Hat sich Deutschland in der Zeit des Kampfes gegen die RAF in eine illiberale Demokratie entwickelt?


Seminararbeit, 2007

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Freiheitlich-demokratische Grundordnung, Terrorismus und der liberale Rechtsstaat

B. Deutschland und der Kampf gegen die RAF
I. Akteurslogik vor, während und nach dem Deutschen Herbst
II. Begriffsdefinition
1. Defekte Demokratien
2. Illiberale Demokratie
3. „Staatsräson“ als Euphemismus für den Eingriff in die Bürgerrechte?
III. Maßnahmen der Bundesrepublik gegen die RAF
1. Rasterfahndung
2. Extremistenbeschluss
3. Anti-Terrorpaket
a. Änderung der Strafprozessordnung
b. § 129a StGB.
c. Störung des Verhältnisses zwischen Verteidigung und Inhaftierten
d. Kontaktsperregesetz
IV. Synthese

C. Ereignisgeschichtliche Ursachenanalyse und Fazit

D. Quellenverzeichnis

E. Eidesstattliche Erklärung

A. Freiheitlich-demokratische Grundordnung, Terrorismus und der liberale Rechtsstaat

„Die Würde des Menschen ist antastbar“1verkündete Ulrike Meinhof, Journalistin und spätere Mitbegründerin der Roten Armee Fraktion (RAF).

Mit diesen Worten nimmt sie bewusst Bezug auf den ersten Artikel des Grundgesetzes. Diese provokante Aussage stellt das Fundament für ihren Kampf und einer ganzen Generation gegen das (politische) System der Bundesrepublik Deutschland. Ein blutiger Kampf, der ein ganzes Land jahrzehntelang in Angst und Schrecken versetzte und den Staat an den Rand seiner rechtli- chen Möglichkeiten trieb. Leitprinzip des Staates ist die in der Verfassung verankerte und durch das Bundesverfassungsgericht festgelegte Freiheitlich-demokratische Grundordnung (FdGO). Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Bürger- und Grundrechte - an diese Grundsätze muss sich der Staat, die Gesellschaft und überhaupt jeder Einzelne halten. Aus der Studentenbewegung 1967 resultieren die Gründungen diverser linksextremer Gruppierungen, wie die „Bewegung 2. Juni“ (in Erinnerung an den Todestag des erschossenen Studenten Benno Oh- nesorg), die „Revolutionären Zellen (RZ)“, die „Rote Zora“ als feministische Gruppe und auch die „Rote Armee Fraktion“ (Jesse 1980: 52f), die zunächst als Baader-Meinhof-Gruppe in den Schlagzeilen stand2und sich ab 1970 offiziell als „RAF“ bezeichnete. Die liberale Demokratie wird auf eine harte Probe gestellt in den Jahren 1967-1993 (dem Jahr der letzten polizeilichen Aktion gegen die RAF, vor deren Selbstauflösung 1998). Zahlreiche Gesetze und Beschlüsse werden gefasst, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Doch inwie weit befand sich der Staat auf legalem Terrain mit seinen Verordnungen? Überschritt er die Grenze zum totalitären Über- wachungsstaat oder handelte es sich dabei um eine defekte Demokratie, die die Würde des Men- schen „antastbar“ machte, also eine illiberale Volksherrschaft?

Mittels einer Definition, was einen Defekt ausmacht, mit besonderem Augenmerk auf die illibera- le Demokratie, sowie der Analyse der Akteure, die in diesem spannendem Kapitel deutscher Kri- minalgeschichte beteiligt sind, soll diese Frage erörtert werden. Diese Verdeutlichung ist notwen- dig, um die Positionen und Denkweisen sowie die politische Theorie hinter dem Handeln des Staates genauer beleuchten zu können. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit, werde ich dann versu- chen die theoretischen Grundlagen anhand ausgewählter, empirischer Belege darstellen und ana- lysieren.

