Quellengattungen des Mittelalters - Die pragmatische Schriftlichkeit in der klösterlichen Verwaltung und Organisation


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

36 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

2 Einleitung

3 pragmatische Schriftlichkeit

4 Quellen der Klosterverwaltung
4.1 Urbare
4.2 Urbare im Mittelalter
4.2.1 Inhalt und Form von Urbaraufzeichnungen
4.2.2 das Prümer Urbar
4.2.3 das Polyptychon, Urbar des Westfrankenreichs
4.2.4 das Polyptychon von Saint-Germain-des-Prés
4.3 Güterverzeichnis
4.3.1 Elemente eines Güterverzeichnisses
4.3.2 Oculus Memorie

5 Quellen der Klosterorganisation
5.1 Traditionsbuch
5.1.1 von der Traditionsnotiz zum Traditionsbuch
5.1.2 die Recht sichernde Qualität eines Traditionsbuchs
5.1.3 das Reichenbacher Schenkungsbuch
5.2 Consuetudines und Statuten
5.2.1 Consuetudo
5.2.2 Consuetudines Corbeienses
5.2.3 Statuten kirchlicher Instanzen
5.2.4 Carta Caritatis

6 Schlussgedanke

7 Zusammenfassung

8 Bibliographie

1 Einleitung

Quellen sind das wichtigste Gut des Historikers. Aus ihnen gewinnt er die für seine Arbeit nötigen Erkenntnisse, sie helfen ihm, ein Verständnis für die Zeit zu entwickeln, mit der er sich beschäftigt.

Historische Quellen sind aber vielfältig, alles von vergangenen Generationen überlieferte kann für den Historiker einen gewissen Quellenwert haben. Daher bleibt ihm nichts anderes übrig, als das Angebot zu sichten und die für ihn relevanten Quellen auszuwählen.

Auch für das Mittelalter verfügt der Historiker über einen großen Quellenreichtum von vielfältiger Art. Um eine Hausarbeit über die Quellengattungen des Mittelalters zu schreiben, bedarf es daher zunächst der Eingrenzung des Umfangs der zu untersuchenden Quellen. Selbst wenn man sich „nur“ auf die schriftlichen mittelalterlichen Quellen beschränken möchte, erkennt man schnell, dass das Mittelalter eine Vielzahl historiographischer Quellengattungen hat, die mit ihren eigenen Wurzeln und Traditionen für sich selbst betrachtet einzigartig und bedeutsam sind.

Diese Hausarbeit beschäftigt sich daher ausschließlich mit den mittelalterlichen Quellen der pragmatischen Schriftlichkeit, die in Zusammenhang mit der klösterlichen Organisation und Verwaltung stehen. Inspiriert durch die Monographie Robert Fossiers über die Quellen der mittelalterlichen Wirtschafts- und Sozialgeschichte[1] wurden die für diese Arbeit in Frage kommenden Quellengattungen in zwei übergeordnete Bereiche eingeteilt: Zum einen diejenigen Quellen, deren primäres Ziel die Erleichterung des klösterlichen Wirtschaftslebens und der Verwaltung war. Dazu zählen neben den vielfältigen Urbaraufzeichnungen auch Güterverzeichnisse. Zum anderen die Quellen, die durch ihren rechtlichen Inhalt vor allem der Organisation und Entfaltung des Klosterlebens dienlich waren, wozu die Traditionsbücher, aber auch die schriftlichen Rechtstexte der Consuetudines und Statuten zu zählen sind.

Auf Grund der Fülle des Quellenmaterials wurden bei der Zusammenstellung dieser Hausarbeit nur exemplarische Quellengattungen berücksichtigt. Dabei wird der Beschreibung jeder Gattung und ihrer markanten Grundzüge ein eigener Unterpunkt gewidmet. Zudem wird die Kurzdarstellung eines konkreten Beispiels beigefügt, die dazu geeignet ist, als Illustration der vorgestellten Quellengattung zu dienen.

