Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter


Seminararbeit, 2000

15 Seiten, Note: bestanden


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Städte und Städtebünde
2.1. Die Entstehung der Städte
2.1.1. Die Entstehung des Stadtrechts
2.1.2. Freie Bürger
2.2. Die Entstehung der Städtebünde
2.2.1. Voraussetzungen
2.2.2. Gründe
2.2.3. Ziele und Aufgaben

3. Städtebünde in Süddeutschland
3.1. Die Römer und der Rhein
3.2. Die Städtelandschaft in Süddeutschland
- Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien
3.3. Oberdeutsche Städtebünde
3.4. Der Schwäbische Städtebund
3.5. Die Bündnisse der Bodenseestädte

Anhang

I. Abbildungsverzeichnis

II. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit der Entstehung der Städte und deren Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwaltung schlossen sich im Mittelalter Städte in Städtebünden zusammen. In dieser Epoche finden wir häufig Städtebünde von mehreren Städten meistens aus einer Region. Aber auch überregional verbündeten sich die Städte, um ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu vertreten. In Städtebünden konnten die Städte ihre Macht bündeln und ihre Ziele organisiert durchsetzen.

Städtebünde stellten eine Organisationsform zum Erreichen gemeinsamer Ziele dar. Sie waren vertraglich beschworene Abmachungen zwischen Städten, in der Regel auf Zeit geschlossen und verlängerungsfähig. Städtebünde des Mittelalters verfügten häufig über ein gemeinsames Siegel, gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Unter dem Begriff des Städtebundes versteht man im allgemeinen Sinn auch zweiseitige Abkommen und Verträge zwischen nur zwei Städten.1

Der vermeintlich bekannteste Städtebund war die Hanse. Doch obwohl die Organisationsform der Hansestädte teilweise städtebündische Merkmale aufwies, war die Hanse kein Städtebund im eigentlichen Sinne.2

Städtebünde sind typische Erscheinungen in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts. Sie können noch bis ins 16. Jahrhundert beobachtet werden.3

2. Städte und Städtebünde

2.1. Die Entstehung der Städte

Aus der Antike ist die Existenz von Stadtstaaten wie der Polis in Athen bekannt. Auch zur Römerzeit entstanden größere Städte wie Rom und Konstantinopel. Besonders im Mittelmeerraum, der über viele Jahrhunderte das Zentrum der Welt darstellte, entstanden städtische Siedlungsformen.

Auch auf germanischem Boden hinterließen die Römer, besonders links des Rheines und in Süddeutschland, ihre Spuren.

Zur Zeit der sächsisch-salischen Kaiserzeit (919 - 1125) bildeten sich in Deutschland aber erstmals städtischen Siedlungsformen mit für eine Stadt fortan typischen Lebens-, Wirtschafts- und Produktionsweisen heraus. Grundlage der wirtschaftlichen Existenz einer Stadt war nicht mehr der agrarische Sektor. Handwerker und Gewerbetreibende zogen in die Städte und gründeten Vollzeitgewerbe. Es begann eine Produktion über den jeweiligen Eigenbedarf hinaus. Diese neue Produktionsweise und die Konzentration von Handwerkern und Gewerbetreibenden auf einen Ort waren zugleich Folge und Ursache einer erhöhten Arbeitsteilung und Arbeitsproduktivität.4

Die Städte, meist gegründet an Flüssen oder an geografisch günstigen Orten, waren gleichzeitig Verkehrsknotenpunkte. Die Verkehrswege führten zwangsläufig durch die Städte, die am Anfang, am Ende, oder schlicht entlang wichtiger Routen lagen. Auch aus diesem Grunde wurden die bedeutenden Städte zu großen Fernhandelsmarktorten und die kleineren Städte zu Nahmarktorten.

Der Handel, der Warenumschlag, die Produktion von Gütern, das Erheben von Zöllen und die Entwicklung der Geldwirtschaft verhalfen den Städten und ihren Bürgern zu Wohlstand. Es entstanden Verwaltungen und Gerichte und die Städte stiegen zu kulturellen Zentren auf.

Viele Städte entstanden aus alten Burgen oder römischen Kastellen, die bis heute mancher Stadt den Namen geben. Diese zum Teil aus der Römerzeit noch existierenden ummauerten Siedlungen boten den Bürgern der Städte Schutz. Sie waren als religiöse und weltliche Zentren strategisch wichtige Orte. Auch das Militär konzentrierte sich innerhalb der Stadtmauern und festigte die Position der Städte als Machtzentren.

Diese Eigenheiten des städtischen Lebens waren gleichzeitig Ausdruck und Konsequenz einer wachsenden Unabhängigkeit von Reich, König und Stadtherren.

Das Bestreben nach der für die Gründung von Städtebünden notwendigen Unabhängigkeit der Städte von anderen politischen Größen ist seit ihrer Entstehung zu beobachten. Nicht zuletzt war der Wunsch nach Eigenständigkeit ein wichtiger Grund, der Städte erst entstehen lies.

