Schweden im 11. Jahrhundert - Studie zu Historia Hammaburgensis ecclesiae


Seminararbeit, 2001

39 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Adam von Bremen
2.1 Die Bedeutung der Historia Hammaburgenses ecclesiae
2.2 Biographie
2.3 Fragestellung zur Historia Hammaburgenses ecclesiae

3. Allgemeiner Hintergrund
3.1 Das Reich
3.2 Das Þing in seiner Funktionsweise und Bedeutung
3.3 Der Wandel der Gesellschaft –von der Stammesgesellschaft zur Staatengemeinschaft

4. Das Königtum
4.1 Die Aufgaben eines Königs und seine Stellung innerhalb der Gesellschaft
4.2 Der Aufstieg des Königtums
4.3 Die schwedischen Könige des 11. Jahrhunderts
4.3.1 Olof „Skötkonung“ Eriksson
4.3.2 Anund Jakob Olofsson
4.3.3 Emund „gamle“ Olofsson
4.3.4 Stenkil Ragnavaldsson
4.3.5 Inge den Äldre Stenkilsson
4.3.6 Halsten Stenkilsson

5. Die Christianisierung
5.1 Die Mission
5.2 Die Einstellung der Bevölkerung für und wider die neue Religion
5.3 Das Fortbestehen der alten Religion im Bewusstsein der Menschen

6. Die Schweden im Kampf
6.1 Die Bewaffnung
6.2 Waffenkombination
6.3 Kampfesweise
6.4 Die Schlacht zu Wasser

7. Anmerkungen

8. Verwendete Literatur

1. Einleitung

Das 11. Jahrhundert der schwedischen Geschichte ist eine Zeit des Umbruchs.

Die zentralen Themen sind die Ausformung des Reiches, die Bestimmung des Christentums zur Staatsreligion und die Durchsetzung des Königtums gegenüber den rivalisierenden Mächten der Aristokratie und Kirche.

Das Jahrhundert umfasst die letzten Jahre der Wikingerzeit ebenso wie die Geburt des Staates. Zwei Welten prallen aufeinander, eine vollkommen fremde Lebensanschauung löst die vorhergehende ab.

Die von den Wikingern dominierte Eisenzeit findet ein Ende, die Expansion stoppt ebenso abrupt, wie sie begonnen hat. Das Volk tritt zur neuen Religion über, das Reich entsteht.

Anders als im übrigen Europa wird der Beginn des Mittelalters in Schweden erst mit 1050 datiert.[1]

Die Quellenfunde aus dieser Zeit sind dürftig –das 11. Jahrhundert ist das „Dunkle Jahrhundert“ der schwedischen Geschichte.

Im Zentrum dieser Arbeit steht zwar das Schweden des 11. Jahrhunderts, doch wird der zeitliche Rahmen nicht immer eingehalten. Dies schien mir zweckdienlich, da manche Vorgänge sich sehr komplex zeigen, und sich öfter auf Vergangenes beziehen. Auch werden einige Nachwirkungen, die das folgende Jahrhundert betreffen, aufgezeigt.

2. Adam von Bremen

2.1. Die Bedeutung der Historia Hammaburgenses ecclesiae

Einer der wenigen zeitgenössischen Berichte, „Die Hamburgische Kirchengeschichte“, wurde von dem Bremer Bischof Adam verfasst. In seinem einzigen Werk beschreibt Adam Leben, Politik und Wirken der Hamburg-Bremer Erzbischöfe. Der Bericht reicht im Wesentlichen bis zum Tod Adalberts. Das Werk muss im Kern um 1076 abgeschlossen gewesen sein.

Besonders auffällig sind die Scholien, Nachträge, die den Zeitraum bis etwa 1080 umfassen.

