekte bei der Bewertung in den Vordergrund. Das Image des Unternehmens oder bspw. der vorhandene Kundenstamm können die zukünftige betriebliche Entwicklung beeinflussen. Genauso sind auch die Qualifikation des Personals und die Qualität des Standortes wichtige Indikatoren für die Ertragskraft eines Unternehmens. Diese spielen jedoch bei der Betrachtung des Substanz- wertverfahrens keine Rolle. Dort liegt der Fokus ausschließlich auf dem Unternehmen selbst.4 Schließlich soll auch kurz das Mittelwertverfahren angesprochen werden. Hierbei wird versucht, sowohl das Substanzwertverfahren als auch das Ertragswertverfahren zu kombinieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Darstellung Mittelwertverfahren Quelle: DIHT (2000), S. 56.

Das sog. „Stuttgarter-Verfahren“ dient im Rahmen einer Bedarfsbewertung der geschätzten Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften als Besteuerungsgrund- lage. Der BFH hat dieses Verfahren für diese Zwecke in seiner steuerlichen Rechtsprechung anerkannt.5

Es wird zunächst ein Vermögenswert berechnet, der sich aus dem Quotienten der Bilanzsum- me der Gesellschaft und dem Nennkapital der Gesellschaft ergibt. Anschließend ist ein Er- tragswert zu ermitteln, der die voraussichtlichen Erträge des Unternehmens berücksichtigen soll. Bei der Ermittlung wird auf den durchschnittlichen Durchschnittsertrag der vergangenen drei Wirtschaftsjahre abgestellt. Dabei wird das letzte dieser drei mit dem Faktor 3, das vorletzte mit dem Faktor 2 und das drittletzte einfach berücksichtigt. Daraus wird der Ertragshundertsatz aus dem Quotienten des zuvor bestimmten Durchschnittsertrages und dem Nennkapital der Gesellschaft ermittelt. Der Wert des Anteils ergibt sich anschließend aus 68% der Summe des Vermögenswertes und des fünffachen des Ertragswertes. Multipliziert mit dem Nennkapital der Gesellschaft erhält man nun als Ergebnis den Wert des entsprechenden Anteils.6

Grafisch dargestellt ergibt sich folgende Berechnung. Es handelt sich jeweils um Euro-Beträge.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Darstellung Stuttgarter-Verfahren Quelle: eigene Darstellung

Um diese Vergünstigungen wertmäßig zu veranschaulichen, soll kurz ein Beispiel vorgestellt werden. Annahme ist die Übertragung einer Apotheke mit einem Unternehmenswert von EUR 500.000. Nach Abzug des Freibetrages gem. § 13a Abs. 1 ErbStG verbleibt ein Wert von EUR 275.000. Dieser wird anschließend um weitere 35% gekürzt, so dass am Ende ein zu versteuernder Unternehmenswert von nur noch EUR 178.750. Es muss also am Ende nur etwas mehr als ein Drittel des gesamten Unternehmenswertes versteuert werden.7

Wie das Besteuerungsverfahren im Einzelnen aussieht, folglich welche persönlichen Freibeträ- ge in Anspruch genommen werden können, welche unterschiedliche Steuerklassen in der Erb- schaftsteuer für Personen existieren und welche Steuersätze für die Steuerermittlung herange- zogen werden, sollen im Rahmen dieser Arbeit nicht näher erläutert werden. In den Berechnunn- gen in Kapitel 4 finden diese Aspekte mit Angabe der jeweiligen Rechtsquelle jedoch Berück- sichtigung.

[...]


1 Vgl. Afhüppe, S./Fröndhoff, B. (2007), S. 2.

2 Vgl. BMF (2006a): http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/Pressemitteilungen/ 2006/10/20062510__PM126__Anlage,templateId=raw,property=publicationFile.pdf, 05.02.2007.

3 Vgl. DIHT (2000), S. 55.

4 Vgl. DIHT (2000), S. 56.

5 Vgl. Kreutziger, S., u. a. (2002), S. 52.

6 Vgl. o. V. (2007a), http://www.seefelder.de/unternehmensbewertung/stuttgarter-verfahren.php, 09.02.07.

7 Vgl. Maier, K.-H./Maier, N. (2000), S. 55.

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Résumé des informations

Titre
Gestaltungsberatung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 25.10.2006
Université
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
23
N° de catalogue
V75313
ISBN (ebook)
9783638695657
Taille d'un fichier
398 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gestaltungsberatung, Hintergrund, Gesetzes, Erleichterung, Unternehmensnachfolge, Grundlage, Kabinettsbeschlusses
Citation du texte
Jens Hahne (Auteur), 2007, Gestaltungsberatung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 25.10.2006, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75313

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