Faktoren zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie


Seminararbeit, 2007

24 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Das Rechtsstaatsprinzip

2 Das Mehrheitsprinzip

3 Ethik

4 Christliche Wertbegründung – Existenzbedingung des weltanschaulich neutralen Staates

5 Zerfall der politischen Kultur
5.1 Wertvorstellungen im Wandel
5.2 Erziehung und Bildung

Literaturverzeichnis

Vorwort

„Als erste Erkenntnis nun ist festzuhalten die, dass alles, was irgendwie einen Wert darstellt, seiner Natur nach durch ein Zuviel oder ein Zuwenig zerstört werden kann. … allein das Richtige zu bestimmen in Hinsicht auf Person, Ausmaß, Zeit, Zweck und Weise, das ist nicht jedem gegeben, das ist nicht leicht. Daher ist richtiges Verhalten selten; es ist des Lobes wert und es ist edel“ (Aristoteles, Nikomachische Ethik, Buch II).

Demokratie ist die Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, das Volk also der Souverän ist. Sie ist immer wieder der Kritik verschiedener Couleur ausgesetzt und hält dieser bislang wacker stand. Bei aller Kritikwürdigkeit, z.B. dass sie nicht die beste oder idealste aller Staatsformen ist, so ist sie doch diejenige, in der es sich seit langem am besten leben lässt, auch wenn man von der Mehrheit überstimmt werden sollte, denn der Schutz der Minderheiten ist ein Merkmal der Demokratie.

Da ich aus dem südamerikanischen Land Peru stamme und wir gerade wieder in der letzten Präsidentschaftswahl im Mai 2006 erleben mussten, wie wenig konsolidiert unsere Demokratie ist, da ein erklärter neo-sozialistischer Diktaturbefürworter namens Humala eine beachtliche Stimmenprozentzahl erringen konnte, wollte ich einmal die festigenden Faktoren einer Demokratie beleuchten aus dem Blickwinkel meines Gastlandes. Ich habe auf viele gängige Untersuchungskriterien (z.B. Parteien) verzichtet, um einmal in der Politikwissenschaft weniger gängige Aspekte zu betrachten. Es kommt auf die im Eingangszitat erwähnte Anstrengung für ein Gut an. Demokratie wird einem nicht in den Schoß gelegt, auch wenn es für manchen den Anschein haben mag. Es ist der Weg und das Ziel jedes einzelnen, zur Wahrung und Sicherung der Demokratie beizutragen.

1 Das Rechtsstaatsprinzip

Unter den identitätsstiftenden Begriffen moderner demokratischer Verfassungsstaaten nimmt der Begriff des Rechtsstaates eine Schlüsselposition ein. In ihm kulminieren politische Postulate und historische Erfahrungen vieler Generationen.

Seit jeher bezeichnet Rechtsstaat einen Gesamthorizont durchaus unterschiedlicher, vielfältiger Grundsätze, der dazu in ständiger dynamischer Entwicklung steht. Zu diesen guten Grundsätzen gehören sowohl die Allgemeinheit des Gesetzes wie auch seine Öffentlichkeit. Wesentliche Maßnahmen des Staates bedürfen einer Ermächtigung im parlamentarischen Gesetz. Damit ist die Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung im Rechtsstaatsprinzip festgeschrieben. Dies ist der seit dem 19. Jahrhundert entwickelte Vorbehalt des Gesetzes.

Alle Gerichte und Behörden sind an das Gesetz gebunden. Der rechtliche und politische Primat des Gesetzgebers trägt den so genannten Vorrang des Gesetzes vor allen anderen staatlichen Maßnahmen. Kein Akt von Behörden oder Gerichten darf sich mit dem parlamentarischen Gesetz oder mit der Verfassung in Widerspruch setzen. Dieser rechtsstaatliche Grundsatz hängt in seiner Wurzel eng mit dem des Vorbehalts des Gesetzes zusammen. Beide verweisen zurück auf die alte Vorstellung der Volkssouveränität, nach der das positive Recht seine Geltung durch die Zustimmung des Volkes erhält, nicht etwa durch den befehl eines einzelnen oder einer Partei.

Ein weiterer historisch gewachsener Kerngehalt der Rechtsstaatsidee ist die Gewaltenteilung im Staatsgefüge. Staatliche Funktionen sind unterschieden in Legislative, Exekutive und Judikative. Mag diese Formulierung von Gewaltenteilung in ihrer begrifflichen und schlichen Zuordnung heute verkürzend wirken und deshalb in manchem überholt scheinen, weil die herkömmliche Dreiteilung der Gewalten angesichts weiterer Funktionsträger wie nicht zuletzt der Organe der Europäischen Union nicht mehr trägt: Das Postulat, totalitäre Macht des Staates durch Verteilung, Begrenzung, Balance und Zuordnung zu hindern, bleibt unverzichtbarer Bestandteil freiheitlich-demokratischer Grundordnung einer Gemeinschaft.

