Der Historikerstreit um die Rosenstraße


Examensarbeit, 2007

92 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historische Hintergründe der „Fabrik-Aktion“
2.1 Zur Situation der Juden unter dem NS-Regime 1935/43
2.1.1 Die Jahre 1933/34.
2.1.2 Die Nürnberger Gesetze 1935
2.1.3 Die Novemberpogrome 1938.
2.1.4 Der Judenstern 1941.
2.1.5 Der Weg von der Kollektivausweisung zur Deportation
2.1.6 Zur Lage zwischen 1942/43
2.2 Die „Mischehe“ – Eine Terminologie der Nationalsozialisten?.
2.2.1 „Privilegierte“ und „nicht-privilegierte“ Mischehen
2.2.2 „Mischlinge 1. und 2. Grades“, „Geltungsjuden“ und „Volljuden“
2.2.3 Maßnahmen zur Behandlung von „Mischehen“
2.2.4 Die Situation der „arischen“ Frauen in „Mischehen“
2.2.5 Ehen zwischen Trennung, Zwangsscheidung und Standhaftigkeit

3. Der Historikerstreit um die Rosenstraße
3.1 Der Ablauf der „Fabrikaktion“ und des Protests
3.1.1 „Judenfrei“ - Die „Fabrik-Aktion“ vom 27. Februar 1943
3.1.2 Die Situation in den Sammellagern
3.1.2.1 Sortierung im Sammellager
3.1.2.2 Der erste Schritt in die Freiheit?
3.1.3 Flucht und Widerstand während der „Fabrik-Aktion“
3.1.4 Juden aus „Mischehen“ und die Internierung in der Rosenstraße
3.1.4.1 Die Anzahl der Verhafteten- Ein mögliches Indiz?
3.1.4.2 Unstimmigkeiten über die Lagerung
3.1.5 Hintergrundinformation zum Protest der „arischen“ Verwandten.
3.1.5.1 Der Protest.
3.1.5.2 Die widersprüchlichen Zeitzeugenaussagen
3.1.6 Die Freilassung
3.2 „Erfolg des Protests“ oder „nationalsozialistisches Kalkül“?
3.2.1 Öffentliche Erinnerungen und ihr Einfluss auf die Zeitzeugen
3.2.1.1 „Der Aufstand der Frauen“ – Ein Bericht von Georg Zivier
3.2.1.2 Tagebuchaufzeichnungen der Ruth Andreas-Friedrich
3.2.1.3 Die Fortsetzung des „Mythos“ – Der Film „Rosenstraße“
3.2.1.3.1 Authentizitätsansprüche
3.2.1.3.2 Die historische Botschaft- Widerstand war möglich!
3.2.2 Historische Relevanz von Zeitzeugenaussagen
3.2.3 Die „Oral History“
3.2.3.1. „Oral History“ vs. wissenschaftliche Forschung
3.2.3.2 Zur Subjektivität von Zeitzeugenaussagen
3.2.3.3 Zur Unzuverlässigkeit von Zeitzeugenaussagen
3.2.4 Subjektivität von Zeitzeugenaussagen am Beispiel der Rosenstraße
3.2.5 Zeitzeugenaussagen im Zusammenhang mit historischen Quellen
3.3 Rekonstruktion der Ereignisse mittels historischer Faktenlage
3.3.1. Dokumente offenbaren: Deportation war nicht beabsichtigt
3.3.2 Die Auschwitz-Rückkehrer-Ein Indiz für den Erfolg des Protestes?
3.3.3 Die Aussagekraft der Tagebucheinträge von Joseph Goebbels

4. Schlussbemerkung

5. Quellen- u. Literaturverzeichnis
5.1 Primär- und Sekundärtexte
5.2 Artikel aus Zeitschriften
5.3 Internet- Quellen

1. Einleitung

Als am Abend des 30. Januar 1933 Anhänger der Nationalsozialisten den lang ersehnten "Tag der Machtübernahme" mit Fackelzügen durch das Brandenburger Tor feierten, waren sich weite Teile der deutschen Bevölkerung des Ausmaßes der kommenden Veränderungen nicht bewusst. Der „Vertrauensvorschuss“[1]– so nennt der Historiker Hans Mommsen die Haltung -, welchen die große Masse der Staatsbürger dem Kabinett Hitler einräumte, sollte den Weg freimachen für die Entwicklung einer grausamen Mordmaschinerie. Die strikt antijüdische Politik, die das Regime im selben Jahr noch einschlug und die sich mit der Zeit weiter entfaltete und radikalisierte, traf in erster Linie die Juden selbst, aber auch ihre „arischen“ Verwandten. So kam es, dass in den letzten Tagen des Februars und den ersten Tagen des März 1943 mitten in Berlin „arische“ Verwandte verfolgter Juden sich zu einer einmaligen Protestaktion zusammenfanden. Die „arischen“ - in der Mehrheit Frauen - protestierten tagelang vor dem Jüdischen Gemeindebüro in der Rosenstraße, in dem ihre jüdischen Verwandten festgehalten wurden, und befürchteten eine Deportation. Eben dieser Protest der Frauen und die anschließende unerwartete Freilassung sollte 50 Jahre später die Grundlage für den „Historikerstreit um die Rosenstraße“ bilden.

Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, ob der Protest der Frauen in der Rosenstraße tatsächlich die Freilassung bewirkt hat oder ob das nationalsozialistische Regime zu diesem Zeitpunkt gar keine Deportation von „jüdisch Versippten“ in Betracht gezogen hatte und sie deshalb wieder freiließ.

Im Rahmen dieser grundsätzlich unterschiedlichen Lesarten bzw. Interpretationsansätze soll im ersten Teil der Arbeit zunächst allgemein auf die Lage der deutsch-jüdischen Bevölkerung unter dem NS-Regime eingegangen werden. Hierbei liegt das Augenmerk auf zwei zentralen Bereichen: der allgemeinen Tendenz der NS-Judenpolitik einerseits und der besonderen, von Ausnahmeregelungen und trotzdem ständiger Bedrohung gekennzeichneten Lage der „Mischehen“ andererseits. Zunächst soll anhand einer chronologischen Abfolge der antisemitischen Maßnahmen die sich immer weiter zuspitzende Situation der Juden im Nazi-Deutschland beleuchtet werden. Dieser Überblick reicht von der Machtübernahme im Jahre 1933 bis zu den oben erwähnten Ereignissen im Jahre 1943. Dabei wird auch stets das Verhalten der deutschen Bevölkerung gegenüber den Maßnahmen des Regimes betrachtet.

Nach diesem allgemeinen Überblick über die Politik des NS-Regimes gegenüber den Juden wird dann der für die Beurteilung des Historikerstreites um die Vorgänge in der Rosenstraße zentrale Begriff der „Mischehe“ untersucht und in allen zum Verständnis notwendigen Differenzierungen analysiert. Anschließend folgt eine Darstellung der Situation der „Mischehen“ unter dem NS-Regime. Dabei soll deutlich werden, dass die nationalsozialistische Politik weit reichende Maßnahmen ergriff bzw. in Betracht zog, um das „Problem“ jener Ehen in Einklang mit ihrer Rassenideologie zu bringen. Diese Maßnahmen jedoch scheiterten und daraus sich erst der Einbezug der Juden aus „Mischehen“ in die so genannte „ Fabrik-Aktion“ ergab.

