Kapitaldeckungsverfahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung - Die einzige Lösung?


Seminararbeit, 2007

16 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Der Status quo der Rentenversicherung
2.1 Das Rentensystem in Deutschland - 3 Schichten System
2.2 Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung
2.3 Probleme bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung

3. Die Analyse des Umlageverfahrens und des Kapitaldeckungsverfahrens
3.1 Annahmen im Modell
3.2 Abgrenzung des Umlageverfahrens vom Kapitaldeckungsverfahren
3.3 Kurze Betrachtung der Mackenroth - These
3.4 Wechsel der Verfahren möglich ?

4. Alternative Verfahren zur Sicherung der Altersrente
4.1 Die Kinderrente nach Hans-Werner Sinn
4.2 Steuergebundene Finanzierung der Renten - Die Grundrente

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Sozialsysteme, sei es bei der RentenPflege- oder Krankenversicherung, ist unter anderem aufgrund der demographischen Entwicklung eines der wichtigsten Themen der Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren, und wird auch in den kommenden Jahren an Bedeutung nichts einbüßen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Meine Seminararbeit wird sich speziell mit dem Rentenversicherungssystem in Deutschland beschäftigen und deren Probleme sowie Lösungsansätze näher erläutern. Speziell werden das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren als Finanzierungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung (kurz: GRV), sowie deren Vor- und Nachteile, vorgestellt. Auch sollen Alternativen zu diesen beiden Verfahren aufgezeigt werden, wie z.B. die Finanzierung der Renten über Steuereinnahmen. Beginnen werde ich im folgenden Kapitel mit dem Status quo der GRV in Deutschland.

2. Der Status quo der Rentenversicherung

2.1 Das Rentensystem in Deutschland - 3 Schichten System

Das System der Rentenversicherung in Deutschland besteht aus 3 grundlegenden Schichten. Dieses Modell löst das 3 Säulen Modell der Altersvorsorge ab und ist mit vielen erheblichen gesetzlichen Veränderungen verbunden, wie etwa der Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung von Einkünften im Alter.1

Die erste Schicht ist die Basisversorgung, die im Idealfall circa 40 % des letzten Bruttoein- kommens entspricht. Diese wird hauptsächliche finanziert aus der GRV, deren Funktionswei- se später näher beschrieben wird. Weitere Rentenformen der ersten Schicht sind Rentenzah- lungen aus landwirtschaftlichen Kassen, Beamtenversorgung oder privaten Basis Renten. Die zweite Schicht ist die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, die circa 5-10 % des letzten Bruttoeinkommens entsprechen soll. Formen dieser Versicherungen sind zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge oder die staatliche geförderte Riesterrente.2 Die dritte Schicht ist die private Altersvorsorge, die circa 20 % des letzten Bruttoeinkommens ausmachen soll, und zur Schließung der Versorgungslücke dient. Diese Rente wird beispielsweise in Form von privaten Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen aufgebaut.

Die letzten beiden genannten Schichten der Altersvorsorge haben aufgrund der Probleme der GRV immer mehr an Bedeutung gewonnen. Eine optimale Alterssicherung für jeden Einzelnen kann daher nur im Zusammenspiel von GRV, betrieblicher Rente und privater Vorsorge erreicht werden. Die Funktionsweise der ersten Schicht, sowie die Probleme der GRV werden im folgenden Abschnitt näher erläutert.

2.2 Funktionsweise der Gesetzlichen Rentenversicherung

„Die Hauptaufgabe der GRV ist die Deckung des Risikos im Alter“3. Abgesichert werden soll natürlich nicht das Alter an sich, sondern der mit dem Alter verbundene Wegfall der Erwerbsfähigkeit, und die damit verbundenen Einkommensverluste. Weitere Rentenarten sind Rentenzahlungen aufgrund verminderter Erwerbsunfähigkeit und Rentenzahlungen wegen Todes. Gezahlt wird diese Absicherung in Form von Renten, auf die ein Berechtiger nach Erwerb von Wartezeiten seine Ansprüche geltend machen kann. Die Finanzierung dieser Renten erfolgt über laufende Beiträge, Zuschüsse des Bundes sowie Zinserträge4.

