Ökonomische Analyse der Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer


Seminar Paper, 2004

23 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Übersicht der Haftungsregeln in Deutschland
2.1. Allgemeine Übersicht.
2.2. Auftraggeberhaftung i.S.d. § 323 HGB
2.3. Dritthaftung
2.4. Berufshaftpflichtversicherung

3. Ökonomische Analyse im Rahmen spieltheoretischer Ansätze
3.1. Rechtfertigung der Anwendung spieltheoretischer Ansätze
3.2. Basismodell von Ewert
3.3. Haftungssystem und Präzision der GoA
3.4. Haftungs-/ Vermögensbeschränkungen
3.5. Berufshaftpflichtversicherung
3.6. Konkurrenzanalyse bei verschärfter Haftung

4. Kritische Würdigung und alternative Ansätze

5. Thesenförmige Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1

Abbildung 2

1.Problemstellung

Für ein effizientes und reibungsloses Funktionieren von Märkten sind möglichst prä-

zise Informationen und deren Verlässlichkeit unabdingbar[1].Auf dieser Basis können rational agierende Akteure ihre jeweiligen optimalen Entscheidungen treffen, was auf freien Märkten gleichzeitig zu volkswirtschaftlich optimalen Ergebnissen im Sin-ne der Allokationseffizienz[2] führt. In der Realität herrschen auf den meisten Märkten allerdings Informationsasymmetrien, die nur suboptimale Lösungen erlauben, Ineffi-zienzen auf Märkten bewirken und somit Schäden verursachen[3]. Der WP hat die Aufgabe durch seine Tätigkeit diese Informationsasymmetrien zu verhindern. Er be-

sitzt damit eine große Verantwortung. Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, daß er die ihm zur Verfügung stehenden Informationsvorsprünge egoistisch ausnutzt, seine Tätigkeit nicht mehr unabhängig ausübt und so seiner Funktion nicht mehr gerecht wird. Als ein institutionelles Instrument zur Vermeidung opportunistischen Verhal-

tens werden Haftungsregeln angesehen[4]. Durch sie drohen dem WP hauptsächlich ökonomische Sanktionen,die ihn zu einer gewissenhaften Ausübung seiner Tätigkeit veranlassen sollen. Angesichts spektakulärer Skandale[5] in der jüngeren Vergangen-

heit wird von vielen Seiten eine Verschärfung der Haftungsregelungen gefordert4. Die dahinterstehende Logik ist intuitiv einleuchtend: mehr Haftungsgefahr führt zu höherer Prüfungsintensität und damit zu verbesserter Publikationsqualität[6]. Diese Zu-sammenhänge sollen im folgenden im Rahmen einer ökonomischen Analyse unter-

sucht werden. Es geht also darum mit welchen Haftungsregeln man den WP an op-

portunistischem Verhalten hindert. Das Streben nach einer bloßen Maximierung der Prüfungsqualität alleine ist aber noch unzureichend. Ewert gibt nämlich zu bedenken, dass regulative Eingriffe im Prüfungsbereich Auswirkungen auf optimale Anpas-

sungsreaktionen der Wirtschaftssubjekte und letztlich Marktergebnisse haben[7]. Die Zielvorgabe einer ökonomischen Analyse besteht also darin Haftungsregelungen da-

raufhin zu untersuchen, ob sie Anreize für den WP liefern bei der Erstellung von In-

formationen ausreichende Sorgsamkeit walten zu lassen, um somit Illoyalität oder Sorglosigkeit zu verhindern. Andererseits soll die „Haftungskeule“[8] vermieden wer-

den;d.h. übertriebene Sorgfalt, die sonst sogar die Funktionsfähigkeit und produktive Wirkung von Märkten behindern kann. Unter dieser Vorgabe sollen im Rahmen von zumeist spieltheoretischen Modellen die einzelnen Haftungsinstrumente sowie die Interdependenzen der verschiedenen Akteure auf dem Markt untersucht werden. Un-

ter Bezugnahme auf die in Deutschland geltenden Haftungsbestimmungen sollen u.a. die Dritthaftungsproblematik und die Haftungsbeschränkung hervorgehoben werden.