Hierbei bedarf es allerdings auch der Erwähnung, dass all dies in Grundzügen geschieht. Der Themenkomplex der Quellengattungen inklusive der konkreten Beispiele ist bereits recht ausführlich erforscht und liegt in einer Vielzahl von Monographien veröffentlicht vor.

Diese Arbeit möchte mit Hilfe der Einzelbeobachtungen auch der Frage nachgehen, ob man trotz der Unterschiedlichkeit der Aufzeichnungen und ihrer Primäraufgaben funktionelle Linearitäten außerhalb administrativer und juristischer Aspekte erkennen kann.

Diese Fragestellung wird vor der abschließenden Zusammenfassung betrachtet werden.

2 pragmatische Schriftlichkeit

Bereits im Frühmittelalter gab es eine gewisse Tendenz zur Verschriftlichung von Rechtsakten und Besitzverhältnissen. Dies zeigen die frühmittelalterlichen Urbare im Ostfrankenreich respektive der Polyptychen im Westfrankenreich sowie die in der Kontinuität des römischen Rechts stehende Urkunde als Beweismittel für Rechtsgeschäfte.[2] Zwar war die Schriftlichkeit noch nicht im selben Ausmaß ausgeprägt wie später, doch das Tätigkeitsfeld war bereits das gleiche. Im Verlauf der späten Karolingerzeit war ein Niedergang der literalen Kultur zu beobachten, der auch die pragmatische Schriftlichkeit betraf.[3] Die Folge war die schrittweise Entstehung neuer Dokumentarten wie Traditionsnotizen und –büchern.[4]

Im Hoch- und Spätmittelalter wurde der Schriftgebrauch für Geistliche und Laien zu einem immer weiter ausgreifenden Mittel zweckgerichteter menschlicher Lebenspraxis. Erstmals dehnte er sich auf alle Gebiete des menschlichen Zusammenlebens aus, traditionelle Bereiche mündlichen Handelns wie das Rechtsleben und die Verwaltung wurden verschriftlicht. Die Schrift bot fortan ein höheres Maß an Verlässlichkeit und im Gegensatz zur willkürlichen Veränderlichkeit der mündlichen Überlieferung die Gewähr, dass der Schreiberwille überdauert.[5]

Diese allgemeine Entfaltung „pragmatischer Schriftlichkeit“ zeigt sich vor allem auch in geistlichen Institutionen wie den Klöstern. Dies erkennt man an der im Vergleich zu weltlichen Instanzen wesentlich reicheren dokumentarischen Überlieferung der kirchlichen Einrichtungen während des Mittelalters.[6] Man begann bereits früh, den Urkundenbestand planmäßig zu ordnen, sinnvoll zu verwalten und entsprechend einzusetzen.[7] Diese verstärkte Schriftlichkeit im Mönchswesen ist der lesbare Niederschlag klösterlicher Verbandsbildung, deren Ziel es war, mit Hilfe generalisierbarer Lebensgewohnheiten die Reform zu einem dauerhaften Merkmal monastischer Lebensführung zu machen.[8] Geschriebene Normen sollten den Klostergemeinschaften Stabilität geben und den Willen zur Regeltreue verfestigen.[9] Die Aufzeichnungen, die man der pragmatischen Schriftlichkeit zuordnen kann, stellen wichtige Quellen für eine Vielzahl von Forschungen dar. Primär besitzen sie natürlich einen hohen Quellenwert für die politische Geschichte, sie sind aber auch für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte, die Rechtsgeschichte, die Gesellschafts- und die Verwaltungsgeschichte von großer Bedeutung. Selbst Linguisten und Archäologen können aus der Vielzahl der in diesen Aufzeichnungen erwähnten Namen und topographischen Angaben wichtige Informationen für ihre Arbeit gewinnen.[10]

