Wenn es einen öffentlich-rechtlichen Rundunk gibt, wäre es da nicht sinnvoll auch eine öffentlich-rechtliche Presse zu haben? Eine Untersuchung


Essay, 2006

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gegenüberstellung von öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk
2.1 Strukturelle Gegenüberstellung
2.2 Administrative Gegenüberstellung
2.3 Inhaltliche Gegenüberstellung
2.4 Marktanteile des öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunks

3 Der Pressemarkt in Deutschland

4 Voraussetzungen für eine öffentlichrechtliche Presse
4.1 Strukturelle Voraussetzungen
4.2 Finanzielle Voraussetzungen

5 Konzept einer öffentlichrechtlichen Zeitung

6 Vorteile einer öffentlichrechtlichen Presse

7 Nachteile und Probleme einer öffentlichrechtlichen Presse

8 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Bruttowerbeumsätze

Abb. 2: Sendungsformen nach Programmsparten be ARD, ZDF, RTL, SAT.1 und Pro

Abb. 3: Marktanteile der öffentlichrechtlichen und privaten Fernsehsender

Abb. 4: Rangfolge deutscher Tageszeitungen nach deren Auflagenzahl (in Tsd. €)

Abb. 5: Verbreitung von gekauften Tageszeitungen und Free Press in Italien

1 Einleitung

Diese Arbeit beginnt mit einer Gegenüberstellung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, wobei hier besonders auf strukturelle, administratorische und inhaltliche Unterschiede eingegangen wird, um diese gegebenenfalls auf den Pressesektor zu übertragen. Der Radiomarkt wird bei diesen Betrachtungen nicht berücksichtigt, da der öffentlich- rechtliche Rundfunk an den Fernsehsendern gut beobachtet und untersucht werden kann.

Anschließend wird der jetzige deutsche Zeitungsmarkt untersucht und analysiert, wobei Werbezeitungen und kleine lokale/regionale Zeitungen aus der Betrachtung ausgeschlossen werden.

Danach werden die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Presse herausgearbeitet. In den folgenden Kapiteln wird auf die Vor- und Nachteile einer öffentlich-rechtlichen Presse eingegangen und abschließend ein Fazit gezogen.

2 Gegenüberstellung von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk

Das duale Rundfunksystem in Deutschland regelt das Nebeneinander des öffentlichrechtlichen und des privaten Rundfunks.

2.1 Strukturelle Gegenüberstellung

Zum bundesweiten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland gehören in erster Linie die Fernsehsender ARD und ZDF. Des weiteren werden von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Gemeinschaftsprogramme und Spartenkanäle angeboten zu denen u. a. ARTE, Phoenix, 3sat, Ki.Ka und ein digitales Programmangebot (ARD digital, ZDF vision) mit jeweils drei Spartenkanälen gehören. Neben diesen Sendeanstalten gehören zum bundesweit ausgestrahltem öffentlich-rechtlichen Rundfunk außerdem das Deutschlandradio und der Auslandsrundfunk Deutsche Welle, wobei dieser eine Sonderrolle einnimmt, da er von der Bundesregierung beaufsichtigt und finanziert wird.1

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt zu 80 % aus den Rundfunkgebühren, wobei die Sicherstellung der Grundversorgung von Seiten des öffentlich- rechtlichen Rundfunks diese Gebührenfinanzierung rechtfertigt. Die Gebühren werden auf Als privaten Rundfunk bezeichnet man die Summe der privat-rechtlichen, d.h. kommerziellen Hörfunk- und Fernsehgesellschaften, die sich selbst finanzieren; in der Regel durch Werbung.2

In Deutschland gibt es zwei große Senderfamilien mit RTLGroup (7 Sender) und der ProSiebenSat.1 Media AG (5 Sender). Mit der Bertelsmann AG und der Axel Springer AG stehen zwei Medienverlage hinter den beiden großen Fernsehgruppen.3

Neben den so genannten Free-TV Sendern gehört jedoch auch das PAY-TV zum privaten Rundfunk.

Folgende Grafik veranschaulicht den Einfluss der Werbeerträge auf den öffentlich-rechtlichen und auf den privaten Rundfunk und zeigt, dass die Werbeerträge für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender im Vergleich zu den privaten eine untergeordnete Rolle spielen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Bruttowerbeumsätze 20024

2.2 Administrative Gegenüberstellung

Die Steuerungsorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestehen aus dem Rundfunkrat und dem von ihm gewählten Verwaltungsrat und Intendanten.

