Der Rücktritt Adenauers und die Politik der Regierung Erhard 1963-1966


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

23 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Rücktritt Adenauers und der Amtsantritt Erhards
2.1 Die Spiegel-Affäre
2.2 Streitigkeiten in der Regierungskoalition

3. Innenpolitik unter Erhard
3.1 Vorbemerkungen
3.2 Die Verjährungsdebatte
3.3 Haushaltsschwierigkeiten
3.4 Ende der Regierung Erhards

4. Außenpolitik unter Erhard
4.1 Vorbemerkungen
4.2 Problematik der Beziehungen zu den USA und Frankreich und deutsch-französischer Freundschaftsvertrag
4.3 Der Streit zwischen „Gaullisten“ und „Atlantikern“ sowie Diskussion um Multilaterale Atomstreitmacht (MLF)
4.4 EWG-Krise (Juni/Juli 1965) und Luxemburger Kompromiss (Januar 1966)
4.5 Rückzug Frankreichs aus der NATO und Diskussion über Aufenthaltsrecht französischer Truppen in Deutschland
4.6 Die deutsche Friedensnote (März 1966)

5. Fazit

6. Literatur

1. Einleitung

Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Grundzüge der Politik der Regierung Erhards von 1963 bis 1966 darzustellen. Dazu dient eine Dreiteilung der Arbeit.

Im ersten dieser drei Abschnitte sollen zunächst die Phase des Überganges vom Bundeskanzler Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, dem „Volkskanzler“, und die Umstände, die zum Wechsel in der Regierungsverantwortung geführt haben, erläutert werden.

Im zweiten Abschnitt soll dann die innenpolitische Entwicklung der Jahre 1963 bis 1966, also dem Beginn der Großen Koalition nachgezeichnet werden. Hier steht vor allem die Frage im Vordergrund, wie es zum Scheitern der Regierung Erhards kommen konnte.

Der umfangreichere dritte Abschnitt beschäftigt sich mit der Außenpolitik Erhards. Hier stehen vor allem das problematische Verhältnis zum europäischen Nachbarn Frankreich im Vordergrund sowie die Probleme, die sich hieraus für Erhard in der Diskussion innerhalb Deutschlands und innerhalb seiner eigenen Partei ergaben.

Abschließend soll ein kurzes Fazit darlegen, was die Verdienste und vielleicht auch Versäumnisse der Regierung Erhard waren und was die entscheidenden Faktoren waren, die zu seinem Sturz beitrugen.

2. Der Rücktritt Adenauers und der Amtsantritt Erhards

2.1 Die Spiegel-Affäre

Auslöser dieser Affäre war ein Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ in der Ausgabe Nr. 41 vom 10. Oktober 1962 mit dem Titel „Bedingt abwehrbereit“, in welchem die Ergebnisse eines NATO-Manövers erläutert wurden, demnach die Bundesrepublik für einen Angriffsfall nur bedingt abwehrfähig wäre. Aufgrund dieses Artikels und einer Klage des Würzburger Völkerrechtlers Friedrich August von der Heydte leitete die Bundesanwaltschaft ein Vermittlungsverfahren ein, in dessen Zuge beim Verteidigungsministerium ein Gutachten eingeholt wurde, welches zu dem Ergebnis kam, dass Bundeswehrangehörige Staatsgeheimnisse verraten hätten. Daraufhin wurden am 26./ 27. Oktober die Redaktions- und Verlagshäuser des Spiegel in Hamburg und Bonn polizeilich besetzt und durchsucht. Der Herausgeber Rudolf Augstein und mehrere leitende Redakteure wurden verhaftet. Zudem wurde der stellvertretende Chefredakteur und Militärexperte Conrad Ahlers im Urlaub in Spanien nach Intervention des Verteidigungsministers Strauß beim deutschen Militärattaché in Madrid, Oberst Oster, festgenommen. Er kehrt freiwillig nach Deutschland zurück und wird verhaftet.

Verteidigungsminister Strauß bestritt zunächst, etwas mit der Spiegel-Affäre zu tun zu haben, mußte dann jedoch am 9. November 1962 zugeben, dass er aktiv an der Festnahme Ahlers in Spanien beteiligt gewesen war.

