Basel II: Herausforderungen für Unternehmen und Finanzierungsinstitute


Hausarbeit, 2006

36 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Problemeinführung

2 Basel II – Eine überblicksweise Darstellung
2.1 Entwicklungsgeschichte von Basel II
2.2 Inhaltliche Charakterisierung der neuen Eigenkapitalanforderungen
2.2.1 Erste Säule: Risikoabhängiges Mindesteigenkapital
2.2.1.1 Ansätze zur Berücksichtigung von Kreditrisiken
2.2.1.1.1 Standardansatz
2.2.1.1.2 IRB-Ansätze
2.2.1.2 Verfahren zur Einbeziehung operationeller Risiken
2.2.2 Zweite Säule: Überprüfungsverfahren
2.2.3 Dritte Säule: Marktdisziplin/ -transparenz

3 Zwischenfazit

4 Auswirkungen für Unternehmen durch Basel II
4.1 Problemstellungen und zukünftige Entwicklungen
4.2 Prognostizierte Auswirkungen von Basel II
4.2.1 Chancen und Risiken
4.2.2 Ratingeinstufung und ihre Kriterien
4.2.3 Bewertung des Jahresabschlusses
4.2.4 Beurteilung des Managements
4.2.5 Einschätzung der Unternehmensqualität
4.2.6 Einschätzung des Marktumfeldes
4.3 Umstellung auf IFRS-Rechnungslegung als potenzielle Strategie

5 Konsequenzen für Finanzierungsinstitute
5.1 Operative Implikationen
5.1.1 Ratingsysteme als Kernelement
5.1.2 Kreditkostenkalkulation und deren Konsequenzen
5.1.3 Adaptionsprozesse und Einführungseffekte
5.2 Langfristige Herausforderungen
5.2.1 Einflüsse auf Wettbewerbsstrukturen im Finanzsektor
5.2.2 Gestaltung des Kreditportfolios

6 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: 3-Säulen-Konzeption nach Basel II

Abb. 2: Übersicht der verschiedenen Ansätze

Abb. 3: Risikogewichte im Standardansatz

Abb. 4: Forderungsklassen im internen Ratingansatz

Abb. 5: Rating: Chance oder Risiko?

Abb. 6: Checkliste zur qualitativen Unternehmensbewertung

Abb. 7: Ratings und dazugehörige Risikoeinstufung

Abb. 8: Bestandteile bei der Kreditbepreisung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Problemeinführung

Ungenügende Bonitätsprüfungen und Kreditüberwachungen und ein daraus resultierendes Wagnis bei Kreditengagements bedingten ein Einschreiten der Behörde für Bankenaufsichtsrecht zur Regulierung dieser Umstände. Das Ergebnis zahlreicher und umfassender Überlegungen war Basel II. Kein anderer Begriff des Bankensektors hat in den letzten Jahren ein dermaßen großes Aufsehen auch außerhalb dieser Branche erfahren und solch immenses Interesse geweckt. Diese neuen Eigenkapitalanforderungen waren Anstoß unzähliger Diskussionen in Wirtschaft, Politik, Informationsmedien und auch in der breiten Öffentlichkeit.

Das neue Regelwerk in seiner entsprechenden Komplexität und einer detaillierten Regelungstiefe wurde in seiner endgültigen Fassung im Juni 2004 verabschiedet. Damit soll ein solides Finanzsystem geschaffen werden, welches von kompetenten und insbesondere auch von solventen Banken getragen wird. Zahlreiche Banken mussten mit einer riskanten Geschäftspolitik schmerzhafte Erfahrungen machen, da sie sich nur unzureichend mit den Konsequenzen zu hoher Kreditrisiken befasst haben. Dieses neue Regelwerk soll aber nicht zu einer drastischen Reduzierung der Kreditvergabe führen, denn es ist weiterhin die Aufgabe des Bankensystems die Wirtschaft mit ausreichend Kreditmitteln zu versorgen, um in Zeiten der Globalisierung eine Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Märkte zu gewährleisten, d.h. besonders auch bei Aspekten der Standortwahl.

Die vorliegende Arbeit gibt einen überblicksweisen Einblick zur Thematik Basel II sowie den wesentlichen Inhalten der gegenwärtigen Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird vorwiegend auf die Konsequenzen der Einführung eines solchen Regelwerks eingegangen. Hierbei werden ausführlich die unmittelbaren Auswirkungen von Basel II auf Finanzierungsinstitute und Unternehmen skizziert.