Der Hauptteil der Arbeit, der dem „Historikerstreit“ um die Rosenstraße gewidmet ist, stellt zunächst die Vorgänge dar, die zur Entscheidung für die Durchführung der „Fabrik-Aktion“ führten. Danach steht die „Fabrik-Aktion“ selbst sowie die mit ihr verbundene Gewalt der Vorgehensweise im Mittelpunkt. Daran anschließend wird die Situation in den provisorisch umfunktionalisierten Sammellagern thematisiert. In einem weiteren Kapitel soll darauf aufbauend der Vorgang der „Sortierung“ der Internierten in den Sammellagern untersucht werden, da aus ihm ein Interpretationsansatz abgeleitet werden kann, der für eine von vornherein geplante Freilassung spricht und gegen eine Deportationsabsicht der Menschen, die in jüdisch-deutschen Mischehen lebten. Hierbei wird insbesondere auf verschiedene Zeitzeugenaussagen und parallel dazu auf die unterschiedlichen Ansichten der Historiker zu den entsprechenden Ereignissen eingegangen. Das Bild des Juden, der sich wie ein „Schaf zur Schlachtbank[2]führen lässt, wird im Zusammenhang mit der „Fabrik-Aktion“ ebenfalls widerlegt.

Die Tatsache der Inhaftierung der Juden aus „Mischehen“ im Zuge der „Fabrik-Aktion“ überhaupt bildet einen weiteren wichtigen Teil der Untersuchung. Ziel ist es, anhand von unterschiedlichen historischen Sichtweisen herauszuarbeiten, weshalb eine bislang privilegierte und dementsprechend von derart antijüdischen Maßnahmen ausgenommene Gruppe nun plötzlich einbezogen wurde in jene Aktion und ob nach der Inhaftierung die Deportation folgen sollte. Als nächstes folgt die Darstellung der unterschiedlichen Positionen der Historiker zum eigentlichen Verlauf der „Fabrik-Aktion“ bzw. zur Anzahl der inhaftierten Juden aus „Mischehen“. Dieser Aspekt ist insofern von Bedeutung, als dass er die Forschungsposition, die vom fehlenden Deportationswillen des Regimes ausgeht, bedeutsam stützt.

Ein weiteres Kapitel arbeitet heraus, dass „arisch“ Versippte auch in anderen Sammellagern als der Rosenstraße gefangen gehalten wurden. Dies stellt die Behauptung, dass jene Gruppe in ein bestimmtes Sammellager verfrachtet wurde, um ihnen eine andere Behandlung zukommen zu lassen als den übrigen Juden allerdings in Frage.

Anhand von zum Teil widersprüchlichen Zeitzeugenaussagen wird sodann der Protest der Angehörigen sowie die unerwartete Freilassung der Inhaftierten rekonstruiert. Der Erfolg des Protests der Angehörigen, der in einer historischen Lesart als Ursache für die Verschonung der Juden aus Mischehen gilt, stellt sich als „Mythos“ dar, dessen Entstehung und Wirkungsgeschichte bis in die Gegenwart ab Kapitel 3.2 untersucht werden wird. Hierbei wird auch ein Schwerpunkt auf der methodischen Kritik gegenüber Zeitzeugenaussagen liegen. Im Rahmen des Historikerstreites um die Ereignisse in der Rosenstraße, bei der die eine Seite überwiegend mit Zeitzeugenaussagen arbeitet, ist diese Methodenkritik, die sowohl Vorzüge als auch Schwächen zu Tage fördert, von großer Bedeutung.

In dieser Arbeit wird zum Schluss die Bedeutung der außer den Zeitzeugenaussagen vorhandenen Quellen zu den Ereignissen in der Rosenstraße erläutert. Aufgezeichnet werden diverse Dokumente, die entgegen den Zeitzeugenaussagen und entgegen der öffentlichen Meinung belegen können, dass von offizieller Seite eine Deportation von Juden aus „Mischehen“ im Februar 1943 nicht vorgesehen war und dass die Freilassung der in der Rosenstraße Inhaftierten keine Reaktion der NS-Machthaber auf einen irgendwie gearteten „Druck der Straße“ gewesen ist.

Diese Arbeit stellt also einerseits die Ereignisse in der Rosenstraße im Februar/März 1943 mit ihrer Vorgeschichte und in ihrem historischen Gesamtzusammenhang dar, andererseits aber auch die abweichende Interpretation dieser Vorgänge durch die historische Forschung sowie die Bedeutung einer bestimmten methodischen Orientierung für die Gewinnung eines geschichtswissenschaftlichen Standpunkts.

Beim Verfassen der Arbeit wird überwiegend auf Sekundärliteratur zurückgegriffen, aber es werden auch aktuelle Zeitungsartikel zum Historikerstreit verwendet.

2. Historische Hintergründe der „Fabrik-Aktion“

2.1 Zur Situation der Juden unter dem NS-Regime 1935/43

Die vom Nationalsozialismus für seinen spezifischen Zweck instrumentalisierten Feindbilder lassen sich bis weit in die Geschichte zurückverfolgen. Bereits sehr früh setzten die Christen das Bild von den Juden als „Gottesmördern“ in die Welt. Die Annahme, Juden hätten Schuld am Tod des christlichen Erlösers, bildet die Wurzel des religiös motivierten Judenhasses. Die Figuren des jüdischen Wucherers, des Teufels, des Hexers, des Magiers und des Giftmischers wurden bereits in der frühen Geschichte zu Propagandamitteln angewendet. Trotz der belastenden Verschwörungstheorien gelang es der jüdischen Bevölkerung, an der deutschen Gesellschaft sowohl wirtschaftlich als auch kulturell zu partizipieren. Im Handel, im Gewerbe und in der Industrie konnten sich Juden wirtschaftlich gut etablieren. Im Jahre 1925 lebten etwa zwei Drittel aller Juden in deutschen Großstädten, die meisten davon waren im Bankwesen beschäftigt. Erwähnenswert erscheint auch die Tatsache, dass die Entstehung von Kaufhäusern mit umfangreichem Sortiment in Deutschland untrennbar mit den Namen jüdischer Unternehmer verbunden ist.[3]Jüdische Verleger, Maler, Musiker und Wissenschaftler spielen - auch der Anzahl nach - eine bedeutende Rolle im deutschen Kultur- und Geistesleben.[4]Die Werke von Franz Kafka oder Marc Chagall, die in der Literatur bzw. Malerei auch heutzutage großes Ansehen genießen, zeugen beispielhaft von diesem Stellenwert. Liberale Juden, die sich von dem rein religiös definierten Ansatz abgehoben hatten, verstanden sich nun eher als „deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens“[5]. Die Formel verweist einmal mehr darauf, dass damit die religiöse Ebene verlassen und die politische Ebene betreten wurde. Umfassend ausgebildete und beruflich erfolgreiche deutsche Juden unterschied lediglich ihre Religion von dem Rest der christlich-deutschen Bevölkerung.