Die Beiträge sind die wichtigste Einnahmequelle zur laufenden Finanzierung. Diese werden von den Versicherten aufgebracht bzw. geleistet.

Es gibt hierbei verschiedene Gruppen von Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten.

1. Arbeitnehmer und Auszubildende : Sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Höhe des zu leistenden Beitrages errechnet sich aus dem Beitragssatz und dem Brutto- entgelt und wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
2. Selbständige: Nur ausnahmsweise „kraft Gesetzes“ versicherungspflichtig.
3. Pflegepersonen: Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mehr als 4 Stunden in der Woche im häuslichen Bereich pflegen, sind versicherungspflichtig5.
Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
4. Wehr und Zivildienstleistende: Der Bund zahlt Pflichtbeiträge. Seit dem 01.01.2000 wird ein fiktives Entgelt für die Beitragsberechnung von 60 % der Bezugsgrößen zu Grunde gelegt.
5. Sozialleistungsbezieher: Es werden Pflichtbeiträge vom Leistungsträger gezahlt.

Diese errechnen sich aus 80 % der zugrunde gelegten Ersatzleistung. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld wird ab dem 01.01.2007 fiktiv von monatlich 205,- € ausgegangen.

Weitere kleinere Versicherungspflichtige Personengruppen werden hier aus Kapazitätsgrün- den nicht weiter aufgeführt. Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieses sind unter anderem Wartezeiten, die je nach Art der Rentenzahlung unterschiedlich sind6. Unter Wartezeit versteht man auch die Mindestver- sicherungszeit. Bei verminderter Erwerbsunfähigkeit beträgt die Wartezeit pauschal 5 Jahre. Dies ist grade bei Berufsanfängern ein Nachteil, da Ihre Arbeitskraft damit praktisch nicht abgesichert ist. Des Weiteren wird Arbeitnehmern mit Geburtsdatum ab 01.01.1961 nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Arbeitnehmer vor diesem Stichtag haben in der GRV noch einen Anspruch auf eine höhere so genannte Berufsunfähigkeitsrente. Dies ist eine Fol- ge des Sparzwangs in der GRV, so dass insgesamt die Leistungen bei verminderter Erwerbs- fähigkeit reduziert wurden und die Kriterien für das Beziehen einer solchen Rente enorm er- höht wurden. Die Wartezeit für das Beziehen einer Altersrente beträgt 35 Jahre und ist ab einem Alter von 65 Jahren möglich.7 Am 09.03.2007 wurde der Beschluss der Bundesregie- rung vom 29.11.2006 im Bundestag verabschiedet8. Das „Altersgrenzenanpassungsgesetz“ beinhaltet eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahren. Diese Anhebung soll schrittweise erfolgen. Beginnend mit dem Jahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 erst in Monatsschritten, ab dem Jahr 2024 dann in Zwei-Monats-Schritten. Die Kritik an die- ser faktischen Rentenkürzung wird bei der näheren Betrachtung des Umlageverfahrens ge- paart mit dem Konflikt des Generationenvertrages noch ausführlicher erläutert. Die Wartezei- ten für die Witwen oder Waisenrente beträgt 5 Jahren. Hierbei wird unterschieden zwischen der kleinen und großen Witwen Rente. Die Gewährung ist abhängig von Faktoren, wie dem Zeitpunkt der Eheschließung und der Abhängigkeit vom Unterhaltsbedarf.