Die Literatur zu diesem Themenkomplex ist reichhaltig und dennoch klein. Um diese Thematik zu erarbeiten muss man verschiedene Bereiche untersuchen. Zu diesen gehören neben der Politikwissenschaft sowohl die Rechts- und Gesellschaftswissenschaft als auch die Neuere und Neueste Geschichte. Zur Defekten Demokratie ist das gleichnamige Werk von Wolfgang Merkel unverzichtbar, genauso wie die „Streitbare Demokratie“ von Eckhard Jesse und das gleich betitelte Buch von Hans-Gerd Jaschke. Im Falle der empirischen Belege sind die Analysen und Darstellungen des RAF-Experten Butz Peters („Tödlicher Irrtum - Die Geschichte der RAF“) zu erwähnen. Außerdem werden zahlreiche Gesetzestexte und Aufsätze sowie weitere Litertatur verwendet, die im angehängten Quellenverzeichnis aufgelistet sind.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ich zur Erforschung illiberaler Elemente in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge des Extremismus lediglich den RAF-Terrorismus mit dem Schwerpunkt auf der ersten und zweiten Generation, als Beleg heranziehen werde. Weitere Gruppierungen hätten den Rahmen dieser Arbeit gesprengt und werden daher bewusst übergan- gen.

B. Deutschland und der Kampf gegen die RAF

I. Akteurslogik vor, während und nach dem deutschen Herbst (1977)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Selbst schematisiert (nach Straßner 2003: 72)

Um die Logik hinter den verwirrenden Zuständen des Nervenkrieges gegen die RAF zu verdeutlichen, müssen die verschiedenen Akteure und deren Ansichten bzw. Einstellungen und Haltungen näher definiert werden.

Im Zentrum des Geschehens steht die Bundesrepublik als liberaler Rechtsstaat, der in seinem Handeln von den Prinzipien der FdGO geleitet wird. Der Schutz von Freiheit und die Sicherheit des Einzelnen stehen im Vordergrund. Die Sicherstellung dieses Zustandes soll anhand von ver- fassungsrechtlichen Mitteln im Rahmen der vorhandenen Gesetze gewährleistet werden. Diese Forderung besteht seitens der Bevölkerung, die sowohl durch Anschlagsserien in der Öffentlich- keit, als auch den Unruhen seit der Studentenbewegung (1967) regelmäßig in Panik versetzt wird. Aber auch durch die Massenmedien, welche durch eine emotionale und hetzerische Art und Wei- se der Berichterstattung die Menschen verängstigen und die Gemüter weiter erhitzen (Klink 1998: 74). Durch eine fortwährende propagandistische Verfolgung heizten die Medien die Angelegen- heit weiter an. Betroffen von dieser medialen Vorgehensweise und eines weit verbreiteten Sensa- tionsjournalismus waren RAF-Mitglieder (Beispielweise Ulrike Meinhof), aber auch linke Intellek- tuelle, die sich nicht öffentlich von der RAF distanzierten, wie zum Beispiel Heinrich Böll. Im Besonderen entwickelte sich durch seine Art der Berichterstattung der Verlag Axel Springer zu einer Zielscheibe des Linksextremismus (Peters 2004: 260f). Den Medien gebührt in der Hinsicht eine besondere Rolle, da sie als „vierte Gewalt“ die Politik kontrollieren sollten. Die staatliche Gewalt befindet sich aber zeitweise nur am Rande der Legalität, was im Folgenden näher erläutert werden soll. Der extremistische Akteur RAF befindet sich in der gesamten Zeit außerhalb des Gesetzes und missbraucht die Angst der Bürger zugunsten ihres Kampfes gegen das politische System der BRD. Durch immer radikalere Aktionen setzt er den gesamten Staat unter Druck und löst damit eine Art Druckspirale aus.

Öffentliche Anschläge verbreiten Angst in der Gesellschaft, die durch die mediale Berichterstat- tung Nahrung bekommt und dadurch länger auf der Tagesordnung bleibt. Dieses Phänomen be- schreibt die Agenda-Setting-Theorie, worauf jedoch nicht näher einzugehen ist. Besonders das Jahr 1977 war von dem RAF-Terror geprägt. Schießereien und die Entführungen von Personen des öffentlichen Lebens, waren ein fester Bestandteil des Kampfes der RAF. Vielfach sind dabei auch unbeteiligte Zivilisten ums Leben gekommen. Eskaliert sind die Ereignisse im Deutschen Herbst mit den Erschießungen des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und des Dresdner Bank-Chefs Jürgen Ponto sowie die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin Schley- er (ebd. 380-393; 404-413). Für die Bevölkerung war die RAF ein Phänomen, das man sonst nur aus Filmen kannte. Sie war eine unmittelbare Gefahr, die jeden hätte treffen können.

Als Splittergruppe in der Bevölkerung sammelten sich außerdem linke und liberale Intellektuelle. Sie sind, aufgrund der exekutiven Methoden des Staates, nicht der gängigen Meinung. Nämlich eine absoluten Verurteilung und Distanzierung von der RAF und mahnen die Wahrung des Rechtsstaats an. Sie werden als „Sympathisanten“ stigmatisiert und gehören in die Gruppe der „Verdächtigen“ und werden daher von Staat und Medien kontrolliert (Jaschke 1991: 248f). Wie zu Beginn bereits erwähnt, steht der Staat im Zentrum. Auf ihm liegt der Druck durch Medien und Gesellschaft für eine sichere Ordnung zu sorgen. Er soll aber dabei nicht unrechtmäßig werden (ebd. 249ff) und muss dabei gleichzeitig gegen die Terroristen kämpfen. Zum einen um die Sicherheitsbedürfnisse zu befriedigen und zum anderen, um seine eigene Existenz zu sichern und das System vor einem Kollaps zu bewahren. In diesem Chaos wird die Demokratie geschädigt, was auch von einer Vielzahl Intellektueller angeprangert wird.

II. Begriffsdefinition

1. Defekte Demokratien

Beschädigte Demokratien werden in der Politikwissenschaft als „defekt“ bezeichnet. Mit diesem Adjektiv werden vorrangig die Ergebnisse gescheiterter Systemtransformationen nach der Wende in Mittel- und Osteuropa sowie die Regierungssysteme Lateinamerikas beschrieben. Allerdings lässt sich es auch auf die Bundesrepublik im Zeitalter der RAF übertragen. Was genau bezeichnet nun die Defekte Demokratie, genau genommen deren Sonderform die „illiberale“ Demokratie?

Wolfgang Merkel definiert sie alle als „Subtypus von Demokratie[…], der bestimmte institutionelle Minima aufweist“ (Merkel et al 2003: 39) und verneint damit die Frage, ob es sich bei solchen Systemen um Autokratien handelt. Diese Staaten verfügen über die üblichen freiheitlich-demokratischen Ele- mente, die ggf. auch in ihren Verfassungen festgeschrieben sind. Hierzu gehören die individuellen Regime der „embedded democracy“ (Ebenda: 57), wie Wahlsysteme und politische Teilhaberech- te, aber auch die Bürger- und Freiheitsrechte sowie die Gewaltenkontrolle. Sind diese nun aber vereinzelt eingeschränkt, aufgehoben oder nur theoretisch existent, gilt eine Demokratie als de- fekt. Wichtig ist dabei, dass die Herrschaft legitim ist. Zugang, Monopol, Anspruch, und Struktur müssen mit den üblichen demokratischen Mitteln erfolgen, nach Knobloch (2002: 9f). Die defek- te Demokratie wird zur Typologisierung mit verschiedenen Adjektiven beschrieben, die im Fol- genden im Aufriss überblickt werden.

So bezieht sich die „exklusive Demokratie“ auf Systeme in denen das Wahlregime beschädigt und nicht allen Bürgern zugänglich, somit die Wahl letztendlich nicht frei ist (ebd. 10). Als solche Demokratien, kann man Südafrika unter dem Apartheid-Regime oder die USA vor der Rassen- diskussion bezeichnen. Wird ein Land in seinem politischen Handeln durch eine bestimmte Gruppierung gelenkt, beispielsweise das Militär oder eine Miliz, so nennt man es eine „Enklaven- demokratie“.

Ist in einer Demokratie das Amt des Präsidenten so stark ausgeprägt, dass er gegenüber dem Par- lament schon annähernd diktatorähnliche Kompetenz verfügt, bezeichnet man diese als „Delega- tive“. Der argentinische Politikwissenschaftler Guillermo O’Donnell charakterisiert die Führung wie folgt: „(…)typically winning presidential candidates in DD’s put themselves as above both political parties and organized interests (…)” (1994: 60). Die delegative Demokratie gilt, neben der Enklavendemo- kratie, als typisches Phänomen der lateinamerikanischen Postdiktaturen. Die verschiedenen Feh- lertypen lassen sich in Kategorien einordnen. Delegative und Enklavendemokratie attestieren mehr die Defekte in der politischen Gewalt und Führung sowie das politische System an sich. Der Fehler in der Demokratie ist in der Mentalität der Regierung vorhanden und ist nicht durch Gesetze legitimiert bzw. festgeschrieben.

Die exklusive und die im Folgenden zu beschreibende illiberale Demokratie sind dagegen legiti- mierte Fehlertypen. In diesen Systemen ist das positive Recht für die Schäden in der Rechtsstaat- lichkeit und der Freiheitlich-demokratischen Ordnung sowie der bürgerlichen Freiheiten verant- wortlich. Der Defekt wirkt sich in Gestalt von Einschränkungen ihrer Wahl- oder Meinungsfrei- heit letztendlich auf die Bürger aus. Aufgrund der früher nicht anwesenden Rechte in den autori- tären Regimen des Sozialismus werden die postkommunistischen Demokratien Osteuropas oft mit diesen Adjektiven beschrieben.

2. Illiberale Demokratie

Kurz gesagt bezieht sich der Begriff der illiberalen Demokratie auf eine Einschränkung der bür- gerlichen Freiheiten in einem politischen System (Zakaria 1997: 22). Für das westliche Demokra- tieverständnis bedeutet das unter anderem eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung, des gleichen Zugangs zu politischen Ämtern für alle Bürger, sowie von freien und geheim abgehalte- nen Wahlen. Um die illiberale Demokratie von der Autokratie, sowie den anderen Defekten De- mokratien abzugrenzen, stellt Merkel bestimmte Indikatoren zur näheren Spezifizierung auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aus: Merkel, Wolfgang/ Puhle, Hans-Jürgen/ Croissant, Aurel et al 2003: Defekte Demokratien; Band 1: Theorie, Opladen, S. 87, Tabelle 7

Leitprinzip eines jeden liberalen Systems ist der Rechtsstaat. Er schützt den einzelnen Bürger vor der Staatsgewalt, ermöglicht die Einsprüche gegenüber der Legislative und schützt die Menschen- rechte. Im Beispielland, der Bundesrepublik Deutschland, sind diese Aspekte sowohl in der Ver- fassung als auch durch die Freiheitlich-demokratische Grundordnung festgelegt und gesichert. Die Legislative wird durch regelmäßig und frei abgehaltene Wahlen gebildet, daher sind die „Grundbedingungen einer elektoralen Demokratie erfüllt“ (Merkel 2003: 40). Folglich handelt es sich hierbei um ein liberales System. Einschränkungen in den Bürger- und Freiheitsrechten können erfolgen, sind aber nicht zwingend mit einem Defekt gleich zu stellen, zum Beispiel bei Verbü- ßung einer Haftstrafe oder im Kriegsfall. Jedoch müssen auch hier grundlegende Freiheiten ge- währt werden. So zum Beispiel das Verbot der Anwendung von Folter in Gefängnissen oder die Verwehrung des Zugangs zur Gerichtsbarkeit. Genau genommen handelt es sich dabei um die Übergriffe der staatlichen Akteure auf den Staatsbürger. Der Staat hat die Verantwortung für eine freie Gesellschaft zu tragen und hat als Souverän die alleinige Gesetzesinitiative. Wird diese Vor- machtstellung zur Unterdrückung der Freiheiten von Gruppen oder Minderheiten missbraucht und wirkt sich dies wiederum auf das gesamte System aus, schädigt er es. Die illiberale Demokra- tie ist dadurch geschaffen. Zakaria beschreibt sie als „growth industry“ (1997: 24). Zu Deutsch: eine Wachstumsindustrie.

[...]


1Zitiert nach der gleichnamigen Aufsatzsammlung mit Werken von Ulrike Meinhof (1988)

2Es gab nie eine endgültige Einigung ob die Terroristen unter der Führung von Andreas Baader und Ulrike Meinhof als „Gruppe“ oder „Bande“ bezeichnet werden sollen. Vielfach wurden Personen, die den Terminus „Gruppe“ verwendeten als „Sympathisanten“ diffamiert (Jesse 1980: 55). In dieser Arbeit wird von der „Gruppe“ gesprochen, was nicht die politische Meinung des Autors wiedergeben soll.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Hat sich Deutschland in der Zeit des Kampfes gegen die RAF in eine illiberale Demokratie entwickelt?
Hochschule
Universität Regensburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Grundkurs Einführung in den Vergleich Westlicher Regierungssysteme
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V72189
ISBN (eBook)
9783638727488
ISBN (Buch)
9783638802888
Dateigröße
662 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland, Zeit, Kampfes, Demokratie, Grundkurs, Einführung, Vergleich, Westlicher, Regierungssysteme
Arbeit zitieren
Ibrahim Ghubbar (Autor:in), 2007, Hat sich Deutschland in der Zeit des Kampfes gegen die RAF in eine illiberale Demokratie entwickelt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72189

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