Erst im 20. Jahrhundert erfuhren sie unter der nationalsozialistischen Ideologie und der damit einhergehenden Propaganda eine ungeheure Dynamisierung und aggressive Steigerung des Antisemitismus. Das Schüren der Angst vor einer jüdischen Weltverschwörung erwies sich dabei als ein hilfreiches Propagandamittel der Nationalsozialisten. Das Streben und die Emanzipation der jüdischen Bevölkerung schienen zunichte gemacht, als die NSDAP Regierungspartei wurde und zeitgleich die Rasseideologie zur Staatsdoktrin erhob.[6]

Als erstes bedeutendes öffentliches antijüdisches Ereignis begegnen wir dem „Boykott“ des Regimes am 1. April 1933. Dieses Datum markiert den Beginn der „ersten“ Phase der Diskriminierung, in der die Juden nach und nach aus dem öffentlichen Leben gedrängt wurden. Viele Juden, die bislang ihrem deutschen Vaterland loyal gegenüberstanden, hegten zu dem Zeitpunkt weiterhin die Hoffnung, dass sich die Drohungen Hitlers als ein „Spuk“ erweisen und vorübergehen würden.[7]Wie die Geschichte uns zeigt, sollten diese Hoffnungen sich als trügerische Illusion erweisen. Weitere Diskriminierungswellen ließen nicht lange auf sich warten. Resignation stellte sich innerhalb der jüdischen Bevölkerung ein, als die Nürnberger Gesetze zunächst im Jahre 1935 die bereits vorhandenen Diskriminierungen legitimierten. Die Novemberpogrome von 1938 markieren den Übergang zur systematischen Verfolgung der Juden über die bloße Diskriminierung hinaus. Die Kennzeichnung durch den gelben "Judenstern" im Herbst 1941, den jeder Jude auf der linken Brustseite seiner Kleidung tragen musste, vollendete die Stigmatisierung jüdischer Mitbürger und bereitete so deren systematische Vernichtung, den Genozid, vor.

2.1.1 Die Jahre 1933/34

Zu Beginn der Machtergreifung durch die NSDAP im Jahre 1933 lebten in Deutschland weit mehr als 500.000 Bürger jüdischen Glaubens.[8]Die Herrschaft der nationalsozialistischen Partei bahnte einer klaren antijüdischen Politik den Weg. Diese Politik bestand zunächst darin, die deutschen Juden auf vielfältige Weise zu diskriminieren und zu isolieren, um so deren Vertreibung aus Deutschland zu erreichen.[9]Zielstrebig wurden seitdem mit der so genannten „Gleichschaltungspolitik“ die sozialen und politischen Anknüpfungspunkte eines möglichen demokratischen Widerstands zerstört und die „Lösung der Judenfrage“ vorangetrieben. Doch zu Beginn der Machtergreifung war noch keine umfassende und einheitliche Strategie entwickelt worden und so wurden erste antijüdische Aktivitäten von den lokalen Gewaltaktionen der SA und der SS geprägt. Ferner waren auch Repressionen durch städtische Behörden deutschlandweit anzutreffen. Beamte in Kommunen, Arbeitsämtern und Finanzverwaltungen führten systematisch antijüdische Restriktionen ein, um Juden sozial, politisch und kulturell zu diskriminieren.[10]

Unter der Verfolgung durch die verschiedenen hierarchischen Ebenen litten zu dieser Zeit auch die etwa 160.000[11]in der Reichshauptstadt lebenden jüdischen Bürger. Sie waren einerseits von der zentralen antijüdischen Politik des Reiches betroffen, andererseits aber auch von der Verwaltung der Stadt Berlin.[12]Die Behörden diskriminierten Berliner Juden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Wie jüngere Forschungen ergaben, spielte die Berliner Stadtverwaltung bei der Verfolgung der Juden eine maßgebliche Rolle. Ihre zum Teil willkürlichen Maßnahmen kamen oftmals den Beschlüssen auf Reichsebene zuvor. Somit wird deutlich, dass die lokale Ebene einen erheblichen Beitrag zur Verfolgung der Juden geleistet hat.[13]

Zunächst wurden massenweise politische Gegner und politisch aktive Juden verhaftet oder von ihren Ämtern unfreiwillig enthoben.[14]Zahlreiche Ärzte jüdischer Abstammung durften ihren Dienst in diversen Krankenhäusern nicht mehr antreten. Auch jüdische Anwälte, die für die Rechtsangelegenheiten der Stadt Berlin verantwortlich gewesen waren, wurden von ihren Tätigkeiten entbunden. Sie durften sich fortan nicht mehr um die rechtlichen Angelegenheiten der Stadt kümmern. Neben den oben genannten Maßnahmen verabschiedete das Berliner Aktionskomitee den Beschluss, in den antijüdischen „Boykott“ ab 1933 auch die Film- und Kinoindustrie mit einzubeziehen.[15]Dieser am 1. April 1933 in Kraft getretene, landesweite „Boykott“ bezog nun weitere Lebensbereiche mit ein, in denen Juden tätig waren. Diese Tatsache erzeugte bei der jüdischen Bevölkerung einen tief greifenden Schrecken und viele erkannten in dieser Maßnahme ein Signal dafür, dass die Nationalsozialisten nicht bei ihrem bisher vorwiegend verbal zum Ausdruck gebrachten Antisemitismus Halt machen würden. Jüdische Geschäfte, Kanzleien und sämtliche Arztpraxen wurden durch das so genannte „Berufsbeamtengesetz“ aus der gesamten öffentlichen Verwaltung ausgeschlossen. Das Schicksal der Lehrer sah nicht anders aus. Auch sie wurden Anfang April aus ihren Diensten in städtischen Schulen „beurlaubt“. Legimitation für die vielfältigen Aktionen, mit deren Hilfe Juden nun völlig und dauerhaft aus dem Staatsapparat entfernt werden sollten, sollte zukünftig der „Arierparagraph“[16]sein.[17]Um sicher zu stellen, dass die aus jenem Paragraphen resultierenden Verordnungen auch befolgt wurden, waren im gesamten Reich SA-Formationen präsent. Sie waren unter anderem mit Warntafeln vor Geschäften, vor Kanzleien und schließlich auch vor jüdischen Arztpraxen anzutreffen.[18]

Nicht nur im wirtschaftlichen Bereich waren die Juden von den Maßnahmen des Arierparagraphen betroffen. Auch im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen wurden jüdischen Mitbürgern Rechte beschnitten. Am 25. April 1933 wurde z. B. mit dem „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ der Arierparagraph auf Schulen und Hochschulen übertragen.[19]Den in Berlin lebenden jüdischen Schülern, Studenten und hilfsbedürftigen Menschen wurde das Leben zunehmend erschwert. Anfang April wurden zunächst die Wirtschaftsbeihilfen entzogen und schließlich wurde jüdischen Schülern wegen einer angeblichen Überfüllung des Schulwesens gänzlich der Zugang zum staatlichen Bildungswesen versagt. Darüber hinaus wurde Jüdischen Schulen und Jugendorganisation fortan nicht erlaubt, Schwimmbäder zu nutzen oder die öffentlichen Sportplätze zu betreten. Städtische Wohlfahrtsstellen, die die Kosten für Verpflegung bislang vertragsgemäß übernommen hatten, kündigten ihre Beihilfen. Zudem wurden Pflegegelder, die von der Wohlfahrt für alte und hilfsbedürftige Bürger jüdischer Herkunft bestimmt waren, ab Juli 1933 gänzlich gestrichen.[20]Nahezu alle Organisationen und Verbände übernahmen mit der Zeit und unter dem Druck des NS-Regimes den Arierparagraphen in ihre eigenen Statuten und Regelungen.