3 Quellen der Klosterverwaltung

Neben den klassischen Besitz- und Abgabenverzeichnisse, den Urbaren, und den zu den Güterverzeichnissen gehörenden Mischcodices zählen auch die westfränkischen Polyptychen zu dieser Quellengruppe. Urbare und Polyptycha sind inhaltlich sehr ähnlich, weshalb eine eindeutige Abgrenzung der beiden Quellengattungen schwer zu verdeutlichen ist. Es wäre daher auch durchaus möglich gewesen, die Gruppe der Polyptychen ohne eine gesonderte Erwähnung dem Unterpunkt der Urbare zuzuordnen. Sie erhielten in dieser Hausarbeit dennoch einen eigenen Unterpunkt, da es trotz aller Gemeinsamkeiten mit den Urbaren Unterschiede in ihrer Entstehung und in ihrem regionalen Aufkommen gibt.

Des Weiteren muss erwähnt werden, dass in dieser Arbeit durchgängig die im Lexikon des Mittelalters verwendete Schreibweise Polyptychon mit dem Plural Polyptycha angewandt wird.

3.1 Urbare

Urbare sind die reinste Form administrativer Gebrauchsliteratur des Mittelalters.[11] Ihre Entstehung geht unverkennbar mit den verstärkten Bemühungen um eine verbesserte Archiv- und Gutsverwaltung einher. Da sie mehrheitlich den Bestand geistlicher Grundherrschaften beschreiben[12], sind sie geradezu charakteristisch für eine zunehmend auf Schriftlichkeit beruhende und auf Klärung und Bewahrung aller Rechtstitel ausgerichtete Klosterherrschaft.[13] Meist wurden sie von Grundherren angelegt oder in Auftrag gegeben, um eine systematische Übersicht über die liegenden Güter und deren Inhaber samt den davon zu erbringenden Abgaben und Leistungen zu gewinnen.[14] Urbare sind in der Regel aber eher als Momentaufnahmen zu verstehen, die zwar regelmäßig aktualisiert wurden, aber nicht der täglichen Güterverwaltung dienten.[15] Im Unterschied zu Urkunden stellten sie auch keine rechtlichen Vorgänge dar und blieben so auf ihre beschreibende Funktion beschränkt.

Die Palette der Urbare mit ihren vielfältigen Bezeichnungen reicht von den frühmittelalterlichen Polyptycha und Inventaren über Hubenlisten, Heberegister, Zinsrödel und Gültbücher bis hin zu den spätmittelalterlichen Lagerbüchern, Berainen und Zinsregistern.[16] Da sie Einblicke in den konkreten Wirtschaftsorganismus der Grundherrschaft als Betriebs- und Lebensform gewähren, gelten sie als wichtige Quellen für die mittelalterliche Wirtschafts- und Sozialgeschichte.[17]

3.2 Urbare im Mittelalter

Die Niederschrift der ersten bekannten Urbare aus Ravenna und Tours kann man in die Zeit des sechsten und siebten Jahrhunderts einordnen.[18] Vom achten bis ins elfte Jahrhundert waren Urbare erstmalige schriftliche Dokumentationen des Besitzstandes und der Einkünfte von mittelalterlichen Herrschaften.[19] Sie sind oft nur in Gestalt eines Kurzinventars als Notizen auf leeren Blättern von Handschriften, in Nekrologen[20] und Kartularen[21] überliefert.[22] Dabei ist aber auffallend, dass sich ihr Gebrauch vorherrschend auf den Bereich des kirchlichen Großgrundbesitzes beschränkte, während sie beim Adel selten blieben.[23] „Die Zunahme der Schenkungen an kirchliche Einrichtungen, die Streulage des Besitzes und die Ausformung der zweigeteilten Grundherrschaft machten“[24] offenbar die Anlage von Urbaraufzeichnungen zur Vermögenssicherung nötig. Häufig war der Anlass für eine detaillierte Aufnahme des Besitzes die Wahrnehmung einer äußeren Bedrohung, wie der Fall des Prümer Urbars[25] zeigt. Die regionalen Schwerpunkte der Urbarüberlieferungen aus dieser Zeit liegen zwischen den Flüssen Weser und Seine und in Italien.[26]