2.Übersicht der Haftungsregeln in Deutschland

2.1 Allgemeine Übersicht

Es bietet sich an im Rahmen einer ökonomischen Analyse auch auf die in der Reali-

tät in Deutschland gültigen Haftungsregeln einzugehen. Diese sollen aber nur in ei-

ner knappen Übersicht dargestellt werden. Dabei sollen aufgrund aktueller Diskus-

sionen die zivilrechtliche Haftung (Auftraggeberhaftung/ Dritthaftungsregeln) sowie die Frage nach der Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung (BHV) im Mittelpunkt stehen. Ziel ist aber nicht deren detaillierte Erläuterung. Sie sollen nur dazu dienen Probleme und Fragestellungen aufzuwerfen, die u.a. anschließend in

Punkt 3 auf ihre mögliche Wirkungsweise hin analysiert werden. Abgesehen von der zivilrechtlichen Haftung kann der WP auch grundsätzlich im Rahmen der vertragli-

chen Haftung, der berufsrechtlichen Ahndung, der strafrechtlichen Inanspruchnahme und der ordnungsrechtlichen Konsequenzen zur Verantwortung gezogen werden[9].

2.2. Auftraggberhaftung i.S.d. § 323 HGB

Die Auftraggeberhaftung i.S.d. § 323 HGB gilt neben anderen gesetzlich vorge-

schriebenen Pflichtprüfungen explizit für die gesetzliche Jahresabschlussprüfung und regelt die Haftung des gesetzlichen AP sowie seiner Gehilfen ggü. dem geprüften Unternehmen (Mandant) und mit ihm verbundenen Unternehmen i.S.d. § 271 II HGB bei vorsätzlicher oder (leichter) fahrlässiger Pflichtverletzung. Anlaß zur Dis-

kussion bietet § 323 II HGB. Danach existiert eine Haftungsbegrenzung für lediglich fahrlässig handelnde AP i.H.v. 1 Mio. € bzw. 4 Mio. € bei börsennotierten Gesell-

schaften. Diese Haftungsbeschränkung kann laut § 323 IV durch einen Vertrag we-

der ausgeschlossen noch beschränkt werden. Der Nutzen der Haftungsbeschränkung für eine hohe Prüfungsqualität ist allerdings stark umstritten. Quick hat die wichtigs-

ten Argumente für bzw. gegen sie zusammengefaßt[10]. Dafür spricht u.a., dass sie zur Existenzsicherung des WP beiträgt und somit den hohen Haftungsrisiken des AP Rechnung trägt. Außerdem würden ohne eine Haftungsbeschränkung die Prämien für die nach §54 WPO vorgeschriebene BHV infolge höherer Haftbeträge steigen. Diese könnten aber nicht von allen WP bezahlt werden, so dass die Zahl der Prüfungsan-

bieter weiter sinkt und es zu Wettbewerbsbeschränkungen kommen könnte. Zudem würden die Prüfungshonorare und damit die gesamten Prüfungskosten erhöht. Unter-

nehmen mit hohen Haftungsrisiken würden u.U. Probleme bekommen einen AP zu finden. Das Hauptargument gegen die Haftungsbeschränkung ist, daß eine unbe-

grenzte Haftung ein Anreiz für höhere Prüfungsqualität sein kann. An der Haftungs-

begrenzung wird weiter bemängelt, daß sie unfair sei, weil der relative Schadenser-

satz des Mandanten mit zunehmender Schadenshöhe abnehme und der AP einseitig zu Lasten des Mandanten geschützt werde.

2.3. Dritthaftung

Unter der bislang nicht einheitlich geregelten Dritthaftung versteht man die Haftung des WP für verursachte Vermögensschäden von Personen mit denen er keine vertrag-

lichen Beziehungen unterhält. Beispielsweise kann das eine Bank sein, die im Ver-

trauen auf vom WP nicht beanstandete Unterlagen dem Mandanten eines WP einen Kredit gewährt hat. Unterschieden werden bei der Dritthaftung 2 prinzipielle Nor-

menkreise des BGB : einerseits deliktische, andererseits vertragsähnliche Anspruchs-

grundlagen. Bei den deliktischen Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche kommen in erster Linie § 823 II BGB (Schadensersatzpflicht) und § 826 BGB (sit-

tenwidrige vorsätzliche Schädigung) in Betracht[11]. § 823 II BGB ist für Schadenser-