2.2 Streitigkeiten in der Regierungskoalition

Die fünf FDP-Minister in der Koalition (Stammberger, Starke, Lenz, Mischnick und Scheel), die sich bei der Aktion gegen den Spiegel übergangen fühlen, traten am 19. November zurück. Die FDP unter Mende machte daraufhin die Fortsetzung einer Koalition davon abhängig, dass Strauß als Minister ausscheidet. Im Zuge dieser Regierungskrise kam es erstmals zu Verhandlungen über eine Große Koalition zwischen CDU und SPD. Die Möglichkeiten hierzu wurden unter anderem von Lücke (CDU), von Guttenberg (CSU) und Wehner (SPD) sondiert. Letztlich scheiterten die Verhandlungen jedoch daran, dass die SPD ein Mehrheitswahlrecht nach englischem Vorbild ablehnte. Grund hierfür war, dass die SPD die Benachteiligung der FDP durch das angedachte Wahlrecht ablehnte und Adenauer nicht als Kanzler ohne vorzeitigen Rücktritt akzeptieren wollte.

Da Strauß am 30. November erklärte, dass er in Zukunft auf ein Ministeramt verzichten würde, einigten sich CDU/CSU und FDP am 11. Dezember 1962 auf eine erneute Koalitionsbildung. Bedingung war allerdings, dass Bundeskanzler Konrad Adenauer zuvor eine Erklärung abgab, in der er seinen Rücktritt vor der Wahl im Jahre 1965 ankündigte.

Hinzu kam, dass die Landtagswahlen im Frühjahr 1963 in Berlin und Rheinland-Pfalz Verluste für die CDU von 8,9 bzw. 4 Prozentpunkten brachte. Die SPD dagegen konnte in beiden Bundesländern zulegen. So gewann sie in Berlin 9,3 Prozentpunkte hinzu und näherte sich mit 61,9 % der Stimmen der Zweidrittelmehrheit. In Rheinland-Pfalz gewann die SPD 5,8 Prozentpunkte hinzu und überschritt damit die 40%-Marke. Diese Niederlagen verstärkten den Druck auf Adenauer innerhalb der CDU/CSU, die nun auf eine raschere und eindeutige Nominierung von Vizekanzler Erhard drängte.

Der Rücktritt Adenauers erfolgte dann am 15. Oktober 1963. Obwohl er sich lange dagegen wehrte, konnte er nicht verhindern, dass Ludwig Erhard, der bis dahin Wirtschaftsminister im Kabinett Adenauers war, zu seinem Nachfolger gewählt wurde. Bereits im April 1963 hatte die CDU/CSU-Fraktion unter dem Vorsitz von von Brentano und Strauß gegen den Widerstand Adenauers beschlossen, Erhard zum Kanzlerkandidaten zu küren. Einen Tag nach dem Rücktritt Adenauers erfolgte die Wahl des bisherigen Vizekanzlers und Wirtschaftsministers Ludwig Erhard zum neuen Bundeskanzler. In der Abstimmung erhielt er 279 Stimmen bei 180 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen.[1]

Carlo SCHMID kritisiert in seinen „Erinnerungen“ das Verhalten der CDU/CSU bei der Ernennung des neuen Kanzlerkandidaten. Er kritisiert vor allem,

„dass in den Mehrheitsparteien die Bestellung des neuen Bundeskanzlers ausschließlich als Angelegenheit dieser Parteien betrachtet wurde, ungeachtet der Bestimmungen des Artikels 63 des Grundgesetzes, der bestimmt, dass bei der Wahl des Bundeskanzlers der Bundestag sich zunächst für oder gegen einen ihm vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kandidaten auszusprechen hat“[2].

Seiner Auffassung nach agierten die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP so, als wäre der Bundeskanzler der Sachverwalter der Interessen der jeweiligen Regierungsparteien und nicht der Interessen des gesamten Volkes. Auf diese Weise würde auch das Ansehen des Bundespräsidenten beschädigt werden.

Das erste Kabinett unter Erhard bestand aus einer CDU/CSU und FDP-Koalition, in der die FDP fünf Ministerposten übernahm. In seiner Regierungserklärung vom 18. Oktober bekannte er sich zur NATO als Grundpfeiler seiner Politik. Wichtig sei für ihn die Zusammenarbeit mit den USA und die europäische Integration. Zudem sehe er in den Ost-West-Beziehungen den Angelpunkt der Deutschlandfrage.

3. Innenpolitik unter Erhard

3.1 Vorbemerkungen

Ludwig Erhard war mit dem Ziel in seine Kanzlerschaft gestartet, sich den innenpolitischen Problemen zu widmen. „Davon wurde er jedoch in der noch verbleibenden Hälfte der vierten Legislaturperiode durch die internationale Entwicklung abgehalten, die ihn zur Beschäftigung mit den außenpolitischen Existenzfragen der Republik einfach zwang.“[3]

Dieser Abschnitt soll sich daher mit einigen ausgewählten Themenbereichen aus dem Feld der Innenpolitik beschäftigen, wobei aus Platzgründen keine Vollständigkeit angestrebt wird. Schwerpunkte sollen vor allem die Haushaltsschwierigkeiten und das Ende der kleinen Koalition sein.