Darüber hinaus wurden mit dem Reichskulturkammergesetz vom November 1933 sämtliche Künstler und Journalisten in Kammern zusammengeführt. Fortan bedurfte es einer Mitgliedschaft in der Kammer, um in den Medien (Presse, Rundfunk) und in den künstlerischen Berufen (Theater, Musik etc.) tätig sein zu können. Diese wurde den Juden jedoch verweigert. Mit dem Reichsschriftengesetz, ebenfalls vom November 1933, wurde die behördliche Zulassung von Journalisten für alle Zeitungen und politischen Zeitschriften ebenfalls von der „arischen“ Abstammung abhängig gemacht.[21]

Nachdem seit März 1933 vielen Juden die Ausübung ihrer Berufe untersagt wurde und sie aus dem öffentlichen Leben immer weiter herausgedrängt worden waren, spitzte sich die Diskriminierung 1934 weiter zu. Nun wurden nicht mehr nur die Juden als Feinbilder proklamiert, sondern das Regime projizierte diese antisemitische Diskriminierungspolitik nun auch auf ihre nichtjüdischen Familienangehörigen: So wurden beispielsweise Lehrer, die nach dem 1. Juli 1933 eine eheliche Bindung mit einem „Nichtarier“ eingegangen waren, mit einer ergänzenden Anordnung des Reichsgesetzes ebenfalls aus dem Dienst entlassen.[22]

2.1.2 Die Nürnberger Gesetze 1935

Der ideologische Antisemitismus, der von den Rassentheorien des 19. Jahrhunderts abgeleitet wurde, war ein grundlegendes Element der nationalsozialistischen Weltanschauung. Diese fand, wie bereits herausgearbeitet, in pogromartigen Aktionen gegen Juden und deren Familienangehörige als antisemitische Hetze ihren Niederschlag. Die NSDAP-Führung erkannte, entsprechend ihrer sich herausbildenden systematischen Politik, Juden mit legalen Mitteln aus Deutschland zu vertreiben, die Notwendigkeit, dem innerhalb der Bevölkerung weit verbreiteten „wilden“ Antisemitismus gesetzliche Rahmenbedingungen zu geben. Sowohl um eben jenem „wilden“ Antisemitismus ein Ende zu bereiten, als auch„den Konflikt zwischen Gefühlsantisemiten und Vernunftantisemiten (…) auszugeichen“[23], wurden auf dem Reichsparteitag von 1935 im NSDAP-Parteiprogramm Zusammenhänge zwischen Staatsbürgerschaft, „Volksgenossenschaft“ und „Rassenzugehörigkeit“ in Gestalt der Nürnberger Gesetze kodifiziert.

Bereits vor der eigentlichen Gesetzgebung, also inoffiziell, war persönlicher Umgang der NSDAP-Mitglieder mit Juden strengstens untersagt worden. So ordnete auch Rudolf Hess seinen Parteimitgliedern an, jeglichen Kontakt zu Juden zu vermeiden.

Mit den Nürnberger Gesetzen wurde somit erstmals im September 1935 eine gesetzliche Regelung zum Verhältnis von „Ariern“ und „Nichtariern“ geschaffen. Zunächst wurde der „Judenbegriff“ definiert. Einem zweiseitigen Bericht über die Judengesetzgebung vom 15. September 1935 des Dr. Vellguth aus Dresden zufolge, wurde der „Judenbegriff“ wie folgt gefasst:

1. Gruppe: Volljuden (Volljuden und ¾ Juden)
2. Gruppe: Mischlinge (½ und ¼ Juden)
3. Gruppe: Arier (Juden, die unter ¼ liegen)[24]

"Volljude" war nun, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte. Als Bürger minderen Rechts galten auch "Mischlinge" mit einem oder zwei jüdischen Großeltern, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem "Volljuden" verheiratet waren. Alle anderen "jüdischen Mischlinge" erhielten das "vorläufige Reichsbürgerrecht".

Mit dem „Reichsbürgergesetz“ und dem „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurde weiterhin gesetzlich festgehalten, wie in Zukunft das Verhältnis zwischen „Ariern“ und „Nichtariern“ auszusehen hatte.

Laut „Reichsbürgergesetz“ konnten Juden fortan, im Gegensatz zu den mit vollen Rechten versehenen Reichsbürgern, nur noch "Staatsangehörige" des Deutschen Reichs sein. Sie genossen allerdings keinerlei politische Rechte und sie durften auch kein öffentliches Amt bekleiden. Darüber hinaus untersagte das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes" Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden und stellte auch deren Geschlechtsverkehr unter Strafe. Ebenfalls strafbar war nun auch die Beschäftigung "arischer" Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten oder das Hissen der Hakenkreuzfahne - die ebenfalls auf dem Parteitag 1935 zur Reichsflagge erklärt wurde - durch Juden. Wer nicht den Diskriminierungen der "Nürnberger Gesetze" zum Opfer fallen wollte, musste einen Ariernachweis erbringen.[25]

2.1.3 Die Novemberpogrome 1938

Wie bereits dargestellt, wurden Juden deutschlandweit mittels der gesetzlichen Regelungen, die das NS-Regime einführte und in die Tat umsetze, diskriminiert und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Nach den ersten beiden Wellen der Gewalt gegen Juden, die allesamt das Ziel verfolgten, die jüdische Bevölkerungsgruppe auszugrenzen, zu entrechten und zu vertreiben, folgten weitere, gewalttätigere Übergriffe.

Im Jahre 1938 war die offizielle Politik der NS zunächst auf die Vertreibung der Juden gerichtet, noch existierte kein erkennbares Vernichtungsprogramm. Doch ab November des Jahres wurde den Juden in Deutschland deutlich gemacht, dass die bürgerlichen Gesetze für sie nun nicht mehr gelten würden.[26]So kam es, dass erzwungene Emigrationen durch die ersten Versuche von Deportationen ergänzt wurden und Ende Oktober 1938 ca. 17.000 polnische Juden ins deutsch-polnische Grenzgebiet abgeschoben wurden.[27]

Ein „marginaler“[28]Anlass sollte am 7. November 1938 als Vorwand für die im gesamten Reichsgebiet ausgeübten gewalttätigen Attacken gegen Juden dienen. Ein 17-jähriger Jude, Herszel Grynszpan, dessen Eltern ebenfalls Ende Oktober deportiert worden waren, verübte in einem Akt der Rache auf die Nachricht vom grausamen Schicksal seiner Eltern an der deutsch-polnischen Grenze ein Attentat auf den Botschaftssekretär der deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath. Dieser erlag am späten Nachmittag des 9. November seinen schweren Schussverletzungen.[29]Für die Nationalsozialisten sollte das unüberlegte Handeln eines Jugendlichen eine willkommene Gelegenheit darstellen, die jüdische Bevölkerung endgültig aus allen sozialen und ökonomischen Zusammenhängen zu drängen und für die übrige Bevölkerung sichtbar zu entrechten. In der Nacht vom 9. auf den 10. November und auch am Tag des 10. Novembers kam es dann zum großen Pogrom, einer Massenausschreitung gegen die Juden. Die Täter aus SA, HJ, Gestapo oder SS setzten im gesamten Reichsgebiet Synagogen in Brand. Neben den offiziellen Tätern aus den NS-Organisationen, beteiligten sich auch viele „normale“ Bürger „spontan“ an den Aktionen. Die vom Regime erzeugte „Volkswut“ und das daraus resultierende „Engagement“[30]innerhalb der Bevölkerung ließen nicht nach und machten erst die Dimension des Ereignisses aus.