2.1.1. Die Entstehung des Stadtrechts

Den europäischen Städten gemeinsam ist das Streben nach Freiheit und nach (kommunaler) Selbstverwaltung. Bürgerliche Schwurverbände kämpften schon seit dem 10. Jahrhundert gegen die hochadeligen oder bischöflichen Stadtherren.5 Durch die Konzentration von Kaufleuten, Handwerkern und Gewerbetreibenden entstanden in den Städten nicht nur die Zünfte. Besonders die ‚Einungen’ ständisch Gleichrangiger zur Wahrung ihrer Interessen kollidierten regelmäßig mit den Interessen der Stadtherren. Diese revolutionären kommunalen Schwurverbände beraubten die Stadtherren seit Mitte des 11. Jahrhunderts Stück für Stück ihrer Rechte.6

Es etablierte sich ein eigenes, vom Landrecht abgehobenes Stadtrecht, das den Bedürfnissen von Handel und Gewerbe angepasst war.

Bis ins 13. Jahrhundert wurde das Stadtrecht vom Stadtherrn verliehen, fortan aber setzten die bürgerlichen Einungen ihre eigenen Privilegien fest.7

Der Kampf um Autonomie durch Gleichrangigkeit führte zur Gründung der freien Reichsstädte, die nach 1250 die durch Beamte des Königs ausgeübten Hoheitsrechte und auch die oberste Gerichtsbarkeit an sich brachten.8

2.1.2. Freie Bürger

Ein wichtiges Merkmal einer Stadt war die Bildung einer Bürgergemeinde. Die Bürgerschaft einer Marktsiedlung erstritt sich besondere Privilegien und die Kaufleute standen unter dem Schutz des Königs. In den Städten wurde die freie Bodenleihe durchgesetzt (Gent vor 941, Naumburg um 1030). Die Bürger mussten sich nicht mehr, wie noch auf dem Lande üblich, dem Hofrecht des Eigentümers unterwerfen, um Land zu erhalten.9

„Stadtluft macht frei“ wurde zum geflügelten Wort dieser Zeit, das bis heute überdauert. Es beschreibt die Möglichkeit, sich im für den Feudalismus typischen, von Lehenswesen und persönlichen Gefolgschaften gekennzeichneten Personenverbundsstaat als Individuum zu emanzipieren und in der Stadt ein freier Bürger zu werden.

2.2. Die Entstehung der Städtebünde

Typische Städtebünde organisierten sich in Europa zunächst vornehmlich „im Gebiet der Lombardei, Burgunds und im Reichsgebiet“ nördlich der Alpen. Erste Bündnisse finden sich in der lombardischen Liga Norditaliens von 1167. Nördlich der Alpen beginnt die Bildung von Städtebünden 1226 mit der 2. lombardischen Liga.10 Besonders in der Zeit vom 13. - 15. Jahrhundert schlossen sich deutsche Städte zusammen, um sich gemeinsam gegen Stadtherren, Fürsten, Ritter und mitunter auch gegen Kaiser, König und Reich durchzusetzen.

Die bekanntesten Städtebünde waren der Rheinische Städtebund (1254), der Schwäbische Städtebund (1376) und die Hanse.11

Der rheinische Städtebund wurde im Jahre 1254 geschlossen. Allerdings war er kein reiner Städtebund, sondern „das erste gemischte Städte- und Adelsbündnis „(A. Buschmann)“ und somit nicht als Städtebund im eigentlichen Sinne aufzufassen.12

Städtebünde wurden „in vielen Landschaften zu einem strukturbildenden Element“. So bspw. in Westfalen, am Oberrhein, im Elsaß, in Schwaben, in der Schweiz, in Niedersachsen, in der Wetterau oder in Thüringen.13

[...]


1 Fahlbusch, F. B.: „Städtebund“, in: Angermann, Norbert (Hg.), Lexikon des Mittelalters, Band VIII. Stadt (Byzantinisches Reich) bis Werl. München 1997, Sp. 17.

2 ebd., S. 18.

3 ebd., S. 18

4 Pitz, E.: „Stadt“, in: Angermann, Norbert (Hg.), Lexikon des Mittelalters, Band VII. Planudes bis Stadt (Rus`). München 1995, Sp. 2175 - 2176.

5 Bayer, Erich; Wende, Frank: „Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke.“ 5., neugestaltete und erweiterte Auflage, Stuttgart 1995 (=Kröners Taschenausgabe Band 289), S. 521.

6 ebd., S. 522.

7 ebd., S. 522.

8 ebd., S. 470.

9 Pitz, E.: „Stadt“, Sp. 2175 - 2176.

10 Fahlbusch, F. B.: „Städtebund“, Sp. 18.

11 Bayer, Erich; Wende, Frank: „Wörterbuch zur Geschichte“, S. 522; siehe auch die Anmerkung zur Hanse auf S. 2.

12 Fahlbusch, F. B.: „Städtebund“, Sp. 17.

13 ebd., Sp. 18.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Fachbereich Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar: Stadt im Mittelalter
Note
bestanden
Autor
Jahr
2000
Seiten
15
Katalognummer
V7466
ISBN (eBook)
9783638147262
ISBN (Buch)
9783638756891
Dateigröße
553 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mittelalter, Städtebünde, Stadtrecht
Arbeit zitieren
Dr. phil. Jürgen Schäfer (Autor:in), 2000, Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7466

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