Im vierten Buch beschreibt Adam die „nördlichen Inseln“, wobei er sich vor allem mit der Missionsaufgabe in Skandinavien auseinandersetzt. Es enthält eine erstaunlich detaillierte Beschreibung von geographischen und ethnographischen Fakten. So sind seine Schilderungen über die drei regna Skandinaviens, die er als fixe Größe ansieht, und die vier Völker erstaunlich präzise.a)

Besonders genau beschrieben sind die inneren Verhältnisse Dänemarks und Schwedens und das Werk behandelt den Zeitraum ab den Endjahren des 10.Jh bis ungefähr 1080.

Obwohl es größere Ungereimtheiten, Irrtümer, ja Lücken aufweist, ist es in Anbetracht der Umstände, dass über diese Zeit kaum andere Quellen vorhanden sind, grundlegend. Die Aufzeichnungen sind zwar ein unverzichtbares historisches Instrument, aber das Wissen, dass Adam wahrscheinlich nur Dänemark persönlich gekannt hat, dass also der Großteil seiner Beschreibungen auf Informationen von Kaufleuten, Missionaren, teilweise parteiischen Informationen des Dänenkönigs Svein Estridsson (1047-1076), aber auch verlorenen Schriften über Adalberts Missionsversuch in Schweden basiert, erfordert einen besonders kritischen Umgang.

Zweifellos wurde sein Stil von verschiedenen antiken Werken geprägt, was sich aber auf stilistische Wendungen und politische Begriffe beschränkt. Es ist auszuschließen, dass er ein bestimmtes Werk nachzuahmen versuchte. Die Germania des Tacitus war ihm mit Sicherheit nicht bekannt.[2]

„[...]...bei der Fülle seiner Nachrichten über sonst schriftlose Zeiten und Räume, bei seiner guten Kenntnis des nordgermanischen Wesens und Lebens darf man ihn trotz all seiner Irrtümer mit Fug als den Tacitus Skandinaviens bezeichnen.“[3]

2.2. Biographie

Adam wird um 1040 geboren. Eine ostfränkischer Herkunft scheint wahrscheinlich.

Nach einer ausgezeichneten Ausbildung in Bamberg erreicht er 1066/67 Bremen, wo er Leiter der Domschule wird. Trotz anfänglicher Spannungen mit den Einheimischen gelingt es Adam, sich zu etablieren.

Das genaue Todesdatum ist nicht bekannt, man vermutet aber, dass Adam erst nach 1081 starb.[4]

2.3. Fragestellung zur Historia Hammaburgenses ecclesiae

Die folgende Arbeit bezieht sich vor allem auf das Kapitel 22 des 4. Buches der Gesta Hammaburgensis:

„Es gibt viele Schwedenstämme; sie zeichnen sich durch Waffentüchtigkeit aus, und sind zu Ross ebenso wie zur See hervorragende Kämpfer. Deshalb offensichtlich wird ihre Macht auch der anderen nordischen Völker Herr. Sie haben Könige aus altem Hause, doch deren Gewalt ist vom Willen des Volkes abhängig.

Was alle gemeinsam beschließen, muss er gutheißen, wenn nicht gerade seine Entscheidung als besser erscheint, der sie sich dann zuweilen, wenn auch ungern, fügen. Daheim also erfreuen sich alle der Gleichheit; ziehen sie aber in den Streit, dann leisten sie dem König unverbrüchlich Gehorsam oder auch einem anderen, den der König über sie setzt, weil er kundiger ist als andere.

Doch wenn sie im Kampf in Bedrängnis geraten, rufen sie aus der Menge der Götter, die sie verehren, einen um Hilfe an. Ihm sind sie dann nach dem Krieg verpflichtet, ihn stellen sie über die anderen. Den Christengott aber erklären sie bereits auf allgemeinen Beschluss für mächtiger als die übrigen alle. Andere Götter trögen oft, aber er sei als zuverlässigster Helfer in der Not immer da.