3.2 Die Verjährungsdebatte

Die Frage der Verjährung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen wurde parallel zu den Vorgängen um die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel aufgeworfen und war deshalb besonders brisant. Am 8. Mai bzw. am 1. Juli 1968 (in der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone) wären nach deutschem Recht die Verjährung für Mord und damit auch für Genozid-Verbrechen eingetreten, sofern gegen die Täter noch kein Verfahren eingeleitet gewesen wäre. Besondere Aufmerksamkeit erhielt diese Problematik in Deutschland zudem dadurch, dass seit Dezember 1963 der sogenannte Frankfurter „Auschwitz-Prozess“ lief, in dem gegen zwanzig ehemalige Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz verhandelt wurde.

Erhard selbst sprach sich für eine Verlängerung der Verjährungsfrist aus. Allerdings schlug sich sein Kabinett auf die Seite des FDP-Justizministers Ewald Bucher, der sich gegen eine solche Verlängerung aussprach. Erhard verzichtete auf eine Richtlinien-Entscheidung, da es sich hierbei um eine Gewissensfrage handele.[4]

Nach ernsthaften Auseinandersetzungen entschloss sich der Bundestag letztlich für einen Kompromiss, der auf Konrad Adenauer zurückging. Da in den ersten Nachkriegsjahren eine geordnete Strafverfolgung in Deutschland kaum möglich gewesen sei, müsse für die Berechnung der Verjährungsfristen die Zeit bis zum 31. Januar 1949 außer Acht gelassen werden. Damit war beabsichtigt die Frist für die Verjährung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen erst am 1. Januar 1950 beginnen, so dass die Verjährung am 31. Dezember 1969 eintreten würde.

Bundesjustizminister Bucher trat daraufhin zurück und wurde von Erhard durch den CDU-Rechtsexperten Karl Weber ersetzt, obwohl sich die FDP gegen diese Personalentscheidung aussprach.

3.3 Haushaltsschwierigkeiten

Kurz nach dem Zusammentreten des zweiten Kabinetts Erhards dominierte vor allem das Thema des Haushaltsausgleiches. Da Artikel 113 GG nicht in Frage kam, entschied sich Erhard, über ein „Haushaltssicherungsgesetz“ zu beraten, „durch dessen Annahme der Bundestag gesetzlich beschlossene Ausgaben auf die Maße des Finanzierbaren“[5] reduzieren sollte. Angedacht wurden auch bereits Steuererhöhungen, gegen die sich aber die FDP-Minister und auch Erhard vehement aussprachen.

Die bevorstehenden Kürzungen und notwendigen Sparmaßnahmen stießen auf Kritik aus den verschiedensten Reihen. Die Fraktion beschwerte sich darüber, dass sie vom Kabinettsbeschluss erst aus der Presse erfahren hatte, Strauß kritisierte Erhard, da er der Auffassung war, dass alle notwendigen finanzwirksamen Gesetze unter der Verantwortung Erhards beschlossen würden, und zudem kritisierten alle von den Sparmaßnahmen betroffenen Gruppen und auch Botschafter anderer Staaten, die die Erfüllung deutscher Aufgaben hierdurch gefährdet sahen, das Vorgehen der Bundesregierung.

So erlitt Erhard im Zuge der Haushaltsschwierigkeiten auch eine außenpolitische Niederlage. Im Dezember 1965 reiste Erhard in die USA, und in den Gesprächen mit Johnson machte dieser Erhard deutlich, dass die USA auf Erfüllung des Offset-Abkommens bestehen würden und neben politischer und militärischer Hilfe im Zuge des Vietnam-Krieges auch weitere finanzielle Unterstützung von der Bundesrepublik erwarteten. Der amerikanische Präsident bemängelte außerdem, dass der deutsche Verteidigungshaushalt reduziert werden würde. Die Bitte Erhards nach „Verständnis“ für die angespannte Haushaltslage entgegnete der US-Präsident mit dem sogenannten „Johnson-Treatment“:

„Der Präsident reckte sich zu seiner vollen Höhe und trat bedrohlich an Erhard heran. Die ohnehin kräftige Stimme wurde noch kräftiger. Ein verbaler Sturzbach, Larmoyanz im Wechsel mit Drohungen, Drohungen im Wechsel mit Schmeicheleien, ergoss sich über den unbehaglich in seinen Stuhl gedrückten Kanzler. (...) Erhard möge Haushaltsschwierigkeiten haben, gegen seine Schwierigkeiten seien sie eine Lappalie. (...) Für wen habe Amerika mehr getan als für Deutschland?“[6]

Die latenten Haushaltsschwierigkeiten wurden im Sommer 1966 wieder aktuell. Das Haushaltssicherungsgesetz hatte die Probleme nur in die Zukunft verlagert. Erschwerend kam in dieser Situation hinzu, dass die konjunkturelle Entwicklung schlechter als erwartet war.