2.3 Probleme bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Rentensystem in Deutschland ist umlagenfinanziert. Das bedeutet, dass die Ausgaben durch die Einnahmen zum größten Teil gedeckt sind, bzw. gedeckt sein sollen9. Die Einnahmen werden aufgebracht durch Beiträge, die die Versicherten leisten. Die Höhe ist abhängig vom Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrundlage. Der Beitragsatz zeigt den Prozentsatz an, der von der Bemessungsgrundlage gezahlt werden muss. Er liegt aktuell bei 19,9 %. Die Bemessungsgrundlage ist das Buttoarbeitsentgelt. Folgende Abbildung veranschaulicht die Entwicklung der Beitragssätze in der GRV seit 1970.

Abb. 2.1:Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung in Prozent10

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Höhe der Beiträge ist begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt derzeit in den „alten“ Bundesländern bei 5250 €, und in den „neuen“ Bundesländern bei 4550 €.

Einkommen, welche über diese Grenzen hinausgehen, bleiben in der GRV unberücksichtigt.

Daraus ergeben sich folgende aktuelle Höchstbeiträge für Pflichtversicherte in Höhe von 1044,75 € ( West ) und 905,45 € ( Ost ). Die Höhe des Beitragsatzes, sowie die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze sind Stellschrauben in diesem umlagefinanzierten System. Diese sind wiederum abhängig von der demographischen Entwicklung. Um das hier zugrunde gelegte Problem näher zu erläutern, hilft vorab nachfolgende Grafik zu Verdeutlichung.

Hier die Darstellung der Bevölkerung im Jahre 1981.

Abb.2.2: Altersaufbau im Jahre 198111

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Schichtung der verschiedenen Altersgruppen im Jahr 1981 zeigt an, dass die Altersgruppen von 20 Jahren bis 60 Jahren die große Mehrheit stellen, was in einem umlagefinanzierten Rentensystem von hoher Relevanz ist, da so genügend Beiträge gezahlt werden um eine ausreichende Versorgung für die Rentner zu gewährleisten.

Diese idealtypische Schichtung der Altersgruppen hat aber aufgrund stark rückläufiger Geburtenzahlen eine Verschiebung erfahren. Ein weiterer signifikanter Faktor für diese Verschiebung der Alterschichten ist die höhere Lebenserwartung der Menschen, aufgrund einer sich immer verbessernden Gesundheitsversorgung in Deutschland.

[...]


1 Vgl. Bundesfinanzministerium (2005): Das Alterseinkünftegesetz - Gerecht für Jung und Alt S. 3. URL:www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/IP/Broschueren/Brosch_C3_BCre_20A lterseink_C3_BCnfte,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

2 Vgl. LV 1871 S. 1 (01/2007): Reflexe - Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007

3 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004): Sozialpolitik. München: Verlag Franz Vahlen

4 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004 ): Sozialpolitik. München: Verlag Franz Vahlen

5 Vgl. LV 1871 (01/2007): Reflexe - Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007

6 Vgl. Stiftung Warentest (1999): Rente.Berlin: Stiftung Warentest

7 Vgl. LV 1871 (01/2007): Reflexe - Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007

8 Vgl. Rheinische Post (2007) : Bundestag beschließt Rente mit 67 : In Rheinische Post vom 09.03.2007

9 Vgl. Postler, Andreas (2002) : Finanzierungsalternativen in der Gesetzlichen Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Duisburg: Volkswirtschaftliche Diplomarbeit

10 Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2007) : Entwicklung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversi- cherung URL: http://www.deutscherentenversicherung.de

11 Vgl. Statistisches Bundesamt (2006) : Bevölkerungspyramide im Jahr 1981. URL: www.destatis.de

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Kapitaldeckungsverfahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung - Die einzige Lösung?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Veranstaltung
Seminararbeit AVWL SS2007
Note
2,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V73113
ISBN (eBook)
9783638635387
Dateigröße
588 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kapitaldeckungsverfahren, Gesetzlichen, Rentenversicherung, Lösung, Seminararbeit, AVWL, SS2007
Arbeit zitieren
Mirko Boland (Autor:in), 2007, Kapitaldeckungsverfahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung - Die einzige Lösung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73113

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