Neben tausenden von Geschäften und privaten Wohnungen wurden unter anderem auch jüdische Friedhöfe verwüstet. Eine große Anzahl Juden wurde vergewaltigt oder gar ermordet.[31]Die Nationalsozialisten bezeichneten den Angriff auf Privathäuser, Geschäfte und Synagogen zynisch und verharmlosend als „Reichskristallnacht“[32]. Forschungen ergaben, dass die Geschehnisse keinesfalls, wie Goebbels es zum Ausdruck brachte, als ein „Ausbruch des Volkszorns“[33]bewertet werden dürfen, sondern dass sie von den Nationalsozialisten geplant und systematisch vollzogen wurden.[34]Die Bilanz der Pogrome war für die jüdische Bevölkerung verheerend: unzählige Synagogen wurden verbrannt, tausende Geschäfte und Betriebe, Friedhöfe und Privatwohnungen verwüstet. Man verzeichnete mindestens 91 Menschen, die direkt durch die Auswirkungen der Pogrome getötet wurden. Über tausend Menschen starben an den Folgen der Verletzungen oder der KZ-Haft.[35]Die kollektiven Folgen für die jüdischen Opfer waren vielschichtig. Es setzte eine Massenflucht ein, sie wurden wirtschaftlich enteignet und ihre kulturell-religiöse Existenz wurde weitgehend zerschlagen. Schmid bezeichnet die Auswirkungen der Pogrome für Juden in Deutschland mit folgenden Worten:

So beschleunigten und radikalisierten die Pogrome einerseits bereits die in Gang gekommenen Prozesse, andererseits markierten sie für die Existenz der Juden in Deutschland den symbolischen und tatsächlichen sozialen Tod.“[36]

2.1.4 Der Judenstern 1941

Boykotte jüdischer Geschäfte, Berufsverbote, Enteignungen und zuletzt gewalttätige Übergriffe: Die soziale Ausgrenzung und politische Entrechtung der deutschen Juden spiegelte sich in allen Lebensbereichen wider. Die Kennzeichnung durch den gelben "Judenstern" im Herbst 1941 vollendete die Stigmatisierung der in Deutschland verbliebenen 160.000 Mitbürger jüdischen Glaubens und bereitete so deren systematische Vernichtung vor.[37]Sie markiert in gewisser Weise auch den Beginn der Massendeportationen und den Willen zur endgültigen Vernichtung.

Die Planung der, wie Kwiet es nennt, „Kennzeichnungspolitik“[38]begann bereits mit der Machtübernahme 1933 und nicht erst im Herbst 1941. Schon damals beschäftigten sich zuständige Beamte und Amtsträger mit der Planung und Durchführung der Stigmatisierung. Die Erlaubnis des Führers ließ allerdings auf sich warten. Erstmals im April 1937 kündigte Hitler vor Kreisleitern der NSDAP an, dass er den Juden„ […] den Stoß hinein ins Herz [...]“[39]versetzen wolle und dass er dafür den richtigen Zeitpunkt abwarte. Schließlich sah Hitler die Zeit gekommen und willigte am 20. August 1941 der Einführung des Judensterns ein und beauftragte den damaligen Propagandaminister Goebbels, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

Mit Beginn der Einführung mussten alle Juden ab sechs Jahren in der Öffentlichkeit zur Kennzeichnung auf der linken Brustseite den Judenstern tragen. Damit waren Juden äußerlich erkennbar und mussten sich zu jederzeit mit antisemitischen Angriffen und derartigen Diskriminierungen auseinandersetzen. Das Reichssicherheitshauptamt hatte klare Vorstellungen darüber, wie der Stern getragen werden musste. Jeder Verstoß wurde penibel untersucht. Wer sich den Verordnungen zuwider verhielt, dem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Reichsmark auferlegt oder er wurde mit bis zu sechs Wochen Haft bestraft.[40]

Neben der öffentlichen Stigmatisierung durch den Judenstern wurden den Juden ab Herbst 1941 weitere Freiheiten genommen. Sie durften fortan nicht mehr ihren jeweiligen Wohnbezirk verlassen, ohne vorher eine polizeiliche Genehmigung eingeholt zu haben.[41]Wer sich nicht an die Verordnung hielt, wurde schnell durch den Stern erkannt und überprüft. Die Einhaltung der Regeln wurde strengstens durch die regionalen Gestapostellen überwacht. Um die Fahndungen erfolgreicher durchführen zu können, wurde am 13. März die Kennzeichnung der jüdischen Wohnungen, der Verwaltungsdienststellen, Kinder-, Alters- und Siechenheime angeordnet.[42]Neben der öffentlichen Stigmatisierung und der sozialen Degradierung standen alle arbeitsfähigen Juden, über 50.000 waren es zu dem Zeitpunkt noch, unter Zwangseinsatz.

Spätestens seit dem Herbst 1941 wurde es auch den nicht-antisemitischen Deutschen erschwert, Freundschaften mit jüdischen Deutschen zu pflegen. Die direkte Terrorisierung der Juden traf indirekt auch immer mehr Teile der deutschen Bevölkerung, die sich nicht an den Diskriminierungen beteiligten wollten oder sie ablehnten. Das Meinungsbild der Bevölkerung war insgesamt gespalten. Einige halfen den jüdischen Mitbürgern in der schweren Zeit weiterhin, indem sie ihnen heimlich Nahrungsmittel, Rationierungskarten, Zigaretten oder Süßigkeiten zusteckten. So erinnert sich eine jüdische Bürgerin an folgende Situation:

wie unbekannte in der Untergrundbahn oder auf der Straße, meist im dichten Gewühl der Großstadt, ganz nahe an mich herantraten und mir etwas in die Manteltasche steckten, während sie in eine andere Richtung schauten. Manchmal war es ein Apfel, ein anderes Mal Fleischmarken, Dinge, die Juden offiziell nicht erhielten.“[43]

Andere wiederum verhielten sich nicht derart solidarisch. Deutsche, die ihre Freude über die Markierung und die damit einhergehende Stigmatisierung der Juden frei äußerten und sich froh darüber zeigten, dass sie nun gekennzeichnet und für sie besser erkennbar waren, gab es auch, ebenso wie überzeugt antisemitische und gewaltbereite „Mitbürger“. Wiederum andere wunderte bzw. ärgerte es, dass Juden in so genannten „privilegierten Mischehen“[44]mit einem „arischen“ Partner vom Tragen des Sterns ausgenommen waren. Die überwiegende Mehrheit hingegen nahm die Stigmatisierung stillschweigend hin.[45]

Für die Opfer selbst jedenfalls stellte das Tragen des Sterns eine Erniedrigung dar. Sie waren fassungslos und spürten die Scham und den Schmerz, den die Stigmatisierung und andauernde soziale Degradierung hinterließen. So erinnert sich eine „Sternträgerin“ mit folgenden Worten an die damalige Zeit:

Das Tragen des gelben Sterns, mit dem man uns von 1941 an wie Verbrecher brandmarkte, war eine Qual. Ich musste täglich, wenn ich auf die Straße trat, um Ruhe und Gleichmut kämpfen.“[46]