2 Basel II – Eine überblicksweise Darstellung

2.1 Entwicklungsgeschichte von Basel II

Der Ursprung zur Entwicklung von Basel II[1] war der Eigenkapitalakkord des Baseler Ausschusses[2] von 1988, welcher die Basis der 1989 verabschiedeten Solvabilitäts- und Eigenkapitalrichtlinie bildete.[3] Bei diesen Anfängen der Harmonisierung des europäischen Bankensystems erfolgte eine Determinierung der Eigenkapitalbestandteile von Banken, Gewichtungsfaktoren für Risikoaktiva und Mindestvorgaben für Eigenkapitalquoten, dem sog. Solvabilitätskoeffizienten. Nach den ersten Erfahrungen und den beobachtbaren Entwicklungstendenzen im Bankensektor hin zu Derivate- und Handelsgeschäften sprach der Baseler Ausschuss Empfehlungen zur Unterlegung der Marktpreisrisiken aus, die zwei Jahre später als Kapitaladäquanzrichtlinie in Kraft traten. Zum ersten Mal wurden hierbei auch bankeigene Modelle zur Quantifizierung von Marktpreisrisiken genehmigt.[4]

Resultierend aus Erkenntnissen der Praxis und der einhergehenden Notwendigkeit zur Verbesserung wurden ab 1999 zahlreiche Konsultationspapiere und empirische Studien über die Eigenkapitalauswirkungen diskutiert. Ein Meilenstein war dabei die Anerkennung, dass nur unerwartete Verluste aus Kreditausfällen unterlegungspflichtig sind und dementsprechend erwartete Kreditausfälle davon befreit werden, sofern eine Abdeckung durch Wertberichtigungen erfolgt. Nach ungefähr fünfjähriger Entwicklungszeit wurde im Juni 2004 die vorerst endgültige Fassung von Basel II verabschiedet.[5] Besonders auffällig hieran ist, dass an zahlreichen Stellen dieses neuen Regelwerks Raum für detailliertere Regelungen der nationalen Bankaufsichten besteht. Mit Beginn des Jahres 2006 erfolgt ein sog. Parallellauf von Basel I und Basel II, d.h. die in der EU beheimateten Finanzierungsinstitute müssen ihre Meldungen nach beiden Eigenkapitalanforderungen erstatten. Mit Beginn des darauf folgenden Jahres 2007 ist Basel II alleiniges Bankenaufsichtsrecht in allen EU-Staaten.[6]

2.2 Inhaltliche Charakterisierung der neuen Eigenkapitalanforderungen

Das Ziel von Basel II besteht in einer fortlaufenden Entwicklung einer effektiven Bankenaufsicht und damit einhergehend einer gewissen Stabilität der internationalen Finanzmärkte bzw. des Bankensystems. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung wurde das 3-Säulen-Konzept erschaffen, dessen schützendes Dach sinnbildlich für die Sicherheit des Bankensektors steht und durch drei Säulen getragen wird.[7] Dieses ist auch in Abbildung 1 dargestellt worden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: 3-Säulen-Konzeption nach Basel II[8]

2.2.1 Erste Säule: Risikoabhängiges Mindesteigenkapital

Die erste Säule von Basel II beinhaltet die quantitativen Eigenkapitalanforderungen,[9] die sich aus unterschiedlich komplexen Verfahren zur Messung der relevanten Risiken zusammensetzen. Die erforderliche Eigenkapitalunterlegung dient dabei der Abdeckung des Kreditrisikos, der Marktpreisrisiken und der operationellen Risiken.[10] Ohne Veränderungen wurde aus Basel I die Mindesteigenkapitalquote von 8% übernommen, d.h. die Risikoaktiva dürfen maximal das 12,5fache des Eigenkapitals betragen. Durch die neu eingeführte Einbeziehung operationeller Risiken wird die Formel zur Berechnung dahin gehend modifiziert, dass nun der Nenner neben den Risikoaktiva auch aus dem 12,5fachen der Anrechnungsbeträge für Marktpreisrisiken und operationelle Risiken besteht: Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten. Der Baseler Ausschuss nimmt an, dass durch die neuen Ansätze eine exaktere Messung der Risiken erfolgt, welches jedoch nicht zu einer Erhöhung bzw. Senkung der Eigenkapitalanforderungen führen soll, sondern eher der Schaffung eines zusätzlichen Spielraums dient.[11] In der Abbildung 2 sind die genehmigten Ansätze zur Berücksichtigung der jeweiligen Risiken skizziert worden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Übersicht der verschiedenen Ansätze[12]

