Die Repgen-Scholder-Kontroverse um die Nazi-Kirchenpolitik


Hausarbeit, 2006

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Absichten Hitlers

3 Die Junktimkontroverse
3.1 Das Entstehen der Kontroverse
3.2 Die Kontroverse bis
3.3 Scholders Argumentation
3.4 Repgens Argumentation
3.5 Der Kaas-Brief

4 Der weitere Werdegang der Kontroverse bis in die Gegenwart

5 Schlussbetrachtungen

6 Anhang

7 Monographien und Aufsätze
7.1 Internetquellen

1 Einleitung

Für seriöse Historiker gehören contrafaktische oder unzureichend begründete, mutmaßende Äußerungen und Überlegungen, Vergangenes betreffend, nicht in ihren Aufmerksamkeits- und Aufgabenbereich. Es zählen Belege, Tatsachen oder zumindest wahrscheinliche Annahmen. Nun kann es vorkommen, dass Beweise, also Quellen, von verschiedenen Historikern unterschiedlich in ihrer Aussagekraft und Verfassungsintention bewertet werden und somit zu anderen Schlüssen des Gesamtkontextes, in welchem sie stehen, führen. Was für den einen Historiker eine realitätsnahe, überaus wahrscheinliche Annahme darstellt, ist für den anderen nichts Weiteres als eine unwahrscheinliche Denkmöglichkeit. Lebhafte Diskussionen, Streit und sich über Jahre hinziehende und in vielen Büchern und Aufsätzen widerspiegelnde Kontroversen können die Folge sein.

Das Reichskonkordat von 1933 zwischen Hitlerdeutschland und dem Heiligen Stuhl in Rom bietet Punkte für so einen Streit. Die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte dieses Vertrages wird schon seit über 50 Jahren kontrovers diskutiert, und obwohl das Reichskonkordat zu den am besten erforschten Vertragswerken der neueren Geschichte gehört, gehen die Meinungen in Einzelpunkten bis heute auseinander. Da der Versuch, alle Diskussionen der letzten 50 Jahre darzustellen, in dem Rahmen der Arbeit scheitern muss, wird sich der Fokus auf eine Teilkontroverse richten. Die vorliegende Untersuchung möchte sich mit einem möglichen Kausalzusammenhang zwischen dem „Ja“ des Zentrums zu Hitlers Ermächtigungsgesetz[1] (23. März 1933), der Fuldaer Bischofskonferenz (28. März 1933) und dem Reichskonkordat (20. Juli 1933) bzw. dessen Realisierungsaussicht beschäftigen. Inwieweit und ob die Ereignisse dieser drei Daten in einem Kausalnexus stehen, ist in der Wissenschaft heftig umstritten (worden) und als Repgen-Scholder-Kontroverse[2] in selbige eingegangen.

Nach dem Tode Klaus Scholders im Jahre 1985 scheint die Diskussion verlaufen zu sein. Die erschienende Literatur zum Thema nimmt spürbar ab. Bis heute liegt eine umfassende Übersicht über die Geschichte der Kontroverse nicht vor.[3] Es leitet sich also die Frage nach der heutigen Bewertung der Junktimkontroverse ab. Wurde sie aufgelöst oder ist sie schlicht im Sande verlaufen? Zu welchem Ergebnis kommen Literatur und Forschung bei der Evaluierung des Hauptstreitpunktes heute?

Um die Beantwortung dieser Fragen möglichst fundiert zu realisieren, sind ein Eingehen auf das Entstehen der Kontroverse, ein überblicksartiger Verlauf derselben und ein kurzes Schildern der beiden verschiedenen Standpunkte unverzichtbar.

Infolgedessen müssen die zeitlichen Umstände der ersten Jahreshälfte 1933 als in groben Zügen bekannt vorausgesetzt werden, da auf sie mangels Platz nicht sehr gründlich eingegangen werden kann.