2.1.5 Der Weg von der Kollektivausweisung zur Deportation

Gemeinhin verstehen Forschung und Öffentlichkeit unter dem Begriff „Deportation“ diejenigen Deportationen, die Mitte Oktober 1941 begannen. Diese Vorstellung wird verknüpft mit der Tatsache, dass in jenem Jahr der planmäßige Völkermord an den Juden begann. Allerdings wird oft außer Acht gelassen, dass bereits im Jahre 1938 Pläne für eine Umsiedlung der Juden seitens der Nationalsozialisten geschmiedet worden waren. Denn trotz der antijüdischen Politik des NS-Regimes seit 1933 und der daraus resultierenden Emigration der Juden, wurden im Deutschen Reich im Herbst 1937 noch 350.000 Juden erfasst.[47]Die Gründe für das Scheitern der NS-Verfolgungspolitik waren vielschichtig. Zum einen weigerten sich viele Länder weitere Flüchtlinge aus Deutschland aufzunehmen, zum anderen spielte der finanzielle Aspekt eine Rolle. Aufgrund der jahrelangen Plünderung gab es kaum noch jüdische Deutsche, die über genügend Besitz verfügten, um eine kostspielige Emigration zu finanzieren. Um dennoch aus der „politischen Sackgasse“[48]herauszukommen, ordnete die NS-Führung bereits im Jahre 1938 mehrere Kollektivaustreibungen an. Diese sollten allerdings scheitern, da der NS-Staat auf Widerstand der Länder stieß.[49]Die Vertreibungspolitik der Nationalsozialisten musste unter den gegebenen Umständen einen neuen Weg einschlagen. Das NS-Regime fand die Lösung in der Deportation der Juden in die bis dahin besetzten Gebiete. Gemäß dem Plan Hitlers, 300.000 deutsche und österreichische Juden in die nun von Deutschland besetzten Gebiete Polens zu deportieren, machte das Reichssicherheitshauptamt im Oktober 1939 den Auftakt mit der Deportation von 5.000 Juden. Weitere Teildeportationen sollten folgen. Bis zu diesem Zeitpunkt plante das Regime immer nur kleinere Teildeportationen. Angesichts des geplanten Krieges mit der Sowjetunion und dem damit erhofften Territoriengewinn intensivierte das Reichssicherheitshauptamt nun die Vorbereitungen für den Abtransport der deutschen Juden. Nun sollten auch aus den deutschen Großstädten Juden abtransportiert werden.

In den Monaten Oktober und November des Jahres 1941 wurden sodann 20.000 Juden aus Berlin und anderen deutschen Städten sowie aus Prag und Wien vorübergehend im Ghetto Lodz stationiert, da die als Zielort bestimmten besetzten Gebiete zu diesem Zeitpunkt für Transporte unzugänglich waren.[50]Aufgrund der Tatsache, dass die Politik des NS-Regimes nun auf die „Endlösung der Judenfrage“ abzielte und die Deportationen bis dahin planmäßig verlaufen waren, wurden bis zum Februar 1942 weit über 30.000 Juden in die besetzten Gebiete nach Riga und Minsk deportiert. Auch in den folgenden Monaten kam es zu mehreren Deportationen. Im Januar 1942 wurde auf der so genannten „Wannseekonferenz“ die „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen, woraufhin die Vernichtungslager entstanden. Wenige Tage nach der Ankunft, manchmal sogar am selben Tag, wurden die nicht arbeitsfähigen jüdischen Männer, Frauen, Kinder und Alten in Vernichtungslagern wie Auschwitz vergast.[51]

Durch die strikte Deportationspolitik lebten im September 1942 somit nur noch knapp 76.000 jüdische Deutsche im „Altreich“, wovon etwa zwei Drittel in Berlin lebten. Die Gestapo deportierte in den nächsten Wochen von den verbliebenen Juden weitere knapp 12.000 überwiegend ältere Menschen nach Theresienstadt, unter ihnen auch viele mit Auszeichnungen, die sie für ihre militärischen Leistungen für Deutschland während des ersten Weltkrieges erhalten hatten. Die Deportation von Würdenträgern stellte insofern eine Neuheit dar, als dass diese Gruppe bislang vor jeglichen Maßnahmen geschützt war. Die „Säuberung“ des Deutschen Reiches mit neuen Mitteln, die gewaltsamen und unfreiwilligen Umsiedlungen der jüdischen Bevölkerung und der Raub ihres Besitzes bildeten seit Kriegsbeginn 1939 den Kern der NS-Politik.

2.1.6 Zur Lage zwischen 1942/43

Wie oben geschildert, war die Verfolgung des Judentums in Deutschland in den Jahren 1942/43 in ein Endstadium eingetreten. Der Entscheidungsprozess der nationalsozialistischen Führung über den Abschluss der Deportationen trat Ende 1942 in eine neue Phase. Zu diesem Zeitpunkt war die Deportation von Personen, die von den Nationalsozialisten als „Juden“ verfolgt wurden, zum großen Teil und für weite Teile des Deutschen Reiches abgeschlossen. So lebten Ende November 1942 nur noch 54.000 Juden in Deutschland.[52]Tag für Tag wurde ihre Anzahl durch Deportationen weiter verringert. Die Zertrümmerung der wirtschaftlichen Existenz hinterließ ein Volk stellungsloser und verarmter Juden. Sie hatten keine Arbeit und immer weniger Ressourcen. Das NS-Regime konnte frei über die verbliebenen Juden bestimmen. In der Zwangsarbeit fanden die Nationalsozialisten zeitweise ein geeignetes Instrument, arbeitsfähige Juden, die sich noch im Reich befanden, gewinnbringend in den Arbeitsprozess zu integrieren. Um fehlende „arische“ Arbeitskräfte zu kompensieren, da diese an die Front eingezogen wurden waren und der Krieg weiter fortschritt und somit die Kriegsproduktion ihre Wichtigkeit beibehielt, wurden Juden in Deutschland weiterhin geduldet.[53]Angesichts dieser Notlage bemerkt Albert Speer:

Als ich einen Monat später, am 8. Februar 1942, mein Amt als Rüstungsminister antrat, fand ich einen akuten Mangel an Waffen und Munition aller Art vor, dessen baldige Behebung, […] über den Verlauf des Krieges entscheiden würde. […] Allein diese akute Notlage führte zu einer Verlangsamung der Transporte der jüdischen Arbeiter in den Osten[54].

Eben jene Notlage stellte ein Hindernis auf dem Weg zur „Endlösung der Judenfrage“ dar, denn um ein judenfreies Deutschland zu erreichen, sah das NS-Regime es als notwendig an, auch die in der Rüstungsindustrie Zwangsarbeit leistenden Juden zu deportieren. So wurden vorsorglich bereits Anfang Dezember 1942 einige Privatunternehmen in Kenntnis gesetzt, „dass ´nach neuesten Informationen` die Frist für den Abzug der Zwangsarbeiter am 31. März 1943 ablaufen werde[55].

Für die Beseitigung des Mangels an Arbeitskräften musste demnach eine andere Lösung gefunden werden. Für die insgesamt 20.406 verbliebenen Zwangsarbeiter, bei einer jüdischen Gesamtbevölkerung von nur noch 51.327 Menschen, musste Ersatz gefunden werden.[56]Zwangsrekrutierte ausländische Arbeitskräfte sollten nun in der Rüstungsindustrie tätig werden. So trafen seit Januar 1943 monatlich hunderte zwangsrekrutierte ausländische Arbeiter in den Industriezentren ein.

Nun nahte der Abschluss der Deportationen. Sowohl die letzten Zwangsarbeiter als auch das verbliebene Personal der jüdischen Einrichtungen sollten deportiert werden.[57]Der in der Geschichtsschreibung oft verwendete Begriff der „Fabrik-Aktion“ stellt eine solche radikale Schlussaktion am 27. Februar 1943 dar, welche das Thema dieser Arbeit darstellt. Hierbei wurden unter anderem auch die Juden in so genannten „Mischehen“ verhaftet, die bis dato unter privilegierten Umständen lebten, da sie mit einem „arischen“ Ehepartner zusammenlebten.

