Die Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage

Ergebnisse theoretischer und empirischer Studien


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

24 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Mindestlohn und Niedriglohnbeschäftigung
2.1 Mindestlohn und die Situation in Deutschland
2.2 Der Niedriglohnsektor in Deutschland

3 Theoretische Betrachtungen
3.1 Grundsätzliche theoretische Überlegungen
3.2 Die Auswirkungen der Mindestlohneinführung

4 Empirische Studien
4.1 Beispiel einer Kontra-Mindestlohn Studie: Die Einführung des Min­imum Wage Laws in Großbritannien
4.1.1 Rahmenbedingungen und Vorgehensweise
4.1.2 Ergebnisse
4.2 Beispiel einer Pro-Mindestlohn Studie: Die Mindest­lohn­er­höhung in der US Fastfood Industrie
4.2.1 Rahmenbedingungen und Vorgehensweise
4.2.2 Ergebnisse
4.2.3 Die Erweiterung der Datenbasis im Reply

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Mindestlöhne in Deutschland, 2. Halbjahr 2006

Tabelle 2: Verteilung der Löhne in Pflegeheimen

Tabelle 3: Korrelationen zu Beschäftigung und Arbeitszeit

Tabelle 4: Ausgewählte Daten der Studie

Tabelle 5: Veränderung der Beschäftigtenanzahl

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gleichgewichtsmodell des Arbeitsmarktes

Abbildung 2: Gleichgewichtsmodell des Arbeitsmarktes mit Mindestlohn

Abbildung 3: Arbeitsplätze pro Restaurant vor und nach der Erhöhung

1 Einleitung

In der großen Koalition wird aktuell darüber debattiert, ob die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland notwendig sei. Die Mei­nun­gen driften in diesem Punkt weit auseinander, vor allem was die Auswirkun­gen des Mindestlohnes auf die bundesdeutsche Wirtschaft betrifft. Es werden dem Min­destlohn eine Vielzahl von Effekten zugeschrieben als auch abgesprochen. Se­hen die Einen in ihm das Heilmittel für die Sicherung eines bestimmten Lohn­niveaus, so warnen Andere vor einem solchen Eingriff in das Wirt­schafts­sys­tem mit dem Hinweis darauf, dass durch einen Mindestlohn Ar­beits­plätze ver­nichtet werden.

Wie P. A. Samuelson schon dazu bemerkte: „[As, Anm. d. Verf.] Adam Smith well knew when he protested against the devices of the mercantilist advisers to the earlier kings, most economic systems are plagued by inefficiencies stemming from well-intentioned inexpert interferences with the mechanisms of supply and demand. A few such interferences: 1. Minimum wage rates. These often hurt those they are designed to help. What good does it do unskilled black youths to know that an employer must pay him $4.00 per hour if that fact is what keeps him from getting jobs.“[1]

Diese Arbeit soll an obige Problematik anknüpfen und beleuchten, welche Aus­wir­kungen der Mindestlohn auf Arbeitsangebot und -nachfrage hervorruft. Es sol­len einerseits die theoretisch prognos­tizierten Veränderungen auf dem Ar­beits­markt aufgezeigt, andererseits anhand existierender empiri­scher Stu­dien aus Großbritannien und den USA untersucht werden, ob die theo­retischen Pro­g­no­sen empirisch nicht widerlegt werden werden können.

Nach Darstellung der allgemeinen Situation in Deutschland in Kapitel 2 fol­gen in Kapitel 3 die theoretischen Ausführungen zum Mindestlohn, in Kapi­tel 4 die Er­läuterung je einer belegenden und einer belastenden Studie. Ka­pitel 5 schließ­t mit dem Vergleich von Theorie und Empirie der Min­dest­lohn­pro­ble­ma­tik.

2 Mindestlohn und Niedriglohnbeschäftigung

2.1 Mindestlohn und die Situation in Deutschland

Die Tatsache dass Mindestlöhne zu Arbeitslosigkeit führen, ist unter Ökonomen lan­ge Zeit kaum umstritten gewesen: „At the heart of economists' interest in the min­imum wage is the prediction that an increase in the minimum wage will des­troy jobs. Indeed, this hypothesis is one of the clearest and most widely ap­pre­ci­a­ted in the field of economics.“[2]Der Begriff Mindestlohn definiert sich wie folgt: „Mindestlohn, im engeren Sinn ei­ne gesetzlich, im weiteren Sinn auch eine durch Tarifvertrag festgelegte Un­ter­gren­ze für den von privaten Unternehmen, öf­fentlichen und sonstigen Ar­beit­ge­bern zu zahlenden Lohn.“[3] (nominal)

In der Bundesrepublik Deutschland existiert bis dato noch kein allgemein ver­bind­lich festgelegter Mindestlohnsatz, der einem Arbeitnehmer[4] in einem ver­trag­lichen Arbeitsverhältnis garantiert werden muss. Lediglich für einzelne Bran­chen gibt es Sonderreglungen.