Als weiterer Grundsatz der Rechtsstaatsidee gilt die Rechtsschutzgarantie – jeder muss sein Recht vor unabhängigen Gerichten einklagen können. Nicht nur der Schutz vor dem Staat, sondern auch der Schutz durch den Staat hat hier einen seiner Anknüpfungspunkte. Rechtsstaat ist der verlässliche Staat. Er garantiert Orientierungssicherheit seiner Bürger durch die Gewährleistung von Vertrauensschutz – ein grundsätzliches Rückwirkungsverbot, das besonders die Gesetze betrifft, ist hierin gewährleistet. Damit soll die plötzliche, unvorhersehbare Änderung der Rechtsordnung vermieden werden; Vertrauensschutz fordert zur Überbrückung notwendiger Änderungen möglichst angemessene Übergangsregelungen.

Diese Gehalte des Rechtsstaatsprinzips hat man als die formale Seite, den formalen Rechtsstaat zusammengefaßt. Ihr an die Seite ist die Idee des materialen Rechtsstaats gestellt, bisweilen entgegen gesetzt worden. Auch wenn es der eher nüchternen Sprache der Gegenwart widerstreben mag: Rechtsstaatlichkeit gilt als dasjenige Prinzip, in dem Rechtssicherheit einerseits und Gerechtigkeit andererseits Grundstruktur und Zielbestimmung sind.

Als materialer Rechtsstaatsgehalt tritt zunächst und vor allem die Gewährleistung von Grundrechten in den Vordergrund. Freiheit und Gleichheit, die Menschenwürde und ihre Ausprägung in einzelnen Gewährleistungen der Menschenrechte sind traditionell heute wesensbestimmender Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit tritt hinzu. Jede staatliche Maßnahme muss in letzter Konsequenz angemessen und dem Betroffenen zumutbar sein. Damit wird jeder einzelne in seiner individuellen Würde anerkannt. Es wird von ihm verlangt, sich von vorneherein und ohne weiteres einem Kollektiv unterzuordnen. Gegenüber den legitimen Interessen der Allgemeinheit wird auch sein Einzelinteresse als legitim vorausgesetzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz der Achtung aller Interessen, die im Konfliktfall miteinander abgewogen und soweit möglich gewahrt werden müssen.

Auf noch höherer Abstraktionsebene steht das Grundpostulat des Rechtsstaates: der Primat des Rechts gegenüber der Politik. Die Verwirklichung des politisch Wünschbaren muss sich stets in den Bahnen des

Rechts bewegen, mag das zuweilen auch unbequem sein. Das meint nicht, dass das Recht an die Stelle der Politik treten sollte. Eine solche – in der Wirklichkeit bisweilen schon zu weit gediehene – Entwicklung wäre fatal. Sie würde das Recht ebenso verfehlen wie die Politik. Sie würde die Verlässlichkeit des Rechts in Frage stellen, seine verstetigende Funktion, gerade auch die Aufgabe, politisch entschiedene Fragen von weiterer politischer Auseinandersetzung jedenfalls vorläufig zu entlasten. Sie würde auch die Funktion der Politik als offene Auseinandersetzung um richtige Entscheidungen, um die Durchsetzung und Bewertung von Interessen verhindern. Der Primat des Rechts als Grundpostulat des Rechtsstaats verlangt vielmehr, dass der politische Kampf unter Wahrung, nicht unter Bruch des Rechst sich vollzieht. Die Politik kann die Änderung des Rechts in den rechtlich normierten Verfahren bewirken; aber darauf ist sie auch verwiesen.

2 Das Mehrheitsprinzip

Die modernen westlichen Demokratien sehen sich angesichts vieler in ihren langfristigen Auswirkungen nicht oder nur schwer überschaubarer Entscheidungen und den damit verbundenen Risiken zunehmend vor die Frage gestellt: Stoßen wir nicht immer mehr auf die Grenzen des in den Demokratien gängigen Mehrheitsprinzips, und werden uns nicht immer neue Grenzen der Mehrheitsentscheidung erkennbar? Im Anschluss an diese Frage könnte man doch noch grundlegender fortfahren: Nähern wir uns nicht dem archimedischen Punkt, an dem uns die Grenzen der Demokratie überhaupt im Hinblick auf ihren politischen Handlungs- und Entscheidungsrahmen deutlich werden und von dem aus eines Tages unsere Demokratien aus den Angeln gehoben werden könnten? Mit der Verschränkung der beiden Fragen zu einem Komplex wird nicht nur die Legitimität des Mehrheitsprinzips angesprochen, sondern auch die Politikfähigkeit der demokratischen Staatsform in ihren modernen Ausgestaltungen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Faktoren zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
OS: Politische Theorie im 20. Jahrhundert
Note
2
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V74103
ISBN (eBook)
9783638685368
Dateigröße
451 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Faktoren, Erhaltung, Stärkung, Demokratie, Politische, Theorie, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Karlo Grados (Autor:in), 2007, Faktoren zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74103

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