Kirchliche Strukturen im Umbruch am Beispiel des Bistums Essen

Die Neustrukturierung im Generalvikariat


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die gesetzliche Grundlage einer kirchlichen Verwaltung und deren Organe im CIC von 1983
2.1 Die Errichtung einer kirchlichen Verwaltungseinheit
2.2 Die Ernennung und das Amt des Generalvikars
2.3 Die Ernennung und das Amt eines Bischofsvikars

3 Die Struktur des Essener Generalvikariates vor der Neustrukturierung
3.1 Das Organigramm des Essener Generalvikariates vor der Neustrukturierung

4 Die Neustrukturierung
4.1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2006

5 Die Durchführung der Neustrukturierung
5.1 Die neuen Strukturen und das neue Organigramm des Essener Generalvikariates
5.1.1 Der neue Zentralbereich des Bischofs und die Planstellen
5.1.2 Die neuen Zentralbereiche der Bischofsvikare und die Planstellen
5.1.3 Die Planstellen für den Generalvikar
5.1.4 Die Zentralabteilungen und deren Planstellen
5.1.5 Die neuen Dezernate und ihr Stellenplan
5.1.6 Weitere Einrichtungen
5.1.7 Das neue Organigramm
5.2 Der neue Stellenplan gesamt
5.3 Die Sozialauswahlkriterien
5.3.2 Die Datenermittlung

6 Inanspruchnahmen der Dienstvereinbarungen aus dem Gesamtsozialplan für das Bischöfliche Generalvikariat und die Einrichtungen
6.1 Vereinbarung über Anreize für in den Vorruhestand zu treten
6.2 Vereinbarungen über einen besonderen Anreiz zum freiwilligen Ausscheiden bis einschließlich Dezember
6.2.1 Die Transfergesellschaft PEAG
6.3 Vereinbarungen über einen Anreiz zur Altersteilzeit
6.4 Weitere Betriebswechsel und betriebsbedingte Kündigungen

7 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Organigramm vor der Neustrukturierung

Abbildung 2: Haushaltsplan 2006

Abbildung 3: Organigramm des Essener Generalvikariates ab 01.01.2006

1 Einleitung

In Zeiten rückläufiger Kirchenbesucherzahlen, immer geringerer Einnahmen durch die Kirchensteuer und einem spürbaren Priestermangel muss die katholische Kirche auf die Zeichen der Zeit reagieren. Da die katholische Kirche wirtschaftlich wie ein Unternehmen handeln, denken und rechnen muss, kommt auch sie nicht umher, Einsparungen vorzunehmen, Mittel zu kürzen oder gar ganz zu streichen, Einrichtungen zu schließen, Strukturen neu zu überdenken und selbst Mitarbeiter zu entlassen, damit das wirtschaftliche Überleben und Handeln der katholischen Kirche gesichert bleibt.

Im Bistum Essen wurden im Jahr 2005 die Sparmaßnahmen offiziell bekannt gegeben. Es sollte eine Um- und Neustrukturierung in drei Schritten durchgeführt werden. Den Anfang sollte das Generalvikariat bilden, gefolgt von den Gemeindeverbänden und als letzter Schritt eine Neugliederung der Pfarreien.

In dieser Hausarbeit soll der erste der drei Schritte, die Neustrukturierung im Generalvikariat, dargestellt werden. Im ersten Abschnitt wird kurz aufgezeigt, wie die rechtliche Verankerung einer Bistumsverwaltung im CIC behandelt wird. Den zweiten Abschnitt bildet die Darstellung des Generalvikariates vor der Neustrukturierung. Diesem folgt im dritten Abschnitt die Untersuchung der einzelnen Schritte in der Neustrukturierung, um dann im vierten und letzten Kapitel das Generalvikariat nach der Neustrukturierung vorzustellen.

2 Die gesetzliche Grundlage einer kirchlichen Verwaltung und deren Organe im CIC von 1983

Die Einrichtung einer kirchlichen Verwaltungseinheit für ein Bistum wird im CIC von 1983 vorgeschrieben[1]. Im Codex wird u.a. geregelt, wie die Aufgabenverteilung zwischen Generalvikar und Bischofsvikar definiert ist.

2.1 Die Errichtung einer kirchlichen Verwaltungseinheit

Der Can. 469 beschreibt die Aufgaben, die einer Diözesankurie zukommen. „Die Diözesankurie besteht aus jenen Einrichtungen und Personen, die dem Bischof bei der Leitung der ganzen Diözese helfen, insbesondere bei der Leitung der pastoralen Tätigkeit, bei der Besorgung der Verwaltung der Diözese sowie der Ausübung der richterlichen Gewalt.[2]

In jedem Bistum muss es also eine Verwaltung geben. Der Bischof kann und darf diese Verwaltungsaufgaben nicht einzelnen Personen übertragen oder gar ganz an Bistumsfremde übergeben. Auch hat er dafür zu sorgen, dass die Verteilung der Aufgaben sinnvoll ist und dem Volk Gottes von Nutzen sind. In Can.473 - §1 heißt es „Der Diözesanbischof muß dafür sorgen, dass alle Angelegenheiten, die zu der Verwaltung der ganzen Diözese gehören, gebührend aufeinander abgestimmt und so geordnet sind, dass sie dem ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes wirklich von nutzen sind.“[3]