satzforderungen jedoch kaum geeignet, da nur vorsätzliches Handeln des WP erfaßt wird. Dieses ist ihm aber regelmäßig nicht nachzuweisen. In § 826 BGB ist die Hür-

de etwas niedriger, da hier „bedingter Vorsatz“[12] genügt. § 826 BGB ist somit die ein-

zig bedeutende deliktische Anspruchsgrundlage. Als vertragsähnliche Anspruchs-

grundlagen existieren der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ und der Auskunftsvertrag[13]. Sie bieten im Gegensatz zu den deliktischen Anspruchsgrundla-

gen den Vorteil, daß auch bei fahrlässigem Fehlverhalten eine Haftung eintritt. Bei beiden „Verträgen“ handelt es sich um 2 von der Rechtsprechung geschaffene, ge-

setzlich nicht geregelte Konstrukte. Die Rechtsprechung hat die aus ihnen resultie-

renden Haftungskonsequenzen für WP in den vergangenen Jahren immer weiter aus-gedehnt und so den Kreis möglicher Anspruchsberechtigter ausgeweitet[14]. Schmitz kritisiert, daß die zu dieser Thematik bereits gefällten Urteile keine Klarheit und Rechtssicherheit gebracht hätten, sondern im Gegensatz kasuistisch und orientie-

rungslos seien[15].

2.4. Berufshaftpflichtversicherung

Wie in 2.2. erwähnt,sind WP in Deutschland zum Abschluß einer BHV verpflichtet. Sie ist ähnlich wie die Haftungsbeschränkung stark umstritten. Schildbach vertritt die Auffassung, daß die BHV laxe Prüfungen subventioniere und somit den Sanktions-

mechanismus der Haftung unterlaufe[16]. Nach Zahlung ihrer Versicherungsprämie können nicht gewissenhafte Prüfer dazu verleitet werden, nachlässig zu prüfen und den durch sie verursachten Schaden einfach auf die Versicherung abzuwälzen. Sie müssen sich so nicht dafür verantworten[17]. Da auch gewissenhafte WP Versiche-

rungsprämien zahlen müßten, seien nicht gewissenhafte WP somit nicht schlechter gestellt.

3. Ökonomische Analyse im Rahmen spieltheoretischer Ansätze

3.1. Rechtfertigung der Anwendung spieltheoretischer Ansätze

Nachdem die Zielvorgabe geklärt ist, soll nun die ökonomische Analyse erfolgen. Neben anderen Ansätzen[18] stellen dabei haftungsorientierte spieltheoretische Ansätze

und Modelle ein adäquates Analyseinstrument dar[19]. Sie analysieren mögliche Ergebnisstrukturen von Mehr-Personen-Situationen, in denen sich die optimalen Handlungen der Akteure wechselseitig beeinflussen und voneinander abhängen. Die-

se Ansätze sind informationsökonomisch orientiert. Ihre Grundannahmen beruhen stets auf individuell rational handelnden Akteuren, die in einer informationsasymme-

trischen Ausgangssituation unterschiedlichen Zugang zu Informationen haben. Durch diese Voraussetzungen lassen sich Haftungsregelungen und ihre Wirkungen sehr gut modellieren, denn auch beim Prüfungsprozeß gibt es verschiedene Akteure[20] mit un-

terschiedlichem Informationsstand, die sich in ihren Handlungen zur individuellen Zielerreichung gegenseitig beeinflussen. Ewert spricht hierbei von „strategischen In-

terdependenzen“[21]. Das Basismodell von Ewert wird sich einleitend mit grundsätz-

lichen Wirkungen von Haftungsregeln beschäftigen[22]. Darauf aufbauend werden Er-

weiterungen und Variationen des Modells vorgenommen, aber auch die Ergebnisse anderer Modelle beschrieben. Aus Gründen der Komplexitätsreduktion werden nur die wichtigsten Grundannahmen der Ansätze und ihre Hauptaussagen analysiert. Al-

len Modellen ist gemein, daß sie beim Versuch Aussagen über das optimale Ausmaß der Prüferhaftung zu gewinnen, von einer uneingeschränkten Dritthaftung ausgehen[23]

[...]