Schol.133 Alles, was bei den Barbaren im persönlichen Leben geschieht, tun sie nach dem Los. Aber auch in Angelegenheiten, die alle angehen, holen sie gewöhnlich die Antwort der Götzen ein, wie man in den Taten des hl. Ansgar feststellen kann“[5]

Ziel der Abhandlung ist es, Adams Bericht kritisch zu interpretieren und mit dem Forschungsstand in Zusammenhang zu bringen.

3. Allgemeiner Hintergrund

3.1. Das Reich

Das vereinte Schwedische Reich des 11.Jh umfasst das Gebiet der Svear (Svitjod/ Svealand: Mittelschwedische Landschaft um den Mälarsee) sowie das der Götar (Götaland: Südschwedische Landschaften um den Vätter- und Vänersee)

Die Frage nach dem eigentlichen Zeitpunkt der Reichseinigung hat einen Gelehrtenstreit ausgelöst, doch beide Streitgruppen gehen davon aus, dass das Reich durch die Eroberung Götalands durch die Svear entstand.

Schon vor der Reichseinigung um das Jahr 1000 ist das Land in kleinere Provinzen, Landskap (Landschaft) genannt eingeteilt, die sich wiederum in kleinere Bezirke, Härader (Hundert), aufgliedern.[6]

Der Begriff „Landschaft“ hat im Schwedischen eine wesentlich festere Bedeutung als im Deutschen. Es bezieht sich auf geographisch und politisch fest umrissene historische Landschaften eines Königreiches. Der Begriff ist in diesem Sinne am ehesten mit den Stammesgebieten der deutschen Geschichte (Franken, Schwaben, Sachsen, ...) zu vergleichen. Die eigentliche Stammeseinteilung des schwedischen Kernreiches bezieht sich auf die beiden Begriffe Svea und Göta, die jeweils mehrere Landschaften umfassen.[7]

Die Landschaften werden einem Häuptling, einem Lagman (Rechtssprecher), einem Jarl oder einem lokalen Kleinkönig geführt. Der Führer wird gewählt, doch seine Macht ist begrenzt und reicht nicht über den Bezirk hinaus. Ebenso wie die Kleinkönige, wird auch der Oberkönig gewählt.[8]

Dies Einteilung wird auch später im Königreich zu administrativen Zwecken genutzt, und die Bezeichnungen der Landschaften leben bis heute fort, auch wenn sie nicht mehr mit den damaligen identisch sind.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schweden und seine Einflussgebiete um das Jahr 1000

Svealand

Am Beginn des 11. Jh sind die einzelnen Landschaften noch weitgehend selbstständig, Västergötland, Värmland und Dalarna bleiben fast unabhängig. Auch die Gesetze unterscheiden sich von Region zu Region, eine Reichsgesetzgebung gibt es noch nicht. Im Gegenteil: unter einem feierlichen Eid erkennt der Oberkönig die Gültigkeit der einzelnen Landskapslag (Landschaftsgesetze) an.[10]

Der König spielt noch nicht die autoritäre Rolle, die ihm später zukommt. Quellenmaterial aus dem 11. und 12. Jhd belegt eindeutig, dass an der Spitze der Provinzen nicht der König stand. In den einzelnen Bezirken ist der Lagman von größerer Bedeutung, der für die Gerichtsbarkeit sowie die Verwaltung zuständig ist.

Der Herrscher war eher ein Symbol der Reichseinheit und hatte zu akzeptieren, dass in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Gesetze galten, und dass die jeweiligen Richter dort mehr galten als er.[11]

Die Bedeutung des Königs hingegen beschränkt sich noch auf die Führung im Kampf nur, vereinzelt übt er die höchste Gerichtsbarkeit aus.b)

Doch wie in der Wikingerzeit bleibt auch während der Missionszeit das Þing die politische Einheit.

3.2. Das Þing in seiner Funktionsweise und Bedeutung

Unter dem Þing versteht man die Versammlung der freien, waffentragenden Männer (bóendr) eines Bezirkes. Frauen, Sklaven und Fremde waren nicht zugelassen. Missionare zählten am Beginn ihrer Arbeit zur letzten Gruppe.