Um nachvollziehen zu können, was unter dem Begriff der „Mischehe“ im nationalsozialistischen Sinne verstanden wurde, wird im folgenden Kapitel sowohl auf die Terminologie als auch auf die Behandlung jener Ehen eingegangen. Ziel ist es darzustellen, inwieweit diese Ehen, im Gegensatz zu den „einfachen“ Juden, einen privilegierten Status genossen bzw. inwieweit sie in die antisemitischen Maßnahmen involviert wurden. Weiterhin soll erleuchtet werden, welche Umstände den Protest der „arischen“ Angehörigen in der Rosenstraße überhaupt erst ermöglichten. Anschließend erfolgt ein Diskurs über die Gründe der Freilassung.

2.2 Die „Mischehe“ – Eine Terminologie der Nationalsozialisten?

Der Begriff der „Mischehe“ stammt traditionell aus dem Bereich der Theologie und betrifft dort die Ehe zwischen Ehegatten unterschiedlicher Religion oder Konfession. Eine weitere Definition bezieht den Aspekt der Ethnie mit ein und bezeichnet die Eheschließung „zwischen Personen unterschiedlicher ethnischer, konfessioneller oder religiöser Zugehörigkeit“[58]als „Mischehe“.

Unter dem nationalsozialistischen Regime unterlag der Begriff nun einem spezifischen Bedeutungswandel, der der Rassentheorie des Regimes entsprach. Mit der Machtübernahme wurden sämtliche Behördenstellen informiert, mit dem Begriff nun „die Ehe zwischen Personen, die verschiedenen Rassen angehören“[59]zu bezeichnen. Der Begriff, den viele für einen NS-Terminus halten, existierte demnach bereits lange vor dem Nationalsozialismus. Sein Ursprung reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück, denn bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts mussten Ehen kirchlich geschlossen werden. Die Verheiratung mit Juden war nur dann erlaubt, wenn diese vorher getauft worden waren. Erst mit zunehmender Emanzipation deutscher Juden und der Einführung der Zivilehe in Deutschland, konnten Ehen unabhängig von der Kirche geschlossen werden.[60]

Ähnlich sah auch das Verhältnis in anderen europäischen Ländern aus. Dort lässt sich ebenfalls zurückverfolgen, dass erst nach der zunehmenden Emanzipation der Juden in Europa die Anzahl derer zunahm, die mit einem nicht-jüdischen Partner eine eheliche Bindung eingingen. Der Zuwachs der Zahl von so genannten „Mischehen“ verlief allerdings nicht überall in Europa vergleichbar. In Polen, auf dem Baltikum aber auch in Rumänien blieben derartige Ehen bis zum zweiten Weltkrieg eher eine Seltenheit. In der Sowjetunion hingegen wuchs ihre Anzahl stetig an. In den anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, in Ungarn oder in den Niederlanden, wurden ebenfalls bereits vor dem zweiten Weltkrieg viele „Mischehen“ eingegangen. Demnach lässt sich auch in den westeuropäischen Ländern ein starker Zuwachs nachweisen.[61]

In Deutschland lebten bereits 1924 insgesamt 20.266 in „Mischehen“ lebende Paare. Die meisten hiervon ließen sich in Berlin nachweisen. Bereits 9 Jahre später, am Vorabend der nationalsozialistischen Machtübernahme, war die Zahl jener Ehen auf knapp 35.000 gestiegen.[62]Mindestens zwei Drittel der in „Mischehen“ lebenden Paare wurden von einem jüdischen Mann und einer nicht-jüdischen Frau gebildet. Auch nach der Machtübernahme Hitlers setzten sich die meisten Paare aus „arischen“ Frauen und jüdischen Männern zusammen. Die Deutschen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen Juden heirateten waren in der Regel individualistische und autonome Menschen, die weltlich eingestellt waren und in Großstädten wohnten, in denen man die Möglichkeit hatte, sein Leben nicht von restriktiven Normen leiten zu lassen.[63]

[...]


[1]Ein Erklärungsversuch des Historikers Hans Mommsen zur der Haltung der deutschen Bevölkerung. Zitiert nach: Benz, Wolfgang: Zustimmung und Widerstand im Nationalsozialismus. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Information zur politischen Bildung. Deutscher Widerstand 1933-1945. Heft 243. 2004. S. 4

[2]Gruner, Wolf: Ein Historikerstreit? Die Internierung der Juden aus Mischehen in der Rosenstraße 1943. Das Ereignis, seine Diskussion und seine Geschichte. In: BENZ, Wolfgang, u.a. (Hrsg.): Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Metropol-Verlag. 52. Jahrgang, Heft 1. Berlin, 2004. S. 14.

[3]Vgl: LEHMANN, Franziska u. a.: Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Kunst, Handel, Gewerbe und Industrie. URL: http://www.judentum-projekt.de/geschichte/neuzeit/versch/index.html (Stand: 3. März 2007).

[4]Vgl.: Dahm, Volker: Jüdische oder deutsche Kultur: Die Suche nach Identität. In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): Die Juden in Deutschland 1933-1945. Leben unter nationalsozialistischer Herrschaft. C. H. Beck-Verlag. München, 1988, S. 75.

[5]Plum, Günter: Deutsche Juden oder Juden in Deutschland? Jüdisches Selbstverständnis. Religiöse, gesellschaftliche und politische Strukturen. In: BENZ, Wolfgang u. a. (Hrsg.): 1988, S. 41.

[6]Vgl.: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988. S. 9.

[7]Vgl.: ebd. S. 10.

[8]Vgl.: Gruner, Wolf: Die Verfolgung der deutschen Juden im NS-Staat. 1933-1945. Wechselwirkungen lokaler und zentraler Politik. In: BENZ, Wolfgang und KÖNIGSEDER, Angelika (Hrsg.): Judenfeindschaft als Paradigma. Studien zur Vorurteilsforschung. Metropol-Verlag. Berlin, 2002, S. 131.

[9]Vgl.: GRUNER, Wolf: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden. Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung 1938-1943. Metropol-Verlag. Berlin, 1997, S. 19.

[10]Vgl.: Gruner, Wolf: In: BENZ, Wolfgang und KÖNIGSEDER, Angelika (Hrsg.): 2002, S. 131.

[11]Vgl.: GRUNER, Wolf: Judenverfolgung in Berlin 1933-1945. Eine Chronologie der Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt. Edition Hentrich-Verlag. Berlin, 1996, S. 17.

[12]ebd. S. 8.

[13]Vgl.: Gruner, Wolf: In: BENZ, Wolfgang und KÖNIGSEDER, Angelika (Hrsg.): 2002, S. 131.

[14]Schriftsteller, Künstler, Intellektuelle u. a. warnten bereits vor der Machtergreifung vor dem Nationalsozialismus, doch sie konnten keinen Erfolg verzeichnen. Vgl.: Benz, Wolfgang. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): 2004, S. 5.

[15]Vgl.: GRUNER, Wolf: 1996, S. 17 ff.

[16]Der von den Nationalsozialisten als "völkische Gesetzgebung" bezeichnete "Arierparagraph" verdrängte jüdische Bürger aus allen beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen. Auf Druck der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) übernahmen 1933 nahezu sämtliche Organisationen, Verbände und berufsständischen Vereinigungen den "Arierparagraphen". Vgl.: Deutsches Historisches Museum: „Arierparagraph“ 1933- 1939. URL:

http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/antisemitismus/arierparagraph/index.html (Stand: 24. Februar 2007).