2 Die Absichten Hitlers

Am 30. Januar 1933 übernahm Adolf Hitler das letzte der vier Präsidialkabinette der Weimarer Republik. Er wurde von Reichspräsident Hindenburg zum Kanzler einer Regierung ernannt, in der die Nationalsozialisten mit drei Vertretern in der Minorität waren. Trotzdem gelang es Hitler - für viele sicher unerwartet schnell - durch SA-Terror auf den Straßen und legislativen Maßnahmen seitens der Regierung die Republik bereits Anfang März de facto zu beerdigen.[4] Nach den Wahlen vom 5. März 1933 hätte Hitler eine regierungsfähige, parlamentarische Mehrheit zusammen mit der DNVP besessen. Doch er wollte die Demokratie ausschalten und die anderen Parteien beseitigen, sodass seine NSDAP mit ihm an der Spitze die Alleinherrscherin würde. Dabei sollte mit dem schon angesprochenen Terror „von unten“ genauso, wie mit Pseudolegalität „von oben“ operiert werden. Dieser Schein von Legalität war dem Reichskanzler enorm wichtig, um dadurch möglichst das ganze Volk in einer „Volksgemeinschaft“ geschlossen hinter sich zu bringen.

Terrormaßnahmen gegen die politische Linke genossen in der Bevölkerung ein relativ hohes Maß an Zustimmung, da die Angst vor einer bolschewistischen Revolution in Deutschland, gerade nach den Wahlerfolgen der KPD, nicht zu unterschätzen war. Nun konnte aber die Zentrumspartei, die Vertretung des politischen Katholizismus im Deutschen Reich, nicht mit Gewalt frontal angegangen werden. Jeder Versuch hätte unweigerlich den Konflikt mit dem größten Teil der deutschen Katholiken, die etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung stellten, hervorgerufen, gerade weil sich die Wählerschaft des Zentrums als ungewöhnlich resistent gegenüber dem Nationalsozialismus gezeigt hatte.[5] Zweifellos spielten für diese Standfestigkeit die Warnungen des deutschen Episkopats, der schon im Frühjahr 1931 den Anspruch der Hitlerpartei, eine eigene „Weltanschauung“ zu vertreten, beunruhigt als unkatholisch verwarf, eine entscheidende Rolle. Die Überwindung dieser geschlossenen Abwehrfront gehörte zweifelsohne zu den wichtigsten Aufgaben, denen sich Hitler in seinen ersten Herrschaftswochen gegenübersah. Der Kanzler war nunmehr gezwungen, ein Konzept zu entwickeln, das einerseits den politischen Katholizismus ausschalten könnte und auf der anderen Seite die deutschen Bischöfe dazu drängen würde, ihre ablehnende Haltung seiner Regierung gegenüber öffentlich zu revidieren. Ein Vertrag mit dem Heiligen Stuhl mit einer entsprechenden Verbotsklausel für Geistliche, sich politisch zu betätigen, würde dem Zentrum den Boden entziehen und den Episkopat sehr wahrscheinlich zum Einlenken bewegen. Ein Vertrag mit einer derart hohen moralischen Instanz, wie dem Vatikan, würde Hitlers Macht zudem entschieden festigen. Das Ziel war also klar; es hieß Reichskonkordat.

Um den bereits angesprochenen Legalitätskurs beizubehalten, strebte Hitler unmittelbar nach den Märzwahlen ein Ermächtigungsgesetz an, welches ihm diktatorische Machtfülle per lex verschaffen sollte. Dazu war er zwar auf die Stimmen des Zentrums nicht angewiesen, wollte und konnte aber dennoch aus optischen Gründen nicht auf sie verzichten.[6] Das Zentrum wiederum befand sich nach den Wahlen im März in einer bedrückenden Lage. Es hatte seine Schlüsselposition im Reichstag aufgrund der Mehrheit der Rechtskoalition verloren. Trotz der bemerkenswerten Stabilität, hatte diese Partei eine schwere Niederlage erlitten. Bei der Abstimmung am 23. März sollte sie diese Schlüsselrolle - zumindest scheinbar – noch ein letztes Mal innehaben.