2.2.1.1 Ansätze zur Berücksichtigung von Kreditrisiken
2.2.1.1.1 Standardansatz

Im Standardansatz nach Basel II erfolgt wie im vorangegangenen Regelwerk eine Zuordnung von Risikogewichten zu bestimmten Schuldnerkategorien in Abhängigkeit des externen Ratings[13] des Schuldners. Die Entscheidung, welche Rating­agenturen zur Bewertung von Unternehmen nach Basel II zugelassen sind, obliegt den nationalen Aufsichtsbehörden.[14] In Abbildung 3 sind die Risikogewichte für Forderungen an Staaten, Banken und Unternehmen anhand der Ratings von der Agentur Standard & Poor`s dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Risikogewichte im Standardansatz[15]

In Deutschland war lange Zeit die Handhabung von Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU)[16] Gegenstand von Diskussionen. Nach umfangreichen Auseinandersetzungen wurde eine getrennte Behandlung von KMU sowie Großunternehmen durchgesetzt. Dies hat zur Folge, dass kleinere Unternehmen wie Mengengeschäft (sog. Retail­geschäft) behandelt werden. Im Retailgeschäft erfolgt ein pauschaler Standardansatz der Forderungen mit 75 %. Aufgrund der hohen Feinkörnigkeit der Kredite und einer dementsprechend hohen Diversifizierung sind geringere Eigenkapitalanforderungen getroffen worden, so dass entgegen anfänglicher Regelungsansätze dem Mittelstand entgegengekommen wurde. Jedoch dürfen diese Kredite ein Einzelvolumen von 1 Mio. € nicht überschreiten.[17]

Für spezielle Kreditarten sowie unbesicherte Teile von Forderungen kommen besondere Regelungen in Betracht. Außerbilanzielle Aktivitäten müssen mittels Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente transformiert werden. Alle anderen Vermögensgegenstände werden weiterhin mit einem Standardrisikogewicht von 100 % bewertet.[18]

[...]


[1] Die Bezeichnung Basel für die Eigenkapitalrichtlinien stammt daher, dass die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ bzw. bank for international settlement) ihren Sitz in der Stadt Basel hat. Sie verwaltet Teile der Währungsreserven und gilt quasi als Bank der Zentralbanken der ganzen Welt.

[2] Der Baseler Ausschuss besteht aus den Zentralbanken und Aufsichtsorganen der G-10-Länder, Spaniens und Luxemburgs. Er dient der Determinierung von Standards im Bereich der Bankenaufsicht und stellt darüber hinaus eine Plattform zum Meinungsaustausch innerhalb des Bankensektors dar. Die EZB hat in diesem Rahmen einen Beobachtungsstatus auf solchen Konferenzen; dazu EZB Monatsbericht Januar 2005, Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, S. 53.

[3] Diese erstmalige Risikoberücksichtigung bei der Kreditvergabe firmiert in Kurzform unter der Bezeichnung „Basel I“ und wird im Folgenden des Aufsatzes auch dementsprechend verwendet.

[4] So Wolf, Basel II, S. 6 f.

[5] Der Originaltitel der neuen Eigenkapitalvereinbarung lautet: „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards: A Revised Framework“. In deutscher Sprache bedeutet dies: „Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“; hierzu Cluse/Dern­bach/Engels/Lellmann, Einführung in Basel II, S. 21. Nachfolgend wird für dieses Regelwerk nur noch die Kurzversion „Basel II“ verwendet.

[6] Dazu Wolf, Basel II, S. 7 ff. Bei der Einführung von Basel II bestehen allerdings sehr intensiv geführte Diskussionen über den Anwendungsbereich. Während die USA diese Eigenkapitalanforderungen nur für die größten und international agierenden Banken einführen möchte, ist die EU der Auffassung diese Vorschriften für alle Banken und Wertpapierfirmen zur Herstellung homogener Wettbewerbsbedingungen und zur Vervollkommnung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen anzuwenden. Eine signifikante Differenz zwischen dem Baseler Ausschuss und der EU liegt in der Durchsetzbarkeit. Basel II ist lediglich eine Rahmenvereinbarung, die auf keinem Gesetz basiert und nur durch moralische Appelle sowie einer gewissen Marktdisziplin implementiert werden kann. Im Kontrast zum Baseler Ausschuss handelt die EU auf Basis des EG-Vertrages, welcher ein einheitliches Regelwerk bedingt, so dass es zur letztendlichen Zwangsdurchsetzung nur der Einführung einer gesetzliche Basis durch den Europäischen Gerichtshof bedarf; ausführlich in Borgel/Loch/Thelen-Pischke, Auf dem Weg zur nationalen Umsetzung von Basel II, S. 910.