In regelmäßigen Abständen finden sich die Bauern zusammen, um über wichtige Angelegenheiten zu beraten, die den Bezirk betreffen, Gesetze zu verabschieden –auch zu Beginn des Jahrhunderts dürfen Gesetze einzig und allein von Þing erlassen werden-, aber auch die Königswahl durchzuführen. Die wichtigste Funktion aber war die Rechtssprechung nach dem wohlbekannten Prinzip ubi societas, ibi ius. Von demokratischer oder gar republikanischer Gesinnung zu sprechen, ist aber in jedem Fall anachronistisch.

In jeder Provinz oder Region findet sich ein Thing. Im Laufe der Zeit erhöht sich die Zahl der Þinge und eine Hierarchie entsteht. Weder die Machterweiterung der Könige, nochEinführung des Christentums ändern etwas an der sakralen, auf Gesellschaftlichkeit basierenden Institution.[12]

„Den Christengott aber erklären sie auf allgemeinen Beschluss für mächtiger als die übrigen alle“[13]

Der juristische wie auch der formelle Weg der Kirche ging über das Þing. Durch einen Þingbeschluss wurde das Christentum als neue Staatsreligion bestätigt.

Es wurden drei Beschlüsse gefasst:

a) das Verbot der heidnischen Kulte
b) die Übernahme christlicher Gesetze, Riten, Sitten und Gebräuche
c) der Bau von Kirchen c)

Nachdem die neue Religion vom Þing anerkannt wurde, wurden auch die neuen Gesetze ins Landschaftsrecht aufgenommen.

Nachdem das Þing seine Rolle als Gerichtsinstanz auch nach der Christianisierung beibehält, wird es für die Kirche von größerer Bedeutung, ihre macht auch auf diesen Bereich auszuweiten. Eine besondere Rolle kommt dem Bischof zu, der eine kultische Funktion übernimmt. Im Laufe des Jahrhunderts fallen die Þingversammlungen mit den Priesterversammlungen eines Stifts zusammen.

Der Ort, an dem das Þing abgehalten wurde, wurde sorgfältig ausgewählt. Ursprünglich handelte es sich allem Anschien nach um eine Kultstätte, oder hörgr genannt, was sich wahrscheinlich auf einen erhöhten Ort bezog. Die Stelle konnte umfriedet sein, musste aber abgeflacht sein, um auch als Marktplatz dienen zu können. Weiters war eine kleine Erhebung vonnöten, damit sich der Sprecher an das Publikum wenden konnte. Es herrschte absolute Redefreiheit. Die Möglichkeit Bänke für Gerichtssitzungen aufstellen zu können, musste auch gewährleistet sein. Die Gesetzesverbreitung erfolgte wahrscheinlich mündlich, wobei Stabreime zur Merkhilfe eingesetzt wurden.

Auch während des 11. Jh als Schweden schon weitgehend christianisiert war, fanden zu Beginn kultisch-heidnische Rituale statt, um den sakralen Charakter des Ortes (Þinghelgr) zu demonstrieren.[14]

Überhaupt war für alle Skandinavier das Recht an sich sakral. Recht auf Gerechtigkeit hat also jeder, dessen Teilhabe am Sakralen von der Gesellschaft anerkannt ist. Also jeder freie Mann, der einer Familie angehört, und –so der Gesetzestext weiter- der einen rechtlich anerkannten Wohnsitz hat, damit die Vorladung zur Sitzung erfolgen kann.

Die Achtung vor dem Gesetz war auf Grund der Untrennbarkeit mit dem Sakralen unverzichtbar.[15]

Gesetzesgebung und Rechtssprechung waren in jedem Fall öffentlich -auch Könige konnten sich dem nicht entziehen. d) Das Rechtssystem zeichnet sich durch Pragmatismus, fast schon Realismus aus. Anders als im restlichen Europa erlangt das Römische Recht nie Bedeutung.[16]

Keiner steht über dem Gesetz, keiner ist Herr des Schicksals.