Der Rundfunkrat ist ein Kontrollgremium zur Vertretung der Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung. Aufgrund der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Zuschauer übernimmt nicht der Staat, sondern dessen heterogene gesellschaftliche und politische Gruppen diese Aufsichtsfunktion im Rundfunkrat. Die Mitglieder des Rundfunkrates sollen idealerweise einen Querschnitt der Bevölkerung Deutschlands abbilden.5

Der Verwaltungsrat kontrolliert die wirtschaftliche Tätigkeit der Rundfunkanstalt und die Geschäftsführung des Intendanten, welcher für die Programmgestaltung und die generelle Geschäftsführung verantwortlich ist und den Sender nach außen hin vertritt.6

Für den Betrieb eines Privatsenders ist eine Lizenz der verantwortlichen Landesmedienanstalt notwendig, welche anschließend das Programm beaufsichtigt. Die innere Organisation der Landesmedienanstalten sieht dabei meist neben einem Exekutivorgan, das für die laufende Geschäftsführung zuständig ist (Direktor) ein unabhängiges, pluralistisches Aufsichtsgremium ("Medienrat" / "Medienkommission" / "Rundfunkausschuss") vor, dessen Mitglieder in der Regel direkt von den jeweiligen Landesparlamenten ernannt werden und die an Weisungen nicht gebunden sind.7

2.3 Inhaltliche Gegenüberstellung

Im Hinblick auf das Programmangebot hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk primär Meinungsvielfalt sowie eine sog. Grundversorgung zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk der von der Rundfunkfreiheit geforderten „Grundversorgungsaufgabe“ gerecht wird, wohingegen der private Rundfunk mit seiner gegenständlichen Breite und thematischen Vielfalt nicht in der Lage sei, eine umfassende Meinungsbildung in Hinsicht auf Art. 5 Abs. 1 GG zu gewährleisten.8

Während also der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem „Bildungsauftrag“ nachkommt, sehen die Privatsender ihren Auftrag in der Maximierung der Einschaltquote innerhalb der gewählten Zielgruppe. Aus folgender Grafik ist erkennbar, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ihren Schwerpunkt auf Information setzen, während die privaten Sender durch Unterhaltung Einschaltquoten erzielen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Sendungsformen nach Programmsparten bei ARD, ZDF, RTL, SAT.1 und Pro7 (Sendedauer in %)9

Während jeder einzelne öffentlich-rechtliche Fernsehsender die gesetzliche Meinungs- und Themenvielfalt, Objektivität und Unparteilichkeit darstellt, sichert der Gesetzgeber diese Vielfalt bei den privaten Fernsehsendern durch eine außenpluralistische Vielfalt. Diese beinhaltet, dass sich Meinungsvielfalt von selbst außenplural herstellt, sofern mindestens drei private Fernsehvollprogramme von verschiedenen Veranstaltern bundesweit vertreten werden. Eine Ausgewogenheit in den einzelnen Programmen ist nicht erforderlich.10

2.4 Marktanteile des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks

Folgende Grafik zeigt die Marktanteile der öffentlich-rechtlichen und der privaten Fernsehsender im Jahr 2005:

Abb. 3: Marktanteile der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender11

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1Vgl.: o.V. (o.A.): Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk, 23.10.2006

2Vgl.: o.V. (o.A.): Medienlandschaft,http://www.gez.de/door/institution/medienlandschaft/index.html, 23.10.2006

3Vgl.: Meier, M./Rost S. (2005): Big Buisness TV: Öffentlich-rechtlich vs. Privat, http://www.iww.uni- karlsruhe.de/downloads/lehre/WS0506/26279/Thesenpapiere/ThesBl_BigBusinessTV_Meier,Rost.pdf, 23.10.2006

4Siehe: Nielsen Media Research

5Vgl.: O.V. (o. A.): Rundfunkrat, http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat, 23.10.2006

6Vgl.: O.V. (o.A.): Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Organisationsstruktur, 23.10.2006

7 Vgl.: o.V. (o.A.): Landesmedienanstalt, http://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt, 23.10.2006

8 Vgl.: o.V. (o.A.): Medienlandschaft, http://www.gez.de/door/institution/medienlandschaft/index.html, 23.10.06

9Vgl.: Krüger, U./ Zapf-Schramm, T.(2002): Wandel der Unterhaltungsformate im Fernsehen bei robuster Spartenstruktur, in: Media Perspektiven 3/2003.

10Vgl.: Conrad/Rainer (1994): Die bisherige Praxis der Bemessung der Rundfunkgebühren, in: Praxis, Nr. 18/1994, S. 5

11Siehe: o.V. (o.A.): Marktanteile, http://www.agf.de/daten/zuschauermarkt/marktanteile/, 24.10.2006

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Details

Titel
Wenn es einen öffentlich-rechtlichen Rundunk gibt, wäre es da nicht sinnvoll auch eine öffentlich-rechtliche Presse zu haben? Eine Untersuchung
Hochschule
Mediadesign Hochschule für Design und Informatik GmbH München
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
21
Katalognummer
V74898
ISBN (eBook)
9783638741668
ISBN (Buch)
9783638755450
Dateigröße
764 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wenn, Rundunk, Presse, Eine, Untersuchung
Arbeit zitieren
Diplom Betriebswirtin (FH) Evi Palma (Autor:in), 2006, Wenn es einen öffentlich-rechtlichen Rundunk gibt, wäre es da nicht sinnvoll auch eine öffentlich-rechtliche Presse zu haben? Eine Untersuchung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74898

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