[1] Schaefer, Hans-Bernd: Haftung für fehlerhafte Wertgutachten aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive, in: http://www.bepress.com/cgi/viewcontent.cgi?article=1005&content=gwp, hier S.1.

[2] Bartling, Hartwig/Luzius, Franz : Grundzüge der Volkswirtschaftslehre,13.Auflage,München 2000,

hier S.46. 3 Schaefer,Hans-Bernd: a.a.O. s.5-7 unterscheidet Ressourcen- und Umverteilungsschäden.

4Ewert, Ralf (1999c): Wirtschaftsprüfung, in: Blitz, Michael u.a.(Hrsg.): Vahlen´s Kompendium der Betriebswirtschaftslehre,4.Auflage,Band II,München 1999,S.530-553, hier S.543 sowie Schwintowski, Hans-Peter: http://insolvenzverein.de/archiv/veranst03/Jan03.htm, hier S.2f.

5z.B. Enron, Worldcom, Parmalat etc

6Ewert,Ralf(1993): Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, rationale Akteure und Märkte,in: zfbf, 1993, S.715-747.

7Ewert,Ralf(1999b): Wirtschaftsprüfung und ökonomische Theorie, in: Richter, Martin(Hrsg.): Theorie und Praxis der Wirtschaftsprüfung II, Berlin 1999,S.35-99, hier S.74

[8] Schaefer, Hans-Bernd: a.a.O., hier S.1. 9vgl. Anhang S.V.

[10] Vgl. Quick, Reiner: Nationale und internationale Haftungsrisiken deutscher Abschlußprüfer, in: DBW 2000, Seite 60-77 11 Vgl. Baus, Christoph A.: Die Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern in Deutschland,2004,Nr.2,S.234-257, hier :S.235-237

12 Vgl. Ebd. S.236

13Vgl.Quick: a.a.O.S.64f

[14] Vgl. Schmitz, Bernhard: Die Vertragshaftung des WP und Steuerberaters ggü. Dritten – Eine Auseinandersetzung mit den Haftungsausdehnungstendenzen des BGH, in: DB 1989,S.1909-1915

[15] Vgl. Ders., hier S.1909

[16] Vgl. Schildbach,Thomas(1996b): Probleme der Jahresabschlußprüfung und Reformansätze aus der Sicht rationalen Prüferverhaltens, in: Kofler, Herbert/ Nadvornik, Wolfgang/ Pernsteiner, Helmut (Hrsg.): Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen in Österreich, Wien 1996, S. 631-654, hier : S.647f.

Sowie vgl. Ders.(1996a): Die Glaubwürdigkeitskrise der Wirtschaftsprüfer- zu Intensität und Charak-

ter der Jahresabschlußprüfung aus wirtschaftlicher Sicht, BFuP 1996,Nr.1,S. 1-30, hier S.25

[17] man spricht hier auch von der Gefahr des „moral hazard“

[18] Vgl. Punkt 4.

[19] Vgl. Ewert, Ralf (2002) : Prüfungstheorie, spieltheoretischer Ansatz, in: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, 3.Auflage,München 2002,S.1908-1923

[20] Im folgenden seien dies WP, Management, Investoren und Gerichte

[21] Vgl. Ewert (2002) : a.a.O., hier S.1919

[22] Vgl. Punkt 3.2. sowie Wagenhofer, Alfred/ Ewert, Ralf : Externe Unternehmensrechnung, Berlin u.a. 2000, S.425-467

[23] Vgl. Punkt 2.3. 24 Vgl. Wagenhofer, Alfred/ Ewert, Ralf : a.a.O., hier S. 430-434

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Details

Title
Ökonomische Analyse der Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer
College
Johannes Gutenberg University Mainz
Course
Seminar Wirtschaftsprüfung im Wintersemester 2004/05
Grade
1,7
Author
Year
2004
Pages
23
Catalog Number
V71411
ISBN (eBook)
9783638631709
File size
454 KB
Language
German
Notes
Die ökonomische Analyse der Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer erfolgt in dieser Arbeit anhand von spieltheoretischen Modellen.
Keywords
Analyse, Haftungsregelungen, Wirtschaftsprüfer, Seminar, Wirtschaftsprüfung, Wintersemester
Quote paper
Axel Wild (Author), 2004, Ökonomische Analyse der Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71411

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