„Alles, was bei den Barbaren im persönlichen Leben geschieht, tun sie nach dem Los. Aber auch in Angelegenheiten, die alle angehen, holen sie für gewöhnlich die Antwort der Götzen ein, wie man in den Taten des hl. Ansgar feststellen kann“[17]

Adam von Bremen bezieht sich hier auf die Tatsache, dass das Schicksal für den Schweden der damaligen Zeit den höchsten Wert darstellte. Das Schicksal steht über allem, über dem Idividuum ebenso wie über den Göttern. Eben dieses Schicksal äußert sich bei jedem Menschen durch das Glück (gæfa, gifta), dass man durch den Loswurf zu bezwingen versuchte. Der Mythos geht davon aus, dass das Schicksal den Menschen jeweils in der Gruppe trifft, auch wenn es später auf der Ebene des Individuums wirksam wird. In einer Stammes- und Sippengesellschaft, wie sie damals existierte, ist der Glaube an ein kollektives Schicksal nicht verwunderlich. Das Individuum existiert nur im Rahmen der Familie oder Sippe, und gæfa steht im tieferen Zusammenhang, der die gesamte Gruppe umfasst und hamingja genannt wird. Dadurch lassen sich auch die „Götzenbefragungen in öffentlichen Angelegenheiten“ erklären. Der Loswurf steht also für die Möglichkeit, mit dieser über allem stehenden Macht in Kontakt zu treten.[18]

Die starke Schicksalsgebundenheit und die Unabwendbarkeit der Zukunft finden auch in der altnordischen Literatur Ausdruck.

[...]


[1] Lexikon des Mittelalters, Band (München/Zürich 1980-1998) 1628.

[2] Johannes Hoops, Adam von Bremen (in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, ed. Prof.Dr. Heinrich Beck, Prof.Dr. Herbert Jankuhn, Prof.Dr. Kurt Ranke; Berlin/New York ²1976 )

[3] zit. ebd.

[4] ebd.

[5] Adam von Bremen, Bichofsgeschichte der Hamburger Kirche (in:Quellen des 9. und 11. Jahrhunderts zur Geschichte der hamburgischen Kirche und des Reiches)

neu übertragen von Werner Trillmich (Darmstadt 1973) 465.

[6] Alexander von Gadolin, Schweden. Geschichte und Landschaften (München 1969) 26.

[7] Ingvar Andersson, Schwedische Geschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart (München 1950) 56.

[8] Jörgen Weibull, Schwedische Geschichte (Stockholm 1994) 18.

[9] Von Gadolin, Schweden 30.

[10] Von Gadolin, Schweden 28.

[11] Jörg-Peter Findeisen, Schweden. Von den Anfängen bis zur Gegenwart (Regensburg 1997) 46.

[12] Régis Boyer, Die Wikinger (Stuttgard 1994) 179-286.

[13] Adam von Bremen, Bichofsgeschichte der Hamburger Kirche 465.

[14] Boyer, Die Wikinger 286.

[15] ebd 294.

[16] Von Gadolin, Schweden 26.

[17] Adam von Bremen, Bichofsgeschichte der Hamburger Kirche 465.

[18] Boyer, Die Wikinger 279.

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Schweden im 11. Jahrhundert - Studie zu Historia Hammaburgensis ecclesiae
Hochschule
Universität Wien  (Geschichte)
Note
1
Autor
Jahr
2001
Seiten
39
Katalognummer
V7441
ISBN (eBook)
9783638147040
ISBN (Buch)
9783638639910
Dateigröße
1242 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schweden, Jahrhundert, Studie, Historia, Hammaburgensis
Arbeit zitieren
Angelika Zojer (Autor:in), 2001, Schweden im 11. Jahrhundert - Studie zu Historia Hammaburgensis ecclesiae, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7441

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