Im 12 Jahrhundert sind zwei Entwicklungen zu beobachten: Zum einen wurden die urbaren Aufzeichnungen genauer und ausführlicher und damit im Rahmen des Wandels „von der Betriebs- zu einer Rentengrundherrschaft im zwölften und 13.Jahrhundert […] als Hilfsmittel der Gutsverwaltung unumgänglich“.[27] Zum anderen ist aber auch ein genereller Rückgang der Urbaraufzeichnungen festzustellen, was sowohl durch den Niedergang der Großgrundherrschaft, als auch durch den Verlust von klösterlichem Streubesitz durch den Zugriff von adligen Lehnsträgern zu erklären ist.[28] Erst ab dem 13.Jahrhundert erfolgte wieder eine massive Zunahme an Urbaraufzeichnungen, die nun auch zunehmend den Besitzstand weltlicher Grundherrschaften wiedergeben.[29] Aber auch Hochstifte, Dompropsteien und Hospitäler bedienten sich nun verstärkt der Urbare für die Verwaltung von Sondervermögen.[30] Nun tauchten auch Mischformen zwischen Urbaren, Kartularen, und Traditionsbüchern in Form so genannter Güterverzeichnisse auf, wie beispielsweise der Oculus memorie der Zisterze Eberbach, auf den später näher eingegangen werden wird.[31]

3.2.1 Inhalt und Form von Urbaraufzeichnungen

In den mittelalterlichen Urbaraufzeichnungen wurde vor allem der Besitz an Gütern und Herrschaftsrechten verzeichnet.[32] Daneben flossen aber auch die Einkünfte aus den Gütern und deren Rechtsstatus als Eigen oder Lehen in diese Aufzeichnungen ein. Bestimmend für den Aufbau und die Darstellung eines Urbars war die Forderung, vielfältige Informationen „kurz formuliert, übersichtlich angeordnet und leicht auffindbar darzubieten“[33]

Der innere Aufbau des Urbars war aber vor allem vom „erkenntnisleitenden Interesse der aufnehmenden Institution“[34] abhängig[35] und daher je nach Bedarf geographisch nach Orten, am Ort selbst nach Zinsgütern oder auch Materien wie Zehnten oder Zöllen geordnet.[36]

Der einzelne Urbareintrag konnte die zu einer Grundherrschaft gehörenden Wirtschaftsobjekte und die davon abhängigen Bauernstellen in Form eines Kurzinventars[37] darstellen. Darin waren je nach der Ausführlichkeit des Urbars Angaben zum Zinsgut[38], zum Zinspflichtigen, dessen Familie und Besitz, zu Leiheformen und Leihelasten, zum Zinseinkommen[39] und zu Frondiensten enthalten.[40] Ausführliche Urbare verzeichneten teilweise zusätzlich die Herkunft und die Besitzgeschichte von Gütern und Rechten.[41] In diesen Fällen wurden den Einträgen zum Beleg und zur besseren Nachvollziehbarkeit des Besitzrechtes bisweilen auch „Abschriften von Kauf-, Tausch- und Schenkungsurkunden“.[42] beigefügt.

Die Zeitgenossen waren sich bewusst, dass Urbaraufzeichnungen über einen längeren Zeitraum hinweg keine verlässlichen Informationsquellen sein konnten, „sondern nur eine Aufstellung der Soll-Abgaben“.[43] Man ging davon aus, dass die Gutsverwalter vor Ort die Angaben für ihren Verwaltungsbereich beständig aktualisierten.[44] Die Urbaraufnahme und Aktualisierungen geschahen auf dem jeweiligen Gut. Dazu musste der Zinspflichtige unter Eid die nötigen Auskünfte über das Zinsgut geben, während ein Schreiber Protokoll führte. Auf diese Notizen gestützt wurden die Urbare dann in der Schreibstube in Reinschrift doppelt ausgefertigt, in Form eines nicht mehr veränderten Archivurbars und eines beim Verwalter liegenden Doppels, in das fortlaufend Änderungen am Zinsgut eingetragen wurden.[45] Die äußere Gestaltung der Codices diente häufig auch der Demonstration von Herrschaft.[46] Die verschiedenen, mannigfaltigen Überlieferungen als Pergament- oder Papierhefte und –bücher legen davon Zeugnis ab. Gerade die „Zisterzienser warben mit ihrer Wirtschaftskompetenz und waren bestrebt, mit der nicht zuletzt auch ästhetischen ‚Vorzeigbarkeit’ mancher Verwaltungsdokumente Schritt zu halten mit den bischöflichen und […] fürstlichen Kanzleien“.[47]