3 Die Junktimkontroverse

3.1 Das Entstehen der Kontroverse

Um die Entstehung der Kontroverse besser nachvollziehen zu können, ist es hilfreich, mit einem kleinen Datenüberblick zu beginnen. Am 23. März 1933 stimmte die Zentrumsfraktion Hitlers Ermächtigungsgesetz zu. Am selben Tag gab es erstmalig Gerüchte über Konkordatspläne des Reiches, die heute nachweisbar sind.[7] Am 28. März erfolgt die Distanzierung der Fuldaer Bischofskonferenz vom Verbot, sich in der NSDAP zu betätigen. Ende März / Anfang April beginnen die ersten offiziellen Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich. Zu Beginn des Monats Juli 1933 lösen sich die beiden katholischen Parteien selbst auf. Kurz darauf erfolgte am 20. Juli der Abschluss des Reichskonkordats.

Ein Blick in den Text des Konkordates offenbart, dass der Artikel 32 ein Verbot der politischen Bestätigung der Geistlichen im Deutschen Reich enthält. Betrachtet man nun den zeitlichen Ablauf zusammen mit dem Artikel 32, so wird nachvollziehbar, dass aus dem rein zeitlichen ein ursächlicher und kausaler Zusammenhang geschlossen werden konnte.

[...]


[1] Der offizielle Name lautet: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Im Folgenden soll jedoch der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ verwendet werden.

[2] Taucht in der Literatur auch häufig als Junktimthese, die einen Teil der gesamten Diskussion zwischen Konrad Repgen und Klaus Scholder darstellt, auf.

[3] Vgl. aber die recht umfassende Literaturangabe zum Thema bei Repgen, Konrad: Zur Vatikanischen Strategie beim Reichskonkordat, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte (VfZ), Jahrgang 31 (1983), S. 506-535, Anm. 1.

[4] Wesentlichster Bestandteil war dabei die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar, welche die wichtigsten Grundrechte der Verfassung außer Kraft setzte. Die „Reichstags-brandverordnung“ war bis 1945 der pseudolegale Grundpfeiler der Nazidiktatur.

[5] Das zeigt der Vergleich des stabilen Ergebnisses der Märzwahl 1933 (11,2%) mit den Werten der Vorjahre. Auch blieben die katholisch dominierten Wahlbezirke, was den Anteil der NSDAP-Stimmen betrifft, zum Teil deutlich hinter evangelisch geprägten Bezirken zurück. Vgl. dazu die Karte bei Evans, Richard J.: Das Dritte Reich. Band I. Aufstieg. Aus dem Englischen von Holger Fliessbach und Udo Rennert, München 2004, S. 450.

[6] Erst die neuere Forschung weist daraufhin, dass Hitler die Stimmen aufgrund einer Änderung der Geschäfts-ordnung nicht benötigte. Vgl. von Hehl, Ulrich: Die Kirchen in der NS-Diktatur. Zwischen Anpassung, Selbstbehauptung und Widerstand, in: Funke, Manfred [u.a.] (Hg.): Deutschland 1933-1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft, S. 153-181, hier S. 170. In der zumeist älteren Forschung wird dies fälschlicherweise anders dargestellt. Vgl. ebd.

[7] Gemeint ist das Schreiben Hermann Kaplers (Präsident des evangelischen Kirchenbundes) an Hindenburg. Vgl. Scholder, Klaus: Die Kirchen und das Dritte Reich. Band 1. Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918 – 1934, Frankfurt a.M. / Berlin 1977, S. 312ff. Siehe auch Anhang, Punkt 6.1.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Repgen-Scholder-Kontroverse um die Nazi-Kirchenpolitik
Hochschule
Universität Potsdam
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
19
Katalognummer
V71096
ISBN (eBook)
9783638620314
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Repgen-Scholder-Kontroverse, Nazi-Kirchenpolitik, Kirche im Dritten Reich, Repgen, Scholder, Junktimkontroverse
Arbeit zitieren
Daniel Sosna (Autor:in), 2006, Die Repgen-Scholder-Kontroverse um die Nazi-Kirchenpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71096

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