[7] Vgl. bspw. Schulte-Mattler/von Kenne, Basel II Framework, S. 38.

[8] Quelle: In Anlehnung an Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, Einführung in Basel II, S. 22.

[9] In der Literatur ist sogar die Rede von dem „Herzstück der neuen Baseler Rahmenvereinbarung“; hierzu DB Monatsbericht September 2004, Neue Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute (Basel II), S. 76.

[10] Unter operationelle Risiken wird die Gefahr von Schäden durch Unangemessenheit oder Unfähigkeit interner Verfahren verstanden. Ferner werden hierbei auch Fehler von Menschen und Systemen sowie externe Einflüsse einbezogen; so Schulte-Mattler/von Kenne, Basel II Framework, S. 38.

[11] Dazu Wolf, Basel II, S. 12 f.

[12] Quelle: Modifiziert entnommen aus Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, Einführung in Basel II, S. 28.

[13] Ein Rating stellt eine unabhängige Meinung zur zukünftigen Fähigkeit und Bereitschaft den finanziellen Verpflichtungen zeitgerecht und in vollem Umfang nachzukommen. Diese Ratings können u.U. je nach Bedarf unterschieden werden, z.B. in kurz- und langfristige Ratings. Ein vorhandenes Rating kann in aller erster Linie als bessere Zugangsmöglichkeit zu den Kapitalmärkten betrachtet werden, wodurch eine gewisse Unabhängigkeit geschaffen wird bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln. Durch die Umsetzung von Basel II müssen sich alle Unternehmen, die Fremdkapital bei Kreditinstituten aufnehmen möchten, entweder einem internen oder externen Rating unterziehen, welches Einfluss auf die jeweiligen Kreditkonditionen haben wird; hierzu Bissinger, Rating als Mittel zur Transparenzverbesserung, S. 10 ff.

[14] So Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, Einführung in Basel II, S. 28.

[15] Quelle: In Anlehnung an DB Monatsbericht September 2004, Neue Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute (Basel II), S. 77; auffällig ist hierbei die Einteilung der Forderungen an Banken in Option 1 und 2. Bei der Option 1 wird das Risikogewicht der jeweiligen Bank aus der Beurteilung des Sitzstaates abgeleitet. Ferner kann das externe Rating der Bank zur Risikogewichtung herangezogen werden, welches in Option 2 abgebildet wird.

[16] KMU liegen vor, solange zwei der folgenden drei relevanten Merkmale nicht überschritten werden. Diese Merkmale sind eine Bilanzsumme von 16,06 Mio. €, Umsatzerlöse in Höhe von 32,12 Mio. € und eine Arbeitnehmerzahl von 250 im Jahresdurchschnitt; vgl. hierzu § 267 Abs. 1, 2 HGB.

[17] In Anlehnung an Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, Einführung in Basel II, S. 28 f. Empirischen Studien zufolge, die hierbei zu Rate gezogen wurden, sind in Deutschland von dieser begünstigten Regel ca. 95 % der Unternehmen betroffen.

[18] Ausführliche Darstellung dieses Sachverhalts in Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, Einführung in Basel II, S. 29 f.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Basel II: Herausforderungen für Unternehmen und Finanzierungsinstitute
Hochschule
Fachhochschule Lausitz in Cottbus
Veranstaltung
Internationales Management
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
36
Katalognummer
V71445
ISBN (eBook)
9783638631938
ISBN (Buch)
9783638675246
Dateigröße
865 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ungenügende Bonitätsprüfungen und Kreditüberwachungen und ein daraus resultieren-des Wagnis bei Kreditengagements bedingten ein Einschreiten der Behörde für Banken-aufsichtsrecht zur Regulierung dieser Umstände. Das Ergebnis zahlreicher und umfas-sender Überlegungen war Basel II. Kein anderer Begriff des Bankensektors hat in den letzten Jahren ein dermaßen großes Aufsehen auch außerhalb dieser Branche erfahren und solch immenses Interesse geweckt.
Schlagworte
Basel, Herausforderungen, Unternehmen, Finanzierungsinstitute, Internationales, Management
Arbeit zitieren
Sebastian Witte (Autor:in), 2006, Basel II: Herausforderungen für Unternehmen und Finanzierungsinstitute, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71445

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