Das am 01. März 1996 in Kraft getretene Arbeitnehmer-Entsendegesetz[5] der Bun­des­re­pu­blik Deutschland ist eine solche Sonderregelung. Es ermöglicht dem Bund, vereinbarte Tariflöhne per Rechtsverordnung für allgemein ver­bind­lich zu erklären. Diese zunächst für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe[6] be­stimm­te Regelung[7] wurde im März 2007 für die Ar­beit­neh­merinnen und Ar­beit­neh­mer der Gebäudereinigerbran­che ausgeweitet.[8] Hier gilt ab dem 01.07.2007 ein Mindestlohnsatz von 7,87 Euro pro Stunde in Westdeutschland so­wie von 6,36 Euro pro Stunde in Ost­deutschland.

Tabelle 1 stellt die bis dato per Gesetz festgelegten Mindestlöhne in Deutsch­land dar. Bis auf die Vergütung im Dachdeckerhandwerk werden in allen Bran­chen im früheren Bundesgebiet und Berlin höhere Stundensätze gezahlt als in den neuen Ländern. So variieren die Mindestlöhne zwischen 7,15 Euro für einen un­gelernten Arbeiter im Malerhandwerk im neuen Bundesgebiet und 12,40 Eu­ro für einen Fachwerker im Baugewerbe im alten Bundesgebiet.

Tabelle 1: Mindestlöhne in Deutschland, 2. Halbjahr 2006

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Alle Angaben sind als Stundenlöhne in Euro angegeben.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 02. März 2007

Gibt es in Deutschland zwar kein Gesetz, dass einen bestimmten Min­dest­lohn­satz pro Stunde garantiert, so existieren dennoch Urteile des Bundesgerichtsho­fes und des Bundesarbeitsgerichtes, die den sogenannten „Lohnwucher“ verur­tei­len. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom März 2004 heißt es: „Eine arbeitsvertragliche Entgeltvereinbar­ung verstößt gegen den strafrechtli­chen Wuchertatbestand des § 291 Abs 1 Satz 1 Nr 3 StGB und die guten Sitten iSv § 138 BGB, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwi­schen Lei­stung und Ge­gen­leistung vorliegt.“[9]

Das Urteil führt weiter an, dass für die Bestimmung des Wuchertatbestandes die „Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs“ als Ausgangspunkt zur Be­ur­tei­lung herangezogen werden müssen. Somit wird zwar kein verbindlich fest­ge­leg­ter Mindeststundensatz de­finiert, aber zumindest ein faktischer Mindest­lohn, orientiert am Lohnniveau des entsprech­enden Wirtschaftszweiges.

[...]


[1]Samuelson, 1980, S. 369, zitiert nach LaL, 1995, S.8

[2]Card/Krueger, 1995, S. 4.

[3]Meyers Lexikon, 2007, http://lexikon.meyers.de/meyers/Mindestlohn

[4]Der Begriff Arbeitnehmer steht hier wie auch im weiteren Textverlauf stellvertretend für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

[5]Vgl. §9 Arbeitnehmer Entsendegesetz, 1996.

[6]Dies Branchen umfassen das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Abwrack- und Ab­bruchgewerbe sowie das Maler- und Lackiererhandwerk.

[7]Vgl. §1 Abs. 1 Arbeitnehmer Entsendegesetz, 1996.

[8]Vgl. BMAS, 2007.

[9]BAG 2004

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage
Untertitel
Ergebnisse theoretischer und empirischer Studien
Hochschule
Technische Universität Ilmenau
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V74431
ISBN (eBook)
9783638741637
Dateigröße
518 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Mindestlöhnen, Arbeitsangebot, Arbeitsnachfrage
Arbeit zitieren
Maik Preßler (Autor:in), 2007, Die Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74431

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