2.2 Die Ernennung und das Amt des Generalvikars

Der Can.475 - §1 schreibt jedem Bischof vor einen Generalvikar zu ernennen, der ihm bei der Leitung der Diözese zur Seite steht. „In jeder Diözese ist vom Diözesanbischof ein Generalvikar zu ernennen, der nach Maßgabe der folgenden Canones mit ordentlicher Gewalt ausgestattet, ihm bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht.[4]

In der Regel ist nur ein Generalvikar zu ernennen, es sei denn die Größe der Diözese macht die Ernennung eines zweiten nötig.[5]

Der Can479 - §1 gibt dem Generalvikar die gleiche ausführende Gewalt bei der Verwaltung der Diözese wie dem Diözesanbischof. „Dem Generalvikar kommt kraft Amtes in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat, um alle Verwaltungsakte erlassen zu können, jene aber ausgenommen, die sich der Bischof selbst vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat des Bischofs erfordern.[6]

2.3 Die Ernennung und das Amt eines Bischofsvikars

Anders als das Amt des Generalvikars, das vom CIC für die Verwaltung einer Diözese verlangt wird, ist es mit dem Amt des Bischofsvikars. Der Diözesanbischof kann einen oder mehrere Bischofsvikare ernennen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Im Can.476 heißt es „Wann immer die rechte Leitung einer Diözese es erfordert, kann der Diözesanbischof auch einen oder mehrere Bischofsvikare einsetzen […].“[7]

Die Aufgaben des Bischofsvikars unterscheiden sich von den Aufgaben des Generalvikars deutlich. Das ist vor allem für das Essener Generalvikariat für die Struktur nach der Neustrukturierung wichtig, wie sich später noch zeigen wird. Das Aufgabengebiet des Bischofsvikars unterscheidet sich von denen des Generalvikars in der Hinsicht, dass er für einen „[…] genau festgelegten Gebietsteil der Diözese, in einem näher umschriebenen Geschäftsbereich oder für die Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises […][8] dieselbe ordentliche Gewalt hat, die auch dem Generalvikar zukommt.

Während also der Generalvikar für die gesamte Verwaltung der Diözese zuständig ist, ist der Bischofsvikar nur für einen vorher vom Diözesanbischof genau festgelegten Teil zuständig.

3 Die Struktur des Essener Generalvikariates vor der Neustrukturierung

Bis zum Ende des Jahre 2005 bestand das Essener Generalvikariat aus vier Zentralabteilungen und neun Dezernaten mit entsprechend verschiedenen Abteilungen. Die Zahl der Mitarbeiter betrug am 01. Januar 2005 438 Personen. Das entsprach einem Beschäftigungsumfang von 367,74 BU und am 01. Januar 2006 357 Personen, das entsprach einem Beschäftigungsumfang von 294 BU.[9]

3.1 Das Organigramm des Essener Generalvikariates vor der Neustrukturierung

Die Bereiche bischöfliches Offizialat, bischöfliches Priesterseminar und Kardinal-Hengsbach Haus waren dem Bischof direkt unterstellt, während die Zentralabteilungen I bis IV, Recht, Kirchenrecht, Information und Revision, dem Generalvikar direkt unterstellt waren und keine Unterabteilungen hatten. Wie sich die anderen neun Dezernate aufteilten, zeigt das Organigramm unten sehr deutlich.

Die Dezernate 2 (Caritas) sowie 5 (gesellschaftliche und weltkirchliche Aufgaben) gehörten zwar zu den Strukturen des Generalvikariates waren aber nicht dem Generalvikar unterstellt, sondern jeweils einem der beiden Bischofsvikaren.

Abbildung 1 : Das Organigramm vor der Neustrukturierung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Archiv, Bistum Essen.

[...]


[1] Vgl. Can.469ff, Codex des kanonischen Rechtes, Verlag Butzon und Becker, Kevelaer, S. 213.

[2] Ebenda Can469, S. 213.

[3] Ebenda Can474 - §1, S. 215.

[4] Ebenda Can475 - $1, S. 215.

[5] Vgl. Can.469ff, Codex des kanonischen Rechtes, Verlag Butzon und Becker, Kevelaer, S. 213.

[6] Ebenda Can.479, S. 217.

[7] Ebenda Can.476, S. 215.

[8] Ebenda Can.476, S. 215 und Can.479 - §1, S. 217.

[9] Laut Interview mit Frau Tiggelbeck am 04.01.2007 im Essener Generalvikariat.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Kirchliche Strukturen im Umbruch am Beispiel des Bistums Essen
Untertitel
Die Neustrukturierung im Generalvikariat
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Institut für Kirchenrecht, katholische Fakultät)
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V75186
ISBN (eBook)
9783638785549
ISBN (Buch)
9783638795425
Dateigröße
735 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kirchliche, Strukturen, Umbruch, Beispiel, Bistums, Essen, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Marcus Schumacher (Autor:in), 2007, Kirchliche Strukturen im Umbruch am Beispiel des Bistums Essen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75186

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