[...]


[1] Fossier, Robert, Sources de l’histoire économique et sociale du Moyen Âge occidental, Turnhout 1999.

[2] Johanek 1977: 138.

[3] Goez 2003: 185.

[4] Ebd.

[5] Schreiner 1992: 38f.

[6] Goez 2003: 2.

[7] Goez 2003: 3.

[8] Schreiner 1992: 42.

[9] Schreiner 1992: 43.

[10] Kerhervé 2004: 193.

[11] Goez 2003: 233.

[12] Fossier 1999: 74.

[13] Goez 2003: 239.

[14] Fossier 1999: 73.

[15] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1288.

[16] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1286.

[17] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1287.

[18] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1287.

[19] Fossier 1978: 34.

[20] Abgeleitet vom mittellateinischen necrologium, dt.: Totenbuch (Lexikon des Mittelalters, Band VI: Spalte 1078).

[21] Eine in Buch-, manchmal auch in Rollenform angelegte Sammlung mit Abschriften von Urkunden (Lexikon des Mittelalters, Band V: Spalte 1026).

[22] Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineausgabe: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8953-1-1.php.

[23] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1287.

[24] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1287.

[25] Vgl. Kap. 3.1.3 das Prümer Urbar

[26] Fossier 1999: 74.

[27] Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineausgabe: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8953-1-1.php.

[28] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1288.

[29] Ebd.

[30] Ebd.

[31] Vgl. Kap. 3.2.2. Oculus Memorie.

[32] Insbesondere Gerichts-, Gewerbe-, Zoll- und Zehntrechte (Anm. d. Verfassers).

[33] Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineausgabe: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8953-1-2.php

[34] Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1287.

[35] Dies beeinflusste die Form des Urbars in so fern, „ob mehr der Inventarcharakter des Besitzes oder die Ertragsquote […] in Einkünften und Dienstleistungen die Anlage des Verzeichnisses bestimmte.“ (Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1287).

[36] Fossier 1978: 37.

[37] Auflistung der Villa, anderer Wohngebäude, Salland, Weinberge und Zubehör wie Mühlen (Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1287).

[38] Wie Gebäude, Hofstatt und Nachbarn (Anm. d. Verf.).

[39] Hiermit ist gemeint, ob es sich bei den Zinsleistungen um Natural-, Produkt- oder Geldzins handelte

[40] Fossier 1999: 73.

[41] Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineausgabe: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8953-1-2.php

[42] Ebd.

[43] Goez 2003: 234.

[44] Ebd.

[45] Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineausgabe: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8953-1-2.php

[46] Goez 2003: 239.

[47] Ebd.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Quellengattungen des Mittelalters - Die pragmatische Schriftlichkeit in der klösterlichen Verwaltung und Organisation
Hochschule
Universität Mannheim  (Historisches Institut - Seminar für Mittelalterliche Geschichte)
Veranstaltung
Hauptseminar: Zur Ökonomie der Heiligkeit
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
36
Katalognummer
V73840
ISBN (eBook)
9783638783620
Dateigröße
539 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Quellengattungen, Mittelalters, Schriftlichkeit, Verwaltung, Organisation, Hauptseminar, Heiligkeit
Arbeit zitieren
Daniel Wimmer (Autor:in), 2006, Quellengattungen des Mittelalters - Die pragmatische Schriftlichkeit in der klösterlichen Verwaltung und Organisation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73840

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