Bis weit ins Jahr 1966 hinein leugnete Erhard, dass sich die Konjunktur verschlechterte. Später, als auch er diesen Umstand eingestehen mußte, „entschied er sich fast bedenkenlos für Stabilität auf Kosten von Beschäftigung und Wachstum (...): ‚Wenn das deutsche Volk nicht hören will, dann muss es eben fühlen. Dann wird eben ein Stück Freiheit nach dem anderen verloren gehen. (...) Wir gehen den Weg der Stabilität, auch wenn wir dabei noch einmal durch das Tal der Nöte für den deutschen Staatsbürger hindurch müssen!’“[7]

Konflikte ergaben sich in diesem Zusammenhang auch im Kabinett und in der Koalition. Vor allem Familienminister Heck und Arbeitsminister Katzer lehnten die weitere Rücknahme von Sozialleistungen entschieden ab. Zudem sprach sich die FDP generell gegen Steuererhöhungen als Mittel des Haushaltsausgleiches aus. In die Diskussion geriet vor allem auch der Verteidigungshaushalt. Die Überlegungen zu möglichen Einsparmöglichkeiten lenkten den Blick vor allem auf die beträchtlichen Ausgaben der Offset-Vereinbarungen mit den USA und Großbritannien. Diese wurden als sachlich überflüssig angesehen, da die Bundeswehr die Masse der Waffen und Ausrüstungen, die der Verteidigungsminister aufgrund der Devisenausgleichsabkommen in den USA und Großbritannien kaufen mußte, nicht mehr brauchte.

Auch 1967 scheiterte Erhard jedoch beim Versuch, den amerikanischen Präsidenten um Aufschub für die Offset-Verpflichtungen zu bitten. Obwohl Johnson über die Schwierigkeiten des Bundeskanzlers informiert war, lehnte er die Bitte Erhards ab und stürzte ihn damit noch tiefer in die Krise.

[...]


[1] Vergl. H. G. Lehmann: Deutschland-Chronik 1945 bis 2000, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 366, überarbeitete und aktualisierte Neuausgabe, Bonn 2000, S. 150ff. (im Folgenden zitiert als: H. G. Lehmann: Deutschland-Chronik.)

[2] C. Schmid: Erinnerungen, 1. Auflage, Bern, München 1981, S. 755.

[3] K. Hildebrand: Von Erhard zur Großen Koalition 1963-1969, in: Bracher, Karl D.; Eschenburg, Theodor; Fest, Joachim C.; Jäckel, Eberhard (Hrsg.): Geschichte der Bundesrepublik, Band 4, Stuttgart 1984, S. 118. (im Folgenden zitiert als: K. Hildebrand: Von Erhard zur Großen Koalition.)

[4] Vergl. V. Laitenberger: Ludwig Erhard. Der Nationalökonom als Politiker, Persönlichkeit und Geschichte, Band 126/127/128, Göttingen, Zürich 1986, S. 190. (im Folgenden zitiert als: V. Laitenberger: Ludwig Erhard.)

[5] V. Hentschel: Ludwig Erhard. Ein Politikerleben, München, Landsberg am Lech 1996, S. 588. (im Folgenden zitiert als: V. Hentschel: Ludwig Erhard.)

[6] V. Hentschel: Ludwig Erhard, a.a.O., S. 591f.

[7] V. Hentschel: Ludwig Erhard, a.a.O., S. 616.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Der Rücktritt Adenauers und die Politik der Regierung Erhard 1963-1966
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft, Kiel)
Veranstaltung
Hauptseminar: Ausgewählte Kapitel der Geschichte der BR Deutschlands bis zum Ende der Großen Koalition 1969
Note
2,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
23
Katalognummer
V7506
ISBN (eBook)
9783638147507
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Adenauer, Erhard
Arbeit zitieren
Thomas Reith (Autor:in), 2002, Der Rücktritt Adenauers und die Politik der Regierung Erhard 1963-1966, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7506

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Rücktritt Adenauers und die Politik der Regierung Erhard 1963-1966



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden