Die Bankenkrise


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

29 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1.Problemstellung

2. Ursachen der dt. Bankenkrise
2.1. Hyperinflation und ihre Auswirkungen auf die Banken
2.2. Reparationslast und Auslandsverschuldung
2.3. Die Bankenstruktur
2.4. Die Stellung der Reichsbank

3. Am Vorabend der Bankenkrise
3.1. Die Weltwirtschaftskrise
3.2. Politische Ereignisse und ihre Wirkung
3.3. Die Banken zwischen 1929 und dem Frühjahr

4. Verlauf der Bankenkrise
4.1. Der Ausbruch der Krise
4.2. Die Geschehnisse um die Danatbank
4.3. Maßnahmen der Regierung
4.4. Krisenmanagement

5. Auswirkungen der Krise
5.1. Folgen für das Bankwesen
5.2. Politische und wirtschaftliche Folgen

6. Resümee

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aktienkurse von New York und Berlin 1927 bis 1933.VI

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aufbringungsrechnung zum Dawes-Plan.V

1. Problemstellung

Die folgende Arbeit wird sich mit einem Teil der Wirtschaftsgeschichte während der Weimarer Republik, speziell der dt. Bankenkrise 1931, befassen. Ich werde die Umstände die zu dieser Krise führten, sowie den Verlauf und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Politik skizzieren, um ein Bild der damaligen Situation zu verdeutlichen.

Ein besonderes Interesse gilt den Geschehnissen um die Danatbank[1] und ihren wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen.

2. Ursachen der dt. Bankenkrise

2.1. Hyperinflation und ihre Auswirkungen auf die Banken

Während der großen Inflation in Deutschland, die nach dem 1. Weltkrieg voll zum Tragen kam und ihren Höhepunkt im Jahr 1923 erreichte, verloren die dt. Banken den größten Teil ihres Eigen- und Fremdkapitals. Im letzten >>Normaljahr<< 1913 konnten die privaten Aktienbanken noch ein Eigenkapital von etwa 4,4 Milliarden Mark und ein Fremdkapital von etwa 15,4 Milliarden Mark vorweisen. Bereits 1925, also nach Beendigung des Krieges und der Inflation hatte sich das Eigenkapital der privaten Aktienbanken auf 1,4 Milliarden RM und das Fremdkapital auf 8,3 Milliarden RM verringert. Somit war das Eigenkapital gegenüber 1913 auf weniger als ein Drittel zusammengeschrumpft. Das Fremdkapital der Berliner Großbanken, die zu dieser Zeit mehr als die Hälfte des privaten Kreditgeschäfts inne hatten, war zum Ende der Inflation bis auf ein Fünftel des Vorkriegsstandes verringert worden. Das Ausmaß der Geld-zerstörung bei den Sparkassen stellte sich 1925 gegenüber 1913 wie folgt dar: das Eigenkapital verringerte sich von 964 Millionen Mark auf 126 Millionen RM und das Fremdkapital verringerte sich von 19,8 Milliarden Mark auf 2,9 Milliarden RM.[2]

Anhand dieser Entwicklungen kann man sich die Kapitalvernichtung am Ende der Inflation gut vorstellen. „Die deutsche Wirtschaft war aber gerade jetzt viel kapital-bedürftiger als in >>normalen<< Zeiten. Vom Ausbruch des Ersten Weltkrieges bis zur Stabilisierung, also fast 10 Jahre lang, hatten die Betriebsanlagen der Industrie und der Verkehrsmittel nicht erneuert und modernisiert werden können. Hier bestand also ein außergewöhnlicher Nachholbedarf an Ersatz- und Neuinvestitionen. Dieser Bedarf war infolge des deutschen Kapitalmangels nach der Inflation aus eigenen Kräften gar nicht zu decken.“[3] Man war also auf die Finanzierung über das Ausland angewiesen, wobei hierzu der Widerspruch zu den dt. Reparationszahlungen stand.[4] Eine Lösung sollte der Dawes-Plan bringen.

2.2. Reparationslast und Auslandsverschuldung

Gegenstand des Dawes-Plans der 1924 zwischen Deutschland und den Sachverständigen der Gläubigerländer vereinbart wurde, war als eine Art Übergangsregelung gedacht. Dies leitete man daraus ab, dass keine endgültige Reparationssumme festgelegt wurde. Der Dawes-Plan enthielt folgende Feststellungen: bei normaler Wirtschaftslage läge die jährliche Leistungsfähigkeit Deutschlands bei 2,5 Milliarden Goldmark. Da dies zu jener Zeit nicht zutraf, gestand man den Deutschen eine Art „Schonzeit“ zu und legte entsprechend niedrigere Anfangsraten fest. 1924/25 sollte eine Rate von 1 Milliarde Goldmark gezahlt werden, die aus der zur Verfügung gestellten 800 Millionen Goldmark Dawes-Anleihe und 200 Millionen Goldmark Eigenleistung bestand. Danach sollten sich die Raten bis zum Jahr 1928/29 Schrittweise erhöhen, bis dann die eigentliche „Normalrate“ i.H.v. 2,5 Milliarden Goldmark erreicht würde. Der große Nachteil des Plans war der Eingriff in die Hoheitsrechte des Reiches, indem die Quellen der Zahlungen bestimmt wurden. Ein Teil sollte aus der Belastung des Reichshaushalts stammen, ein weiterer von der Reichsbahn, die durch Ausgabe von Obligationen und den Einnahmen aus einer Beförderungssteuer ihren Teil leisteten sollte. Die Industrie wurde mit 5 Milliarden Goldmark durch Schuldverschreibungen belastet.[5] Man richtete die Institution des Reparationsagenten ein, der über Höhe und Zeitpunkt des Transfers zu entscheiden hatte. Er übte somit die Kontrollfunktion und den Transferschutz aus.[6] Erst der Dawes-Plan ermöglichte die jetzt einsetzende ausländische Kreditgewährung an die dt. Wirtschaft. Infolge der starken Kapitalnachfrage, begünstigt durch die neuen Reparations-regelungen, stiegen sowohl die Kapitalmarktzinsen als auch die Geldmarktzinsen von 1924 bis 1930. Da die Zinsen somit durchschnittlich doppelt so hoch waren wie im Ausland, strömten ausländische Kredite nach Deutschland.[7] Die Festlegung der Endsumme der dt. Reparationszahlungen erfolgte über die Ablösung des Dawes-Plans 1930 durch den Young-Plan. Der Gesamtbetrag wurde auf 110,7 Milliarden RM festgelegt, was dem mehr als 10-fachen der Reichseinnahmen von 1929 entsprach. Die letzte Rate sollte 1987 erfolgen. Deutschland reagierte mit nationaler Empörung und scharfen Angriffen von der Rechtsopposition. Die Regierung Brüning hatte schon zu diesem Zeitpunkt nur ein Ziel: die Revision des Young-Plans! Dies wollte sie über den Weg der pünktlichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen erreichen, um damit zu beweisen, dass der gute Wille zum zahlen vorhanden sei, aber man solche Beträge nicht leisten könne.[8] Durch den Young-Plan entfiel die internationale Kontrolle der dt. Wirtschaft, der Reichsbank, der Reichsbahn und auch des Transferschutzes durch den Reparationsagenten. Als wichtigstes jedoch brachte der neue Plan eine Atempause von 2 Jahren, da hier die zu leistenden Raten um 2,5 Milliarden RM bzw. 1,7 Milliarden RM herabgesetzt wurden. Danach sollten die Annuitäten bis zum Jahr 1966 steigen, bis sie ihren Höchststand mit 2,4 Milliarden RM erreichen. Um die Zahlungen an die Gläubigerländer weiterzuleiten, setzte man die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ein.[9] Deutschland zahlte von 1924 bis 1930 ca. 10,3 Milliarden RM Reparationen, die nur geleistet werden konnten, da man im großem Umfang ausländische Kredite erhalten hatte. Dies hieß nichts anderes, als das Deutschland seine politischen Schulden über die Aufnahme kommerzieller Schulden beglich.[10] Ende 1930 betrugen diese kommerziellen Schulden etwa 25,6 Milliarden RM[11]. Die dt. Forderungen gegenüber dem Ausland betrugen 9,7 Milliarden RM. Somit ergibt sich eine dt. Nettoverschuldung i.H.v. 15,9 Milliarden RM. Die Hauptgläubigerländer Deutschlands waren mit ca. 39 % Amerika, die Niederlande mit 18 %, Großbritannien mit 15 % und Frankreich mit 5 % Anteil an den Auslandskrediten. Die ganze Brisanz der Auslandsverschuldung kam erst dadurch zum Tragen, dass ein erheblicher Teil der Kredite nur eine Laufzeit bis zu 3 Monaten hatte, also kurzfristiger Natur waren. Der Anteil belief sich auf 14,8 Milliarden RM. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass das

bereits erwähnte Zinsniveau so hoch war, dass die ausländischen Investoren bei einer kurzfristigen Anlage in Deutschland eine höhere Rendite erzielten, als wenn sie im eigenen Land in eine Langfristanlage investiert hätten. Diese kurzfristigen Kredite konnten immer wieder verlängert werden, jedoch waren sie kurzfristig und konnten somit binnen weniger Tage gekündigt werden.[12]

2.3. Die Bankenstruktur

Da das Kreditangebot auf dem innerdeutschen Kapitalmarkt nicht ausreichte, versorgten sich die dt. Banken, die während der Inflation denn größten Teil ihrer fremden Mittel verloren hatten, mit ausländischen Krediten i.H.v. 8,9 Milliarden RM. Die Banken stockten auf diese Weise bis 1929 ihre fremden Mittel wieder reichlich auf. Eine große Gefahr lag jetzt darin, dass die Banken es versäumten auch ihre eigenen Mittel parallel dazu wieder aufzubauen. Aufgrund dieser Sachlage verschlechterte sich die Kapital-struktur der Kreditinstitute gegenüber dem Vorkriegsjahr 1913 besorgniserregend. Im dt. Bankwesen galt zu dieser Zeit die Regel, dass das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital 1 : 7, jedoch nicht schlechter als 1 : 10 sein sollte. Bereits 1929 hatten sich die Relationen bei den privaten Aktienbanken auf 1 : 10,4 verändert.[13] „Es hatte aber sich nicht nur die Relation zwischen Eigenkapital und Fremdkapital gegenüber der Vorkriegszeit verschlechtert. Auch die Herkunft und die Fälligkeit der fremden Mittel hatte sich zum Nachteil verändert.“[14] Vor dem Krieg spielte der Anteil des ausländischen Kapitals unter den Fremdmitteln eine eher untergeordnete Rolle. Er lag 1913 bei 1 : 3,5. Doch bereits 1929 war dieser Anteil auf 1 : 13 angestiegen. Aufgrund dessen musste sich eine abrupt einsetzende Kapitalflucht verheerend auf das Bankwesen auswirken.[15] Das Hauptproblem der ausländischen Mittel war, dass diese mit Devisen zurückbezahlt werden mussten. Eine weitere Verschärfung der Situation stellte die Aufteilung der kurz- und langfristigen Anteile des Fremdkapitals dar. Die kurzfristigen Mittel überwogen und stammten mit etwa 40 % aus dem Ausland. Den Hauptanteil der ausländischen Kredite der an die dt. Banken ging, erhielten die Berliner Großbanken, wie etwa die Deutsche Bank, die Disconto-Gesellschaft, die Dresdner Bank, die Commerz- und Privatbank, die Danatbank und die Berliner Handelsgesellschaft.[16] Auch die Liquiditätsquoten der dt. Banken hatten sich bis 1929 verschlechtert. Dies war nur möglich, da es damals keine gesetzlichen Vorschrift für die Haltung von Liquiditätsreserven gab[17]. Im Bereich der langfristigen Kapitalanlagen war ein Rückgang von 4,4 Milliarden Mark auf 2 Milliarden RM im Jahr 1929 gegenüber 1913 zu verzeichnen. Jedoch waren nicht nur die in der Bilanz ausgewiesen Anlagen langfristiger Natur, sondern, was eines der größten späteren Probleme darstellen sollte, auch nominell kurzfristige Kredite faktisch langfristige Ausleihungen. Nur solange die Konjunktur anhielt und die innenpolitische Lage stabil war, konnte dies gut gehen.[18] „Wenn die Banken bei der Hereinnahme kurzfristiger Auslandsgelder und bei der Ausleihung dieser Gelder im allgemeinen weniger Vorsicht walten ließen, als notwendig war, so deshalb, weil sich auch die scharfe Konkurrenz innerhalb des deutschen Bankgewerbes auswirkte, die Konkurrenz um Einlagen und um Kreditnehmer.“[19] Um einer möglichen wirtschaftlichen Krise zu entgehen, versuchten die privaten Aktienbanken durch Konzentrationsmaßnahmen vorzubeugen. So fusionierten 1922 die Darmstädter und die Nationalbank zur Danatbank und 1929 die Deutsche Bank mit der Disconto-Gesellschaft (= Dedi). Es erfolgte ein Strukturwandel im Kreditgewerbe, der sich durch den Ausbau der Filialnetze der Berliner Großbanken darstellte. Die Anzahl der Filialen zwischen 1913 und 1929 erhöhte sich von 153 auf 698, also mehr als das Vierfache.[20] Die damalige Übersetzung des Bankapparats entstand durch den Ausbau des Filialnetzes der Berliner Großbanken und nicht aufgrund einer größeren Anzahl von Instituten. Eine weitere Ursache für die Übersetzung des Bankapparats war die Geschäftsausweitung der Sparkassen und Girozentralen in Bereiche, die früher nur den Kreditbanken vorbehalten war. Vor 1914 durften die Sparkassen nur Spareinlagen hereinnehmen und Langfristkredite an Hausbauer und Kommunen vergeben.1914 gestatteten gesetzliche Erneuerungen die Aufnahme des Depositen- und Kontokorrentgeschäfts und die Vergabe von Personalkrediten in einem Umfang, so dass es zu einer Konkurrenzsituation gegenüber den Privatbanken kam. Die Sparkassen erhielten bei ihrer Geschäftsausweitung die Unterstützung der Landesregierungen, indem sie Steuerprivilegien im Gegensatz zu den Privatbanken

bekamen. Die Sparkassen und Girozentralen waren stark abhängig von den Gemeindefinanzen, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besaßen, sondern Einrichtungen der Gemeinden und Gemeindeverbände waren.[21]

2.4. Die Stellung der Reichsbank

Nach dem Dawes-Plan wurde die Stellung der Reichsbank im Bankgesetz vom 30.08.1924 neu geregelt. Sie war jetzt von der Regierung völlig unabhängig, jedoch geriet sie durch den je zur Hälfte mit Ausländern besetzten Generalrat unter internationale Aufsicht. Dieser bestimmte den Reichsbankpräsidenten und die Mitglieder des Reichsbankdirektoriums. Eine weitere wichtige Neuregelung war die Mindestnotendeckung von 40 % der umlaufenden Noten in Gold und Devisen. Nur durch einen einstimmigen Beschluß des Generalrats durfte die Notendeckung unterschritten werden. Mit der Regelung der Mindestnotendeckung bestand eine wichtige Korrelation zur Auslandsverschuldung. Ausländische Gläubiger konnten durch die wöchentlichen Bekanntgaben der Reichsbank über ihre Aktiva und Passiva leicht ablesen, in welcher Höhe man über der 40 %-igen Notendeckung lag und sich dementsprechend in Sicherheit wissen, dass Deutschland seine Schulden termingerecht bezahlen werde. Der Dawes-Plan wurde durch den Young-Plan abgelöst und mit ihm entfiel die internationale Aufsicht der Reichsbank, jedoch verpflichtete man sich die Mindestnotendeckung beizubehalten.[22]

Der bisherige Reichsbankpräsident Hijalmar Schacht trat am 7. März 1930 zurück, nachdem er beim Reichspräsidenten Hindenburg durch die offene Distanzierung zum Young-Plan in Ungnade fiel. Sein Nachfolger wurde Dr. Hans Luther.[23] Luther war ehemaliger Oberbürgermeister von Essen und Reichsminister in verschiedenen Kabinetten. Er hatte sich einen Namen bei der Bekämpfung der Inflation in den Jahren 1923/24 gemacht. „Von Geld, Kredit und Währung verstand er ebensowenig wie von der Nationalökonomie – im Gegensatz zu Schacht und Brüning.“[24]

3. Am Vorabend der Bankenkrise

3.1. Die Weltwirtschaftskrise

„Der Beginn der Weltwirtschaftskrise wird gewöhnlich auf den >>schwarzen Freitag<<, den 25. Oktober 1929, datiert, an dem die Wertpapierkurse an der New Yorker Börse zusammenbrachen. Dieser rapide Kurssturz war jedoch nur das erste manifeste und alarmierende Symptom gewesen.“[25] Da es in den USA seit 1919 eine fast durchgängige Aufwärtsbewegung gegeben hatte, die nur in den Jahren 1921 und 1924 für kurze Zeit unterbrochen war, herrschte ein allgemeiner Fortschrittsglaube. Die Kursentwicklung aus der Abbildung 1 zeigt deutlich, dass der „Kurssturz“ in New York (Index für 421 Aktien) aufgrund der vorherigen 34-monatigen Börsen Hausse kritisch betrachtet werden muss, denn das durchschnittliche Niveau von 1926 wurde erst 19 Monate nach dem Börsensturz erreicht. In Deutschland hingegen war die Spitze der Kurse bereits 1927 erreicht. Die langfristige Abwärtsbewegung setzte nach einem kontinuierlichen Anstieg der Börsenkurse von Dezember 1925 bis April 1927 ein. Die Weltwirtschaftskrise kann hier also allenfalls als Beschleuniger des vorherrschenden Trends gesehen werden.[26]

Die Abwärtsbewegungen an der Dt. Börse hatten verschiedene Hintergründe. Die ab Mai 1927 bis September 1929 anhaltende Baisse war durch eine „zu geringe Alimentierung des deutschen Kapitalmarktes aus dem Ausland bestimmt, danach durch sinkende Gewinnaussichten der Unternehmen.“[27] Der konjunkturelle Aufschwung in der zweiten Hälfte der 20-iger Jahre, der auf Grund des Nachhol- und Umstellungsbedarfs der Nachkriegszeit entstand, verführte die junge Industrie zu einer Überspekulation über die Aufnahmefähigkeit des Marktes. Es erfolgte der Aufbau von Überkapazitäten, so dass schon bald die Produktion die Nachfrage überstieg. Angetrieben von einem schier uneingeschränktem Vertrauen, wurden Aktien mit Hilfe von Bankkrediten gekauft. Nach dem Crash an der Börse folgte ein Konjunkturabschwung in der Industrie. Als Folgen der Rezession häuften sich die geschäftlichen Zusammenbrüche. Schon 1931 waren es mit 19250 Konkursfällen fast doppelt so viele wie 1928 mit 10600. Die von der Wirtschaft ausgewiesenen Insolvenzverluste betrugen 1928 418 Millionen RM und 1931 bereits 900

Millionen RM. Durch die jetzt einsetzende starke Produktionseinschränkung kam es zu einer Massenarbeitslosigkeit von ungeahntem Ausmaß. Im Jahr 1929 waren bei den dt. Arbeitsämtern durchschnittlich 1,9 Millionen Menschen als arbeitslos gemeldet, bei einer damaligen dt. Bevölkerung von 64 Millionen Einwohnern. Bereits im Sommer 1930 waren es 3,1 Millionen; im Sommer 1931, während der Bankenkrise schon 4,4 Millionen Erwerbslose. Die Wohlfahrtsunterstützung wurde durch die Gemeinden getragen, die gleichzeitig auch Gewährsträger und Schuldner der Sparkassen und Girozentralen waren. Diese Kausalkette zwischen Dauerarbeitslosigkeit, Belastung der Gemeindefinanzen und die Lage der Sparkassen kam in der Bankenkrise voll zum tragen.[28]

[...]


[1] Danatbank: Darmstädter und Nationalbank

[2] Untersuchung des Bankwesens 1933, Teil II: Statistiken, S.58-61. Zit. nach: Born, Bankenkrise, S. 14.

[3] Born, Bankenkrise, S.15.

[4] Lüke, Geheimnis, S. 19.

[5] die genaue Aufbringungsrechnung: siehe Tabelle 1.

[6] Walter, Wirtschaftsgeschichte, S. 160 f.

[7] Born, Bankenkrise, S. 16.

[8] L.c., S. 17.

[9] Walter, Wirtschaftsgeschichte, S. 162.

[10] Born, Bankenkrise, S. 18.

[11] Untersuchung des Bankwesens 1933, Teil I, Bd.1, S. 512 und Teil II, S. 462 f. Zit.: nach L.c.

[12] Born, Bankenkrise, S. 18 f.

[13] L.c., S.19 f.

[14] L.c., S. 20.

[15] Feldenkirchen, 20. Jahrhundert, S. 16.

[16] Born, Bankenkrise, S. 21.

[17] L.c., S. 24.

[18] L.c., S. 22.

[19] L.c., S. 24.

[20] Feldenkirchen, 20. Jahrhundert, S.15.

[21] Born, Bankenkrise, S. 25 f., 28.

[22] L.c., S. 28 f.

[23] Müller, Zentralbank, S. 101 f.

[24] Lüke, Geheimnis, S. 21.

[25] Born, Bankenkrise, S. 31.

[26] Henning, Deutschland, S. 92.

[27] Gömmel, Börsengeschichte, S. 263.

[28] Born, Bankenkrise, S. 32 f., 38 f.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die Bankenkrise
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Wiwi-Fakultät)
Veranstaltung
Wirtschaftsgeschichte der Weimarer Republik
Note
1,8
Autor
Jahr
2001
Seiten
29
Katalognummer
V7164
ISBN (eBook)
9783638145060
ISBN (Buch)
9783656562788
Dateigröße
697 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bankenkrise in der Weimarer Republik
Arbeit zitieren
Patrick Witzmann (Autor:in), 2001, Die Bankenkrise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7164

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