[17]Vgl.: Gruner, Wolf: In: BENZ, Wolfgang und KÖNIGSEDER, Angelika (Hrsg.): 2002, S. 132.

[18]Vgl.: GRUNER, Wolf: 1996, S. 20 ff.

[19]Vgl.: ebd. S. 22.

[20]Vgl.: GRUNER, Wolf: 1996, S. 23 ff.

[21]Vgl. ebd. S. 29.

[22]Vgl. ebd. S. 31.

[23]ESSNER, Cornelia: Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945. Ferdinand Schöningh-Verlag. Paderborn u. a., 2002, S. 135.

[24]ESSNER, Cornelia: 2002, S. 135.

[25]Vgl. VON MÜNCH, Ingo und BRODERSEN, Uwe: Gesetze des NS-Staates. Dokumente eines

Unrechtssystems. Schöning-Verlag. Paderborn u. a., 1982, S. 122-124.

[26]Benz, Wolfgang: Der Novemberpogrom 1938. In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 499.

[27]Ende Oktober wurden gewaltsam 17.000 polnische Juden innerhalb weniger Tage mit Sonderzügen an die polnische Grenze abgeschoben. Durch die erste Kollektivvertreibung sammelte die Gestapo erste Erfahrungen, Massentransporte von vielen Hundert Menschen zu organisieren. Vgl.: SCHMID, Harald: Erinnern an den „Tag der Schuld“. Das Novemberpogrom von 1938 in der deutschen Geschichtspolitik. Ergebnisse-Verlag. Hamburg, 2001, S. 72 ff.

[28]Benz, Wolfgang: Der Novemberpogrom 1938. In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 499.

[29]Vgl.: ebd. S. 72.

[30]BENZ, Wolfgang: Der Novemberpogrom 1938. In: Benz, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 521.

[31]Vgl.: SCHMID, Harald: Erinnern an den „Tag der Schuld“. Das Novemberpogrom von 1938 in der deutschen Geschichtspolitik. Ergebnisse-Verlag. Hamburg, 2001, S. 74.

[32]BENZ, Wolfgang: Der Novemberpogrom 1938. In: Benz, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 499.

[33]Vgl.: SCHMID, Harald: 2001, S. 75.

[34]Vgl.: BENZ, Wolfgang: Der Novemberpogrom 1938. In: Benz, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 520.

[35]Vgl.: SCHMID, Harald: 2001, S. 73 ff.

[36]ebd. S. 76.

[37]Vgl.: Gruner, Wolf: In: BENZ, Wolfgang und KÖNIGSEDER, Angelika (Hrsg.): 2002, S.135.

[38]Kwiet, Konrad: Nach dem Pogrom: Stufen der Ausgrenzung: In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988,

S. 614.

[39]ebd. S. 615.

[40]Vgl.: Abdruck der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden (1. September 1941) in: JOCHHEIM, Gernot: Frauenprotest in der Rosenstraße Berlin 1943. Berichte, Dokumente, Hintergründe. Hentrich & Hentrich- Verlag. Teetz, 2002, 136.

[41]Vgl.: ebd. S. 137.

[42]Vgl.: Kwiet, Konrad: In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 618.

[43]Zeitzeugenbericht von Inge Deutschkorn, zitiert nach: Kwiet, Konrad: In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 622.

[44]Siehe hierzu Kapitel 2.2.1 „´Privilegierte und ´nicht-privilegierte` Mischehen“

[45]Vgl.: Kwiet, Konrad: In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 619 ff.

[46]Zeitzeugenbericht von Martha Haarburger, zitiert nach: Kwiet, Konrad: In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 629.

[47]Vgl.: Gruner, Wolf: Von der Kollektivausweisung zur Deportation der Juden aus Deutschland (1938-1945). Neue Perspektiven und Dokumente. In: KUNDRUS, Birthe und MEYER, Beate (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band 20. Die Deportation der Juden aus Deutschland. Pläne- Praxis Reaktionen. 1938-1945. Wallstein-Verlag. Göttingen, 2004, S. 23.

[48]Ebd. S. 23.

[49]Vgl.: GRUNER, Wolf: Widerstand in der Rosenstraße. Die Fabrik-Aktion und die Verfolgung der „Mischehen“ 1943. Fischer Taschenbuch- Verlag. Frankfurt am Main, 2005, S. 35.

[50]Vgl.: GRUNER, Wolf: 2005, S. 34-41.

[51]Vgl.: KAMPE, Norbert (2005): „Besprechung über die Endlösung der Judenfrage“

Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. URL: http://www.ghwk.de/deut/texte/shalom-de.htm

(Stand: 01.Februar.2007).

[52]Vgl.: ebd. S. 43.

[53]Vgl.: Kwiet, Konrad. In: BENZ, Wolfgang (Hrsg.): 1988, S. 576.

[54]Abdruck des Eintrages von Albert Speer in: JOCHHEIM, Gernot: 2002, S. 159.

[55]GRUNER, Wolf: 2005, S. 45.

[56]Beide Angaben sind entnommen aus: ebd. S. 46.

[57]Vgl.: GRUNER, Wolf: 2005, S. 45.

[58]Freenet AG: Mischehe. URL: http://lexikon.freenet.de/Mischehe (Stand: 07. Februar.07).

[59]Meyer, Beate: Geschichte im Film: Judenverfolgung, Mischehen und der Protest in der Roßenstraße 1943. In: BENZ, Wolfgang, u. a. (Hrsg.): Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. 52. Jahrgang, Heft 1. Metropol-Verlag. Berlin, 2004, S. 24.

[60]Vgl.: Meyer, Beate: In: BENZ, Wolfgang, u. a. (Hrsg.): 2004, S. 23 ff.

[61]Vgl.: HILBERG, Raul: Täter, Opfer, Zuschauer. Die Vernichtung der Juden 1933-1945. S-Fischer

Verlag. 2. Aufl. New York, 1922, S. 149.

[62]Vgl.: Meyer, Beate: In: BENZ, Wolfgang, u. a. (Hrsg.): 2004, S. 24.

[63]Vgl.: STOLTZFUS, Nathan: Widerstand des Herzens. Der Aufstand der Berliner Frauen in der Rosenstraße 1943. Carl Hanser-Verlag. München und Wien, 1999, S. 18-20.

Ende der Leseprobe aus 92 Seiten

Details

Titel
Der Historikerstreit um die Rosenstraße
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Institut für Didaktik der Geschichte)
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
92
Katalognummer
V74422
ISBN (eBook)
9783638636391
ISBN (Buch)
9783638675956
Dateigröße
756 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit behandelt den aktuellen Historikerstreit ins. zwischen Historikern Wolf Gruner und Nathan Stoltzfus. Es wird der Frage nachgegangen, ob der Protest der "arischen" Frauen in der Rosenstraße die Freilassung der "arisch" Versippten und somit ihre Nichtdeportation herbeigführt hat (Position Stoltzfus) oder ob das NS-Regime niemals vorhatte die Juden aus "Mischehen" zu deportieren (Position Gruner)
Schlagworte
Historikerstreit, Rosenstraße
Arbeit zitieren
Nazife Öztürk (Autor:in), 2007, Der Historikerstreit um die Rosenstraße, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74422

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